„Gesundheitsrisiko“ Kündigungsfrist


Krankenstandmissbrauchsklassiker wird

zunehmend zur schlechten Gewohnheit

Immer mehr Mitarbeiter,  die ihr Unternehmen verlassen , lassen sich – obwohl ihnen nichts fehlt –
während  der   Kündigungsfrist   krankschreiben.   Das  ist   der  Befund  des  Wirtschaftskammer-
Service Centers,  bei  dem sich beinahe schon täglich verärgerte Unternehmen melden, die sich
mit diesem Sozialmissbrauchsklassiker konfrontiert sehen.
Dies  schildert  auch Michael Heindl,  Arbeitsrechtsexperte im Wirtschaftskammer-Service Center:
„Zuletzt  getroffen  hat  es  einen  metallverarbeitenden  Betrieb  aus  dem  Bezirk  Oberwart:  Ein
Mitarbeiter,   der  weit  vor   Beginn  der  kollektivvertraglichen   Kündigungsfrist   die   Kündigung
aussprach,  war  vor  und  vor allem während der vierwöchigen Kündigungsfrist fast durchgehend
im  Krankenstand.   Pikantes  Detail:  Der  betroffene  Arbeitnehmer erklärte der Geschäftsleitung
süffisant, dass er nicht wirklich krank sei, der behandelnde Arzt aber eine andere Meinung habe“.
Dies ist leider kein Einzelfall.  Immer mehr Unternehmen müssen zuschauen, wie sich ausscheid-
ende  Mitarbeiter  völlig  grundlos  und  ganz  gezielt für die gesamte Kündigungsfrist  – natürlich
bei  fortlaufenden Bezügen –  krankschreiben lassen.  Statt die Kündigungsfrist zur Jobsuche, zur
Einschulung  des  Nachfolgers  ode r zum geordneten Abgang aus dem Unternehmen zu nutzen,
macht man auf Kosten des Arbeitgebers und der Kollegen blau.   Dass sowohl das Unternehmen,
als  auch  der  Sozialstaat  durch  einen derartigen Sozialbetrug Schaden nehmen,  kümmert die
Betroffenen dabei nicht. Sozialbetrug wird ja nicht verfolgt.
In  der  Wirtschaftskammer  will  man  diesen Sozialbetrug nicht länger tolerieren.   „Hier wäre die
Einführung  eines Krankenbesuchsdienst beim Versicherten durch die Gebietskrankenkasse, wie
es  ihn  in  anderen Bundesländern gibt, sinnvoll.   Auch müssen jene wenigen, aber in der Regel
ortsbekannten  Ärzte,   die  diesen   Sozialmissbrauch  durch  eine  lockere   Krankschreibepraxis
unterstützen,  von  der  BGKK  künftig  persönlich  kontaktiert   bzw.  der  Ärztekammer  namhaft
gemacht werden“, fordert Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth.   Das sei man – so Nemeth
–  jenen vielen Arbeitnehmern und Ärzten schuldig, die sich seriös und korrekt verhalten.
In  der  Wirtschaftskammer kann man sich auch eine legistische Maßnahme vorstellen,  um der-
artige Praktiken einzudämmen: „Dienstgebern sollte es in Zukunft möglich sein, den ausscheid-
enden   Mitarbeiter  während  der  Kündigungsfrist  einseitig  zum  Verbrauch  des  Resturlaubs
verpflichten zu können“, so die Rechtsexperten der Wirtschaftskammer. (Quelle: APA/OTS)
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2013-07-26

Beamtentum: Made in China


GASTAUTOR(INNEN) – BEITRAG

Als  einer  der  wenigen,  welche  das  Grundgesetz und die Gesetze zum Arbeitsrecht gelesen
haben,  bin  ich  sehr erfreut  darüber,  dass für meine Person trotz  (Über-)Qualifizierung offen-
bar  kein  Beamtenposten  in vier Gemeinden,  bei denen ich mich vorgestellt habe, verfügbar
ist.   Da  die  Leute in der Gegend ziemlich zutraulich und redselig sind,  habe ich in Erfahrung
bringen  können,  dass ausnahmslos alle Stellen durch die  Freunderlwirtschaft der Gemeinde-
räte  und  der  Gemeindebeamten  bereits  guten  “Freunden” versprochen und an diese ver-
geben worden sind.
Viele Bewerber sind, wie man erfährt, gehirnamputierte Nichtsnutze, die, wie etliche ihre Vor-
gänger, sehr oft krank und im ungeplanten Urlaub sind.  Es ist überdurchschnittlich oft keine
Sau  in  den Ämtern,  die irgendwas erledigen könnte.   Zahlreiche Fräuleins beginnen sofort,
wenn  sie den Beamtenposten haben,  Kinder zu werfen.  Während ihr gutes Gehalt weiterge-
zahlt wird, sind sie nicht da und eine Vertretung ist in Gemeinden nicht finanzierbar.

Eine  nicht  unerhebliche  Anzahl der Männlein unter den Beamten erkranken bereits am ersten
Tag ihrer Laufbahn an einem Burnout-Syndrom und sind auf ein halbes Jahr krankgeschrieben,
bevor  sie  wieder  eine  Woche im Amt in Erscheinung treten,  nur um einen netten Plausch mit
den Kollegen zu halten und wieder zu erkranken.
So  häufen  sich  natürlich  unerledigte Sachen zu einem nicht mehr zu bewältigenden Chaos,
weil  im Gemeindebetrieb nur noch die für nichts zuständigen Aushilfskräfte sitzen,  die nichts
erledigen  können,  die  Gemeinde  aber nur  400 Euro  und  nicht ein paar Tausend im Monat
kosten.  Irgendwie erinnern diese Zustände in Gemeinden an die sizilianische Mafia und nicht
an eine demokratische, dem Bürger untergeordnete und ihm verantwortliche Institution.
Man kann nicht oft genug wiederholen, dass das Beamtentum ein Überbleibsel aus dem Alter-
tum  ist  und  in  einer  Demokratie  nichts  verloren hat.   Doch was da bei der Vergebung von
Beamtenstellen (auch Empfangsdame und Büschelschneider) vor sich geht, ist ja nicht einmal
mit den pseudodemokratischen Gesetzen unserer Zeit vereinbar.
Ich  zumindest  kenne kein Gesetz zur Ausschreibung von Beamtenstelllen, das aussagt:  Wer
den  Postenverteilern  genügend  in  den  Arsch  gekrochen ist,  sie immer gut mit Geschenken
versorgt  hat,  mit  ihnen  verwandt  und/oder  befreundet  ist,  ist einem qualifizierten Bewerber
vorzuziehen und die Stelle sofort an den guten Bekannten zu vergeben.
Ruth Witt
2013-05-18
 

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