Neben ihm unterschrieben heute auch die „Zwa Voitrotteln“, die
Gewinner der ORF Comedy Chance Show, die Selbstanzeige
Seit 2006 laufen die Ermittlungen in der Tierschutzcausa, im Mai 2011 kam es zum Freispruch
in allen Punkten. Doch der verbissene Staatsanwalt berief, wenn auch nur noch bzgl. Bagatell-
delikten und schwerer Nötigung in 4 Fällen. Die neue Dimension: diese Nötigungen bestehen
aus freundlichen Emails und einer Rede auf einer Aktionärsversammlung, von der Androhung
von Straftaten ist keine Rede mehr. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) gab dem Staats-
anwalt recht und verfügte eine Wiederholung des Verfahrens am Landesgericht Wr. Neustadt.
Deshalb haben nun bereits über 1500 Personen eine Selbstanzeige unterschrieben. Diese be-
steht aus einem Email an die Firma Eybl, in dem der Ausstieg aus dem Pelzhandel gefordert
wird, ansonsten werde es eine legale Kampagne geben.
In der Neuauflage des Tierschutzprozesses sind 6 höfliche Emails an die Firma Fürnkranz mit
gleichem Inhalt angeklagt. Dabei gab es gegen Fürnkranz in diesem Zusammenhang keine
einzige Demonstration, keine einzige Aktion und schon gar keine Sachbeschädigung. Nur
diese 6 Emails sollen also mit mindestens 6 Monaten und bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft
werden.
Heute unterschrieben auch Kabarettist Roland Düringer, das Duo „Zwa Voitrottln“, Gewinner
der ORF Comedy Chance Show, und die emeritierte Strafverteidigerin und Buchautorin Dr.
Katharina Rueprecht sowie der ehemalige Hauptangeklagte und VGT-Obmann DDr. Martin
Balluch die Selbstanzeige.
Dr. Rueprecht führte dabei aus, dass das Urteil des OLG Wien in der Sache der Nötigung un-
lesbar sei. Noch nie in ihrer Karriere habe sie erlebt, dass ein Gericht – das OLG Wien – sich
über das Urteil eines anderen – Richterin Mag. Sonja Arleth im Tierschutzprozess 1.0 – so
abfällig geäußert hat. Das OLG, so Dr. Rueprecht, habe mit Schaum vor dem Mund sein
Urteil verfasst, es sei offensichtlich, dass man unbedingt eine Verurteilung erreichen wolle,
egal auf welche Weise.
Die Selbstanzeigen werden am 24. Juli der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt übergeben.
Sollte es zu einer Anklage kommen, so müsse ein neuer Gerichtssaal und ein neues Gefäng-
nis für die Masse der Angeklagten gebaut werden. Sollte es keine Anklage geben, dann
könne auch die Anklage im Tierschutzprozess 2.0 nicht halten. (Quelle: APA/OTS)
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2013-07-18