GASTAUTOR(INNEN) – BEITRAG
Als einer der wenigen, welche das Grundgesetz und die Gesetze zum Arbeitsrecht gelesen haben, bin ich sehr erfreut darüber, dass für meine Person trotz (Über-)Qualifizierung offen- bar kein Beamtenposten in vier Gemeinden, bei denen ich mich vorgestellt habe, verfügbar ist. Da die Leute in der Gegend ziemlich zutraulich und redselig sind, habe ich in Erfahrung bringen können, dass ausnahmslos alle Stellen durch die Freunderlwirtschaft der Gemeinde- räte und der Gemeindebeamten bereits guten “Freunden” versprochen und an diese ver- geben worden sind. Viele Bewerber sind, wie man erfährt, gehirnamputierte Nichtsnutze, die, wie etliche ihre Vor- gänger, sehr oft krank und im ungeplanten Urlaub sind. Es ist überdurchschnittlich oft keine Sau in den Ämtern, die irgendwas erledigen könnte. Zahlreiche Fräuleins beginnen sofort, wenn sie den Beamtenposten haben, Kinder zu werfen. Während ihr gutes Gehalt weiterge- zahlt wird, sind sie nicht da und eine Vertretung ist in Gemeinden nicht finanzierbar.Eine nicht unerhebliche Anzahl der Männlein unter den Beamten erkranken bereits am ersten Tag ihrer Laufbahn an einem Burnout-Syndrom und sind auf ein halbes Jahr krankgeschrieben, bevor sie wieder eine Woche im Amt in Erscheinung treten, nur um einen netten Plausch mit den Kollegen zu halten und wieder zu erkranken. So häufen sich natürlich unerledigte Sachen zu einem nicht mehr zu bewältigenden Chaos, weil im Gemeindebetrieb nur noch die für nichts zuständigen Aushilfskräfte sitzen, die nichts erledigen können, die Gemeinde aber nur 400 Euro und nicht ein paar Tausend im Monat kosten. Irgendwie erinnern diese Zustände in Gemeinden an die sizilianische Mafia und nicht an eine demokratische, dem Bürger untergeordnete und ihm verantwortliche Institution. Man kann nicht oft genug wiederholen, dass das Beamtentum ein Überbleibsel aus dem Alter- tum ist und in einer Demokratie nichts verloren hat. Doch was da bei der Vergebung von Beamtenstellen (auch Empfangsdame und Büschelschneider) vor sich geht, ist ja nicht einmal mit den pseudodemokratischen Gesetzen unserer Zeit vereinbar. Ich zumindest kenne kein Gesetz zur Ausschreibung von Beamtenstelllen, das aussagt: Wer den Postenverteilern genügend in den Arsch gekrochen ist, sie immer gut mit Geschenken versorgt hat, mit ihnen verwandt und/oder befreundet ist, ist einem qualifizierten Bewerber vorzuziehen und die Stelle sofort an den guten Bekannten zu vergeben. Ruth Witt 2013-05-18