Nicht einmal ein Micky Maus-Magazin für
Erwachsene nahm Schreuders Hochzeit wahr
Gestern heiratete der homosexuelle BZÖ-Politiker, Gerald Grosz, seinen Lebensgefährten
Thomas R. An und für sich wäre das in einer Zeitung keine Zeile wert, weil es doch laut
der Schwulen-Community ohnehin normal sei, wenn ein Mann einen anderen Mann heiratet.
Über dieses Thema gibt es mit Sicherheit verschiedene Meinungen, aber das ist nicht Tenor
dieses Beitrags.
Jedenfalls berichtet die Tageszeitung „ÖSTERREICH“ über diese Verpartnerung und bezeich-
nete diese als kleine Sensation. Diese Meldung erzürnte offenbar den homosexuellen grünen
Bundesrat Marco Schreuder. Dieser urgierte via Twitter, dass er bereits im Jahre 2005 seinen
Mann geheiratet hat.
Scheinbar war diese Verpartnerung damals nicht einmal einem Micky Maus-Magazin für
Erwachsene eine Zeile wert. Möglicherweise hat Schreuder übersehen, dass er auch schon
damals kein österreichischer Spitzenpolitiker war. Diesen Status hat er bis heute beibe-
halten. Also nicht einmal in gleichartigen Blättern wie „ÖSTERREICH“ (erschien erst 2006)
erwähnt zu werden, das muss für einen Politiker ganz schön weh tun.
Jedenfalls dürfte das auch Martin Glier, Leiter der FPÖ-Pressestelle im Parlament, so wie wir
gesehen haben und teilte dies dem Grünpolitiker via Twitter mit. Ferner erlaubte er sich
nicht ganz zu Unrecht anzumerken: „-nicht so stutenbissig sein in der dritten Reihe!“
Screen: twitter.com
Jetzt war aber die Kacke richtig am Dampfen. Da traute sich doch jemand öffentlich zu ver-
lautbaren, dass Schreuder kein österreichischer Spitzenpolitiker sei und er sich aus der
dritten Reihe nicht so wichtig nehmen soll. Er meinte: „Mir reicht es jetzt endgültig“ und
blockte Glier für seinen Account (#block).
Erstaunlich ist auch Schreuders Wehklage „Beleidigen Sie andere Menschen“ aus jenem
Grund, da er selbst Andersdenkende als „homophobe Arschlöcher“ bezeichnet – also offen-
bar Beleidigungen als normal hinnimmt, wenn diese von seiner Person kommen. Wieder
einmal ein schönes Beispiel für „Wasser predigen und selbst Wein trinken“ eines(r)
Grünpolitiker(in).
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2013-05-10
Diskussionen um Bankgeheimnis
In letzter Zeit wird immer wieder um das Bankgeheimnis in Österreich diskutiert.
Bundeskanzler Werner Faymann und auch andere Spitzenpolitiker, mit Ausnahme
der „Grünen“, versichern stets, daß man das österreichische Bankgeheimnis verteidigen
werde.
Weitergabe von Daten
Es ist den Banken bei Schadenersatz und Strafe verboten, Informationen, die ihnen nur
aufgrund ihrer Geschäftsverbindung mit Kunden zugänglich gemacht worden sind, an
dritte Personen weiterzugeben.
Diese Datenschutzbestimmung treffen ohnehin auf jeden Autofahrerclub oder Mobilfunk-
betreiber zu.
Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten sowieso nicht weiter gegeben werden.
Die Weitergabe von Daten, gelte auch weitgehend gegenüber Behörden, es sei denn
es handle sich um die Auskunftspflicht der Banken in Strafverfahren oder Kontoein-
sichten auf Grund eines richterlichen Beschlußes.
Anfragen aus dem Ausland erfordern in jedem Falle die Inanspruchnahme der österreich-
ischen Rechtshilfe, und sind daher nur über ein österreichisches Gericht möglich.
Die Ahnungslosen in Brüssel
Damit erledigen sich jegliche Scheinattacken aus Brüssel, auf unser ohnehin nicht mehr
vorhandenes Bankgeheimnis.
Gelesen in der Presse, am 02.02.2009
Die EU-Kommission sagt dem Bankgeheimnis den Kampf an. Österreich solle den Steuer-
behörden in anderen Mitgliedsländern künftig umfassend Auskunft über die Geldanlagen
von Ausländern im Inland geben, Inländer dürften mit ihren Konten hingegen weiterhin
anonym bleiben…………
Bezüglich der Inländerkonten die anonym bleiben dürfen, scheint man in Brüssel mehr
zu wissen als hier zu Lande.
Liebe EU-Bürokraten, in Österreich gibt es keine anonymen Inländerkonten. denn
jeder der ein Konto oder Sparbuch eröffnet, muß sich legitimieren.
Generelle Legitimationspflicht
Bis Mitte 2002 gab es für Sparer die volle Anonymität. Zur Eröffnung eines Sparbuchs
reichte ein Losungswort. Seit damals ist jedes Sparkonto identifiziert und der Bank ist
der Inhaber mit Namen und Adresse bekannt. Diese Regelung trifft auch bei Wertpapier-
konten zu. Alle diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer.
Zusätzlich gilt für Jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf Konten,
selbst wenn diese auf vorgefertigten Erlagscheinen, wie z.B. Wien Energie, getätigt
werden und der Betrag 999,- Euro übersteigt.
Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto gilt Legitimationspflicht,
ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro.
Erstaunlich ist, daß wir auf einmal was verteidigen müssen, daß es ohnehin nicht mehr
gibt, nämlich unser Bankgeheimnis. Dieses ist mit der Abschaffung der anonymen
Sparbücher schon längst gefallen.
Stauni
2009-02-21