Finanz“polizei“ droht der Kriminalpolizei mit Anzeigen


Weil die Kripo nicht gehorsamst bei rechtsstaatlich bedenklichen

Glücksspielaktionen der Finanz“polizei“ als Sündenbock mitspielt?

Dass  die  Finanz“polizei“  jahrelang  verfassungswidrig agierte,  wird geflissentlich unter den
Teppich  gekehrt.   Für  die von der Finanz“polizei“ immer weiter angezettelten Europarechts-
widrigkeiten  im  Glücksspielbereich  sollen  sich jetzt  Kriminalpolizei und Staatsanwälte die
Finger verbrennen.
Von  Gesetzes wegen wäre die Finanz“polizei“ angehalten,  an die Staatsanwaltschaft heranzu-
treten und einen Sicherstellungsauftrag mittels einer begründeten Anzeige zu beantragen, der
wiederum nur von  der  Kriminalpolizei  vollzogen  werden  kann.   Die bisher sehr zahlreichen
protokollierten   Aussagen  lassen  allerdings  mit  Recht  daran  zweifeln,  dass  die  chronisch
schlecht  ausgebildeten  Finanz“polizisten“  überhaupt  wissen,  was  sie da in Wirklichkeit tun
und welches Recht eigentlich zur Anwendung kommt.
Tatsächlich  wird hinterhältig versucht,  die Kriminalpolizei in einen rechtsstaatlich auffallend
bedenklichen Glücksspielaktionismus hineinzutricksen, der nicht sehr sinnvoll ist, wenn die
Staatsanwaltschaft  ohnehin  die  Verfahren einzustellen hat oder die Gerichte in ganz Öster-
reich wegen Unionsrechtswidrigkeit freisprechen.
Wenn die Kriminalpolizei ohne Sicherstellungsauftrag der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt
ist  das  erst recht amtshaftungsbegründend,  weil absolut unvertretbar.  Hat doch der Verfass-
ungsgerichtshof  längst  ausgesprochen ,  dass  ausnahmslos  alle  Behörden   1. Instanz den
Vorrang  des  Unionsrechts  zu beachten haben.   Daraus folgt,  dass die entgegenstehenden
innerstaatlichen  Vorschriften  vom  Recht  der  europäischen  Union  verdrängt werden – also
schlicht und einfach unangewendet zu lassen sind. (Quelle: APA/OTS)
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2013-10-19

Staatsanwälte aufgepasst!


Sucht Finanz“polizei“chef morgen

in der BH Vöcklabruck neue Komplizen?

Morgen soll in der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck eine  „Informationsveranstaltung“  für
Oberstaatsanwälte,  Staatsanwälte  sowie  Juristen  der  Bezirkshauptmannschaften stattfinden.
Zufällig, ganz geflissentlich,  im Heimatbezirk der Frau Finanzminister Fekter! In ihrem Bericht
ans Parlament über Glücksspiel hat die Frau Finanzminister zwar sehr wichtige Zahlen einfach
weggelassen, aber was tut man nicht alles des besseren Anscheins wegen.   (siehe OTS0254
vom 3.Juni 2013, 15:52)
Bislang fällt die Finanz“polizei“  vielfach durch öffentlich dokumentierte Falschaussagen, man-
gelhafte Belehrungen und non-chalanter Ignoranz des Europarechts – und damit der Judikatur
des  dafür zuständigen Höchstgerichts in Luxemburg – auf.  Neuerdings steht sogar Urkunden-
(ver)fälschung  im  Raum.   Dabei  handelt  es  sich inzwischen um hunderte der angeblichen
„nur wenigen Einzelfälle“!
Eigentlich  wäre  morgen  eine gute Gelegenheit,  dass echte Juristen umgekehrt den Finanz-
„polizei“chef  endlich d arin schulen,  was zum Beispiel seriöse Beweiswürdigung tatsächlich
bedeutet.   Oder  wie  man  die  Finanz“polizisten“ so schult,  dass sie sich nicht wie Rambos
aufführen müssen, um irgendwie Eindruck zu schinden, sondern ihre Amtshandlungen ganz
normal zu üblichen Dienstzeiten,  vielleicht sogar höflich, durchführen?  Nach über 2 Jahren
zu viel verlangt?
Unzählige  Freisprüche  und  Verfahrenseinstellungen  dokumentieren,  dass  diese  Art  der
europarechtswidrigen  Glücksspielmarktmanipulation  ihre  Grenzen  hat!   Wozu sollen also
echte Juristen morgen überredet werden?   Sind schon wieder neue Helfershelfer notwendig,
weil sich so viel alte distanziert haben?
Übrigens  – wie war das doch gleich mit der Europäischen Grundrechtecharta?   Ah, so was
gibt’s wirklich ?   Ja, doch!!! (Quelle: APA/OTS)
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2013-06-12
 

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