Stellungnahme der FPÖ-Wien zur Sonderprüfung Straches Spesenabrechnungen


FPÖ Wien prüft anonyme Vorwürfe

 

„Bei der Wiener FPÖ ist vor rund zwei Wochen eine Medienanfrage eingegangen, die uns zur Überprüfung der Sachlage veranlasst hat“, so heute der Landesparteisekretär der Wiener FPÖ, LAbg. Michael Stumpf.  Diese Sonderprüfung fände aktuell statt.

 

Zu den Fragen rund um anonym behauptete Missstände in der Buchhaltung hält die FPÖ Wien zudem folgendes fest:

 

Zum gegebenen Zeitpunkt kann darüber kein Urteil abgeben werden.  Die FPÖ Wien ist jedenfalls an einer umfassenden Aufklärung interessiert, weshalb eine Sonderprüfung der Buchhaltung in Auftrag gegeben wurde.  Darin wird die Zeit ab 2013 gründlichst durchleuchtet.  Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Wiener FPÖ über die Ergebnisse informieren.

 

Da Heinz-Christian Strache auch regelmäßig politische Delegationen empfangen und Arbeitsgespräche geführt hat, wurden von der Partei diverse Kosten übernommen.  Mit dem Rücktritt Heinz-Christian Straches als Bundespartei- und Landesparteiobmann wurde die Übernahme der Kosten eingestellt.  Für Heinz-Christian Strache gibt es nach wie vor ein erhöhtes Gefährdungspotential.  Es wird ihm daher auch ein ausgebildeter Sicherheitsmann beigestellt, der auch die Aufgabe als Fahrer übernimmt.

 

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2019-09-23


FPÖ Wien prüft anonyme Vorwürfe

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„Bei der Wiener FPÖ ist vor rund zwei Wochen eine Medienanfrage eingegangen, die uns zur Überprüfung der Sachlage veranlasst hat“, so heute der Landesparteisekretär der Wiener FPÖ, LAbg. Michael Stumpf. Diese Sonderprüfung fände aktuell statt.

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Zu den Fragen rund um anonym behauptete Missstände in der Buchhaltung hält die FPÖ Wien zudem folgendes fest:

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Zum gegebenen Zeitpunkt kann darüber kein Urteil abgeben werden. Die FPÖ Wien ist jedenfalls an einer umfassenden Aufklärung interessiert, weshalb eine Sonderprüfung der Buchhaltung in Auftrag gegeben wurde. Darin wird die Zeit ab 2013 gründlichst durchleuchtet. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Wiener FPÖ über die Ergebnisse informieren.

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Da Heinz-Christian Strache auch regelmäßig politische Delegationen empfangen und Arbeitsgespräche geführt hat, wurden von der Partei diverse Kosten übernommen. Mit dem Rücktritt Heinz-Christian Straches als Bundespartei- und Landesparteiobmann wurde die Übernahme der Kosten eingestellt. Für Heinz-Christian Strache gibt es nach wie vor ein erhöhtes Gefährdungspotential. Es wird ihm daher auch ein ausgebildeter Sicherheitsmann beigestellt, der auch die Aufgabe als Fahrer übernimmt.

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Beamte sollten für ihre Fehler haften müssen


Mahnung trotz fristgerechter Bezahlung

Wenn es Beamte nicht gäbe, dann müssten sie erfunden werden. Denn etliche dieser Spezies
sorgen  dafür,  dass  pflichtbewusste  Bürger(innen)  unnötig  mit Arbeit und  Kosten belastet
werden. Ein typisches Beispiel ist unser folgender Fall.

Herr  M.  ist ein Kleinunternehmer aus Niederösterreich, der seinen Verpflichtungen gewissen-
haft nachkommt. Also war er dementsprechend verwundert, als er nachfolgendes Schreiben
der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK)  in seinem Postkasten vorfand.


Screen: © erstaunlich.at

Im  obigen Schreiben  (datiert mit 23.01.12)  wird Herr M. von der NÖGKK aufgefordert, den
ausständigen  Betrag von  1.111,64  Euro  für den Zeitraum  Dezember 2011  zu begleichen.
Natürlich zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen.  Sollte er eine Frist von 2 Wochen unge-

nützt verstreichen lassen, werden ihm „alle erforderlichen Maßnahmen zu Hereinbring-
ung dieser Schuld“  angedroht.

Odyssee durch den Beamtendschungel

Herr M. suchte sich aus seinen Buchhaltungsunterlagen den Zahlungsbeleg heraus.   Wie im
nachfolgenden Screen einwandfrei zu erkennen ist,  hatte er den Krankenkassen-Beitrag für
Dezember 2011,  ordnungsgemäß und fristgerecht bereits am 11.Jänner 2012 einbezahlt.


Screen: © erstaunlich.at

Der Kleinunternehmer rief bei der NÖGKK an, da er den Sachverhalt aufklären und den Zahl-
ungsbeleg  faxen  wollte.   Daraufhin  begann  eine  gut  zweistündige  Odyssee  durch  den

Beamtendschungel.   Keiner wollte bei der Krankenkasse für sein Problem   – welches in die-
ser Tintenburg verursacht wurde –   zuständig sein und Herr M. wurde von einer Amtsleitung
zur anderen verbunden.

Wie bereits erwähnt, dauerte es zwei Stunden bis bei der NÖGKK endlich klar war,  dass der
angeblich aushaftende Betrag doch fristgerecht auf deren Konto eingelangt war. Warum das
Mahnschreiben an Herrn M. erging konnte allerdings niemand erklären.

Es gab auch keine Entschuldigung oder ähnliches und unter dem Aspekt,  dass Herr M. zwei

Stunden seiner Zeit unnötig opfern musste,  hört sich der Satz auf der Mahnung „Betrachten
Sie diese Mahnung als gegenstandlos, wenn in der Zwischenzeit die Einzahlung erfolgte“ wie
blanker Hohn an.

Die Frage im Mahnschreiben „Warum bedienen Sie sich nichts eines Abbuchungsverfahrens?
Sie  ersparen  sich  dadurch Zeit,  Ärger und Kosten!“
  können sich die Beamt(innen)  bei der
NÖGKK leicht selbst beantworten. Kein halbwegs normaler Mensch lässt jemanden, der nicht

fähig ist Kontoeingänge ordentlich zu registrieren, auf seinem Konto herumbuchen.

Zeit,  Ärger und Kosten würden den Bürger(innen) erspart bleiben,  wenn so mancher Beamter

seinen  Job ordentlich erledigen würde.  Was uns eigentlich verwundert ist die Tatsache,  dass
Beamte für ihre Fehler nicht haften müssen. Immerhin verursachen sie damit den Bürger/innen
unnötigen Zeitaufwand und vermeidbare Kosten.

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2012-01-29

 

Erstaunliche Bankgeschäfte TEIL 2


Geld retour

Unser Beitrag „Erstaunliche Bankgeschäfte“ hat seitens der BAWAG/PSK eine schnelle
Reaktion ausgelöst. Bereits am Folgetag nach Erscheinen unseres Artikels, erhielt Frau
Andrea Urbanek ihr falsch abgebuchtes Geld zurück.

Dieses Mail erreichte uns heute Nachmittag

Sehr geehrter Herr Reder!

Unser Institut bezieht sich auf das mit Ihnen geführte Telefonat vom 20. Jänner 2009 und
Ihrem Artikel „Erstaunliche Bankgeschäfte“:

Zunächst möchten wir Sie darüber informieren, dass die Mitarbeiter der Abteilung HELP-
Center/Ombudstelle direkt vom Vorstand beauftragt sind, Kundenbeschwerden zu beant-
worten bzw. Verbesserungen zu initiieren, weil dort systematisch alle Beschwerden
zusammenlaufen und aufgearbeitet werden. Selbstverständlich sind wir auch beauftragt,
dem Vorstand über die wichtigen Kundenanliegen eines Monats Bericht zu erstatten und
deshalb können wir mitteilen, dass wir Ihre Kritik daher ernst nehmen und in unsere weit-
eren Vorhaben einfließen lassen.

Selbstverständlich haben wir uns sofort nach Ihren Anruf mit Frau Urbanek in Verbindung
gesetzt und uns für die Abwicklung entschuldigt. Die Korrektur am Konto erfolgte bereits
und wir haben die Kundin umgehend darüber informiert.

Wir danken Ihnen für die Informationen, denn nur wenn wir ein entsprechendes Feedback
über verschiedene Dienstleistungen bzw. Abwicklungen erhalten, können wir auch
Verbesserungen initiieren.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte *****

 

BAWAG PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft und
Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft
Help-Center / Ombudsstelle
Quellenstraße 51-55, 1100 Wien

Telefon: 05 99 05 – 24646, internat.: (+43) 5 99 05 – 24646
Telefax: 05 99 05 – 24644, internat.: (+43) 5 99 05 – 24644
E-Mail:  help-center@bawagpsk.com
Web:    
http://www.bawagpsk.com

Unbürokratische Hilfe

Wir freuen uns, dass wir Frau Urbanek so schnell und unbürokratisch helfen konnten.
Allerdings tun sich für uns zwei Fragen auf.  Von wo stammen die 1.000,- Euro, die nun
so plötzlich aus dem Bankenhut gezaubert wurden. Gibt es für solche Fälle einen eigenen
Fond?
Unsere zweite Frage lautet, ob der geschädigten Dame auch die Kontoüberziehungszinsen
rückerstattet wurden. Aus dem uns zugesandten Mail ist dies nämlich nicht ersichtlich.
Durch diese erstaunliche Buchung rutschte ihr Konto nämlich ins Minus. Also werte Banker
der BAWAG/PSK-Bank, nicht auf die Gutschreibung der Überziehungszinsen vergessen.
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2010-01-21
  

Erstaunliche Bankgeschäfte


Der schlechte Ruf der Banken

Das Banken zur Zeit gerade nicht den besten Ruf genießen ist eine unumstößliche Tatsache.
Viele Anleger haben bei Anlagegeschäften, zu denen ihnen ihr Kundenbetreuer geraten hatte
sehr viel Geld verloren.

Risikogeschäft Girokonto

Gut, Risikogeschäfte mit hoher Renditenerwartung bergen nun einmal die Gefahr, dass
sie schief gehen können. Erstaunlich wird es allerdings, wenn ein Bankkunde auf sein
Girokonto einbezahlt und die Einzahlung als Auszahlung verbucht wird.
Noch erstaunlicher wird es, wenn der Filialleiter der Einzahlungsstelle mehrmals auf diesen
Umstand aufmerksam gemacht wird und nicht reagiert, bzw. den geschädigten Kunden
vertröstet.

Traurige Realität

Sie halten das für einen schlechten Scherz? Mitnichten, dieser Vorfall ereignete sich am
17.Dezember 2009, am Postamt 1100 Wien, Buchengasse 77.
Frau Urbanek vor dem betreffenden Postamt
Frau Andrea Urbanek ist eine treue „Erstaunlich-Leserin“ und hat sich heute mit dem
Wunsch an uns gewandt, diese Geschichte zu veröffentlichen. Diesem Wunsch kommen
wir gerne nach.

Was war passiert?

Frau Urbanek zahlte an dem besagten 17.Dezember, 500,- Euro auf ihr Girokonto ein. Dafür
erhielt sie den unten abgebildeten Beleg, der ihre Einzahlung bestätigt. Der Beleg wurde mit
der Buchungsnummer 000001121 verbucht.
Bestätigung über die Bareinzahlung von 500,- Euro
Als sie Anfangs Jänner 2010 ihren Kontoauszug erhielt, fiel sie aus allen Wolken. Der einge-
zahlte Betrag wurde als Auszahlung, ebenfalls unter der Buchungsnummer 000001121 ver-
bucht. Frau Urbanek erlitt dadurch einen Gesamtschaden von 1.000,- Euro.  Jene 500,-
Euro die sie cash einbezahlte, jedoch als 500,- Euro Minus geschrieben wurden.
Einzahlung als Auszahlung verbucht
Sie rief sofort und in der Folge auch mehrmals beim Filialleiter der Zahlstelle an und rekla-
mierte diese Buchung. Dort wurde sie immer wieder mit den Worten „kann nicht möglich
sein“ vertröstet.
Also begab sie sich heute persönlich, in Begleitung ihres Bruders und ihrer Tochter, mit den
Unterlagen ins besagte Postamt, um beim Leiter vorzusprechen. Der war ganz schön er-
staunt, als ihm Frau Urbanek die Belege zeigte.

Statt Klärung gab es Beleidigung

Er versprach ihr den Vorfall zu klären und sie rückzurufen. Der einzige Rückruf der in Folge
kam, war jener des Schalterbeamten, der seinerzeit diese erstaunliche Buchung tätigte. Laut
Aussage von Frau Urbanek lautete seine „Rechtfertigung“ sinngemäß, dass das alles nicht
wahr sei, sie selber schuld ist und wenn sie ihre Angaben nicht zurückziehe, er seinen Job
verliere.

Man hüllt sich in Schweigen

Erstaunliches Kundeservice sagen wir, dass sich dieses Postamt leistet. Aber auch wir kontak-
tierten den Filialleiter telefonisch. Dieser hielt sich sehr knapp und erklärte uns, Frau Urbanek
werde zu gegebener Zeit einen Rückruf erhalten. Mit uns wollte er über diesen Vorfall nicht
sprechen.

Wie funktioniert dort die Buchhaltung?

Jetzt betrachten wir die Sache einmal von der kaufmännischen Seite. Frau Urbanek bezahlt
500,- Euro bar ein. Dieses Geld wird in die Kasse gelegt. „Irrtümlicherweise“, wird der gleiche
Betrag als Auszahlung gebucht, aber nicht ausbezahlt, da die Kundin ja Geld einbezahlt hatte.
Spätestens bei der Kassenkontrolle, die bei jedem Bankschalter nach Kassenschluss durch-
geführt wird, hätte dem kontrollierenden Mitarbeiter auffallen müssen, dass 1.000,- Euro
zuviel in der Kasse sind.

Was passiert mit einem Überstand?

Die Folge wäre ein schriftliches Festhalten des „Überstandes“ gewesen. Damit hätte der
Filialleiter schon beim ersten Anruf von Frau Urbanek in Kenntnis sein müssen und
spätestens beim heutigen persönlichen Erscheinen von ihr, die Sache unverzüglich in
Ordnung bringen müssen.
Stattdessen wird sie von ihm vertröstet und zusätzlich vom Schalterbeamten, der diese
Fehlbuchung getätigt hatte angerufen und am Telefon beleidigt. Wir finden diese Vor-
gangsweise im höchsten Maß erstaunlich und werden dies an die PSK-Generaldirektion
weiterleiten.
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2010-01-19
  

Inhalts-Ende

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