DREIste Kundenabzocke
Wir haben schon einige Male über erstaunliche Geschäftspraktiken von Mobilfunk- und Internetbetreiber berichtet. Diese Branche genießt in etwa den gleichen Ruf wie Gebraucht- wagenhändler. Allerdings scheint es so, dass man seitens der Mobilfunkbetreiber offen- bar kein gesteigertes Interesse daran hat das Image zu verbessern, wie unser folgender Fall beweist. Herr XY (Name der Redaktion bekannt) war seit Jahren Kunde bei ORANGE und ist nun – durch Firmenübernahme – bei DREI. Er nutzt unter anderem auch das mobile Internet, wobei sein verbrauchtes Datenvolumen nachweislich bei einem Monatsschnitt von 1,2 bis maximal 1,5 GB liegt bzw. lag. Sein Vertrag ist mit einem Verbrauch von 2 GB limitiert. Kaum hatte DREI den Vertrag übernommen, schnellte sein verbrauchtes Datenvolumen auf über 2 GB hinaus. Im Juli dieses Jahres hatte er laut Abrechnung von DREI sein Limit um 45 MB überschritten. Für diese angebliche Überschreitung wurden ihm zusätzlich 50,- Euro in Rechnung gestellt. XY rief im Callcenter von DREI an und reklamierte. Da auch für den Kundenbetreuer Herr S. der plötzlich angestiegene Datenverbrauch nicht nachvollziehbar war, einigte man sich wie folgt: 20,- Euro Gutschrift auf die Augustrechnung und ein Gratis-GB für den August. Das zusätzliche Gratis-GB hatte den Sinn der Kontrolle, ob XY vielleicht nun doch sein Datenlimit von 2 GB überschreitet, was jedoch nicht geschah. Sein verbrauchtes Daten- volumen betrug im August 1,5 GB. Zusätzlich wurde das sogenannte „Schutzengel-Paket“ aktiviert. Gegen ein monatliches Entgelt von 1,50 Euro schaltet dieses die Internetverbind- ung ab, wenn das vertraglich limitierte Datenvolumen verbraucht ist. Der Kunde hat dann die Möglichkeit ein zusätzliches GB um 5,- Euro nachzukaufen. Screen: © privat Nachdem XY nun im September seine Augustrechnung erhielt, staunte er nicht schlecht. Von den zugesagten 20,- Euro Gutschrift war auf dieser nichts zu sehen. Zusätzlich ver- rechnete DREI die in Österreich rechtswidrige Erlagscheingebühr oder wie diese sonst auch immer fantasievoll tituliert wird. Der Vogel wurde jedoch damit abgeschossen, dass das kostenlose 1 GB-Datenvolumen (obwohl nicht einmal begonnen, geschweige denn verbraucht) in Rechnung gestellt wurde. Screen: © privat Betrachten wir diesen Fall, dann bekommt der DREI-Werbeslogan „Es geht auch anders“ eine wirklich neue Bedeutung – allerdings nicht zum Vorteil des Kunden.***** 2013-09-11