Polizei nahm Kaugummi-Dieb fest


Was macht jemand mit so vielen Kaugummis?

 

Ganz nach dem Motto „es gibt nichts, was es nicht gibt“, wurde heute die Polizei wegen eines Kaugummidiebs zu einem Supermarkt im 10. Wiener Gemeindebezirk gerufen.  Zwei Mitarbeiterinnen hielten dort einen Mann fest, den sie dabei beobachtet hatten, wie er Kaugummis im Wert von rund 280 Euro in das Innenfutter seiner präparierten Jacke gepackt hatte.  Als er bemerkte, dass er dabei beobachtet worden war, legte er alle Packungen zurück ins Regal.  Die Mitarbeiterinnen hielten den 31-jährigen serbischen Staatsbürger bis zum Eintreffen der Polizei an.

 

Im Zuge der Amtshandlung stellte sich heraus, dass der Tatverdächtige zumindest sieben Mal zuvor Kaugummis gestohlen hatte: Am 6. März am Franzosengraben, am 12. März in der Raxstraße, am 14. März in der Thaliastraße, am 15. März zuerst in der Wilhelminenstraße und der Ottakringer Straße, später in der Schottenfeldgasse und in der Raxstraße.  Dabei bediente sich der Langfinger bei verschiedenen Marken und zeigte keine Präferenz für eine bestimmte Geschmacksrichtung. Insgesamt wurden je Diebstahl 100 bis 300 Kaugummi-Packungen gestohlen.

 

Weil auch der Diebstahl von Kaugummis strafbar ist und weil eine präparierte Jacke zur Anwendung kam, wurde der 31-Jährige an Ort und Stelle festgenommen und wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls angezeigt.

 

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2019-03-21


Fahrrad am Taxistandplatz


L E S E R B R I E F

Foto: Privat
Seit  rund  drei  Monaten  steht  der  Drahtesel  genau  am Taxistandplatz in Wien 16., Brunnen-
gasse/Thaliastraße. Nicht nur dass wir Taxifahrer beim Zu- bzw.  Wegfahren höllisch aufpassen
müssen  um  unsere  Autos nicht zu zerkratzen,  werden Fahrgäste beim Einsteigen behindert.
Zahlreiche  Anrufe  beim Magistrat brachten bislang keinen Erfolg.  Aber auch Telefonate mit
unserer  Zwangsvereinigung  „Taxiinnung“ fruchteten  nicht.   Ich  frage  mich  warum  wir  an
diese Zwangsbeiträge zahlen müssen, wenn die nicht einmal so ein Problem lösen können?
Leider  ist das Fahrrad so demoliert,  sodass sich nicht einmal ein Dieb dafür interessiert und
es mitnimmt.
Mit besten Grüßen
ein leidgeprüfter Taxifahrer
2014-07-24

Abkassieren um jeden Preis


Vignettenkontrolle zu Stosszeit

Im Beitrag  „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“  haben wir  dem staatlichen
Autobahnbetreiber  quasi  unterstellt,  seine  Abkassiermethoden  ohne  Rücksicht  auf
Verluste durchzuführen. Grund hiefür war eine Vignettenkontrolle auf einer Zufahrt zur
A23 während der Stoßzeit.
Offenbar war die Verursachung eines Verkehrschaos für die Asfinag kein Problem,  wenn
die Kasse stimmt.  Auch die Mitarbeiter des staatlichen Autobahnbetreibers beäugten wir
mit  Argwohn.  Sind  doch  bei der  Kapperltruppe etliche  Personen dabei, die sich als
Möchtegern-Polizisten fühlen, nur weil ihnen eine Uniform verpasst wurde.

Im Zweifel für…..

Nach Erscheinen des eingangs erwähnten Beitrags, rief ein Verantwortlicher der Asfinag
in der Redaktion  an und führte mit  einem Redaktionsmitarbeiter  ein langes Gespräch.
Der  Anrufer  versuchte  Glauben zu machen,  dass  es  nicht im  Interesse  der Asfinag
läge,  absichtlich ein  Verkehrschaos zu verursachen,  um durch  Kontrollen  mehr Geld
einzubringen. Die Situation wäre mehr oder weniger ein Zufall gewesen. Auch wären alle
Asfinag-Mitarbeiter bestens geschult.
Ganz haben wir dem Mann zwar nicht geglaubt, dachten aber „im Zweifel für den Ange-
klagten“ und ließen die Sache auf sich beruhen.  Dass jedoch  nichts so fein gesponnen
ist, um nicht ans  Tageslicht zu kommen,  beweist ein heutiger  Kronen Zeitungs-Artikel,
den wir vorerst für einen verfrühten Aprilscherz hielten.
Zum Original Krone-Beitrag Bild anklicken
Screen: Krone Print vom 09.02.2011

Tagesordnung: Autodiebstahl

Da erlebte eine Frau eine Situation, welche seit Öffnung der Ostgrenzen an der Tages-
ordnung steht, nämlich dass ihr Auto gestohlen wurde. Die Frau verständigte  an Ort
und Stelle die Polizei,  aber auch eine sofort eingeleitete Alarmfahndung verlief erfolg-
los.
Der Pkw wurde einige Zeit später in Kärnten aufgefunden und vom Dieb fehlte natür-
lich jede Spur. So weit so nicht gut. Und jetzt wird es in der Tat erstaunlich. Der Dieb
benützte bei seiner Fahrt die Autobahn und geriet  auf der A23  in eine automatische
Vignettenkontrolle.

Hat die Asfinag ein eigenes Gesetzbuch?

Da die Dame  nicht auf mautpflichtigen Strassen fährt,  war ihr Pkw auch nicht mit einer
Autobahn-Vignette versehen.  Aus diesem Grund schickte ihr die Asfinag eine Rechnung
über die Ersatzmaut.  Die vorgelegte Anzeigenbestätigung  der Polizei bewog den staat-
lichen Autobahnbetreiber zu folgender Mitteilung.
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Es muss ein eigenartiges Gesetzbuch sein in dem steht, dass eine Person für eine Sache
verantwortlich ist,  bei der ihr  durch Diebstahl  die Verfügungsberechtigung  über diese
entzogen wurde. Diesen Paragrafen würden wir sehr gerne sehen.
Nach der Logik der Asfinag hatte die  Frau aber mächtiges Glück,  dass der Dieb nieman-
den totgefahren hat.  Folgt man nämlich der  Schlussfolgerung des staatlichen Autobahn-
betreibers, müsste sich die Bestohlene dann zumindest  wegen Beteiligung an einer fahr-
lässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Logisches Denken? Fehlanzeige

Wie dieser Fall beweist,  haben wir mit  unserem eingangs erwähnten  „Beitrag“ gar nicht
so Unrecht gehabt. Der Asfinag geht es offenbar nur ums Abkassieren, egal um welchen
Preis.  Auch ihre Antwort an die Bestohlene lässt jegliches logische Denken missen,  da in
dieser Angelegenheit gar keine  Kulanz von Nöten ist.  Denn diese würde ein Verschulden
der Bestohlenen voraussetzen.
Die Frau konnte beim besten Willen nicht die Fahrtroute des Autodiebes beeinflussen und
daher trifft sie in diesem Fall keine Schuld.  Soviel zum  logischen Denken und der bestge-
schulten Mitarbeiter(innen) der Asfinag.
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2011-02-09
 

Integrations-Vereitelung


Integrations-Unwilligkeit nimmt zu

Während gewisse Politiker in Österreich den Islam auf „Teufel komm raus“ fördern und
dies mit der bei uns herrschenden Religionsfreiheit rechtfertigen, nimmt die Integrations-
unwilligkeit, speziell bei moslemischen Zuwanderern stetig zu.

Dabei ist die Schuld gar nicht bei den Emigranten zu suchen,  denn wer ein islamisches
Kulturzentrum  nach dem  anderen vor  die Nase gesetzt bekommt, kann  durchaus zum

Schluss gelangen, dass Integration in Österreich nicht gefragt ist. In diesen Zentren wer-
den neben der Religion,  hauptsächlich die kulturellen  Werte und Praktiken des Islams
gelehrt und gefördert.

Der Platz am Futtertrog

Dass ein derartiger Vorgang der Integration nicht förderlich ist, wird jeder halbwegs ver-
nünftige Mensch einsehen.  Machthunger und Bestrebungen  an einem Platz am Futter-
trog, veranlassen vor allem  Linke und Grüne Politiker dazu,  jegliche Bemühungen zur
Integrationsförderung missen zu lassen.

Mit den unkontrollierten Errichtungen islamischer Kulturzentren versuchen diese Politiker,

unter  den meist nicht sehr gebildeten Zuwanderern  auf Stimmenfang zu gehen.  Sozusa-
gen das Wählerpotential der Zukunft für Rot und Grün. In Ermangelung von Wähler(innen)
die der deutschen  Sprache mächtig  sind und dadurch  schwachsinnige Versprechungen
und  realitätsfremde  Ideologien gleich  erkennen,  bleibt diesen  Parteien  offenbar  keine
andere Wahl.

Zwangsehen bei  Moslems völlig normal

Ein  typisches  Beispiel an  Integrationsunwilligkeit  und  völligen  Desinteresse  an der
österreichischen Kultur,  bewies kürzlich ein moslemischer Vater,  der seine 18-jährige
Tochter zwangsverheiraten wollte. Dass dies in Österreich eine strafbare Handlung ist,
wird dem  Mann gar  nicht bewusst gewesen sein,  ist doch die Praxis der  Zwangsver-
heiratungen in moslemischen Kulturkreisen gang und gäbe.

Möglicherweise  wurde ihm die  Richtigkeit  seines Verhaltens,  im islamischen Kultur-

zentrum seines Vertrauens bestätigt.  Wir wagen einen  kleinen Vergleich anzustellen.
Wenn zum Beispiel ein Kind dahingehend erzogen wird, dass Diebstahl völlig normal
ist,  darf es niemanden wundern, wenn dieses in späterer Zukunft ein Dieb wird.

Strafrahmenerhöhung ist sinnlos

Wie in der Tageszeitung Österreich zu lesen ist,  gibt es schon  300 Fälle  von Zwangs-
verheiratungen in Österreich und die Zahl ist stetig steigend. Rund 100 Frauen suchen
jährliche Hilfe, wobei die Dunkelziffer weitaus höher liegen dürfte.  Das ist ein eindeut-
iger Beweis von fehlgeschlagener oder vereitelter Integration.

Da nützt es auch nichts, wenn die Frauenministerin Heinisch-Hosek in einem heutigen
Österreich-Interview dazu meint,  dass sie für einen  höheren Strafrahmen  sei und da-
rüber mit der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner diskutieren wolle.

Erstens ist uns kein Urteil  bekannt  in  dem der zur  Zeit bestehende  Strafrahmen voll

ausgeschöpft wurde und  zweitens wird auch eine höhere Strafe nichts am Rechtsver-
ständnis der Täter ändern.  Möglicherweise wird es in Zukunft zu sogenannten Ehren-
morde kommen, wie diese in Deutschland bereits an der Tagesordnung stehen.

Islamische Kulturzentren sind der falsche Weg

Die moslemischen Täter,  soferne man sie  als solche  bezeichnen kann,  haben es in
ihrer Heimat  nicht anders gelernt und werden in Österreich  noch zusätzlich  in ihrem
Verhalten bestärkt.  Dafür sorgen die Prediger in  den zahlreichen islamischen Kultur-
zentren.

Zuwanderer gehören  in den  österreichischen  Kulturkreis eingebunden,  um  ihnen un-

sere Werte zu vermitteln. Der Besuch eines islamischen Kulturzentrums ist dabei sicher-
lich nicht förderlich und das hat mit Einschränkung der Religionsfreiheit nichts zu tun.

Kultur und Religion sind zwei verschieden Paar Schuhe

Es gibt genug Beispiele dafür, wie man sich kulturell integriert und dabei seinem Glau-
bensbekenntnis  ungestört  nachkommen  kann.  Etliche  kirchlich-orthodoxe,  jüdische
oder buddhistische Glaubensgemeinschaften sind der eindeutige Beweis dafür.

Daher sind wir der  Meinung, moslemische Gotteshäuser ja,  aber ein eindeutiges nein
zu moslemischen Kulturzentren. Wer diese Kultur leben will, soll in jenes moslemische
Land zurückkehren aus dem er/sie gekommen ist.

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2011-01-23
 

Beschützt das BZÖ Großbetrüger?


Erstaunlicher Datenklau

Im Jahre 2008 verkaufte ein angeblicher Bankangestellter einer Liechtensteiner Bank, dem
Deutschen Fiskus eine Steuersünder-CD mit zahlreichen Daten von Personen, die ihr Geld
„steuerschonend“ in dem kleinen Fürstentum parkten.
Zu diesen Vorfall haben wir eine eigene Theorie. War doch bis vor kurzer Zeit nur die
Schweiz für steuerschonende Nummerkonten zuständig, entdeckten die Liechtensteiner
das lukrative Geschäft mit dem Schwarzgeld.
Während es in der Schweiz keine Zinsen gab und Geldanleger froh waren, wenigstens keine
Spesen für ihre Gelddepots verrechnet zu bekommen, bezahlten die Liechtensteiner sogar
bis zu 4 Prozent Zinsen für Geldeinlagen.
Viele Anleger wanderten mit ihrem Geld von der Schweiz nach Liechtenstein ab, was sogar
ein großes Schweizer Bankhaus in Schwierigkeiten brachte. Das diesem Treiben die Eidge-
nossen nicht tatenlos zusehen würden lag auf der Hand.

Wie Du mir, so ich Dir

Und wie es der Zufall wollte, wurden auf einmal Liechtensteiner Bankdaten an die Bundes-
republik verkauft. Die Schweizer übten sich zu diesem Vorfall in nobler Zurückhaltung. Der
Ruf der Liechtensteiner Banken war dahin und der Geldrückfluss in die Schweiz begann.
Das jetzige Auftauchen einer Steuersünder-CD mit den Daten von Anlegern die ihr Geld
in der Schweiz parken, dürfte offensichtlich eine Retourkutsche der Liechtensteiner sein.

Die Diebe wären Todeskanditaten

Wie wir zu dieser Theorie kommen? Nun keinem einzelnen Bankangestellter in der Schweiz,
sowie in Liechtenstein ist es möglich, an derartige Daten heranzukommen. An so einer Aktion
müssten etliche Personen beteiligt sein und das birgt die Gefahr des Verrats. Hier geht es
um derartige Summen, sodass das Leben der Datendiebe vermutlich keinen Pfifferling mehr
wert wäre.

Darf das ein Staat?

Kommen wir zum eigentlichen Thema unseres Beitrages. Darf ein Staat eine solche CD mit
„gestohlenen“ Daten ankaufen um bestehendes Recht durchzusetzen? Wir sagen ja, denn
die Polizei kauft auch Suchtgift an, um an Dealer und Organisationen des Rauschgiftmarktes
heranzukommen.
So viel wir wissen, ist Steuerhinterziehung ungesetzlich und strafbar. Also wäre der Ankauf
einer solchen CD durchaus mit dem Ankauf von Suchtgift zu vergleichen. Während durch
das angekaufte Gift, Händler und Importeure zur Strecke gebracht werden sollen, können
durch eine solche Daten-CD Steuerhinterzieher entlarvt werden.

BZÖ-Lugar setzt sich für Steuersünder ein

Da nehmen wir doch erstaunt zur Kenntnis, dass der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert Lugar
ein „Hehlereiverbot“ für den Staat fordert. „Gerade für einen Rechtsstaat müssen die
Gesetze gelten. Ein Finanzminister darf sich nicht zum Handlanger von Kriminellen machen“,
so Lugar in einer heutigen APA-OTS Aussendung.
Lugar meint weiter, dass sich der Staat in so einem Fall als Hehler und Finanzier von Krimi-
nellen betätigt und dadurch das Vertrauen der Bürger untergräbt. Nun offensichtlich ist
Herrn Lugar nicht ganz klar, wer das Klientel ist, welches über Schweizer Banknummern-
konten verfügt.

Wer besitzt eigentlich Nummernkonten

Das sind nicht die normalen Bürger, die sich vielleicht mit einem „Pfusch“ einige Euros schwarz
verdienen. Es sind auch nicht Kleingewerbetreibende, die vielleicht einmal den einen oder
anderen Euro unter den Tisch fallen lassen, um überhaupt überleben zu können.
Über Gelddepots in der Schweiz verfügen ausschließlich Leute, die einer gehobenen sozialen
oder finanziellen Schicht angehören. Die in der Schweiz gebunkerten Gelder stammen dann
meist aus Betrügereien, dubiosen Geschäften und Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe.

Die Bürger(innen) würde beifällig nicken

Solche Leute zu entlarven untergräbt mit Sicherheit nicht das Vertrauen des Bürgers in den
Staat. Eher das Gegenteil würde zutreffen, wenn der normale Bürger erkennen kann, dass
es auch den „Großkopferten“ an den Kragen geht.

Sind Rauschgiftfahnder Dealer?

Die Aussage von Lugar würde bedeuten, dass der Bürger das Vertrauen in die Polizei ver-
lieren würde, wenn diese Suchtgift mit dem Zweck ankaufen, Rauschgifthändler zur Strecke
zu bringen.
Und was den Hehlervorwurf von Lugar an den Staat betrifft, wäre dieser dann gleichzu-
setzen, dass diese Polizisten Rauschgifthändler seien. Das dem nicht so ist, wird wohl
jedem klar sein.
Für uns stellt sich allerdings die Frage, warum sich der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert
Lugar, derart vehement gegen den Ankauf einer solchen Steuersünder-CD ausspricht.
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2010-02-02
  

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