Es geht auch anders


DREIste Kundenabzocke

Wir  haben  schon  einige  Male  über  erstaunliche  Geschäftspraktiken  von  Mobilfunk-  und
Internetbetreiber berichtet.  Diese  Branche  genießt  in etwa den gleichen Ruf wie Gebraucht-
wagenhändler.   Allerdings  scheint  es  so,  dass  man  seitens  der  Mobilfunkbetreiber offen-
bar kein gesteigertes Interesse daran hat das Image zu verbessern,  wie unser folgender Fall
beweist.
Herr XY  (Name der Redaktion bekannt)  war  seit  Jahren Kunde bei ORANGE und ist nun
– durch Firmenübernahme –   bei DREI.   Er nutzt unter anderem auch das mobile Internet,
wobei sein verbrauchtes Datenvolumen nachweislich bei einem Monatsschnitt von 1,2 bis
maximal 1,5 GB liegt bzw. lag.   Sein Vertrag ist mit einem Verbrauch von 2 GB limitiert.
Kaum hatte DREI den Vertrag übernommen, schnellte sein verbrauchtes Datenvolumen auf
über  2 GB  hinaus.   Im Juli dieses Jahres hatte er laut Abrechnung von DREI sein Limit um
45 MB überschritten. Für diese angebliche Überschreitung wurden ihm zusätzlich 50,- Euro
in Rechnung gestellt.
XY rief im Callcenter von DREI an und reklamierte. Da auch für den Kundenbetreuer Herr S.
der  plötzlich  angestiegene  Datenverbrauch  nicht  nachvollziehbar  war,  einigte  man sich
wie  folgt:  20,- Euro  Gutschrift  auf  die  Augustrechnung  und  ein Gratis-GB  für den August.
Das  zusätzliche  Gratis-GB  hatte  den  Sinn  der Kontrolle,  ob  XY  vielleicht nun doch sein
Datenlimit  von  2 GB  überschreitet,  was jedoch  nicht geschah.   Sein verbrauchtes Daten-
volumen betrug im  August  1,5 GB.  Zusätzlich wurde das sogenannte „Schutzengel-Paket“
aktiviert.  Gegen  ein  monatliches Entgelt von 1,50 Euro schaltet dieses die Internetverbind-
ung  ab, wenn das vertraglich  limitierte Datenvolumen verbraucht ist.  Der Kunde hat dann
die Möglichkeit ein zusätzliches GB um 5,- Euro nachzukaufen.
Screen: © privat
Nachdem  XY  nun  im September seine Augustrechnung erhielt,  staunte er nicht schlecht.
Von  den  zugesagten  20,- Euro Gutschrift war auf dieser nichts zu sehen.   Zusätzlich ver-
rechnete  DREI  die  in  Österreich  rechtswidrige  Erlagscheingebühr oder wie diese sonst
auch immer fantasievoll tituliert wird.
Der  Vogel  wurde  jedoch damit abgeschossen,  dass das kostenlose 1 GB-Datenvolumen
(obwohl nicht einmal begonnen, geschweige denn verbraucht) in Rechnung gestellt wurde.
Screen: © privat
Betrachten wir diesen Fall,  dann bekommt der DREI-Werbeslogan „Es geht auch anders“
eine wirklich neue Bedeutung – allerdings nicht zum Vorteil des Kunden.
*****
2013-09-11