Österreich setzt EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung um
Mit der Einführung eines neuen Straftatbestands „Reisen für terroristische Zwecke“ in das StGB setzt Österreich nun die Richtlinie der EU betreffend Terrorismusbekämpfung vollinhaltlich um. Ein entsprechendes Strafrechtsänderungsgesetz, das auch Anpassungen bei den Opferschutzbestimmungen enthält, wurde heute vom Justizausschuss mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ verabschiedet. Während die Regierungsparteien die Implementierung der europarechtlichen Vorgaben als weitere wichtige Handhabe im Kampf gegen den Terrorismus begrüßten, sprachen die Oppositionsparteien von überschießender Umsetzung und argumentierten, der neue Tatbestand werde bereits von bestehenden Strafrechtsparagraphen abgedeckt.
„Wer in ein anderes Land reist, um eine terroristische Straftat zu begehen, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Die Strafe darf jedoch nach Art und Maß nicht strenger sein, als sie das Gesetz für die beabsichtigte Tat androht“. Mit diesem neuen § 278g StGB verschärft Österreich den Kampf gegen den Terrorismus und setzt damit gleichzeitig, wie Bundesminister Josef Moser betonte, eine entsprechende Richtlinie der EU vollinhaltlich in die innerstaatliche Rechtsordnung um. Das Strafrechtsänderungsgesetz (252 d.B.) baut zudem einzelne Strafbestimmungen im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten aus und erweitert überdies die inländische Gerichtsbarkeit bei Terrordelikten. Die Novelle adaptiert aber auch die Opferschutzbestimmungen. So sollen in Zukunft Opfer terroristischer Straftaten einen Anspruch auf Prozessbegleitung haben.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie schaffe nun die Voraussetzungen dafür, dass Österreichs Justiz mit den Herausforderungen des Terrorismus entsprechend umgehen kann, zeigte sich ÖVP-Abgeordneter Klaus Fürlinger überzeugt.
Anders sahen dies die Oppositionsparteien, die die Novelle als überschießend ablehnten. Alfred Noll (PILZ) warf der Regierung vor, rechtstaatliches Porzellan zu zerschlagen, und sprach im Zusammenhang mit dem neuen § 278g StGB von einem willkürlichen Gesinnungstatbestand. Die Gerichte hätten eine Prognose über die Zukunft abzugeben, ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch sei nicht mehr möglich, führte er ins Treffen.
Irmgard Griss (NEOS) kritisierte vor allem die Ausdehnung der inländischen Gerichtsbarkeit und meinte, nun könne jemand in Österreich wegen einer Tat bestraft werden, die in seinem Herkunftsland nicht strafbar war. Ähnlich skeptisch äußerten sich auch die SPÖ-Abgeordneten Petra Bayr und Johannes Jarolim, die keinerlei Notwendigkeit für den neuen Strafrechtsparagraphen sahen, zumal das Reisen für terroristische Zwecke bereits durch andere Tatbestände erfasst sei.
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2018-09-13