Krankenstandmissbrauchsklassiker wird
zunehmend zur schlechten Gewohnheit
Immer mehr Mitarbeiter, die ihr Unternehmen verlassen , lassen sich – obwohl ihnen nichts fehlt –
während der Kündigungsfrist krankschreiben. Das ist der Befund des Wirtschaftskammer-
Service Centers, bei dem sich beinahe schon täglich verärgerte Unternehmen melden, die sich
mit diesem Sozialmissbrauchsklassiker konfrontiert sehen.
Dies schildert auch Michael Heindl, Arbeitsrechtsexperte im Wirtschaftskammer-Service Center:
„Zuletzt getroffen hat es einen metallverarbeitenden Betrieb aus dem Bezirk Oberwart: Ein
Mitarbeiter, der weit vor Beginn der kollektivvertraglichen Kündigungsfrist die Kündigung
aussprach, war vor und vor allem während der vierwöchigen Kündigungsfrist fast durchgehend
im Krankenstand. Pikantes Detail: Der betroffene Arbeitnehmer erklärte der Geschäftsleitung
süffisant, dass er nicht wirklich krank sei, der behandelnde Arzt aber eine andere Meinung habe“.
Dies ist leider kein Einzelfall. Immer mehr Unternehmen müssen zuschauen, wie sich ausscheid-
ende Mitarbeiter völlig grundlos und ganz gezielt für die gesamte Kündigungsfrist – natürlich
bei fortlaufenden Bezügen – krankschreiben lassen. Statt die Kündigungsfrist zur Jobsuche, zur
Einschulung des Nachfolgers ode r zum geordneten Abgang aus dem Unternehmen zu nutzen,
macht man auf Kosten des Arbeitgebers und der Kollegen blau. Dass sowohl das Unternehmen,
als auch der Sozialstaat durch einen derartigen Sozialbetrug Schaden nehmen, kümmert die
Betroffenen dabei nicht. Sozialbetrug wird ja nicht verfolgt.
In der Wirtschaftskammer will man diesen Sozialbetrug nicht länger tolerieren. „Hier wäre die
Einführung eines Krankenbesuchsdienst beim Versicherten durch die Gebietskrankenkasse, wie
es ihn in anderen Bundesländern gibt, sinnvoll. Auch müssen jene wenigen, aber in der Regel
ortsbekannten Ärzte, die diesen Sozialmissbrauch durch eine lockere Krankschreibepraxis
unterstützen, von der BGKK künftig persönlich kontaktiert bzw. der Ärztekammer namhaft
gemacht werden“, fordert Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth. Das sei man – so Nemeth
– jenen vielen Arbeitnehmern und Ärzten schuldig, die sich seriös und korrekt verhalten.
In der Wirtschaftskammer kann man sich auch eine legistische Maßnahme vorstellen, um der-
artige Praktiken einzudämmen: „Dienstgebern sollte es in Zukunft möglich sein, den ausscheid-
enden Mitarbeiter während der Kündigungsfrist einseitig zum Verbrauch des Resturlaubs
verpflichten zu können“, so die Rechtsexperten der Wirtschaftskammer. (Quelle: APA/OTS)
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2013-07-26
GASTAUTOR(INNEN) – BEITRAG
Als einer der wenigen, welche das Grundgesetz und die Gesetze zum Arbeitsrecht gelesen
haben, bin ich sehr erfreut darüber, dass für meine Person trotz (Über-)Qualifizierung offen-
bar kein Beamtenposten in vier Gemeinden, bei denen ich mich vorgestellt habe, verfügbar
ist. Da die Leute in der Gegend ziemlich zutraulich und redselig sind, habe ich in Erfahrung
bringen können, dass ausnahmslos alle Stellen durch die Freunderlwirtschaft der Gemeinde-
räte und der Gemeindebeamten bereits guten “Freunden” versprochen und an diese ver-
geben worden sind.
Viele Bewerber sind, wie man erfährt, gehirnamputierte Nichtsnutze, die, wie etliche ihre Vor-
gänger, sehr oft krank und im ungeplanten Urlaub sind. Es ist überdurchschnittlich oft keine
Sau in den Ämtern, die irgendwas erledigen könnte. Zahlreiche Fräuleins beginnen sofort,
wenn sie den Beamtenposten haben, Kinder zu werfen. Während ihr gutes Gehalt weiterge-
zahlt wird, sind sie nicht da und eine Vertretung ist in Gemeinden nicht finanzierbar.
Eine nicht unerhebliche Anzahl der Männlein unter den Beamten erkranken bereits am ersten
Tag ihrer Laufbahn an einem Burnout-Syndrom und sind auf ein halbes Jahr krankgeschrieben,
bevor sie wieder eine Woche im Amt in Erscheinung treten, nur um einen netten Plausch mit
den Kollegen zu halten und wieder zu erkranken.
So häufen sich natürlich unerledigte Sachen zu einem nicht mehr zu bewältigenden Chaos,
weil im Gemeindebetrieb nur noch die für nichts zuständigen Aushilfskräfte sitzen, die nichts
erledigen können, die Gemeinde aber nur 400 Euro und nicht ein paar Tausend im Monat
kosten. Irgendwie erinnern diese Zustände in Gemeinden an die sizilianische Mafia und nicht
an eine demokratische, dem Bürger untergeordnete und ihm verantwortliche Institution.
Man kann nicht oft genug wiederholen, dass das Beamtentum ein Überbleibsel aus dem Alter-
tum ist und in einer Demokratie nichts verloren hat. Doch was da bei der Vergebung von
Beamtenstellen (auch Empfangsdame und Büschelschneider) vor sich geht, ist ja nicht einmal
mit den pseudodemokratischen Gesetzen unserer Zeit vereinbar.
Ich zumindest kenne kein Gesetz zur Ausschreibung von Beamtenstelllen, das aussagt: Wer
den Postenverteilern genügend in den Arsch gekrochen ist, sie immer gut mit Geschenken
versorgt hat, mit ihnen verwandt und/oder befreundet ist, ist einem qualifizierten Bewerber
vorzuziehen und die Stelle sofort an den guten Bekannten zu vergeben.
Ruth Witt
2013-05-18