Sicherheitskompetenz am Grenzfluss March ist geklärt


Straftaten unter Hilfenahme von Motobooten

Bezüglich  der  Einbrüche in Fischerhütten und der immer wiederkehrenden Schwarzfischerei
slowakischer Staatsbürger, stellte der ERSTAUNLICH-Leser und Fischerhüttenbesitzer Robert
S.  folgende  Anfrage  an  das  Bundesministerium  für Verkehr,  Innovation und Technologie
Abteilung  Schifffahrt – Technik  und  Nautik.   Für das Verkehrsministerium entschied er sich
deshalb, weil die meisten Straftaten mit Hilfe von motorisierten Booten durchgeführt wurden
und werden.
 
 

Die Anfrage im Originaltext:

Sehr geehrter Herr B.
Was  kann  man  rechtlich  machen  wenn  unsere  slowakischen  Nachbarn mit motorisierten
Schlauchbooten  fahren,  die  haben  keine  Bootsnummern.   Das  sind solche Schlauchboote
wie  es  das Bundesheer hat.   Die örtliche Polizei weiß auch nicht was man dagegen machen
kann.   Es ist nicht nur störend beim Fischen,   sondern man ist bei der Diebestour auch sehr
schnell wieder weg.   Mir wurde ein Kanu bei der Fischerhütte gestohlen. Meine Hütte ist bei
Fluss-km XX,X bei der March.
 
MfG
S. Robert
(Ende des Mails)
 

Die Antwort im Originaltext:

Sehr geehrter Herr S.,
der  öffentliche  Sicherheitsdienst (Polizei) ist sowohl bei strafrechtlichen Vergehen zuständig
als auch mit der Überwachung der schifffahrtsrechtlichen Vorschriften auf der March betraut.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat in diesem Bereich keine
Kompetenzen.
 
Gemäß § 2 der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betref-
fend schiffahrtspolizeiliche Regelungen für March und Thaya, BGBl. Nr. 1055/1994 in der Fass-
ung BGBl.Nr. 457/1995 (siehe www.ris.bka.gv.at) gilt auf der March oberhalb von Fluss-km 6
ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge und für Schwimmkörper, die mit einem Maschinenantrieb
ausgestattet sind.
 
Im Bereich unterhalb von Fluss-km 6 bis zur Mündung ist das Fahrverbot für motorisierte Fahr-
zeuge durch Schifffahrtszeichen verordnet.  Ausnahmen gibt es für Behördenfahrzeuge,  Fahr-
gastschiffe und Fähren.   Selbstverständlich ist das Fahrverbot unabhängig von der Staatsbür-
gerschaft des Schiffsführers.
 
Mit freundlichen Grüßen
Bernd B.
 
Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
Abteilung Schifffahrt – Technik
und Nautik
(Ende des Mails)
 

Fronten geklärt

Damit sind wohl die Fronten geklärt und das Märchen, dass slowakische Staatsbürger auf
der  March mit motorisierten Booten herumkurven dürfen,  offiziell  ins Reich der Lüge zu
verweisen.
 
Laut  dem Verkehrsministerium ist die Polizei für die Überwachung der Sicherheit zuständig.
Also  wäre  es höchst an der Zeit,  dass sich die Strompolizei auch in den Grenzfluss March
begibt, um dort für Ordnung, Ruhe und Sicherheit zu sorgen.  Denn die Österreicher(innen)
in dieser Region sind es schon leid, sich permanent von Banden oder sonstigem kriminellen
Gesindel des ehemaligen Ostblocks bestehlen und ausrauben zu lassen.
 
*****

2012-06-07
 

Führerschein trotz Gedächtnisschwund


Parlamentarische Anfrage

Nachfolgender Screenshot ist ein Auszug aus einer Verordnung des Bundesministeriums für
Wissenschaft und Verkehr.
 
 
Dazu gibt es eine wirklich köstliche  „Parlamentarische Anfrage“,  die Sie wirklich lesen
sollten. Bitte nehmen Sie sich die fünf Minuten Zeit, Sie werden es nicht bereuen.
 
 
Was meinen Sie dazu?  Stellen Sie sich nun auch die berechtigte Frage warum diese Herr-
schaften noch einen Führerschein besitzen bzw. noch nicht zum Amtsarzt geladen wurden.
 
*****

2012-05-19
 

Rettungsgassen


Bildung einer Rettungsgasse funktioniert nach wie vor nicht

Wie  unsinnig die gesetzliche  Vorschrift zur Bildung  einer Rettungsgasse ist,  wurde gestern
wieder einmal einwandfrei unter Beweise gestellt.   Bei zwei Unfällen   –  auf der A2 und der
A4  – endeten die Versuche Rettungsgassen zu bilden  wie bereits gewohnt  in einem Chaos.
Die  Einsatzfahrzeuge,  die nach der  alten Regelung ohne  Behinderung den  Pannenstreifen
benützen hätten können,  blieben im Stau hängen.

Foto: © erstaunlich.at

 
Das  fantasievolle  Plakat der ASFINAG  soll demonstrieren,  wie eine Rettungsgasse zu bilden
wäre und auszusehen hat.   Allerdings dürfte den Verantwortlichen beim staatlichen Autobahn-
betreiber jeglicher Sinn für die Realität fehlen.

Denn wie wir schon im Beitrag  „Rettungsgassen-Chaos“  festhielten,  ist es nahezu unmöglich
auf  einer zweispurigen  Autobahn eine  Rettungsgasse zu bilden,  die den  Einsatzfahrzeugen
ein rascheres Fortkommen garantiert, als dies bisher auf dem Pannenstreifen der Fall war.

Zeichnung: Koechlin

 
Weil einige Schreibtischtäter die Realität nicht behirnen,  müssen es eben andere Personen in
den Beinen haben. Nach diesem Motto werden Sanitäter in Hinkunft bei Unfällen längere Weg-
strecken zu Fuß zurücklegen müssen.

Rettungsgassen für ungehindertes Fortkommen von Privilegierten

Fahrzeuglenker  sind  verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden,  um Einsatz-
fahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen, so will es der Gesetzgeber. Interessant ist dabei die
Tatsache,  dass die Bildung einer Rettungsgasse nicht nur dann notwendig ist,  wenn ein Unfall
als Ursache der Verzögerung auftritt.

Das  heißt  im  Klartext,  dass bei jeglichem Stauaufkommen eine  Rettungsgasse zu bilden ist.

Egal ob der Stau durch Elefantenrennen (Lkw überholt Lkw),  welche sich oft über etliche Auto-
bahnkilometer erstrecken oder durch einen ältereren Verkehrsteilnehmer, der mit seinem Benz
obligatorisch den linken Fahrstreifen mit 90 km/h benutzt, verursacht wird.

Allein  darin ist die Unsinnigkeit dieser gesetzlichen Regelung zu erkennen,  denn ein rasches
Fortkommen von Einsatzfahrzeugen sollte ausschließlich bei Unfällen erforderlich sein.  Sollte
sich zufälliger Weise, ein von Polizeifahrzeugen eskortierter Privilegierte in einem „normalen“
Stau befinden,  dann soll dieser  gefälligst wie  Otto Normalbürger  warten bis  sich der Stau
auflöst.   Denn ein rascheres  Fortkommen dieses privilegierten Personenkreises,  kann wohl

nicht die Bildung einer Rettungsgasse rechtfertigen.  

“Geisterfahrerlösung“ für Einsatzfahrzeuge wäre ideal

Aber zurück zu den Unfällen. Klar ist, dass es bei Personenschäden auf jede Minute ankommt.
Ein rasches Eintreffen der Rettungskräfte erhöht die Überlebenschance von schwer verletzten
Personen. Anstatt Fahrzeuglenker zur Bildung einer Rettungsgasse zu verpflichten,  erscheint
es weitaus sinnvoller ein Gesetz zu erlassen, welches das verpflichtende Anhalten und die so-
fortige Untersagung der Weiterfahrt vorschreibt, wenn vor einem ein Unfall passiert ist.

Rettungsfahrzeuge könnten dann bei der nächsten Ausfahrt auf die Autobahn auffahren,  um
quasi als „Geisterfahrer“ völlig ungehindert zum Unfallort zu gelangen. Als zusätzliche Sicher-
heit,  falls befürchtet wird das sich Lenker nicht ans Weiterfahrverbot halten, könnte man zur
Absicherung eine Motorradstreife der Polizei oder der Asfinag zum Unfallort schicken, welche
das Verbot der Weiterfahrt überwachen.

Eine solche Maßnahme wäre weit sinnvoller als die vergebliche Bildung einer Rettungsstraße,
die in der Praxis ohnehin nur sehr schwer oder gar nicht realisierbar ist. Aber soweit dürften
die  Verantwortlichen  im Verkehrsministerium und bei der Asfinag nicht gedacht haben.  Da
nützt es auch nichts,  wenn fantasievolle Plakate aufgestellt und Zeitungen mit Inseraten ge-

füttert werden.

*****

2012-01-21

 

Ungültige Mautkontrollen


Der Beitrag „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ 

wird aus aktuellem Anlass verschoben

Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle“  hat die Asfinag zu dem Vorfall  per
Mail Stellung genommen.  Diese zum Teil in sich widersprüchliche und höchst erstaunliche
Stellungsnahme werden  wir zum Wochende,  mit einem  dementsprechenden Beitrag  ver-
öffentlichen.

Allerdings wollen wir unseren Leser(innen) einen Satz aus dem Asfinag-Mail, bezüglich des

Kontrollortes sofort zur Kenntnis bringen. Dieser lautet: „Dieser Mautkontrollplatz ist in der
Mautordnung  verankert.“  Das hat  natürlich  unsere  Neugier  erweckt  und wir  haben die
zitierte Mautordnung etwas genauer unter die Lupe genommen.


Screen: asfinag.at

Beamten-Fantasie

Als wir dies (rot unterstrichen) entdeckten waren wir höchst erstaunt. In dieser Mautordnung
werden ganze Ortschaften an Autobahnabschnitte zitiert, die nicht der Realität  entsprechen.
Kittsee liegt  definitiv nicht  an der A4  und Nickelsdorf  nicht an  der A6.  Zur Information des
Verkehrsministeriums und der Asfinag  veröffentlichen wir die anschliessende Straßenkarte.


Screen: Goggle Maps

Unter „A4-Nickelsdorf“ und „A6-Kittsee“ können sich nicht ausreichend informierte Beamte

des Verkehrsministeriums,  sowie Mitarbeiter  der Asfinag  ausführlich über  den Strecken-
verlauf  (inklusive Zu- und Abfahrten)  informieren.  Erstaunlich ist die Tatsache,  dass sich
die Asfinag  auf die  Mautordnung beruft  und offenbar  gar nicht in Kenntnis der von ihnen
zu kontrollierenden Streckenabschnitte ist.

Nicht gelesen oder des Lesens nicht mächtig

Damit wird auch offensichtlich, dass kein Asfinag-Mitarbeiter je diese Mautordnung durch-
gelesen hat und wenn ja, offenbar des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig ist. Aber die
Spirale dreht  sich in  diesem Fall weiter.  Denn durch die Verbindung der Orte mit den fal-
schen Autobahnabschnitten,  sind alle durchgeführten  Mautkontrollen an den betroffenen
Abschnitten ungültig, wenn nicht sogar rechtswidrig.

Das könnte nun soweit führen, dass eingehobene Straf-Mautgebühren retourniert werden
müßten,  wenn es  ein Betroffener  darauf anlegt. Denn die durchgeführten Mautkontrollen
„A6 – Nickelsdorf“  und  „A4 – Kittsee“  sind ungültig,  da keine Verbindungen zwischen den
zitierten  Ortschaften und Autobahnabschnitten  existieren,  auch wenn  diese in  der Maut-
ordnung so  verankert sind.

 
Durch diesen Umstand  deckt sich nämlich der tatsächliche  Kontroll- und/oder Tatort  nicht
mit dem  in der Mautordnung  verankerten  Mautkontrollplatz.  Die Verkehrsministerin  wird
nicht sehr erfreut sein,  wenn sie von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt wird.

*****

2011-05-13
 

Schilda lebt

 

Verkehrsschild(er)a  stehen 

Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
 
 ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
   Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.

Rückfragehinweis:

Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09

 

Anfrage bei der ASFINAG

Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
  
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen  und sind auf die Antwort mehr als
gespannt.
Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten.

Stauni  
  
2009-05-23
   

Das Über(hol)verbot TEIL 2


Tag des Verbotes

Wir haben am Tag der Arbeit, dem 1.Mai 2009 den Beitrag „Das Über(hol)verbot“
verfasst. Eine Abschrift dieses Artikels haben wir auch an das Verkehrsministerium
gesendet.
Es ging darum, warum man ein Überholverbot für ein bereits bestehendes Überhol-
verbot erlassen hatte.
Gilt ohnehin schon, auf Grund der Gesetzeslage
Vollmundig wurde von der Verkehrsministerin Doris Bures verkündet, dass ab Mitte
dieser Woche ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW über 7,5 t eintreten wird.

Problemstrecke A4

Betroffen von diesem Verbot ist die Strecke der Ostautobahn A4, zwischen der Rast-
station Göttlesbrunn und der Autobahnausfahrt Neusiedl/See.
  
Ausschlaggebend für dieses Verbot des Verbotes, war ein Gutachten des Landes Nieder-
österreich, welche Begründung auch immer darin gestanden haben mag.
Auf jeden Fall hätte die Asfinag im Laufe dieser Woche Überholverbotstafel für das
ohnehin schon bestehende Überholverbot aufstellen sollen.
 
Heute ist bereits Freitag und es wurde kein einziges Verkehrsschild aufgestellt.

Dafür kann es mehrere Gründe geben

   1. Die Mautsheriffs sind mit der Jagd auf Mautsünder zu sehr beschäftigt.
   2. Dem Schildermaler ist die Farbe ausgegangen.
   3. Im Verkehrsministerium hat man sich unseren Bericht durchgelesen und war
      erstaunt, dass man über das bestehende Verbot nichts wusste.
     Vielleicht hat man daraufhin in den Gesetzesbüchern nachgeschlagen oder in einer
     Fahrschule nachgefragt um sich zu vergewissern, dass unsere Angaben stimmen.

Pröll unerfreut ?

Nach der seinerzeitigen Ankündigung der Verkehrsministerin, war der Landeshauptmann
von NÖ, Dr. Erwin Pröll höchst erfreut, dass ein wichtiges Anliegen im Sinne der Ver-
kehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durchgesetzt werden konnte.
Diese Vorfreude wird jetzt der Ernüchterung gewichen sein, den die „Brummifahrer“
liefern sich nach wie vor  kilometerlange „Elefantenrennen“, behindern und gefährden
damit weiterhin andere Verkehrsteilnehmer.

Ein kleiner Vorschlag

Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage dürfen LKW über 3.5 Tonnen, auf Autobahnen
ohnehin nicht mehr überholen. Wir fänden es jetzt müßig wenn wir wiederholt Gesetzes-
texte und  deren Erläuterungen nochmals wiedergeben müssten.
Daher ein kleiner Vorschlag von uns an die Experten des Verkehrsministeriums.
Lassen Sie einfach durch die Exekutive die gültigen Gesetze überwachen und exekutieren.
  
Das würde die Verkehrssicherheit schlagartig verbessern und auch erhebliche Kosten
einsparen.
Stauni
  
2009-05-08 
   

Inhalts-Ende

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