Wieder ein Sexualstraftäter, der keinen Tag ins Gefängnis muss
Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt. Ein
wegen fünffacher Vergewaltigung verurteilter Mann, der ein junges Mädchen mehrmals
brutal vergewaltigt hatte, wurde zu nur zwei Jahren Haft – davon acht Monate unbedingt –
verurteilt.
Das Mädchen wird wohl lebenslang mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben. Und
als wäre das nicht genug, wird diese lächerliche Strafe auch noch reduziert und der feine
Herr darf mit Fußfessel seine Strafe in Freiheit verbringen. Selbst die Bitte des Opfers an
die Justizministerin, doch dem Täter keinesfalls die Fußfessel zu gewähren, nutzte nichts.
Während den Tätern alle nur erdenklichen Hilfestellungen gewährt werden, bleiben die
Opfer mit ihren psychischen und physischen Problemen alleine gelassen. Oft sind jahr-
zehntelange Therapien nötig, um ein halbwegs normales Leben führen zu können.
Die Täter können nach wenigen Monaten freigehen und sich weitere Opfer suchen.
Weder die Justiz- noch der Gesundheitsminister scheinen sich an der Opfer-Täter-Umkehr
zu stoßen. Der Gesundheitsminister sollte sich auch für Verbrechensopfer und deren
Gesundheit verantwortlich fühlen und sich im Sinne der Betroffenen für die Opfer stark
machen.
Leider ist vom Linksideologen A. Stöger in dieser Hinsicht wenig zu erwarten. Er agiert
augenscheinlich frei nach dem Zitat von Solschenizyn: „Ein marxistisches System erkennt
man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert!“
Aber noch bedenklicher als das Verhalten des Gesundheitsministers, ist das der Justiz.
Mit der Genehmigung einer Fußfessel für einen Vergewaltiger, findet unverhohlen eine
Verhöhnung des Opfers statt.
Aber was will man sich schon von einer Justiz erwarten, die einen pädophilen Jugend-
richter, der auf seinem PC massenhaft kinderpornografisches Material gehortet hatte, zu
lächerlichen 5 Monaten auf Bewährung verurteilte? Mit diesem Fast-Freispruch darf der
Mann in Amt und Würden bleiben und auch in Zukunft Urteile im Namen der Republik
fällen.
***** 2012-08-22