Reaktion der GIS

Schnelle Reaktion von der GIS

Kaum war unser  gestriger Beitrag „GIS und die Verhältnismäßigkeit“ zwei Stunden
online, reagierte man bei der GIS.
   
Folgendes E-Mail wurde an uns weitergeleitet:
 
Sehr geehrter Herr 
vielen Dank für Ihren Anruf. Ich verstehe Ihren Unmut über die Mahnung vom
Inkassobüro.
 
Ich übermittle Ihnen zur Ansicht einen Computerausdruck der Originalzahlscheine,
welche am 12. April 2008 bzw. 29. Mai 2008 erstellt und abgesandt wurden.
 
Nach Durchsicht Ihrer Kontodaten, habe ich festgestellt, dass die Einzahlung für
den Vorschreibungszeitraum Mai-Juni 2008, Euro 42.56 am 12. Juni 2008 verbucht
wurde.
 
Der verbleibende Restbetrag von Euro 6.21 wurde noch nicht beglichen.
Das Mahnwesen der GIS ist aus wirtschaftlichen Gründen an ein externes
Inkassobüro ausgelagert. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Rundfunkgebühren-
gesetz, BGBl. I 159/1999 §4 Abs.4 i.d.g.F.
 
Wie telefonisch vereinbart, bitte ich Sie den Betrag von Euro 6.21 an uns zu über-
weisen.
Sowie die Einzahlung bei uns verbucht werden kann, stornieren wir den Auftrag
an das Inkassobüro.
 
Ich hoffe, dass Sie mit dieser Lösung einverstanden sind.
 
Wenn ich noch etwas für Sie tun kann, rufen Sie mich bitte kurz an. Meine direkte
Durchwahl ist 05 0200 xxx. Ich bin gerne für Sie da.
 
Mit freundlichen Grüßen
Offensichtlich fühlte man sich bei der GIS, über die eigene Vorgehensweise nicht ganz
wohl und  hat einen Blick ins ABGB „§ 1333 Abs.2“ riskiert.
     
Egal, sei wie es sei, die GIS hat positiv reagiert und ihr angeschlagenes Image,
zumindest in diesem Fall, verbessert.
Stauni
  
2009-03-13