Erstaunliches beim Mindestalter
Messer sind in Österreich in letzter Zeit sehr gefragt. Da die Nachfrage das Angebot regelt, dürfte die Firma „XXL Sports & Outdoor“ dies in ihrem Warenangebot berücksichtigt haben. So wurde gestern, in einem – in der Kronen Zeitung beigelegten – Flugblatt, ein Kindermesser (Fahrtenmesser) beworben.
Allerdings werden wir aus einer Einschränkung nicht schlau. Nämlich jener des Mindestalter von 18 Jahren. Ein Kindermesser ist schon der Bezeichnung nach für Kinder gedacht. Da dürfte den Werbestrategen bei „XXL Sports & Outdoor“ ein erstaunlicher Fehler unterlaufen sein. Denn in Österreich ist dem Gesetz nach ein Mensch bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Ausnahme Salzburg – bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ) ein Kind. Danach gilt man bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Jugendlicher. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gilt man als Erwachsener!
*****
2019-01-25