Getarnt als Israel-Kritik wird an diesem Wochenende
erneut Juden-Feindlichkeit auf den Straßen Wiens zelebriert
„Die rot-grüne Wiener Stadtregierung versucht offenbar mit Blick auf die muslimischen Wähler, ihre unablässig zur Schau gestellte antifaschistische Haltung mit unappetitlichem Antisemitis- mus unter einen Hut zu bringen“, macht Wiens FPÖ-Gemeinderat Udo Guggenbichler darauf aufmerksam, dass an diesem Wochenende erneut radikale Islamisten ihren Juden-Hass in Wien auf die Straßen tragen dürfen. Er stellt für die FPÖ klar: „Antisemitische Demonstrationen haben bei uns nichts verloren. Da darf man kein Auge zudrücken! So etwas gehört verboten!“Es sei schon bemerkenswert, dass sich weder die Wiener Sozialisten, noch die Wiener Grünen zu einer ernsthaften Verurteilung von Juden-feindlichen Parolen durchringen können. Guggen- bichler: „Die Linke in dieser Stadt hat ein massives Antisemitismus-Problem. Das ist aber nicht Neues. Schon im Jahr 2011 sind einerseits die grün-alternativen Studenten aus dem Bündnis gegen den Ball des Wiener Korporationsrings ausgetreten, weil diesem auch antisemitische Bewegungen angehört haben, andererseits sind grüne Politiker mit Vertretern genau dieser Organisationen dann Seite an Seite marschiert. Oder die Wiener SPÖ hofiert etwa ganz offen den Musiker Nazar, der in seinen Liedern die islamistischen Terror-Anschläge vom 11. September in New York mit 3.000 Toten hochleben lässt.“
Dass die Linke selbst nicht genau weiß, wo sie steht, soll offensichtlich mit hysterischer Demo-Industrie überdeckt werden. So sind an diesem Wochenende zusätzlich noch Kund- gebungen gegen die (nicht rechtskräftige) Verurteilung des mutmaßlichen bundesdeutschen Gewalt-Demonstranten Josef S. geplant. „Der Versuch, die unabhängige österreichische Justiz durch Druck von der Straße zu beeinflussen, ist bereits beim Prozess schief ge- gangen“, so Guggenbichler. Kundgebungen gegen das österreichische Rechtssystem seien ebenso entbehrlich wie das Bestreben einiger roter und grüner Politiker, Demo-Rowdys durch die Abschaffung oder Abänderung von Paragraphen des Strafgesetzes den Weg zu ebnen. (Quelle: APA/OTS) ***** 2014-07-26