FPÖ erwartet sich rasche und sachliche Antwort
Die FPÖ stellt dem Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, zehn Fragen:
1. Wollen Sie, genauso wie Ihr Parteifreund Michel Reimon, die FPÖ mit brutalen
Massenmördern in den Keller sperren und sie dort sich selbst überlassen?
2. Hegen Sie für die ISIS-Mörderbande so viel Sympathie, dass Sie deren Mitgliedern
nicht die österreichische Staatsbürgerschaft aberkennen wollen, wenn sie diese
besitzen?
3. Erwarten Sie sich von den brutalen Massenmördern der ISIS eine wertvolle kulturelle
Bereicherung, wie etwa die Scharia, und wollen ihnen deswegen nicht die österreich-
ische Staatsbürgerschaft aberkennen?
4. Unterhalten Sie Beziehungen zu Vertretern des radikalen Islam, und wenn ja warum?
5. Bekommen die Grünen Geld von radikalislamistischen Gruppierungen, wenn sie die
Politik Israels kritisieren und Israel das Selbstverteidigungsrecht absprechen?
6. Warum vertreten Sie als österreichischer Politiker die Interessen der Hamas?
7. Warum haben Sie die russische Politik nie kritisiert, als die Sowjetunion noch exis-
tierte und mit ihren Besatzungstruppen die osteuropäischen Länder unterdrückte?
8. Finden Sie es, wie Ihr Parteifreund Michel Reimon, in Ordnung, Frauen als
„Hascherln“ zu bezeichnen?
9. Wie können Sie es vereinbaren, „Töchter“ in die Bundeshymne zu reklamieren und
Frauen gleichzeitig als „Hascherln“ abzuqualifizieren?
10. Sind Sie eigentlich nicht schon zu alt, um derartig kindische Fragenspielchen zu
veranstalten?
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2014-09-17
Was wird am 26.Oktober eigentlich gefeiert?
Das Begehen von Feiertagen ist immer eine erfreuliche Sache. Morgen ist es wieder soweit,
denn die jährliche Wiederholung des österreichischen Nationalfeiertages, am 26.Oktober ist
wieder Programm.
Vermutlich weiß ein Großteil der neuen österreichischen Bürger mit Migrationshintergrund
gar nicht, welche Bedeutung dieser Tag eigentlich hat. Da wollen wir uns doch die Freiheit
nehmen und ein wenig Geschichte in Kurzform publizieren.
Auf Grund des am 15.Mai 1955 unterzeichneten Staatsvertrages mit den Signatarstaaten
Vereinigte Staaten, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion, musste bis am 25.
Oktober 1955 der letzte Besatzungssoldat, österreichisches Hoheitsgebiet verlassen haben.
Damit war Österreich ab dem 26.Oktober 1955 wieder frei. Bis zum Jahre 1964 wurde die-
ser Tag als „Tag der Fahne“ begangen und seit 1965 als Nationalfeiertag gefeiert. Seit
1967 wurde dieser Tag den übrigen gesetzlichen Feiertagen in Österreich gleichgestellt
und ist daher seitdem arbeitsfrei.
Erstaunliches Inserat in der Krone
Nun müssen wir ein wenig die Front wechseln, um zum eigentlichen Thema unseres heut-
igen Beitrags zu gelangen, obwohl dieser mit dem Staatsfeiertag zu tun hat. In der ges-
trigen Kronen Zeitung (Printausgabe), erschien folgendes ganzseitiges Inserat.
(Quelle: Krone Print vom 24.10.2010)
Einerseits ermahnt der Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll zum Sparen und erhöht
Steuern, während er anderseits in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzler, ein derart
sinnloses Inserat auf Kosten der Steuerzahler schaltet. Dieses kostet immerhin 31.959,-
Euro, exklusive Werbeabgabe und Mehrwertsteuer.
Aktuelle Preisliste der Kronen Zeitung
Warum sinnlos?
Die Bewerbung von Museen oder anderen kulturellen Sehenswürdigkeiten finden wir in
Ordnung, jedoch bedürfen diese sicherlich nicht eines derartigen Inserates. Aber was
soll´s, Dichands Erben werden sich sicher freuen.
Sinnlos erscheint uns die Werbung für das Bundesheer. Abgesehen dass die Truppen-
parade nach alter kommunistischer Vorlage Unsummen an Steuergeld verschlingt, ergibt
ein derartiger Aufmarsch in Österreich nicht den geringsten Sinn.
Österreich wird weder von Nachbarstaaten, oder sonstigen imaginären Feinden bedroht.
Wir leisten uns sogar den Luxus einen Zivildiener als Verteidigungsminister zu haben. Dass
heißt im Klartext, dass der oberste Chef der Armee aus pazifistischer Überzeugung noch
nie eine Waffe in der Hand gehabt hat, aber am Nationalfeiertag Kampfesstärke demon-
strieren lässt.
Wenn diese Nummer nicht so traurig wäre, könnte man direkt darüber lachen. Eines steht
für uns definitiv fest. Ein Pazifist und Zivildiener als Verteidigungsminister und das Demon-
strieren von Kampfesstärke des Heeres passt beim besten Willen nicht zueinander und ist
Geldverschwendung in Reinkultur.
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2010-10-25
Geplante Meinungsunterdrückung
Wir haben im Jänner den Beitrag „Der Tod der Meinungsfreiheit“ verfasst. Der Artikel be-
schäftigt sich mit nachfolgend geplanter Gesetzesnovelle, welche unter dem Deckmantel
der Terrorismusbekämpfung im Strafgesetzbuch verankert werden soll.
119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.
Auch andere Webseiten beschäftigt diese Thematik
Nun beschäftigt sich eine weitere Webseite recht ausführlich mit dieser beabsichtigten
Gesetzesnovellierung. Unter der Internet-Adresse http://www.terrorgesetz.at/ können
sich Leser(innen) über den Inhalt informieren.

Mit einem provokanten Logo in Web vertreten.
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2010-05-30
Gesetzesnovelle
Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.
119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.
Gewalt ist abzulehnen
Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.
Es lebe Stalin
Der zweite Absatz des § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.
Objektivität unmöglich
Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.
Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?
Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.
Freibrief für Kinderschänder
Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.
Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.
Politische Gegner und Kritiker einsperren
Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.
Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden. Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.
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2010-01-28