BMI sperrt linksextreme Webseite auf seinen Computern


„Heimat ohne Hass“ – Mit “Adult & Nudity”

als  Schundseite  im  Internet  eingestuft

Screen: heimatohnehass.at
Katzenjammer   herrscht   heute  auf  der  Webseite   „Heimat ohne Hass“.    Ist  doch die
linksextreme  Denunzianten-Webseite  auf den Computern des Innenministeriums nicht
mehr  aufrufbar.   In  Selbstmitleid  zerfließend meint man heute auf besagter Webseite:
„Dient doch unsere Seite für etliche Beamte und Beamtinnen als Recherche-Quelle und
auch als Nachschlagewerk für die Verbindungen zwischen der Politik und dem Rechts-
extremismus.“
Da  überschätzen sich die Herrschaften wohl gewaltig.   Kein normal denkender Mensch
kann eine Webseite,  auf der wiederholt Unwahrheiten verbreitet und unschuldige Opfer
an den virtuellen Pranger gestellt und durch den Dreck gezogen werden, ernst nehmen.
Geschweige denn als Nachschlagewerk verwenden.
Interessant ist auch der Grund der Sperre.   Wie  „Heimat ohne Hass“  selbst angibt,  erfolgte
diese  mit  der  Begründung  “Adult & Nudity”.   Diese  findet  im  Normalfall für Pornoseiten –
also Schundseiten – Anwendung. Das bedeutet, dass die linksextreme Denunzianten-Web-
seite vom Innenministerium offiziell als Schundseite im Internet eingestuft wurde.
Und  diese  Einstufung  hat  durchaus  ihre  Berechtigung,  wenn  wir  uns die letzte unwahre
Geschichte anschauen,  die auf „Heimat ohne Hass“ erst im vorigen Monat verbreitet wurde.
Dabei  scheute man dort nicht einmal davor zurück,  ein falsches Foto zu verwenden. Denn
die  Polizistin auf  dem  Bild  ist  gar  nicht  nicht  die Person,  die diskreditiert und durch den
Dreck gezogen wurde . Wir haben darüber ausführlich berichtet. Hier der LINK zum Beitrag.

Screen: heimatohnehass.at
Heute besuchte ein Mitarbeiter der Redaktion ERSTAUNLICH,  das letzte unschuldige Opfer
von  „Heimat ohne Hass“,  die  ehemalige  Polizistin  Claudia  Martens.   Wir  wollten  wissen,
wie es der schwerkranken Frau nach den Verleumdungen, die sie über sich ergehen lassen
musste, heute geht.
C. Martens,  die  sich nach einem längeren Krankenstand, seit einigen Monaten in Berufsun-
fähigkeitspension  befindet – und wie man auf dem Bild unschwer erkennen kann,  von ihrer
Krankheit  schwer  gezeichnet  ist – lebt mit ihrer ebenfalls  schwer kranken Mutter,  in einer
200 Seelengemeinde im südlichen Burgenland.
Wir führten heute ein ausführliches Gespräch mit Claudia Martens
Und  wie  es  in  so kleinen Ortschaften üblich ist,  sprechen sich Nachrichten sehr schnell
herum.   Auch in der Gemeinde  wo Martens lebt hat man Computer und so gelangte man
dort in Kenntnis des verleumderischen Beitrags von „Heimat ohne Hass“.
Sie wurde und wird nun als Nazibraut und Rechtsextremistin beschimpft. Beim Greissler darf
sie  nicht  mehr anschreiben.   Selbst die Gemeinde strich ihr die Ratenzahlung für Abgaben
wie Wasser, Kanal, Müll und Grundsteuer.
Seit  dem  verleumderischen  Beitrag  auf  „Heimat ohne Hass“  wird Martens richtig gemobbt.
Dieses Mobbing verschlechterte nicht nur ihren, sondern auch den Gesundheitszustand ihrer
ebenfalls schwerkranken Mutter.   Selbst als man bei der linksextremen Denunzianten-Web-
seite  in  Kenntnis  war,  dass  die  Story  nicht  stimmt,  kam  kein  Widerruf geschweige denn
eine Entschuldigung.
Webseiteninhaber  von  „Heimat ohne Hass“  ist  der  verhaltensauffällige  Kriminalbeamte
aus Linz, Uwe Sailer.  Er gibt an, dass er „nur“ der Domaininhaber sei und schiebt die Ver-
antwortung  für den unwahren Beitrag über Martens auf eine „Facebook-Initiative“.  Dumm
nur,  dass diese nirgends namentlich genannt,  also anonym ist.
Aber  auch  Sailer  entschuldigte  sich  weder  in  seinem (als „nur“ Domaininhaber) noch im
Namen  der  anonymen  „Facebook-Initiative“  bei  Martens.   Stattdessen  kündigte  er groß-
spurig an, dass er die Kronen Zeitung klagen werde.   Diese hatte nämlich ebenfalls darüber
berichtet  und  die  unwahre  Berichterstattung seiner Person zugeschrieben.   Hier der LINK
zum Beitrag.
Screen: heimatohnehass.at
Und  nun  sind wir beim Rechtsweg.   Wir sind der Meinung,  dass der unwahre Beitrag von
„Heimat ohne Hass“  über  Martens  klagfähig ist.   Ihr erwuchsen daraus sowohl ideelle als
auch  materielle  Schäden.  Da  sie  nur  eine  kleine  Rente  bezieht,  kann sie sich keinen
Anwalt  leisten.   Daher  haben  wir  unsere Kontakte spielen lassen.   Uns wurde zugesagt,
dass sich ein Anwalt der Sache annehmen wird.
*****
2014-07-02

Die neue Asylbetrüger-Masche


Statt U-Haft ins Lager Traiskirchen

Auf Grund des von uns heute verfassten Beitrag „Mülleimer für …..“ haben wir uns die
Frage gestellt,  ob jener von der Polizei aufgegriffene Afghane überhaupt in Österreich
angeklagt  werden kann,  obwohl er zugab,  dass er in seinem Heimatland im Drogen-
rausch  seine  Eltern,  zwei  Brüder  und  seine Schwester erschossen hat.   Anstatt in
U-Haft genommen zu werden,  wurde der Mann ins Lager Traiskirchen überstellt.
Wir  riefen deshalb im Justizministerium an und fragten nach.  Auch dort zeigte man sich
ratlos – versprach uns jedoch unserer Frage nachzugehen und uns eine Antwort zukom-
men zu lassen.   Wenn wir diese erhalten,  werden wir diese auf ERSTAUNLICH veröffent-
lichen.
Gehen  wir  nun  aber einmal davon aus,  dass der Afghane wegen seiner in Kabul began-
gen Tat in Österreich tatsächlich vor Gericht gestellt werden kann. Im Prinzip ist es Mord,
wenn jemand einen anderen Menschen tötet.   Das sagt zumindest der § 75 StGB aus.
Allerdings setzt Mord auch eine Tötungsabsicht voraus. Der Afghane gab an, dass er im
Drogenrausch  mit  seinem Vater in Streit geriet,  die frei auf einem Tisch umherliegende
Kalaschnikow  nahm  und  zu  feuern  begann.   Dabei kamen die o.a. Familienmitglieder
ums Leben.

Ein guter Anwalt wird’s schon richten

Mit  der  Streit-Aussage  fällt  die  Tötungsabsicht und aus dem Mord wird im Handum-
drehen ein Totschlag.   Denn der § 76 StGB sagt aus:   Wer sich in einer allgemein be-
greiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt,  einen anderen zu töten, ist
mit  Freiheitsstrafe  von  fünf  bis zu zehn Jahren zu bestrafen.   Und eine solche kann
auf Grund des vorangegangen Streits  (lt. Geständnis) nicht ausgeschlossen werden.
Nun war der gute Mann im Drogenrausch, wie er dies selbst zugibt. Wenn er nun einen
gewieften Anwalt hat,  macht dieser aus dem Totschlag noch einen  § 81 StGB (Fahrläs-
sige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen). In diesem Fall beträgt die Frei-
heitsstrafe  bis  zu maximal drei Jahre.   Rechnet man nun,  dass der Mann als Ersttäter
verurteilt wird,  wird ihm zusätzlich ein Drittel seiner Haftstrafe erlassen werden.
 
Das heißt im Klartext, dass der Afghane in zwei Jahren ein freier Mann ist und auch nicht
nach Afghanistan abgeschoben werden kann, da ihm dort die Todesstrafe erwartet. Die
zwei  Jahre  Haft  (bei Verbüßung der Höchststrafe)  wird  er  in  einem  österreichischen
Gefängnis vermutlich auf einer Pobacke absitzen.
Der Afghane wird aus seinem Heimatland sicher härtere Bedingungen gewohnt sein,  als
zwei Jahre in einem österreichischen Luxusknast zu verbringen.  Möglicherweise muss er
sich  wegen  seinem  Drogenproblem  noch einer Therapie unterziehen,  was vermutlich
aber auch kein Problem darstellen wird.
Im  Prinzip  hat  der  Mann sich mit seinem Geständnis eine Freikarte nach Österreich er-
kauft.   Aber wir treiben es noch ein wenig auf die Spitze.  In Afghanistan steht auch auf
Drogenhandel die Todesstrafe.

Wie viele afghanische Drogendealer kommen auf uns zu?

Es  wird vermutlich nur mehr eine Frage der Zeit sein,  bis der nächste illegal eingereiste
Afghane freimütig zugibt, dass er in seinem Heimatland wegen Drogenhandels gesucht
wird. Er wird auch weiters zugeben,  dass er wirklich einige Gramm Heroin verkauft hat
und ihn die afghanischen Behörden zu Recht verfolgen.
Für die angegebene Menge von wenigen Gramm Rauschgift wird er in Österreich maxi-
mal  6 Monate  Haft  bekommen,  sofern  er  überhaupt  vor  Gericht gestellt wird.  An-
schließend ist er ein freier Mann,  der auf Kosten der österreichischen Steuerzahler sein
Leben in der Alpenrepublik verbringen und geniessen wird.
So ein Geständnis,  ob wahr oder nicht, hat den Vorteil keine Gründe für eine politische
Verfolgung  beweisen zu müssen oder über Nacht gezwungener Weise zum Homosex-
uellen zu mutieren. Jedenfalls glauben wir, dass sich Österreich auf einen neuen Asylbe-
trügertrick  einstellen  muss.   Man  darf  gespannt sein,  welche Maßnahmen dagegen
unternommen werden.
*****

2012-07-31
 

Asylwerber als Drogendealer


Politisch überkorrekter Radiosender

Nachfolgende  Meldung,  die in der  heutigen  Printausgabe  der  Kronen Zeitung zu lesen war,
wurde  bereits gestern über den Radiosender „Arabella“ verlautbart.   Natürlich völlig politisch
korrekt vergaß man dabei, die Herkunftsländer der Drogendealer anzugeben.  Es wurde ledig-
lich von 7 Männern gesprochen, die wegen Drogenhandels festgenommen wurden.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 17.05.12)
 

Lügenbarone unterwegs

Welche Geschichten haben diese Männer wohl den österreichischen Behörden aufgetischt, als
sie  illegal  ins  Bundesgebiet eingereist sind.   Wahrscheinlich gaben sie an,  dass sie in ihrer
Heimat  aus  politischen  oder  religiösen Gründen verfolgt werden und um ihr Leben fürchten
mussten.   Möglicherweise  gaben  sie auch an,  dass sie homosexuell seien und wegen ihrer
sexuellen Orientierung flüchteten.  Dass diese 7 Männer als Schlüsselarbeitskräfte legal nach
Österreich eingereist sind schließen wir aus.
 
Wir glauben schon lange nicht mehr die Münchhausengeschichten der  „ach so“  armen Ver-
folgten.   Der  Fluchtgrund  bei  diesen  7 Verbrechern wird wohl darin gelegen haben,  weil
auch  in Afghanistan,  Ghana,  Algerien,  Syrien und dem Sudan der Drogenhandel verboten
ist  und  diese  dort  wegen ihrer  „Geschäfte“  Probleme mit der Polizei und/oder der Justiz
hatten.
 

Die Wahrheit durch Klagen verhindern wollen

Aber wie wird die Geschichte ausgehen?  Nun, wie immer schätzen wir.  Die Dealer werden
eine  geringe  Haftstrafe ausfassen, diese absitzen und anschließend weiterhin in Wien Dro-
gen verkaufen.   Und was ist mit einer Abschiebung?   Eine solche kommt doch gar nicht in
Frage,  werden  doch  diese  armen bedauernswerten Flüchtlinge in ihrer Heimat aus polit-
ischen, aus religiösen und/oder aus sexuellen Gründen verfolgt.
 
Und sollte es die Österreichische Justiz tatsächlich wagen,  den einen oder anderen Drogen-
dealer  abschieben zu wollen,  werden  sich wieder zahlreiche linke Gutmenschen einfinden,
um  mit Protestaktionen den Abzuschiebenden freizupressen. Kommt es dann am Flughafen
durch  Randalen  und  Widerstand  gegen die Staatsgewalt zum Abbruch des Abschiebevor-
gangs, wird der Abzuschiebende wieder in seine Gefängniszelle zurück gebracht werden.
 
Vermutlich wird dann ein in die Bedeutungslosigkeit  verschwundener Anwalt die Bühne be-
treten  und  mit irgendwelchen geschickten Winkelzügen den Inhaftierten aus dem  Gefäng-
nis holen.   Dabei wird er es vermutlich nicht verabsäumen all jene zu klagen, die den Asyl-
werber gerechtfertigt der  Lüge bezichtigen, was dessen Angaben zu seinen Fluchtgründen
betrifft.
 
*****

2012-05-17
 

Außer Spesen nichts gewesen


Sicherheitsmann beendete Bankraub-Serie

Dem beherzten  Eingreifen des Sicherheitsmannes, Andreas Grotz,  ist es zu verdanken,
dass eine professionelle Bankräuberbande aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie haben
in den Beiträgen „Der bedrohte Bankräuber“ und „Die Anwältin der Bankräuber“  ausführ-
lich darüber berichtet.

Einer der  Bankräuber nahm beim letzten Überfall,  auf eine Raika-Filiale in Blindenmarkt,
den  Sicherheitsmann  (dem das   Ende einer  Bankraubserie zu  verdanken ist)  unter Be-

schuss.  Vor einem Monat wurde die kriminellen Brüder,  vom Landesgericht  St. Pölten zu
hohen  Haftstrafen verurteilt.  Wegen der  Schießerei mit  dem Sicherheitsbeauftragten der
Bank, wurde der Jüngere (25) auch des Mordversuchs schuldig gesprochen. Sein 27-jähr-
iger Bruder erhielt eine  Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord.  Sie fassten je-
weils 20 Jahre aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Grotz wurde wegen Mordversuchs angezeigt

Vergangene Woche stattete Andreas Grotz, der ERSTAUNLICH-Redaktion einen Besuch
ab und berichtete über die Nachwehen seines ordnungsgemäßen Handelns. Wie wir be-
reits im  Beitrag  „Die Anwältin der Bankräuber“  berichteten,  versuchte  die  Verteidigerin
(Irmtraud Oraz) der Bankräuber den Spieß umzudrehen und zeigte den Sicherheitsmann
wegen Mordversuchs an.


Zog eine Serien-Bankräuberbande aus dem Verkehr

Grotz  stellte  den  Bankräuber  und  versuchte  diesen  mit  den  Worten  „Stehen bleiben
Polizei!“ 
zur  Aufgabe  zu bewegen.  Dieser  dachte  jedoch nicht  daran  und  begann zu
schießen. Grotz feuerte zurück, doch dem Kriminellen gelang es noch, in den von seinem
Bruder gelenkten Fluchtwagen zu flüchten.  Aus dem  Auto heraus wurde der Sicherheits-
mann noch  unter Beschuss  genommen.  Die Tatsache,  dass  Grotz  zurück  geschossen

hatte und ihren Klienten traf,  wertete die Anwältin als Mordversuch.

Aus einem  uns vorliegenden  amtlichen Bericht  geht hervor,  dass die  Bankräuber mit folg-

enden Waffen ausgestattet waren.  Eine Maschinenpistole Agram 2000 samt Schalldämpfer,
eine  Pistole Glock 17,  sowie eine Pistole CZ M75.  Für alle Waffen  war ausreichend  Muni-
tion  vorhanden. In einem gerichtlich beauftragten Sachverständigungsgutachten (Einschüs-
se im Mauerwerk, Lage der Patronenhülsen etc.) wurden  die Vorgänge am Tatort eindeutig
rekonstruiert und die Notwehrsituation von Grotz bewiesen.

Verfahren gegen Grotz natürlich eingestellt

Also wurde das Verfahren gegen  Andreas Grotz wegen  §§ 15,75 StGB, am 21.06.10 ge-
mäß § 190 Z 1 StPO eingestellt.  Dies wurde  der Anwältin des bedauernwerten Bankräu-
bers schriftlich mitgeteilt. Das konnte sich das „Opfer“, der Bankräuber Christian L., natür-
lich nicht gefallen lassen und beantragte eine Fortführung des Verfahrens.


Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Grotz

Glücklicherweise  ist  in  der  Stellungsnahme des  LG St. Pölten  (4St274/09a)  folgender
Schlußsatz zu lesen:  „Dem Fortführungsantrag  sind keine Gründe zu entnehmen,  die An-
lass für die Fortführung  des eingestellten Verfahrens geben könnten.“
  Ohne der  Gerichts-

barkeit vorgreifen zu wollen, glauben wir dass eine Abweisung dieses Fortführungsantrags
erfolgen wird.

Rein theoretisch könnte es aber noch zu einem Verfahren gegen Grotz kommen. Was uns
allerdings  verwundert  ist die Tatsache,  dass die Anwältin  ihrem Klienten nicht vermitteln

konnte oder wollte, wann das Ende der Fahnenstange erreicht ist.

Ein Spass-Tip für die Anwältin

Da hätten  wir für  die Anwältin  noch einen Tip.  Grotz hatte  dem  Bankräuber  die  Worte
„Stehen bleiben Polizei!“ zugerufen, obwohl er gar kein Polizist ist. Da könnte man doch
durchaus eine  Amtsanmaßung gemäß  § 314 StGB  konstruieren.  Diese Empfehlung ist
natürlich sarkastisch gemeint und als Witz aufzufassen.

Als gleicher Witz gilt für uns,  als die Anwältin einen Mordversuch im Verhalten des,  vom

Bankräuber unter Beschuss genommen, Sicherheitsmannes gesehen hat und dies offen-
bar nur dazu diente, eine Notwehrsituation für ihre Klienten herauszuschlagen.  Wäre ihr
das gelungen, wäre der Mordversuch und die Beihilfe ihrer Klienten vom Tisch gewesen.

Diese  erstaunliche  Mordversuchs-Konstruktion würde  ihr nicht  einmal der  blauäugiste
Staatsanwalt abnehmen. Unserer Meinung nach hat diese Anwältin, mit diesem versuch-

ten juristischen Schachzug, weder dem Standesansehen ihrer Zunft, noch ihren Klienten
einen Gefallen getan.

Bank verzichtet auf weitere Überwachung

Für Andreas Grotz  gilt allerdings,  außer  Spesen  nichts gewesen,  denn er  blieb mit
einer Anwaltsrechnung von rund 10.000,- Euro über. Pikantes Detail am Rande dieser
Causa.  Seit dem besagten  Banküberfall  verzichtet die  Raika-Filiale  in Blindenmarkt
auf  jegliche  Überwachung.  Entweder  will  man  es  zukünftigen  Bankräubern  leich-
ter machen oder es wird damit gerechnet, dass nach dem beherzten Einsatz von Grotz,
kein Räuber mehr so schnell auf die Idee kommt diese Bank zu überfallen.

*****

2011-02-20
 

Nebenerwerb Drogenverkauf


Zum Drogenverkauf gezwungen

Wieder  haben  „rassistische   Polizeibeamte“,   zwei  in  ihrer  Heimat  politisch  verfolgte
Schwarzafrikaner festgenommen. Dabei hatten sich diese gar nichts zu Schulden kommen
lassen.  In Ermangelung ihrer finanziellen Reserven,  waren unsere  schwarzen Brüder lei-
der zum Versuch gezwungen, etwas Rauschgift unter die Bevölkerung zu bringen.

Die Vorfälle spielten sich am  Montag gegen 22:00 Uhr, bei der U2-Station  Messe-Prater
und am  Dienstag gegen  18:30 Uhr,  bei der U6-Station Handelskai ab.  In beiden Fällen
setzten  sich die  armen unschuldig  angehaltenen  schwarzen  Drogendealer  zur  Wehr,

stießen die Polizeibeamten zur Seite und flüchteten.

Da aber das österreichische Wohlfahrts-Asylwesen etwas behäbig macht, konnten beide
Schwarzafrikaner  nach kurzer Flucht dingfest gemacht werden.  In Afrika wären die zwei
vermutlichen  Dealer schon tot,  wenn sie  derart langsam  vor einem  Krokodil geflüchtet
wären.

Die bösen rassistischen Polizisten

Aber zurück zum Thema.  In beiden Fällen liegt ein schweres Fehlverhalten der amtshand-
elnden Polizisten vor. Anstatt den Schwarzafrikanern etwas Rauschgift aus der Asservaten-
kammer  zukommen  zu  lassen  und  ihnen  gute  Verkaufsplätze  vor  Schulen  zu  zeigen,
nahmen sich die Beamten das Recht heraus, diese zwecks Kontrolle anzuhalten.

Die beiden vermutlichen Drogendealer haben dann nur von ihrem Notwehrrecht Gebrauch
gemacht,  als sie die Polizisten  zur Seite  stießen und flüchteten.  Wieso  Notwehr  werden
Sie sich nun fragen?

Zangers These der Notwehr

Na ja,  wir folgen hier nur einer These des  RA Zangers.  Dieser  meinte im Fall „Camara“,
dass  ein Recht  auf Notwehr besteht,  wenn durch eine  Abschiebung den Betroffenen in
seiner Heimat Folter droht.

Wir gehen davon aus,  dass den beiden Schwarzafrikanern,  wie bei allen die nach Europa
flüchten, in ihrer Heimat politische Verfolgung, Folter und Tod droht.  Dies haben sie sicher

bei ihrem Asylantrag angegeben und ist daher äußerst glaubwürdig. Durch die Festnahme
wäre ja die  Gefahr einer  Abschiebung gegeben und daher  war der  rechtswidrige Angriff
auf die Polizisten ein reiner Akt der Notwehr.

Das Maß ist voll

Was wird nun passieren?  Die beiden  mutmaßlichen  Drogendealer werden  einige Tage in
einer Zelle verschwinden. Dann werden sich wieder einige Linkslinke Gutmenschen finden,
welche die inhaftierten  Schwarzafrikaner freipressen. Vielleicht findet sich wieder ein Roter
Promianwalt der die Kaution überbringt und die Verteidigung übernimmt.

Die beiden schwarzafrikanischen Brüder werden in den Untergrund abtauchen und weiter-
hin ihren Geschäften nachgehen, bis sie das nächste Mal geschnappt werden. Dann fängt
das ganze Spiel wieder von vorne an und „böse rassistische“ Polizeibeamte werden……

Wann merken die politisch Verantwortlichen eigentlich, dass das Maß voll ist?  Wie lange
dürfen assozial eingestellte NGOs dem Rechtsstaat noch auf der Nase herumtanzen und
rechtwidrige Aktionen setzen, für die Otto Normalverbraucher ins Gefängnis maschiert.

*****

2011-01-06
 

Das Fritzl-Interview


Interview mit einem Psychopathen

Die Gratiszeitung  „Heute“  berichtet heute ganz groß, über Fritzls erstes Interview.  Dem
Reporter der deutschen Bildzeitung, Wolfgang Ainetter, ist es gelungen den wegen Mord,
Sklavenhaltung,  Freiheitsentziehung,  schwere Nötigung  und Blutschande,  in der JVA –
Stein einsitzenden Josef Fritzl zu interviewen.

Wie sinnvoll es ist, mit eine Psychopathen der seine Tochter 24 Jahre lang in ein Keller-
verlies  einsperrte  und diese fast täglich vergewaltigte,  ein Interview  zu führen  sei da-
hingestellt. Vermutlich hat die deutsche Bildzeitung für dieses Interview dementsprech-

end viel Geld bezahlt, dass hoffentlich den Opfern zu Gute kommen wird.

Marcus J. Oswald und sein Traum

Von einem Fritzl-Interview hätte der einstig selbsternannte Online-Gerichtsreporter Mar-
cus J. Oswald sicherlich geträumt. Allerdings ist er schon bei der Verhandlung aus dem
Pressezelt geflogen,  da er nicht einmal einen  Presseausweis besaß.  Nun aber wieder
zurück zum Thema. Fritzl wird wegen Selbstmord- und Mordgefahr rund um die Uhr von
Justizwachebeamten überwacht.

Kann sich jeder Besucher in der JVA-Stein frei bewegen?

Daher ist auch davon auszugehen,  dass die Beamten beim  Interview anwesend waren.
Wir denken auch, dass für einen derartigen  Interview-Termin das Einverständnis der An-
staltsleitung vorgelegen sein muss und die ganze Angelegenheit höchst offiziell über die
Bühne ging.  Wir können es uns  nämlich beim  besten Willen nicht vorstellen,  dass man
sich in der JVA-Stein als Besucher völlig frei bewegen und Interviews  durchführen kann
wie es einem beliebt.

Interview war nicht genehmigt

Da waren wir aber höchst erstaunt, als wir in einer heutigen  Aussendung des Bundesmin-
isteriums für Justiz lesen mussten, dass das Fritzl-Interview ein offensichtlicher Missbrauch
der Verhörzone war. Laut Justizministerium bedürfen Interviews von Straf- und  Untersuch-
ungshäftlingen  grundsätzlich der  Genehmigung der  Vollzugsdirektion  beziehungsweise
des zuständigen Haftrichters.

Gut, für Fritzl ist der Haftrichter nicht mehr zuständig, da er sich bereits im Strafvollzug be-

findet. Also bleibt nur mehr die Vollzugsdirektion übrig. Laut der Aussendung wurde aber
keine derartige Genehmigung erteilt. Also stellt sich die berechtigte Frage, wie das Fritzl-
Interview zustande gekommen ist.

Hoffentlich plaudert der Anwalt nicht

In der Aussendung des  Justizministeriums meint man wörtlich:  „Offensichtlich ist das nun
zur Veröffentlichung gekommene Interview in der so genannten Verhörzone durch Mithilfe
eines Rechtsanwalts entstanden.“
  Man habe auch den betroffenen  Anwalt zu einer Stell-
ungsnahme aufgefordert.

Nun werden vermutlich einige Leute zittern, dass jener Rechtsvertreter in seiner Angst um
seine Karriere  nicht zu plaudern beginnt.  Denn dann könnte der Umstand eintreten, dass

man in Stein wieder Personalbedarf hat. Gut dass das Bundesheer noch nicht alle arbeits-
losen Soldaten zur Finanz geschickt hat und eventuell noch einige Beamte nach Stein um-
leiten kann.

*****

2010-11-02
 

Öffentlichkeitsdrang vs. Persönlichkeitsrechte


Lebenszeichen vom Spendenverein „Engel auf Pfoten“

Im vorigen Jahr berichteten wir  über den  Spendenverein  „Engel auf Pfoten“  und den
Turbulenzen rund um diese Organisation. Der ehemalige  Vereinsobmann Roland Kom-
uczky ist  mittlerweile  verstorben und  die Vereinsführung  wurde von  einem gewissen
Nenad Vigele übernommen.
An und für sich  hatten sich die Wogen  um das Vereinsgeschehen geglättet und der nor-
male Alltag dürfte bei „Engel auf Pfoten“ wieder Einzug gehalten haben.  Das dachten wir
zumindest bis zum gestrigen Tage. Gestern gab es nämlich ein Lebenszeichen, in Form
der Person des Peter Swoboda.

Unbekannter erschien auf der Bildfläche

Im September 2009, erschien eine uns bis dato unbekannte  Person auf der Bildfläche und
machte es sich zur Aufgabe, zahlreiche Kommentare zu den „Engel auf Pfoten – Beiträgen“
zu posten. Dieser User outete sich als Peter Swoboda und lieferte sich mit Sympathisanten
des bereits  verstorbenen  Roland Komuczky,  virtuelle Wortgefechte  die bereits an die
Grenzen des guten Geschmacks stießen.

Profundes Wissen veranlasste uns zu Recherchen

Bei ERSTAUNLICH gibt es normalerweise keine Zensur. Jedoch etliche Postings von Swo-
boda mussten wir offline stellen, da diese diffamierend und beleidigend waren. Er erwies
sich auch als profunder Kenner des Spendenvereins „Engel auf Pfoten“.
Dass veranlasste uns damals zu recherchieren,  wer dieser  Peter Swoboda überhaupt ist.
Diesbezüglich  wurde  auch der  Beitrag  „Wer ist Peter Swoboda?“ verfasst.  Seine doch
zum Teil guten Kenntnisse bezüglich des Spendenvereins und die Tatsache die er selbst
veröffentlichte, dass er das sehende Auge des jetzigen Vereinsobmanns Nenad Vigele sei,
lassen den Schluss zu, dass Swoboda zumindest teilweise ins Vereinsgeschehen integriert
ist, beziehungsweise war.
 

Ein erstaunlicher Brief

Daher assoziieren wir ein gestern  erhaltenes Schreiben von Swoboda,  mit dem Spenden-
verein „Engel auf Pfoten“ und vermuten, dass uns hier eine Mitteilung gemacht werden
soll, aus der wir bis dato jeodch noch nicht schlau wurden.
Denn den Inhalt des erstaunliches Briefes von Swoboda nehmen wir nicht für bare Münze.
Er teilt uns nämlich mit, dass er sich auf Grund des Beitrages „Wer ist Peter Swoboda? , in
seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sehe.
Dieser Umstand ist für uns in der Tat erstaunlich, betrat doch Swoboda freiwillig und un-
aufgefordert die virtuelle Bühne von ERSTAUNLICH, outete sich, schrieb zahlreiche Kom-
mentare und lieferte sich Verbalschlachten mit anderen Usern.
Dass der Mann durch sein Verhalten unsere Aufmerksamkeit erregte, lag in der Natur der
Sache. Nun steht der beanstandete Beitrag  „Wer ist Peter Swoboda?“  bereits über ein
Jahr im Netz und wurde auch seinerzeit von Swoboda kommentiert, ohne dass es ihn je
gestört hätte.

Was will Swoboda wirklich?

Nun fragen wir uns doch, was will uns  Swoboda wirklich mitteilen?  Gibt es neue Erkennt-
nisse oder Vorfälle im oder rund um den Spendenverein „Engel auf Pfoten“, deren wir uns
annehmen sollen? Ist sein Schreiben ein versteckter Hilferuf um mit uns in Kontakt zu tre-
ten?
In diesem Fall laden wir ihn gerne zu einem  Gespräch in die Redaktion ein.  Oder irren wir
uns und Swoboda versucht einen finanziellen Nutzen aus vorgeschobenen Persönlichkeits-
rechten abzuleiten, die er in diesem Fall nicht mehr hat?

Öffentlichkeitsdrang vs. Persönlichkeitsrechte

Peter Swoboda ist unaufgefordert und freiwillig mit dem Online-Magazin ERSTAUNLICH
in Kontakt getreten, registrierte sich und kommentierte teils unter eigenem Namen, sowie
diverser  Nicknamen,  Beiträge in der Causa Komuczky,  beziehungsweise die des Spen-
denvereins. Dass er gerne in der Öffentlichkeit steht wird durch die Tatsache bewiesen,
dass er sich auch anderwärtig im Internet präsentiert hatte.
Nach unserer bescheidenen , sowie jener fundierten Rechtmeinung  unseres Anwaltes, be-
steht im Beitrag „Wer ist Peter Swoboda?“ keinerlei Persönlichkeits-Rechtsverletzung. Daher
können  wir Herrn Swoboda nur  anraten den  Rechtsweg zu  beschreiten,  sollte er sich in
Rechtsgüter wie Ehre oder Vermögen  geschädigt sehen.  Einer etwaigen Klage sehen wir
mit Gelassenheit entgegen.
*****

2010-10-22
 

Offener Brief an W. Kirchleitner


Sehr geehrter Herr Kirchleitner

Unsere gemeinsame Vorgeschichte dürfte Ihnen hinlänglich bekannt sein. Sie hatten auf
den von Ihnen betrieben Blog „oesterreichwatch“, der mittlerweile aus welchen Gründen
auch immer deaktiviert ist, ein Foto von meiner Person mit dazu beleidigendem Text ver-
öffentlicht.
Sie wurden damals von mir aufgefordert, dieses Foto samt Text von Ihrem Blog zu ent-
fernen. Ihre Antwort war, dass Sie ohne Intervention meines Anwaltes nichts unter-
nehmen würden.
Ihr Wunsch war mir Befehl und so beauftragte ich Herrn Mag. Werner Suppan, der ein
profunder Kenner des Medienrechts ist, mich rechtlich zu vertreten. Auf Grund dessen
erkannten Sie offensichtlich den Ernst der Lage und kamen der Aufforderung nach.
Die Aufforderung zur Begleichung der Honorarnote meines Anwaltes, haben Sie dann
wahrscheinlich nicht ernst genommen und ließen es auf  eine Mahnklage, samt bedingten
Zahlungsbefehl ankommen.
Anstatt Vernunft walten zu lassen zogen Sie es vor, folgendes auf einen Ihrer anderen
Blogs zu veröffentlichen.
Wörtliches Zitat auf dem Blog  „http://warteschlange.twoday.net“
In meinem Widerspruch steht unter anderem auch daß Herr Reder seinen Anwalt „falsch
informierte“ und diesen Weg des Dialoges wählte – die Justiz benutzte (aus purer Bösart-
igkeit) – und noch etwas. Nennen wir es 2 Überraschungseier. Welche nach dem Gerichts-
entscheid selbstverständlich veröffentlicht werden.

MfG
Wolfgang Kirchleitner alias RokkerMur
(Screen: http://warteschlange.twoday.net)
Auch diese Screens habe ich im Internet gefunden:
(Screen: http://twitpic.com/1g3x4z)
(Screen: http://twitpic.com/1g3y2t)

Ich erlaube mir den Leser(innen) von ERSTAUNLICH und auch Ihrer Person, das Resultat
in dieser Causa mitzuteilen. Der Zahlungsbefehl ist rechtskräftig und damit vollstreckbar.
Offensichtlich dürfte das mit dem von Ihnen publizierten Widerspruch nicht so ganz funk-
tioniert haben.
Wie bereits im Beitrag „In eigener Sache“ vom 09.02.2010 festgehalten, habe ich nichts
gegen Kritik betreffend meiner Person einzuwenden. Allerdings sollte diese in sachbezo-
gener und nicht beleidigender Art geschehen. Möglicherweise könne Sie sich mit den
Inhalten meines Online-Magazins nicht identifizieren und hegen daher eine
Antipathie gegen mich.
Das gibt Ihnen allerdings nicht das Recht, mich in Ihren Blogs zu diffamieren. Sollten Sie
nicht in der Lage sein eine höfliche Kritik, die durchaus scharf sein darf, über meine Per-
son zu formulieren, kann ich Ihnen nur den Rat geben es einfach zu unterlassen über
mich zu schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Reder

2010-05-27
  

Offener Brief


An den Herausgeber von „Oesterreichwatch“

Sehr geehrter Herr Kirchleitner!

Mit Wohlwollen habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie durch die Deaktivierung Ihres
Blogs „oesterreichwatch“ zur Vernunft gekommen sind und meiner, sowie der Aufforderung
meines Anwaltes Folge geleistet haben und Fotos meiner Person von allen Ihren betrieb-

enen Webblogs entfernt haben.

Warum Sie es auf eine juristische Machtdemonstration ankommen und nicht gleich Vernunft
walten ließen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Auf jeden Fall ist es Ihnen nun wieder mög-

lich, den besagten Blog weiter zu betreiben.

Nachdem Sie aber offensichtlich Ihr Unrecht eingesehen haben, werde die Sache nicht weiter-
verfolgen und von einer Klage Abstand nehmen. Für die Zukunft kann ich Ihnen nur anraten,
keinerlei Bildmaterial meiner Person, auf irgendeinen Ihrer Blogs zu veröffentlichen, ohne
von mir die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis dafür zu haben.

Auch würde ich Sie ersuchen auf Ihre Wortwahl zu achten, wenn Sie sich wieder bemüßigt

fühlen einen Beitrag über mich zu schreiben. Ich habe nichts gegen sachliche Kritik, denn es
kann nicht jeder meiner Meinung sein.

Allerdings werde ich eventuelle diffamierende, verleumderische oder beleidigende Worte über
mich nicht akzeptieren und mit Sicherheit rechtliche Schritte dagegen unternehmen. In Zukunft
werde ich mich nicht mehr so grosszügig zeigen und Sie mit einer Abmahnung davonkommen

lassen.

Aber ich hoffe Sie haben aus diesem Vorfall eine Lehre gezogen, sodass ich in Zukunft nicht
genötigt sein werde, Klage gegen Sie einzubringen die dann wirklich teuer für Sie wird. Ich
wünsche Ihnen für Ihre weitere journalistische Laufbahn noch viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Erich Reder

*****

2010-02-10
  

In eigener Sache


Auch für Gratisblogger gilt das Gesetz

Das die Inanspruchnahme von Gratis-Blogs nicht davon befreit, sich an gesetzliche Vor-
schriften zu halten, diese Erfahrung musste Herr Wolfgang Kirchleitner nun machen.
Dieser Mann betreibt zahlreiche Web-Blogs des Providers und Medieninhabers „twoday.
net“.
Aus welchen Gründen auch immer sah er sich dazu veranlasst, über den Herausgeber
dieses Onlinemagazins auf einem seiner Blogs „oesterreichwatch“ unqualifizierte Beiträge
zu verfassen. Dazu stellte er noch Bilder in seinen Blog, für deren Veröffentlichung er
keinerlei Erlaubnis hatte.

Hochmut kommt vor den Fall

Am 23.Jänner 2010 wurden diese Beiträge und Bilder von uns entdeckt und Herr Kirchleitner
wurde am selben Tag aufgefordert, diese unverzüglich zu entfernen. Sein lakonischer Kom-
mentar war: Soll ich die Verteidigungsrede für ihren Anwalt machen?“

Da die Sache offenbar nicht in Güte zu regeln war, übergaben wir die Angelegenheit un-
serem Firmenanwalt. Auch dieser forderte Herrn Kirchleitner auf, den bestehenden Missstand
zu beseitigen. Auch diese Aufforderung wurde ignoriert. Ob dies aus  juristischer Unkenntnis
oder einem Justament -Standpunkt geschah, entzieht sich unserer Kenntnis.

Twoday.net reagierte korrekt

In der Folge setzte sich unser Anwalt mit dem Provider und Medieninhaber „twoday.net“
in Verbindung und informierte ihn über die Sachlage. Da dieser nach Kenntniserhalt, als
Medieninhaber für den Inhalt von vergebenen Blogs verantwortlich ist, tat er das einzig
Richtige. Er hielt sich an die österreichischen Rechtsvorschriften und deaktivierte den
besagten Blog.

Austriawatch

Das war offensichtlich ein herber Schlag ins Gesicht des Herrn Kirchleitner. Jedenfalls
fühlte er sich bemüßigt, sofort einen neuen Blog mit dem Namen „austriawatch“ ins
Leben zu rufen, auf den er folgendes veröffentlichte.
Wir sind vor Ehrfurcht erstarrt, als wir den Punkt 2.1) gelesen haben, nehmen es aber trotz-
dem mit Gelassenheit zur Kenntnis. Der Herausgeber dieses Magazins hat nichts dagegen,
wenn über ihn berichtet wird. Allerdings sollte dies in einer gesitteten und nicht beleidigen-
den Form geschehen.

In Zukunft die Regeln beachten

Also Herr Kirchleitner, wenn Sie das nächste mal berichten dann wäre es ratsam, ausreich-
ende Recherchen anzustellen und persönliche Beleidigungen zu unterlassen. Bei der Ver-
wendung von Bildern, sollten Sie den Urheber um Erlaubnis fragen, um sich Schwierigkeiten
zu ersparen.
Im Bereich der Akzeptanz ist es noch,  wenn Bilder unter Quellenangabe und mit einem
sachbezogenen Beitrag veröffentlicht werden, ohne die Erlaubnis des Urhebers einzuholen.
Allerdings Fotos in Verbindung mit unsinnigen und beleidigenden Texten ins Netz zu stellen,
ist ein absolutes „No Go“.
Wir werden Ihre Aktivitäten in nächster Zeit im Auge behalten und hoffen doch, dass Sie
aus dieser Angelegenheit eine Lehre gezogen haben.
*****

2010-02-09
  

Wer ist Peter Swoboda?

 

Zahlreiche Kommentare

Im Beitrag „EinVater deckt auf“, erwähnte Alfred K. den Namen des neuen Obmanns
vom Verein „Engel auf Pfoten“, Nenad Vigele und dessen Begleiter Peter Swoboda.
Während  sich der Vereinsobmann in vornehmer Zurückhaltung übt, begann Herr
Swoboda zahlreiche Kommentare zu schreiben.

Viele Widersprüche

Er schrieb in einer derartig widersprüchlichen Art, sodass er unser Interesse erweckte.
Vor allem hatte ihm niemand etwas vorgeworfen, sondern es wurde nur festgehalten,
dass er der Begleiter von Nenad V. war.
Seine Kommentare kamen daher quasi frei von der Leber. So schrieb er am  24.09.09
folgendes.
Peter Swoboda schrieb:
Ich war nur eine Begleitperson des neuen Obmannes quasi ein sehendes Auge für den
Vollblinden Herrn V. mehr nicht. Für mich ist der Verein so was von egal und ich kannte
diesen Herrn nur flüchtig ich habe im glaube ich vielleicht dreimal gesehen mehr nicht.
Am selben Tag, einige Stunden später hatte er eine andere Version auf Lager, die seinem
ersten Kommentar widersprach.
Peter Swoboda schrieb:
Ich kenne der Herrn Vigele über sieben Ecken schon länger vielleicht zehn Jahre und wir
treffen und hin und wieder wenn ein sehendes Auge gebraucht wird ansonsten habe mit
dem neuen Obmann fast bzw. keinen Kontakt.
Interessant, dass Swoboda einen Menschen den er bereits mehr als zehn Jahre kennt
und auch hin und wieder trifft, nur dreimal in seinem Leben gesehen haben will. Herr
Vigele scheint allerdings sehr viel Vertrauen in seinen Begleiter zu setzen.
Alfred K. wunderte sich, dass Vigele bereits am 19.08.09 als neuer Vereinsobmann ein-
getragen war. Dies wurde von Swoboda folgend kommentiert.
Peter Swoboda schrieb:
Ich will mit dieser ganzen Engel sch**sse nichts zu tun haben.
und eine halbe Stunde später im selben Tenor
Ich sage es ihnen nochmal ich habe mit dem Verein und seinen Machenschaften nichts
am Hut.
kam dies als Antwort auf eine Einladung für seine Person zu einem Interview. Jetzt fragen
wir uns natürlich, welche Machenschaften das sein könnten, mit denen Swoboda nichts
zu tun haben will.
Auch ist es erstaunlich, dass er ein Gespräch über den Verein , nur im Beisein des Vereins-
anwaltes führen will. Da fragen wir uns doch weiter, warum ein Anwalt bei einem
Interview anwesend sein soll.
Peter Swoboda schrieb:
Ja ich kenne Herrn Bellak er ist ein guter Freund den kenne ich schon länger und was in
dem Genderwahn steht wird noch gesondert behandelt.

Männerfreundschaft

Dieses Kommentar schrieb Swoboda als Antwort auf ein Zitat indem stand, dass sein Name
im Zusammenhang mit dem Namen Martin Bellak gefallen war. Dieses Statement ist auch
sehr interessant, hat uns doch Herr Vigele in einem Telefongespräch von sich aus, auf Bellak
angesprochen.
Allerdings betonte er im gleichem Atemzug, dass er Herrn Bellak nicht kenne. Das erscheint
uns seltsam, wo doch Swoboda und Bellak so gute Freunde sind und einen Herrn Vigele von
dieser Freundschaft ausschliessen.

Genderwahn

Was in „Genderwahn“ über Herrn Bellak geschrieben wurde verurteilen wir aufs Schärfste,
sowie wir auch die Beiträge über Roland K., dessen Familie und auch über den Herausgeber
dieses Online-Magazins, im abartigen Blog „Die ganze Wahrheit über Ritter Roland Komuczky
und seinem Verein Engel auf Pfoten“ verurteilen.
Peter Swoboda schrieb:
Herr Alfred K. alle Privaten Sachen ihres Sohnes sind in einem Sackerl im Büro. Wenn sie es
wünschen können sie sich diese gerne beim Empfang  abholen.  Sollten weitere Dinge auf-
tauchen kommen die auch dort rein.
Das ist wohl einer der erstaunlichsten Kommentare von Swoboda. Dieses gibt er als Antwort
auf einen Kommentar von Alfred K., der die persönlichen Sachen seines Sohnes reklamiert.
Obwohl er laut eigener Aussage mit dem Verein nichts zu tun und mit dessen Machenschaften
nichts am Hut hat, gibt er Alfred K. Anweisung wo er die privaten Sachen seines Sohnes ab-
holen kann, bzw. wo diese verfrachtet werden, falls noch welche auftauchen sollten.

Graue Eminenz?

Wir könnten noch etliche Seiten lang die Kommentare von Peter Swoboda analysieren und
würden vermutlich zum Schluss kommen, dass er in diesem Verein eine nicht unbedeutende
Position besetzt. Wie gesagt, ist dies jedoch eine Annahme von uns, welche durchaus nach-
vollziehbar ist. 

Wer ist Peter Swoboda?

Swoboda ist bei einer Webseite Fotograf. Er ist auch für Reportagen und News zu-
ständig. Da wollen wir aber hoffen, dass er bei seinen Rechtschreibkünsten nicht viele
Artikel zu verfassen hat.

Nebenschauplatz

Wir haben in diesem Beitrag die Rechtschreibfehler von Swoboda ausgebessert, da diese
in den Augen weh taten. Die Grammatik und Satzstellung haben wir belassen, da dies sein
persönlicher Stil sein dürfte.
Auf jeden Fall werden wir den weiteren Verlauf der Dinge rund um den Verein „Engel auf
Pfoten“ sehr gut ihm Auge behalten. Auch an dem Fall Roland K. bleiben wir weiter dran.
Stauni
  
2009-09-29 
  

Cyberstalking TEIL 2

 

Leserreaktion

Auf Grund eines heutigen Leserkommentars bezüglich der Beiträge „Cyberstalking“ und
„Erstaunliches in der Anwaltsszene“, haben wir neue Recherchen angestellt. Dabei kamen
einige Neuigkeiten ans Tageslicht.

In Rechtskraft

Die gegen den selbsternannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald angestrebte
„Einstweilige Verfügung“ hat seit 22.09.2009 Rechtskraft. Ob und wieweit der Betreiber
des Blogs „Blaulicht und Graulicht“ der „EV“ Folge leisten wird, bzw. Folge geleistet hat,
entzieht sich unserer Kenntnis.

Dem Marcus J. Oswald werden nun gerichtlich seine Grenzen aufgezeigt
  

Anwalt distanziert sich

Im Beitrag „Erstaunliches in der Anwaltsszene“ haben wir berichtet, wie Oswald in einem
E-Mail ganz unverblümt über seine Geschäftspraktiken mit einem Wiener Anwalt schreibt.
Wir haben den betroffen Rechtsanwalt damals um eine Stellungsnahme gebeten und dieser
sendete uns nachfolgendes Mail.

Das Anwaltschreiben im Originaltext

Das mir übermittelte Mail von Herrn Oswald erlaube ich mir wie folgt zu kommentieren:
Die Schilderung von angeblichen -haarsträubenden-Geschäftspraktiken ist fern jeder
Realität. Herr Oswald wurde von mir niemals beauftragt oder ermutigt, mir Klienten
zuzuführen geschweige denn Klienten von „anderen Anwälten abzuziehen“.
 
Ich habe Herrn Oswald auch mehrfach ausdrücklich gebeten, jedewede Berichterstattung
über mich zu unterlassen.
Da Strafprozesse aber öffentlich sind, habe ich keinen Einfluß auf die Anwesenheit von
Reportern und deren Berichterstattung.
Ich schätze Herrn Oswald zwar als hervorragenden Journalisten, distanziere mich aber
dezidiert von seinen Vorschlägen bezüglich Anwerbungspraktiken und Provisionsvorstell-
ungen.
Ausdrücklich weise ich die Behauptung zurück, wonach Herr Oswald von mir Provisionen
erhalten hätte.
Selbstverständlich zählt die penible Einhaltung der Standesvorschrfiten zu meinen funda-
mentalen Geschäftsprinzipien.   
 
Mit freundlichen Grüßen

Bild wird unklar

Aus diesem Schreiben entnehmen wir, dass dieser Anwalt keinen Wert darauf legt mit
einem Herrn Oswald in einer geschäftlichen Beziehung stehen zu wollen, oder gar
eine derartige Geschäftverbindung hat.
Da ist es doch erstaunlich, dass dieser Anwalt per „Google“ auf der Webseite des selbst-
ernannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald, ein Inserat schaltet. Jetzt stehen wir
vor einem Dilemma, denn wir wissen jetzt nicht, was wir von der Stellungnahme des Herrn
Mag. Friis halten sollen.
Bringt es wirklich 100% Erfolgschancen in der Halle der Wahrheit zu inserieren ?

Oswalds Zukunft ?

Man darf gespannt sein, wie es mit Marcus J. Oswald weitergehen wird. Wir vermuten, dass
auch der Rechtsanwalt Mag. Friis darüber nachdenken wird, auf einer Webseite Inserate zu
schalten, gegen dessen Betreiber es eine rechtskräftige „Einstweilige Verfügung“  bezüg
-lich einer Berichterstattung auf dessen Blog gibt.
Stauni
  
2009-09-28
   

Erstaunliches in der Anwaltsszene

 

Jobvermittlung war ein Flop

Nachdem die virtuelle „Jobvermittlung“ von Marcus Oswald nicht so recht in die Gänge kam,
genauer gesagt eine riesige Pleite war, hat sich der selbsternannte Machtfaktor des Internet
eine neue Strategie einfallen lassen, um an Geld zu kommen.
Auch eine einstweilige „Verfügung“ kann den Tatendrang von Marcus Oswald nicht bremsen.

Neue Wege

Der Wiener Rechtsanwalt Mag. Werner „Tomanek“ ließ sich auch nicht dazu „überreden“
Oswald mitleben zu lassen und daher gibt es bei diesem eine neue Verrechnungsmethode.
 

Mail – Originalausschnitt:

Lange Rede kurzer Sinn: Ich mache *Vermittlungen zu F**** nur mehr dann, wenn die
Abrechnung im Fall über mich läuft.* Das sage ich offen.

Ich sage auch meine Provision offen: Immer 20 %. Diese 20 % behalte ich ein und 80 &

leite ich auf das Konto F**** weiter. Aus diesen 20 % finanziert sich dann die Berichter-
stattung zum entsprechenden Fall. Da kaum ein F****-Fall sonst wirklich Berichterstatt-
ung hat (er ist selten in Medien), ist das das Finanzierungsmodell. Da der Herr Anwalt
offiziell keine Provision zahlen darf, zahlt sie der Klient. Und indirekt der Anwalt, weil er
Abstriche hinnehmen muss.
Das heißt, Herr Oswald kassiert laut eigenen Angaben, für diesen Anwalt das gesamte
Honorar. Nach Abzug seiner Provision, leite er den Restbetrag an seinen „Geschäfts-
partner“ weiter.

Zuerst kassieren, dann Klient

Wie ist Oswald überhaupt auf so ein „gefinkeltes“ Zahlungssystem gekommen. Wir
denken das Not erfinderisch macht und nachdem der nicht gerade begüterte Online-
Magazin Herausgeber wahrscheinlich nicht wirklich ernst genommen wird, hat er den
Spies einfach umgedreht.

Wer findet zu Oswald?

Wie kommt Oswald zu seinen Klienten? Ab und zu verirrt sich eine naive und nach Hilfe
suchende Person auf seinen Blog und fragt den Machtfaktor ob er nicht einen Anwalt
wüsste. Da schlägt er sofort mit seiner „beinharten“ Werbestrategie zu.

Mail – Originalausschnitt:

Das was ich sagen kann: Ich habe mit F**** gesprochen, wir treffen uns ja öfter zum
Mittagessen im Gericht.


Ich sage Dir dazu: Ich halte F**** für den besten Verteidiger am LG Wien. Er weiß milli-

metergenau, was zu tun ist, macht nie blöde Nebenbemerkungen wie Rast, grinst nicht
wie Tomanek oder der alte Philipp vor sich hin, sondern breitet den Anwaltstisch als Ar-
beitstisch aus. Ich halte ihn für jeden Fall (außer Betrug als den besten, Wirtschaft macht
er nicht). Seine Erfolge in den letzten drei Jahren sind teilweise sensatinell und er sagt auch,
dass er spürt, dass er täglich besser wird.

Andere schlecht reden

Um seinen „Schützling“ hochzujubeln scheut er nicht davor zurück, andere renommierte
Anwälte in den Dreck zu ziehen. Auch gibt er ganz offen zu, von anderen Rechtsanwälten
Klienten „abzuziehen“, wie nachfolgendes Zitat beweist.

Mail – Originalausschnitt:

Einen Mann aus Tulln warb ich direkt von Anwalt R. Mayer _ab_ (Jänner), brachte ihn zu
R. F****. Ich bereitete in vielen Gesprächen mit dem dickleibigen Tullner Gerhard E****
in meiner Freizeit den Fall vor, das hatte ihn emotional und sachlich beruhigt. Ich wandte
fünf Treffen zwischen 2 und 5 Stunden auf. Mein Honorar in Summe: 200 Euro!
Wie der obige Mailausschnitt beweist, plaudert er ganz offen über sein Honorar. Der Leser
der sich an uns wandte, wurde mehr oder weniger aufgefordert, seine Rechtsvertretung
zu wechseln, indem Oswald diese diskriminierte.

Mail – Originalausschnitt:

Du bist nun bei Astrid Wagner und dazu sage ich folgendes: Du hast Ihr 1.000 Euro
anbezahlt, die kannst Du abschreiben.

Den Rest zu gegebener Zeit

Das E-Mail erstreckt sich über 1 ½  A4 Seiten. Darin verliert sich Oswald in die Details
seiner Geschäftspraktiken, die wir aber vorerst nicht wiedergeben wollen. Der vom
selbsternannten Machtfaktor angeschwärzte Rechtsanwalt, ließ uns wie zugesagt nach-
folgende Stellungsnahme zukommen.

Das Anwaltschreiben im Originaltext

Das mir übermittelte Mail von Herrn Oswald erlaube ich mir wie folgt zu kommentieren:
Die Schilderung von angeblichen -haarsträubenden-Geschäftspraktiken ist fern jeder
Realität. Herr Oswald wurde von mir niemals beauftragt oder ermutigt, mir Klienten
zuzuführen geschweige denn Klienten von „anderen Anwälten abzuziehen“.

Ich habe Herrn Oswald auch mehrfach ausdrücklich gebeten, jedewede Berichterstattung

über mich zu unterlassen.
Da Strafprozesse aber öffentlich sind, habe ich keinen Einfluß auf die Anwesenheit von
Reportern und deren Berichterstattung.
Ich schätze Herrn Oswald zwar als hervorragenden Journalisten, distanziere mich aber
dezidiert von seinen Vorschlägen bezüglich Anwerbungspraktiken und Provisionsvorstell-
ungen.
Ausdrücklich weise ich die Behauptung zurück, wonach Herr Oswald von mir Provisionen
erhalten hätte.
Selbstverständlich zählt die penible Einhaltung der Standesvorschrfiten zu meinen funda-
mentalen Geschäftsprinzipien.   

Mit freundlichen Grüßen

Wir haben dem Rechtsanwalt zugesagt, von seinem Namen nur den ersten Buchstaben
zu schreiben und den Rest „auszusterndeln“, da dieser um seinen guten Ruf besorgt ist.

Rechtsanwaltskammer sollte handeln

Im telefonischen Gespräch mit Dr. F****, verweist dieser die Angaben ausdrücklich ins
Reich der Fantasie. Vielleicht sollten sich demnächst einige Juristen in der Anwaltskammer
zusammensetzen, um rechtliche Schritte gegen den nicht unbekannten Marcus Oswald
einzuleiten. Im Sinne des Standesansehens wäre das sicherlich von Vorteil.

Stauni
  
2009-09-18
  

Skandal in der Anwaltsszene?

 

Brisantes E-Mail

Heute wurde uns von einem Leser ein brisantes E-Mail zugesandt. In diesem behauptet
der Herausgeber eines Online-Magazins, dass er einem renommierten Wiener Rechts-
anwalt Klienten vermittelt.

Erstaunliche Verrechnungsmethoden

Um zu seiner Vermittlungsprovision zu kommen, ist folgender Abrechnungsmodus
einzuhalten:
Gesamtes Honorar ist auf sein Konto zu überweisen, von dem er sich 20 Prozent ein-
behaltet. Die restlichen 80 Prozent werden dann von ihm, an den Rechtsanwalt weiter-
geleitet.

Warten auf Stellungsnahme

Wir haben den betroffenen Anwalt angerufen und dieser hat uns eine schriftliche
Stellungsnahme zu diesem „Vorwurf“ versprochen. Wir sollten dieses Mail bis spätes-
tens 18 Uhr erhalten.
Wir wurden gebeten unseren Beitrag erst nach Erhalt dieser Stellungsnahme zu ver-
öffentlichen, da wir diese unserem Bericht anschließen mögen. Dieser Bitte kommen
wir selbstverständlich gerne nach und ersuchen unsere Leser(innen) um ein wenig
Geduld.
Stauni
2009-09-18
  

Sippenhaftung

 

Mit dem Taxi zum Bankraub

Ein Fahrgast kommt zum Taxistandplatz, setzt sich in dieses und beordert den Fahrer
zur nächsten Bank. Dort ersucht er diesen auf ihn zu warten, denn er müsse noch Geld
abheben.
Was der Taxifahrer nicht weiß, der Kunde beraubt diese Bank. Zurück von der „Barab-
hebung“ weist der Fahrgast den Taxler an, ihn zum Flughafen zu bringen. Nach der
Fahrt wird das Taxi von der Polizei gestoppt.
Der Bankräuber ist längst über alle Berge und der übrigbleibende Fahrer wird vorläufig
festgenommen um abzuklären, ob er in diesen Überfall involviert war.

Ist der Taxifahrer schuld?

Wie gesagt, der Taxifahrer wusste nichts vom Vorhaben seines Gastes und kann dies auch
glaubhaft darlegen.  Trifft nun den Taxler ein Verschulden an dem Bankraub? Immerhin
hat er den Räuber zur Bank gebracht. Dieser konnte fliehen und kann daher nicht mehr zur
Verantwortung gezogen werden.
Der logische Menschenverstand sagt uns nein. Vermutlich wird es auch die Justiz so sehen.
Wir haben Ihnen diesen etwas hinkenden Vergleich dargelegt, um zu beweisen welche
erstaunliche Gesetze es gibt.

Extremvergleich

Im Vergleich mit einem neuen Gesetz für die Baubranche, würde  der Taxifahrer bestraft
werden und müsste auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach diesem Gesetz,
dass seit 1.September 2009 in Kraft ist, haften Generalunternehmer für Subunternehmer.
Sicherlich werden uns jetzt etliche Leser vorwerfen, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen.
Uns ist der Unterschied zwischen den Delikten und Branchen sehr wohl bewusst.

Täter unwichtig, Hauptsache einen Schuldigen

Wir wollen aber mit diesem Extrembeispiel veranschaulichen, dass der Staat mit Hilfe der
Gesetzgebung Personen bestrafen will, die mit einem Delikt das andere Leute  setzen, gar
nichts zu tun haben.
Wenn dieses Beispiel  aber Schule macht, ließe sich das beliebig in alle Lebensbereiche fort-
setzen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen den Grundsatz, ohne Schuld keine Strafe.

Erstaunliche Haftung

Zum konkreten Fall. Ein Generalunternehmer gibt einem selbständigen Subunternehmer
einen Bauauftrag weiter, weil er z.B. ausgelastet ist. Nun ist jener, der den Auftrag weitergibt
dafür haftbar, dass jener der diesen annimmt sein Personal auch angemeldet hat und seine
Sozialabgaben abliefert.

Praxisfremd

Das heißt das der Generalunternehmer auf diesen Baustellen Personal abstellen muss, um
ständig zu kontrollieren das der Subunternehmer die angemeldeten Bauarbeiter nicht gegen
Schwarzarbeiter auswechselt. Wie soll das in der Praxis funktionieren?

Geldeintreiber

Weiteres ist der Generalunternehmer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Subunternehmer
auch die Sozialabgaben für die Arbeiter abliefert. Das bedeutet in der Praxis, dass dieser zum
kostenlosen Inkassobüro für die Krankenversicherungsträger degradiert wird.
Sollte er diese Kontrolle verabsäumen, haftet er für die ausstehenden Sozialabgaben. Da
fragen wir uns natürlich, ob die Krankenversicherungsträger zu faul oder zu dumm sind,
um ihr Geld selbst einzutreiben.

Man hat es sich einfach gemacht

Sicher wird in der Baubranche viel Schindluder getrieben, dass darf jedoch nicht als Recht-
fertigung dienen, eine Person zu bestrafen die keine ungesetzliche Handlung gesetzt hat, nur
weil es so einfach bequemer ist zum Geld zu kommen.

Softbeispiel

Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein Vergleichsbeispiel geben, dass nicht so extrem ist.
Jeder Kaufmann ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Viele Unternehmen geben diese
Aufgabe an selbständige Buchhalter weiter.
Keinen dieser Kaufleute wird es interessieren ob der Buchhalter seine Abgaben bezahlt oder
nicht. Aber vielleicht kommt es in Zukunft noch so weit, dass Unternehmen für die Sozial-
abgaben ihrer Anwälte, Buchhalter oder sogar Lieferanten haftbar gemacht werden können.
 
Stauni
  
2009-09-11
  

Ausgelieferte Arbeitslose

 

Mehr offene Stellen, mehr Arbeitslose

Erstaunliche Entwicklung am Arbeitsmarkt. Während auf der einen Seite in Wien eine deutliche
Steigerung der offenen Stellen zu verzeichnen war (plus  3,6 Prozent mehr als im August des
Vorjahres), schnellten anderseits die Arbeitslosenzahlen im selben Zeitraum um 14,6 Prozent
in die Höhe.

Lag es am Wetter ?

An was das wohl gelegen hat ?  Gut, das Wetter war im August hervorragend und da ist es
doch sicher angenehmer auf der Donauinsel zu  liegen, als irgendwo zu malochen. Insge-
samt waren in Wien 72.412 Personen „arbeitslos“ gemeldet, also um 9.218 Personen mehr,
als vor einem Jahr. Der August 2008 war auch ziemlich verregnet.

Optimistische Unternehmer

Im selben Zeitraum haben auch Wiener Unternehmer 4.841 offene Stellen bei AMS gemeldet.
Aus unserer Sicht ein sinnloses Unterfangen, es sei denn man hat nichts besseres zu tun, als
sich den ganzen Tag, von den AMS entsandten Personen, sofern diese überhaupt erscheinen,
folgenden Spruch anzuhören: „Geh Masta, gib ma an Stempel und i bin glei wieda furt.“
Sollte dies einmal einem Unternehmer zuviel werden und dieser sich beim AMS beschweren, wird
in Zukunft vermutlich Plan „B“ in Kraft treten, sofern man beim AMS etwas gegen den Arbeits-
unwilligen unternommen hat.

Entrechtete Arbeitslose

Monika Vana, Stadträtin der Grünen Wien, hat in ihrem grenzenlosen Optimismus festgestellt,
das Arbeitslose eigentlich keine Rechtsberatung gegenüber dem AMS haben. Sie merkt an,
dass es für alle möglichen Probleme Anlaufstellen gibt, nur bei der Arbeitslosigkeit nicht.
Was für Probleme könnte ein Arbeitloser wohl mit dem AMS haben ?  Wenn er vielleicht nicht
zu den vorgeschrieben Terminen erscheint, oder sich besoffen bei einem Unternehmen vor-
stellt. Vielleicht will er auch keinen Kurs besuchen und geht rechtzeitig in den Krankenstand.
Ja, das Leben eines Arbeitslosen ist in der Tat wirklich schwer, den er könnte ja vom AMS
in einen Job gedrängt werden, wie sich die grüne Stadträtin ausdrückt.

Plan „B“ der Anwalt

Die oben angeführten Gründe könnten vielleicht zu einer Kürzung oder vorübergehenden
Streichung der Arbeitslosenunterstützung führen, der man dann völlig „hilflos“ ausgeliefert
ist.  Geht es nun nach dem Willen und Vorstellungen von Frau Vana, tritt nun Plan „B“ in
Kraft.
Man nimmt sich einen Anwalt, „der was kann halt“ (Fendrich) und prozessiert auf Kosten
der Allgemeinheit gegen das böse AMS. Dieser Rechtsanwalt wird sicherlich einen Grund fin-
den, warum sein Mandant nicht zum vorgeschrieben Termin am AMS erschien oder warum
er stockbesoffen zu einem Vorstellungsgespräch ging.
Auch wenn man nur einen „Stempel“ wollte, weil man an der Stelle ohnehin nicht interessiert
war, wird sich der Anwalt sicherlich eine gute Ausrede einfallen lassen. Und wenn das Ganze
schief geht ist auch nichts passiert.

Die Werktätigen bezahlen

Der Rechtsanwalt wird sein Honorar erhalten und die Prozesskosten werden ebenfalls von
den arbeitenden Mitbürgern beglichen. Wir stellen uns manchmal die Frage ob bei den
GRÜNEN das Geld verdient werden muss, oder ob man es einfach nur druckt.
Stauni
  
2009-09-02
   

Krisensicherer Job


Haben wir uns geirrt ?

Wir haben in einigen Beträgen das Verhalten der  „Kronen Zeitung“  bezüglich der geschalt-
enen Sexinserate bekritelt.
  
Vielleicht haben wir dem Familienblatt Unrecht getan und diese schalten diese Inserate
überhaupt nicht wegen des fetten Profits, sondern tun dies aus sozialen Gründen.
In Zeiten der Wirtschaftskrise und der damit verbundenen steigenden Arbeitslosigkeit,
wird es immer schwieriger einen krisensicheren Job zu bekommen.
  
Arbeitssuchende informieren sich immer häufiger in den Medien, welche Jobs noch halb-
wegs gute Zukunftsaussichten haben.

Krisensicher

Da bietet sich das älteste Gewerbe der Welt wie von selbst an. Dieses Gewerbe hat es
immer schon gegeben und wird es immer geben.
Klar, dass dort die Bedingungen bereits auch härter geworden sind. Zahlreiche Dienst-
leister(innen) aus dem ehemaligen Ostblock, haben den heimischen Damen und Herren
eine starke Konkurrenz geschaffen.
Aber alles in allem, dürfte der Job nicht so schlecht sein. Freie Zeiteinteilung mit
freier Preisgestaltung und freies Angebot über die zu erbringenden Dienstleistungen,
haben schon was für sich.

Die Moral

Ja wenn da die sittliche Moral nicht wäre, die so manche(n) von der Wahl dieses
Berufes abhält.
Alles halb so wild denken wir, nachdem das Familienblatt  „Kronen Zeitung“  diesbezüg-
lich sehr geringe bis offensichtlich überhaupt keine moralischen Bedenken hat und
täglich fleissig dafür bezahlte Werbung schaltet.  
In der jugendfreien Tageszeitung kann sich bereits der Nachwuchs ausführlich über
eine eventuell spätere Berufswahl informieren. Einschlägige Angebote und deren Preise
sind im Anzeigenteil des Familienblattes frei ersichtlich.

Keine Reaktion der Krone

Eigentlich dachten wir, dass uns die Kronen Zeitung klagen wird, oder zumindestens
einen bösen Anwaltsbrief schickt. Nichts davon ist eingetreten, leider denn wir hätten
den „Wahrheitsbeweis“ gerne auf den Tisch gelegt.
Das Ganze hätte wahrscheinlich einen schönen Medienrummel nach sich gezogen und
unseren Bekanntheitsgrad noch mehr gesteigert.
Nachdem bei der Kronen Zeitung vermutlich nur Vollprofis am Werk sind, liegt derartiges
sicher nicht in deren Interesse und man hält sich lieber an das Motto  „nicht einmal
ignorieren“.
Stauni
 
2009-04-26
  

Strafe für einen Toten

 

Gottfried Natschläger

Wurde derart attackiert, dass er seinen Verletzung erlag.

(Foto ÖVP-Wien)

 

Am 23.04.2008 macht der Pensionist G.Natschläger (64) einen Spaziergang auf der Währingerstrasse und wird von zwei betrunkenen Halbstarken grundlos derartig attackiert, dass er an den Folgen am 3. Mai 2008 im Spital starb.

Die beiden 20-Jährigen, suchten an diesem Tag angesoffen Streit mit Jedem, nachdem sie aus der Straßenbahn 41 wegen Randalierens vom Fahrer hinaus geworfen wurden. Das dürfte die Beiden offenbar in ihrem Stolz verletzt haben.

Sie liefen dann der Straßenbahn nach, weil sie den Straßenbahnlenker bei der nächsten Station zur Rede stellen wollten. Dabei stand ihnen der 64 jährige Pensionst G. Natschläger im Weg und wurde mit einem harten Schlag gegen die Schläfe ausser Gefecht gesetzt. Dabei fiel dieser um und knallte mit dem Kopf gegen eine Hauskante und anschließend gegen die Gehsteigkante. Sie ließen den Schwerverletzen liegen und setzten ihre Sauftour fort.

Das es nun der Anwalt des Angeklagten als tragischen Unfall hinstellte und behauptet das er sich auch selbst gestellt hat, ist sein Job. Was bitte soll daran ein Unfall sein, wenn ein 64 jähriger Pensionist vorsätzlich niedergeschlagen wird ? Und was die feiwillige Selbststellung betrifft ist dies auch ein Hohn. Tageszeitungen veröffentlichten Fotos der Flucht, die von einer Überwachungskamera eines Fotoladens aufgenommen wurden. Es wäre daher nur eine Frage von geringer Zeit gewesen, bis die Polizei mit einer Festnahme zugeschlagen hätte.

 

Das Urteil am 30.Oktober 2008 am Landesgericht Wien:

3,5 Monate U-Haft für einen Toten. 24 Monate teilbedingt, davon 3 Monate unbedingt, die mit der U-Haft abgetan sind. 21 Monate auf Bewährung. 5.000 Euro Geldstrafe als “Wiedergutmachung” an die Witwe. Dazu: Ersatz der Begräbniskosten.

Der Anwalt des Angeklagten hat einen super Job gemacht, aber das Urteil das vom Richter gefällt wurde, ist von der Realität meilenweit entfernt. Das der Staatsanwalt auch noch dazu nickte, ist nicht nachvollziehbar. Wäre interessant was die Beiden den Angehörigen eines eventuell nächsten Opfers zu sagen haben.

Stauni

Inhalts-Ende

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