Endlich klickten Handschellen für tschetschenischen Kieferbrecher


Wiederholt massive Drohungen im Internet ….

 

Der Tschetschene Abuu S., (lt. eigener Bezeichnung „Kieferbrecher“) – der dadurch traurige Berühmtheit erlangte, weil er ein 15-jähriges Mädchen verprügelte und sich auf Facebook nun „Dieser Abuu (Bandito)“ nennt, hat nun endgültig den Bogen überspannt. Am vorgestern postete er wie folgt auf seinem Facebook-Account:

 

 

Nachdem unzählige Facebook-User(innen) obiges Posting den Sicherheitsbehörden gemeldet hatten, klickten für den jungen Tschetschenen die Handschellen. Heute gegen 6 Uhr in der Früh, bekam er in der elterlichen Wohnung in Wien Favoriten, Besuch vom Verfassungsschutz und acht WEGA-Polizisten. Bei seiner Festnahme war allerdings nicht mehr großspurig sondern ganz kleinlaut.

 

Allerdings stellt sich die Frage, warum derart lange zugesehen wurde, bis der Bursche aus dem Verkehr gezogen wurde. Es ist auch zu befürchten, dass er möglicherweise aus „gesundheitlichen“ Gründen nicht lange einsitzen wird. Über kurz oder lang wird er wieder auf der Straße sein und es ist nicht auszuschließen, dass er zumindest versucht seine Drohungen in die Tat umzusetzen. Dann wird wieder keiner Schuld daran haben, weil ja keiner was gewusst haben will.

 

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2017-02-09


Weil ihr Josef verurteilt habt, kommen wir wieder!


Die Justiz ließ sich weder beeindrucken noch einschüchtern

Auch  wenn  ihr   Josef  verurteilt – wir  kommen  wieder! So  titelte  das   NOWKR-Bündnis  eine
Presseaussendung  am  21. Juli 2014.   Zur  allgemeinen  Erinnerung: Dieses Bündnis  stellte
die Demonstration gegen den Akademikerball 2014, bei der es zu schweren Ausschreitungen
und  Verwüstungen  im  1. Wiener  Gemeindebezirk kam,  unter das Motto:  „UNSEREN HASS
DEN KÖNNT IHR HABEN„.
Screen: APA/OTS
Die  Justiz  ließ sich von dieser Ankündigung jedoch weder beeindrucken noch einschüchtern
und verurteilte Josef S.  wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Landfriedensbruch und
schwerer   Sachbeschädigung  zu  insgesamt  12  Monaten  Haft ,   davon  8 Monate   bedingt.
(Das Urteil ist nicht rechtskräftig).
Eine  derartige  „Niederlage“  konnte  man  offenbar bei der Autonomen Antifa Wien, die Teil
des  NOWKR-Bündnisses  ist,  nicht auf sich sitzen lassen und schaltete in der  Gangart eine
Stufe  höher.   Mit  der  Ankündigung: „Weil  ihr  Josef  verurteilt  habt,  kommen  wir wieder!“,
wird für den morgigen Samstag zu einer Demonstration aufgerufen. Täten Geschäftsinhaber
im 1. Bezirk vielleicht gut daran,  wenn sie morgen ihre Geschäftslokale verbarrikadieren?!
Screen: facebook.com (Account: „autonome antifa w“)
Denkt man an die Spur der Verwüstung – die bei den Ausschreitungen am 24. Jänner 2014
durch  den  1. Wiener  Gemeindebezirk  gezogen  wurde – und  die  dadurch entstandenen
enormen  Sachschäden,  könnte  man  in  der  Ankündigung: „Weil ihr Josef verurteilt habt,
kommen wir wieder!“ eine Drohung erkennen.
Zudem  sind  dann  noch die Hinweise für Teilnehmer an der Demonstration,  welche wir
auszugsweise nachfolgend wiedergeben:
Screen: facebook.com (Account: „autonome antifa w“)
Alle diese Empfehlungen erleichtern es etwaigen Straftätern ungeschoren davonzukommen.
Die  Deaktivierung  des  GPS  im  Handy,  um ja keinen Nachweis darüber zu liefern ob und
wann man sich an einer bestimmten Örtlichkeit aufgehalten hat.
Die Empfehlung von Sonnenbrillen und Kappen – sofern man ohnehin nicht vermummt ist –
erschweren natürlich ebenfalls die Ausforschung eventueller Straftäter.   Jedenfalls sind dies
Ratschläge,  um  polizeiliche  Aufklärungsarbeit  (im Bedarfsfall) zu verhindern und/oder zu
erschweren.   In  den  Hinweisen  zur  Demo  heißt  es ohnehin wörtlich: „Wir  wollen  hiermit
der Polizei die Arbeit nicht unnötig erleichtern.
Also man sieht, die Herrschaften sind kampferprobt und haben Routine.   Nur in Versicher-
ungsangelegenheiten  dürfte sie nicht so richtig den Durchblick haben.   Denn eine Recht-
schutzversicherung  kommt  nur  dann für die Kosten auf,  wenn bei einem strafrechtlichen
Vorsatzdelikt  ein  Freispruch gefällt wird.   Im Falle eines Schuldspruches bezahlt die Ver-
sicherung keinen einzigen Cent.
Was  uns  allerdings  ein  wenig  verwundert,  warum  es  bei  den  Genoss(innen)  keine  Art
Kampfkasse gibt?   Aus der könnten doch Anwalts- und Prozesskosten für Klassenkämpfer
bestritten werden.   Oder hört sich auch bei den Linken beim Geld die Freundschaft auf?!
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2014-07-25

U  P  D  A  T  E

Nachfolgend einige Kommentare,  die sicher auf eine friedliche Demonstration
schliessen lassen!

Screen: facebook.com (Account: „autonome antifa w“)
2014-07-26
11:40 Uhr

Muss FPÖ-Politiker Detlef Wimmer um sein Leben fürchten?


Detlef wird es allerdings nicht überleben

Dass  der  verhaltensauffällige   Kriminalbeamte  Uwe Sailer und  der  FPÖ-Sicherheitsstadtrat
Detlef Wimmer (beide aus Linz) nicht die besten Freunde sind, kann man aus verschiedenen
Beiträgen auf Sailers Facebook-Seite ersehen.
Nun scheint Wimmer offenbar genug zu haben und will klagen. Auf Sailers Facebook-Seite
stellt  man  sich die Frage,  was dieser klagen will.  Offenbar ist man sich dort keiner Schuld
bewusst.   Aber man stelle sich gerne der Herausforderung – nun jetzt wird es bedenklich –
und meint:  „Detlef wird es allerdings nicht überleben.“
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Muss der FPÖ-Politiker nun um sein Leben fürchten,  wenn er den Rechtsweg beschreitet?
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2014-04-02

Offene 9/11 und Holocaust-Drohungen


Demonstration in London

Aus aktuellem Anlass berichtet ERSTAUNLICH heute über eine Demonstration, von fried-
liebenden Menschen, im 1.236 Kilometer (Luftlinie) entfernten London. Wobei wir auf einen
ausführlichen Bericht verzichten, da die Fotos, welche uns zugespielt wurden, für sich allein
sprechen.
Angesichts des  obigen Bildmaterials  stellen sich  für uns zwei Fragen.  Was würde  wohl in
einem islamischen Land passieren, wenn Menschen mit einer anderen Konfession, eine der-
artige Demonstration  veranstalten?  Die zweite Frage  wäre,  sind  derartige  Zeitgenossen
bereits auf dem Weg nach Österreich, oder befinden sich diese schon in der Alpenrepublik?
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2011-02-24
 

Alle Jahre wieder


Verwunderung über Schnee im Dezember

Als es vorgestern (Mittwoch)  nachmittags in der  Bundeshauptstadt  heftig zu  schneien be-
gann, war das Chaos wieder einmal perfekt. In und rund um Wien ging gar nichts mehr. Die
MA 48 war wie jedes Jahr überrascht, dass es im Dezember schneit.
Aber lassen wir den Mittwoch noch als Überraschungseffekt für die Verantwortlichen bei der
MA 48 gelten. Spätestens am Folgetag, hätten diese gewarnt und für den Wintereinsatz ge-
wappnet sein müssen.  Doch das Wetter am  Donnerstag (tagsüber)  erwies sich als gnädig
und ein leichter Temperaturanstieg ließ die weiße Pracht dahinschmelzen.

Unsichtbare Räumfahrzeuge

Also verfiel man bei der MA 48 wieder in den Winterschlaf.  Denn als es am Donnerstag ab-
ends, bis heute (Freitag) vormittags wieder kräftig zu schneien begann,  gab es  das näch-
ste Chaos. Schneemassen auf den Strassen und kein Räumdienst weit und breit.  Obwohl
die Stadt Wien immer wieder über diverse Radiosender verlautbaren ließ, dass 400 Räum-
fahrzeuge im Einsatz wären, sah es auf Wiens Strassen wie folgt aus.
Auf der Laxenburgerstrasse in Wien 10.,  blieben sogar die Lastwägen hängen.
Diese Fotos wurden heute zwischen 9 und 11 Uhr, auf Hauptverkehrsstrassen in den Be-
zirken 2.,  3.,  4., und 10., geschossen.  Sie dokumentieren eine  weiße Winterlandschaft,
unberührt von jeglicher Schneeräumung.  Aber dies ist nicht das  Erstaunlichste  am Ver-
halten der Verantwortlichen für die Schneeräumung.

Strafandrohungen für Hausbesitzer

Bei den bereits erwähnten Radio-Lobeshymnen über die 400 eingesetzten Räumfahrzeuge,
die offensichtlich über dass eigene Versagen hinwegtäuschen sollten, vergaß man nicht via
Äther den Hausbesitzern in Wien auszurichten, dass diese die Gehsteige zu räumen hätten.
Sollten  Grundstücks- oder  Hauseigentümer ihrer Pflicht zur  Schneeräumung  nicht nach-
kommen,  würden empfindliche  Geldstrafen drohen.  Allerdings  waren diese  Herrschaften
weitaus pflichtbewusster als die Verantwortlichen der Schneeräumung bei der Stadt Wien.
Die meisten Gehsteige in Wien waren vorbildlich von den Schneemassen geräumt

Schneeschaufeln für  Arbeitslose

Bevor die Verantwortlichen der Stadt Wien per Radio mit Strafen drohen, sollte diese lieber
vor der  eigenen Haustüre,  sprich öffentliche Strassen,  den Schnee wegkehren.  Vielleicht
würde es auch helfen,  diese Herrschaften mit Strafen zu bedrohen  um sie von der Devise
„Der nächste Frühling kommt bestimmt“ abzubringen.
Und eines wäre nicht zu vergessen.  Haben wir doch in  Wien eine große  Anzahl von kräft-
igen  und gesunden  Arbeitslosen.  Vielleicht wäre  es  nun an der Zeit,  diesem  Klientel eine
Schneeschaufel  in  die  Hand zu drücken,  so dass  sich diese, an der  Gesellschaft von der
sie leben, erkenntlich zeigen können.
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2010-12-03
 

Wiener Al Qaida-Webseite TEIL2


Moslemische Gewalt- und Hetz-Webseite

Zum gestrigen Beitrag „Wiener Al Qaida-Webseite“   gab es teils heftige Leser-Reaktionen.
Von „Strache ist an allem schuld“ bis zu „Jetzt reicht es“.  Nachfolgender Kommentar
hat uns besonders beeindruckt und wir ersuchten den User „Pagat“ um die Reaktion des
BKA.


Dieser hat uns auch tatsächlich, wie im folgenden Bild dokumentiert,  einen Auszug seiner
Facebook-Seite  zukommen lassen. Wir beabsichtigten den Screen zu anonymisieren, da
wir „Pagat“ nicht unnötigen Gefahren aussetzen wollten.
In einem heute geführten Telefongespräch meinte dieser jedoch: „Ich stehe zu dem was
ich sage und daher ist eine Anonymisierung nicht notwendig“. Der Mann verdient Respekt,
denn er hat auf Deutsch gesagt: „Eier in der Hose“.


Nun bleibt nur noch zu hoffen,  dass die zuständigen  Sicherheitsbehörden diesen Möchte-
gern-Bin Laden, samt seinen Helfern so rasch wie möglich aus dem Verkehr ziehen.
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2010-10-18
 

Wiener Al Qaida-Webseite?


Präsenz der Webseite „alQ-Wien



Weiter im Original-Text

Danke an alle die gestern teilgenommen haben. Das nächstes Treffen ist wie ausgemacht.
Nähere Information kommt bald als E-Mail.  Und natürlich  die 25% des Hetzers und Islam-
Feindes  Strache  in Wien.  Die Stadt fühlt  sich  mit jeden  Tag feindlicher an.  So kann es
nicht weitergehen. Der wahre Islam ist bedroht.

So präsentiert sich eine neue  Webseite im Internet.  Nun muss man nicht unbedingt ein
Anti-Terror-Experte sein um das Namenskürzel erahnen zu können. Aus der Abkürzung
„alQ-Wien“ ergibt sich für uns der Name „Al Qaida Wien“.

Der Betreiber dieser Islam-fundamentalistischen Webseite hält sich bedeckt und vermeidet
ein Impressum oder einen Verantwortlichen zu veröffentlichen und meint dazu wörtlich:



Nun, wer nachfolgende Texte in einem demokratischen System veröffentlicht, welches durch
demokratische  Spielregeln  und  Religionsfreiheit geprägt  ist  darf sich nicht  wundern,  die
Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden auf sich zu ziehen.

Auch das wird publiziert

O ihr, die ihr glaubt, schließt keine Freundschaft, außer mit euresgleichen. Sie werden nicht
zaudern , euch zu verderben, und wünschen euren Untergang. Schon wurde Hass aus ihr-
em  Mund  offenkundig,  aber das, was ihr Inneres verbirgt,  ist schlimmer.  Schon machten
Wir euch die Zeichen klar, wenn ihr es begreift.

Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden! Sie sind unter-
einander Freunde  (aber nicht mit euch).  Wenn einer von euch sich ihnen anschließt, ge-
hört er zu ihnen (und nicht mehr zu der Gemeinschaft der Gläubigen). Allah leitet das
Volk der Frevler nicht recht.

Feige Hetze aus der Anonymität

Warum der Betreiber von „alQ-Wien“ zur Meinung kommt, dass Muslime überall im Westen
und auch hier  (Österreich/ Red.Anm.)  verfolgt werden,  ist nicht nachvollziehbar.  In Öster-
reich (2.Republik)  ist kein einziger  Fall bekannt,  dass eine  Person auf Grund ihres Glau-
bensbekenntnis verfolgt, verletzt oder getötet wurde.

Wer natürlich Drohungen austößt, zu Gewalttaten aufruft und gegen andere Religionen hetzt,
bekommt den Arm des Gesetzes zu spüren.  Dies hat  aber mit der Verfolgung einer bestimm-

ten Gruppe nichts zu tun, denn ein geordnetes Wertesystem hat die Pflicht und das Recht
sich vor gewalttätigen Fundamentalisten zu schützen.

Spinner oder Terrorist?

Wir wissen nicht ob der Betreiber der Webseite „alQ-Wien“ ein harmloser Spinner ist, oder
es sich wirklich um eine virtuelle Wien-Filiale der Terror-Organisation Al Qaida handelt. Mit
den auf seiner Webseite veröffentlichten Publikationen stößt er eindeutig Drohungen gegen
die in Österreich lebende Bevölkerung aus und hetzt gegen andere Religionsgemeinschaf-
ten.

In seinem fundamentalistischen  Wahn übersieht er auch, dass der mit seinem Verhalten der
friedlich lebenden moslemischen Bevölkerung in Österreich großen Schaden zufügt. Rechte
Gruppierungen, die es leider auch bei uns gibt, werden derartige Äußerungen sicherlich für

sich zu nutzen wissen.

Aufruf an die Sicherheitsbehörden

Im Interesse des friedlichen Zusammenlebens der verschiedenen Volks- und Religionsgrup-
pen  in  Österreich,  sowie  der  Aufrechterhaltung  der  Staatssicherheit,  gehören  Betreiber
derartiger Webseiten, von den Sicherheitsbehörden unverzüglich aus dem Verkehr gezogen.

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2010-10-17
 

Die Anwältin der Bankräuber


Securitymann beendet Bankräuberkarriere

Ein brandgefährliches Rauberduo hielt seit 2005 die Polizei auf Trab. Das Brüderpaar
Christian (24) und Alexander L. (26), überfiel in den letzten 5 Jahren vermutlich fünfzehn
Banken. In ihrer Gangart waren sie nicht zimperlich. Schwerbewaffnet stürmten sie die
Bankinstitute, um diese auszurauben.

Am 4.Dezember 2009 machte ein Securitymitarbeiter ein Bank in Blindenmarkt (Bezirk

Melk), dem munteren Treiben des Bankräuberduos ein jähes Ende. Wir haben im Beitrag
„Der bedrohte Bankräuber“ darüber berichtet.

Bei der Flucht aus dem Bankgebäude, schoss der aufmerksame Sicherheitsmann einen

der Räuber an. Diesen gelang es zwar sich noch in den Fluchtwagen zu retten, konnte je-
doch samt seinem Komplizen kurze Zeit später von der Polizei gestellt und verhaftet werden.

Bankräuber ortete Mordversuch

Wir haben bereits in unserem damaligen „Beitrag“ darüber berichtet, dass der angeschos-
sene Bankräuber ankündigte, einen Strafantrag gegen den Sicherheitsmann, wegen Mord-
versuchs zu erstatten. Seine Rechtfertigung für diese obskure Äusserung begründete er
damit, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.

Wir haben diese Ankündigung für einen schlechten Scherz gehalten. Wie wir nun feststellen
müssen, haben wir uns geirrt. Das Anwälte im Auftrag ihrer Klienten oft die erstaunlichsten
Klagen einbringen und Anzeigen erstatten ist traurige Realität.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen

Allerdings das nun die Anwältin der beiden Profi-Bankräuber tatsächlich eine Anzeige wegen
Mordversuch gegen den Securitymann erstattet, ist mehr als erstaunlich. Mit dieser Anzeige-
erstattung hat sie die besten Chancen, zur traurigsten Lachnummer ihres Berufsstandes zu
avancieren.

Auch die Polizei bekommt ihr Fett weg. Da bemängelt doch die Anwältin tatsächlich, dass die
Beamten das Räuberduo zuerst überwältigt und gefesselt haben, anstatt Erste Hilfe zu leisten.
Na klar, Polizeibeamte haben nichts anderes im Sinn, als zuerst nach den „Weh-Wechen“ von

bis an die Zähne bewaffneten Räuber zu fragen. Möglicherweise ortet die Anwältin vielleicht
auch noch einen Raub, da sich die Beamten erlaubten den Brüdern die Waffen abzunehmen.

Berufsrisiko

Vielleicht sollte der Anwältin mitgeteilt werden, dass es ein ganz normales Berufsrisiko eines
Bankräubers ist, bei einem Banküberfall eventuell erschossen zu werden. Möglicherweise
ist der Dame auch nicht bewusst, wer ihre Klienten eigentlich sind. Es sind keine kleinen
Hendldiebe, sondern brandgefährliche Profi-Bankräuber.

Wir gehen natürlich auch davon aus, dass das Honorar dieser Advokatin aus Spendengelder

oder aus ehrlich verdienten Geld der Bankräuber bezahlt wird. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Christian und Alexander L. die Unschuldsvermutung gilt.

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2010-03-03
  

Wiener Wohnen kündigt Behinderte auf Verdacht


Skandal bei Wiener Wohnen

Wenn folgende Handlung ein privater Zinshausbesitzer machen würde, wären ihm Schlag-
zeilen in allen Tageszeitungen garantiert. Auch diverse Mietervereinigungen und die AK
(Arbeiterkammer) würden ihn in der Luft zerreißen.
Nicht so ist es wenn der größte Hausherr Wiens, die Gemeinde Wien,  eine derartige
Aktion abzieht. Da bewahren alle mögliche Stellen größtes Stillschweigen. In einer
heutigen APA-OTS Aussendung des freiheitlichen Behindertensprechers NAbg. Norbert
Hofer, sind wir auf diesen Skandal gestoßen und haben nachrecherchiert.
Ein Mitarbeiter von uns hat mit der betroffenen Person, Frau Eveline Ioannidis, ein sehr
langes Telefongespräch geführt und diese erzählte eine erstaunlich traurige Geschichte
über die soziale Kälte von Wiener Wohnen, gegenüber ihr als Behinderte.

Der Leidensweg

Frau Eveline Ioannidis ist seit 1986 Hauptmieterin einer Altbaugemeindewohnung in Wien
14., Spallartgasse 26-28/2/3/16. Die seinerzeit als Kategorie C angemietete Wohnung wurde
in Eigenregie auf Kategorie A aufgewertet. Auch ist sie noch nie mit dem Mietzins in Rück-
stand gewesen und das seit 24 Jahren, seit dem sie in dieser Wohnung lebt.
Die mittlerweile 50-jährige Eveline Ioannidis war 25 Jahre lang als Krankenschwester im
Geriatriezentrum Baumgarten tätig. Anfangs des neuen Jahrtausend schlug bei ihr das
Schicksal unbarmherzig zu.
Teilweise bedingt durch ihre körperlich schwere Arbeit im Pflegeheim, bekam sie Probleme
mit ihrem Rücken. Und als wenn dies nicht genug gewesen wäre, erkrankte sie zusätzlich
an der Autoimmunerkrankung.
Ihre Krankheit nahm von 2002 bis 2005 einen derart rasanten Verlauf, sodass man ihr im
Jahr 2005 eine 100-prozentige Erwerbsunfähig attestierte und sie in Pension schickte. Seit-
dem ist sie in Pflegestufe 2 und zu 50 Prozent behindert. Ferner benötigt sie permanent
ärztliche Betreuung und ständige Pflege.

Samstag und Sonntag im Wochenendhaus

Während der Wochentage lebt E. Ioannidis in der oben angeführten Gemeindebauwohn-
ung. Die Wochenenden verbringt sie mit ihrem Mann im gemeinsamen Wochenendhaus im
Burgenland. Ein ständiger Umzug dorthin kam aber nicht in Frage, da in der kleinen burgen-
ländischen Gemeinde, die von ihr benötigte ärztliche Versorgung nicht gegeben ist.
E. Ioannidis ist gehbehindert und besitzt auch keinen Führerschein. Auf Grund ihrer man-
gelnden Mobilität, entschloss sich das Ehepaar von Montag bis Freitag in Wien zu leben.
Da ihr Mann von Berufswegen aus öfters auf Dienstreise ist, sah sich E. Ioannidis um eine
Mitbewohnerin um, die ihr bei den alltäglichen Dingen des Lebens behilflich ist, da sie diese
aus eigener Kraft nicht mehr schafft.

Behindertenhelferin wird als Untermieterin gewertet

E. Ioannidis fand diese, in der Person der Bianka G., die mit ihrer kleinen Tochter seit dem
01.Oktober 2009 im gemeinsamen Haushalt, zwecks Unterstützung, bei ihr wohnt. Als sie
am 15.Jänner 2010 von Wiener Wohnen einen Brief bekam, fiel sie aus allen Wolken.
In diesen Brief wurde sie aufgefordert, ihre Wohnung mit Stichtag 28.02.2010, wegen
angeblicher Untervermietung zu kündigen. Sofort nach Erhalt dieses Schreibens setzte
sie sich mit Wiener Wohnen in Verbindung, um dieses offensichtliche Missverständnis
aufzuklären.

Wiener Wohnen übt sich als Detektei

Dort wurde ihr mitgeteilt, dass man durch ausgiebige Recherchen zu Annahme gekommen
sei, dass sie die Gemeindewohnung untervermietet habe. Auf die Frage welche Recherchen
diese Annahme bestätigen kam heraus, dass es sich um die Anwesenheit der Mitbewohnerin
handle.
E. Ioannidis wies die Sachbearbeiterin Sch. auf ihre Sachlage hin und bot an, eine Liste von
Hausparteien und nächsten Nachbarn zu bringen in  der bestätigt wird, dass sie selbst in
dieser Wohnung lebt.

Sachbearbeiterin fühlt sich als Richterin

Auf diesen Deal ließ sich Frau Sch. von Wiener Wohnen ein und versicherte ihr, dass mit
so einer Bestätigung die Sache vom Tisch sei. Am 20.Februar 2010 schickte  E. Ioannidis
besagte Bestätigungsliste mit zahlreichen Unterschriften, sowie einer schriftlichen Bestätig-
ung der Hausbesorgerin und einem Begleitschreiben, eingeschrieben an Wiener Wohnen.
Nachdem sich aber in der Angelegenheit nichts rührte, rief E. Ioannidis bei Wiener Wohnen,
Frau Sch. an und wollte sich um den Stand der Dinge erkundigen. Diese erklärte ihr aber
lediglich lakonisch, sie müsse erst die Glaubwürdigkeit der unterzeichneten Personen
prüfen und man werde sich dann schriftlich melden.
Da fragen wir uns aber schon, was sich eine Sachbearbeiterin bei Wiener Wohnen anmaßt.
Wer ist diese Frau überhaupt um zu glauben, sie sei dazu berechtigt die Glaubwürdigkeit
von 13 Mietern und der Hausbesorgerin überprüfen zu können.
Gestern erhielt Frau Eveline Ioannidis jedenfalls ein E-Mail von der Direktorin von Wiener
Wohnen. In diesem wurden die Telefonate mit Frau Sch. bestätigt. In weitere Folge wurde
der behinderten Mieterin mitgeteilt, dass man die Kündigungsangelegenheit an das Bezirks-
gericht Fünfhaus weiterleite.

Mögliches Motiv?

Wie bereits Eingangs erwähnt, hat Frau Eveline Ioannidis  diese Wohnung 1986 als
Kategorie C angemietet und in Eigenregie auf  Kategorie A umgebaut. Sie bezahlt heute
für diese 72qm-Wohnung einen monatlichen Mietzins inklusive Betriebskosten von 314,-
Euro.
Eine derartige Wohnung kann mit einem neuen Mietvertrag heute locker um 600,- Euro
vermietet werden. Einem jeden privaten Zinshausbesitzer würde sofort unterstellt werden,
diese ganze Show nur aus einem Grund abgezogen zu haben. Nämlich um den Altmieter
mit dem günstigen Zins loszuwerden, um die Wohnung neuerlich teurer vermieten zu
können.
Ganz abgesehen von der sozialen Kälte die vom Gemeindebetrieb Wiener Wohnen gegen-
über einer Behinderten an den Tag gelegt wird, ist es schon sehr erstaunlich wenn ein
Mieter eine Aufforderung zur Selbstkündigung, unter Androhung von gerichtlichen Schrit-
ten erhält.

Flucht nach vorne

Warum hat Wiener Wohnen nicht gleich eine gerichtliche Aufkündigung veranlasst. Bestan-
den vielleicht Bedenken, dass das Ganze nicht so funktioniert, wie es sich gewisse Herr-
schaften vorgestellt haben.
Offensichtlich hat man sich aber bei Wiener Wohnen zu weit aus dem Fenster gelehnt
und versucht jetzt sein Heil unter dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“.
Man kann nur hoffen, dass der/die Richter(in) dem größten Hausherrn von Wien klar
macht, dass das MRG auch für Gemeindewohnungen gilt.
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2010-03-02
  

Der bedrohte Bankräuber


Banküberfall

Am 4.Dezember überfiel das Brüderpaar Christian und Alexander S. eine Raika-Filiale in
Blindenmarkt (Bezirk Melk). Die beiden Brüder waren schon längere Zeit im Visier der
Polizei, konnten aber diesen Banküberfall trotzdem durchziehen.

Maskiert und schwer bewaffnet, betrat Christian S. die Bankfiliale und bedrohte die dort
anwesenden Personen mit dem Umbringen, falls seine Forderungen nicht erfüllt würden.

Ein privater Sicherheitsmann der die Bank bewachte, beobachtete den Überfall.

Security nahm Räuber unter Beschuss

Aus Sicherheitsgründen wartete er bis der bewaffnete Räuber die Bankfiliale verließ und
forderte diesen unter Androhung eines Schusswaffengebrauches zum Anhalten auf.
Christian S. eröffnete daraufhin sofort das Feuer auf den Securitymann.

Dieser schoss zurück und der Bankräuber erlitt bei dem Schusswechsel einen Lungendurch

-schuss. Er konnte sich aber trotzdem in den vor der Bank wartenden Fluchtwagen retten,
welcher von seinem Bruder gelenkt wurde.

Brandgefährliches Duo

Da der Bankräuber durch den skrupellosen Gebrauch der Schusswaffe seine Gefährlichkeit
unter Beweis gestellt hatte, schoss der Securitymann auch auf den Fluchtwagen. Den beiden
Brüdern gelang jedoch die Flucht und wurden einige Zeit später von einer Eliteeinheit der
Polizei auf einem Autobahnrastplatz gestellt und festgenommen.

Im Kofferraum des Fluchtwagens fanden die Beamten zwei halbautomatische Handfeuer-

waffen, eine Maschinenpistole und dazu jede Menge Munition. Dieser Fund allein unterstrich
die Gefährlichkeit der Brüder, die laut Polizei mindestens 7 Banküberfälle verübt haben. Der
Ordnung halber merken wir an, dass für Christian und Alexander S. die Unschuldsvermutung
gilt.

Erstaunlichste Anzeige des Jahres

Das die beiden Brüder offensichtlich nicht nur abgebrühte Bankräuber sind, sondern auch
eine gehörige Portion Frechheit besitzen, kam am vergangenen Donnerstag ans Tageslicht.
Da langte nämlich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, die wohl erstaunlichste Anzeige des
Jahres ein.

Christian S. stellte gegen den Sicherheitsmann, dem eigentlich zu verdanken ist dass die
Bankräuberkarriere ein Ende fand, einen Strafantrag wegen Mordversuchs. Er begründete

seine Anzeige mit der Rechtfertigung, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.

Bankräuber fühlte sich bedroht

Der Securitymann habe ihm die Maske vom Gesicht gerissen und mit der Waffe bedroht.
Auch der Beschuss des Fluchtwagens spreche für einen Mordversuch, so der verhinderte
Bankräuber. Das sie den Mordversuch überlebt hatten sei nur Glück gewesen, so Christian
S. weiter.

Was hatte Christian S. eigentlich erwartet? Das ihm der Sicherheitsmann die Fahrzeugtüre

öffnet und vielleicht noch beim Verstauen der Beute behilflich ist. Für diesen eingebrachten
Strafantrag müßte es zusätzlich eine saftige Freiheitsstrafe geben, um eventuelle Nachahm-
ungstäter abzuschrecken.

Für uns war es Notwehr, bzw. gerechtfertigter Notstand

Das sich der Sicherheitsmann vor Gericht verantworten wird müssen ist klar. Immerhin hat
er eine Person, wenn auch nur den Bankräuber, angeschossen und erheblich verletzt. Aller-
dings wird ihn jeder realdenkende Richter freisprechen und auch der Staatsanwalt sollte
gegen diesen Freispruch keinen Einspruch erheben.

Sollte das Verfahren gegen Securitymann, gegen unserer Erwartung nicht mit einem Frei-

spruch enden, kann man für die Zukunft nur jedem Überfallenen anraten, sich auf keinen
Fall zu wehren und dem Räuber auch bei Flucht behilflich zu sein.

Auch sollte man dann der Polizei keine Personenbeschreibung geben, denn wenn diese

zur Ausforschung des Täters führt, könnte dieser vielleicht wegen Freiheitsberaubung klagen.

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2009-12-20
  

Präpotenz pur bei Orange


Präpotente Töne

Dem Mobilfunkbetreiber „Orange“ muss es wirtschaftlich sehr gut gehen, ansonsten könnte
das Unternehmen  gegenüber seinen Kunden, nicht einen derart präpotenten Ton anschlagen.
Werte Leserinnen und Leser!  Sollten Sie Orange-Kunde sein, dann sehen Sie doch Ihre
letzterhaltene Rechnung etwas genauer an. Nein, dass ist keine Mahnung, sondern nur
Ihre letzte Monatsrechnung.


Die obig angeführte Rechnung, wurde am 07.11.2009 erstellt. Sie lag gestern, den 11.11.09
beim Kunden im Postkasten. Fälligkeit des Betrages ist der 16.11.2009. Also der Kunde ist
mit Erhalt der Rechnung voll in der Zahlungsfrist.

Versteckte Drohung?

Trotzdem fordert „Orange“ in einem respektlosen Ton seinen Kunden auf, den Betrag bis
spätestens 16.11.2009 zu begleichen, um „künftige Unannehmlichkeiten“ zu vermeiden.
Sollte eine derartige Ausdruckweise auf einer Mahnung zu finden sein, wäre das normal.

Bei einer normalen fristgerechten Rechnung, sich dieser Sprache zu bedienen, empfinden
wir als Frechheit und mangelndem Respekt gegenüber dem zahlenden Kunden.

Beschränkte Denkweise

Auch dürfte der „Erfinder“ dieses erstaunlichen Satzgebildes nicht weiter als über seine
Nasenspitze hinausgedacht haben. Denn Bedingung um keine „künftige Unannehm-
lichkeiten“ zu haben, ist die Einzahlung mittels beigelegten Erlagscheines.

Was passiert dann?

Werte Leute von Orange! Was passiert eigentlich mit jenen Kunden die den Betrag per
Bankabbuchung oder Telebanking zur Einzahlung bringen und nicht den von Ihnen bei-
gelegten Erlagschein verwenden? Welche Art von Unannehmlichkeiten haben diese dann
zu erwarten?

Kunden kontrollieren möglicherweise genauer

Es gäbe natürlich auch eine Erklärung warum „Orange“ so respektlos mit ihren Kunden
verfährt. Vielleicht haben viele von denen unsere Beiträge „Orange oder Mandarine“ und
„Neverendig Story Orange“ gelesen.


In diesen Beiträgen geht es um erstaunliche Abrechnungspraxen des orangen Mobilfunk-
betreibers. Vielleicht kontrollieren die Kunden auf Grund dessen, ihre Rechnungen genauer
nach und bezahlen erst knapp vor der Fälligkeit.

Nervosität bei Orange?

Und vielleicht wird man auch aus diesem Grund bei der Firma „Orange“ zusehends nervöser
und sah sich veranlasst, mit einer respektlosen Aufforderung die Kunden zur schnelleren
Zahlung zu bewegen.

Stauni
   
2009-11-12
   

Sozial – Brutal

 

Erstaunliches Sozialnetz

Die Auslegung des Sozialnetzes in Österreich ist teilweise sehr erstaunlich.
Während auf der einen Seite arbeitsunwilligen Mitbürgern diverse Sozialleistungen
und Arbeitslosenunterstützung nachgeschmissen werden, müssen anderseits Werktätige
mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes rechnen, wenn weiterhin „überhöhte Krankenstände“
ihrerseits  vorliegen.

Betriebsunfall

Folgender Fall hat sich nicht bei einem „dubiosen“ Privatunternehmer, sondern
beim Wiener Gemeindebetrieb „Wiener Linien“ (Unternehmen der Wr. Stadtwerke)
ereignet.

Frau (*)Müller  (*Namen geändert)  ist von Beruf Strassenbahnfahrerin. Bei einem
Betriebsunfall zog sie sich eine Verletzung am Bein zu, welche eine Operation
zur Folge hatte.

Krankenstand verursacht Kündigung

Der chirurgische Eingriff verlief weitgehend ohne Komplikationen, was man
von der anschliessend Ausheilung nicht behaupten konnte.
Frau Müller hatte starke Schmerzen im Bein und unzählige Arztbesuche waren
die Folge.

An eine Ausübung ihres Berufes als Strassenbahnfahrerin, welcher naturgemäß
volle geistige und körperliche Eignung voraussetzt, war vorerst nicht zu
denken.

Als zusätzliche Überraschung flatterte ihr von ihrem Dienstgeber, nachfolgendes
Schreiben ins Haus.


    Dieses Schreiben wurde uns von Fr. Müller zugesandt
  
Man bedenke, eine Dienstnehmerin verletzt sich während der Ausübung
ihres Dienstes derart schwer, sodaß dies eine Operation zur Folge hat.
Zu allem Überdruß verläuft die Heilung  dann auch nicht optimal.

Der Drohbrief

Das wiederum verlängerte den Krankenstand, der ohnehin auch finanzielle Nachteile
(wie z.b. Wegfall der Zulagen) bringt.
Zur Krönung erhält die Dienstnehmerin noch einen „Drohbrief“ ihres Dienstgebers
mit der Androhung einer Kündigung, falls sie weiterhin überhöhte Krankenstände hat.

Frau Müller hatte nicht mehrere Krankenstände wegen Kopfschmerzen, Schnupfen odgl.,
sondern nur diesen einzigen, der sich auf Grund von Komplikationen verlängerte,
ohne das sie eine Schuld daran hatte.

Die Wiener Linien sind ein Wiener Gemeindebetrieb und drücken wir es nun mal sehr
dezent aus, ein SPÖ-nahes Unternehmen. Das „S“  in SPÖ steht für „sozial“ und was an

diesem Verhalten sozial sein soll, finden wir mehr als erstaunlich.

Stauni

  
2009-05-30
  

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