Deja-vu?
Wie sich nun herausstellte, war jenes Mon Cheri welches am Auto der Eibiswalder
Bürgermeisterin hinterlegt wurde nicht giftig. Die Praline wies angeblich ein Einstichs-
loch auf. Ein Schreiben war ebenfalls beigelegt. Auf diesem stand: „Du bist etwas
besonderes für uns, bitte mach weiter“.
Da sich die Eibiswalder Ortschefin Margarethe Franz (ÖVP) sofort an das Szenario in
Spitz (NÖ) erinnerte, wo auf den dortigen Bürgermeister Hannes Hirtzberger ein Gift-
anschlag erfolgt war, verständigte sie die Polizei.
Die zur Zeit gefährlichste Praline der Welt
Ein heimlicher Verehrer?
Eine umfangreiche Untersuchung und chemische Analyse ergab, dass dieses Mon Cherie
nicht giftig war und zum Verzehr geeignet gewesen wäre. Ob es sich nun um einen Fan
von Margarethe Franz gehandelt hat, der ihr lediglich das Leben versüßen wollte, lässt
sich nicht eruieren.
Auf jeden Fall sieht die Polizei in der Mon Cherie – Aktion eine gefährliche Drohung
und ermittelt weiter. Was bedeutet dies im Klartext? Wenn Sie mit dem Gesetz nicht in
Konflikt geraten wollen, ist es ratsam keine Mon Cheries zu verschenken.
Scheidungsgrund
Bieten Sie auch niemanden diese Praline an, denn wenn Ihr Gegenüber schlecht drauf ist,
könnte er/sie das als gefährliche Drohung auffassen. Der Ehefrau eine ganze Schachtel
Mon Cherie zu schenken, ist sicherlich ein Scheidungsgrund. Anwältinnen der feminist-
ischen Liga zerbrechen sich sicher schon ihre Köpfe darüber, wie ein derartiges Präsent
zu werten ist.
Mon Cherie – Verbot?
Wie wir aus unbestätigter Quelle erfahren haben, überlegen bereits Politiker ein österreich-
weites Mon Cherie – Verbot zu beschließen. Wenn Sie also eine Person mit Süßigkeiten
verwöhnen wollen, greifen Sie lieber zu Manner-Schnitten.
Diese wurden von Politikern selbst erprobt und außerdem „Manner mag man eben“, auch
wenn sie nicht zum erwünschten Wahlerfolg verhelfen.
*****
2010-03-26
Polizei macht die Ostgrenze dicht
Diese Schlagezeile war in der gestrigen Kronen-Zeitung zu lesen. Der Wunschtraum vieler
Österreicher ging leider nur für 24 Stunden in Erfüllung. Der Großteil von Herr und Frau
Österreicher, sowie zahlreich lebenden anständigen Ausländer(innen) in unserem Land,
welche der ausufernden Kriminalität ohnmächtig gegenüberstehen, wünschen sich sehn-
lichst die alte Methode der Ostgrenzkontrolle herbei.
Sicher reisten auch damals kriminelle Subjekte ins Bundesgebiet ein, um ihren verbrech-
erischen Machenschaften nachkommen zu können. Allerdings konnte durch eine rigorose
Grenzkontrolle, ein nicht unerheblicher Anteil verhindert werden.
Das Pferd von hinten aufgesattelt
Die in den letzten 24 Stunden durchgeführten Kontrollen auf den Ost-Transitrouten,
sowie Planquadrate sind zwar löblich, können aber das Kraut nicht fett machen. Vor-
allem weil auch die Verbrecher wissen, dass solche Aktionen nur sporadisch und zeit-
lich begrenzt stattfinden.
Wir fragen uns, warum das Pferd von hinten aufgesattelt wird. Zuerst wird kriminellen
Subjekten eine völlig freie und unkontrollierte Einreise nach Österreich ermöglicht.
Im Angesicht solcher paradisischer Zustände, stehlen, rauben und morden sie dann in
unserem Land. Erst als die Hilferufe der Bevölkerung nicht mehr zu überhören waren,
schrillten bei den Verantwortlichen die Alarmglocken.
Erst dann begann man mit einem zeitlich begrenzten Großaufgebot der Polizei eine Ver-
brecherjagd. Sicher sieht es spektakulär aus, ist aber in Wirklichkeit nur ein Strohfeuer
und nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.
Die dingfest gemachten Verbrecher brauchen sich allerdings auch keine besondern Sorgen
zu machen. Denn heimische Gefängnisaufenthalte sind für viele von ihnen keine wirkliche
Strafe.
Im Luftreiseverkehr normaler Alltag
Im Luftreiseverkehr hatte man erkannt, dass verbrecherische Subjekte eine Gefahr für Ver-
mögen, Leib und Leben von anderen Personen darstellen. Die Konsequenz daraus war,
verschärfte Kontrollen auf den Flughäfen.
Egal ob man von Österreich aus in ein EU-Land reist oder umgekehrt, jeder Passagier
hat sich einer Kontrolle zu unterziehen und dazu mindest zwei Stunden vor Abreise
am Flufhafen einzufinden.
Da fragen wir uns schon, warum ein „Peter Pilz“ und seine Gutmenschenfraktion bei Flug-
hafenkontrollen nichts von einer Schengen-Grenze faseln. Möglicherweise bedienen sie
sich des öfteren des Flugzeuges als Transportmittel und legen auf eine sichere Reise gro-
ßen Wert.
Mittlerweile müßte der dümmste Mensch erkannt haben, dass sich offene Ostgrenzen
zu einer Gefahr entwickelt haben. Dementsprechend sollte auch reagiert werden und
zwar genauso wie im Flugreiseverkehr.
Die Ostgrenzen gehören wieder kontrolliert
Die Ostgrenzen gehören einfach wieder dicht gemacht und durch Grenzbeamte kontrol-
liert. Jeder der nach Österreich einreisen will, muß den Grund seines Aufenthaltes erklä-
ren und dementsprechende Barmittel vorweisen. Im Zweifelsfall ist auffälligen Personen
die Einreise ins Bundesgebiet zu untersagen.
(Fotoquelle: www.wdr.de)

Bei Ostblockbanden nicht sehr beliebt.
Uns ist bewusst, dass rigorose Grenzkontrollen nicht der Weisheit letzter Schluss sind und
dadurch nicht jedes geplante Verbrechen verhindert werden kann. Allerdings würden diese
massiv zur Eindämmung des jetzigen Zustandes führen.
Kein Mensch der Welt, weder hirnlose EU-Bürokraten, noch realitätsfremde Gutmenschen
wie „Peter Pilz“ und Konsorten, können einem souveränen Staat verbieten durch geeignete
Massnahmen Verbrechen vorzubeugen und dadurch seine Bevölkerung zu beschützen.
*****
2010-03-21
Erstaunlicher Werbespot
Seit neuerster Zeit ist auf Radio „Arabella“ ein Werbespot der Gemeinde Wien zu hören. In
diesem wird dem geneigten Zuhörer mitgeteilt, dass er die Hinterlassenschaft seines Hundes
wegzuräumen hätte, widrigenfalls er sonst mit 36,- Euro Bußgeld bestraft wird.
(Fotoquelle: http://doggieshop.de)
Vom Steuerzahler finanzierte Radiowerbung
Dieser Werbespot ist in mehreren Richtungen erstaunlich. Alle Zuhörer unabhängig davon ob
sie einen Hund besitzen oder nicht, werden über den mehr oder weniger beliebten Radio-
sender aufmerksam gemacht, dass sie den Dreck ihres (wenn auch nur imaginären) Hundes
zu entfernen haben.
Hemmt Karrierechancen
Läuft doch eine solche Ankündigung der Karrierechancen der sogenannten „Waste Wat-
chers“, im Volksmund auch „Hundstrimmerl-Sheriffs“ genannt, zuwider. Wie sollen denn
die vom Fleiß geplagten Sauberkeitskontrolleure Geld einbringen, wenn die bösen Hunde-
besitzer schon im Vorfeld gewarnt werden.
Wird mit Steuergeld bezahlt
Das erstaunlichste an diesem Werbespot ist dass dieser, wie könnte es denn anders sein,
vom Steuerzahler bezahlt wird. Die Roten Rathausverantwortlichen greifen ganz ungeniert
in den Steuertopf und finanzieren damit einen unsinnigen Werbespot, der via Äther kund
getan wird.
Warum dieser Werbespot unsinnig ist? Haben Sie schon jemals eine Radiowerbung der Poli-
zei gehört bei der Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie Ihr Auto nicht im Halteverbot abstellen
sollen, weil dieses Vergehen 21,- Euro kostet.
Die Summe der Dinge
Was wollen wir mit diesem (un)politischen Beitrag zum Ausdruck bringen wollen. Die Kaltblütig-
keit oder Dummheit, mit welcher sich manche Rathaussozis an öffentlichen Gelder bedienen,
um dieses für Unsinnigkeiten beim Fenster rauszuschmeißen.
Es sind die Summe der Dinge, welche die Wähler immer mehr dazu veranlassen der SPÖ den
Rücken zu kehren und ihnen dann Wahlniederlagen bescheren, wie dies am vergangenen
Sonntag zu sehen war.
*****
2010-03-15
Neues Betätigungsfeld für Anwältinnen
Anwältinnen dürften offensichtlich mehr Mitleid mit Tätern haben, als mit deren Opfer. Im
Beitrag „Die Anwältin und der Bankräuber“ haben wir berichtet, dass die Verteidigerin
eines professionellen Bankräubers, eine Anzeige wegen Mordversuch gegen einen Sicher-
heitsmann erstattete.
Der Securitymann hatte den Bankräuber angeschossen, nachdem dieser jenes Bankinstitut
überfallen hatte, indem er seinen Dienst versah. Was für uns damals wie ein schlechter Scherz
aussah, dürfte sich im Damenkreis der Strafverteidiger zu einer Modeerscheinung entwickeln.
Kremser Einbrecher verspürt Seelenpein
Jener 17-jährige Komplize der im August 2009 am Supermarkt-Einbruch in Krems beteiligt
war und inzwischen rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, verspürt auf einmal
seelische Qualen.
Grund seines Seelenschmerzen ist nicht etwa Reue für seine begangene Straftat, sondern
der Umstand dass sein 14-jähriger Freund und Komplize bei dem Einbruch erschossen wurde.
Er fordert nun über seine Anwältin Schmerzensgeld, für den erlittenen Verlust seines Freun-
des.
Er hat sich als Privatbeteiligter dem noch ausständigen Verfahren gegen den Polizisten an-
geschlossen, der die tödlichen Schüsse vermutlich in Notwehr oder angenommener Notwehr
abgab.
Hoffentlich Freispruch
Man kann nur hoffen, dass der betroffene Polizist einen Freispruch erhält. Denn wie der
„Mordanschlag“ gegen einen Polizeibeamten in Wien Ottakring beweist, kann niemand
in einen potentiellen Täter hineinsehen.
Bei Strafmass oder Strafverkürzung berücksichtigen
Möglicherweise führen aber die erstaunlichen Forderungen dieser Verbrechern auch dazu,
dass sie bei der Strafbemessung, bzw. Strafverkürzung ihren Niederschlag finden. Denn ein
Täter der nichts anderes im Sinn hat, als aus seinem vereitelten Verbrechen noch Kapital
zu schlagen und jene Personen anklagt die seiner Laufbahn zumindest ein vorläufiges Ende
gesetzt haben, zeigt nicht wirklich dass er seine Tat bereut.
Bei allem Respekt für die gesetzlich zugesicherte Verteidigung eines Straftäters die gewähr-
leisten soll, dass dieser nach besten Gewissen vertreten wird. Die Forderungen der beiden
Anwältinnen haben unserer Ansicht nach, mit einer solchen nichts mehr zu tun und sind in
der Tat mehr als erstaunlich.
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2010-03-08
Securitymann beendet Bankräuberkarriere
Ein brandgefährliches Rauberduo hielt seit 2005 die Polizei auf Trab. Das Brüderpaar
Christian (24) und Alexander L. (26), überfiel in den letzten 5 Jahren vermutlich fünfzehn
Banken. In ihrer Gangart waren sie nicht zimperlich. Schwerbewaffnet stürmten sie die
Bankinstitute, um diese auszurauben.
Am 4.Dezember 2009 machte ein Securitymitarbeiter ein Bank in Blindenmarkt (Bezirk
Melk), dem munteren Treiben des Bankräuberduos ein jähes Ende. Wir haben im Beitrag
„Der bedrohte Bankräuber“ darüber berichtet.
Bei der Flucht aus dem Bankgebäude, schoss der aufmerksame Sicherheitsmann einen
der Räuber an. Diesen gelang es zwar sich noch in den Fluchtwagen zu retten, konnte je-
doch samt seinem Komplizen kurze Zeit später von der Polizei gestellt und verhaftet werden.
Bankräuber ortete Mordversuch
Wir haben bereits in unserem damaligen „Beitrag“ darüber berichtet, dass der angeschos-
sene Bankräuber ankündigte, einen Strafantrag gegen den Sicherheitsmann, wegen Mord-
versuchs zu erstatten. Seine Rechtfertigung für diese obskure Äusserung begründete er
damit, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.
Wir haben diese Ankündigung für einen schlechten Scherz gehalten. Wie wir nun feststellen
müssen, haben wir uns geirrt. Das Anwälte im Auftrag ihrer Klienten oft die erstaunlichsten
Klagen einbringen und Anzeigen erstatten ist traurige Realität.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen
Allerdings das nun die Anwältin der beiden Profi-Bankräuber tatsächlich eine Anzeige wegen
Mordversuch gegen den Securitymann erstattet, ist mehr als erstaunlich. Mit dieser Anzeige-
erstattung hat sie die besten Chancen, zur traurigsten Lachnummer ihres Berufsstandes zu
avancieren.
Auch die Polizei bekommt ihr Fett weg. Da bemängelt doch die Anwältin tatsächlich, dass die
Beamten das Räuberduo zuerst überwältigt und gefesselt haben, anstatt Erste Hilfe zu leisten.
Na klar, Polizeibeamte haben nichts anderes im Sinn, als zuerst nach den „Weh-Wechen“ von
bis an die Zähne bewaffneten Räuber zu fragen. Möglicherweise ortet die Anwältin vielleicht
auch noch einen Raub, da sich die Beamten erlaubten den Brüdern die Waffen abzunehmen.
Berufsrisiko
Vielleicht sollte der Anwältin mitgeteilt werden, dass es ein ganz normales Berufsrisiko eines
Bankräubers ist, bei einem Banküberfall eventuell erschossen zu werden. Möglicherweise
ist der Dame auch nicht bewusst, wer ihre Klienten eigentlich sind. Es sind keine kleinen
Hendldiebe, sondern brandgefährliche Profi-Bankräuber.
Wir gehen natürlich auch davon aus, dass das Honorar dieser Advokatin aus Spendengelder
oder aus ehrlich verdienten Geld der Bankräuber bezahlt wird. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Christian und Alexander L. die Unschuldsvermutung gilt.
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2010-03-03
Politische Unkultur
Die politische Kultur in unserem Lande scheint etwas zu leiden. Wie heute auf „ooe.orf.at“
zu Lesen ist, erhielt der Bürgermeister von Ansfelden eine Botschaft der besonderen Art.
In einer Pralinenschachtel versteckt, sendete ihm ein bis dato Unbekannter zwei tote Mäuse,
sowie einen handschriftlich verfassten Drohbrief.
Von der Falle in die Amtsstube
Der Bürgermeister unter Schock
Ob dies eine politische Botschaft war, ist dem Ansfeldner Bürgermeister Walter Ernhard
(SPÖ) nicht bekannt. Jedenfalls wird er in dem Begleitschreiben für die schlechte Finanz-
lage der Stadt verantwortlich gemacht. Also schließen wir daraus, dass diese sonderbare
Sendung im direkten Zusammenhang mit seinem Amt steht.
Jedenfalls war Ernhard sichtlich geschockt. Dies ist auch aus einem mit ihm geführten
Interview einwandfrei hörbar. Der Ansfeldner Bürgermeister erstatte jedenfalls Anzeige
bei der Polizei, die diesen Vorfall auch sehr ernst nimmt.
Morddrohungs-Video als Vorlage?
Möglicherweise hat der Mäuse-Versender dieses „Video“ gesehen, indem der FPÖ-Chef
H.C. Strache von einem jungen Mann beschimpft und mit Mord bedroht wird. Das be-
sagte Video wird auf der „Webseite“ eines Kommunikationsexperten der Bundesgeschäfts
-stelle der SPÖ, als „Polit-Video“ goutiert.
Droht dem FPÖ-Chef mit Mord (Quelle: You Tube)
Ist es legal Politiker zu bedrohen?
Da bis dato keine Distanzierung von Seitens der SPÖ erfolgte, dachte sich der Mäuse-
versender vielleicht, dass es legal sei Politiker zu erschrecken oder gar zu bedrohen.
Wir wissen nicht ob Herr Strache bereits Strafanzeige erstattet hat, oder die Staats-
anwaltschaft von sich aus tätig geworden ist, da es sich bei den Aussagen im Video
ganz offensichtlich um ein Offizialdelikt handelt.
Jedenfalls hat sich die Ansfeldner Polizeibehörde in der nächsten Zeit mit zwei toten
Mäusen zu beschäftigen und den Absender auszuforschen. Wir erwarten schon mit
großem Interesse, welches Strafmaß der Täter ausfasst, falls er ausgeforscht und
zur Anzeige gebracht wird.
*****
2010-02-19
H.C. Strache ist kein Freund des Hauses
Das H.C. Strache nicht zu den Freunden dieses Magazins zählt dürfte jedem klar sein, der
unsere Beiträge über den FPÖ-Chef gelesen hat. Wir können uns mit seinen populistischen
Hetzreden nicht anfreunden.
Das es aber noch weitaus tiefer gehen kann, als jenes was Strache zeitweise abliefert, muss-
ten wir gestern Abend feststellen. Auf dem Verzeichnis über Weblogs und Podcasts rund
um Politik in Österreich „politblogs.at“ fanden wir den „Weblog“ des Herrn Marko Zlousic.
Ein Mitarbeiter der Sozialdemokraten Österreichs
Auf dieser Seite präsentierte Zlousic folgendes „Video“, indem H.C. Strache zirka 9 Minuten
lang von einem jungen Rapper auf das Ärgste beschimpft und sogar mit Mord bedroht wird.
Wer ist Marko Zlousic?
Direktlink plötzlich verschwunden
Heute ist die Verlinkung auf besagter Webseite nicht mehr vorhanden, stattdessen wurde
in eine „Endlosschleife“ des Verzeichnis von „politblogs.at“ verlinkt. Aber bekanntlich
vergisst Google nicht und wir haben die „Webseite“ samt „Video“ wieder aufgespürt.
Nur Beschimpfungen und Morddrohung
Kommen wir nochmals zum besagte Video zurück. Dieses ist höchstprofessionell
angefertigt und keinesfalls eine Hinterhofproduktion. Ein junger Mann rund um die
20 Jahre, setzt sich im Rappstil mit Strache und seiner Politik auseinander.
Allerdings nicht im demokratischen Stil, sondern nur in allertiefsten Beschimpfungen
und Morddrohungen. Nun möge jede(r) zu Strache stehen wie er/sie will, jedoch darf
niemand vergessen, dass dieser Mann sein Amt im demokratischen Weg erlangt hat.
Jedem Wahlberechtigten in Österreich ist es möglich, durch Stimmenentzug bei einer
Wahl, den FPÖ-Chef ins politische Nirwana zu schicken. Das wäre auch der korrekte
und demokratische Weg.
Kriminelles Video
Das besagte Video hat mit Demokratie rein gar nichts zu tun, ist höchst kriminell und
brandgefährlich. Es ist nicht auszuschließen, dass sich ein Geistesgestörter auf Grund
des Videoinhaltes dazu entschließt, dieses in die Tat umzusetzen.
Da ist es nicht mehr erstaunlich sondern bereits schwer bedenklich, dass dieses Video auf
einer Webseite unter dem Begriff: „Sammlung von Polit-Videos“ gelistet und zur Ver-
öffentlichung bereit gestellt wird. Dieses Video ist nicht politisch, sondern kriminell und
beinhaltet vom Beginn bis zum Ende strafrechtsrelevante Aussagen.
Impressum klingt wie Hohn
Erstaunlich ist allerdings, dass dieses Video auf einer Webseite zugänglich ist, dessen Be-
treiber Kommunikationsexperte der Bundesgeschäftsstelle der SPÖ ist. Da erscheint es
doch wie ein Hohn, wenn im Impressum folgendes zu lesen ist.
Wenn Dir ein Beitrag oder Kommentar mit problematischem Gehalt, diskriminierender
Sprache oder klar beleidigenden, rassistischen, sexistischen oder irgendeiner Form ab-
wertenden Aussagen auffällt, kontaktiere mich bitte umgehend.
Ein Fall für den Staatsanwalt
Das Herr Marko Zlousic, als Verantwortlicher seiner Webseite nicht weiß welche Bei-
träge bzw. Videos auf dieser eingestellt sind, wagen wir zu bezweifeln. Hoffentlich
kommt er seiner sozialdemokratischen Staatsbürgerpflicht nach und leitet dieses
Video an die Polizeibehörde oder Staatsanwaltschaft weiter.
*****
2010-02-17
Geistige Inspiration
Der Freispruch im November 2009, am Landesgericht Ried im Innkreis, wo sein Kollege
wegen Besitzes von Bildern mit pornografischen Darstellung Minderjähriger angeklagt war,
dürfte einen niederösterreichischen Pfarrer und Religionslehrer dazu inspiriert haben, eben-
falls Kinderpornos aus dem Internet herunterzuladen.
Erstaunliches Gutachten
Die Rechtfertigung des in Ried angeklagten Geistlichen war, dass er eher zufällig auf die
Fotos gestoßen sei und nicht die Absicht gehabt habe, sie abzuspeichern. Erstaunlich ist
dabei, dass dem Gericht ein Gutachten präsentiert wurde, dass keine Datei aktiv herunter-
geladen wurde.
Da die Polizei auf dem Computer des kinderliebenden Pfarrers jedoch 100 eindeutige Fotos
gefunden hatte, fragen wir uns schon wie diese ihren Weg ohne Donwload auf die Festplatte
fanden.
War der Heilige Geist behilflich?
Wahrscheinlich war der heilige Geist für dieses technische Wunder verantwortlich. Erstaunlich
war auch die Angabe „rein zufällig“ auf die Webseite mit den Kinderporno-Bilder gestossen zu
sein. Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht der Version des Angeklagten und fällte
einen Freispruch.
Auf den Spuren des Bruders
Soviel amtliche Verständnis muß natürlich ausgenützt werden, wird sich nun jener Pfarrer und
Religionslehrer aus Niederösterreich gedacht haben und ist den Spuren seines oberösterreich-
ischen Glaubensbruder gefolgt.
Bei einer Hausdurchsuchung fanden Ermittler der Polizei, auf dem Computer des stellvertret-
enden Dechants, pornografische Bilder von Minderjährigen. Das belastende Material wurde
sichergestellt und wird zur Zeit ausgewertet.
Muss sich der Mann Sorgen machen?
Der Geistliche, der auch das Amt eines Wallfahrtsdirektor ausübte, wurde laut Erzdiözese
Wien seiner Ämter enthoben. Zur Zeit verweilt er in einem Kloster um innere Einkehr zu
finden.
Wir glauben aber nicht, dass er sich allzuviel Sorgen machen wird, denn wie in fast allen
Fällen in denen Geistliche in Kinderpornografie involviert waren, wird bei der Sache nicht
viel herauskommen.
Erstaunliche Verständnis für Pädofile
Wieviel Verständnis manche Richter diesen sexuell fehlgeleiteten Subjekten entgegen-
bringen, beweisen zwei Urteile aus jüngster Zeit. Am 22.Dezember 2009 wurde ein 26-
jähriger Rechtspraktikant am LG Wien zu drei Monaten bedingt verurteilt. Bei ihm wurden
von der Polizei 3.000 (!) kinderpornografisch definierte Bilder, sowie Filme beschlagnahmt.
Ein 32-jähriger pädofiler Lokführer, der sich selbst als krank bezeichnet und sich vor Gericht
damit verantwortete, dass er in psychotherapeutischer Behandlung sei, erhält für den Besitz
von kinderpornografischen Material ebenfalls drei Monate bedingte Haft, in einem Prozess
am LG Wien, am 21.Dezember 2009.
Betrachtet man diese Urteile stellt sich die realistische Frage, wieviel Kopfschmerzen der
niederösterreichische Pfarrer wohl haben muß. In Anbetracht der erstaunlichen Milde für
Pädofile vor Gericht, wird er nicht einmal eine einzige Kopfschmerztablette benötigen.
*****
2010-02-12
Erstaunlicher Datenklau
Im Jahre 2008 verkaufte ein angeblicher Bankangestellter einer Liechtensteiner Bank, dem
Deutschen Fiskus eine Steuersünder-CD mit zahlreichen Daten von Personen, die ihr Geld
„steuerschonend“ in dem kleinen Fürstentum parkten.
Zu diesen Vorfall haben wir eine eigene Theorie. War doch bis vor kurzer Zeit nur die
Schweiz für steuerschonende Nummerkonten zuständig, entdeckten die Liechtensteiner
das lukrative Geschäft mit dem Schwarzgeld.
Während es in der Schweiz keine Zinsen gab und Geldanleger froh waren, wenigstens keine
Spesen für ihre Gelddepots verrechnet zu bekommen, bezahlten die Liechtensteiner sogar
bis zu 4 Prozent Zinsen für Geldeinlagen.
Viele Anleger wanderten mit ihrem Geld von der Schweiz nach Liechtenstein ab, was sogar
ein großes Schweizer Bankhaus in Schwierigkeiten brachte. Das diesem Treiben die Eidge-
nossen nicht tatenlos zusehen würden lag auf der Hand.
Wie Du mir, so ich Dir
Und wie es der Zufall wollte, wurden auf einmal Liechtensteiner Bankdaten an die Bundes-
republik verkauft. Die Schweizer übten sich zu diesem Vorfall in nobler Zurückhaltung. Der
Ruf der Liechtensteiner Banken war dahin und der Geldrückfluss in die Schweiz begann.
Das jetzige Auftauchen einer Steuersünder-CD mit den Daten von Anlegern die ihr Geld
in der Schweiz parken, dürfte offensichtlich eine Retourkutsche der Liechtensteiner sein.
Die Diebe wären Todeskanditaten
Wie wir zu dieser Theorie kommen? Nun keinem einzelnen Bankangestellter in der Schweiz,
sowie in Liechtenstein ist es möglich, an derartige Daten heranzukommen. An so einer Aktion
müssten etliche Personen beteiligt sein und das birgt die Gefahr des Verrats. Hier geht es
um derartige Summen, sodass das Leben der Datendiebe vermutlich keinen Pfifferling mehr
wert wäre.
Darf das ein Staat?
Kommen wir zum eigentlichen Thema unseres Beitrages. Darf ein Staat eine solche CD mit
„gestohlenen“ Daten ankaufen um bestehendes Recht durchzusetzen? Wir sagen ja, denn
die Polizei kauft auch Suchtgift an, um an Dealer und Organisationen des Rauschgiftmarktes
heranzukommen.
So viel wir wissen, ist Steuerhinterziehung ungesetzlich und strafbar. Also wäre der Ankauf
einer solchen CD durchaus mit dem Ankauf von Suchtgift zu vergleichen. Während durch
das angekaufte Gift, Händler und Importeure zur Strecke gebracht werden sollen, können
durch eine solche Daten-CD Steuerhinterzieher entlarvt werden.
BZÖ-Lugar setzt sich für Steuersünder ein
Da nehmen wir doch erstaunt zur Kenntnis, dass der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert Lugar
ein „Hehlereiverbot“ für den Staat fordert. „Gerade für einen Rechtsstaat müssen die
Gesetze gelten. Ein Finanzminister darf sich nicht zum Handlanger von Kriminellen machen“,
so Lugar in einer heutigen APA-OTS Aussendung.
Lugar meint weiter, dass sich der Staat in so einem Fall als Hehler und Finanzier von Krimi-
nellen betätigt und dadurch das Vertrauen der Bürger untergräbt. Nun offensichtlich ist
Herrn Lugar nicht ganz klar, wer das Klientel ist, welches über Schweizer Banknummern-
konten verfügt.
Wer besitzt eigentlich Nummernkonten
Das sind nicht die normalen Bürger, die sich vielleicht mit einem „Pfusch“ einige Euros schwarz
verdienen. Es sind auch nicht Kleingewerbetreibende, die vielleicht einmal den einen oder
anderen Euro unter den Tisch fallen lassen, um überhaupt überleben zu können.
Über Gelddepots in der Schweiz verfügen ausschließlich Leute, die einer gehobenen sozialen
oder finanziellen Schicht angehören. Die in der Schweiz gebunkerten Gelder stammen dann
meist aus Betrügereien, dubiosen Geschäften und Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe.
Die Bürger(innen) würde beifällig nicken
Solche Leute zu entlarven untergräbt mit Sicherheit nicht das Vertrauen des Bürgers in den
Staat. Eher das Gegenteil würde zutreffen, wenn der normale Bürger erkennen kann, dass
es auch den „Großkopferten“ an den Kragen geht.
Sind Rauschgiftfahnder Dealer?
Die Aussage von Lugar würde bedeuten, dass der Bürger das Vertrauen in die Polizei ver-
lieren würde, wenn diese Suchtgift mit dem Zweck ankaufen, Rauschgifthändler zur Strecke
zu bringen.
Und was den Hehlervorwurf von Lugar an den Staat betrifft, wäre dieser dann gleichzu-
setzen, dass diese Polizisten Rauschgifthändler seien. Das dem nicht so ist, wird wohl
jedem klar sein.
Für uns stellt sich allerdings die Frage, warum sich der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert
Lugar, derart vehement gegen den Ankauf einer solchen Steuersünder-CD ausspricht.
*****
2010-02-02
Jägerball in der letzten Woche
An und für sich wäre die Story nicht besonders erwähnenswert. Ein Politiker, der sich
gerne selbst reden hört und ein 39-jähriger Industriellensprössling, geraten nach einer
rauschenden Ballnacht aneinander.
Laut Bericht der Tageszeitung „Österreich“ und dessen „Internetportal“ soll es dem
Industriellensohn nicht gefallen haben, dass sich Strache mit seiner Begleiterin zu
lange und zu intensiv unterhalten hatte.
Lange Rede kurzer Sinn, es kam zum Eklat, wobei eine Flasche in Richtung Straches
geworfen wurde, die jedoch seinen Bodyguard traf. Die Ballsecurity schritt ein und
trennte alle an der Auseinandersetzung beteiligten Personen. Auf eine Anzeige wurde
verzichtet.
Warum bestreitet Kickl alles?
Wie Eingangs erwähnt, wäre diese Story nicht wirklich erwähnenswert. Was uns aber
stutzig macht ist, dass sich nun Herr Kickl via der FPÖ-Webseite mit folgenden Worten
äußert: „Fellners bunte Sudelpostille betreibt lügnerischen Hassjournalismus
– FPÖ wird Klagsweg beschreiten“.
Weiter im Text der FPÖ-Webseite: „Kickl stellte klar, dass HC Strache mit der Ausein-
andersetzung am Jägerball nichts zu tun gehabt habe.“ Jetzt fragen wir uns doch tat-
sächlich, warum sich Kickl so aufregt und eine Tageszeitung als „bunte Sudelpostille“
beschimpft.
Österreich hatte mit keinem einzigen Wort erwähnt, dass Strache in die Auseinander-
setzung involviert gewesen wäre. Warum die FPÖ den Klagsweg wegen „widerlicher
Form der falschen Berichterstattung“ beschreiten will, ist daher erstaunlich.
Nun ist es amtlich
Seit Donnerstag ist es auf jedenfalls aktenkundig, dass es diesen Vorfall gegeben hat.
Laut Polizeisprecherin Iris Seper ist eine Anzeige wegen Körperverletzung anhängig.
Dies musste nun Strache selbst, wenn auch nur nebensächlich, am Rande einer Pres-
sekonferenz zugeben. Jetzt wird Herr Kickl wohl etwas zurückrudern müssen.
Elitepolizist als Leibwächter
Was uns bei H.C. Strache und seinen Mannen immer wieder auffällt ist, dass sie zwar
gerne aussteilen, aber beim Einstecken äußerst wehleidig sind. Einen höchst erstaun-
lichen Faktor gibt es bei der ganzen Angelegenheit jedoch.
Herr Strache und seine Parteigenossen kritisieren immer wieder, dass es zuwenig
Polizeibeamte auf den Strassen gibt und fordern laufend eine Personalaufstockung.
Da fragen wir uns doch, warum sich ausgerechnet der FPÖ-Chef, eines voll ausge-
bildeten Elitepolizisten als Leibwächter bedient.
Um eigene Sicherheit mehr besorgt?
Anstatt das dieser Beamte die Bevölkerung vor herumziehenden Ostblock-Räuber-
banden beschützt, eilt er vom Polizeidienst karenziert, mit Strache von Veranstaltung
zu Veranstaltung.
Warum bedient sich H.C. Strache nicht aus dem Pool der privaten Sicherheitsdienste
und entzieht der österreichischen Bevölkerung, um deren Sicherheit er doch dauernd
besorgt ist, einen ausgebildeten Elitepolizisten.
*****
2010-01-31
Bikeshop ausgeplündert
Einen erstaunlichen Einbruch entdeckten am Freitag in der Früh, die Angestellten eines
Motorradgeschäftes in Graz als sie zur Arbeit kamen. Aus dem Bikeshop wurden sage
und schreibe 40(!) Motorräder gestohlen.

Hohe Werte ungesichert
Laut Polizei hat das Geschäft zwar eine Alarmanlage, jedoch war diese so leise einge-
stellt, dass niemand auf den Einbruch aufmerksam wurde. Über eine Videoüberwachung
oder sonstige Alarmeinrichtung verfügt das Geschäft nicht. Auch mußten die Täter nur ein
einfaches Vorhangschloss aufbrechen, um in die Verkaufsräume zu gelangen.
Der angegebene Schaden wurde vom Ladenbesitzer mit zirka 400.000,- Euro beziffert.
Wir haben zum Nachrechnen begonnen. Der Durchschnittswert eines Motorrades
beläuft sich bei 10.000,- Euro. Also handelt es dabei schon um höherwertige Fahr-
zeuge, mit dementsprechenden Abmessungen.
Unsere Rechnung
Ein derartiges Motorrad wiegt durchschnittlich 220 Kilo. Das bedeutet ein Gesamtver-
ladegewicht von knappe 9 Tonnen. Den Platz den so ein Motorrad benötigt, beträgt
minimum 1 Meter für die Breite (inkl. Lenker) und 2 Meter für die Länge.
Ein 7.5 Tonnen-Lkw hat zirka eine 2 Meter breite und 10 Meter lange Ladefläche. Das
bedeutet dass für den Abtransport dieser Fahrzeuge mindest vier solche Lastwagen zur
Verfügung gestanden haben müssen. Ausserdem müssen diese alle mit einer Hebe-
bühne ausgerüstet gewesen sein, es sein den die unsichtbaren Diebe waren Bodybuilder.
Ferner müssen alle Bikes im Laderaum festgezurrt werden, um Schäden beim Transport
zu vermeiden. Gehen wir davon aus, dass jeder der vier Lkw’s mit Fahrer und Beifahrer
besetzt war, schätzen wir eine Gesamtarbeitszeit von mindestens 3(!) Stunden.
Der unbemerkte Tatablauf
Wir rekapitulieren. Unbekannte Täter fahren mit vier 7.5 Tonnen-Lastwagen vor ein
Geschäft vor, dass nicht gerade in einer versteckten Seitengasse liegt. Knacken das
einfache Vorhängeschloss des Ladens, der über keine Videoanlage verfügt und des-
sen Alarmanlage heiser vor sich hinschnurrt, aber in dem immerhin erhebliche Werte
gelagert sind.
Verladen und sichern 40(!) Motorräder in die Lastwagen, die ja immerhin vor dem Ge-
schäft gestanden haben müssen. Und diese Aktion, die mindestens 3(!) Stunden ge-
dauert haben muss, ist keinem Menschen aufgefallen.
Dieser Einbruchsdiebstahl erinnert uns an einen Autodiebstahl in Bratislava, bei dem
der Besitzer schon mit drei Leasingraten für sein Fahrzeug im Verzug war. Man darf
gespannt sein, was die behördlichen Ermittlungen ergeben.
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2010-01-16
Polizei sucht Täter
Am 26.12.2009, um 02:48 Uhr beraubten zwei voll maskierte und mit Pistolen bewaffnete
unbekannte Täter die BP-Tankstelle 1100 Wien Ludwig von Höhnel Gasse 11.
Am 27.12.2009, um 20:58 Uhr beraubten ebenfalls zwei unbekannte Täter bewaffnet mit
einer silberfarbenen Pistole und Sturmhaube maskiert die OMV Tankstelle in 1100 Wien,
Favoriten, Laaer-Berg-G. 240.
Am 27.12.2009, 22:50 Uhr, überfielen zwei männliche, maskierte Täter die ESSO Tankstelle
in 1100 Wien, Favoriten, Raxstraße 38 und raubten Bargeld aus der Kasse, Zigaretten,
Brieflose sowie die Brieftaschen der Tankwarte.
Tags darauf versuchte ein Pärchen, die Rubbellose in einer Trafik in Favoriten einzulösen.
Dabei wurde es gefilmt. Selbiges widerfuhr auch einem anderen Pärchen, das die Beute in
einer Trafik in Neubau einzulösen versuchte.
Aufgrund der Videoauswertung der überfallenen Tankstellen, des gleichen Tatablaufes und
der immer gleichen Personsbeschreibungen, muss davon ausgegangen werden, dass es
sich bei den Raubüberfällen um dieselben Täter handelt.
2 männliche Täter, ca. 20-30 Jahre alt, ca. 170-180 cm groß, schlank, bekleidet mit Jeans-
hose und Kapuzensweater – einmal auffällig KAPPA – Logo im Brustbereich -, schwarze Mas-
kierung – Unterziehhaube mit Sehschlitzen – bewaffnet mit Pistole, einmal silberfärbig, ein-
mal schwarz.
Bei den Tathandlungen führte ein Täter eine schwarze Pistole mit seiner linken Hand und der
andere eine silberfärbige Pistole mit seiner rechten Hand. Die Echtheit ist bis dato nicht be-
kannt. Beide Täter sprechen Deutsch mit ausländischem Akzent.
Aufgrund polizeilicher Ermittlungen dürften die Täter auch für mehrere Überfälle auf Trafiken
im 4., 5., 7., 10. und 11. Wiener Gemeindebezirk in Frage kommen.
Die Wirtschaftskammer Wien (Fachguppe Tankstellen und Landesgremium Wien Tabak-
trafiken) hat eine Belohnung für Hinweise, die zur Festnahme des oder der Täter führen, in
der Höhe von € 3.000,- ausgesetzt.
Allfällige Hinweise werden vertraulich beim Journaldienst des LKA Wien, Außenstelle Süd,
Tel.Nummer 313-10 Kl. 57800 entgegengenommen.
Der Ordnung halber halten wir fest, dass die auf den Bildern abgebildeten Personen der-
zeit als Auskunftspersonen eingestuft sind.
*****
2010-01-13
Der Film
Wer kennt ihn nicht, diesen Kultfilm des Regisseurs Sam Peckinpah aus dem Jahre 1970?
Und für die jüngere Generation die diesen Streifen doch nicht kennt, können wir nur die
Empfehlung abgeben, sich diesen unbedingt anzusehen.
Dustin Hoffmann spielt darin die Figur des Mathematikers David, der sich mit seiner Frau,
gespielt von Susan George, in die englische Provinz zurückzieht, um ein geruhsames und
friedliches Leben zu führen.
Die liberale und gewaltfreie Lebensart des Paares, ruft bei den männlichen Dorfbewohnern
Argwohn und Aggressivität hervor. Als das junge Paar dann noch einen geistig Behinderten
beschützt, welcher stets den Aggressionen der Dorfbevölkerung ausgesetzt ist, eskaliert
die Gewalt.
Es kommt zu Vergewaltigungen und lebensbedrohlichen Attacken gegen David und seine
Frau. Das sonst so friedliche Ehepaar beginnt sich seiner Haut zu wehren und die ganze
Angelegenheit endet in einem fürchterlichen Blutbad.
Was wollen wir mit dem nachfolgenden Beitrag, im Vergleich mit dem Film demonstrieren?
Frau und Herr Österreicher sind normalerweise ein friedfertiges Volk. Doch seit einiger Zeit
rollt eine Welle der Gewalt über unser Land hinweg.
Unkontrollierte Zuwanderung
Grund für dieses Phänomen sind verfehlte Einwanderungs- und Asylpolitik. Die liberale Ein-
stellung der Österreicher(innen) werden von kriminellen Gesindel schamlos ausgenützt. Statt
das staatliche Stellen bei Einwanderern und Asylanten den Spreu vom Weizen trennen, kann
jeder zu uns kommen ohne nachweisen zu müssen, wie er seinen Lebensunterhalt zu bestrei-
ten gedenkt.
Offene Grenzen veranlassen viele Verbrecher im Schatten von anständigen Leuten nach
Österreich zu kommen, um ihre kriminellen Machenschaften durchzuziehen. Einbrüche
und Raubüberfälle stehen bereits an der Tagesordnung.
Polizeibehörden sind überlastet
Die Polizei geht bereits im Kreis und kommt mit der Aufklärung der Straftaten nicht einmal
mehr nach. Trotzdem ereifern sich Gutmenschen noch immer für den unbeschränkten und
unkontrollierten Zuzug in unser Land.
Nachstehendes Plakat hat für Wien leider seine Gültigkeit verloren, wenn man die täglichen
Einbrüche und Raubüberfälle betrachtet. Waren anfänglich „nur“ Banken davon betroffen,
haben sich die Straftaten immer mehr gegen alte Menschen und kleine Handelsbetriebe
verlagert.
Auch schrecken diese Verbrecher nicht einmal davor zurück Gesetzeshüter anzugreifen, wie
heutiges Beispiel in Ottakring beweist. Das es sich bei dem Täter um einen „normalen“ Auto-
fahrer gehandelt hat, der sich nur einer Verkehrskontrolle entziehen wollte, ist nicht anzu-
nehmen.
(Fotoquelle: www.demokratiezentrum.org)
Trendwende
Im guten Glauben an die Rechtstaatlichkeit haben sich Betroffene auch nicht gewehrt,
sondern sich ihrem Schicksal stumm ergeben. Dies beginnt sich nun umzudrehen. Es
kann wohl niemand behaupten, dass zum Beispiel Trafikanten einer aggressiven Bevölk-
erungsschicht angehören.
Meist sind Angehörige dieser Berufgruppe ältere oder behinderte Menschen. Jüngste Vor-
fälle haben aber gezeigt, dass diese zur Erkenntnis „Hilf Dir selbst, dann ist Dir geholfen“
gekommen sind.
Politiker wacht auf
Wir glauben das dieses Beispiel Schule machen wird, wenn sich die Verantwortlichen dieses
Staates ihrer Verpflichtung nicht schnellstens bewusst werden. Die Verpflichtung der ge-
wählten Volksvertreter erschöpft sich nämlich nicht darin, über die Errichtung von Asylan-
tenheimen und freien Grenzen nachzudenken, sondern besteht vielmehr daraus, die heim-
ische Bevölkerung zu schützen.
Die Gewalt wird eskalieren
Das Motto der Gutmenschen „Schlägt man Dich auf die linke Backe, dann halte auch
die Rechte hin“ wird für jeden normaldenkenden Menschen nicht nachvollziehbar sein. Es
wird eher darauf hinauslaufen, eine Aktion zu setzen bevor man den ersten Schlag erhält.
Ohne eine düstere Zukunftsprognose erstellen zu wollen, wird es immer öfters zu Gewalt-
eskalationen kommen, wenn sich anständige Bürger ihrer Haut zu wehren beginnen.
Denn wie heißt es so schön: „Wer Gewalt sät ……“ und über diesen Satzbeginn sollten
unsere Politiker ganz rasch nachdenken.
*****
2010-01-12
Mediales Echo
Unser „Beitrag“ am vergangenen Sonntag hat offensichtlich mediale Wirkung gezeigt.
Nachfolgender Artikel ist in der heutigen Krone , die immerhin die auflagenstärkste
Zeitung Österreichs ist, zu lesen.
Theorie offensichtlich nicht falsch
Folgt man den Worten des Bürgermeisters von Bruck/Leitha, sowie diese im Kroneartikel
festgehalten sind, dürften wir mit unserer Theorie richtig gelegen sein. Offensichtlich hat
die künstlerische Trauerkundgebung für den Kulturstadtrat Norbert Payr, dem Herrn
Hemmer missfallen.
Unparteilich
Unter dem Begriff „unparteilich“ verstehen wir etwas anderes. Unparteilich bedeutet für
uns jedem Gehör zu schenken, egal aus welcher politischen Richtung Kritik oder kritische
Kunst kommt, sofern diese mit der österreichischen Rechtsstaatlichkeit vereinbar ist.
Kurt Schlögl
Kein Bedarf an kritischen Künstlern?
Bekanntlich sind Geschmäcker und Ohrfeigen verschieden. Ob diese künstlerisch gestaltete
Trauerkundgebung jedem gefallen hat, wagen wir sogar zu bezweifeln. Ganz nebenbei er-
wähnt, hat Kunst schon immer in die Politik hineingespielt.
Erstaunliche Motivation
Daher finden wir es erstaunlich, diese „Kunstwerke“ oder „Plakate“, wie immer man sie
auch nennen will, unter dem Vorwand einer politischen Manifestation entfernen zu lassen.
Ganz abgesehen davon, dass der Künstler Kurt Schlögl dazu berechtigt war diese auszu-
stellen.
Wenigstens wurde für Demontage kein offizieller Auftrag an die Feuerwehr gegeben, sondern
war der zuständige Mann dafür, nur „zufälligerweise“ Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.
*****
2010-01-12
Überfallserie setzt sich fort
Die Serie der Trafiküberfälle scheint nicht abzureißen. Heute Vormittag wurde schon
wieder eine Trafik zum Ziel eines Räubers. Im 21. Wiener Gemeindebezirk in der Jedleer-
seerstraße, überfiel ein unbekannter Täter eine Trafikantin und erbeutete dabei eine
Stange Zigaretten.
Objekt der Begierde für Räuber
In Ermangelung einer Schusswaffe lief die Ladeninhaberin in Begleitung ihres Rottweilers
dem Räuber nach. Nach wenigen Metern Verfolgungsjagd ließ sie ihren Hund von der
Leine ab, der sich an die Fersen des Täters heftete.
Spurtstarker Räuber
Als der Kriminelle dies mitbekam, warf er die Beute weg und suchte das Weite. Es gelang
ihm tatsächlich den Hund abzuhängen und auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden.
Bei dem zirka 20-Jahre alten Täter muss es sich um einen direkten Nachfahren von
„Nurmi“ gehandelt haben, oder der Rottweiler war extrem langsam.
Nichts gefallen lassen
Jedenfalls sammelte die Trafikantin die weggeworfene Beute wieder ein und begab sich
samt Rottweiler wieder in ihre Trafik, von wo aus sie die Polizei verständigte. Eine Fahn-
dung nach dem Täter blieb erfolglos.
Was sagt uns diese traurige Geschichte. Kriminellen Gesindel kann nur mit Wehrhaftigkeit
entgegen getreten werden. Hätte sich die Trafikantin nicht so couragiert verhalten, würde
sie jetzt in der Statistik der unaufgeklärten Kriminalfälle aufscheinen.
Die böse Trafikantin
Die Gutmenschen werden jetzt wieder aufschreien. Was für eine Niederträchtigkeit, einen
Rottweiler auf einen Räuber zu hetzen. So oder so ähnliche Kommentare werden sicherlich
wieder in diversen Blogs und Foren auftauchen.
Einer der besten Schutzhunderassen
Was wäre wohl passiert, wenn der Rottweiler nicht so langsam gewesen wäre und den
Räuber ein wenig gebissen hätte. Das hätte wahrscheinlich noch einige selbsternannte
Hundeexeperten mit ihrer erstaunlichen Theorie vom „Killerhund“ auf den Plan ge-
rufen.
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2010-01-11
Kunstzensur in Bruck/Leitha
Zensurieren Politiker die Kunstwerke kritischer Künstler? Diese Frage stellt sich nun in
Bruck an der Leitha und sorgt für heftige Diskussionen. Der 52-jährige Professor am
örtlichen Gymnasium und durchaus kritische Künstler Kurt Schlögl, der immer wieder
mit seiner kritischen Kunst Aufsehen erregte, mußte offensichtlich diese Erfahrung
machen.
Der künstlerische Professor ist mit Sicherheit nicht unbedingt ein Fan von ERSTAUNLICH
und dies verhält sich umgekehrt genauso. Obwohl in diversen gesellschaftspolitischen
Ansichten, zwischen diesem Magazin und Schlögl verschiedene Ansichten herrschen,
traf man sich zu einem Gespräch um über die Brucker „Kunstzensur“ zu sprechen.
Kulturpreisträger
Der Verein „Stadtgalerie Wiener Turm“ erhielt unter der Amtsführung der ehemaligen
Bürgermeisterin Vladyka (SP), an der Frontmauer des Brucker Rathauses, drei Vitrinen
zur Verfügung gestellt.
Schlögl, der mit seinem Projekt „Bruck bleibt brav“ den Kulturpreis 2009 in Bruck/Leitha
gewann, durfte mit Zustimmung der Vereinsobfrau Daniela Marais und dem Kulturstadtrat
Norbert Payr, seit vorigem Jahr diese Vitrinen zur Ausstellung seiner künstlerischen
Werke nutzen.

Schlögl mit seinem prämierten Werk
Als er am Freitag einen Spaziergang über den Brucker Hauptplatz absolvierte bemerkte er,
dass die drei Vitrinen, samt seinen künstlerischen Werken verschwunden waren, welche
tagszuvor noch an ihrem Platz hingen.

Alle drei Vitrinen sind verschwunden
Kritische Kunst
Erst vier Tage vor dem plötzlichen Verschwinden der Vitrinen, hatte Schlögl in diesen neue
kritische Kunstobjekte plaziert. Er verständigte die Vereinsobfrau Marais, da die Vitrinen
Eigentum der Stadtgalerie sind.
Gemeinsam wurde mit dem zur Zeit in London verweilenden Kulturstadtrat Payr Rücksprache
gehalten, der zu einer polizeilichen Anzeige riet. Am Polizeiposten Bruck wurde eine Anzeige
gegen unbekannte Täter erstattet.
Feuerwehr montierte Kunstwerke ab
Allerdings stellte sich im Zuge der Amtshandlung heraus, dass die Feuerwehr offensicht-
lich im Auftrag des derzeitigen Brucker Bürgermeisters Richard Hemmer (SP), die Vitrinen
samt künstlerischen Inhalt abmontiert hatte.
Was waren das für künstlerische „Teufelswerke“ die Schlögl zum Missfallen des Ortschefs
in den Vitrinen plazierte? Hatten diese vielleicht gegen die guten Sitten verstoßen oder
riefen zu einem politischen Umsturz auf?
Mitnichten, Kurt Schlögl hatte lediglich drei Plakate in Form von Partezetteln kreiert.
Mit dieser Art Trauerkundgebung wollte er auf seine künstlerische Weise auf folgendes
aufmerksam machen.
Künstlerische Trauerkundgebung
Die Ablehnung der Kunstprojekte „heartbeat“ und „Hexen, Huren, Königinnen“ für den
Kulturpreis 2010. Der dritte Partezettel war dem politischen Abschuss des Kulturstadtrates
Norbert Payr gewidmet.
Dieser wurde an eine unwählbare Reihe zurückgereiht, sodass er nach der Gemeinderats-
wahl im März sein politisches Amt nicht mehr ausüben können wird. Das auf den Plakaten
aufgebrachte Kreuz, soll die Trauer des Künstlers symbolisieren.

Die in Missgunst gefallenen Kunstwerke des Professors
Zwischen die Räder geraten?
Vermutlich hatte die künstlerische Trauerkundgebung für Norbert Payr, dem Brucker Bürger-
meister sauer aufgestossen. Wir wissen zwar nicht welche Zwistigkeiten zwischen den beiden
Herren bestehen, diese aber auf dem Rücken eines Künstlers auszutragen ist wohl erstaunlich.
Auch finden wir es erstaunlich, wenn sich ein Mensch auf Grund seines politischen Amtes an-
masst, sich über gesellschaftliche Regeln hinwegzusetzen. Schlögl hatte seine Werke nicht
wild plakatiert, sondern war dazu berechtigt.
Frage des Anstandes
Es wäre zumindest eine Frage des Anstandes gewesen, sich mit dem Künstler über den Inhalt
seiner Werke auseinanderzusetzten, falls diese Kritik aus der Bevölkerung hervorgerufen haben.
Die kommentarlose Entfernung von Kunstwerken, egal wie diese den Geschmack des Betrachters
treffen, erinnert an Zeiten die hoffentlich nie wieder kommen.
*****
2010-01-10
Bürgermeister denkt nach
Der letzte Trafiküberfall, bei dem der Räuber von einem wehrhaften Trafikanten in Not-
wehr erschossen wurde, hat offensichtlich den Wiener Bürgermeister Michael Häupl zum
Nachdenken angeregt.
Alle 887 Wiener Trafiken sollen mit Alarmanlagen ausgerüstet werden. Die Stadt Wien
wird sich an den Kosten mit 50 Prozent beteiligen. Medienwirksam wie es sich für eine
bevorstehende Landtagswahl gehört, erklärte Häupl, dass der ausufernden Kriminali-
tät ein Zeichen zu setzen ist und alles dafür getan wird, um die Trafikanten zu schützen.
Bei diesem Thema praxisfremd
Wir haben den Wiener Bürgermeister immer für einen realdenkenden Menschen gehalten.
Mit der Aussage, dass Alarmanlagen Trafikanten schützen sollen, hat er uns bei diesem
Thema aber leider enttäuscht.
Betrachtet man die hochgerüsteten Alarmanlagen in Banken, dürfte dort kein einziger
Überfall stattfinden, zumindest wenn man den Worten von Micheal Häupl folgt. Alarm-
anlagen erfüllen maximal einen präventiven Sinn.
Der Beweis wird auch durch die zahlreichen Banküberfälle erbracht. Mit einer Alarm-
anlage kann höchstens ein Einbrecher abgeschreckt werden, jedoch kein gewalttätiger
Räuber.
Antwort auf Gewalt ist Gewalt
Gewalttäter kann man nur mit drohender Gewalt abschrecken. Sei es durch das staat-
liche Gewaltmonopol in Form erhöhter Polizeipräsenz, private Sicherheitsdienste oder
wehrhaften Bürgern.
Gewalttäter sprechen die Sprache der Gewalt und verstehen auch nur diese. Der betref-
fende Trafikant hat dem Räuber in der selben Sprache geantwortet, in der er gefragt
wurde.
Finanzielles Problem
Das die Polizei nicht überall sein kann um Überfälle zu verhindern ist auch klar. Die
Dienste von privaten Sicherheitsfirmen in Anspruch zu nehmen, wird auf die Dauer
ein finanzielles Problem darstellen. Trafiken sind eben keine Banken und erhalten
daher keine staatlichen Finanzspritzen, wann immer es notwendig ist.

Also bleibt nur die Wahl der Selbstverteidigung. Der im obigen Bild angeführte Beitrag
eines linkslinken Fantasieblogs, dessen Autor in Ermangelung notwehrfähiger Güter
eine bewaffnete Gegenwehr ablehnt, hat uns doch ein wenig zum Nachdenken angeregt.
Der Beitrag an und für sich ist Nonsens, allerdings hat der Teil des Schlußsatzes seine
Berechtigung.

Unbeteiligte schützen
Da es durchaus anzunehmen ist, dass nicht alle Waffenbesitzer ein dementsprechendes
Schießtraining haben und es auch in der Hektik passieren könnte, dass unbeteiligte
Personen zum Handkuss kommen würden, hätten wir einen Lösungsvorschlag.

Vermutlich kennt das obig abgebildete Gerät jeder. Für Unwissende, dies ist ein Elektro-
schocker. Der Einsatz dieser mindergefährlichen Waffe, setzt jedoch Körperkontakt voraus.
Ausserdem wäre es völlig sinnlos, sich mit diesem Gerät gegen einen mit einer Schuß-
waffe bewaffneten Räuber zu wehren. Daher wollen wir Ihnen folgendes Bild zeigen.

Das ist eine sogenannte Mardermatte. Sie wird in Autos verlegt und steht unter Hoch-
spannung. Nager die sich am Fahrzeuges gütlich tun wollen, werden vertrieben oder
getötet.
Marktlücke
Warum ist noch niemand von der Sicherheitsindustrie auf die glorreiche Idee gekommen,
einen Elektroschocker als Elektromatte auf den Markt zu bringen. Diese könnte je nach
Größenbedarf hergestellt werden.
Trafiken oder sonstige Kleinwarenhändler haben meist ohnehin einen kleinen Kunden-
raum, wo diese Matte als Schmutzfänger getarnt unauffällig verlegt werden könnte.
Zum Auslösen des Stromes genügt ein geheimer Taster hinter dem Verkaufspult.
Räuber unter Strom
Wenn die ersten Räuber dann unter der ausgelösten Hochspannung bewußtlos zusam-
menbrechen und anschließend der Polizei übergeben werden, bestünde zumindest die
Hoffnung, dass weitere Kriminelle von derartigen Überfällen Abstand nehmen.
*****
2010-01-09
Gewalt ist Staatsmonopol
Der gestrige Vorfall mit dem wehrhaften Trafikanten der einen Räuber in Notwehr erschoss,
hat heftige Diskussionen ausgelöst. Das Sprecher der Polizei verlauten, dass Gewalt ein
Staatsmonopol ist und man sich bei Überfällen passiv verhalten und keinen Widerstand leis-
ten soll, können wir noch verstehen.
Eine gegenteilige Aussage wäre doch eine Bankrotterklärung der Polizei, die ganz einfach
nicht überall sein kann, um Verbrechen zu verhindern. Ob diese Leute auch das denken was
sie verlautbaren oder insgeheim eine ganz andere Meinung haben, kann allerdings niemand
wissen.
Trafikant ist nun der Böse
Was allerdings zum Nachdenken anregen sollte, sind Aussagen diverser Gutmenschen. Diese
meinen warum der Trafikant dem Räuber nicht das Geld übergeben habe, anstatt ihn zu er-
schiessen.
Er wäre ohnehin versichert gewesen, dass wird auch andere Personen dazu anregen sich zu
wehren, der arme Räuber hatte sicher Hunger udgl. mehr an unsinnigen Aussagen, sind in
zahlreichen Blogs und Foren zu lesen.
Was soll der Schwachsinn mit dem „schlägt man Dich auf die rechte Backe, dann halte
auch die Linke hin“ eigentlich. Welche Gedankengänge haben diese Leute, die einem
Menschen seinen angeborenen Selbsterhaltungstrieb und seine Verteidigungsbereitschaft
absprechen wollen.
Verweichlichung vorprogrammiert
Seit einiger Zeit ist es offensichtlich „in“ aus Knaben keine Männer mehr machen zu wollen.
Verfechter der Geschlechtsneutralität erklären ernsthaft, dass Buben auch mit Puppen spie-
len sollen, um die weibliche Seite in ihnen zu fördern.
Durch diese Gehirnwäsche die an den Menschen versucht wird, wurde auch die Industrie
inspiriert. Statt in Kampfsportschulen oder anderen Sportstätten zu trainieren und sich mit
Gleichaltrigen zu messen, sitzen immer mehr Jugendliche lieber vor dem Computer und
kämpfen virtuell mit der Software die ihnen von der Computerindustrie vorgesetzt wird.
Auch versuchen diese Gutmenschen an jahrtausenden alten Traditionen zu rütteln. Wer es
nicht „hipp“ findet, dass Männer gegenseitig an ihren Geschlechtsteilen lutschen und wagt
daran Kritik zu üben, wird sofort in die Kategorie der Diskriminierer eingereiht.
Gehirnwäsche kam nicht an
Die Gehirnwäsche dürfte bei dem Trafikanten nichts genützt haben und dieser tat, was ein
jeder Mann in seiner Situation eigentlich zu tun hat. Er hat sein Leben, seine Familie und sein
Vermögen verteidigt.
Dafür wird er jetzt von den Gutmenschen als schiesswütiger Cowboy hergestellt. Wir hoffen
aber, dass dieser mit diesem Vorwurf leben kann. Jedenfalls ist es besser, als in die Statistik
der ungeklärten Verbrechen aufgenommen zu werden.
Weicheier
Werte Gutmenschen, es ist Eure Sache wenn Ihr Euch überfallen, ausrauben oder vergewalt-
igen lassen wollt, ohne Euch Eurer Haut zu wehren. Wenn Ihr, egal aus welcher Überlegung
heraus lieber als Weicheier durchs Leben gehen wollt, ist das Euer Problem.
Nur versucht Menschen, die sich kein Unrecht gefallen lassen und an alt hergebrachten Tradi-
tionen festhalten, nicht als Kriminelle und Diskriminierer herzustellen.
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2010-01-06
Bewaffneter Raubüberfall
Gestern abend schoss ein Trafikant auf einen mit einer Pistole bewaffneten Räuber,
der ihn in seiner Trafik überfallen wollte. Der etwa 40 bis 50 Jahre alte Täter, kam knapp
vor Ladenschluss und bedrohte den Trafikanten mit einer Faustfeuerwaffe und forderte
Geld.
Statt Beute gab es Gegenwehr
Statt des geforderten Geldbetrages zog der Geschäftsinhaber seine Pistole, für die er
eine waffenrechtliche Urkunde besitzt und feuerte auf den Räuber. Wir sind der Meinung,
dass dies ein einwandfreier Fall von „Notwehr“ war.
Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus
Die erstaunliche Frage die jetzt immer wieder auftaucht, warum sich der Trafikant so heftig
gewehrt hatte, können wir nicht nachvollziehen. Wer in rechtswidriger Absicht jemand
anderen mit einer Schusswaffe bedroht, muss damit rechnen selbst erschossen zu werden.
Der Täter konnte zwar noch aus der Trafik flüchten, brach aber auf der gegenüberliegenden
Straßenseite zusammen und erlag seiner Schussverletzung. Die Polizei stellte beim Räuber
einen gefälschten rumänischen Ausweis und die Waffe, die sich als Attrappe herausstellte,
sicher.
Gutmenschen lassen sich lieber überfallen
Wir können das Geheule der Gutmenschen nicht verstehen, die unter anderem reklamieren,
dass die Waffe ohnehin nicht echt war. Hätte sich der Trafikant zuerst von der Echtheit der
Schusswaffe überzeugen sollen?
Auch meinen viele dieser Menschenfreunde, dass es nicht notwendig war gleich zu schießen,
sondern es eher angebracht gewesen wäre dem Räuber das geforderte Geld auszuhändigen.
Das finden wir nicht. Obwohl der Tod eines Menschen immer ein tragisches Ereignis ist,
hält die Wehrhaftigkeit dieses Trafikanten vielleicht den einen oder anderen Räuber von
seinem nächsten Überfall ab.
Ein erstaunlicher Blog
Eine der erstaunlichsten Aussagen haben wir auf einem realitätsfremden linkslinken Blog
gefunden. Dort wird der Trafikant als schießwütiger Zeitgenosse hergestellt wird, dem
Geld wichtiger ist als ein Leben.
Vermutlich hat der Autor dieses Fantasieblogs in seiner Plattenbauwohnung keine not-
wehrfähigen Güter. Dem Trafikanten war jedenfalls sein eigenes Leben wichtiger als jenes
des Räubers.
Veröffentlichung wäre angebracht
Man kann nur hoffen, dass man dem Mann für seine Zivilcourage nicht allzu viele Schwierig-
keiten bereiten wird. Vielleicht sollte dieser Vorfall in einige Sprachen übersetzt und auf
geeigneten Plätzen veröffentlicht werden. Dadurch bestünde vielleicht die Möglichkeit, dass
potentielle Täter vom Vorhaben eines Überfalles Abstand nehmen.
*****
2010-01-05
Neugeborenes getötet
Im August dieses Jahres gebar eine 22-jährige Grazerin, einen gesunden und lebensfähigen
Knaben. Die Studentin brachte ihr Kind heimlich im Wohnhaus ihrer Eltern zur Welt. Von der,
seit 2001 bestehenden Möglichkeit einer anonymen Geburt, bzw. der Inanspruchnahme einer
Babyklappe machte sie keinen Gebrauch, sondern erstickte das Neugeborene gleich nach der
Geburt.
Spitalspersonal verständigte Polizei
Das Ganze kam ans Tageslicht, weil die 22-Jährige einige Stunden nach der Geburt starke
Blutungen bekam und ins LKH Graz eingeliefert wurde. Dort stellte man sofort fest, dass die
junge Frau entbunden haben mußte. Weil aber vom Säugling jegliche Spur fehlte, wurde
die Polizei informiert.
Staatsanwaltschaft ermittelte
Bei der Suche nach dem Neugeborenen traf die Polizei die Eltern der Studentin an, wie
diese gerade massiv vorhandene Blutspuren wegwischten. Laut Polizei ist nicht bekannt
ob die Eltern von der Geburt wußten, aber ein „psychischen Ausnahmezustand“ der 22-
Jährigen, wurde seitens der Sicherheitsbehörde bestätigt. Der Fall wurde der Staatan-
waltschaft Graz übergeben.
Was sagt das Gesetz
Das Gesetz schlägt bei einer solchen Kindstötung zwar nicht mit voller Härte zu, jedoch ist
die Rechtslage in Österreich eindeutig geregelt.
§79 StGB: Tötung eines Kindes bei der Geburt: Eine Mutter, die das Kind während der Geburt
oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorganges steht, tötet, ist mit Frei-
heitsstrafe von einem bis fünf Jahren zu bestrafen.
Anklage zurückgelegt
Da ist doch erstaunlich, dass die Grazer Staatsanwaltschaft heute die Anklage gegen die
junge Frau zurücklegte. Diese präsentierte nämlich ein Gutachten, dass sie zum Tatzeit-
punkt wegen hohen Blutverlustes nicht zurechnungsfähig gewesen sei.
Auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stand nicht zur De-
batte, da die Studentin jetzt wieder im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte ist. Für die Staats-
anwaltschaft Graz hat sich der Fall damit erledigt.
Sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich?
In unserer Naivität glauben wir immer wieder, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Für diese Irrmeinung werden wir aber immer wieder mit der harten Realität bestraft.
Eine 17-Jährige, die sicherlich nicht den Reifegrad einer 22-jährigen Studentin aufweist und
sich psychisch ebenfalls in einer Ausnahmesitation befunden haben muss, wurde heuer in
Niederösterreich genau für das gleiche Delikt, „strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.“
*****
2009-12-30
Banküberfall
Am 4.Dezember überfiel das Brüderpaar Christian und Alexander S. eine Raika-Filiale in
Blindenmarkt (Bezirk Melk). Die beiden Brüder waren schon längere Zeit im Visier der
Polizei, konnten aber diesen Banküberfall trotzdem durchziehen.
Maskiert und schwer bewaffnet, betrat Christian S. die Bankfiliale und bedrohte die dort
anwesenden Personen mit dem Umbringen, falls seine Forderungen nicht erfüllt würden.
Ein privater Sicherheitsmann der die Bank bewachte, beobachtete den Überfall.
Security nahm Räuber unter Beschuss
Aus Sicherheitsgründen wartete er bis der bewaffnete Räuber die Bankfiliale verließ und
forderte diesen unter Androhung eines Schusswaffengebrauches zum Anhalten auf.
Christian S. eröffnete daraufhin sofort das Feuer auf den Securitymann.
Dieser schoss zurück und der Bankräuber erlitt bei dem Schusswechsel einen Lungendurch
-schuss. Er konnte sich aber trotzdem in den vor der Bank wartenden Fluchtwagen retten,
welcher von seinem Bruder gelenkt wurde.
Brandgefährliches Duo
Da der Bankräuber durch den skrupellosen Gebrauch der Schusswaffe seine Gefährlichkeit
unter Beweis gestellt hatte, schoss der Securitymann auch auf den Fluchtwagen. Den beiden
Brüdern gelang jedoch die Flucht und wurden einige Zeit später von einer Eliteeinheit der
Polizei auf einem Autobahnrastplatz gestellt und festgenommen.
Im Kofferraum des Fluchtwagens fanden die Beamten zwei halbautomatische Handfeuer-
waffen, eine Maschinenpistole und dazu jede Menge Munition. Dieser Fund allein unterstrich
die Gefährlichkeit der Brüder, die laut Polizei mindestens 7 Banküberfälle verübt haben. Der
Ordnung halber merken wir an, dass für Christian und Alexander S. die Unschuldsvermutung
gilt.
Erstaunlichste Anzeige des Jahres
Das die beiden Brüder offensichtlich nicht nur abgebrühte Bankräuber sind, sondern auch
eine gehörige Portion Frechheit besitzen, kam am vergangenen Donnerstag ans Tageslicht.
Da langte nämlich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, die wohl erstaunlichste Anzeige des
Jahres ein.
Christian S. stellte gegen den Sicherheitsmann, dem eigentlich zu verdanken ist dass die
Bankräuberkarriere ein Ende fand, einen Strafantrag wegen Mordversuchs. Er begründete
seine Anzeige mit der Rechtfertigung, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.
Bankräuber fühlte sich bedroht
Der Securitymann habe ihm die Maske vom Gesicht gerissen und mit der Waffe bedroht.
Auch der Beschuss des Fluchtwagens spreche für einen Mordversuch, so der verhinderte
Bankräuber. Das sie den Mordversuch überlebt hatten sei nur Glück gewesen, so Christian
S. weiter.
Was hatte Christian S. eigentlich erwartet? Das ihm der Sicherheitsmann die Fahrzeugtüre
öffnet und vielleicht noch beim Verstauen der Beute behilflich ist. Für diesen eingebrachten
Strafantrag müßte es zusätzlich eine saftige Freiheitsstrafe geben, um eventuelle Nachahm-
ungstäter abzuschrecken.
Für uns war es Notwehr, bzw. gerechtfertigter Notstand
Das sich der Sicherheitsmann vor Gericht verantworten wird müssen ist klar. Immerhin hat
er eine Person, wenn auch nur den Bankräuber, angeschossen und erheblich verletzt. Aller-
dings wird ihn jeder realdenkende Richter freisprechen und auch der Staatsanwalt sollte
gegen diesen Freispruch keinen Einspruch erheben.
Sollte das Verfahren gegen Securitymann, gegen unserer Erwartung nicht mit einem Frei-
spruch enden, kann man für die Zukunft nur jedem Überfallenen anraten, sich auf keinen
Fall zu wehren und dem Räuber auch bei Flucht behilflich zu sein.
Auch sollte man dann der Polizei keine Personenbeschreibung geben, denn wenn diese
zur Ausforschung des Täters führt, könnte dieser vielleicht wegen Freiheitsberaubung klagen.
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2009-12-20
Machtfaktor leidet unter Gewaltattacken
In der friedlichen Vorweihnachtszeit ereignete sich eine gemeines Attentat auf den all-
seits beliebten, selbsternannten Machtfaktor des Internet, Marcus. J. Oswald. Wie er
selbst auf seiner Webseite B&G schreibt, wurde der Sattel seines Dienstfahrrades von
einem unbekannten Täter zerschnitten.
Schon vor einem Monat hatte ihm ein Groupie die Luft aus den Reifen gelassen und ein
andermal sogar zwei Reiszwecken mit der Spitze nach oben auf den Fahrradsattel geklebt,
weiß Oswald zu berichten.
Anschlag auf Hoden geplant?
Aber zurück zum aktuellen Anlassfall. Der Herausgeber wittert mit der Schnittattacke einen
Anschlag auf seine Hoden. Das glauben wir nicht, denn da hätte er zumindest auf dem Fahr-
rad sitzen müssen. Dann würde seine vage Theorie stimmen und er würde so aussehen wie
Silvio Berlusconi, allerdings nicht im Gesicht sondern in der unteren Körperregion.
Brutale Tat
Er stellte seinen Drahtesel am 12.12.09 gegen Mitternacht, am vierten Stellplatz vor der
Glasergasse 23, im 9. Wiener Gemeindebezirk ab. Als er am 13.12.09 gegen 20 Uhr sein
Dienstfahrzeug wieder in Betrieb nehmen wollte, bemerkte er den zerschnittenen Sattel.
(Fotoquelle: M.J. Oswald B&G)
Scharfsinnige Schlussfolgerung
Da außer seinem Fahrrad kein anderes beschädigt war, zieht er folgende Schlüsse. Entweder
hatte der Attentäter nach seinem Rad keine Lust mehr, oder der Anschlag galt nur ihm per-
sönlich. Die Tatzeit war jedenfalls zwischen 23 Uhr 55 des 12. Dezember 2009 und 20 Uhr
des 13. Dezember 2009, so Oswald.
(Fotoquelle: M.J. Oswald B&G)
Eine sehr scharfsinnige Schlussfolgerung des Machtfaktors Oswald. Mit diesen kriminal-
istischen Fähigkeiten sollte er sich direkt um einen Job bei der Polizei bewerben. Was ein
Postler kann wird doch ein Oswald schon lange können.
Allerdings muss er nur darauf achten, dass er den Anforderungen für den Polizeidienst ent-
spricht, wie zum Beispiel Höchstalter, Mindestgröße, sportliche Fitness, Unbescholtenheit,
etc., etc.
Am Diebstahl nicht interessiert
Oswald stellte auch fest, dass es dem Sattelschlitzer offensichtlich nur um die Zerstörung
des Sattels ging. Denn die Sattelhalterung habe einen Schnellwechsler und kann daher
blitzschnell abmontiert werden. Daher dürfte der Täter am Diebstahl kein Interesse gehabt
haben.
(Fotoquelle: M.J. Oswald B&G)
Erotisches Erlebnis
Da kann aber Oswald froh sein, dass der Attentäter den Fahrradsattel nicht stehlen wollte.
Auf einem zerschnittenen Sattel kann man immerhin noch fahren. Beim Fehlen dieses
Zubehörs, kann eine Fahrt jedoch zum außergewöhnlichen erotischen Erlebnis werden.
Nicht die feine englische Art
Wir haben zu diesem Vorfall zwei Theorien. Oswald der oft durch mangelhafte Recherchen
über Personen Halb- oder Unwahrheiten schreibt, kann sich dieses Attentat selbst zuschrei-
ben. Es ist zwar nicht die feine englische Art fremdes Eigentum zu zerstören und wir lehnen
diese Tat auch entschieden ab.
Wollte sich wer abreagieren?
Aber es besteht durchaus die Möglichkeit, dass sich ein Mitbürger durch einen oder mehrere
unkorrekte Beiträge über seine Person auf B&G schwer genervt fühlte und dem Machtfaktor
einen Denkzettel verpassen wollte. Klagfähig ist er nach eigenen Angaben ja nicht, da er
nichts besitzt.
Eigenverschulden?
Jetzt kommen wir zur Variante zwei unserer Vermutung. Laut eigener Aussage geht Oswald
immer mit zwei Messern bewaffnet außer Haus. Da wäre es durchaus möglich, dass er sich
den Fahrradsattel selbst aufgeschlitzt hat, sofern er die Messer in den Gesäßtaschen seiner
Hose verwahrt hatte.
Weihnachtszeit ist Friedenszeit
Oswald stellt in seinem Beitrag auch fest, dass im Dezember Weihnachten ist und Weih-
nachten zur Freundlichkeit und zum Weltfrieden verpflichtet. Daher will auch er freundlich
und friedlich bleiben.
Schluss mit lustig
Allerdings ist es nach den Feiertagen mit der Friedlichkeit von Marcus J. Oswald vorbei.
Wir zitieren wortwörtlich: “ Sollte sich aber noch einmal jemand am Fahrrad des Heraus-
gebers vergreifen, werden ihm alle zehn Finger abgeschnitten. Und zwar einzeln. Nach
Weihnachten.“
Schwere Körperverletzung
Da gestatten wir uns, den Herausgeber von B&G darauf aufmerksam zu machen, dass
diese Tat im günstigsten Fall eine schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen, oder even-
tuell auch ein in Kauf genommener Totschlag wäre. Dessen sollte man sich schon bewusst
sein, auch wenn man keine juristische Ausbildung hat, gell Herr Oswald.
*****
2009-12-17
Erstaunlicher Selbstmord
Heute nachmittag beendete ein 31-jähriger Mann in Wien, auf erstaunliche Weise sein
Leben. Er ließ sich von einem Polizeibeamten erschießen.
Täuschend echt nachgemachte Gaspistole.
Notruf von der Lebensgefährtin
Die Polizei war wegen eines angekündigten Selbstmordes, von der Lebensgefährtin des
Lebensmüden verständigt worden. Die Beamten trafen gegen 13:00 Uhr in der Wohnung
des lebensmüden Mannes, im 10. Wiener Gemeindebezirk ein.
Während die Beamten auf den verständigten Amtsarzt, der in solchen Fällen immer gerufen
wird, warteten und den Mann zu beruhigen versuchten, zog dieser plötzlich eine Pistole
und richtete diese auf einen der Polizisten.
Suicide by Cop?
Der Beamte zog seine Dienstwaffe und feuerte zweimal auf den Mann. Tödlich getroffen sank
dieser zu Boden. Wie es sich im Nachhinein herausstellte, handelte es sich bei der Waffe des
Lebensmüden um eine Gaspistole, die einer echten Pistole täuschend echt nachgemacht war.
Vielleicht hatte der Mann vor, einen Selbstmord durch „Suicide by Cop“ durchzuführen, um
seinen Abgang spektakulär zu veranstalten. Diese Art der Selbsttötung kommt in den Verein-
igten Staaten immer wieder vor.
Gerechtfertigte Notwehr
Für den Polizeibeamten war es sicherlich eine schwierige Situation. Einserseits wollte er
dem Mann das Leben retten, anderseits gab es keinen Anlass dafür, dass er sich für seine
Hilfsbereitschaft verletzen oder gar töten lassen sollte.
Eine solche Situation ist aus unserer Sicht ein einwandfreier Fall von Notwehr, nicht so wie
in Krems wo einem 14-jährigen Einbrecher der sich bereits auf der Flucht befand, in den
Rücken geschossen wurde.
Stauni
2009-11-22
Halbstarker auf der Flucht
Am 23.04.08 wurde der pensionierte Wiener Gemeinderat Gottfried Natschläger (64) von
einem betrunkenen Halbstarken niedergerannt, welcher auf der Flucht vor der Polizei war,
die der Zugsführer verständigt hatte, nachdem der Rowdy in einer Strassenbahn der Linie
41 mehrere Passanten anpöbelte und Streit mit diesen suchte.
Gottfried Natschläger
(Fotoquelle: ÖVP-Wien)
Sturz durch Faustschlag
Natschläger stürzte derart unglücklich und erlag seiner schweren Kopfverletzung die er sich
durch den Sturz zugezogen hatte am 3.Mai 2008. Der Anwalt des Täters erledigte seinen Job
hervorragend und stellte den Vorfall als Unfall dar, obwohl es die Anklage als erwiesen
ansah, dass der Sturz die Folge eines Faustschlages war.
Opfer sich selbst überlassen
Nach dem Vorfall ließ der Täter den Schwerverletzten liegen und begab sich auf eine Zech-
tour durch etliche Lokale. Tageszeitungen veröffentlichten Fahndungsfotos, die durch eine
Überwachungskamera aufgenommen wurden. Erst als der Fahndungsdruck zu groß wurde,
stellte sich der 19-jährige Manuel J. „freiwillig“.
Drei Monate feste Haft für einen Toten
Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht den Ausführungen des Rechtsanwaltes und
verhängte am 30.Oktober 2008 ein erstaunlich mildes Urteil. 24 Monate teilbedingt, davon drei
Monate unbedingt, die mit der U-Haft abgetan waren. 21 Monate auf Bewährung. 5.000,- Euro
Geldstrafe als “Wiedergutmachung” an die Witwe,sowie Ersatz der Begräbniskosten.
Offene Frage
Wir haben damals über diesen Vorfall den Beitrag „Strafe für einen Toten“ geschrieben und
die Frage gestellt, was Richter und Staatsanwalt einem eventuell späteren Opfer sagen wer-
den, warum sie diesen Mann nicht länger weggesperrt haben.
Rechenaufgabe
Dieses von der Realität meilenweit entferntes und erstaunlich mildes Urteil, dürfte Manuel J.
dazu inspiriert haben, einen brutalen Überfall auf einen Supermarkt in Wien durchzuführen.
Wieviel Haft kann es schon für einen Überfall geben, wenn es für einen Toten nur drei Monate
gibt, könnte sich der Räuber gedacht haben.
Wieder ein Unfall?
Die Polizei konnte Manuel J., als mutmaßlichen Täter ausforschen und festnehmen. Jetzt sitzt
er in der Justizanstalt Josefstadt ein und wartet auf seinen Prozeß. Vielleicht findet sich auch
diesmal ein findiger Anwalt, der das Gericht überzeugen kann, dass er wieder ein „Unfall“ war.
Auch für einen Laien erkennbar
Interessant wäre es auch, was sich der damalige Richter und Staatsanwalt denken, die einen
Gewalttäter derart billig davonkommen ließen. Da Strafe auch zur Rehabilitation dienen soll,
kann sich auch ein Laie vorstellen, dass diese mit drei Monaten Haft für einen Toten unter den
damals gegebenen Umständen nicht möglich sein konnte.
Man kann nur hoffen, dass ihm der Richter in seinem jetzt zu erwartenden Prozeß jene Strafe
auferlegt, die seiner Tat entspricht. Der Ordnunghalber merken wir an, dass für Manuel J. die
Unschuldsvermutung gilt.
Stauni
2009-11-21
Bedenken gegen Datenspeicherung
Der freiheitliche Verfassungssprecher Nat. Abg. Mag. Harald Stefan meint, dass von
jedem demokratisch denkenden Menschen, die Speicherung von Internet- und Tele-
foniedaten durch den Netzbetreiber, strikt abgelehnt werden müsse.
Wir sind ohnehin schon überwacht
Diese Daten sollen laut Innenministerin Fekter, 6 Monate lang für den Zugriff der Polizei
gespeichert bleiben. Man kann über Sinn oder Unsinn einer solchen Maßnahme endlos
diskutieren und wird vermutlich auf keinen grünen Zweig kommen.
In Zeiten der Handyortung und der zahlreichen, allerorts gegenwärtigen Überwachungs-
kameras, wird eine Datenspeicherung das Kraut auch nicht mehr fett machen. Wie weit
wir ohnehin schon ohne unser Wissen überwacht werden, wissen wir Normalbürger ver-
mutlich sowieso nicht.
Aufklärung durch Überwachung
Das Überwachungspraktiken zur Aufklärung von Straftaten führen, hat zumindest der
jüngste Mord an einer Krankenschwester demonstriert. Der mutmaßliche Täter konnte
anhand einer Videoaufzeichnung, binnen kürzester Zeit festgenommen werden.
Wir denken, dass der „Otto Normalverbraucher“ sich über eine gesetzlich verankerte
Datenspeicherung, nicht wirklich den Kopf zerbrechen muss. Zu diesem Schluss kommen
wir deshalb, weil wir der festen Überzeugung sind, dass Daten ohnehin schon aufge-
zeichnet werden, wenn eine Person für bestimmte Stellen interessant wird.
CIA mischt mit
Mag. Harald Stefan sieht in einer solchen Datenspeicherung den direkten Weg zum
Orwellschen Überwachungsstaat. Er meint auch, dass dadurch Gefahr bestünde
Österreichs Bürger an die US-Geheimdienste auszuliefern.
Es mag Ansichtssache sein, ob Mag. Stefan die Situation übertrieben beurteilt oder
nicht. Es dürfte offensichtlich seine Meinung sein und diese steht ihm in einer Demo-
kratie auch zu.
Falsche Partei
Allerdings dürfte der Mann in der falschen Partei sein. Denn seine Parteikollegen wie Gudenus,
Matiasek, Strache, Haimbuchner und viele mehr, fordern permanent mehr Polizei, den raschen
Ausbau aller sicherheitspolitischen Maßnahmen, die Einrichtung eines städtischen Ordnungs-
dienstes, etc., etc.
Sollten alle von der FPÖ gestellten Forderungen realisiert werden, dann werter Herr Mag.
Stefan, würden wir uns in einem Orwellschen Überwachungsstaat befinden. Vielleicht sollten
Sie innerhalb der FPÖ einmal klären, was diese wirklich wollen, außer ständig zu polemisieren.
Stauni
2009-11-17
Harmloser Beginn
Was eigentlich ganz harmlos begonnen hatte, scheint sich nun zum echten „Kriminalfall“
zu entwickeln. Vorige Woche wurde ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner festgenommen,
der offensichtlich im Forum „Genderwahn“ pausenlos Personen vom Magistratsbeamten
begonnen, bis aufwärts zum Bundespräsidenten beleidigt hatte. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Mag. Baumgartner die Unschuldsvermutung gilt.
Hausdurchsuchungen
Es erfolgten mehrere Hausdurchsuchungen bei verschiedenen Personen, die dem Forum
zugerechnet wurden. Da sich die Polizei erhoffte Daten zu sichern, beschlagnahmte sie
zahlreiche Computer, Harddisk etc.
Computer beschlagnahmt
Mehreren Postings auf Genderwahn ist zu entnehmen, dass ein User mit dem Nickname
„Anubix“ als Zeuge in dieser Causa geladen war. Dieser gibt auch in seinen Beiträgen
an, dass auch bei ihm Computer sichergestellt wurden. Auf einem Rechner soll sich eine
händisch getippte Worddatei befinden, welche die Aktivitäten des Marcus Oswald beweisen.
Vom Zeugen zum Beschuldigten
Laut eigenen Angaben von Anubix, wurde er in dieser Causa vom Zeugen zum Beschuldigten.
Bis hier ist eigentlich noch nichts aufregendes passiert. Übliche Polizeiarbeit, wie Hausdurch-
suchungen, Einvernahmen und Anzeigeerstattungen.
Oswald betritt die Bühne
All das wäre nicht wirklich erwähnenswert, wenn nicht auf einmal ein Marcus J. Oswald die
Bühne betreten hätte. Oswald, der sich selbst als Gründungsvater des Forums betitelt, wurde
als Zeuge geladen.
In seinem Blog B&G gibt er wortwörtlich folgendes an:
(Wien, im November 2009) Der Herausgeber des Journals, Marcus J. Oswald, machte heute,
12. November 2009, seine Aussage vor dem Landeskriminalamt Linz zum Thema Mag. Herwig
Baumgartner und seinem Internetforum. Die Zeugenvernehmung fand in den Gebäuden das
LKA Wien-Ost statt. Die Verschriftlichung der Aussage fand von 12 Uhr 30 bis 15 Uhr45
statt. Über den Inhalt wurde mit allen Seiten Stillschweigen vereinbart.
Will Oswald die Polizei diskriminieren?
Der letzte Satz hat es in sich. Wer sind die „allen Seiten“ mit denen laut Oswald, angeblich
Stillschweigen vereinbart wurde. Wie ist es überhaupt möglich über eine Zeugenaussage
Stillschweigen zu bewahren und diese gleichzeitig in einem Prozeß zu verwenden.
Versucht der selbsternannte Machtfaktor des Internet Marcus J. Oswald, den erhebenden
Kriminalbeamten ein unehrenhaftes Verhalten zu unterstellen? Dieser Frage sollte doch
einmal nachgegangen werden.
Wer ist Admin von Genderwahn?
Aber es wird noch interessanter. Unserem Beitrag „Machtgelüste“ können Sie die Macht-
bestrebungen von Oswald über die Herrschaft des Genderwahn-Forums entnehmen. In
diesem Forum wurde immer wieder behauptet, dass Oswald Administratorrechte ausübe,
was er jedoch dementierte.
Seine Dementi erscheinen jetzt jedoch in einem neuen Licht. Oswald ist laut eigenen
Angaben, im Besitz folgender Daten. Wir zitieren aus seinem Blog:
* Liste Veröffentlichungsdichte (Quantität) auf dem Baumgartner-Forum
* Liste der realen Namen, die im Baumgartner-Forum veröffentlichten (wird hier nicht komplett
veröffentlicht)
* Liste der Telefonate (alle im Volltext aufgezeichnet) mit Mitgliedern des Baumgartner-Forums
zwischen 2006 und 2009 (wird hier nicht veröffentlicht)
Der zweite Satz erscheint höchst interessant. Wie kommt Oswald zu Daten wie realen Namen
von User(innen) in diesem Genderwahn-Forum? Dazu haben wir folgende Theorien.
1.) Die Zeugeneinvernahme ist nicht so gelaufen wie es sich Oswald vorgestellt hat. Vielleicht
ist er auch nicht mehr im Status eines Zeugen und versucht den ermittelten Beamten unter-
schwellig zu unterstellen, dass er von diesen die Daten hat.
2.) Er hat das Forum gehackt, wie er es immer wieder angekündigt hat und auch andere Per-
sonen damit beauftragen wollte.
3.) Er war und ist noch immer Administrator im Genderwahn-Forum und hat Baumgartner aus-
geliefert um keinen Nebenbuhler mehr zu haben.
Ersteres können wir uns nicht vorstellen. Oswald ist eine unbedeutende Persönlichkeit, dem
nicht einmal ein Strassenkehrer den zusammengekehrten Dreck übergeben würde, geschweige
denn ein Kriminalbeamter irgendwelche Daten.
Auch die Variante zwei erscheint uns nicht real. Also bleibt nur die Theorie mit den Admin-
Rechten von Oswald in dem besagten Forum. Dies wird auch durch seine eigene Aussage
untermauert, dass er im Besitz einer Liste von Telefonaten ist, die alle Forumsmitglieder be-
treffen.
Offensichtlich versucht er sich nun als Kronzeuge der Anklage zu verkaufen, um noch zu retten
was zu retten ist. Wir glauben aber nicht, dass die Polizei so naiv ist, auf einen Marcus Oswald
reinzufallen.
Stauni
2009-11-14
Tierquäler haben es besser
Während die Justiz mit Tierschützern nicht gerade zimperlich umgeht, scheinen Tier-
quäler die besseren Karten zu haben. Gut vielleicht ist es nicht die feine englische Art,
Buttersäure zu versprühen oder Tierquälstationen zu besetzen, um auf unsägliches
Tierleid aufmerksam zu machen.
Aber wie in vielen Fällen, heiligt der Zweck die Mitteln. Dafür hat sich die heimische
Justiz im letzten allgemein hinlänglich bekannten Fall, bei Tierschutzaktivisten mit dem
„Mafiaparagrafen“ bedankt.
Der Pate lässt grüßen
Aus einer gewöhnlichen Sachbeschädigung und Besitzstörung, wurde auf einmal eine
„Kriminelle Organisation“. Tja, was liegt denn näher, als mit Kanonen auf Spatzen zu
schießen, wenn man verhindern will, dass Tierschützer auf etwas aufmerksam machen
wollen, wo die Justiz partout nicht hinsieht oder nicht hinsehen will.
Tatort Goschenreith
Aber nun zum gegeben Anlassfall unseres Beitrages. In Goschenreith am Taxenbache
(Waldviertel/NÖ) unterhält ein niederösterreichischer Bürgermeister eine Legebatterie
mit zirka 50.000 Hühnern. In einem Käfig dieser Tierfabrik, befinden sich jeweils 5 Hühner.
Diese Art der Tierhaltung ist seit Jänner 2005, mit einer 4-jährigen Übergangsfrist gesetzlich
verboten. Das hat den Bgmst. Karl Latschenberger, der seine Legebatterie in Goschenreith
betreibt, bislang offensichtlich sehr wenig interessiert.
Viele Eier machen, mit den Eiern
Dafür wurde er im März dieses Jahres, vom Verein Gegen Tierfabriken VGT angezeigt.
Da Ostern vor der Tür stand und er das Eiergeschäft nicht verpassen wollte, versprach er
den ungesetzlichen Zustand seines Betriebes, bis spätestens Ende April abzustellen.
Diese Information wurde uns vom Obmann des VGT DDr. Martin Balluch mitgeteilt.
Anfertigung von Beweismaterial
In den vergangenen zwei Tagen filmten und fotografierten Tierschützer den Betrieb, um
ausreichend Beweismaterial zu haben. Heute gegen 10:00 Uhr, begannen dann ca. 30
Aktivisten das Gelände der „Eierfabrik“ zu besetzten und mit Transparente auf das Tierleid
aufmerksam zu machen.
Wir waren mit Herrn DDr. Balluch während der „Besetzung“ zeitweise telefonisch verbunden
und konnten sich akustisch ein Bild über die Geschehnisse vor Ort machen. Ein Mann, ver-
mutlich ein Mitarbeiter des Betriebes, attackierte einen Tierschützer und riss ihm ein
Transparent aus der Hand.
Auch wurde versucht, die Aktivisten mit Jauche zu besprühen. Die vor Ort anwesende
Polizei konnte aufkeimende Handgreiflichkeiten sofort schlichten. Gegen zirka 16:30 Uhr
wurde die „Besetzung“ beendet, nachdem Behördenvertreter zugesagt hatten, sich um
die Angelegenheit kümmern zu wollen.
Daten für den Mafiaparagrafen
Die Polizei war sehr bemüht, die Identität aller Tierschutzaktivisten festzuhalten. Vielleicht
gibt es ja wieder den „Mafiaparagrafen“ als Dankeschön für den Tierschutz und das
Aufmerksammachen eines ungesetzlichen Zustandes.
Das Gesetz bin ich!
Es ist schon erstaunlich, welcher Lobby der „Eierfabrikant“ angehören muss, dass er sich
als Politiker, der eigentlich eine Vorbildfunktion ausüben sollte, über bestehende Gesetze hin-
weg setzen zu kann.
Dieser Lobby dürften Tierschützer auf keinen Fall angehören, wie man es bei der Straf-
verfolgung deutlich sieht. Sie werden als lästige Aufdecker schwerstens kriminalisiert.
Stauni
2009-11-02
Einbruch
Heute ist unbekannten Tätern das gelungen, was sie bereits am „22.09.2009“ versucht
haben. Sie haben in die Wohnung des unter sehr mysteriösen Umständen verstorbenen
Roland Komuczky eingebrochen.
Präpariertes Türschloß
Offensichtlich wurden sie bei ihrem damaligen Einbruchsversuch, in die amtlich versiegelte
Wohnung in Wien 12., Wienerbergstrasse gestört. Das damals präparierte Türschloß wurde
heute zwischen 10:45 und 12:40 Uhr entfernt und die Täter drangen in die Räumlichkeiten
ein.

Schloß wurde am 22.09.2009 präpariert Heute wurde das Schloß von u.T. entfernt
Nachbarin entdeckte Tat
Der Tatzeitraum steht deshalb fest, weil die Nachbarin um 10:45 Uhr ausser Haus ging
und zu diesem Zeitpunkt das Schloß noch in Ordnung war. Als sie um 12:40 Uhr wieder
nach Hause kam, entdeckte sie den Einbruch und verständigte den Vater des Verstorbenen.
WEGA stürmte Wohnung
Dieser rief sofort bei der Polzei an. Drei Funkstreifen unter dem Kommando von „Ludwig 3“
fuhren zum Tatort. Da man nicht sicher war ob sich die Täter noch in der Wohnung befanden,
wurde die „WEGA“ verständigt.
Die Spezialeinheit der Polizei stürmte die Wohnung, jedoch die Täter hatten sich schon
aus dem Staub gemacht. Die Einbrecher hatten die Räumlichkeiten buchstäblich auf den
Kopf gestellt. Offensichtlich waren sie auf der Suche, nach Bargeld oder sonstigen
Wertgegenstände.

Das Foto konnte von A. Komuczky nur durch die beschädigte Tür geschossen werden,
da die Polizei keinem Zivilisten erlaubte den Tatort zu betreten.
Jede Menge DNA-Spuren
Kurze Zeit später traf die Spurensicherung des KK-Süd ein und begann vorhandene Spuren
zu sichern. Fingerabdrücke konnten keine festgestellt werden, jedoch waren jede Menge
DNA-Spuren vorhanden, die gesichert wurden.
Die Täter dürften vermutlich Handschuhe getragen haben, vergaßen aber in ihrer Blödheit
dass immer DNA-Spuren (Schweisstropfen, Haare, Hautschuppen) am Tatort zurückbleiben,
es sei denn sie hätten ein „Ganzkörperkondom“ getragen.
Ermittler halten sich bedeckt
Vermutlich wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis die „schlauen“ Einbrecher gefasst
werden. Auch im mysteriösen Todesfall des R. Komuczky laufen die Ermittlungen auf Hoch-
touren.
Mittlerweile hat es bereits Hausdurchsuchungen gegeben. Allerdings hält sich die „KD 1“
(ehemaliges Sicherheitsbüro) sehr bedeckt. Ausserdem wurde über den Fall Komuczky eine
Nachrichtensperre verhängt.
Man darf gespannt sein, in welche Richtung sich diese Causa entwickelt und was dabei
herauskommen wird. Wir bleiben mit Sicherheit an dieser Angelegenheit dran.
Stauni
2009-10-20
Alles nach dem Gesetz?
Vorige Woche noch, hatte eine kleinformatige Familienzeitung das vorläufige Gutachten
des Schießsachverständigen im Kremser Schusswaffengebrauch angezweifelt.
Auch der Anwalt des betroffenen Polizeibeamten äußerte sich in dem Familienblatt mit
den vielen Sexanzeigen dahingehend, dass der Polizist gesetzmäßig gehandelt hätte.
Wirklich Notwehr?
Wir haben bereits nach dem traurigen Vorfall in einem „Beitrag“ Zweifel gehegt, ob in
diesem Fall wirklich eine Notwehrsituation vorlag. Auch haben wir den Verdacht gehegt,
dass die Schüsse gezielt abgegeben wurden.
Gutachten liegt vor
Nun liegt ein detailliertes Gutachten auf dem Tisch, in dem der Schießsachverständige
zur Ansicht kommt, dass der 14-Jährige Junge von einem dunklen Bereich des Super-
markts in den hellen Verkaufsraum geflüchtet sein muss.
Dem Jugendlichen wurde aus einer Entfernung von zirka zwei Metern in den Rücken
geschossen. Diese Tatsachen bestärken uns in unserer Meinung, dass keine Notwehr-
situation vorlag.
Überfordert?
Eine Anklage gegen den Beamten wird jedenfalls immer wahrscheinlicher und der Anwalt
des Polizisten hüllt sich nun in Schweigen. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt,
wird letztlich der Staatsanwalt entscheiden.
Warum der Polizeibeamte auf den Jungen geschossen hatte, wird wahrscheinlich nur
er selbst wissen. Vielleicht war er mit der Situation am Tatort einfach überfordert.
Auf jeden Fall, hat er die Folgen seines Handelns zu tragen.
Verfolgungsjagd mit traurigem Ende
In dieser Woche ereignete sich ein Vorfall, bei der eine rumänische Einbrecherbande am
Tatort überrascht wurde und mit einem Klein-Lkw flüchtete. Die Verfolgungsjagd ging vom
16.Bezirk über den Gürtel und endete mit einem schweren Unfall am Matzleinsdorferplatz,
bei dem unschuldige Menschen verletzt wurden.
Polizisten handelten verwantwortungsvoll
Nun behaupten realitätsfremde Fanatiker, dass die verfolgenden Polizisten vermutlich
wegen des Kremser Vorfalls nicht geschossen hätten und es daher zu diesem Unfall kam.
Diese Behauptung ist natürlich absurd, denn jene Beamten werden sicher andere Gründe
gehabt haben.
Vermutlich konnten die Beamten nicht von der Schusswaffe Gebrauch machen, da sie
möglicherweise andere Personen gefährdet hätten. Bei einer Verfolgungsjagd mit hohem
Tempo, ist das durchaus nachvollziehbar.
Auf jeden Fall, haben sich die Beamten verantwortungsvoll verhalten. Das es dann zu diesem
Unfall kam, war Schicksal und kann nicht den Polizisten angelastet werden.
Was bringt die Polizei in Verruf?
Unsere Polizei ist nicht der schießwütige Haufen, wie ihn manche Gutmenschen darstellen.
Der Junge in Krems wurde nicht von der Polizei erschossen, sondern nur von diesen einem
Beamten.
Was unsere Polizei in Verruf bringt und die Gutmenschen aufjaulen lässt, sind die erstaun-
lich milden Gerichtsurteile, die über einzelne Beamte verhängt werden, wenn diese mit dem
Gesetz in Konflikt gekommen sind.
Zweierlei Maß
Es ist nicht nachvollziehbar warum ein Polizeibeamter der das Recht gebrochen hat, mit einer
wesentlich milderen Strafe davonkommt, als ein Schlossergeselle der die selbe Tat begangen
hat. Da der Mensch zum Globalisieren neigt, kommt aus diesem Grund ein ganzer Berufs-
stand ungerechtfertigt in Verruf.
Rechtsbrecher vertritt das Recht
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass rechtskräftig verurteilte Polizeibeamte weiterhin
Exekutivdienst versehen. Mit welchem Recht will so ein Beamter darauf achten, dass Otto
Normalverbraucher die Gesetze einhält.
Wahrscheinlich wird es auch im Kremser Fall zu einem erstaunlich milden Urteil kommen
und jener Beamte wird weiterhin bewaffnet für Recht und Ordnung sorgen.
Hätte ein Nachtwächter in jener Nacht diesen Jungen erschossen, wäre er mit Sicherheit
seinen Job los und müsste mit einer strengen Bestrafung rechnen.
Stauni
2009-10-14
Wehrhafte Dame
Im Burgenland sitzen die Colts locker, zumindest beim weiblichen Geschlecht. In der Nacht
von Freitag auf Samstag, geriet eine 25-jährige Gastwirtin mit einigen Männern in einen
Streit, bei dem es auch zu Handgreiflichkeiten kam.
High Noon
Die Wirtin fuhr nach Hause, holte eine Pistole und „bedrohte“ damit ihre Kontrahenten.
Die riefen die Polizei und die „wehrhafte“ Burgenländerin wurde festgenommen. Die
Waffe, die übrigens ungeladen war, wurde beschlagnahmt.
Vor den Trümmern ihrer Existenz
So weit, so nicht gut. Sollte die Wirtin verurteilt werden, kann sie nicht einmal bei der
Gemeinde Strassen kehren, denn dazu benötigt sie einen einwandfreien Leumund.
Der Gewerbeschein würde ihr im Falle einer Verurteilung mit Sicherheit entzogen
werden.
Die Nächste zog blank
Eine Woche vorher im Burgenland, griff eine Lady ebenfalls zur Waffe. Allerdings handelte
es sich um keine Gastwirtin, sondern um eine Polizeibeamtin. Diese lebt mit ihrem Mann in
Scheidung und im noch gemeinsamen Haushalt tobt ein Rosenkrieg.
Im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung mit ihrem Noch-Gatten, bedrohte die Polizistin
diesen mit einem geladenen Sturmgewehr. Der rief die Polizei und erstattete Anzeige. Und
ab jetzt wird es erstaunlich.
Dienstwaffen bleiben
Sie musste zwar ihre „Privatwaffen“ abgeben und erhielt ein Betretungsverbot bis zum
12.10.2009. Die Dienstwaffen sind jedoch weiterhin in ihrem Besitz, denn sie wurde nicht
vom Dienst suspendiert. Zu den Dienstwaffen zählt natürlich auch das Sturmgewehr. Also
läuft diese „wehrhafte“ Dame weiterhin bis an die Zähne bewaffnet durch die Gegend.
Erstaunliches Statement
„Das ist ein Fall für den Staatsanwalt, der ermittelt und entscheidet, ob es zu einem
Prozess kommt“, so die Sicherheitsdirektion. „Vorerst übt die Polizistin weiter ihren
Dienst aus. Sie ist eine gute Beamtin, ihr ist bisher nichts vorzuwerfen“, heißt es dazu
aus dem Landeskommando.
Das ist ja direkt erfreulich, dass der Beamtin bis heute nichts vorzuwerfen ist. Das sie
weiterhin im Dienst bleibt erstaunt uns nicht, denn jener Beamte der in Krems einen
14-jährigen Jungen auf der Flucht in den Rücken geschossen hatte, ist ja auch bis
heute im Dienst.
Betretungsverbot für eine Frau
Das an dieser Angelegenheit was dran sein muß und sich der zukünftige Ex-Gatte die
Story nicht aus den Fingern gesogen hatte kann man daraus schliessen, dass gegen
die Frau ein Betretungsverbot verhängt wurde. Eine derartige Maßnahme wird gegen
eine Frau, wohl wirklich nur in den seltesten Fällen verhängt. Im übrigen bestritt die
Beamtin, die ihr zur Last gelegte Tat.
Der Unterschied
Aber spielen wir das Spiel weiter. Ohne hellseherische Fähigkeiten zu besitzen können
wir jetzt schon voraussagen, sollte die Polizistin verurteilt werden, wird sie weiterhin im
Dienst bleiben und auch in Zukunft auf die Menschheit losgelassen werden.
Dieses Glück wird ihrer Geschlechtgenossin wohl kaum widerfahren, weil diese ja „bloß“
eine Gastwirtin und keine Polizistin ist. Der Ordnung halber möchten wir festhalten, dass
für beide Damen die Unschuldsvermutung gilt.
Stauni
2009-10-11
Lockerer Umgang mit Allgemeingut
Erstaunlich die Vorgangsweise der Stadt Wien. Da besetzen sogenannte „Autonome“ ein
Haus in der Triesterstraße 114, das im Eigentum der Gemeinde Wien steht. Was tut nun
die Stadt Wien um das Eigentum der Allgemeinheit zu beschützen.
Gesetzesbruch wird nicht erkannt
Richtig geraten „nichts“, außer die Äußerung hie und da die Rathauswache vorbeischicken
zu wollen. Sollte es sich noch nicht bis ins Rathaus herumgesprochen haben, hier handelt es
sich um einen strafbaren Tatbestand.
Einsatz für die WEGA
Vielleicht wäre es ratsam die Polizei-Spezialeinheit „WEGA“ vorbei zu schicken. Diese
könnten dann die Hausbesetzern, die vermutlich allesamt von irgendwelchen sozialen Unter-
stützungen leben, in geeigneter Art und Weise auf die Unrechtmäßigkeit ihres Verhaltens
aufmerksam machen. Auf gut Deutsch, das Haus von diesen Sozialschmarotzern räumen.
Da begeht eine Truppe von Leuten einen strafbaren Tatbestand, indem sie sich eine Immo-
bilie aneignen die ihnen nicht gehört und nennen dies „Hausprojekt“.
Das Gleichgesinnte sofort den Eingang finden, dafür ist mit folgendem Hinweisschild
gesorgt. Bei den sommerlichen Temperaturen ist das ja auch verständlich, dass man
zuerst im Garten verweilt.
Der Text auf folgendem Plakat ist leider nicht ganz korrekt. Statt „Selbstverwalten“ sollten
diese von der Allgemeinheit lebenden Personen sich besser das Wort „Selbsterhalten“ auf
ihre Fahnen heften. Würden sie einer geregelten Arbeit nachgehen, hätten sie keine Zeit
Häuser zu besetzen.
Aber dafür wollen die autonomen Sozialhilfeempfänger Luxus, wie auf ihrem Transparent
des nachfolgenden Bildes zu entnehmen ist. Vielleicht sollten sie es mit arbeiten probieren.
Beim Aufhängen des oben abgebildeten Transparents, müsste ihnen aber folgender Spruch
aufgefallen sein, der in Stein gemeißelt an der Hauswand prangt. Wir nehmen aber an, dass
sie ihn nicht verstanden haben.
Außerdem tut sich die Frage auf, wer eigentlich die anfallenden Betriebskosten für dieses
Objekt bezahlt. Aller Wahrscheinlichkeit nach, kommt dafür die öffentliche Hand auf, dass
heißt der Steuerzahler.
Sogar Strom gibt es in dem besetzten Abbruchhaus, wie obiges Foto beweist. Weil man
diesen offensichtlich nicht bezahlen muss, wird verschwenderischer Weise das Licht
auch am hellichten Tage angelassen. An wen wohl Wien Energie die Rechnung schickt?
Kommunismus erwünscht?
Wir fragen uns was diese Leute eigentlich wollen. Wünschen sie sich den Kommunismus
zurück, der Jahrzehnte lang die ehemaligen Ostblockländer beherrscht hat. Stalin, Honecker
und Co, hätten sicher ihre Freude mit diesen Zeitgenossen.
Arbeit für alle
Tja, in den kommunistischen Länder gab es keine Arbeitslosigkeit. Denn wer keine Arbeit
fand, für den wurde eine erfunden. Auch Hausbesetzungen hat es in diesen Regimes nicht
gegeben, da hätte man höchstens seine eigene Zelle im Knast besetzen können.
Stauni
2009-10-05