Erstaunliche Rechnungslegung bei UPC


UPC ist der Zeit voraus, allerdings nur bei Rechnungslegung

Heute haben wir den 28.06.2012. Dieses Datum ist für diesen Beitrag sehr wichtig.  Ein
ERSTAUNLICH-Leser hat uns heute seine UPC-Rechnung gemailt (Screen).
 
 
Das  Gesetz  kennt  den Begriff der Urkundenfälschung und den Begriff der Herstellung
einer echten, bloß inhaltlich unrichtigen Urkunde (sogenannte Lugurkunde) – LINK.

Das  ist  zum  Beispiel dann der Fall,  wenn eine Firma eine überhöhte Rechnung ausstellt,

ode  aus  „finanztechnischen Gründen“ Leistungen in Rechnung stellt,  die gar nie erbracht
wurden.  Prinzipiell fällt somit jede Urkunde mit unwahrem Inhalt, sofern sie im Rechtsver-
kehr Gebrauch findet unter die Strafbarkeit des § 293 StGB.
 
Wie bereits eingangs erwähnt, schreiben wir heute  den 28.06.2012.  Erstaunlich, dass sich
dann  heute  in der Post bereits eine Rechnung befindet,  die erst am 01.07.2012   (rot mar-
kiert)  ausgestellt werden wird – wie das Rechnungsdatum zeigt.
 
Noch erstaunlicher ist, dass auf dieser Rechnung vermerkt ist:  „Fällig bei Rechnungserhalt“.
Die  Rechnung  welche erst am 01.07.2012 ausgestellt werden wird,  ist somit nach Ansicht
von  UPC bereits am 28.06.2012 fällig.   Oder wurde hier von UPC einfach eine Urkunde un-
wahren Inhaltes (über das Ausstellungsdatum) hergestellt ?
 
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2012-06-28