Aktuelle Liste der Nebentätigkeiten der Mitglieder des Nationalrats


Parlament veröffentlichte neue Transparenz-Liste

 


Die Mitglieder des neuen Nationalrats haben ihre Nebentätigkeiten gemeldet. Die aktuelle Liste § 9 BezBegrBVG – Nationalrat ist mit dem heutigen Tag auf der Parlamentswebsite abrufbar. Es ist auch möglich, gezielt bei den einzelnen Biografien der Nationalratsmitglieder unter dem Reiter „Transparenz“ die Angaben der jeweiligen Abgeordneten zu finden.

 


Das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz verpflichtet die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats, jede leitende Stellung in einer AG, GmbH, Stiftung oder Sparkasse – etwa als GeschäftsführerIn oder Aufsichtsratsmitglied – bekanntzugeben. Darüber hinaus sind sämtliche sonstige Tätigkeiten zu melden, die mit einem Vermögensvorteil verbunden sind. Aus diesen Angaben wird die Einkommenskategorie berechnet, die den durchschnittlichen monatlichen Bruttobezügen aus den gemeldeten Daten entspricht. Diese Meldung muss spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres, d.h. für 2019 bis spätestens Ende Juni 2020, erfolgen. Auch für leitende ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es eine Meldepflicht.

 


Diese Angaben sind auch für die Mitglieder des Bundesrates in der Liste § 9 BezBegrBVG – Bundesrat veröffentlicht.

 


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2019-11-24