Bezahlen der Vergnügungssteuer für verbotene Automaten?


Glücksspielautomaten in Wien: Stadt Wien fordert zum Zahlen

für die, nur angeblich verbotenen, Münzgewinnspielapparate auf

Um  gewaltige   Schadenersatzforderungen  zu  vermeiden  wurden  die  gültigen  Wiener
Landeskonzessionen ausdrücklich zum Ende der Bundesübergangsfrist nicht aufgehoben.
Nach  dem  andauernden Eiertanz um die Nichtaufhebung der,  teilweise bis 2020 laufen-
den oder unbefristeten, Landeskonzessionen gibt es eine neue Entwicklung.
Vor  wenigen Tagen wurde an die  Wiener Aufsteller die schriftliche Aufforderung ver-
schickt  für  die,  ab 1.1. 2015  aufzustellenden,  konzessionierten,  Münzgewinnspiel-
apparate jeweils Euro 1.400.-Vergnügungssteuer zu bezahlen.
Das  für  einen  Rechtsstaat  höchst beschämend vorangetriebene Automatenverbot
dient einzelnen Politikern und Personen als rücksichtsloses Profilierungsvehikel.  Mit
Hilfe von populistischen Behauptungen und zurechtmanipulierten Meinungen hoffen
diese Leute die Realität vor der Öffentlichkeit vertuschen zu können!  Dazu werden
längst  bekannte  Tatsachen  und  Fakten  zu  den  Folgen eines Verbotes und die
einschlägige Rechtsprechung verantwortungslos ignoriert.
Hintergrund:  Einschlägig bewanderte Juristen und Fachleute wissen,  dass das kürz-
lich  im  Veranstaltungsgesetz  beschlossene Verbot von Münzgewinnspielapparaten
am 1.1.2015 gar nicht in Kraft treten kann. (Quelle: APA/OTS)
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2014-12-22