Beamte sollten für ihre Fehler haften müssen


Mahnung trotz fristgerechter Bezahlung

Wenn es Beamte nicht gäbe, dann müssten sie erfunden werden. Denn etliche dieser Spezies
sorgen  dafür,  dass  pflichtbewusste  Bürger(innen)  unnötig  mit Arbeit und  Kosten belastet
werden. Ein typisches Beispiel ist unser folgender Fall.

Herr  M.  ist ein Kleinunternehmer aus Niederösterreich, der seinen Verpflichtungen gewissen-
haft nachkommt. Also war er dementsprechend verwundert, als er nachfolgendes Schreiben
der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK)  in seinem Postkasten vorfand.


Screen: © erstaunlich.at

Im  obigen Schreiben  (datiert mit 23.01.12)  wird Herr M. von der NÖGKK aufgefordert, den
ausständigen  Betrag von  1.111,64  Euro  für den Zeitraum  Dezember 2011  zu begleichen.
Natürlich zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen.  Sollte er eine Frist von 2 Wochen unge-

nützt verstreichen lassen, werden ihm „alle erforderlichen Maßnahmen zu Hereinbring-
ung dieser Schuld“  angedroht.

Odyssee durch den Beamtendschungel

Herr M. suchte sich aus seinen Buchhaltungsunterlagen den Zahlungsbeleg heraus.   Wie im
nachfolgenden Screen einwandfrei zu erkennen ist,  hatte er den Krankenkassen-Beitrag für
Dezember 2011,  ordnungsgemäß und fristgerecht bereits am 11.Jänner 2012 einbezahlt.


Screen: © erstaunlich.at

Der Kleinunternehmer rief bei der NÖGKK an, da er den Sachverhalt aufklären und den Zahl-
ungsbeleg  faxen  wollte.   Daraufhin  begann  eine  gut  zweistündige  Odyssee  durch  den

Beamtendschungel.   Keiner wollte bei der Krankenkasse für sein Problem   – welches in die-
ser Tintenburg verursacht wurde –   zuständig sein und Herr M. wurde von einer Amtsleitung
zur anderen verbunden.

Wie bereits erwähnt, dauerte es zwei Stunden bis bei der NÖGKK endlich klar war,  dass der
angeblich aushaftende Betrag doch fristgerecht auf deren Konto eingelangt war. Warum das
Mahnschreiben an Herrn M. erging konnte allerdings niemand erklären.

Es gab auch keine Entschuldigung oder ähnliches und unter dem Aspekt,  dass Herr M. zwei

Stunden seiner Zeit unnötig opfern musste,  hört sich der Satz auf der Mahnung „Betrachten
Sie diese Mahnung als gegenstandlos, wenn in der Zwischenzeit die Einzahlung erfolgte“ wie
blanker Hohn an.

Die Frage im Mahnschreiben „Warum bedienen Sie sich nichts eines Abbuchungsverfahrens?
Sie  ersparen  sich  dadurch Zeit,  Ärger und Kosten!“
  können sich die Beamt(innen)  bei der
NÖGKK leicht selbst beantworten. Kein halbwegs normaler Mensch lässt jemanden, der nicht

fähig ist Kontoeingänge ordentlich zu registrieren, auf seinem Konto herumbuchen.

Zeit,  Ärger und Kosten würden den Bürger(innen) erspart bleiben,  wenn so mancher Beamter

seinen  Job ordentlich erledigen würde.  Was uns eigentlich verwundert ist die Tatsache,  dass
Beamte für ihre Fehler nicht haften müssen. Immerhin verursachen sie damit den Bürger/innen
unnötigen Zeitaufwand und vermeidbare Kosten.

*****

2012-01-29