Vergebe Gemeindewohnung gegen Ablöse
Gemeindewohnungen sollten prinzipiell nur an sozial schwache Personen vergeben werden.
Dies ist nämlich der eigentliche Sinn einer solchen. Sicher gibt es auch Ausnahmen, wie
beispielsweise den Abgeordneten zum Nationalrat der Grünen, Peter Pilz, der eine der-
artige Wohnung inne hat.
Jedenfalls ist es nicht gestattet eine Gemeindewohnung privaterseits zu vermieten oder
weiterzugeben. Die Vergabe einer solchen steht in Wien nämlich nur WIENER WOHNEN
zu. Da ist es in der Tat erstaunlich, dass sich in der Bundeshauptstadt ein regelrechter
Schwarzmarkt für derartige Wohnungen entwickeln konnte.
Screen: bazar.at
Screen: bazar.at
Beispielsweise ist auf der Internetplattform „bazar.at“ für jedermann – also auch für die
Verantwortlichen von WIENER WOHNEN ersichtlich, wie Privatpersonen Gemeindewohn-
ungen – natürlich gegen Ablöse- weitergeben. Jeder private Hausherr würde das unver-
züglich unterbinden und hätte hier auch das Recht auf seiner Seite.
Da stellt sich natürlich die berechtigte Frage, warum man bei WIENER WOHNEN diesem
Treiben offenbar tatenlos zusieht. Die auf „bazar.at“ eingestellten Anzeigen sind allesamt
mit der Adresse und/oder einer Rufnummer versehen. Es bedarf also keiner besonderen
detektivischen Fähigkeit mit dem „Subunternehmer“ Kontakt aufzunehmen.
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2013-11-12
Das Preisauszeichnungsgesetz
Lebensmittel sind ist letzter Zeit dank des Teuros empfindlich teurer geworden. Dies
wird schon jedermann(frau) beim Einkauf im Supermarkt festgestellt haben. Um
einen den Eindruck eines günstigen Preises zu erwecken, arbeiten Händler mit be-
reits abgepackter Ware, die jedoch auf den Kilo- oder Literpreis ausgerechnet nicht
mehr so günstig ist.
Um den Kunden ein Umrechnen auf den Kilo- oder Literpreis zu ersparen, schreibt
der Gesetzgeber eine Regelung vor und zwar ist diese im Preisauszeichnungsgesetz
enthalten. In diesem Gesetz ist folgendes festgehalten.
§ 10a. (1) Bei Sachgütern, die nach Volumen, Gewicht, Länge oder Fläche angeboten
werden, ist neben dem Verkaufspreis auch der Preis je Maßeinheit (Grundpreis) aus-
zuzeichnen, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt ist.
(2) Bei Sachgütern, die in Anwesenheit des Verbrauchers abgewogen oder abgemes-
sen werden und die nicht vorher verpackt werden (in losem Zustand zum Verkauf an-
gebotene Sachgüter), ist lediglich der Grundpreis auszuzeichnen.
(3) Die Maßeinheit, auf die sich der Grundpreis bezieht, ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter,
1 Meter, 1 Quadratmeter oder 1 Kubikmeter, sofern in einer Verordnung gemäß § 10c
Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist.
Der o.a. zitierte Ausnahme bezieht sich auf Waren die zum Stückpreis angeboten wer-
den. Aber auch das Grundnahrungsmittel „Bier“ darf im ½-Literpreis angegeben werden.
Jedenfalls ist die Preisangabe für den Kilo oder Liter einer Ware für den Konsumenten
sehr nützlich. Ein flüchtiger Blick und der Kunde ist in Kenntnis wie viel das Produkt wirk-
lich kostet.
Gewusst wie
Diesen flüchtigen Blick scheint der Betreiber eines türkischen Supermarktes in Wien 12.,
Reschgasse 29 , offenbar zu seinem Vorteil ausnützen zu wollen. Anstatt den Grundpreis
im gesetzlich vorgeschriebenen Kilopreis anzugeben, preist er einen Teil seiner Ware
zum ½ Kilopreis aus. Das erweckt optisch natürlich einen günstigen Kaufpreis.
Fotos: © erstaunlich.at
{besps}bazar{/besps}
Zwar könnte man nun den Kunden vorwerfen genauer zu schauen, allerdings sind diese
es gewöhnt, dass der Kilopreis ausgezeichnet ist und etliche schauen in der Einkaufshektik
sicher nur auf den Preis und nicht auf die ungesetzlich angeführte Gewichtsangabe. An der
Kassa kommt dann das böse Erwachen. Wer es eilig hat wird wahrscheinlich in den sauren
Apfel beißen und die Ware kaufen, denn für einen neuerlichen Einkauf in einem anderen
Geschäft haben die meisten Leute einfach keine Zeit.
Und so kann der Supermarktbetreiber aus seiner ungesetzlichen Handlung verbunden mit
dem Ausnützen der Einkaufshektik seiner Kunden einen schönen Profit herausschlagen.
Erstaunlich finden wir es nur, dass dieser Umstand bis dato den Beamten des Marktamtes
nicht aufgefallen ist. Kontrollieren doch diese permanent die Lebensmittelgeschäfte. Oder
haben österreichische Rechtsvorschriften für türkische Supermärkte keine Geltung?
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2012-06-27
GASTAUTOREN – BEITRAG
Es gibt Geld und Ansehen verheißende Bereiche im Leben, in die man mit etwas Ehrgeiz und
ohne besondere Vorkenntnisse relativ schnell vorstoßen kann. Einer dieser Bereiche ist die
Politik, für manche beruflich wenig Erfolgreiche wird diese geradezu zur Überlebensnische.
Immer vorausgesetzt man wird nicht von allzu großen Hemmungen geplagt und verfügt über
ein flottes Mundwerk, stehen die Chancen, Mitnaschen zu können, ganz gut. Weiß man dann
auch noch ein wenig Schauspieltalent in die Waagschale zu werfen, braucht es eigentlich nur
mehr eine einzige Zutat und das Rezept ist perfekt: Dreistigkeit.
Die aktuellen Politik-Skandale sind natürlich nur die Spitze eines Eisberges. Auch weil nicht
wenige sich wohl noch erst im Zustand der Gärung befinden. Nun ist die Korruption, um die
es hier geht, selbstverständlich kein rein österreichisches Phänomen, hat aber vornehmlich
in Wien ein ihr besonders gedeihliches Milieu gefunden.
Zum einen ist es gewiß die nicht nur räumliche Nähe zu Balkan und Orient, die eine gewisse
Bakschisch-Herrlichkeit aufkommen ließ. Zum anderen ist das jahrzehntelange Festsitzen ein
und derselben Partei im Rathaus ein idealer Humus für moralisch und politisch unreinliche
Verhältnisse.
Es erklärt übrigens auch, warum diese Partei so wild entschlossen und mit allen Mitteln um
„ihren“ Besitz kämpft: Nach einem Abgang könnte ja außer fahrlässiger Verschuldung noch
ganz anderes – und nicht bloß ein Briefkuvert, das über einen Schreibtisch gewandert ist –
ans Tageslicht kommen.
Gewiss, es hat sich diese widerliche Bazar-Mentalität nicht nur bei dieser einen Partei ein-
geschlichen. Das System selbst ist infiziert. Man tanzt Korruptionswalzer ganz allgemein. Die
aktuellen Ereignisse um auch regierungsnahe Unternehmen bestätigen dies erneut.
Bestätigt wird auch ein altes Sprichwort: Mit dem Essen kommt der Appetit. Einige dürften
sich da aber ganz schön viel zugemutet haben. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang
ein Verhalten festzustellen, das sehr typisch für einen gewissen Menschenschlag hierzulande
zu sein scheint: Mag einer noch soviel veruntreut oder der Republik geschadet haben, mag
er selbst verurteilt worden sein, er wandelt, um mit Nitzsche zu sprechen, „obschon ganz
verrucht, doch in Unschuld“.
Helmut Müller
2012-02-27
Alle Hunde zum Führerschein
Nachdem sich die Wiener und Wienerinnen für die Einführung eines „Hundeführerscheins“
für bestimmte Hunderassen ausgesprochen haben, fühlt sich die Klubobfrau der Grünen Wien,
Maria Vassilakou bemüßigt eine Nachjustierung zu fordern. Sie will alle Hunde, respektive deren
Besitzer in einen Kurs schicken.
Im falschen Kurs gewesen?
Sie meint das Rasselisten weder wissenschaftlich noch von den Beißstatistiken her begründ-
bar sind. Da müssen wir Frau Vassilakou Recht geben aber ihr gleichfalls entgegnen, dass
der „Hundeführerschein“ allgemein unter die Rubrik unnötiger Schwachsinn zu verweisen
ist.
Die Ursache liegt beim Handel
Keine Schulung dieser Welt kann nur einen einzigen Beißunfall mit einem Hund verhindern.
Die Hauptursache dieser Unfälle ist darin zu finden, dass der private Handel mit Hunden
boomt und beim Verkauf die Fachberatung fehlt. So gelangen Hunde zu Besitzer, die für
deren Haltung meist gar nicht geeignet sind.
Solange in Plattenbau- und Schrebergartensiedlungen unkontrollierte Hundezucht betrieben
wird und die Welpen dann meist noch zu früh an irgendwelche zahlungsbereiten Interes-
senten verkauft werden, solange wird es „Problemhunde“ geben, die dann meist für Beiß-
unfälle verantwortlich sind.
Sollte Frau Vassilakou unseren Ausführungen keinen Glauben schenken, können wir Ihr einen
Blick in die „Krone“ oder den „Bazar“ empfehlen, um sich selbst von den einschlägigen In-
seraten zu informieren.
Pitbulls von Ötzkür im Beserl-Park
Auch könnte die Grüne Klubobfrau einen Lokalaugenschein in einem X-beliebigen Park des
zehnten Wiener Gemeindebezirks absolvieren. Sie wird erstaunt sein, wie viele 6-Wochen
alte Pitbulls sie von Ötzkür oder Erkan für 400,- Euro erwerben kann.
Unserer Meinung nach liegt dort die Problematik. Es würde sofort unterbunden werden, wenn
Privatpersonen einen schwunghaften Handel mit gefährlichen Waffen aufziehen würden. Bei
aller Tierliebe muss jedoch gesagt werden, dass ein Hund ab einer gewissen Größe ebenfalls
als gefährliche Waffe eingesetzt werden kann.
Zucht und Handel gehört in professionelle Hände
Es wäre zwar keine hundertprozentige Garantie zur Vermeidung von Beißunfällen, wenn der
Hundehandel nur von befugten Züchtern betrieben werden könnte, aber wenigstens eine
Chance derartige Unfälle einzudämmen.
Ein verantwortungsvoller Züchter wird einen Hund nicht an eine Person weitergeben, von der
er überzeugt ist, dass diese nicht für die Haltung dieses Hundes geeignet ist. Dadurch wären
weniger verhaltensgestörte Hunde auf den Strassen, was folglich auch zur Eindämmung von
Beißunfällen führen sollte.
Die Einführung des sogenannten Hundeführerscheins ist für uns nur eine Alibihandlung zur
Abzocke der Kursgebühr und wird keinen einzigen Beißunfall verhindern.
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2010-02-19
Des Rätsels Lösung
In unserem Beitrag „Überraschungsei“ haben wir über eine wirklich erstaunliche Werbung
des Postamtes in Bruck a.d. Leitha berichtet. Auf einem handgemalten Plakat, welches
eher in einen Orient-Bazar oder auf einen Kindergeburtstag passen würde, wird den Kun-
den in spe, ein garantierter Ertrag, auf was auch immer, von 40,4 Prozent versprochen.
Kindergeburtstag-Überraschungsplakat
Auskunft für dieses erstaunliche Angebot, gibt es nur gegen Terminvereinbarung mit der
PSK-Bankdienstleisterin Roswitha F. Im Bericht „Überraschungsei“ haben wir schon an-
gemerkt, dass dieses erstaunlich geheimnisvolle Geschäftsangebot vermutlich persönlicher
Überredungskünste bedarf und daher Auskunft nur persönlich erteilt wird.
Hier ist Überredungskunst gefragt
Und wir haben Recht behalten. Der Herausgeber dieses Online-Magazins begab sich heute
ins betreffende Postamt und ließ sich „persönlich“ beraten. Die vermeintlich guten Geld-
anlage, entpuppte sich als ganz normales Versicherungssparen, mit einem Jahreszinssatz
von etwa 2,8 Prozent, allerdings bei einer 13-jährigen Sperrfrist des eingelegten Kapitals.
Doch kein Sensationsangebot
Wird von jeder Bank angeboten
Dieses Versicherungssparen wird eigentlich von allen bekannten Bankinstituten angeboten.
Allerdings wird diese Geldanlage mit dem Ertrag des Laufzeitendergebnisses, offensichtlich
nur vom Postamt Bruck a.d. Leitha beworben.
Erstaunliche Werbemethoden im Brucker Postamt
Zu den Bedingungen des PSK-Angebotes. Mindesteinlage 3.500,- Euro, gebunden auf 13(!)
Jahre. Auszahlungsbetrag ist dann zirka 4.900,- Euro. Das entspricht einer jährlichen Ver-
zinsung von knappe 2,8 Prozent des Kapitals und der Zinsenzinsen.
Irreführende Werbung oder Bauernfängerei?
Es hat schon seine Richtigkeit, dass der Ertrag 40,4 Prozent beträgt, allerdings erst am Ende
einer 13-jährigen Laufzeit. Da offensichtlich niemand sein Geld für eine derart lange Sperr-
frist mit 2,8 Prozent Jahreszinssatz binden will, versucht man zwar mit der richtigen, aber
irreführenden Werbestrategie Kunden in die Arme der Bankdienstleiter zu locken.
Wirkt nicht sehr vertrauenserweckend
Ob das die richtige Werbemethode für ein seriöses Bankinstitut ist, sei dahingestellt. Auch
das handgeschmierte Werbeplakat, welches marktschreierisch im Foyer auf die Kunden
einwirkt, ist sicher nicht vertrauenserweckend und einem Bankinstitut in unseren Breiten
nicht würdig.
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2010-02-09
Wieder erstaunliche Bankgeschäfte?
Über erstaunliche „Bankgeschäfte“ der PSK haben wir schon einmal ausführlich berichtet.
Heute wollen wir Ihnen über eine erstaunliche Geschäftsanbahnung dieser Bank berichten.
Der Herausgeber dieses Online-Magazins begab sich heute auf das Postamt in Bruck an der
Leitha, um sich einen eingeschriebenen Brief abzuholen.

Kundeninformation kleingeschrieben, im Postamt Bruck a.d. Leitha
Erstaunliche Prozente
Im Vorraum des Postamtes, dass mit der Bankfiliale gekoppelt ist, ist ein großes Plakat auf-
gestellt, welches eher in einen Orientbazar passen würde. Auf diesem ist in handgemalenen
Lettern zu lesen, dass man einen garantierten Ertrag von 40,4% bis 31.März 2010 gewähr-
leiste. Informativ wird noch hinzugefügt, dass die Aktion eine limitierte Auflage, wofür auch
immer, ist.

Überrraschungsei-Werbung in der PSK
Geschäftsbedingungen sind Top-Secret
Wofür diese erstaunlich hohe Verzinsung gewährleistet wird, ist dem Plakat nicht zu ent-
nehmen. Von der Neugier gepackt, wandte sich der Herausgeber an die Schalterbeamtin,
die ihn ausser seinen Brief auszuhändigen, sonst nicht weiter behilflich sein konnte.
Also fragte man den im Amt befindlichen Filialleiter, welche Bedingungen für dieses
augenscheinlich gute Geschäft zu erfüllen seien. Auch dieser hüllte sich in Schweigen,
händigte aber als „Trostpreis“ eine Visitenkarte der PSK-Bankdienstleisterin Roswitha F.
aus.
Dafür hat man Sicherheitsbedenken
Mit dieser könne man sich einen Termin ausmachen um zu erfahren um welche Art von
Geschäft es hier ginge. Allerdings bemühte sich der Filalleiter noch zu erwähnen, dass
aus Sicherheitsgründen im Postamt Fotografierverbot herrsche.
Ist ja klar, bei 40,4 Prozent garantierter Rendite auf ein unbekanntes Geschäft, werden
die Leute am Montag dem Postamt die Türe einrennen, um ihr Geld dort zu deponieren.
Vielleicht sollten die Verantwortlichen dieser Filiale für die kommende Woche ihre Sicher-
heitsvorkehrungen erhöhen.
Informationen nur gegen Terminvereinbarung
Aber lassen wir den Sarkasmus einmal bei Seite. Eine staatliche Bank kündigt für ihre
Kunden ein Geschäft an und unterlässt es, diese über die Bedingungen zu informieren.
Diese erfährt der Kunde erst, wenn er sich mit einem Angestellten des Institutes einen
persönlichen Termin vereinbart.
Offensichtlich glaubt man bei der PSK, die Leute haben hre Zeit gestohlen, oder bedarf
es persönlicher Überredungskünste für dieses erstaunlich geheimnisvolle Geschäftsan-
gebot.
Plakat wie im Orient-Bazar
Aber weiter geht es mit der erstaunlichen Geschäftspraktik. Eine seriöse Bank, für welche
wir die PSK halten, kündigt auf einem handgeschmierten Plakat eine garantierte Rendite
von 40,4 Prozent, ohne Angabe der Geschäftsbedingungen an.
Eine solche Art der Werbung findet man höchstens noch in einem Orient-Bazar und ent-
spricht sicherlich nicht den seriösen Werberichtlinien einer Bank. Diese Art der Werbung
gleicht eher einem Überraschungsei und hat mit seriöser Kundeninformation nichts zu tun.
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2010-02-06