UPC ist der Zeit voraus, allerdings nur bei Rechnungslegung
Heute haben wir den 28.06.2012. Dieses Datum ist für diesen Beitrag sehr wichtig. Ein
ERSTAUNLICH-Leser hat uns heute seine UPC-Rechnung gemailt (Screen).

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Firma eine überhöhte Rechnung ausstellt,
ode aus „finanztechnischen Gründen“ Leistungen in Rechnung stellt, die gar nie erbracht wurden. Prinzipiell fällt somit jede Urkunde mit unwahrem Inhalt, sofern sie im Rechtsver- kehr Gebrauch findet unter die Strafbarkeit des § 293 StGB. Wie bereits eingangs erwähnt, schreiben wir heute den 28.06.2012. Erstaunlich, dass sich dann heute in der Post bereits eine Rechnung befindet, die erst am 01.07.2012 (rot mar- kiert) ausgestellt werden wird – wie das Rechnungsdatum zeigt. Noch erstaunlicher ist, dass auf dieser Rechnung vermerkt ist: „Fällig bei Rechnungserhalt“. Die Rechnung welche erst am 01.07.2012 ausgestellt werden wird, ist somit nach Ansicht von UPC bereits am 28.06.2012 fällig. Oder wurde hier von UPC einfach eine Urkunde un- wahren Inhaltes (über das Ausstellungsdatum) hergestellt ? *****2012-06-28