Weil die Kripo nicht gehorsamst bei rechtsstaatlich bedenklichen
Glücksspielaktionen der Finanz“polizei“ als Sündenbock mitspielt?
Dass die Finanz“polizei“ jahrelang verfassungswidrig agierte, wird geflissentlich unter den
Teppich gekehrt. Für die von der Finanz“polizei“ immer weiter angezettelten Europarechts-
widrigkeiten im Glücksspielbereich sollen sich jetzt Kriminalpolizei und Staatsanwälte die
Finger verbrennen.
Von Gesetzes wegen wäre die Finanz“polizei“ angehalten, an die Staatsanwaltschaft heranzu-
treten und einen Sicherstellungsauftrag mittels einer begründeten Anzeige zu beantragen, der
wiederum nur von der Kriminalpolizei vollzogen werden kann. Die bisher sehr zahlreichen
protokollierten Aussagen lassen allerdings mit Recht daran zweifeln, dass die chronisch
schlecht ausgebildeten Finanz“polizisten“ überhaupt wissen, was sie da in Wirklichkeit tun
und welches Recht eigentlich zur Anwendung kommt.
Tatsächlich wird hinterhältig versucht, die Kriminalpolizei in einen rechtsstaatlich auffallend
bedenklichen Glücksspielaktionismus hineinzutricksen, der nicht sehr sinnvoll ist, wenn die
Staatsanwaltschaft ohnehin die Verfahren einzustellen hat oder die Gerichte in ganz Öster-
reich wegen Unionsrechtswidrigkeit freisprechen.
Wenn die Kriminalpolizei ohne Sicherstellungsauftrag der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt
ist das erst recht amtshaftungsbegründend, weil absolut unvertretbar. Hat doch der Verfass-
ungsgerichtshof längst ausgesprochen , dass ausnahmslos alle Behörden 1. Instanz den
Vorrang des Unionsrechts zu beachten haben. Daraus folgt, dass die entgegenstehenden
innerstaatlichen Vorschriften vom Recht der europäischen Union verdrängt werden – also
schlicht und einfach unangewendet zu lassen sind. (Quelle: APA/OTS)
*****
2013-10-19
Sucht Finanz“polizei“chef morgen
in der BH Vöcklabruck neue Komplizen?
Morgen soll in der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck eine „Informationsveranstaltung“ für
Oberstaatsanwälte, Staatsanwälte sowie Juristen der Bezirkshauptmannschaften stattfinden.
Zufällig, ganz geflissentlich, im Heimatbezirk der Frau Finanzminister Fekter! In ihrem Bericht
ans Parlament über Glücksspiel hat die Frau Finanzminister zwar sehr wichtige Zahlen einfach
weggelassen, aber was tut man nicht alles des besseren Anscheins wegen. (siehe OTS0254
vom 3.Juni 2013, 15:52)
Bislang fällt die Finanz“polizei“ vielfach durch öffentlich dokumentierte Falschaussagen, man-
gelhafte Belehrungen und non-chalanter Ignoranz des Europarechts – und damit der Judikatur
des dafür zuständigen Höchstgerichts in Luxemburg – auf. Neuerdings steht sogar Urkunden-
(ver)fälschung im Raum. Dabei handelt es sich inzwischen um hunderte der angeblichen
„nur wenigen Einzelfälle“!
Eigentlich wäre morgen eine gute Gelegenheit, dass echte Juristen umgekehrt den Finanz-
„polizei“chef endlich d arin schulen, was zum Beispiel seriöse Beweiswürdigung tatsächlich
bedeutet. Oder wie man die Finanz“polizisten“ so schult, dass sie sich nicht wie Rambos
aufführen müssen, um irgendwie Eindruck zu schinden, sondern ihre Amtshandlungen ganz
normal zu üblichen Dienstzeiten, vielleicht sogar höflich, durchführen? Nach über 2 Jahren
zu viel verlangt?
Unzählige Freisprüche und Verfahrenseinstellungen dokumentieren, dass diese Art der
europarechtswidrigen Glücksspielmarktmanipulation ihre Grenzen hat! Wozu sollen also
echte Juristen morgen überredet werden? Sind schon wieder neue Helfershelfer notwendig,
weil sich so viel alte distanziert haben?
Übrigens – wie war das doch gleich mit der Europäischen Grundrechtecharta? Ah, so was
gibt’s wirklich ? Ja, doch!!! (Quelle: APA/OTS)
*****
2013-06-12