Reanimation der Meinungsfreiheit


Demokraten(innen) haben sich durchgesetzt

Zum Glück haben sich in der gestrigen Nationalratssitzung, welche bis in die heutigen frühen
Morgenstunden dauerte, die wahren Demokrat(innen) und Bewahrer(innen) der Rede- und
Meinungsfreiheit durchgesetzt.
Bekannter Weise startete die Bundesregierung einen wiederholten Versuch,  die Meinungs-
freiheit unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung massiv einzuschränken. Mittels
dem ursprünglich geplanten  Text  zur Novellierung des § 283 StGB wäre es ein leichtes
gewesen,  politisch missliebige Äußerungen beliebig zu verfolgen und damit den Boden für
Gesinnungsjustiz und Einschränkung der Meinungsfreiheit zu bereiten.
Aber es geschehen doch noch Wunder in der Alpenrepublik und so zeigten sich die Opposi-
tionsparteien –wenn auch mit unterschiedlichen  Motiven- geschlossen gegen die schwam-
mige Gesetzestext-Formulierung zur Novellierung des § 283 StGB.  Auch ERSTAUNLICH
hat seinen Teil zum Protest gegen die geplante Einschränkung des demokratischen Grund-
rechts der freien Meinungsäußerung beigetragen.   Wir hatten zwar keine eigene Petition
gestartet, aber auf etliche Webseiten   –  egal welcher politischen Ausrichtung –   verlinkt,
auf denen es möglich war seine Unterschrift zu leisten.

Der nun beschlossene § 283 StGB lautet wie folgt:

(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden,
oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder
Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der
Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung
oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters
oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied
einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffor-
dert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in
Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise
beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.

Die Version des Absatz (1) ist akzeptabel

War die Verhetzung früher nur auf Kirchen, Religionsgemeinschaften, Rassen, Völker Volks-
stämme und Staaten bezogen, so werden nun weitere Gruppen von Menschen unter den
Schutz des  Strafgesetzbuches gestellt.   Diese  Gruppen  können auch  nach Geschlecht,
Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung definiert sein.   Allerdings ist es zunächst er-
forderlich zu Gewalt aufzurufen.
Der ursprünglich geplante Wortlaut:  „sonstigen feindseligen Handlung“ hätte  jeglichen
Spielraum für beliebige Interpretationen zugelassen.   Dadurch wäre einem Missbrauch
Tür und Tor geöffnet gewesen.
Und nun zum Wermutstropfen des § 283 StGB.   Wir halten nach wie vor an unserer
Meinung fest, dass der Absatz (2) einer Demokratie nicht würdig ist,  sondern  eher in
diktatorische  Staatssysteme  wie  Nordkorea  oder  China passt.   Denn was bedeutet
„beschimpft“ oder „verächtlich machen“?

Kritik oder kritische  Anmerkungen werden nie eine  Lobeshymne auf einen Zustand,
eine Person oder eine Gruppe sein.  Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.   Offenbar dient der obig zitierte Absatz (2)
des § 283 StGB als letztes Hintertürl  für  Einschüchterungsversuche kritischer Zeit-
geister.   Im Allgemeinen kann  man aber mit  der jetzig beschlossenen   Version des
§ 283 StGB leben,  denn das Leben besteht bekannter Weise aus Kompromissen.
*****

2011-10-20
 

Hundeattacke in Tirol


Kaum beachteter Unglücksfall

Ein von den meisten Medien kaum beachteter Unglücksfall, war gestern auf www.orf.at zu
lesen.  Dem  Internet-Portal  war der Vorfall auch keine Schlagzeile wert, sondern brachte
die Meldung unter „ferner liefen“.

Bub von Opas Hund schwer verletzt

Diese fast verharmlosende Zeile titelte den Beitrag auf der ORF-Webseite. Was war gesche-
hen?  Ein siebenjähriger Bub wurde in Kramsach (Tirol) vom  Langhaar-Collie seines Groß-
vaters angefallen und schwer verletzt. Der Hund attackierte das Kind am Kopf und fügte ihm
schwere Bisswunden an Ohr und Hinterkopf zu.

Notarzt und Rettung versorgten den Buben noch an Ort und Stelle, bevor er ins Krankenhaus

eingeliefert wurde.  Dort wurde er dann sofort operiert.   Wann der Knabe das Spital verlassen
darf, stand zunächst nicht fest.  Ein tragischer Vorfall wie er  leider immer  wieder vorkommt.

Lassie

Der  Collie ist ein schottischer Schäferhund und gelangte in den  60er-Jahren  durch die TV-
Sendung  „Lassie“  zu ungeheurer Popularität.  In Österreich ist er  heutzutage sehr  selten
vertreten und hat den Ruf eines Luxushundes.

Kampf-Collie?

Da wäre es doch unangebracht gewesen, wenn Medien diesen Hund als „Kampf-Collie“
bezeichnet hätten. Wäre der attackierende Hund ein Rottweiler, Pitbull oder Staff gewesen,
kann sich jeder sicher sein, wie die Schlagzeile über diesen Vorfall gelautet hätte. Außer-
dem wäre die Story in jeder Tageszeitung auf der Titelseite gestanden und hätte für mehr-
ere Tage medialen Zündstoff geliefert.

Auch siebengescheite Politiker hätten sich wieder zu  Wort gemeldet und mit  Unterstützung
von S(chw)achverständigen untermauert, wie wichtig ein Kampfhundegesetz und der Kampf-
hundeführerschein ist.  Die Collie-Attacke in Tirol führt  jedoch jegliche  Einteilung in gutmüt-

ige und gefährliche Hunderassen  ad absurdum.

Rasseneinteilung und Kampfhunde

Eine Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist Unsinn. Normalerweise sind Hunde
Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familienverbandes eingegliedert.
Allerdings darf nicht vegessen werden dass jeder Hund, egal welcher Rasse er angehört,
unberechenbar ist und es daher auch aus diesem Grund zu Biss-Attacken kommen kann.

Ebenfalls gibt es die Rasse „Kampfhund“ nicht. Ein Kampfhund ist eine Hund, der für Hun-

dekämpfe abgerichtet wurde.  Zugegebener Weise steigt die Gefahr eines Hundeangriffes
natürlich,  wenn sich ein geistiger  Tiefflieger aus Gründen seines  Minderwertigkeitskom-
plexes einen Hund hält, der mühelos einem Menschen schweren Schaden zufügen kann.

Hundeführerschein

Dass der Hundeführerschein auch kein adäquates Mittel zur Verhinderung eines Hunde-
angriffes ist, beweist der traurige Vorfall im November des Vorjahres. Da wurde das Klein-
kind eines Polizeidiensthundeführers, von seinem eigenen Rottweiler getötet.

Das dieser Mann die Qualifikation zur Führung eines solchen Hundes hatte,  wird wohl nie-
mand in Abrede stellen. Trotzdem kam es zu dem tödlichen Unfall. Der Hundeführerschein
hat die vorrangige Aufgabe, Geld in die maroden Gemeindekassen zu spülen.

Reine Abzocke

Profilierungssüchtige Politiker drängen sich aber immer wieder in den Vordergrund und ver-
suchen mit Argumenten, die weder Hand noch Fuß haben, Gesetze oder deren Entwürfe zu
verteidigen. Mit Kampfhunde-Führerscheinen und Gesetzen die eine besondere Haltung der
sogenannten gefährlichen Hunde vorsehen, wird den Leuten nur ihr Geld aus der Tasche ge-
zogen.

*****

2010-08-04
 

Gefährliche Hunde?


Selbsternannte Experten

Die Sinnlosigkeit der Debatten von sogenannten Hundeexperten, die auf Grund von rasse-
spezifischen Eigenheiten auf die Gefährlichkeit von Hunderassen schließen, hat sich heute
mit einem tragischen Unfall bestätigt.

Rottweiler tötet Kind

Im Waldviertel wurde heute vormittag, die einjährige Tochter eines Polizeidiensthunde-
führers, von dessen Hund, einem Rottweiler angefallen und getötet. Man kann mit Sicher-
heit davon ausgehen, dass der Beamte mit dem Umgang des Hundes bestens vertraut
war und dass auch der Hund eine dementsprechende Ausbildung hatte.

Es gibt keine gefährlichen Rassen

Eine Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist daher Schwachsinn. Normaler-
weise sind Hunde Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familienver-
bandes eingegliedert.

Die Größe entscheidet

Den selbsternannten Experten sei gesagt, dass die Gefährlichkeit eines Hundes höchstens
mit dessen körperlicher Größe zu tun haben kann. Ein Minimalteser wird einem Menschen
nicht jenen Schaden zufügen können, wie ein Rottweiler.

Wobei auch diese Feststellung subjektiv ist, denn es wird auch auf die körperliche Größe
des Menschen ankommen. Der Minimalteser wird für ein Kleinkind gefährlicher werden

können, als für einen Erwachsenen.

Die Gefährlichkeit eines Hundes wird sich immer nach deren Erziehung, bzw. der ver-
säumten Erziehung richten. Wie alle Tiere sind auch Hunde unberechenbar. Dadurch
kommt es auch zu Attacken, wo man sie nicht vermutet hätte.

Komplexler sind gefährlich

Die Gefahr eines Hundeangriffes steigt natürlich, wenn sich ein geistiger Tiefflieger aus
Gründen seines Minderwertigkeitkomplexes einen Hund hält, der mühelos einen Menschen
schweren Schaden zufügen kann.

Leider halten sich solche Leute meist sogenannte „Kampfhunde“, obwohl es diese Rasse
eigentlich nicht gibt. Mangelndes Selbstbewusstsein soll mit der Kraft des Hundes kompen-

siert werden.
 

Vorfall sollte vertuscht werden

Kommt es dann zu einer Beissattacke, wird es dem Hund in die Schuhe geschoben. Hier ist
aber das Verschulden dem Halter zuzurechenen und nicht dem Hund.
Die Schuld des Zwischenfalls im Bezirk Lilienfeld, bei dem ein dreijähriges Mädchen anfangs
September von drei Pitbulls angefallen und schwer verletzt wurde, ist dem Hundehalter und
der Aufsichtperson des Kindes zuzuschreiben.

Offensichtlich hatte der Halter die Hunde nicht ordentlich verwahrt oder war von der Harm-
loskeit dieser überzeugt. Auf jeden Fall war Verantwortungslosigkeit im Spiel, was auch
dadurch bestätigt wurde, dass die Mutter den Vorfall vertuschen wollte.

Aber wie im aktuellen Anlassfall bestätigt wird, nützt auch die beste Ausbildung nichts.
Niemand kann sich in die Gedanken eines Tieres hineinversetzen, um deren nächsten

Schritt vorauszusehen.

Reine Polemik

Wenn sich nun Politiker als Hundeexperten aufspielen und Hunderassen wie Bullterrier,
Bandogs, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbulls und Dogo Argen-
tinos als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sehen, hat dies mit der Realität nichts
zu tun, sondern ist lediglich politische Effekthascherei.

Es gibt keinen 100% Schutz

Die einzige Möglichkeit Kinder vor Hundeattacken zu schützen wäre ein Hundeverbot, was
natürlich Nonsens ist. Es kommt auch niemand auf die Idee das Autofahren zu verbieten,
obwohl allein im Jahr 2008 (lt.Statistik Austria) bei Verkehrsunfällen 12 Kinder getötet und
3.433 verletzt wurden.

Stauni

  
2009-11-13
  

Inhalts-Ende

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