Gewalt gegen Frauen als Kunst
Keine Kunstexpertin
Kein Kunstliebhaberin für Gang-Bang und Sado-Masospiele dürfte jene Steuerprüferin
gewesen sein, die in einem Swingerklub eine Betriebsprüfung durchgeführt hatte.
In einem Swingerklub ist es üblich, einen gewissen Betrag als Eintrittsgeld zu bezahlen.
Von diesem muss der Betreiber 20 Prozent Umsatzsteuer an den Fiskus abführen.All Inclusiv
In diesen Klubs werden neben den Möglichkeiten Gruppensex und Peitschenspiele, Ge-tränke und Speisen als „Inklusivservice“ angeboten. Die Verabreichung von Speisen ist normalerweise mit einem Umsatzsteuersatz von 10 Prozent belastet.
Steuerschonend
Dieser Klubbetreiber hatte offensichtlich nicht so gute Kontakte, um seinen Rotlichtbetrieb
als Kunst zu verkaufen und dafür Subventionen zu kassieren. Er versuchte sich in anderer
Form zu behelfen.
Er rechnete sich den aliquoten Anteil des Eintrittsgeldes heraus, den seine Gäste in Form
von Verzehr seiner angebotenen Speisen „verbrauchten“. Essen ist ja auch eine dringende Notwendigkeit um Kondition zu erlangen, wenn es anschliessend zur Sache gehen soll.Für diese nicht unerhebliche Summe, lieferte er dann nur 10 Prozent Umsatzsteuer an das
Finanzamt ab. Der Steuerprüferin, die offensichtlich kein Swinger war und auch kein Kunst- verständnis hatte, stiess dies sauer auf und beharrte auf dem Standpunkt, dass in diesem Fall die Haupt- und Nebenleistung nicht voneinander trennbar wären.Der Finanzamtsbescheid
Im Bescheid des Finanzamts wurde sinngemäß angeführt, dass für derartige Lokale die von
den Gästen einen Pauschalbeitrag einheben, eine Umsatzsteuer von 20 Prozent für die ge-
samte Leistung fällig sei. Anbei war auch eine dementsprechende Steuernachzahlung.
Der Betreiber des Swingerklubs schlug daraufhin den Rechtweg ein, da er diesen Finanz-
amtsbescheid nicht akzeptieren wollte. Aber auch der unabhängige Finanzsenat hatte offensichtlich wenig Kunstverständnis und wies die Beschwerde ab.Frustfressen
Vorrangig bezeichnete der UFS den Besuch eines Swingerklubs als Tätigkeit, die zumZweck eines „typischerweise dem Auffinden eines Partners, der kurzfristig zu Sexual-
kontakten bereit sei, und andererseits dem sofortigen Umsetzen dieser Sexualkontakte“
diene.
So weit so gut, diese Begründung wird auch 100 prozentig zutreffen, allerdings führte der
UFS weiter aus: „Nun möge es zutreffen, dass manche Gäste mangels geeigneter Partner sich auf das Saunieren oder auf das Einnehmen von Speisen und Getränken beschränken.“Bis zum VwGH
Der Klubbetreiber ging den Rechtsweg weiter und so landete der Fall vor dem Verwaltungs-gerichtshof. Auch dort hatte er kein Glück, den die Höchstrichter folgten ebenfalls der Rechts- meinung des UFS, dass man zur sexuellen Betätigung in den Klub gehe. Wegen der Einheit -lichkeit der Leistungen sind 20% USt. fällig.(VwGH 2006/13/0150)
Interessante Fragen
Nun wird es natürlich interessant, mit welchem Steuersatz die „Swingerkunst“ in der Seces-
sion“ versteuert werden wird. Aus diesem und auch aus anderen Gründen wird der LAbg.
Mag. Gerald Ebinger (FPÖ), morgen eine dringliche Anfrage bei der Gemeinderatsdebatte
stellen. Folgende Punkte sollen geklärt werden.
1) Welche gesetzlichen Auflagen beziehungsweise Vorschriften(Feuerpolizei, Hygiene,
Nassräume,…) müssen konzessionierte sog. „Swingerclubs“ bzw. Laufhäuser erfüllen?
2) Waren diese Voraussetzungen bei der Kunstinstallation von Christoph Büchel in der
Secession gegeben?
3) Wer kontrollierte diese behördlichen Vorgaben wie oft?
4) Wird die Vergnügungssteuer in voller Höhe eingehoben oder findet hier eine konkur-
renzverzerrende Begünstigung statt, weil ein normaler „Swingerbetrieb“ im Rahmeneiner Ausstellung betrieben wird?
5) Können sie garantieren, dass der „Bar-Club E6“ für die Einnahmen, Getränke und
dergleichen Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer bzw. Getränkesteuer abführt?
6) Die Umbaukosten von 90.000 Euro werden laut GR Woller (SPÖ) von den Einnahmen
durch den „Swingerclub“ abgedeckt. Dies sind aber nicht die gesamten Kosten, die
Räumlichkeiten müssen ja auch wieder rückgebaut werden. Können sie garantieren,
7) Ist es üblich, dass die Stadt Wien Gewerbeunternehmen durch von ihnen subvention
-erte Institute Fördermittel für Investitionen vorschießt?
8) Können Sie ausschließen, dass im Rahmen dieser „Performance“, „Raum für Sexkultur“,
auch professionelle Sexarbeiterinnen an den Vergnügungen teilnahmen bzw. noch teil-
nehmen?
9) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, dass Personen vor Ort nicht mit Geschlechts-
krankheiten oder HIV infiziert werden?
10) Gab es bei der Vergabe der Kunstinstallation an einen „Swingerclub“ in der Seces-
sion eine Ausschreibung?
11) Wenn ja, zu welchen Kriterien?
12) Wussten Sie im Vorfeld der Kunstaktion darüber Bescheid?
13) Wenn ja, waren Sie damit einverstanden?
14) In welchen anderen Wiener Kultureinrichtungen sind derartige Kunstimpressionen
mit „Swingerclubs“ in Zukunft geplant?
15) Werden diese auch mit Steuergeld indirekt gefördert.
16) Nach welchen Kriterien sind die Eintrittspreise im Rahmen von sechs bis 42 Euro
zu entrichten und inwieweit sind diese gendergerecht?
17) Welche anderen, einem „Swingerclub“ ähnlichen Einrichtungen, mit Ausnahme der Sado
werden?
18) Sehen sie diese Form der „ars amandi“ auch als förderungswürdige Kunst?
19) Ursula Stenzel, Vorsteherin des Bezirks Innere Stadt, zu dem die Secession gehört,
hat in einer Aussendung gemeint: „Unter Vortäuschung falscher Tatsachen wurde
die Zustimmung des Bezirkes zu einer Veranstaltung im Rahmen einer Kunstausstell-
ung in der Secession erschlichen, weil weder im Konzessionsansuchen noch bei der
Eignungsfeststellung der Secession für die besagte Ausstellung von einer Gruppen-
sex-Veranstaltung die Rede war“. Fehlt nun die Bewilligung aus dem Grund der Nicht-
igkeit, wird diese aufgrund der Erschleichung unter Vorgabe falscher Tatsachen ent-
zogen oder bleibt die Bewilligung trotz Täuschung bestehen?
20) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Kunstinstallation bis April 2010 bestehen
bleibt?
Man darf auf die Antworten der sozialdemokratischen Stadtregierung gespannt sein. Viel-
leicht rechtfertigt man sich damit, dass der Kabas, der im übrigen nicht der FPÖ sondern
dem BZÖ angehört, seinerzeit auch in einem Puff war.
Gewalt gegen Frauen als Kunst
Erstaunlich ist auch, dass gerade die Sozialdemokraten und die Grünen permanent für
Frauenrechte eintreten. Die selben Personen predigen auch unaufhörlich gegen Gewalt
an Frauen und finden dann nachfolgende Szenarien als Kunst und fördern diese noch
mit öffentlichen Mitteln.

Mehr an Doppelmoral ist zur Zeit nicht zu überbieten. Und nochmals zum Schluss für alle
Leute mit diesem erstaunlichen Kunstverständnis. Gruppensex in Swingerclubs und Sex- ualpraktiken wie Sado-Maso haben mit Kunst nicht das geringste zu tun.
*****
2010-02-25Peep69
Verkehrte Welt
Jetzt verstehe ich die Welt nicht mehr. Als ich vor knapp über einem Jahr mein Online-
Magazin herausbrachte und dieses auf Grund eines ORF-Berichtes relativ schnell bekannt
wurde, war ich über eine gewisse Zeitdauer der Buhmann der österreichischen Bloger-
szene.
Man warf mir vor, wie ich als Peepshowbetreiber überhaupt eine eigene Meinung haben
kann und dann noch wage diese öffentlich zu publizieren. Auch mein Auftritt in der Send-
ung „Hohes Haus“ mutierte zum Skandal.

Die Kunst der Zukunft „Peep69“
Kassieren statt zahlen
Wenn ich mir nun so diesen „Beitrag“ im Online-Magazin des Oliver Ritter durchlese stelle ich
fest, dass meine künstlerischen Ambitionen seit über 20 Jahre verkannt werden. Ich habe
noch nie eine Subvention oder einen Baukostenzuschuss erhalten. Ganz im Gegenteil, ich
bezahle Abgaben in schwindelnder Höhe.
20 Prozent Vergnügungssteuer und 20 Prozent Umsatzsteuer. Von dem was dann noch
Netto überbleibt, darf ich noch zusätzlich die Hälfte an den Vater Staat abführen. Da hat
mir doch der Betreiber des Swingerclubs „Element6“ einen schönen Denkanstoss geliefert.
Wenn es mir gelingt meine Rotlichtlokale als Kunst zu verkaufen, werde ich möglicherweise
gefördert und erspare mir jede Menge an Abgaben. Sollte ja nicht so schwer sein einen
Künstler zu finden, mit dem ich das Ding durchziehen kann.
Suche schwulen Künstler
Da mir immer wieder vorgeworfen wird Homosexuelle zu diskriminieren, was natürlich nicht
stimmt, suche ich einen schwulen Künstler. Da ich allerdings keine Kontakte in die Homosex-
uellenszene habe, ersuche ich den Herausgeber von Tthinkoutsideyourbox Oliver Ritter,
mir einen schwulen Künstler zu vermitteln.
Ich weiß nicht ob Ritter selbst homosexuell ist, schließe allerdings aus seinem Magazin, dass
er zumindest Verbindungen in die Szene hat. Noch wirkungsvoller statt einem schwulen
Mann, wäre eine lesbische Künstlerin. Damit würde ich auch etwas für die Quotenregelung
tun.
Lokale sind bereits kunstgerecht
In den Lokalen selbst sind keine größeren Umbauten notwendig. Diese sind bereits künst-
lerisch gestaltet. Mit Drehbühnen und vielen bunten Lampen. Auch um die behördlichen
Angelegenheiten braucht sich niemand Sorgen zu machen, denn die Lokale sind veran-
staltungsrechtlich genehmigt und konzessioniert.
Alles was das Künstlerherz begehrtAlle haben Spaß an der Kunst
Die künstlerische Auslebung ist auf jeden Fall vorhanden und bietet mehr als ein Swinger-
club. Während auf der einen Seite der Glasscheibe die Tänzerin ihre Kunst darbietet, kann
sich der kunstverstandene Gast auf der anderen Seite, ebenfalls künstlerisch mit sich selbst
entfalten. Was gibt es denn schöneres, als wenn Kunst so mannigfaltig ist.
Also werter Oliver Ritter, nun sind Sie gefordert. Machen Sie Nägel mit Köpfe, anstatt nur
zu kritisieren, weil ein Ihnen nicht genehmer Politiker eine Subvention von Rotlichtlokalen
als Skandal empfindet.
Erich Reder
2010-02-24
Swingerclubs und Peepshows
Die Moral der Menschen
Moralbegriffe sind dehnbar und die Menschen haben vermutlich sehr unterschiedliche Auf-
fassungen von der Moral. Rotlichtbetriebe wie Bordelle, Studios, Peepshows, Laufhäuser,
Swingerclubs, Clubsaunas, etc., werden zumindest offiziell von der breiten Masse aus
„moralischen“ Gründen abgelehnt.
Sie werden von der Gesellschaft nur geduldet, da sie eben für besondere sexuelle Gelüste
in Anspruch genommen werden. Auch der Staat und die Gemeinden dulden diese Etablis-
sements nur, wenn auch aus anderen Gründen.
Einer davon ist jener, dass von der Rotlichtbranche dementsprechend Geld zu kassieren ist. Von der Umsatz- bis zur Vergnügungssteuer hin wird bei den Betreibern abkassiert und diese rebellieren meist nicht dagegen, weil sie ihre Ruhe haben wollen.
Rotlichtbetriebe unterliegen der Gewerbeordnung
Die Eingangs angeführten Betriebe sind ausschließlich Gewerbebetriebe und unterliegen der Gewerbeordnung. Da finden wir es doch erstaunlich, dass der Swingerclubbetreiber „Element6“ als „Verein der kontaktfreudigen Nachtschwärmer“ einen Swingerclub in der Wiener Secession betreiben kann.
Erstaunliche Unterstützer
Noch erstaunlicher ist, dass sich unter den Unterstützern die Stadt Wien (Kultur), sowie
das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur befinden. Auch wenn die Bundes-
ministerin Claudia Schmied vielleicht eine glühende Anhängerin der Swingerszene sein
sollte, ein Swingerclub hat mit Kunst nichts zu tun.
Gangbang-Partys in der Secession
Ebenfalls erstaunlich ist es, dass in der ehrwürdigen Wiener Secession einem Swingerclub-
betreiber ermöglicht wird sein Gewerbe auszuüben und anstatt Kunst, Gangbang-Partys zu
zelebrieren. Da staunen wir über die Kontakte die jener Mann haben muss, um zu so einem
Privileg zu gelangen.
Peepshow in der Kunsthalle
Vor 16 Jahre übte sich der Künstler Arnulf Rainer mit Unterstützung der Gemeinde Wien als
Peepshowbetreiber. Sein Kunstobjekt, die damals 24-jährige Elke Krystufek masturbierte
damals stundenlang vor den Augen eines kunstverstandenen Publikums.
Während Peepshowbetreiber für diese Darbietungen durch ihre Tänzerinnen so ganz neben-
bei zwanzig Prozent Vergnügungssteuer an die Gemeinde Wien bezahlen müssen, fiel die
selbe Show von Prof. Rainer unter Kunst und war nicht vergnügungssteuerpflichtig.
Bericht Krone am 3.September 1994
In einem heute geführten Telefonat mit dem Kultursprecher der FPÖ-Wien LAbg. Mag.
Gerald Ebinger, versicherte dieser der Redaktion, dass er bezüglich Auflagen der Gewerbe-
ordnung und eventuell aller anfallenden Abgaben gründlichst nachfragen werde.
*****2010-02-22
Staatliche Peepshow
Kritiken und Bedenken werden ignoriert
Trotz aller Kritik und ernsthaften gesundheitlichen Bedenken, lässt die Innenministerin
den Einsatz von Nacktscannern für die österreichischen Flughäfen Wien Schwechat,
Graz, Linz, Klagenfurt, Innsbruck und Salzburg prüfen.
Der Sinn und Zweck dieser Geräte ist ohnehin zweifelhaft und erhöht auf keinen Fall die
Sicherheit für den Flugbetrieb. Dies demonstrierte erst kürzlich der Wiener Physiker Werner
Gruber in der ZDF-Show „Markus Lanz“ vor laufender Kamera.
Scanner ausgetrickst
Trotz Ganzkörper-Scan mit einem Passivscanner des Herstellers ThruVision, konnte Gruber
ein Schweizermesser, drei kleine Flaschen Thermit, ein kleines Reagenzglas, das unter
einem Pflaster versteckt war , ein Zünder und ein Feuerzeug durch den Scanner schmuggeln.
Thermit ist chemische Substanz, die für wenige Cent in jedem Drogeriemarkt erhältlich ist.
Mit dem notwendigen Fachwissen, das Terroristen sicherlich während ihrer Ausbildung er-
lernen, ist es möglich mit diesen Gegenständen ein Flugzeug zum Absturz zu bringen.
Teuer und wertlos
Der besagte Scanner ist bereits am Flughafen Schiphol in Amsterdam im Testbetrieb. Be-
denkt man, dass dieses Gerät zirka 150.000,- Euro gekostet hat und eigentlich wertlos ist,
stellt sich die Frage, warum Fekter noch immer auf den Einsatz der Scanner versessen ist.
Die geistige Elite
Auch ist weiters zu bedenken, dass das Sicherheitspersonal auf den Flughäfen nicht
unbedingt zur geistigen Elite unseres Landes zählt. Unqualifizierte Bemerkungen über
die Anatomie mancher Fluggäste werden sicherlich nicht ausbleiben. Aber immerhin ein
gutes Gesprächsthema, während der Kaffeepause im Aufenthaltsraum.
Unfreiwilliger Striptease
Warum sollen sich also Personen, die keinen finanziellen oder sexuellen Vorteil daraus
ziehen, vor wildfremden Personen ihre intimsten Geheimnisse preisgeben. Immer wieder
werden Betreiber von Peepshows ins moralisch bedenkliche Eck gestellt.
Hier gibt’s für die Akteure wenigstens Geld
Ein derartiger Scanner ist eigentlich nichts anderes als eine Peepshow, bei der die Akteure
allerdings nicht freiwillig auftreten. Es sei denn, dass der Erwerb eines Flugtickets als Frei-
willigkeit zum Nacktauftritt angesehen wird.
(Fotoquelle www.bildblog.de)
Diese Waffe wäre mit einem Metalldetektor auch zu orten
Die einzigen Unterschiede zwischen einem Peepshow- und Nacktscannerbetrieb sind,
dass in den Scanner keine Münze eingeworfen wird, der Flughafen keine Vergnügungs
-steuer abführen muss und Peepshowtänzerinnen für ihre Auftritte von den Kunden
Geld kassieren.
*****2010-01-22