Visa-Freiheit für Serben
Wie der gestrige Raubüberfall auf einen Innsbrucker Juwelier zeigt, trägt die Reisefrei-
heit der Serben bereits ihre Früchte. Diese dürfen nämlich seit 1. Jänner 2010, ohne
Visum bei uns einreisen. Es genügte offenbar nicht, dass man die Grenzen zu den
ehemaligen Ostblockländern sperrangelweit geöffnet hatte, nein, auch Verbrecher aus
dem Balkan sollen die Chance bekommen in Österreich ihre kriminellen Dinger abzu-
ziehen.
Nach dem obigen Absatz werden die Gutmenschen wieder aufheulen und diese Webseite
rassistisch und Rechts bezeichnen. Allerdings übersehen diese Leute, dass wir nur das
schreiben, was auch tatsächlich der Realität entspricht. Hatte irgendwer ernsthaft ange-
nommen, dass durch die Visa-Freiheit für Serben plötzlich gutbetuchte Touristen aus die-
sem Balkan-Staat nach Österreich reisen werden?
Nein, es ist größtenteils der Abschaum den es nach Österreich zieht. Hier lässt es sich
nämlich gemütlich einbrechen und rauben, ohne dafür großartige Konsequenzen ziehen
zu müssen. Und wenn einer nicht genügend kriminelle Energie aufbringt, legt er sich ein-
fach die soziale Hängmatte der Alpenrepublik.
Krems hinterließ Spuren
Auch die Verurteilung eines Kremser Polizeibeamten, der bei einem Einbruch einen jugend-
lichen Einbrecher erschoss, zeigt Auswirkungen. Offenbar aus Furcht vor strafrechtlichen
und disziplinären Aburteilungen, verzichten Polizisten lieber auf ihre Eigensicherung und
lassen die Dienstwaffe im Holster stecken.
Eine solch günstige Situation nutzen natürlich ausländische Kriminelle zu ihren Gunsten.
Voriges Jahr kostete dies einem Polizisten in Wien fast das Leben, als ihn ein Serbe bei
einer Verkehrsanhaltung anschoss. Das Projektil steckt noch bis heute, im Körper des
Beamten.
Polizist niedergeschlagen und beraubt
Aber auch der Innsbrucker Polizist, welcher die Räuber des gestrigen Juwelierraubes
anhalten wollte, machte den folgenschweren Fehler, seine Waffe nicht zu ziehen. Das
nutzen die beiden Serben sofort aus, schlugen den Beamten nieder und raubten des-
sen Dienstwagen.
Erst eine ganze Polizei-Armee konnte den serbischen Berufsverbrechern Herr werden.
Es hat schon seine Richtigkeit, das wir keine schießwütigen Cowboys bei der Polizei
brauchen, aber der Kremser Fall zeigt eindeutig auf, dass es so auch nicht gehen kann.
Wenn sich Polizeibeamte nicht mehr gegen Berufsverbrecher wehren, weil sie Beden-
ken haben, man könnte ihnen daraus einen juristischen Strick drehen, wäre es besser
die Polizei abzuschaffen.
*****
2011-01-27
NGOs und ihr Verhältnis zum Gesetz
Jeder österreichische Staatsbürger, sowie Ausländer die in Österreich aufhältig sind,
haben sich an die bestehenden Gesetze unseres Landes zu halten. Für Gesetzesverstöße
haben die jeweilig verantwortlichen Personen, die daraus resultierenden Konsequenzen
zu tragen.
Dies wird jeden Menschen mit einem nur halbwegs ausgeprägten Rechtsverständnis ein-
leuchten. Allerdings gibt es keine Regel ohne Ausnahme und so scheinen Schwarzafri-
kaner(innen) vorwiegend aus Nigeria, welche sich in Österreich Asyl erschleichen wollen,
zu glauben dass es für sie eine Ausnahme vom Gesetz gibt.
Unterstützt werden die Asylbetrüger von einem Häufchen NGOs, die offenbar nichts bes-
seres zu tun haben, als gegen rechtskräftige Abschiebungen zu demonstrieren und diese
verhindern zu wollen. Einige Male ist ihnen dies sogar gelungen.
Abschiebungsverhinderung verhindert
In der Nacht von vorgestern auf gestern, kam es wieder zu einer Abschiebung von rund
30 Nigerianer(innen). Es fanden sich wieder eine Anzahl (rund 65 Personen) berufsde-
monstrierender Gutmensch(innen) ein, die versuchten den Gesetzesvollzug zu verhindern.
Offenbar hatten diese aus verhinderten Abschiebungen in jüngster Zeit Mut geschöpft
und glaubten dies funktioniere immer so.
Jetzt beschweren sie sich bitterlich darüber, dass sie von der Polizei eingekesselt und ihre
Identitäten durch Ausweiskontrollen festgehalten wurden. Auch wehklagen sie, dass diese
Kontrolle über eine Stunde lang dauerte und die Demonstration wegen Verkehrsbehinder-
ung aufgelöst wurde.
Was glauben diese Leute eigentlich? Sie können das Recht beugen ohne dafür zur Ver-
antwortung gezogen zu werden. Wobei wir gar nicht glauben, dass sie eine Strafe zu er-
warten haben, sondern die Polizei von den Spielchen entgültig genug hatte und wissen
wollte, wer diese Berufsdemonstranten eigentlich sind.
Kein automatischer Aufenthaltstitel
Erstaunlich sind auch die Aussagen der Grünen Menschrechtsprecherin Alev Korun. Sie
kritisiert unter anderen, dass ein Mann abgeschoben wurde, der beim Asylheim-Brand-
anschlag 2008 in Kärnten verletzt wurde. So traurig dieser Umstand auch sein möge,
resultieren aus Unfällen, Überfällen etc., keine automatischen Aufenthaltstiteln. Der
Mann war illegal in Österreich und daher bestand die Abschiebung zu Recht.
Aussage von Korun führt sich selbst ad absurdum
Interessant ist auch das Statement zur Abschiebung einer angeblich Zwangsprostit-
uierten. Laut Korun befand sich die Frau bereits 7 Jahre lang in Österreich und wurde
zur Prostitution gezwungen. Durch die Abschiebung gelange sie direkt in die Hände
ihrer Peiniger.
Aus dieser Aussage von Korun ist der Schluss zu ziehen, dass nigerianische Zuhälter-
banden Frauen nach Österreich einschleusen, um sie hier der Prostitution zuzuführen.
Das bedeutet aber in Folge, dass hier in Österreich eine Delegation des nigerianischen
Zuhälterrings sitzen muss, denn es ist unmöglich von Nigeria aus, die Geschäfte in der
Alpenrepublik zu kontrollieren.
Was stand in den Asylanträgen?
Interessant wäre es natürlich auch zu wissen, was im Asylantrag der Betroffenen und
denen der nigerianischen Zuhälter steht. Aber wir können es uns denken, denn diese
Anträge gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Alle Nigerianer(innen) die bei uns landen
sind in ihrer Heimat politisch verfolgt und der Folter, wenn nicht gar dem Tod ausge-
setzt.
Wir glauben, dass jene Nigerianerin schon in ihrer Heimat der Prostitution nachging
und zwecks wirtschaftlichen Interessen nach Österreich kam. In Wien lässt sich nämlich
für die gleichen Dienstleistungen wesentlich mehr Geld vereinnahmen, als in Abuja.
Lügengebäude brach zusammen
Bedenkt man, dass ein nicht unerheblicher Teil der nach Österreich illegal eingewanderten
Nigerianer(innen) ihren Lebensunterhalt durch Drogenverkauf und Prostitution bestreiten,
wird vermutlich selbst der naivste Fremdenpolizist, die Lüge der betreffenden Dame durch-
schaut haben.
Eine offene Frage gibt es aber in dieser Causa noch. Wurden die nigerianischen Zuhälter
auch abgeschoben, oder schlafen diese, in ihrer Heimat politisch Verfolgten, noch immer
in der Hängematte des österreichischen Sozialsystems?
*****
2011-01-21
Des Bürgermeisters Fantasien
Hatte uns Bürgermeister Michael Häupl noch im Mai des Vorjahres Glauben machen
wollen, dass Wien die sicherste Millionenstadt der Welt ist, wird diese Aussage nun ein-
deutig der Lüge gestraft. Auch sollte der Wiener Bürgermeister eventuell geleistete Honor-
are zurückfordern, denn die in Auftrag gegebene Mercer-Studie scheint jeglicher Realität
zu entbehren.
Die gestern, auf der Internetplattform „Finanzen100“ veröffentlichte Studie des Ver-
braucherportals „geld.de“ beweist nämlich das Gegenteil. Wien liegt bezüglich Sicher-
heit, sogar hinter der Millionenmetropole Berlin zurück, die alles andere als den Ruf einer
sicheren Stadt zu verzeichnen hat.
Trauriges Ergebnis
Das Ergebnis der unabhängigen Studie belegt, dass Wien in puncto Wohnungseinbrüche
den Platz 5 der unsichersten Millionenstädte im deutschsprachigen Raum einnimmt. Die-
ses Ergebnis bezieht sich auf das Jahr 2009, das ist jener Zeitraum den Häupl als sicher
angesehen hat. Da stellt sich die berechtigte Frage was eigentlich passieren muß, dass
der Wiener Bürgermeister ein Unsicherheitsgefühl bekommt.
Auch bei der Aufklärung haben sich Wiens Polizisten nicht mit Ruhm bekleckert. Wört-
liches Zitat auf „Finanzen100“: „Die Wiener Polizei arbeitet schlecht. Die beschämendste
Aufklärungsquote kann sich die Polizei in Wien an das Revers heften. Nur 4% brachten
die Beamten 2009 zustande“.
Der Täterkreis machts
Selbst die Dorfgendarmen in der Ex-DDR-Stadt Magdeburg, verzeichneten eine Aufklär-
ungsquote von 48 Prozent. Nun wäre es aber ungerecht, der Wiener Polizei den Schwar-
zen Peter zuzuspielen, denn wir glauben nicht, dass Magdeburg über einsatzfreudigere
oder schlauere Polizisten als Wien verfügt.
Es ist der Täterkreis, der die Aufklärungsquote ins Bodenlose rasseln lässt. Während sich
die Polizei in Magdeburg vorwiegend mit einheimischen Einbrechern herumschlagen
muss, die ihre Beute in unmittelbarer Tatortnähe verhökern und dadurch leichter zu über-
führen sind, schaut es in Wien schon ganz anders aus.
Den offenen Grenzen sei Dank
Seit Öffnung der Ostgrenzen, ist die Kriminalität in der Bundeshauptstadt von Österreich
enorm angestiegen und es ist kein Ende dieses Höhenfluges abzusehen. Vorwiegend
bulgarische und rumänische Banden strömen seitdem unkontrolliert bei uns ein.
Die unmittelbare Nähe von Wien zu den Ostgrenzen, verleitet diese Banden sich hier
kurzfristig niederzulassen. In der Bundeshauptstadt finden diese Kriminellen reichlich
Beute und daher ist eine Weiterreise ins restliche Westeuropa nicht mehr notwendig.
Haben sie hier zugeschlagen, reisen sie samt Beute wieder unbehelligt und unkontrol-
liert in ihre Heimat. Es muss schon ein Zufall sein, dass eine Bande auf frischer Tat
ertappt wird oder in ein Planquadrat der Polizei gerät.
Das Diebesgut wird erst in den Heimatländern der Einbrecher unters Volk gebracht, wo-
durch eine Aufklärung in Wien unmöglich ist. Das ist das Ergebnis einer unverantwort-
lichen Politik, in der sich Linke und Grüne Gutmenschen auf Kosten der heimischen Be-
völkerung profilieren oder wichtig machen wollen.
Der Schlachtruf „Offene Grenzen für Alle“ hat sich selbst ad absurdum geführt. Ob diese
Tatsache auch bei den Verantwortlichen ankommen wird, wagen wir zu bezweifeln.
Möglicherweise wird sich erst etwas ändern, wenn die Polizei auch bei Mord nur mehr
eine 4 prozentige Aufklärungsquote vorzuweisen hat.
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2011-01-16
Serbischer Gewaltäter erschlägt Dreijährigen
Wie bereits aus den Medien allgemein bekannt ist, erschlug ein 25-jähriger serbischer Ge-
walttäter, in Vorarlberg ein dreijähriges Kleinkind. Sowohl die Mutter, als auch der in Früh-
pension befindliche ausländische Kriminelle sind im Ländle amtsbekannt.
Interessant ist eine heutige Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregier-
ung. Darin äußerten der Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech und der Leiter der
Jugendwohlfahrt im Amt der Landesregierung, Werner Grabher, ihre tiefe Betroffenheit
zum Tod des 3-jährigen Cains.
Mitverschulden wird bestritten
Gleichzeitig wird jedoch jegliches Mitverschulden, durch eventuelle Versäumnisse der
Jugendwohlfahrt vom Tisch gefegt, obwohl diese bereits seit 2005 mit der betroffenen
Familie im amtlichen Kontakt steht. Da die damalige Maßnahme nur zur Unterstützung
der damals noch sehr jungen Mutter mit ihrem Kind diente, sah man offenbar keine be-
sondere Veranlassung, ein Auge zwecks Kindeswohl auf die Kindesmutter zu werfen.
Es klingelten bei der Jugendwohlfahrt auch keine Alarmglocken, als diese am 7. Juli 2010
einen Polizeibericht, wegen nicht ausreichender Beaufsichtigung der Kinder im Haushalt
erhielt. Ein Nachbar hatte beobachtet, dass das ältere der beiden Kinder vom Balkon aus
auf das Dach ihres Wohnhauses gestiegen war.
Die Mutter hatte zu diesem Zeitpunkt die Aufsicht über ihre Kinder dem Beschuldigten
übertragen. Es erfolgten keine weiteren Interventionen der Jugendwohlfahrt, da die Mutter
über diesen Vorfall bereits informiert worden war.
Aber es kommt noch dicker und wir zitieren nun einen Original-Textausschnitt der eingangs
erwähnten Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.
Originaltext
Am 27. August 2010 wandte sich eine Person aus dem privaten Umfeld der Mutter an die
Jugendwohlfahrt. Dabei ging es um finanzielle Angelegenheiten der Mutter. Bei dieser Ge-
legenheit teilte diese Person mit, sie mache sich große Sorgen, weil die Mutter mit einem
Mann (dem nunmehrigen Beschuldigten) zusammen sei, der der Drogenszene zuzurechnen
sei.
Im Zusammenhang mit seinen Drogenkontakten habe er schon gegenüber anderen Perso-
nen massive Drohungen geäußert. Vier Tage später informierte die Jugendwohlfahrt die
Kriminalpolizei über die mitgeteilten Sachverhalte. Im Dezember 2010 kam es zu einem neu-
erlichen telefonischen Kontakt zwischen der Jugendwohlfahrt und der Meldungslegerin vom
27. August 2010.
Blauäugig oder unfähig?
Man war noch bemüht hinzuzufügen, dass kein Hinweis auf eine Gefährdung der Mutter
oder der Kinder bestand. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, wie blauäugig oder
unfähig die Jugendwohlfahrt in Bregenz wohl ist?
Auch finden wir es im höchsten Maße erstaunlich, wenn nun Grabher und Zech darauf hin-
weisen, dass bei keiner der Kontaktaufnahmen an die Jugendwohlfahrtsbehörde ein Hinweis
auf eine Misshandlung der Mutter oder der Kinder gegeben wurde. Offenbar gilt bei diesen
beiden Herren erst ein totes Kind als Hinweis.
Grüne versuchen politischen Profit daraus zu schlagen
Besonders erstaunlich ist auch der Beitrag auf der Webseite des Grünen Johannes Rauch,
seines Zeichens Klubobmann und Abgeordneter der Grünen im Vorarlberger Landtag.
Screen: rauch.twoday.net
Nicht das Fremdenrecht ist brutal und zynisch, denn wenn es nach diesem ginge, wäre
dieses kriminelle Subjekt bereits abgeschoben und das Kind würde noch leben. Brutal
und zynisch ist die Ideologie der Grün(innen), die sich für unkontrollierte und zügellose
Zuwanderung stark machen.
Offene Grenzen für Alle
Unter dem Grünen-Motto „Offene Grenzen für Alle“ reist massenhaft kriminelles Gesindel
nach Österreich ein. Und kommt es dann zu rechtmäßigen Abschiebungen von dubiosen
Personen, sind es die Grünen die sofort dagegen protestieren.
Wir können uns das Bild ganz gut vor Augen malen wie die Grünen protestiert hätten,
wenn dieser serbische Kriminelle in Schubhaft verfrachtet worden wäre, bevor er den
3- jährigen Cain brutal erschlagen hat. Da hätten sich sicher wieder einige Gutmenschen
gefunden, die dieses kriminelle Subjekt freigepresst hätten, da dieser ja vermutlich in
seiner Heimat behördlich verfolgt wird.
Politisches Asyl für mutmaßliche Vergewaltiger gefordert
Ob es den Tatsachen entspricht oder nicht, werden zum Beispiel Roman Polanski und
Julian Assagne der Vergewaltigung beschuldigt. Ihre Schuld zu klären steht jenen Ge-
richten zu, in deren Länder sie diese Tat begangen haben sollen.
Offenbar haben die Grünen nicht einmal Respekt vor der Gerichtsbarkeit der USA und
Schweden, denn sie forderten politisches Asyl für diese beiden Herren. Auch das ist bru-
tal und zynisch. Also werter Herr Rauch, versuchen sie nicht den „Schwarzen Peter“ für
die erstaunliche und realitätsfremde Einwanderungsideologie der Grünen, jemanden
anderen zuzuspielen.
Es ist an der Zeit
Es ist höchste Zeit das bestehende Fremdenrecht in Österreich zu vollziehen und sich
nicht vom Gejaule von sogenannten Gutmenschen, die meist einen asozialen Hintergrund
aufweisen, daran hindern zu lassen. Ausländer die über keine gültigen Aufenthaltstitel ver-
fügen oder sich kriminelle Straftaten zu Schulden kommen lassen, sind unverzüglich aus
Österreich auszuweisen. Und weigern sich diese auszureisen, dann ist eine Abschiebung mit
der vollen Härte des Gesetzes durchzuführen.
*****
2011-01-10
Raubüberfall bei McDonald’s
Irgendwie muß die Verlautbarung vom Ende der Ferienaktion, der multikulturellen Fast-
food-Kette McDonald’s, „Schluss mit fad“ bei einigen ausländischen Mitbürgern ungehört
verhallt sein.
Die Filale in Langenrohr (Bezirk Tulln) erhielt in der Nacht zum Samstag, Besuch von
einem Ausländerquartett. Vornehm oder zeitgemäß ausgedrückt, von vier Bürgern mit
Migrationshintergrund. Allerdings hatten diese nicht vor ihren Cholesterinspiegel mit
einigen fetten Burgern zu erhöhen, sondern erhöhten vielmehr den Adrenalinspiegel der
dortigen Angestellten, indem sie den Laden überfielen.
Mit vorgehaltener Schusswaffe zwangen die Täter eine Angestellte den Tresor zu öffnen,
um sich an der Tageslosung zu bedienen. Bevor sie mit rund 12.000,- Euro Bargeld flüch-
teten, fesselten sie die Angestellten mit Kabelbinder.
Nachdem aber Raubüberfälle von ausländischen Banden, seit der Öffnung der Ostgren-
zen unter die Tagesordnung fallen, kann der obige Gewaltakt schon fast als Integrations-
willigkeit gewertet werden. Nicht so integrationswillig zeigten sich einige Türken, am
selben Tag in einer McDonald’s-Filiale in Hohenems (Vorarlberg).
Ehrenrettung bei McDonald’s
Zwei junge Damen (16) aus einem Türken-Clan, welche die Nase vom islamischen Ehr-
enkodex voll hatten, suchten die Bekannschaft von ungläubigen Österreichern. Zufällig
wurden die beiden Abtrünnigen von einem Cousin im besagten Fastfood-Lokal, noch
dazu in Begleitung österreichischer Burschen entdeckt.
Zur Rettung der Familienehre stürmten die beiden Väter der Mädchen, samt Familienan-
hang die McDonald’s-Filiale und wollten die beiden verirrten Schäfchen mit Gewalt aus
dem Lokal zerren. Ein türkischer Vater zog dabei seine Tochter an den Haaren über einen
Tisch und schlug auf sie ein.
In Folge versuchten die Begleiter der Mädchen, diesen zur Hilfe zu kommen. Die Situtation
eskalierte und das Lokal wurde in ein Schlachtfeld verwandelt. 20 (!) Polizisten waren not-
wendig, die ausser Kontrolle geratenen moslemischen Mitbürger unter Kontrolle zu bringen.
Beide Mädchen, sowie ihre zwei männlichen Begleiter mussten ihre Verletzungen im Spital
behandeln lassen. Die in die Schlägerei involvierten Personen wurden angezeigt. Die Mäd-
chen befinden sich zur Zeit in der Obhut der Behörden. Als Schutzmaßnahme wurde die
Jugendwohlfahrt eingeschaltet.
Welche Zukunft wird die beiden Mädchen wohl erwarten? Wenn sie Glück haben werden
sie die nächsten zwei Jahre, bis zum 18. Lebensjahr, in einer betreuten Wohngemeinschaft
verbringen und sich von ihren Familien-Clans absetzen können.
Wenn nicht, wird ihnen eine Zwangsheirat ins Haus stehen. Und wenn sie diese verweigern
ist es nicht auszuschliessen, dass ein durchgeknallter Familienangehöriger einen „Ehren-
mord“ durchführen wird.
One Way-Ticket in die Heimat
Wir sind der Meinung, dass man integrationsunwilligen Personen die Gelegenheit dazu
geben sollte ihre steinzeitlichen Rituale auszuleben, allerdings in ihrem Heimatland. Wir
betrachten es daher als nicht realitätsfremd und auch nicht als ausländerfeindlich, diesen
Steinzeit-Fundis ein One Way-Ticket in ihre Heimat zu sponsern.
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2011-01-09
Verkehrte Moralauffassungen
Während man „ungerechtfertigte Polizeiübergriffe“ unter den Teppich zu kehren versucht
und bei dessen Misslingen ausser einer geringen Strafe nichts herauskommt, wird die
Existenz von pflichtbewussten Polizisten vernichtet, wenn diese in korrekter Ausübung
ihres Dienstes Gewalt anwenden.
Wie hinlänglich bekannt ist, erschoss ein Polizist einen 14-jährigen Einbrecher im Zuge
eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt. Dieser
Vorfall ereignete sich im August 2009.
Schauprozess mit überraschenden Geständnis
In einem Schauprozess im heurigen März, wurde der Beamte zu 8 Monaten bedingter
Haft wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt.
Sein überraschendes Schuldgeständnis dürfte ihm „angeraten“ worden sein, um dem
unwürdigen Schauspiel ein Ende zu bereiten. Die Linken Gutmenschen hatten ihren
Seelenfrieden gefunden, denn wo käme man denn hin, wenn man Kriminelle straffrei
an der Ausübung ihrer Tätigkeit hindern würde.
Wer nun glaubt, dass die Causa damit erledigt gewesen wäre, der befindet sich im Irr-
tum. Die ganze Angelegenheit hatte noch ein Nachspiel beim Unabhängigen Verwalt-
ungssenat (UVS). Dieser entschied nun, dass der tödliche Schuss rechtswidrig war.
Klage auf Verdienstentgang?
Diese erstaunliche UVS-Entscheidung eröffnet natürlich neue Perspektiven im zivilrecht-
lichen Bereich. Mit dieser ist es für die hinterbliebene Familie nun wesentlich leichter,
Ansprüche wie Ersatz der Begräbniskosten und/oder Trauschmerzensgeld gegen die
Republik Österreich durchzusetzen.
Würde man sarkastisch sein, könnte man durchaus die Empfehlung aussprechen, dass
die Familie auch auf Verdienstentgang klagen soll. Hatte doch der Filius eine vielver-
sprechende Karriere vor sich, die durch eine „rechtwidrige„ Polizeikugel beendet wurde.
Mit dem Einkommen welches der Sohnemann erwirtschaftet hätte, wäre es durchaus
möglich gewesen die ganze Familie zu erhalten.
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2010-12-28
Abschiebung abgebrochen
Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista, ….“ berichteten, sollte der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara, von Dienstag auf Mittwoch in sein Heimatland Guinea abgeschoben
werden. Der Mann versuchte mit einem haarsträubenden Märchen, in Österreich Asyl zu
erlangen.
Die Heimreise hätte über Brüssel erfolgen sollen. „Hätte“ aus dem Grund, weil die ge-
rechtfertigte Abschiebung in letzter Sekunde verhindert wurde. Einige Linke Aktivisten
und Unterstützer von Camara, kauften sich knapp vor dem Abflug nach Belgien ein
Ticket und veranstalteten im Flughafen Wien-Schwechat dementsprechenden Krawall.
Darf im Flughafen ungestraft randaliert werden?
Anstatt die Krawallmacher von der Polizei festnehmen zu lassen, wurde die Abschiebung
abgebrochen. Es ist schon erstaunlich, dass es ungestraft möglich ist in einer Abflughalle
Randale zu veranstalten. Bedenkt man, dass in Flughäfen verschärfte Sicherheitskon-
trollen wegen permanenter Terrorgefahr herrschen, ist es für uns unverständlich wie
einige Linksaktivisten ein derartiges Theater veranstalten können.
Es ist weiters erstaunlich, dass ein souveräner Rechtsstaat vor solchen Personen zu-
rückweicht. Wir möchten es uns gar nicht ausmalen, wenn der Airport Wien-Schwechat
wieder einmal von professionellen Terroristen heimgesucht wird.
Promianwalt für mittellosen Schwarzafrikaner
Aber das Karusell der Erstaunlichkeiten dreht sich weiter. Ousmane Camara wird nun
doch von einem Rechtsanwalt vertreten und zwar vom Promianwalt Georg Zanger. Da
stellt sich die Frage, wie kann sich der mittellose Schwarzafrikaner einen derart honor-
igen Anwalt leisten?
Zanger will auch gegen die Behandlung von Camara bei der Polizei vorgehen. Angeb-
lich habe er in einem von einer Kamera überwachten Raum, einen ganzen Tag nackt
verbringen müssen. Auch sei ihm der Zugang zu Rechtsberatern verwehrt gewesen.
Schön dass nun österreichische Beamte angepatzt und indirekt mit denen in Guinea
verglichen werden.
Uns beschleicht langsam das Gefühl, dass Österreich zu einer Bananenrepublik ver-
fällt und Ousmane Camara liefert dafür den eindeutigen Beweis. Wir sind gespannt,
ob sich dies der Rechtsstaat gefallen lassen wird, oder Konsequenzen aus diesem
Vorfall zieht.
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2010-12-15
Münchhausen würde vor Neid erblassen
Morgen soll der Schwarzafrikaner Ousmane Camara abgeschoben werden. Die Grünen
laufen gegen die Abschiebung, des angeblich politisch verfolgten Mannes aus Guinea,
Sturm. Wir haben im Internet recherchiert und sind auf ein erstaunliches Dokument
gestoßen.
Es handelt sich um die persönliche Schilderung von Ousmane Camara, bei welcher der
Baron von Münchhausen vor Neid erblassen würde. Wir haben uns die widersprüch-
lichsten und erstaunlichsten Passagen aus diesem Dokument herausgesucht und wol-
len Ihnen diese zur Kenntnis bringen.
Aktivist wider Willen?
Laut seiner eigenen Schilderung war Camara in seinem Heimatland, Mitglied und Sprecher
einer Studentenvereinigung der Universität von Conakry. Da wir nicht annehmen, dass
der Mann zur Mitgliedschaft und Sprachrohr der Bewegung mit vorgehaltener Waffe ge-
zwungen wurde, sind seine Aktivitäten wohl aus freiem Willen geschehen.
Auch sein Intellekt als Student hätte ihm sagen müssen, dass es in einer Militärdiktatur
gefährlich sein kann, sich gegen das Regime zu stellen. Aber offensichtlich wurde Camara
vom Heldentum übermannt und nahm das Risiko auf sich. Solange nichts passiert, sind ja
die meisten Aktivisten Helden.
Probleme mit Zeitabläufen
In seiner persönlichen Schilderung bringt Camara einige Jahreszahlen durcheinander, bzw.
lassen sich diese nicht einwandfrei nachvollziehen. Sollten wir sein Zahlen-Wirrwarr richtig
interpretiert haben, wurde er im „Studienjahr 2005-2006“ verhaftet, gefoltert und 25 Tage
in Einzelhaft gehalten.
Na so was, der Ärmste musste einen knappen Monat in einer Einzelzelle verbringen. Da hat
die österreichische Justiz schon besseres zu bieten. Und wer dies nicht glaubt, braucht nur
Tierschützer oder Väterrechtsaktivisten zu befragen.
Narben als Beiweis
In Folge der angeblich erfolgten Misshandlung, soll er zahlreiche Blutergüsse und Platzwun-
den am ganzen Körper und im Gesicht erlitten haben. Auch brach man ihm sein rechtes
Bein und folterte ihn mit Stromkabeln. Allerdings vergaß Camara anzugeben, ob dieses
Kabel überhaupt an einer Steckdose angesteckt war.
Die Narben seiner Folterung zeigte er den österreichischen Behörden während einer Einver-
nahme am 19.11.2010, als Beweis seiner politischen Verfolgung. Für wie blöd hält der
Mann eigentlich österreichische Beamte? Narben können eine mannigfaltige Herkunft haben.
Sie können von Verkehrsunfällen oder sonstigen Aktivitäten, wie zum Beispiel Messerstecher-
eien herrühren.
Eltern dem Schicksal überlassen
Aber zurück zum Themenverlauf. Nach seiner Freilassung aus der Haft, musste er zwei
Wochen im Krankenhaus verbringen. Da soll noch einer sagen, dass man in Guinea
ungnädig mit Regimegegnern umgeht. Danach reiste er zu seinen Eltern um entgültig zu
genesen.
Im Januar und Februar 2007, erhielt er Morddrohungen vom Regime. Da fragen wir uns
doch, warum Camara nicht gleich im Gefängnis exekutiert wurde und sich das Regime die
Mühe machte ihn freizulassen, sodass er sich in einem Spital erholen konnte?
Am 22. Februar 2007 soll das Militär auf unbewaffnete Demonstranten geschossen haben.
Dabei gab es Tote und in Folge viele Verhaftungen, so Camara. Er selbst befand sich währ-
end dieses Tages mit seinen Eltern in der Region Kindia, wo er ebenfalls Kundgebungen
organisierte.
Laut Camara stürmte das Militär, am 23. Februar 2007 sein Haus und nahm seine Eltern
fest. Ihm selbst gelang die Flucht durch ein Fenster, bereits zu jenem Zeitpunkt, als er nur
die Schreie der Soldaten hörte. Ein schöner Volksheld dieser Mann, sucht das Weite anstatt
seine Eltern zu verteidigen oder zumindest zu warnen.
Einige Zeit später musste er erfahren, dass sein Haus zerstört und seine Eltern getötet wur-
den. Anstatt jetzt erst recht in den aktiven Widerstand zu gehen, suchte Camara wieder-
holt sein Heil in der Flucht. Am 01.04.2007 kam er in Österreich an und stellte am gleichen
Tag einen Asylantrag. Tja, gelernt ist eben gelernt
Angst vor den bösen Österreichern
In Traiskirchen wurde er erkennungsdienstlich erfasst. Dieser Umstand bereitete ihm große
Sorgen, da er den gleichen Vorgang bereits bei seiner Verhaftung in Guinea erlebte. Auch
entstand für ihn der Eindruck, dass Österreich nichts besseres zu tun hätte, als die Regier-
ung in seiner Heimat über seinen Aufenthaltsort zu informieren.
Dies schloss er daraus, weil man ihn in ein Dorf verlegte, keine Informationen zukommen
ließ und das Recht auf Arbeit verweigerte. Der Ärmste, war er doch in Guinea ein echter
Workaholiker, der in Österreich auf Staatskosten zum Nichtstun verdammt wurde.
Als seine Angst unerträglich wurde, flüchtete Camara wieder und zwar diesmal nach Wien.
Im Zug lernte er eine Frau aus Guinea kennen, welche ihm durch ihre Kontakte die Rück-
reise in seine Heimat ermöglichte, in der er anschließend drei Jahre lang unter falschen
Namen lebte.
Da fragen wir uns doch, warum Camara nicht gleich in Guinea eine falsche Identität annahm,
sondern nach Österreich flüchtete? Denn besonders helle können die Grenzbeamten in sei-
ner Heimat nicht sein. Wurde er doch erkennungsdienstlich behandelt und Fingerabdrücke
sind unverwechselbar.
Wieder Reiselust verspürt
Im heurigen Jahr dürfte dem umtriebigen Guineaner wieder das Reisefieber gepackt haben.
Als Grund dafür gibt er an, dass seine wahre Identität aufgedeckt wurde. Inzwischen offen-
bar zu Vaterehren gekommen, ließ er seine Tochter durch eine Bekannte nach Angola ver-
bringen.
Wir nehmen doch stark an, dass ein Vater sein Kind nur in ein Land bringt, in dem es auch
sicher ist. Diese Sicherheit dürfte in „Angola“, dass zwar auch nicht das Gelbe vom Ei ist,
aber zumindest eine stabile politische Struktur in Form einer Präsidialrepublik aufweist, ge-
geben sein.
Und hier stellt sich die nächste berechtigte Frage. Warum bleibt Camara nicht bei seiner
Tochter in Angola, sondern flüchtet diesmal über das politisch stabile „Gambia“ nach Lon-
don, um dort um politisches Asyl anzusuchen?
Keiner hatte mehr Lust zum Spielen
Allerdings veranstalteten die Briten kurzes Federlesen mit dem reisefreudigen Guineaner
und schickten ihn ein Monat später (nach seiner Ankunft am 12.07.2010) gleich weiter
nach Wien, nachdem sie herausbekommen hatten, dass Camara das gleiche Spielchen
schon in Österreich gespielt hatte.
Auch in Österreich war man nicht mehr sehr spielfreudig und statt blauäugige Spielpartner,
wartet die Polizei am 17.08.2010 am Flughafen Wien-Schwechat auf Camara. Dieser wurde
dann in jenes Spielzimmer verfrachtet, welches seinem Verhalten entsprach. Nämlich richtig-
erweise in die Schubhaft.
Bitte Plätze im Flugzeug reservieren
Offenbar haben jene Grüne, die sich für ein Bleiberecht für diesen Mann einsetzen, dessen
persönliche Schilderung, in welcher es vor Widersprüchen nur so wimmelt, nicht gelesen.
Diesen Unwissenden geben wir hier die Gelegenheit, sich das Dokument runter zu laden.
i
Quelle: Sozialistische Links Partei
Und wer nach diesem haarsträubenden Märchen noch immer der Meinung ist, dass es sich
bei Ousmane Camara um einen politischen Flüchtling handelt, sollte gleich einen Platz im
selben Flugzeug reservieren. Vor Ort kann sich der ungläubige Gutmensch dann im Umfeld
des Guineaners erkundigen, was die wirklichen Gründe sind, warum Camara permanent
zwischen Afrika und Europa auf der Flucht ist.
*****
2010-12-13
Voll ins Schwarze
Mit unserem gestrigen Beitrag „Steiermark subventioniert Prostitution“ dürften wir voll
ins Schwarze getroffen haben. Die Kommentarfunktion wurde von etlichen Usern zu
einem Forum umgestaltet, in dem heftig über Pro und Kontra diskutiert wurde.
Ursprünglich wollten wir dieses Thema eigentlich auf sich beruhen lassen, aber die nach-
folgende, vermutlich entgeltliche Einschaltung in der heutigen Kronen Zeitung, sowie
das Kommentar der Fachstelle „Hautnah“ zum gestrigen Beitrag, haben uns veranlasst
in dieser Angelegenheit noch einmal nachzustoßen.
Quelle: Krone Print vom 24.11.2010
Doppelmoral und Sarkasmus vom Feinsten
Da schaltet das beliebte Familienblatt und auflagestärkste Tageszeitung Österreichs, natürlich
aus reinem sozialen Engagement, inmitten der Sexanzeigen eine Raumanzeige gegen den
Menschenhandel und der darausfolgenden Zwangsprostitution. Na ja, in Zeiten wie diesen
muss man eben sehen wo man bleibt und nehmen wo man kann.
Die Fachstelle „Hautnah“ wünscht in der Kommentarfunktion, allen in der Sexarbeit die best-
möglichsten Bedingungen. Diese Wunschbotschaft erscheint uns im Angesicht der leider
vorhandenen Zwangsprostitution, wie ein Schlag ins Gesicht jener Sexarbeiter(innen), die
ihren Job nicht freiwillig ausüben.
Ist oder stellt man sich bei „Hautnah“ ahnungslos?
Eigentlich müsste „Hautnah“ von der traurigen Tatsache der Zwangsprostitution in Kenntnis
sein, wird doch versichert mit Initiativen wie Sophie – Bildungsraum für Prostituierte und dem
Streetworkprojekt SXA – Information und Beratung für Sexarbeiter(innen) und dem Frauen-
service Graz in Verbindung zu stehen.
Möglicherweise wurde „Hautnah“ von den oben angeführten Stellen, über die Zwangsprostitut-
ion im Unklaren gelassen oder nicht in Kenntnis gesetzt, denn sonst hätten sie sich ihre
sarkastisch anmutende Wunschbotschaft ersparen können. Wir können der Fachstelle fol-
genden „Lesestoff“ empfehlen. Dieser stammt vom Inserenten der Krone-Einschaltung.
Auch wir beherrschen Sarkasmus
Aber wenn die Fachstelle „Hautnah“ der Meinung ist sarkastische Wunschbotschaften ver-
teilen zu müssen, dann wollen wir uns ebenfalls in der Disziplin Sarkasmus üben. Wir haben
uns überlegt, wie die Zwangsprostitution einzudämmen wäre und sind auf folgende Idee
gekommen.
Alle Sexarbeiterinnen sollten sich in der Alpha-Nova-Akademie bewerben, um sich zur Sex-
ualbegleiterin ausbilden zu lassen. Wir präsentieren hier einen kleinen Ausschnitt, aus dem
Programm der Sexual-Akademie. Das komplette Angebot können Sie unter diesem „LINK“
downloaden.
Screen: http://www.alphanova.at/akademie
Die geeignete Zielgruppe
Die meisten Damen die bereits als Sexarbeiterinnen tätig waren, werden über genug Er-
fahrung verfügen, um die Prüfung mit Bravour zu meistern und sind daher als Zielgruppe
bestens geeignet. Auch die läppischen 1.000,- Euros sollten nicht davor abschrecken, den
Kurs an der Sexual-Akademie zu absolvieren, drücken doch die meistens Liebesdienerinnen
im Laufe ihrer Karriere wesentlich mehr an ihre Manager ab.
Die Kursgebühr, an die von öffentlicher Hand subventionierte Alpha Nova Betriebsgesell-
schaft m.b.H, ist sicherlich eine gute Investition wenn man bedenkt, in der Zukunft keine
Probleme mehr mit der Polizei oder mit aufgebrachten Doppelmoral-Aposteln zu haben.
Hohes Ranking auf der Doppelmoral-Skala
Werte Verantwortlichen der Fachstelle „Hautnah“. Dieses Online-Magazin hat es sich zur Auf-
gabe gemacht, Doppelmoral in der Gesellschaft, Politik und Wirtschaft aufzudecken. Dies
können Sie auch der Blattlinie von ERSTAUNLICH entnehmen.
Auf einer Doppelmoral-Skala von 1 bis 10, bewerten wir Ihr Kommentar mit einer glatten 8.
Allerdings ist Ihre Haltung aus ökonomischen Gründen für uns verständlich. Haben Sie doch
ein starkes Eigeninteresse daran ihren Betrieb weiterhin wie gehabt zu führen, um auch noch
in Zukunft so viel wie möglich an Subventionen zu kassieren.
*****
2010-11-24
Schwunghafter Menschenhandel
Wie in der gestrigen und heutigen Tagespresse, sowie in etlichen Nachrichtensendern be-
richtet wurde, gelang es der Polizei einen aktiven Frauenhändlerring zu zerschlagen. Zwi-
schen Wien und Budapest florierte seit gut zehn Jahren, ein schwunghafter Handel mit der
„Ware“ Frau.
Eine ungarische Zuhälterbande lockte unzählige Frauen mit Berufsangeboten, die es letz-
endlich aber gar nicht gab. Die angeworbenen Ungarinnen wurden mit brutalsten Mitteln
gefügig gemacht und zur Ausübung der Prostitution nach Wien verfrachtet. Dort mussten
sie voerst der Wohnungsprostitution nachgehen und wurden später, in sogenannten „Stu-
dios“ untergebracht.
Das Geld welches die Frauen vereinnahmten, mussten sie ihren Peinigern abliefern. Erst
als eine 19-Jährige flüchten konnte und Anzeige erstattete, wurde die Polizei in Ungarn
und Österreich aktiv. In Wien konnten 13 Frauen befreit werden.
Die erstaunliche Meinung eines Nachtclub-Besitzers
Dieser Vorfall bringt uns zum Club2, am 17.10.2010, mit dem Thema „Wie mächtig ist die
Mafia in Österreich?“ Unter den anwesenden Gästen, befand sich auch der Wiener Nacht-
club-Besitzer Peter Laskaris, der unserer Meinung nach zum diskutierten Thema eine völ-
lige Fehlbesetzung war.
Allerdings ließ Laskaris mit einer erstaunlichen Feststellung aufhorchen, Er vertrat tatsäch-
lich die Meinung, dass es in Österreich keine Zwangsprostitution gibt. Wie der Mann zu
dieser Ansicht kommt ist uns schleierhaft. Offenbar hat er die Ostgrenzen-Öffnung verschla-
fen, denn seit dem blüht die Zwangsprostitution in unserem Lande.
Gefügigmachung durch Drohungen
Die Vorgehensweise der ungarischen Bande ist eher die Ausnahme, denn kein Zuhälter be-
schädigt gerne die eigene „Ware“. Vor allem bulgarische und zum Großteil rumänische Zu-
hälterbanden, haben einen speziellen, sehr effektiven Stil entwickelt, Frauen zu Prostitution
zu zwingen.
Diese Banden operieren vorwiegend im ländlichen Raum und locken Mädchen und junge
Frauen mit Versprechungen vom goldenen Westen an. Kaum haben diese angebissen, wird
ihnen unverhohlen mitgeteilt, dass sie die Prostitution auszuüben haben. Als Druckmittel
dienen Drohungen gegen ihre Eltern, Geschwister oder Großeltern.
Diese Vorgangsweise ist wesentlich erfolgreicher, als die Frauen körperlich zu misshandeln.
Auch halten diese Drohungen gegen die Verwandten im fernen Bulgarien oder Rumänien,
die Frauen davon ab zu flüchten und/oder polizeiliche Anzeige zu erstatten. Die dann so
zwangsverpflichteten Frauen werden dann auch bei uns, in diversen Rotlichtlokalen, Wohn-
ungen oder Studios untergebracht.
Sollten alle Drohungen nichts nützen, wird aber auch Hand angelegt und dass in brutalster
Weise. Es ist noch nicht solange her, dass ein rumänischer Zuhälter eine Prostituierte im
10. Wiener Gemeindebezirk anzündete, weil sie ihm nicht mehr zu Diensten sein wollte.
Wie ahnungslos ist Peter Laskaris?
Uns wundert dass Laskaris, der immerhin schon einige Jahre im Geschäft ist, von dieser
Gangart nichts weiß. Vielleicht kann sich aber P. Laskaris, doch noch an diesen brandhei-
ßen Vorfall in Favoriten erinnern.
Der Wiener Nachtclub-Besitzer ließ allerdings noch mit einer erstaunlichen Aussage auf-
horchen. Er meinte, dass in Wien jeder ein Bordell eröffnen könne, ohne dafür die not-
wendige Qualifikation zu besitzen. Auf die Frage der Diskussionsleiterin, was jemanden
zum Betrieb eines Bordells qualifiziert meinte er wörtlich: „Qualifikation ist das, was man
gerne macht.“
Dass heißt im Klartext, dass die ungarischen, bulgarischen und rumänischen Zuhälter-
banden zur Ausübung ihrer Tätigkeit qualifiziert sein müssen, denn diese üben gerne
Gewalt oder Drohungen gegen Frauen aus, da sie ja Geld verdienen, wenn sie diese zur
Prostitution zwingen.
Die Ostgrenzen-Öffnung macht es möglich
Eines ist wiederum klar. Die Ostöffnung hat uns nicht nur jede Menge Kriminalität beschert,
sondern ist fast ein Freifahrtsschein für Gewalt gegen Frauen, für Zuhälterbanden aus dem
ehemaligen Ostblock. Aus Insiderkreisen wird uns glaubhaft versichert, dass mindestens
die Hälfte der Ostblock-Prostituierten nicht freiwillig ihrer Tätigkeit nachgehen.
*****
2010-11-20
Es ist nicht alles Gold was glänzt
Dass in Beziehungen von Lesben und Schwulen auch nicht alles eitle Wonne ist, wird
durch die heutige Konferenz zur Gewalt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen bewie-
sen.
Die einsame Kämpferin gegen Sexismus, Sandra Frauenberger (SPÖ) eröffnete heute
die Konferenz der Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebens-
weisen. Die SPÖ-Stadträtin bemängelte, dass Lesben und Schwule, die Gewalt in
ihren Beziehungen erleben, die vorhandene Gewaltschutz-Infrastruktur kaum nut-
zen.
Gewaltschutz für Gewalttäter
Höchst interessant ist die Feststellung, dass Personen welche Gewalt ausüben, eben-
falls die vorhandene Gewaltschutz-Infrastruktur nicht in Anspruch nehmen. Dass ist
natürlich völliger Schwachsinn, denn warum sollte ein Gewalttäter einen Gewaltschutz
in Anspruch nehmen? Aber im Rathaus scheint man darüber eine eigene Ansicht zu
vertreten.
Screen: www.wien.gv.at
Eine solche Gewaltschutz-Infrastruktur wäre zum Beispiel, die Inanspruchnahme der
sofortigen Wegweisung und des Betretungsverbots durch die Polizei bei Gewalt in
Wohnungen.
Screen: www.help.gv.at
Weggewiesen wird fast immer der Mann
In 99,99 Prozent aller Fälle in denen häusliche Gewalt eine Rolle spielt, wird der Mann
aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen und mit einem 14-tägigen Betretungsver-
bot belegt.
Wie verhält sich nun die Polizei, wenn diese zu einem Fall von häuslicher Gewalt in einer
gleichgeschlechtlichen Beziehung gerufen wird? Nach welchen Kriterien erfolgt nun eine
eventuell notwendige Wegweisung und das daraus resultierende Betretungsverbot?
Das Männlein- und Weibleinspiel
Fragen die Beamten nach der Rollenverteilung in dieser Beziehung, also wer Männlein
oder Weiblein ist, beziehungsweise spielt? Gibt es in diesen speziellen Fällen eine be-
sondere Order von obiger Stelle?
Wir wussten es nicht und haben daher im Büro der Stadträtin Sandra Frauenberger
angerufen. Aber auch dort wusste man nicht Bescheid und konnte uns diesbezüglich
keine Auskunft geben, was uns allerdings nicht sehr verwundert hat.
*****
2010-11-16
Werbung auf Giftler-Homepage
Beim heutigen virtuellen Spaziergang im Internet, haben wir wieder einmal das Forum der
Impressumlosen Kiffer- und Giftler-Homepage „cannabis.at“ besucht. Dabei sind wir auf
den Werbebanner von „botanix.at“ aufmerksam geworden.


(Screen: www.cannabis.at)
Polizei vernichtet regelmäßig Hanfplantagen
Auf Grund der Tatsache, dass die Polizei regelmäßig Hanfplantagen vernichtet und die
„Gärtner“ zur Anzeige bringt, waren wir bis dato der Meinung, dass das Züchten von THC-
hältigen Hanfpflanzen gesetzlich verboten ist. Bei Botanix scheint man anders darüber zu
denken.
(Screen: botanix.at)

(Screen: botanix.at)

Weitere Produkte von Botanix: Californian Orange Bud, Delta 9, Tom Hill Deep Chunk,
Double Dutch, Durga Mata, Early Girl Ed Rosenthal Super BudEuforia,Exile,G13 # Hash-
plant,Grüne Hessin,Highde 2,Hashberie,Heavy Duty Haze,Herijhuana,Jaggen,Jack Her-
rer Cinnamon,Jack Herrer K.O.,K2,Kali Mist,LA Confidental,Laughing Buddha, Mataro,
Magic Ice,Medicine Man,Nebula,Nebula Haze,NYC Diesel,Opium,Papaya, Peace Maker,
Power Plant,Rhöner Dröner,Rox,Satori,Strawberry cough,Sour Diesel # Kali Mist, Sogau-
da,Somango,Sweet Purple,Speed Queen,Super Silver Haze,Shiva Skunk,Sweet Skunk,
Sensi Star,Shivas Joy,Sheherazade,Top 44,The Hog,Tiburon,Thai Tanic, Ultimate # Kali
Mist,Wembley, White Russian,White Satin,White Widow
Nicht zur Wohnzimmer-Verzierung gedacht
Botanix lädt auch zum Besuch ihres Standes auf der Hanfmesse ein und präsentiert voll
Stolz, die oben angeführten Produkte. Nachdem der Werbebanner auf einer Kiffer- und
Giftler Homepage gesetzt wurde, ist auch nicht davon auszugehen, dass die angebo-
tenen Samen und Pflanzen zur Wohnraum-Verzierung gedacht sind.
Wir haben uns wahllos ein Produkt von Botanix herausgefischt und gegoogelt. Das Er-
gebnis hat uns eigentlich nicht überrascht. Dieses wird wegen seines hohen THC-Wer-
tes über den Klee gelobt.

Auf Grund der angebotenen Produktpalette und der Tatsache der Örtlichkeit der Werbung,
kann davon ausgegangen werden, dass die angebotenen Erzeugnissen von Botanix, dem
Kiffen und folglich dem illegalen Drogenmissbrauch dienen sollen.
Joint zur Seite legen
Es kann auch mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass diese Hanfmesse von Dro-
genfahndern besucht wird. Zumindest wird durch „Unternehmen“ wie Botanix, deren Arbeits-
platz gesichert. Möglicherweise befindet sich auch eine „Ernte-Truppe“ der Polizei darunter.
Den suchtgiftkranken Personen sei dieser „Beitrag empfohlen“. Sollten sie sich noch nicht
die letzten Gehirnwindungen herausgekifft haben und den Inhalt verstehen, ist es höchste
Zeit, den Joint zur Seite zu legen.
*****
2010-10-26
Bezahlung eines Strafmandates vergessen
Der Montagetischler Markus R., wohnt bereits seit zwei Jahren an der Adresse 1100 Wien,
Raxstraße. Seine berufliche Tätigkeit besteht darin wochenlang im Bundesgebiet herum-
zureisen, um die Produkte eines namhaften Küchenherstellers in Haushalten zu montieren.
Bei den vielen Kilometern die Markus R. mit dem Montage-Lkw jährlich zurücklegt, kommt
es schon ab und zu vor, dass er sich ein Strafmandat einhandelt. Eines davon war ihm of-
fenbar in Vergessenheit geraten. Nachdem die Autofahrer ohnehin die Melkkühe der Nat-
ion sind, verzichtete auch die Bundespolizei nicht darauf, die Geldstrafe einzukassieren.
Also wurde ein Gruppeninspektor an die Adresse des Montagetischlers geschickt, um den
Betrag des Strafmandates, wegen „Parkens im Halteverbot“ einzutreiben. Da Markus R.
wie gewohnt auf Montage war, stand der Polizeibeamte naturgemäß vor verschlossener
Türe.
Der Amtsschimmel begann wegen 21,- Euro kräftig zu wiehern
Vom dienstlichen Ehrgeiz gepackt, begann der Polizist zu ermitteln und befragte andere
Hausparteien nach dem Verbleib von Markus R. Möglicherweise dachte er auch, den
Kriminalfall seines Lebens an Land gezogen zu haben.
Wenn man bedenkt, dass in heutiger Zeit kaum ein Nachbar den anderen kennt und die
Abwesenheit einer Person oft nur wegen eines Leichengeruches bemerkt wird, war die-
ser Vorgang alles andere als intelligent.
Und so kam es wie es kommen musste. Keine anderer Hausbewohner hatte sich in der
Großstadt-Anonymität für den gesuchten Mitbewohner interessiert und kannten ihn daher
auch nicht. Eine ältere Dame meinte sogar zu wissen, dass dieser delogiert worden sei.
Bei der Adresse von R. handelt es sich sogar um eine Gemeindebauanlage. Nichts wäre
also für den übereifrigen Gruppeninspektor einfacher gewesen, bei „Wiener Wohnen“
anzufragen, ob dass mit der Delogierung überhaupt stimme. Anstatt dessen bemühte
sicher der Gesetzeshüter nachfolgendes Schreiben an die MA 62 zu erstellen um folgen-
den Sachverhalt mitzuteilen.
Die MA 62 schickte daraufhin Markus R. im August 2010 folgendes Schreiben. Gottseidank
passierte dies im Urlaubsmonat des Monteurs. Ansonsten hätte die Angelegenheit vermut-
lich schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können, da er wegen seines Berufes die
höchst erstaunliche Frist von „14 Tagen“ nicht einhalten hätte können, da er von der Zu-
stellung dieses Schreibens keine Kenntnis gehabt hätte.
Gedankenlosigkeit bei der MA 62
Offenbar macht man sich bei der MA 62 nicht viele Gedanken um die Bürger der Stadt
Wien. Es gibt nämlich auch noch andere Berufe als die eines Beamten, die tagtäglich am
selben Schreibtisch sitzen und sich nach Feierabend in aller Ruhe nach Hause begeben
können.
Bedenkt man dass es nicht selten vorkommt, dass ein bösartiger Hausherr einen Mieter los-
werden will, ist die Vorgangsweise der MA 62 in der Tat erstaunlich. Der Vermieter bräuchte
sich nur der Dienste dieser Magistratsabteilung zu bedienen, und hätte einen Markus R. sehr
rasch los gehabt.
Auch zerstrittenen Lebenspartner(innen) könnten ihren ungeliebten Partner auf diese Art
loswerden. Man bräuchte nur Sorge dafür zu tragen, dass jene Person die Empfänger des
erstaunlichen MA 62-Schreibens ist, dieses innerhalb von 14 Tagen nicht zu Gesicht be-
kommt.
Jedenfalls konnte Markus R. den Irrtum raschest aufklären, da ihm der Umstand zu Gute
kam, dass er sich zu dieser Zeit im Urlaub und daher in seinen eigenen vier Wänden auf-
hielt.
Anwesenheitskontrolle
Aber ein kleines Sahnehäubchen zur Draufgabe gibt es noch. Erschien doch am 2.Septem-
ber gegen 09:00 Uhr, eine Kontrolleurin der MA 62 an der Wohnungstüre des Monteurs,
läutete an und hakte auf einer „Anwesendheitsliste“ die Anwesenheit von Markus R. ab,
nachdem dieser die Türe geöffnet hatte.
Was wäre wohl passiert, wenn der Tischler wieder auf Montagefahrt gewesen wäre. Ver-
mutlich hätte sich die gesamte erstaunliche Amtshandlung der MA 62 wiederholt. Betrachtet
man die 14-Tage Frist, sowie die doch sehr anmutende Anwesenheitskontrolle, könnte man
zur Annahme kommen, dass die MA 62 Hausarreste erteilt.
Ferner müssten alle alleinstehende Personen ihre Berufe wie Vertreter, Fernfahrer, Monteure
udgl. aufgeben, da sie ihre Wohnung für einen längeren Zeitraum als für 14 Tage nicht ver-
lassen dürfen. Ansonsten blüht ihnen neben der angekündigten Strafe ( bis zu 726,- Euro)
die amtliche Abmeldung.
Erweiterter Denkvorgang gefragt
Diese Abmeldung hätte wiederum zur Folge, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigen
kann. Sicherlich könnten durch aufwendige Gerichtsverfahren und horrende Anwaltskosten
derartige Kündigungen widerrufen werden. Aber all diese Schwierigkeiten könnten vermie-
den werden, wenn man bei der MA 62 weiter als bis zur Schreibtischkante hinaus denken
würde.
*****
2010-10-14
Wien Gesamt – Gemeinderatswahl 2010
(Quelle: www.wien.gv.at)
Wien hat gewählt
Erwartungsgemäß blieb die SPÖ stimmenstärkste Partei. Allerdings traf auch der unvermeid-
bare Verlust der absoluten Mandatsmehrheit im Wiener Gemeinderat ein. Auch die ÖVP
und die Grünen mussten herbe Verluste hinnehmen.
Großer Sieger dieser Wahl war eindeutig die FPÖ. Mit so einem überwältigenden Ergebnis
hatten die Blauen vermutlich selbst nicht gerechnet. Ihnen gelang das Kunststück, sich
fast zu verdoppeln.
Nun hatten es die Verliererparteien sehr eilig, Experten mit Wahlauswertungen und Wähler-
stromanalysen zu beauftragen. Sie bezahlen schweres Geld dafür um zu erfahren, warum sie
derartige Niederlagen einfahren mussten. Selbstverständlich sollen diese Expertisen auch
mundgerecht erstellt werden, um parteipolitisch nicht in schwere Depressionen zu verfallen.
Wir sind wahrlich keine Politik-Experten und können deswegen auch keine „professionelle“
Expertise über das Wählerverhalten und den damit verbundenen Wahlausgang erstellen.
Dennoch wollen wir versuchen, aus unserer Sicht, also die des Otto Normalbürgers, die
Wahlniederlagen von SPÖ, ÖVP und den Grünen zu analysieren.
Die ÖVP und die Law and Order Lady
Mit der farblosen Christine Marek schien es von vorhinein fast aussichtslos, bei dieser Wahl
zu punkten. Frischen Wind und schwarzen Pfeffer ins Getriebe der Roten zu blasen, ge-
nügt leider nicht als Programminhalt einer so wichtigen Wahl.
Auch die moralische Unterstützung für die Innenministerin, die zwei kleine Mädchen mittels
einer schwer bewaffneten Polizeieinheit zum Zwecke der Abschiebung abholen ließ, kam
bei Otto Normalverbraucher nicht so gut an.
Der Normalbürger kann nämlich sehr wohl abschätzen, wann solche Polizeieinsätze gerecht-
fertigt sind. Es ist nämlich nicht zu verstehen, dass illegal aufhältige Drogendealer ungestört
ihren Geschäften nachgehen können und zwei wehrlose Kinder mittels einer Polizei-Eliteein-
heit abgeholt werden. Der Versuch die FPÖ hier rechts zu überholen, ging gründlich in die
Hose.
Die Grünen und ihr Chaos
Die innerparteilichen Streitereien waren für die Wähler sicherlich nicht vertrauensfördernd.
Da half auch der Rettungsplan der Grünen-Chefin Eva Glawischnig nichts, die Galionsfigur
Alexander Van der Bellen in den Wahlkampf einzuspannen. Im allgemeinen Chaos und
Streitereien der Grünen, verhallten seine Worte ungehört und all seine Bemühungen fielen
auf fruchtlosen Boden.
Auch der virtuelle Ausflug der Grünen Sprecherin für Integration, Migration und Menschen-
rechte, Abgeordnete zum Nationalrat, Frau Mag. Alev Korun, auf die Webseite „yabanci.at“,
dürfte etliche Grünwähler verunsichert und bei Sympathisanten zumindest Kopfschütteln
ausgelöst haben.
Die SPÖ und Michael Häupl
Aus dem einstigen sympathischen Wiener Original, Dr. Michael Häupl, wurde in letzter
Zeit ein überheblicher und verbitterter alter Mann. Offensichtlich bemerkte man in der
SPÖ, dass allmählich die Felle zum davonschwimmen begannen. Diese Erkenntnis dürften
die Genossen aus 14 Wahlniederlagen in Serie gewonnen haben.
Unserer Meinung nach, wurde Michael Häupl von der SPÖ verheizt. Er gab sich, oder muss-
te sich mit Leuten abgeben, mit denen keine Wiener-Wahl zu gewinnen ist. Integration ist
ein schönes Wort. Nur wenn dieses als Ausverkauf der eigenen Kultur interpretiert werden
kann, geht der Schuss nach hinten los, wie es das Wahlergebnis eindrucksvoll bewiesen hat.
Wir glauben nicht, dass sich Personen wie Omar Al-Rawi oder die moslemisch-konservative
Gülsüm Namaldi, bei der Wiener Bevölkerung besonderer Beliebtheit erfreuen. Möglicher-
weise haben auch liberale Mitbürger mit türkischen Migrationshintergrund erkannt, zu wel-
chen Quantensprünge man zum Machterhalt bereit ist und deshalb der SPÖ ihre Stimme
nicht gegeben.
Auch der freundschaftliche Umgang mit dem SPÖ-Jugendsprecher Peko Baxant, dessen
Freund der Rapper Nazar liebend gerne fremde Mütter gegen deren ihren Willen ficken
will und den 11.September als Feiertag begeht, dürfte Häupl mehr geschadet als genützt
haben.
In einer Disco spielen die textlichen Inhalte derart primitiver Rap-Songs keine Rolle. Diese
aber in einen Wahlkampf einfließen zu lassen, ist schon eine andere Sache. Hier wurde das
Wahlvolk offenbar weit unterschätzt, denn dieses hat sich sicher Gedanken über die Ernst-
haftigkeit der Aussagen dieser Texte gemacht.
Aus unserer Sicht sind das einige der wichtigsten Gründe, warum ein H.C. Strache bei der
Wien-Wahl derart punkten konnte. Es gibt sicherlich noch etliche andere davon. Diese zu
analysieren überlassen wir jedoch den hochbezahlten Politik-Experten.
*****
2010-10-11
Stuttgart 21
In Stuttgart protestieren seit Wochen, Gegner des umstrittenen Bahnhofsprojekt „Stuttgart
21″. Ob das Projekt wirtschaftlich sinnvoll ist entzieht sich unserer Kenntnis, da wir uns sehr
selten mit Auslandsthemen beschäftigen und uns daher in diese Materie nicht eingelesen
haben.
Einerseits wird der dort ansässigen Bevölkerung ein eiserner Sparkurs verordnet, während
anderseits ein derartiges Mammutprojekt aus dem Boden gestampft werden soll. Die beding-
ungslose Verteidigung von „Stuttgart 21“ durch gewisse Politiker(innen) und Manager lassen
den Schluss zu, dass dort auch millionenschwere Provisionszahlungen über die Bühne lau-
fen sollen.
Jedenfalls gingen zigtausende Bürger auf die Strasse, um gegen das Projekt „Stuttgart 21“
zu demonstrieren. Und das bringt uns zum Thema unseres heutigen Beitrages. Ganz unge-
niert bedienten sich Politiker(innen), des staatlichen Gewaltmonopols der Polizei.
Wer waren die Demonstranten?
Zahlreiche TV-Sender veröffentlichten in dieser Woche Videos, die am Ort des Geschehens
mit Handykameras gedreht wurden. Maskierte Polizisten gingen gegen die Demonstranten
mit Schlagstöcken und Pfeffersprays vor.
Bei den Demonstranten handelte es sich aber nicht um linke Anarchos oder rechte Bomber-
jackenträger, die Pflastersteine oder Brandsätze warfen. Nein, es waren Frauen und Kinder
die in friedlicher Weise ihren Protest gegen das umstrittene Projekt „Stuttgart 21“ kundtaten.
Welche Irre sind dort bei der Polizei?
Da stellt sich natürlich die berechtigte Frage, welche psychotisch gestörten Charaktäre in
diesen Polizeiuniformen stecken. Männer die auf Frauen und Kinder mit Schlagstöcken ein-
prügeln und ihnen Pfeffspray ins Gesicht sprühen, können nicht normal sein, auch wenn sie
eine Jacke tragen auf der die Aufschrift „Polizei“ prangt.
Das machen nicht einmal Türsteher
Türsteher von Tanztempeln geraten hin und wieder in die Schlagzeilen, wenn sie einen be-
trunkenen Randalierer zu hart angefasst haben. Diese haben sich dann auch für ihr über-
mäßiges Verhalten vor Gericht zu verantworten. Uns ist jedoch kein einziger Fall bekannt,
dass diese Security-Leute jemals Frauen und Kinder niedergeprügelt haben, weil diese
einer Tür-Abweisung nicht nachgekommen sind.
Gesichter vorsorglich vermummt
Die Verantwortung vor Gericht bleibt den psychotischen Prügelpolizisten erspart, da diese
vorsorglich ihre Gesichter mit Sturmhauben vermummten und auch keine ID-Nummern auf
ihren Uniformjacken vorhanden waren.
Mit diesem Prügel-Einsatz entarnt sich auch die Lüge, warum Beamte dieser „Rollkomman-
dos“ ihre Gesichter vermummen. Nicht um der Rache von Schwerkriminellen zu entgehen,
sondern nicht von ihren Nachbarn und Bekannten, zu Recht angespuckt und gemobbt zu
werden.
Hoffentlich nicht in Österreich
Es bleibt nur die vage Hoffnung, dass Österreich keine derartig psychotisch gestörten Cha-
raktäre in den Reihen der Polizei-Rollkommandos hat. Wer auf Frauen und Kinder einprü-
gelt gehört in keine Polizeiuniform, sondern ins Gefängnis oder in eine Irrenanstalt. Dies
gilt auch für jene Personen, die solche Befehle erteilen.
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2010-10-03
In Linz beginnt’s
Migranten bescherten den Städten Mauthausen und Linz ein blutiges Wochenende. Nein,
es waren keine Verkehrsunfälle, falls Sie dies nun vermutet haben. Acht Funkstreifen, fünf
Rettungsteams sowie der ÖAMTC-Hubschrauber waren erforderlich, die Ergebnisse eines
blutigen Bandenkrieges zwischen Türken und Tschetschenen zu beseitigen.
Ganz wie in ihrer Heimat bekämpften sich die Neo-Österreicher in spe, mit Eisenstangen,
Messern und Baseballschlägern. Sogar Autos wurden als Waffe eingesetzt, um gegner-
ische „Krieger“ niederzumachen. An der Multikulti-Disskusion waren rund achtzig Per-
sonen mit Migrationshintergrund beteiligt.
Die Pensions-Einzahler von morgen?
Wäre es nicht sinnvoller gewesen den ÖAMTC-Hubschrauber in der Garage stehen zu
lassen und stattdessen ein Passagierflugzeug zu chartern, um die 80 Personen in ihre
Heimatländer zu verfrachten? Möglicherweise wurde aber auch von der Wiener SPÖ in-
terveniert und ersucht diese Leute nach Wien zu überstellen, da es hier noch an multi-
kultureller Bereicherung fehlt.
Dieser Vorfall ist ein klares Beispiel einer verfehlten Einwanderungspolitik, die uns teuer
zu stehen kommt und deren tatsächlicher Preis noch gar nicht abzuschätzen ist. Wer
glaubt dass diese Leute sich jemals integrieren werden und die Pensions-Einzahler von
morgen sind, irrt gewaltig.
In Wien ging’s weiter
Was für Oberösterreich gut ist, muß für Wien erst recht sein. In der Nacht von Samstag auf
Sonntag, lieferten sich etwa 10 Rumänen am Gürtel in Wien-Alsergrund, ein wildes Feuer-
gefecht. Ja, die Rumänen sind schon etwas fortschrittlicher und bedienen sich der Schuss-
waffe um Differenzen zu klären. Ein Baseballschläger hinterlässt ja auch keinen so bleib-
enden Eindruck wie ein Projektil. Zwei rumänische Männer wurden mit lebensgefährlichen
Schussverletzungen ins AKH eingeliefert.
Am Gürtel tobt ein Machtkampf
Was die Ursache der Gürtelschiesserei gewesen ist, kann sich jeder logisch denkende
Mensch selbst ausrechnen. Nachdem sich die Österreicher von der sündigen Meile zurück-
gezogen haben, nahmen die Jugoslawen am Gürtel das Heft in die Hand. Diese wurden
mittlerweile aus dem Verkehr gezogen und sitzen im Grauen Haus ein.
Das entstandene Vakum versuchen nun rivalisierende Rumänenbanden auszufüllen. Dass
diese in ihrer Vorgangsweise nicht gerade zimperlich sind, beweisen Vorfälle wie das An-
zünden einer Prostituierten, nachdem sich diese geweigert hatte Schutzgeld zu bezahlen.
Am Wiener Gürtel herrschen zur Zeit Zustände wie in den 60er-Jahren.
Diese Vorfälle werden Grüne und Rote Gutmenschen nun als bedauerliche Einzelfälle
werten. Leider übersehen diese Herrschaften, dass diese Einzelfälle, wenn auch in nicht
so spektakulärer Form, tagtäglich stattfinden. Seit der Öffnung der Ostgrenzen strömt Ge-
sindel ungehindert nach Österreich, um hier ihren rechtswidrigen Taten nachgehen zu
können.
Rumäne ist nicht gleich Rumäne
Die Rechnung der Politiker, dass sich diese „Zuwanderer“ bei uns integrieren und wert-
volle Mitglieder der Gesellschaft werden, wird leider nicht aufgehen. Nicht umsonst hat ein
Nicolae Ceausescu während seiner diktatorischen Herrschaft zahlreiche Arbeitshäuser
unterhalten. Diese Einrichtungen hatte Zeitgenossen wie jene, welche zur Zeit bei uns ihr
Unwesen treiben auf andere Gedanken gebracht.
Es gibt bei uns sehr viele anständige Rumänen die schon vor der „Ostgrenzen-Öffnung“
nach Österreich emigriert sind, um ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern. Diese Per-
sonen sind gesetzestreu und haben sich voll integriert. Auch deren Meinung ist es, die
Grenze nach Rumänien wieder dicht zu machen um das Zuströmen von derartigen Ge-
sindel zu unterbinden, welche Rumänien und ihre Bürger in Verruf bringen.
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2010-09-12
GASTAUTOREN-BEITRAG
Sprengstoff“ auf Malmöer Flughafen war Plastilin für Enkel
Utl.: Polnischer Pensionist von bewaffneter Polizei offenbar
rüde behandelt =
Stockholm (APA) – Ein Zwischenfall auf dem Malmöer Flughafen vor ein paar Wochen hat
in Schweden nun ein behördliches Nachspiel. Ein Pensionist hatte für seinen Enkel in Pol-
en Plastilin als Mitbringsel gekauft und dieses im Handgepäck mit sich geführt. Bei der
Sicherheitskontrolle wurde das Spielzeug als möglicher Sprengstoff identifiziert.
Teile des Flughafens wurden daraufhin gesperrt. Bewaffnete Polizisten bedrängten den
betagten Passagier offenbar derart, dass er in Tränen ausbrach. Eine Anzeige zu dem
Zwischenfall wurde am Freitag dem mit der Prüfung behördlicher Tätigkeit befassten
Justiz-Ombudsman in Stockholm übergeben.
Diese Meldung die heute über den APA-Ticker gelaufen ist, sollte wieder einmal Anlass
dafür sein, über die Großteils unsinnigen „Sicherheitsmaßnahmen“ im Flugverkehr nach-
zudenken. Wem geht es nicht auf den Keks, wenn er bei Sicherheitskontrollen die
Schuhe ausziehen muss, den Gürtel ablegen muss, die Kosmetikartikel in einen durch-
sichtigen, verschließbaren Plastikbeutel geben muss, keine Nagelschere, oder Nagelfeile
mitnehmen dar, und, und, und.
Ich halte das für völlig unsinnig! Nur weil irgend einem paranoiden Amerikaner eingefallen
ist, dass Nagelfeilen gefährlich sein könnten, dürfen jetzt auf der ganzen Welt keine mehr
in die Flugzeugkabine mitgenommen werden?! Was glauben die? „Hände hoch, oder ich
feile mir die Nägel“. Wenn der erste Pilot mit einem String-Tanga erwürgt wird, müssen
dann alle nackt fliegen? Oder rechnen die damit, dass die Terroristen eine Maschine mit
Duschgel entführen?
Oder – wie mir selbst kürzlich passiert ist – extrem gefährliches Haargel. Ich hatte eine
Tube mit 150 ml Haargel, die jedoch nur halb voll war – erlaubt sind 100 ml. Die wurde
mir doch glatt abgenommen, mit der Begründung, dass Behältnisse mit mehr als 100 ml
nicht erlaubt seien. Die Tube war durchsichtig und für jedermann erkennbar halb leer,
also nur mit 75 ml Inhalt. Abgesehen davon konnte ich beweisen, dass es tatsächlich
Haargel ist und kein Sprengstoff. „Fliegen sie nach lslamabad, oder ich gele mir die Haare!“
Da gefällt mir der israelische Zugang viel besser. Die belästigen ihre Passagiere nicht mit
völlig absurden Vorschriften, sondern setzen auf Ethik-Profiling. Das bedeutet, dass sie
sich die Passagiere genauer ansehen. Von einem 60jährigen Israeli (auch mit Haargel im
Gepäck), geht deren Meinung nach, weniger Gefahr aus, als von einem 20jährigen Ara-
ber mit feurigem Blick, auch wenn diese kein Haargel im Gepäck hat.
Jetzt ist es ja so, dass gerade Israel eine große und langjährige Erfahrung mit Terrorismus
hat und daher davon ausgegangen werden kann, dass die nicht ganz blöd sind. Ich frage
mich also, warum nicht auch bei uns Ethik-Profiling zumindest versucht wird. Ich bin mir
auch sicher, dass von einem gebürtigen Wiener aus Floridsdorf, mit Duschgel im Handge-
päck, weniger Gefahr ausgeht, als von einem zugewanderten Afghanen, mit Koran unter
dem Arm und Gebetsteppich im Handgepäck. Das sollten sogar unsere Zöllner auf die
Reihe kriegen.
Die einfachste und vermutlich effizienteste Methode wäre ein generelles Flugverbot für
Moslems auf europäischen Fluglinien. Schließlich waren es deren Glaubensbrüder, die uns
diesen ganzen Schwachsinn beschert haben , indem sie unbedingt ins World Trade Center
fliegen haben müssen. Es ist auch in den vergangenen 30 Jahren kein einziger Zwischen-
fall im Flugverkehr ohne moslemische Beteiligung passiert.
Mit anderen Worten: Wenn ich keinen islamistischen Fanatiker an Bord habe, geht die Chan-
ce gegen Null, dass irgend ein Irrer versucht den Flieger zu entführen oder zu zerstören. Da-
her: Flugverbot für Moslems. Sollen die doch mit ihren eigenen Linien fliegen – da können
sie sich dann nach Herzenslust entführen, umbringen, abstürzen – aber bitte nicht in Häuser
fliegen. Da sich das vermutlich nicht durchsetzen wird, heißt es somit weiterhin: Hände hoch,
oder ich schneide mir die Zehennägel!
Mit freundlichen Grüßen
Martin Zampach
2010-09-10
Madejski vs. Ludwig
Die aktuelle Streiterei zwischen dem Wiener FPÖ-Klubobmann-Stv. Dr. Madejski und dem
SPÖ-Wohnbaustadtrat Ludwig, bezüglich der kostenpflichtigen Wiener Wohnen-Hotline 05
75 75 75, bei der man pro Minute 29 Cent bezahlen muß, hat uns veranlasst die 05er-Tele-
fonnummer etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.
Warnung bereits vor über einem halben Jahr
Bereits zum Vorjahresende warnte der Österreichische Seniorenbund vor der Kostenfalle „05-
er“ Telefonnummern. In einer Presseaussendung teilte dieser mit, dass die meisten Ämter und
Behörden (z.B. PVA) aber auch jene von Banken, Polizei, ÖBB, etc. , auf so genannte 05er-
Nummern umgestellt wurden.
Die Meinung des Seniorenbundes
„Diese Telefonnummern, die mit 05 beginnen, sollten die Erreichbarkeit für die Bürgerinnen
und Bürger in ganz Österreich zu günstigen Tarifen – nämlich zum Ortstarif – garantieren“,
meinte Mag. Gertrude Aubauer, Bundesobmann-Stellvertreterin des Österreichischen Senio-
renbundes.
„Allerdings“, so Aubauer weiter, „der Ortstarif ist kaum mehr für jemanden relevant, denn die
meisten Menschen telefonieren heute vom Handy aus. So kommt es, dass viele wichtige Num-
mern heute mitunter nur zu sehr teuren Tarifen erreichbar sind.“
Wasser predigen und Wein trinken
Und die Arbeiterkammer wäre nicht die Arbeiterkammer, wenn sie nicht auf diesen Zug auf-
gesprungen wäre. Allerdings finden wir es erstaunlich auf andere mit dem Finger zu zeigen,
wenn man sich selbst der gleichen Methode bedient.
AK ortet Abzocke bei 05er Telefonnummern
Eine Abzocke beim Anrufen von sogenannten 05er Nummern ortet die Arbeiterkammer Tirol.
Sie fordert ein Ende dieser Kostenfalle. Viele Ämter und Behörden verwenden diese Num-
mern…. Den kompletten Beitrag können Sie auf „tirol.orf.at“ nachlesen.
Irgendwie scheint es den Verantwortlichen bei der AK entfallen zu sein, dass sie selbst stolze
Besitzer dieser 05er-Abzock-Telefonnummer sind. Folgende Entdeckung haben wir bei uns-
eren Recherchen gemacht.

Keine Notfallnummer
Wer nun glaubt dass es sich hier um eine Notfallnummer handelt, der irrt sich gewaltig. Folgen-
de AK-Stellen sind ausschließlich über eine 05er-Telefonnummer erreichbar. Der/die geneigte
Leser(in) kann sich über diese Tatsache auch selbst auf der „Webseite“ der AK informieren.
AK Kärnten
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Telefon: 050 477
Arbeitsrecht: 050 477-1000
Konsumentenschutz: 050 477-2000
Steuerrecht: 050 477-3000
Fax: 050 477-2400
AK Oberösterreich
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
Telefon: (0)50 6906 – 0
Fax: (0)50 6906 – 2860
AK Steiermark
Hans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz
Telefon: 05/7799-0
Fax: 05/7799-2387
AK Vorarlberg
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Telefon: 050/258-0
Fax: 050/258-1001
Was kostet nun ein Anruf bei der AK?
Da stellt sich natürlich die Frage, wieviel eine hilfesuchende Person pro Minute zu bezahlen
hat, wenn sie sich telefonisch an die Arbeiterkammer wendet. Vielleicht könnten die verant-
wortlichen Herrschaften darüber Auskunft geben, denn bei keiner der von uns angerufenen
Telefonnummern, wird eine Kosteninformation erteilt.
*****
2010-08-21
Nervtötender Werbespot
1. Kind: „Mir ist so fad.“
2. Kind: „Mir war schon einmal fader.“
1. Kind: „Wann denn?“
2. Kind: „Vorige Woche.“
1. Kind: „Das gilt nicht.“
2. Kind: „Na gut, dann ist mir jetzt am fadesten.“
Schluss mit fad. Das grosse McDonald’s Ferienspiel. Für grenzenlosen Ferienspaß mit der
ganzen Familie. Mit täglich neuen Spielen und buntem Bastelspaß.
So oder so ähnlich tönt es nervtötend in regelmäßigen Abständen aus dem Radio. Allerdings
hat der McDonald’s-Ferienspaß auch seine gute Seite. Die Kids sind unter Kontrolle und wer-
den zeitgerecht an Fast Food gewöhnt. Das wiederum garantiert dem Burgerriesen gute Um-
sätze und sichert Arbeitsplätze.
Wem war da wohl fader?
Kein Radio hatten offenbar zwei Jugendliche im Alter von 13 und 14 Jahren in Oberöster-
reich. Möglicherweise war auch der Empfang gestört und so erfuhren die beiden Kids nichts
von der McDonald’s-Aktion gegen „Fadität“.
Da den beiden Burschen so fad war, kamen sie auf die glorreiche Idee eine Hauptschule in
Mauerkirchen in ihre Bestandteile zu zerlegen. Hat ja im entferntesten Sinne auch etwas
mit Basteln zu tun.
Sie verwüsteten etliche Klassenzimmer, entzündeten Toilettepapier mit Teelichter, das wie-
derum die Schule Brand setzte und überfluteten diese anschließend bei ihren hilflosen
Löschversuchen.
Putzfrau verhinderte Totalschaden
Dass die Schule nicht zum Totalschaden wurde konnte nur dadurch verhindert werden, dass
die Putzfrau zufälligerweise vorbeikam und sofort die Feuerwehr verständigte, als sie den
Rauch bemerkte der aus dem Gebäude drang.
Laut Polizei beträgt der Schaden am Schulgebäude zwischen 300.000,- und 400.000,- Euro.
Man hofft, dass die Sanierungsarbeiten bis zum Schulbeginn abgeschlossen sein werden
und einem pünktlichen Schulstart nichts mehr im Wege steht.
Für die Schadenssumme hätten sich die beiden Kids bis in die dritte Generation bei McDonald’s
versorgen können. Daher die Moral aus der Geschicht`, vernichte deine Schule nicht, sondern
eile lieber in einen Fast Food-Tempel.
*****
2010-08-10
Wer hat sich noch nicht gewundert?
Welche(r) Bürger(in) hat sich nach so manchen Besuch einer Amtsstube wohl noch nicht ge-
dacht, wie der/die Beamt(in) zu seinem Job gekommen ist. Da gibt es schon einige Muster-
exemplare an Ahnungslosigkeit und Desinterresse, die ausschliesslich nur darauf warten
dass die Dienstzeit vorüber geht.
Dieser Zustand könnte sich in Zukunft rasant verschlimmern, wenn es nach dem Willen des
BZÖ-Obmann, Klubobmann Josef Bucher geht, der heute mit der wohl erstaunlichsten Meld-
ung des Tages aufhorchen lässt.
Anonyme Bewerbung für den öffentlichen Dienst
Bucher schlägt allen Ernstes vor, dass Bewerbungen im öffentlichen Dienst und in staatsnahen
Unternehmen künftig anonym erfolgen sollen und daher ohne den Namen, das Geschlecht,
den Familienstand, das Religionsbekenntnis und Behinderungen angeben zu müssen.
Dass wird sicher eine Gaudi wenn zum Beispiel die Polizei 18-30 Jährige, unbescholtene
und körperlich gesunde Aspiranten sucht und sich dann 70-jährige Rentner bewerben, weil
ihnen zu Hause fad ist. Eine sofortige Überprüfung des Bewerbers ist ja nicht möglich, da er
nicht einmal seinen Namen bei der Bewerbung angeben muß.
David Copperfield würde vor Neid erblassen
Erst nach einem Auswahlverfahren, bei dem nur einige wenige Kandidaten übrig bleiben, soll
es dann ein Hearing geben, bei dem die Anonymität aufgehoben wird. „Dann würde rein die
fachliche Qualifikation zählen-und nicht die politische Vergangenheit“, meint Josef Bucher.
Wenn dies David Copperfield lesen könnte, würde er vor Neid erblassen. Da will Bucher doch
tatsächlich die Anonymität von Personen aufheben, deren Namen er nicht einmal weiß, da sie
diesen ja nicht angeben mussten.
Politische Vergangenheit
Und was die politische Vergangenheit von Beamten-Bewerber betrifft, haben die meisten noch
gar keine bevor sie ins Amt kommen. Diese bildet sich erst in der Dienstzeit nach dem Motto:
„Nach oben bücken und nach unten treten.“
Josef Bucher ist der Meinung, dass jeder Beamte in diesem Auswahlverfahren die gleichen
Chancen hätte, unabhängig davon, welches Parteibuch er besitzt. Abgesehen davon, dass
er die Identität der Bewerber gar nicht kennt, da diese anonym sind, vergisst er dass die
Personen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch gar keine Beamten sind.
Es darf gelacht werden
Jedenfalls meint Bucher abschliessend, dass sein Vorschlag das Ansehen des öffentlichen
Dienstes heben würde. Wir meinen, dass der BZÖ-Obmann mit seinem Vorschlag der ano-
nymen Bewerbung, auf jeden Fall zur allgemeinen Erheiterung beigetragen hat.
*****
2010-08-05
Sicherheitsbehörde reagierte
Unser Beitrag „Terror an der March TEIL2“ hat offensichtlich eine Reaktion ausgelöst. Sei-
tens der österreichischen Sicherheitsbehörde wurde reagiert und die Kontrolle des Grenz-
flusses verstärkt.
Der Herausgeber dieses Magazins war dabei persönlich anwesend.

Heutige Grenzkontrolle an der March durch die Polizei
Es ist durchaus möglich, dass der strafrechtliche Tatbestand des rechtswidrigen Eingriffs
in das Jagd- und Fischereirecht, etliche Leute nicht wirklich interessiert und die ständigen
Übergriffe seitens slowakischer Rechtsbrecher als Nachbarschaftsstreit abgetan werden.
Waffen- und Drogenschmuggler
Aber wer garantiert dafür, dass diese kriminellen Boatpeople nicht auch Waffen und Drogen
über den Grenzfluss bringen? Diese Vermutung haben wir bereits in einem Beitrag geäußert.
Möglicherweise haben unsere Beiträge die Verantwortlichen zu einem Umdenken bewogen
und haben eine verstärkte Überwachung der grünen Grenze angeordnet.
Jedenfalls ist es sehr lobenswert, dass durch verstärkte Polizeikontrollen auf österreichischer
Seite eine präventive Maßnahme gesetzt wurde, um so zumindest einige slowakische Rechts-
brecher abzuschrecken und von ihren kriminellen Vorhaben abzubringen.
Wann wachen die Slowaken auf?
Allerdings stellt sich die Frage, wann die slowakische Sicherheitsbehörde aus ihrem Dorn-
röschenschlaf erwacht und ihrerseits Maßnahmen gegen ihre kriminellen Landsleute setzt.
Offene Grenzen und Reisefreiheit sollten nicht mit einem Freibrief für kriminelle Handlungen
verwechselt werden.
*****
2010-07-21
Beleidigende Aussage
Gerade die SPÖ gibt sich als jene Partei aus, die gegen Diskriminierung von älteren
Dienstnehmern ist. Für eine Partei die Gleichberechtigung an allen Fronten fordert,
ist die Aussage des SP-Sicherheitssprecher Godwin Schuster nicht einmal mehr er-
staunlich, sondern schon beleidigend.
Interessanter Artikel in der Krone
In der heutigen Ausgabe der Kronen-Zeitung werden folgende Aussagen von Schuster
wiedergegeben, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Der SPÖ-Sicherheitssprecher
meint: „„Ein Viertel aller Polizisten ist älter als 50 Jahre. Wie soll denn die Kriminalität von
jemanden bekämpft werden, der 60 ist?“
„Wie soll sich ein 60-Jähriger mit der Brutalität auf der Straße auseinandersetzen? Über-
haupt nicht! Und was bringt dann die Zukunft: Uniformierte Opa-Beamte? Leidet das
Auge des Gesetzes gar jetzt schon am grauen Star?“ so der Politiker der einer Partei
angehört, die sich unter anderen gegen Altersdiskriminierung ausspricht.
Foto/Quelle: Kronen Zeitung
Erfahrenen Beamten wird altersbedingt ihre Qualifikation abgesprochen
Ab 50 zum alten Eisen?
Das heißt im Klartext, dass Godwin Schuster allen Polizeibeamten ab dem 60.Lebensjahr
die Qualifikation für ihre Arbeit abspricht. Dass Polizisten mit zunehmenden Alter ihre
Körperkraft mit Routine ausgleichen und ihren Job mindestens gleichwertig, wenn nicht
besser als ihre jungen Kollegen erledigen, scheint dem SPÖ-Sicherheitssprecher nicht
in den Sinn gekommen zu sein.
Wie lange bleibt Schuster noch im Amt?
Bei der Meinung die Schuster vertritt fragen wir uns natürlich automatisch, wie kann jemand
über 60 noch ordentliche Sicherheitspolitik betreiben? Denn der SPÖ- Sicherheitssprecher
zählt immerhin schon 59 Lenze. Folgt man seiner Aussage, bleibt dem guten Mann noch ein
Jahr in der Sicherheitspolitik tätig zu sein. Denn diese dient auch zur Bekämpfung der Krimi-
nalität.
Was anderes wäre es gewesen, wenn Schuster die Gesundheitsfrage gestellt hätte. Aber
bloß das Alter für die Disqualifizierung eines Berufes anzuführen, ist Diskriminierung in Rein-
format.
*****
2010-07-05
Chronologie
Im September 2002 reiste Frau Zogaj mit ihren fünf Kindern, darunter auch die damals
10-jährige Arigona, illegal nach Österreich ein. Um uns hier eine langwierige Geschichte
der Causa Zogaj zu ersparen, ersuchen wir unsere Leser(innen) diese der recht ausführ-
liche Chronologie von „orf.at“ zu entnehmen.
Der Fall Arigona Zogaj erregte auch enormes mediales Interesse und spaltete die öster-
reichische Bevölkerung in zwei Lager. Befürworter und Gegner bezüglich dem Verbleib
der mittlerweile 18-jährigen Arigona, lieferten sich auch auf der politischen Bühne ver-
bale Schlachten.
Nun hat der Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil ein Machtwort gesprochen und der
Ausweisung von Arigona Zogaj steht nichts mehr im Wege. Unter diesem „Link“ können
Sie das Urteil des Verfassungsgerichtshofes nachlesen.
Innenministerin zeigt politische Härte
Laut STANDARD lässt die Innenministerin Maria Fekter keinen Zweifel daran, Arigona
Zogaj des Landes zu verweisen. Dies schließen wir aus folgendem Zitat:
Die Fremdenpolizei wird nun einen Ausweisungsbescheid erlassen. Dies wird laut dem
Sprecher des Innenministeriums „so bald wie möglich“ erfolgen. Die Familie muss dann
das Land verlassen. Tut sie das nicht, droht eine Abschiebung. Auch eine Beschwerde
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann dies nicht verhindern.
Es ist durchaus richtig dass sich der Staat Österreich im Recht befindet, aber gegen ein
18-jähriges Mädchen politische Härte zu demonstrieren, ist wohl mehr als erstaunlich.
Wir haben bereits im November 2009 den Beitrag „Schlechte Verlierer“ verfasst und
bleiben nach wie vor bei unserer damaligen Meinung.
Keine wirklichen Probleme für Dealer, Einbrecher und Räuber
Jeder asylwerbende, schwarzafrikanische Drogendealer wird aus der Schubhaft entlassen,
um auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden, wenn er nur einige Tage Hungerstreik
durchzieht.
Sämtliche Räuber und Einbrecher die seit der Ostgrenzenöffnung massenhaft in Österreich
eingefallen sind und noch immer einfallen, können sich hier unbeschwert bewegen und
ihrem kriminellen Handwerk nachgehen. Sie werden ja auch nicht aktenkundig, denn Krimi-
nelle haben nicht die Angewohnheit, Papiere für ihren Aufenthalt zu beantragen.
Leider Nichtschwimmerin
Während man hierzulande gesunden und kräftigen Asylwerbern aus allen Herren Länder,
alle möglichen „sozialen Vergünstigungen“ in den Allerwertesten schiebt, legt man auf den
Aufenthalt einer unbescholtenen und vollintegrierten 18-Jährigen keinen Wert.
Anstatt die Schulbank zu drücken, hätte Arigona Zogaj lieber Tischtennis oder Schwimmen
lernen sollen. In diesem Fall wäre es ihr erspart geblieben, einen leider aussichtlosen Kampf
gegen Bürokraten zu führen und hätte vermutlich schon lange die österreichische Staats-
bürgerschaft.
*****
2010-06-14
Dümmer als dumm
Diese Geschichte ist so erstaunlich dumm, dass wir nicht herumkommen diese wiederzu-
geben. Ein Schwarzafrikaner aus Kamerun hausierte mit folgender Story. Er sei der Sohn
des ehemaligen Finanzministers seines Heimatlandes und habe aus politischen Gründen
flüchten müssen.
Es sei ihm aber gelungen sein Vermögen, umgerechnet etwa 3,2 Millionen Euro, aus
der Heimat mitzunehmen. In Wien versuchte der Mann aus Kamerun einen Betrug abzu-
ziehen, auf den nicht einmal der(die) Dümmste hineingefallen wäre.
Geldwäsche erforderlich
Er wies etlichen Personen einen Koffer voll schwarzer Papierschnitzel vor und behauptete,
er habe aus Sicherheitsgründen das Geld schwarz einfärben müssen. Nun benötige er rund
80.000,- Euro für eine spezielle Chemikalie, um die Banknoten wieder reinwaschen zu
können.
Niemand fiel auf dieses plumpe Lügenmärchen und die versprochene Provisionszahlung
hinein. Ein offenbar profilierungssüchtiger, verdeckter Ermittler der Polizei sah darin den
Kriminalfall seines Lebens. Er gab sich als Interessent aus und als die erste Rate der Zahl-
ung über die Bühne gehen sollte, klickten die Handschellen.
Erstaunliche Urteile
Nun bekam der Kameruner die Rechnung präsentiert. Für eine Geschichte die eigentlich ins
Reich der Dummheit zu verweisen wäre, fasste er vor Gericht 2 Jahre Haft aus. Davon waren
acht Monate unbedingt, welche er absitzen muss.
Da ist es doch erstaunlich, dass ein pädofiler Pfarrer, der bereits 6 Jahre lang Kinderpornos
verbreitet hatte, vor 5 Tagen lediglich acht Monate bedingt ausfasste und damit keinen ein-
zigen Tag sitzen muss.
Milde für Pädofile
In Anbetracht dieses Urteils, wo für verbreiten und tauschen von Kinderpornos, sowie der
Besuch von einschlägigen Chatrooms über etliche Jahre hinweg nur eine bedingte Haftstrafe
verhängt wurde, ist dass Urteil gegen den Kameruner bezüglich des ausgesprochenen Straf-
ausmaßes, ein glattes Fehlurteil.
Der pädofile Gottesmann hatte mit seinem Verhalten Kinder geschädigt, da die Fotos und
Filme ja angefertigt werden mussten. Der Mann aus Kamerun hatte zwar einen Betrug vor,
den er jedoch derart stümperhaft und unglaubwürdig aufzog, dass ohnehin niemand darauf
hineingefallen war.
Angesichts dieser Urteile stellt sich die berechtigte Frage, warum lassen Gerichte bei Kinder-
porno-Delikten, immer wieder eine derart erstaunliche Milde walten. Vergleicht man die zwei
obigen Urteile könnte man direkt zur irrigen Meinung gelangen, dass Kinderpornografie ein
Kavaliersdelikt ist.
*****
2010-06-08
Zensur gefordert
Zu unserem Beitrag „Baby muss für Homo-Werbung herhalten“ haben wir heute folgenden-
des Mail erhalten.
Dieses oben abgebildete Mail dürfte die beiden nachfolgenden Kommentare im selbigen
Beitrag betreffen.
Wir danken für die Sorge
Da wir unsere journalistische Sorgfaltspflicht sehr ernst nehmen, wollen wir zu dem Mail,
sowie auch zu den beiden betreffenden Kommentaren Stellung nehmen. Wir danken
vorerst dem Mailverfasser „Cybaerman“ dafür, dass er/sie sich um eventuell rechtliche
Schritte gegen dieses Magazin sorgt.
Es ist schon richtig wenn er /sie behauptet, dass Meinungsfreiheit dann aufhört wenn
geltende Gesetze verletzt werden. Auch finden wir es positiv, wenn die Polizei solche
Fälle in letzter Zeit sehr sorgfältig prüft.
Diese Werbung ist Kindesmissbrauch
Allerdings dürfen Menschen, die nachfolgendes Foto als Werbung für ihre sexuelle
Ausrichtung anfertigen und verwenden nicht verwundert sein, wenn sie ins Kreuz-
feuer der Kritik geraten.
(Fotoquelle: www.thinkoutsideyourbox.net)
Emotionale Reaktion
Im Angesicht der Tatsache, dass hier ein Säugling für die Werbung der homosexuellen
Ausrichtung missbraucht wird, ist die Bezeichnung „kranke Schwuchtel“ eher eine
emotionale Reaktion, als der Bruch eines bestehenden Gesetzes.
Wir finden dass hier der Fotograf, bzw. der Promoter dieses Bildes einen Gesetzesbruch
begangen haben und nicht der User „Grazbiker“. Für uns bedeutet dieses Bild Kindes-
missbrauch.
Mit seiner Meinung nicht allein
Nun zum User „Patriot“, der meint dass Homosexuelle eine Fehlsteuerung im Gehirn haben
und deshalb auf das selbe Geschlecht stehen. Mit dieser Meinung ist „Patriot“ nicht allein,
denn zahlreich namhafte Politiker, sowie auch hohe religiöse Würdenträger verschiedener
Konfessionen vertreten den selben Standpunkt.
Das heißt in Folge, wenn mit dieser Meinung eine Gesetzesverletzung vorliegt, sich all diese
Personen strafbar gemacht haben. Das dem nicht so sein kann ergibt sich daraus, dass diese
Personen weiterhin zu dieser Meinung stehen und diese nach wie vor öffentlich von sich
geben.
Interessante Kommentare bei Schreuder
Der Herausgeber dieses Magazins vertritt die Meinung, dass Homosexualität evolutions-
bedingt nicht normal ist. Dieser Standpunkt wurde bereits in etlichen Beiträgen über
das Thema Homosexualität festgehalten.
Daher werden wir die beiden Kommentare nicht entfernen und sehen eventuellen recht-
lichen Konsequenzen mit Gelassenheit entgegen. Aber bleiben wir gleich beim Thema.
Der Grüne Gemeinderatsabgeordnete Marco Schreuder bringt heute auf seinem Blog einen
interessanten „Beitrag“.
Dieser beschäftigt sich damit, in welchen Ländern Homosexualität illegal, bzw. legal ist.
Schreuder kommt zu der Feststellung, dass diese in 76 Ländern verboten ist. Interessant
sind vor allem die beiden widersprüchlichen Kommentare die anonym abgegeben wurden.
(Screen: www.marco-schreuder.at)
Über die rot markierte Aussage sollte man vielleicht doch ein wenig nachdenken. Der
Ordnung halber möchten wir User welche diesen Beitrag kommentieren ersuchen, die
Netiquette einzuhalten und von diskriminierenden Kommentaren Abstand zu nehmen.
*****
2010-05-17
Schwerer Unfall in U3-Station
Bekanntlicherweise hatte sich am Freitag, den 7.Mai 2010 ein schwerer Unfall in der
U3-Station Enkplatz ereignet. Ein fünfjähriger Bub wurde zwischen U-Bahntüren ein-
geklemmt und mitgeschleift.
Laut Angabe der Polizei war der Bub gegen 15 Uhr mit seiner Mutter die Treppe zur U-
Bahn hinuntergelaufen und wollte noch in den abfahrenden Zug einspringen. „Dabei ist
er mit dem Fuß hängen geblieben“, so ein Polizeisprecher.
Glück im Unglück
Obwohl die Notbremse in der U-Bahngarnitur gezogen wurde blieb der Zug nicht stehen,
sondern fuhr bis zur nächsten Station. Doch der Fünfjährige hatte Glück im Unglück, denn
er prallte am Ende des Bahnsteiges gegen eine Absperrung. Dadurch löste er sich von der
Garnitur und fiel zu Boden.
Nun wird man sich berechtigter Weise fragen was daran Glück war, gegen ein Hindernis
zu prallen und mit zahlreichen Knochenbrüchen liegen zu bleiben. Um Ihnen diese Frage
zu beantworten, möchten wir einen Auszug aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der
Wiener Linien GmbH und Co KG wörtlich wiedergeben:
Wiener Linien meinen folgendes:
Als der Zug die Station bereits fast in voller Länge verlassen hatte, haben Fahrgäste im Zug
eine der insgesamt 18 Notbremsen betätigt. Am Bahnsteig selber wurde keiner der drei vor-
handenen Notstopp-Griffe gezogen. Der Zug kam in der nächsten Station zum Stillstand, da
ein Notstopp im Tunnel nicht erfolgen darf.
Diese so genannte „Notbremsüberbrückung“ in Tunnelanlagen ist seit dem Unfall in Kaprun
behördlich vorgeschrieben. Im Falle von notwendigen Rettung- und Feuerwehreinsätzen
kann in einer Station schneller und unmittelbarer gehandelt werden, als im Tunnel.
Zug war noch nicht im Tunnel
Erstens hätte der Zug durch die Auslösung der Notbremse anhalten müssen, da sich dieser
ja noch nicht zur Gänze im Tunnel befunden hat, wie die Wiener Linien in ihrer Aussendung
selbst bestätigen.
Wäre das Kind nicht gegen die Absperrung geprallt und dadurch vom Zug gelöst worden,
hätte es dieser bis zur nächsten Station mitgeschleift. Der Bub wäre mit Sicherheit zu Tode
gekommen.
Da erscheint es doch weiters erstaunlich, dass die Wiener Linien in der gleichen Aussendung
folgendes verlautbaren: „Bereits in der Nacht von Freitag auf Samstag wurden von Seiten der
Wiener Linien die Abfertigungs- und Sicherheitseinrichtungen in der Station Enkplatz über-
prüft. Hier wurden keine Mängel an Spiegel, Lichtanlage, Lautsprechern, Markierungen, Not-
bremsen oder Notsprechstellen festgestellt.“
Weiter im Text der APA-OTS Aussendung: „Der Fahrer gab bei seiner Befragung an, sich den
Vorfall nicht erklären zu können. Er wurde bis auf weiteres vom Fahrdienst abgezogen. Auch
der betroffene Zug wird aktuell penibel technisch überprüft.“
Klärt U-Bahnbetreiber Unfälle selbst auf?
Bei einem Zug der der aus einer Station abfahren kann obwohl mindest eine Türe nicht voll-
ständig geschlossen war, da ein Passagier mit seinem Fuß darin eingeklemmt war und nicht
anhält obwohl eine Notbremse gezogen wurde, sind weder an diesem noch an den techni-
schen Einrichtungen in der Station Mängel festgestellt worden.
Ach ja, wir haben doch glatt vergessen dass die Untersuchung vom Linien-Betreiber selbst
durchgeführt wurde und nicht von einem unabhängigen Sachverständigen. Das wäre ge-
nauso, wenn nach einem schweren PKW-Unfall der Besitzer des Pkw’s sein Fahrzeug in
einer Werkstätte seines Vertrauens überprüfen lässt.
Bei einem schweren Verkehrsunfall, bei dem der Verdacht auf Sicherheitsmängel aufkeimt,
wird der Pkw sofort von der Polizei sichergestellt und von behördlich beauftragten Sachver-
ständigen überprüft.
Auch der Unfallort wäre sofort polizeilich gesperrt, um eventuell vorhandene Spuren nicht
zu zerstören, welche von behördlich beauftragten Personen zur Auswertung aufgenommen
würden. Bei diesem U-Bahnunfall waren „Spezialisten“ des Linienbetreibers als Erste am
Unfallort, die keinerlei Mängel feststellen konnten. Scheinbar gibt es für die Wiener Linien
eigene Regeln.
Potentieller Todeskanditat
Auch die „Notbremsüberbrückung“ in Tunnelanlagen ist erstaunlich. Da die U-Bahn perma-
nent im Tunnel fährt, funktioniert die Notbremse nur in den Stationen. Das bedeutet im Klar-
text, sollte auf Grund akuter Lebensgefahr ein Verlassen der U-Bahnwaggons ausserhalb
der Stationen notwendig sein, ist dies nicht möglich da der Zug nicht anhält. Damit wäre und
ist jeder Fahrgast ein potentieller Todeskanditat.
Im Angesicht dieser Zustände, die fast einem russischen Roulette gleichen, bleibt nur eines
übrig. Jedem Fahrgast bei einer U-Bahnfahrt viel Glück zu wünschen, denn unter Umständen
könnte er dieses brauchen.
*****
2010-05-09
Pensionist bedroht Zeitungszusteller
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, ereignete sich in Laakirchen (Bez. Gmunden)
ein tragischer Vorfall. Ein 84-jähriger Pensionist soll gegen zwei Uhr früh, einen Zeitungs-
austräger in dessen Wagen, mit einer Pistole bedroht haben.
Der Mann, der erst seit wenigen Tagen in diesem Revier Zeitungen austrägt und die Haus-
nummer vom Haus des Pensionisten ablesen wollte, flüchtete sofort und verständigte die
Polizei.
Pensionist bedroht Polizisten
Als uniformierte Polizeibeamte, die mit einem Funkstreifenwagen vor Ort eintrafen,
Nachschau halten wollten, bedrohte der Pensionist auch die Beiden mit der Waffe.
Einer der beiden Polizisten gab daraufhin einen Warnschuss in den Boden ab und
forderte den Pensionisten auf, die Waffe wegzulegen.
Der Mann dachte aber nicht daran und blieb in Angriffstellung, worauf der Polizeibeamte
einen gezielten Schuss abgab, der den Pensionisten tödlich traf. So weit, so nicht gut.
Es ist immer tragisch wenn ein Mensch zu Tode kommt.
Gutmenschengeheule wird unerträglich
Was wir aber nun höchst erstaunlich finden, ist das Geheule der Gutmenschenfraktion.
War dieses in der Causa Krems mit viel Fantasie noch nachvollziehbar, können wir das
in diesem Fall nicht verstehen.
Man führe sich vor Augen, ein mit einer Pistole bewaffneter Mann richtet diese auf einen
anderen Menschen, in diesem Falle auf die beiden Polizisten. Selbst die Abgabe eines
Warnschusses beeindruckt diesen nicht.
Nun hat der Beamte Bruchteile von Sekunden Zeit zu entscheiden, ob er sterben will oder
nicht. Der Beamte hat sich fürs Überleben entschieden und in gerechtfertigter Notwehr
von seiner Schusswaffe Gebrauch gemacht.
Nur mehr Kopfschütteln
Nun kommen Argumente ins Spiel, die bei jedem normalen Menschen nur mehr Kopf-
schütteln auslösen können. Es könnte ja möglich gewesen sein, dass der Pensionist die
Beamten für Einbrecher gehalten habe und deswegen seine Waffe nicht weglegte.
Dieses Argument lassen wir für den Zeitungsausträger gelten, allerdings wer zwei uni-
formierte Polizisten, die mit einem Funkstreifenwagen anrücken für Einbrecher hält, muss
ohnehin etwas verwirrt sein. Damit konnte der Beamte davon ausgehen, dass sein Gegen-
über der eine Pistole im Anschlag hielt die Realität nicht erkannte und von der Waffe Ge-
brauch machen würde.
Auch der Vorwurf es habe sich „nur“ um eine Attrappe gehandelt ist ebenfalls absurd. Soll
es der Beamte darauf ankommen lassen, ob die Waffe seines Widersachers echt ist? Nein,
auch in diesem Fall gilt die Notwehr.
Einer der dümmsten Argumente das in den Raum gestellt wurde lautete, ob bei der Polizei nur
mehr „Angstschiesser“ unterwegs sind. Natürlich hat der Beamte aus Angst geschossen und
dies ist auch selbstverständlich. Warum soll der Mann keine Angst gehabt haben, wenn er mit
dem Tod bedroht wurde?
Es gäbe noch eine ganze Reihe von schwachsinnigen Argumenten, welche die Gutmenschen-
fraktion von sich gibt. Allerdings ersparen wir uns diese hier wiederzugeben.
Warum kein Spezialkommando?
Von medialer Seite tauchte die Frage auf, warum die Polizisten eigenmächtig gehandelt haben
und nicht das Spezialkommando „Cobra“ angeforderten. Die Frage lässt sich recht einfach be-
antworten.
Bei den beiden Beamten hat es sich um voll ausgebildete Polizisten gehandelt, die im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen für die Sicherheit der Bevölkerung verantwortlich waren.
Würde bei jedem Einsatz, der auch von „normalen“ Streifenpolizisten erledigt werden kann
die „Cobra“ gerufen, so müsste man diese Spezialabteilung rigoros aufstocken und jeder Poli-
zist der nicht dieser Abteilung angehört wäre entmündigt.
Mordermittlung
Dass ein Schusswaffengebrauch behördlich untersucht gehört ist verständlich. Darf man
jedoch einigen Pressemeldungen Glauben schenken, ermittelt der Staatsanwalt in diesem
Fall wegen Mord. Diese Tatsache ist wirklich erstaunlich und wird möglicherweise irgend-
wann dazu führen, dass man am Polizeinotruf vergeblich warten wird.
*****
2010-04-29
Selbst ist der Mann
Sorgen Sie „selbst“ für Ihre Sicherheit und besuchen Sie Springer´s Erben am
Kagraner Platz 8 in 1220 Wien. So lautet der neueste Werbeslogan des Waffen-
händlers Springer´s Erben.
Also vorbei die Zeit mit der lästigen Warterei am Telefon, nach dem der Polizeinot-
ruf gewählt wurde, denn laut Springer´s Erben ist selbst der Mann bzw. die Frau.
(Quelle: Bezirksblatt Bruck/Leitha Nr.15 vom 14.April 2010)
Na hoffentlich lesen Mitglieder von Ostblockräuberbanden kein Brucker Bezirksblatt
und kommen auf die glorreiche Idee, im selbigen Waffengeschäft einzukaufen, um
leichter an Bargeld in Bankinstituten zu kommen.
*****
2010-04-20
Gudenus vs. Coca Cola
Die Firma Coca-Cola HBC Austria GmbH, mit Sitz in 1100 Wien Triester Strasse 91, wird mit
einer Aussage des Jugendsprecher der FPÖ-Wien, LAbg. Mag. Johann Gudenus nicht viel
Freude haben.
(Fotoquelle: http://www.coca-colahellenic.at/)
Da bemüht sich der Getränkehersteller um die Jugend und erzeugt alkoholfreie Getränke, um
die Kids vom Alkohol fernzuhalten. Darf man der Firmenpolitik Glauben schenken, ist der Konzern
auch redlich um die Gesundheit seiner Kundschaft besorgt. Er ermutigt Menschen aller Alters-
gruppen zu mehr Bewegung, so steht es zumindest in der Webseite von „Coca Cola“.
(Fotoquelle: http://www.coca-colahellenic.at/)
Sofortiges Coca Cola Verbot
Das rief den, mit einer sportlich ausgestatteten Figur, Johannes Gudenus auf den Plan. Er
stellte fest, dass immer mehr junge Menschen an Adipositas (Fettleibigkeit) leiden. Schuld
daran seien die Automaten mit „Dickmacher-Getränken“ an den Schulen.
Also sofortiges Cola-Verbot an den Wiener Schulen. Stattdessen sollte man Bewusstsein für
Wiener Leitungswasser schaffen. Statt Coca-Cola nunmehr Wasser. Seine Forderung lautet,
Trinkspender mit dem hochwertigen Wiener Hochquellwasser in den Schulen aufzustellen.
Außerdem merkte er an, dass die FPÖ schon viele Jahre eine Aufstockung des Turnunterrichts
an Schulen fordere. Na ja, da würden wir doch das Pflichtfach „Paintball“ empfehlen. Da könnte
der Chef von Gudenus, H.C. Strache als ehemaliger Profispieler an Schulen gleich Anschauungs-
unterricht erteilen und so nebenbei Wahlwerbung für die Zukunft machen.
Süßigkeiten und Mac Donalds ebenso verbieten
Es ist schon richtig, dass viele Kinder immer dicker werden, aber von Fettleibigkeit noch weit
entfernt sind. Daher ist die Idee von Gudenus ebenso erstaunlich wie grotesk. Wenn er
meint, dass Cola für die Fettleibigkeit von Kindern verantwortlich ist, müsste er gleichzeitig
alle Süßigkeiten verbieten.
Außerdem müsste Gudenus ein Mindestalter für einen Mc Donalds-Besuch einführen. All
diese Maßnahmen sind genauso sinnvoll, wie die Forderung nach einem Coca-Cola Verbot
an Schulen. Auch kann er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen,
dass die Kids unter normalen Umständen kein Wasser trinken werden.
Warum sich der, sonst immer nach mehr Polizei rufende Mag. Johann Gudenus diesem
Thema zugewandt hat und eine absolut erstaunliche, sowie realitätsfremde Forderung stellt,
wird wahrscheinlich nur er selbst wissen. Möglicherweise durfte er als Kind kein Cola trinken.
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2010-04-12
Die Ausnahme von der Regel
Normalerweise haltet sich ERSTAUNLICH aus der Berichterstattung über das Rotlicht her-
aus. Für diese Entscheidung hat der Herausgeber dieses Magazins persönliche Gründe, die
wir hier nicht näher erläutern wollen. Nachfolgende APA-OTS Aussendung „zwingt“ uns
aber förmlich, ausnahmsweise auf dieses Thema einzugehen.
Völlig realitätsfremd
Wenn eine derartige Aussendung von den Grünen gekommen wäre, hätten wir das noch ver-
standen, da deren Statements meist realitätsfremd sind. Eine solche Aussage von der FPÖ
erstaunt uns allerdings.
Da meint der Sicherheitsbeauftragte der FPÖ, LAbg. David Lasar allen Ernstes, dass durch
regelmäßige Kontrollen und strengere Bestrafung von Gesetzesübertritten, die Bildung
neuer krimineller Strukturen im Rotlichtmilieu verhindern kann.
Abgesehen davon, dass sich kriminelle Tatbestände wie Geldwäsche nicht nur aufs Rot-
lichtmilieu beziehen, was soll die Stadt Wien diesbezüglich in einem Lokal denn kontrol-
lieren. Ob die Getränkekarte aufliegt, der Kellner angemeldet ist und die Notbeleuchtung
funktioniert?
Das wäre genauso wenn man Bankfilialen kontrollieren würde, um großangelegte Geld-
wäsche-Transaktionen oder Veruntreuungen von Anlegergelder, von Banken verhindern
oder aufdecken zu wollen.
Ermittlungen hatten ganz anderes Ziel
Erstaunlich ist auch die Feststellung, dass es der Polizei gelungen ist die kriminelle
Gürtelszene erfolgreich zu zerschlagen. Hier wurde gar nichts zerschlagen, denn außer
dass einige Jugos die zuviel Mafiafilme gesehen haben aus dem Verkehr gezogen wur-
den, ist bezüglich Gürtel nichts passiert. In kürzester Zeit werden sich andere Personen
finden, die sich für Al Capone halten.
Gelungen ist etwas ganz anderes. Durch gewisse Verhaltensmuster welche an den Tag
gelegt wurden, sind Ermittlungsbehörden die sich mit Geldwäsche beschäftigen aufmerk-
sam geworden und haben längere Zeit im Hintergrund ermittelt. Wir denken, dass es hier
noch die eine oder andere Überraschung geben wird.
Gefahrenpotential Strich und Escortservice
Dass Herr Lasar von der Szene keine Ahnung hat beweist die Aussage, dass Menschhandel
in Freudenhäusern stattfinden soll. Gerade fest etablierte Lokale wie Bars, Laufhäuser,
Saunas etc., werden permanent behördlich überprüft. Durch die Kontrollen verschiedener
Polizei- und Magistratsabteilungen, sind Lokalbetreiber und Damen behördlich bekannt.
Daher ist der Vorwurf des Menschenhandels hier nicht angebracht.
Menschenhandel gibt es aber schon, jedoch ist er wo anders zu suchen. Am Straßenstrich
und in den meist anonymen Escortservices kommt es schon zu diesem Delikt. Die Hinter-
männer die diese Geschäfte führen sind der Polizei meist nicht bekannt.
Und sollte eine Dame wirklich auspacken, macht sich der Manager schnellstens aus dem
Staub, da er in Ermangelung eines fixen Lokales sehr flexibel ist. Diese Flexibilität ver-
hilft ihm auch, an einem anderen Ort oder Bezirk seine Geschäfte wieder aufzunehmen.
Will man tatsächlich dem Menschhandel einen Riegel vorschieben wäre es angebracht,
diverse Bulgarenstriche und anonyme Escortservice mit wechselnden Fantasienamen
aufzulösen.
Gewaltfreier Akademiker gesucht
Erheiternd ist folgende Aussage von Lasar: „Es könne nicht sein, dass praktisch jeder
befugt sei, ein Bordell zu betreiben, ohne besonders durchleuchtet zu werden.“ Nun
ja, wie soll man dieses Statement werten?
Müssen in Zukunft alle Personen die ein Bordell eröffnen wollen einen Hochschulab-
schluss vorweisen? Und was soll durchleuchtet werden? Das Vorleben der zukünftigen
Betreiber?
Wenn wir der Aussage von Lasar folgen, sieht der zukünftige Bordellbesitzer folgender
Maßen aus. Theresianumschüler oder Sängerknabe, womöglich Quäker wegen der Gewalt-
losigkeit und nicht zu vergessen mindestens einen Hochschulabschluss. Allerdings stellt
sich die nicht ganz unberechtigte Frage, wie lange dieser Mann in der Branche überleben
würde.
Irgendwie erinnert uns der Sicherheitsbeauftragte der FPÖ LAbg. David Lasar, an seinen
Namensvetter in der Filmkomödie „Police Academy“ aus dem Jahre 1984. Dort gab es
den gleichnamigen Leiter der Polizeischule, der ebenfalls das wirkliche Leben durch die
rosarote Brille betrachtete.
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2010-04-12
Jackass
Wer glaubt in punkto schwachsinniger TV-Sendungen bereits alles gesehen zu haben, der
sollte sich vielleicht einmal die MTV-Sendung „Jackass“ ansehen. Da lassen sich Akteure
von Berufsboxern verprügeln, springen aus Fenster, werfen sich vor fahrende Autos, hef-
ten ihre Hoden mit einer Tackermaschine am Allerwertesten fest usw.
Den tieferen Sinn dieser TV-Show werden wahrscheinlich nur Vollidioten verstehen. Aber
vermutlich ist diese Sendung künstlerisch wertvoll, was uns nicht verwundern würde, wer-
den doch bei uns auch „Strenge Kammern“ aus Steuermittel subventioniert.
Bitte nicht nachahmen
Zwar ist zum Beginn dieser erstaunlichen TV-Sendung der Hinweis „Bitte nicht nachahmen“
eingeblendet, dass dürfte jedoch 5 Jugendliche aus Tulln nicht davon abgehalten haben, eine
Szene aus „Jackass“ nachzustellen.
Laut „noe.orf.at“ täuschten die Jugendlichen eine Entführung vor. Inmitten des Tullner Stadt-
zentrums, stülpten zwei von ihnen welche die Täter spielten, dem „Opfer“ einen Jutesack
über den Kopf. Anschließend zerrten sie ihn in den Kofferraum ihres Wagens und fuhren mit
quietschenden Reifen davon.
Mehrere Augenzeugen welche die „Entführung“ für echt hielten, verständigten die Polizei.
In allen umliegenden Bezirken wurde eine Alarmfahndung eingeleitet, bei der die Jugend-
lichen ausgeforscht wurden.
Erstaunliche Anzeige
Sie wurden bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, wegen Vortäuschung einer strafbaren
Handlung angezeigt, weiß „noe.orf.at“ zu berichten. Das ist eigentlich erstaunlich, da die
Burschen diese Tat überhaupt nicht begangen haben.
§ 298 StGB Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung
(1)Wer einer Behörde (§ 151 Abs. 3) oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zu-
ständigen Beamten die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung wissentlich vor-
täuscht, ist, wenn er nicht nach dem § 297 Abs. 1 mit Strafe bedroht ist, mit Freiheits-
strafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig bewirkt, dass die Tat keine behörd-
liche Ermittlung zur Folge hat.
Liest man sich o.a. Gesetzestext durch, braucht es keiner juristischen Ausbildung um zu
erkennen, dass der geforderte Tatbestand nicht einmal annähernd erfüllt wurde. Es ist
schon erstaunlich, dass fünf Jugendliche wegen diesem Blödsinn kriminalisiert werden.
Zuviel Law&Order gesehen?
Die quietschenden Reifen und der Passagier im Kofferraum erfüllen die verwaltungsrecht-
lichen Tatbestände der „vermeidbaren Lärmerregung“ und „vorschriftswidrige Per-
sonenbeförderung“.
Offensichtlich hat auch der Anzeiger zu viel ferngesehen und glaubt an die Inhalte der TV-
Serie „Law&Order“, wo aus nicht vorhandenen Tatbeständen, die erstaunlichsten Anklagen
gebastelt werden. Diese Sendung hat ungefähr den gleichen geistigen Level wie „Jackass“.
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2010-03-29