Opferschutz geht vor Täterschutz
Klar gegen die elektronische Fußfessel für Sexualstraftäter hat sich heute die freiheitliche
Frauensprecherin NAbg. Carmen Gartelgruber ausgesprochen. „Im Sinne der Generalprävention
ist die beschlossene Novelle des Strafvollzugsrechts der völlig falsche Weg“, so Gartelgruber,
die dies heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Sabine R. , jenem Vergewaltigung-
sopfer, deren Peiniger mit einer Fußfessel davon gekommen ist, bekräftigte.
v.l.n.r.: Sabine R., Carmen Gartelgruber, Martin Glier
„Die Schwere der Strafen für Eigentumsdelikte ist verglichen mit den Strafmaßnahmen für Ver-
gehen gegen Leib und Leben viel zu gering“, betonte Gartelgruber. In diesem Deliktsbereich
gelte es vielmehr Präventionsmaßnahmen zu verstärken und nicht zu übersehen, dass die
Opfer von Sexualtätern oft ein Leben lang mit Angst leben müssten, so Gartelgruber, die
absolut kein Verständnis dafür aufbringen kann, dass ein rechtskräftig verurteilter Sexualstraf-
täter, nicht einen Tag seine Strafe im Gefängnis verbüßen muss.
„Hier ist die Justizministerin ist gefordert, sich endlich mehr um die Opfer zu kümmern als um
die Täter!“, so Gartelgruber. Gerade im Sexualstrafrecht müsse der Grundsatz lauten: „Opfer-
schutz geht vor Täterschutz“. „Vergewaltiger insbesondere von Behinderten, Jugendlichen
oder gar Kindern sind in Haft zu halten und nicht mit Vollzugsgeschenken zu belohnen“,
forderte Gartelgruber.
Die bisherigen Ankündigungen der Justizministerin zum Strafrechtsentwurf ließen allerdings
nicht viel erwarten, habe Karl doch selbst zugegeben, dass der Aspekt der seelischen Ver-
letzung von den Opfern mit der Gesetzesänderung nicht genug berücksichtigt wurde.
Im speziellen Fall von Sabine R., die den Mut hat aufzustehen und das Unrecht, dass ihr
geschehen ist, aufzuzeigen, sei besonders viel schief gelaufen, so Gartelgruber. Daher habe
die FPÖ auch eine Parlamentarische Anfrage mit 112 Fragen an die Justizministerin ge-
stellt.
„Die Antworten waren wie zu erwarten, schwammig und unzureichend. Auf zahlreiche
Fragen verweist sie nur darauf, dass diese Informationen nur im Wege der Akteneinsicht
erlangt werden können“, zeigte sich Gartelgruber empört. „Ich habe mir das Urteil ange-
sehen und kann für mich nur feststellen, dieses Urteil viel zu mild. Auch kann ich nicht nach-
vollziehen, warum der Staatsanwalt in diesem Fall keine Berufung eingereicht hat“, so
Gartelgruber abschliessend.
***** 2013-01-03