Wo ist Rokker Mur


In eigener Sache

Können Sie sich noch an einen gewissen Wolfgang Kirchleitner, alias Rokker Mur erinnern?
Dieser  Mann  war Herausgeber  des Linkslinken Blog Warteschlange.  Aus unerfindlichen
Gründen  hatte er es sich vor  einiger Zeit  zur  Aufgabe gemacht,  den Herausgeber von
ERSTAUNLICH  mit unqualifizierten Äußerungen zu beleidigen.
Im Prinzip ist man bei ERSTAUNLICH nicht sehr klagefreudig und versucht Differenzen, egal
welcher Ursache, in amikalen Gesprächen zu klären. Dies war mit Kirchleitner nicht möglich.
Auch reagierte er nicht auf Zuschriften, sein beleidigendes Verhalten einzustellen. Erst als
ihm nach  Intervention eines Anwaltes, Twoday.net seinen Blog abdrehte,  entfernte er
die kompromentierenden Beiträge.
Durch das erstaunliche  Verhalten von  Wolfgang Kirchleitner entstanden  natürlich  Kosten,
welcher  dieser  trotz Aufforderung  nicht bezahlte.  Und so kam es wie es kommen mußte
und der Warteschlange-Betreiber wurde geklagt.
Er wurde auch vom Bezirksgericht Favoriten verurteilt und schuldet seitdem dem ERSTAUN-
LICH-Herausgeber einen gewissen Geldbetrag.  Nicht dass  diese Summe  nun jemanden in
unermesslichen  Reichtum stürzen würde,  wurde der  Betrag  trotzdem eingefordert,  um
Kirchleitner  zu zeigen  dass beleidigendes Verhalten  nicht toleriert wird.  Auf gut Deutsch,
Rokker Mur sollte erfahren „Wo der Bartl den Most herholt.“
Erwartungsgemäß bezahlte Wolfgang Kirchleitner nicht, so dass man gezwungen war gegen
ihn Exekution zu führen.  Vom  Bezirksgericht Favoriten wurde auch die  beantragte  „Exe-
kution mit Intervention“ genehmigt. Dass bedeutet, dass der Anwalt bei der Pfändung
anwesend ist und bestimmt, welche Gegenstände gepfändet werden sollen.
Als die Pfändung nun über die Bühne gehen sollte, teilte der zuständige Gerichtsvollzieher
dem Anwalt mit, dass Wolfgang Kirchleitner aus der Wohnung seiner Lebensgefährtin (be-
kannte Wohnadresse) delogiert wurde. Also scheint sich der gute Mann nicht nur mit dem
ERSTAUNLICH-Herausgeber angelegt zu haben,  sondern erhielt  auch von seiner Lebens-
gefährtin den Laufpass.
Die Mitteilung der „Delogierung“ lässt den Schluss zu, dass sogar seine damalige Lebens-
gefährtin, das Gericht bemühen musste um den Mann aus der Wohnung zu bekommen.
Interessant ist auch, dass auf dem Blog  „Warteschlange“  seit zirka einem Monat keine
Beiträge mehr geschrieben werden.  Es werden lediglich  Überschriften mit entsprechen-
den Links zu  den Medien gesetzt,  welche über die aktuellen  Ereignisse berichten.  Viel-
leicht ist es auch besser so, dass Kirchleitner keine Beiträge mehr schreibt.
(Screen: am 13.09.2010/ Warteschlange)
Auch hier scheinen Veränderungen stattgefunden zu haben.
Auch in der Geschäftsleitung der „Warteschlange“  dürfte sich einiges geändert haben. Als
Herausgeber scheint nun eine gewisse Inge K. auf.  Wolfgang Kirchleitner wurde nun offen-
bar zum Chefredakteur  „degradiert“. Ganz nebenbei erwähnt, sollte sich Frau Inge K. um
Rechtsauskunft  bemühen,  wie ein ordentliches Impressum auszusehen hat,  welches auch
den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Aber das ist nicht unser Problem, sondern uns würde vielmehr der Aufenthaltsort, bzw. die
Wohnadresse von Wolfgang Kirchleitner interessieren, um dem  Gerichtsvollzieher den neu-
en Ort seiner Amtshandlung mitteilen zu  können. Zweckdienliche  Hinweise werden unter
office@erstaunlich.at erbeten. Alle Informationen werden natürlich vertraulich behandelt.
*****

2010-09-13
 

Der Pornojäger

 

Schlechtwetterprogramm

Eigentlich wollte dieses Magazin nicht mehr über die Person des Marcus J. Oswald be-
richten. Da aber heute ein Sauwetter herrscht welches zu keinerlei Freizeitaktivitäten
einlädt, im Web nichts los ist und Oswald eine neue Berufung gefunden hat, wollen wir
dem Mann einen Beitrag widmen.

Oswald der Anwaltjäger

Oswalds Spezialität war es, ihm nicht angenehme Anwälte via Internet zu jagen. Rechts-
vertreter die ihn nicht mitleben ließen, erhielten auf seinem Blog eine schlechte Presse.
Einen Beitrag dazu können Sie unter diesem „Link“ nachlesen.

Weil dies aber nicht so funktionierte wie er sich es vorstellte, änderte er seine Methode der

„Honorarverrechnung“,  indem er versuchte sich am  Klientenhonorar zu beteiligen. Der
Beitrag „Erstaunliches in der Anwaltsszene“ gibt Ihnen Einblick in die oswaldische Honorar-
verrechnung.

Ein Anwalt stoppte Oswalds Treiben

Etliche Anwälte standen auf Oswalds Abschussliste.  Darunter auch Werner Tomanek und
Ralph Kilches. Während Tomanek von der Person Oswald nicht einmal Notiz nahm, sah
dies Kilches zu Recht anders. Er ließ den Gratisblog von Oswald mittels rechtlichen Mitteln
sperren.

Wie schnell so etwas geht, musste auch schon der Favoritner Bloger Wolfgang Kirchleitner
alias „Rokker Mur“ am eigenen Körper erfahren. Allerdings war Kirchleitner schlussendlich
einsichtig und entfernte die kompromentierenden Beiträge aus seinem Blog. Daraufhin akti-
vierte Twoday.net die Webseite wieder.

Virtuelle Zwillinge?

Was hat nun aber Oswald mit Kirchleitner zu tun? Sehr viel, denn nach dem der selbster-
nannte Machtfaktor des Internet bereits zum zweiten Mal von verschiedenen Webblogan-
bietern gesperrt wurde, kopierte er Kirchleitner.
 
Er legte sich eine ganze Reihe von Gratisblogs zu und nennt das Ganze „Konzern-Prinzip“.
Oswald wörtlich: „Sollte es Einstweilige Verfügungen geben, fällt das auch nicht auf,
wenn es 12 – irgendwann einmal – gleichwertige Seiten gibt. Ob irgendwo ein Bericht „her-
ausfällt“ ist zu verkraften. Man verteilt die Last auf 12 Pfeiler. Bricht im Extremfall
ein ganzer Pfeiler weg, bleibt elf weitere, wo etwas geschieht. Es wird für Außenstehende
so gut wie unkontrollierbar. Anders gesagt: Fällt im Krieg ein Flugzeugträger, ist die
Schlacht verloren. Wird nur ein Kreuzer oder Beiboot abgeschossen, geht es weiter.“

Oswald beschimpft Rechtsanwaltskammer

Da sich Oswald nun vermeintlich in virtueller Sicherheit glaubt, schimpft er ganz nach Manier
des zur Zeit  inhaftierten Genderwahn-User Mag. Herwig Baumgartner, gegen den Berufs-
stand der Rechtsanwälte.

Offensichtlich kennt Oswald das Unschuldsprinzip nicht und ist schwerstens enttäuscht, dass
sein Lieblingsfeind Werner Tomanek nicht suspendiert wurde. Dieser steht bekanntlich zur Zeit
in Graz als Beschuldigter vor Gericht.


(Screen:http://anwaltwien.wordpress.com)

Nachdem Oswald jedoch bemerkt haben dürfte, dass er in Sachen Rechtsanwälte permanent

mit dem Kopf gegen eine Wand läuft, hat er sein Betätigungsfeld verlagert. War er früher dem
Rotlichtmilieu zugetan und wollte dieses sogar reformieren, hat er nun seine (doppel)moral-
ische Seite entdeckt.

Rotlichtmilieu warf Oswald raus

Vor gar nicht so langer Zeit verweilte er noch in diversen Peepshows, Laufhäuser udgl., für
dessen Betreiber er gegen Entgelt PR-Artikel verfasste und ihm die einen oder anderen
Gratisvorführung zu Gute kam.

Dann verscherzte es sich Oswald mit dem Rotlichtmilieu, indem er glaubte diesen Leuten

Vorschriften machen zu können. Man lies den Machtfaktor einfach fallen und strafte ihn mit
Ignoranz. Das dürfte einen Sinneswandel bei ihm ausgelöst haben.

Vom Freier zum Pornojäger

Man kann zum ältesten Gewerbe der Welt stehen wie man will, aber Oswalds Wandlung ist
schon erstaunlich. Vom Freier zum Moralapostel bedarf es schon eines gewaltigen Sprunges.
Möglicherweise will er den in die Jahre gekommenen Pornojäger Martin Humer ablösen. Ob
sich Oswald auch schon eine Pornosammlung zugelegt hat?

Jedenfalls schritt er zur seiner ersten „Moralhandlung“ und vernaderte ein angeblich illegales
Massagestudio an den Hauseigentümer, die israelitische Kultusgemeinde.


(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)


(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)


(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)

Pornojäger Light

Dass die Vernaderung auch wirklich Wirkung zeigt, unterstrich Oswald dass die Israelitsche
Kultusgemeinde am Rotlicht verdient und dass es ihnen egal ist, solange der Bakschisch rollt.
Man darf gespannt sein, wie lange Oswald brauchen wird alle Häuser der RK-Kirche ausfindig
zu machen, indem sich Rotlichtbetriebe befinden. Jedenfalls reagierte die Kultusgemeinde
auf die Vernaderung von Oswald und schrieb nachfolgenden Brief.


(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)

Was hat Oswald damit erreicht? Gar nichts, denn der Massage-Club wird einfach eine neue

Wohnung anmieten und die Adresse in der Kronenzeitung korrigieren. Da war Martin Humer
schon ein anderes Kaliber.

Mit Humer gabs mehr Action

Dieser bemühte sich wenigtens mit einer Scheibtruhe voll Jauche vor eine Linzer Peepshow.
Das Medienecho war gewaltig. Der seinerzeitige Besitzer Peter Stolz meinte damals, dass er
sich so eine Werbung gar nicht leisten hätte können. Jedenfalls boomte das Geschäft besser
als zuvor.  

Während Oswald sich früher vom Rotlicht mit Speis und Trank, sowie Zigaretten versorgen ließ
und für eine Handvoll Euros in seinem Blog Lobeshymnen übers Milieu schrieb, meint er heute
wörtlich: „Ihr seid im Schmutzgeschäft tätig. Ich habe keinen Respekt davor. Ich sage immer
meine ehrliche Meinung. Wem es passt oder nicht.“

Oswald erklärt Hauke den Krieg

Allerdings äussert er seine Meinung nicht von Mann zu Mann, sondern nur telefonisch oder per
E-Mail. Jedenfalls dürfte er durch seinen Vernaderungserfolg in Sachen Massage-Studio derart
beflügelt worden sein, sodass ihm nach grösseren Taten durstet.

In einem möglichen Anfall von Größenwahn meint er wörtlich: „Ich habe jetzt ein Asienbordell
vertrieben. Als nächstes knöpfe ich mir einmal das Hauke-Laufhaus vor…“


Wiens modernstes Laufhaus

Der Besitzer des Laufhauses „Rachel“ nimmt es gelassen. „Der Mann ist nicht ernst zu neh-

men. Vermutlich ist er verwirrt“,  meint Harald Hauke. Und mit dieser Meinung ist Hauke nicht
allein. Auch wir vermuten dass mit Oswald irgend etwas nicht stimmen kann und er ärztliche
Hilfe in Anspruch nehmen sollte.

*****

2010-05-15
  

Offener Brief


An den Herausgeber von „Oesterreichwatch“

Sehr geehrter Herr Kirchleitner!

Mit Wohlwollen habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie durch die Deaktivierung Ihres
Blogs „oesterreichwatch“ zur Vernunft gekommen sind und meiner, sowie der Aufforderung
meines Anwaltes Folge geleistet haben und Fotos meiner Person von allen Ihren betrieb-

enen Webblogs entfernt haben.

Warum Sie es auf eine juristische Machtdemonstration ankommen und nicht gleich Vernunft
walten ließen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Auf jeden Fall ist es Ihnen nun wieder mög-

lich, den besagten Blog weiter zu betreiben.

Nachdem Sie aber offensichtlich Ihr Unrecht eingesehen haben, werde die Sache nicht weiter-
verfolgen und von einer Klage Abstand nehmen. Für die Zukunft kann ich Ihnen nur anraten,
keinerlei Bildmaterial meiner Person, auf irgendeinen Ihrer Blogs zu veröffentlichen, ohne
von mir die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis dafür zu haben.

Auch würde ich Sie ersuchen auf Ihre Wortwahl zu achten, wenn Sie sich wieder bemüßigt

fühlen einen Beitrag über mich zu schreiben. Ich habe nichts gegen sachliche Kritik, denn es
kann nicht jeder meiner Meinung sein.

Allerdings werde ich eventuelle diffamierende, verleumderische oder beleidigende Worte über
mich nicht akzeptieren und mit Sicherheit rechtliche Schritte dagegen unternehmen. In Zukunft
werde ich mich nicht mehr so grosszügig zeigen und Sie mit einer Abmahnung davonkommen

lassen.

Aber ich hoffe Sie haben aus diesem Vorfall eine Lehre gezogen, sodass ich in Zukunft nicht
genötigt sein werde, Klage gegen Sie einzubringen die dann wirklich teuer für Sie wird. Ich
wünsche Ihnen für Ihre weitere journalistische Laufbahn noch viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Erich Reder

*****

2010-02-10
  

In eigener Sache


Auch für Gratisblogger gilt das Gesetz

Das die Inanspruchnahme von Gratis-Blogs nicht davon befreit, sich an gesetzliche Vor-
schriften zu halten, diese Erfahrung musste Herr Wolfgang Kirchleitner nun machen.
Dieser Mann betreibt zahlreiche Web-Blogs des Providers und Medieninhabers „twoday.
net“.
Aus welchen Gründen auch immer sah er sich dazu veranlasst, über den Herausgeber
dieses Onlinemagazins auf einem seiner Blogs „oesterreichwatch“ unqualifizierte Beiträge
zu verfassen. Dazu stellte er noch Bilder in seinen Blog, für deren Veröffentlichung er
keinerlei Erlaubnis hatte.

Hochmut kommt vor den Fall

Am 23.Jänner 2010 wurden diese Beiträge und Bilder von uns entdeckt und Herr Kirchleitner
wurde am selben Tag aufgefordert, diese unverzüglich zu entfernen. Sein lakonischer Kom-
mentar war: „Soll ich die Verteidigungsrede für ihren Anwalt machen?“

Da die Sache offenbar nicht in Güte zu regeln war, übergaben wir die Angelegenheit un-
serem Firmenanwalt. Auch dieser forderte Herrn Kirchleitner auf, den bestehenden Missstand
zu beseitigen. Auch diese Aufforderung wurde ignoriert. Ob dies aus  juristischer Unkenntnis
oder einem Justament -Standpunkt geschah, entzieht sich unserer Kenntnis.

Twoday.net reagierte korrekt

In der Folge setzte sich unser Anwalt mit dem Provider und Medieninhaber „twoday.net“
in Verbindung und informierte ihn über die Sachlage. Da dieser nach Kenntniserhalt, als
Medieninhaber für den Inhalt von vergebenen Blogs verantwortlich ist, tat er das einzig
Richtige. Er hielt sich an die österreichischen Rechtsvorschriften und deaktivierte den
besagten Blog.

Austriawatch

Das war offensichtlich ein herber Schlag ins Gesicht des Herrn Kirchleitner. Jedenfalls
fühlte er sich bemüßigt, sofort einen neuen Blog mit dem Namen „austriawatch“ ins
Leben zu rufen, auf den er folgendes veröffentlichte.
Wir sind vor Ehrfurcht erstarrt, als wir den Punkt 2.1) gelesen haben, nehmen es aber trotz-
dem mit Gelassenheit zur Kenntnis. Der Herausgeber dieses Magazins hat nichts dagegen,
wenn über ihn berichtet wird. Allerdings sollte dies in einer gesitteten und nicht beleidigen-
den Form geschehen.

In Zukunft die Regeln beachten

Also Herr Kirchleitner, wenn Sie das nächste mal berichten dann wäre es ratsam, ausreich-
ende Recherchen anzustellen und persönliche Beleidigungen zu unterlassen. Bei der Ver-
wendung von Bildern, sollten Sie den Urheber um Erlaubnis fragen, um sich Schwierigkeiten
zu ersparen.
Im Bereich der Akzeptanz ist es noch,  wenn Bilder unter Quellenangabe und mit einem
sachbezogenen Beitrag veröffentlicht werden, ohne die Erlaubnis des Urhebers einzuholen.
Allerdings Fotos in Verbindung mit unsinnigen und beleidigenden Texten ins Netz zu stellen,
ist ein absolutes „No Go“.
Wir werden Ihre Aktivitäten in nächster Zeit im Auge behalten und hoffen doch, dass Sie
aus dieser Angelegenheit eine Lehre gezogen haben.
*****

2010-02-09
  

Gerechtfertigte Notwehr


Bewaffneter Raubüberfall

Gestern abend schoss ein Trafikant auf einen mit einer Pistole bewaffneten Räuber,
der ihn in seiner Trafik überfallen wollte. Der etwa 40 bis 50 Jahre alte Täter, kam knapp
vor Ladenschluss und bedrohte den Trafikanten mit einer Faustfeuerwaffe und forderte
Geld.

Statt Beute gab es Gegenwehr

Statt des geforderten Geldbetrages zog der Geschäftsinhaber seine Pistole, für die er
eine waffenrechtliche Urkunde besitzt und feuerte auf den Räuber. Wir sind der Meinung,
dass dies ein einwandfreier Fall von „Notwehr“ war.

Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus

Die erstaunliche Frage die jetzt immer wieder auftaucht, warum sich der Trafikant so heftig
gewehrt hatte, können wir nicht nachvollziehen. Wer in rechtswidriger Absicht jemand
anderen mit einer Schusswaffe bedroht, muss damit rechnen selbst erschossen zu werden.
Der Täter konnte zwar noch aus der Trafik flüchten, brach aber auf der gegenüberliegenden
Straßenseite zusammen und erlag seiner Schussverletzung. Die Polizei stellte beim Räuber
einen gefälschten rumänischen Ausweis und die Waffe, die sich als Attrappe herausstellte,
sicher.

Gutmenschen lassen sich lieber überfallen

Wir können das Geheule der Gutmenschen nicht verstehen, die unter anderem reklamieren,
dass die Waffe ohnehin nicht echt war. Hätte sich der Trafikant zuerst von der Echtheit der
Schusswaffe überzeugen sollen?
Auch meinen viele dieser Menschenfreunde, dass es nicht notwendig war gleich zu schießen,
sondern es eher angebracht gewesen wäre dem Räuber das geforderte Geld auszuhändigen.
Das finden wir nicht. Obwohl der Tod eines Menschen immer ein tragisches Ereignis ist,
hält die Wehrhaftigkeit dieses Trafikanten vielleicht den einen oder anderen Räuber von
seinem nächsten Überfall ab.

Ein erstaunlicher Blog

Eine der erstaunlichsten Aussagen haben wir auf einem realitätsfremden linkslinken Blog
gefunden. Dort wird  der Trafikant als schießwütiger Zeitgenosse hergestellt wird, dem
Geld wichtiger ist als ein Leben.

Vermutlich hat der Autor dieses Fantasieblogs in seiner Plattenbauwohnung keine not-
wehrfähigen Güter. Dem Trafikanten war jedenfalls sein eigenes Leben wichtiger als jenes
des Räubers.

Veröffentlichung wäre angebracht

Man kann nur hoffen, dass man dem Mann für seine Zivilcourage nicht allzu viele Schwierig-
keiten bereiten wird. Vielleicht sollte dieser Vorfall in einige Sprachen übersetzt  und auf
geeigneten Plätzen veröffentlicht werden. Dadurch bestünde vielleicht die Möglichkeit, dass
potentielle Täter vom Vorhaben eines  Überfalles Abstand nehmen.
*****

2010-01-05
  

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten