Mahnung trotz fristgerechter Bezahlung
Wenn es Beamte nicht gäbe, dann müssten sie erfunden werden. Denn etliche dieser Speziessorgen dafür, dass pflichtbewusste Bürger(innen) unnötig mit Arbeit und Kosten belastet
werden. Ein typisches Beispiel ist unser folgender Fall.
Herr M. ist ein Kleinunternehmer aus Niederösterreich, der seinen Verpflichtungen gewissen-
haft nachkommt. Also war er dementsprechend verwundert, als er nachfolgendes Schreiben
der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK) in seinem Postkasten vorfand.

Screen: © erstaunlich.at
Im obigen Schreiben (datiert mit 23.01.12) wird Herr M. von der NÖGKK aufgefordert, den
ausständigen Betrag von 1.111,64 Euro für den Zeitraum Dezember 2011 zu begleichen.
Natürlich zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen. Sollte er eine Frist von 2 Wochen unge-
Odyssee durch den Beamtendschungel
Herr M. suchte sich aus seinen Buchhaltungsunterlagen den Zahlungsbeleg heraus. Wie imnachfolgenden Screen einwandfrei zu erkennen ist, hatte er den Krankenkassen-Beitrag für
Dezember 2011, ordnungsgemäß und fristgerecht bereits am 11.Jänner 2012 einbezahlt.

Screen: © erstaunlich.at
Der Kleinunternehmer rief bei der NÖGKK an, da er den Sachverhalt aufklären und den Zahl-
ungsbeleg faxen wollte. Daraufhin begann eine gut zweistündige Odyssee durch den
Wie bereits erwähnt, dauerte es zwei Stunden bis bei der NÖGKK endlich klar war, dass der
angeblich aushaftende Betrag doch fristgerecht auf deren Konto eingelangt war. Warum das
Mahnschreiben an Herrn M. erging konnte allerdings niemand erklären.
Es gab auch keine Entschuldigung oder ähnliches und unter dem Aspekt, dass Herr M. zwei
Stunden seiner Zeit unnötig opfern musste, hört sich der Satz auf der Mahnung „Betrachten Sie diese Mahnung als gegenstandlos, wenn in der Zwischenzeit die Einzahlung erfolgte“ wie blanker Hohn an.Die Frage im Mahnschreiben „Warum bedienen Sie sich nichts eines Abbuchungsverfahrens?
Sie ersparen sich dadurch Zeit, Ärger und Kosten!“ können sich die Beamt(innen) bei der
NÖGKK leicht selbst beantworten. Kein halbwegs normaler Mensch lässt jemanden, der nicht
Zeit, Ärger und Kosten würden den Bürger(innen) erspart bleiben, wenn so mancher Beamter
seinen Job ordentlich erledigen würde. Was uns eigentlich verwundert ist die Tatsache, dass Beamte für ihre Fehler nicht haften müssen. Immerhin verursachen sie damit den Bürger/innen unnötigen Zeitaufwand und vermeidbare Kosten.*****
2012-01-29