Marco Schreuder ist kein österreichischer Spitzenpolitiker


Nicht einmal ein  Micky Maus-Magazin für

Erwachsene nahm Schreuders Hochzeit wahr

Gestern  heiratete der homosexuelle BZÖ-Politiker,  Gerald Grosz,  seinen  Lebensgefährten
Thomas R.   An und für sich  wäre  das  in  einer  Zeitung  keine  Zeile wert,  weil es doch laut
der  Schwulen-Community ohnehin normal sei, wenn ein Mann einen anderen Mann heiratet.
Über dieses Thema gibt es mit Sicherheit verschiedene Meinungen,  aber das ist nicht Tenor
dieses Beitrags.
Jedenfalls berichtet die Tageszeitung  „ÖSTERREICH“  über diese Verpartnerung und bezeich-
nete diese als kleine Sensation.   Diese Meldung erzürnte offenbar den homosexuellen grünen
Bundesrat  Marco Schreuder.   Dieser urgierte via Twitter,  dass er bereits im Jahre 2005 seinen
Mann geheiratet hat.
Scheinbar  war  diese  Verpartnerung  damals  nicht  einmal  einem  Micky Maus-Magazin  für
Erwachsene eine Zeile wert.  Möglicherweise hat  Schreuder  übersehen,  dass er auch  schon
damals  kein  österreichischer Spitzenpolitiker  war.   Diesen  Status  hat  er bis  heute  beibe-
halten.   Also nicht  einmal in  gleichartigen Blättern wie  „ÖSTERREICH“  (erschien erst 2006)
erwähnt zu werden,  das muss für einen Politiker ganz schön weh tun.
Jedenfalls dürfte das auch Martin Glier, Leiter der FPÖ-Pressestelle im Parlament, so wie wir
gesehen  haben  und  teilte  dies  dem  Grünpolitiker via Twitter mit.  Ferner erlaubte er sich
nicht ganz zu Unrecht anzumerken:  „-nicht so stutenbissig sein in der dritten Reihe!“
Screen: twitter.com
Jetzt war aber die Kacke richtig am Dampfen.   Da traute sich doch jemand öffentlich zu ver-
lautbaren,  dass  Schreuder  kein  österreichischer  Spitzenpolitiker  sei und er sich aus der
dritten  Reihe  nicht  so  wichtig  nehmen  soll.   Er meinte: „Mir reicht es jetzt endgültig“ und
blockte Glier für seinen Account (#block).
Erstaunlich  ist  auch Schreuders Wehklage   „Beleidigen Sie andere Menschen“  aus jenem
Grund, da er selbst Andersdenkende als „homophobe Arschlöcher“ bezeichnet – also offen-
bar Beleidigungen  als normal hinnimmt,  wenn diese von seiner Person kommen.  Wieder
einmal  ein  schönes  Beispiel  für  „Wasser  predigen  und  selbst Wein trinken“  eines(r)
Grünpolitiker(in).
*****
2013-05-10
 

Welches Bankgeheimnis ?

 

Diskussionen um Bankgeheimnis

In letzter Zeit wird immer wieder um das Bankgeheimnis in Österreich diskutiert.
Bundeskanzler Werner Faymann und auch andere Spitzenpolitiker, mit Ausnahme
der „Grünen“, versichern stets, daß man das österreichische Bankgeheimnis verteidigen
werde.

Weitergabe von Daten

Es ist den Banken bei Schadenersatz und Strafe verboten, Informationen, die ihnen nur
aufgrund ihrer Geschäftsverbindung mit Kunden zugänglich gemacht worden sind, an
dritte Personen weiterzugeben.
     
Diese Datenschutzbestimmung treffen ohnehin auf jeden Autofahrerclub oder Mobilfunk-
betreiber zu.
Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten sowieso nicht weiter gegeben werden.
Die Weitergabe von Daten, gelte auch weitgehend gegenüber Behörden, es sei denn
es handle sich um die Auskunftspflicht der Banken in Strafverfahren oder Kontoein-
sichten auf Grund eines richterlichen Beschlußes.
Anfragen aus dem Ausland erfordern in jedem Falle die Inanspruchnahme der österreich-
ischen Rechtshilfe, und sind daher nur über ein österreichisches Gericht möglich.

Die Ahnungslosen in Brüssel

Damit erledigen sich jegliche Scheinattacken aus Brüssel, auf unser ohnehin nicht mehr
vorhandenes Bankgeheimnis.
Gelesen in der Presse, am 02.02.2009
Die EU-Kommission sagt dem Bankgeheimnis den Kampf an. Österreich solle den Steuer-
behörden in anderen Mitgliedsländern künftig umfassend Auskunft über die Geldanlagen
von Ausländern im Inland geben, Inländer dürften mit ihren Konten hingegen weiterhin
anonym bleiben…………
Bezüglich der Inländerkonten die anonym bleiben dürfen, scheint man in Brüssel mehr
zu wissen als hier zu Lande.
Liebe EU-Bürokraten, in Österreich gibt es keine anonymen Inländerkonten. denn
jeder der ein Konto oder Sparbuch eröffnet, muß sich legitimieren.

Generelle Legitimationspflicht

Bis Mitte 2002 gab es für Sparer die volle Anonymität. Zur Eröffnung eines Sparbuchs
reichte ein Losungswort. Seit damals ist jedes Sparkonto identifiziert und der Bank ist
der Inhaber mit Namen und Adresse bekannt. Diese Regelung trifft auch bei Wertpapier-
konten zu. Alle diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer.
Zusätzlich gilt für Jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf Konten,
selbst wenn diese auf vorgefertigten Erlagscheinen, wie z.B. Wien Energie, getätigt
werden und der Betrag 999,- Euro übersteigt.
Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto gilt Legitimationspflicht,
ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro.
Erstaunlich ist, daß wir auf einmal was verteidigen müssen, daß es ohnehin nicht mehr
gibt, nämlich unser Bankgeheimnis. Dieses ist mit der Abschaffung der anonymen
Sparbücher schon längst gefallen.
Stauni
  
2009-02-21
  

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