Engpässe bei Registrierkassen


War die kurze Vorlaufzeit beabsichtigt,

um kräftig abkassieren zu können?

Im Sommer dieses  Jahres wurden Österreichs Unternehmer(innen) quasi unter den
Generalverdacht gestellt,  Steuerbetrüger(innen) zu sein.   Unter dem Titel „Betrugs-
bekämpfung“  wurde die Registrierkassenpflicht eingeführt,  mit der an die 1,9 Mrd €
„verdient“  werden soll.
Die Registrierkassenpflicht trifft alle Unternehmen, die mehr als € 7.500,– Barumsätze
(inkl.  Bankomat- oder Kreditkartenzahlung) tätigen.   Ausnahme  ist  die Kalte-Hände-
Regelung.   Darunter versteht man Umsätze im Freien,  die eine Jahresumsatzgrenze
von € 30.000,– nicht überschreiten.
Der  Beginn  der  Registrierkassenpflicht  ist der  1. Jänner 2016 – und damit beginnt das
Dilemma.  Bei den von der Finanz geforderten Registrierkassen handelt es sich nämlich
nicht um jene Kassen im herkömmlichen Sinn. Denn ab 1. Jänner 2017 sind Registrier-
kassen  mit  einer  technischen  Sicherheitseinrichtung  zu  versehen und dass,  obwohl
derzeit  (Stand 1. Oktober 2015)  noch  keine gesicherten Informationen,  wie die diese
Sicherungseinrichtung aussehen soll, vorhanden sind.
Steuerberater  und  Wirtschaftstreuhänder  empfehlen ihren Klienten,  sich bei Anschaff-
ung einer Registrierkasse eine Händlerbestätigung ausstellen zu lassen, in der bestätigt
wird,  dass die Kasse auch den Anforderungen ab dem 1. Jänner 2017 entspricht.
Aber sei wie es sei, wir haben uns auf die Suche nach Registrierkassen gemacht, welche
die  gesetzlichen Anforderungen der Finanz,  im Hinblick auf den 1. Jänner 2017 erfüllen.
Zwar  finden  sich  auf  der  Webseite der WKO zahlreiche Angebote für Registrierkassen,
jedoch  handelt  es  sich  teilweise  um  völlig  unbekannte  oder  Hinterhof-Firmen, die in
irgendwelchen  Wohnblocks  logieren.   Diese  Firma  wollen  (oder können)  auch  keine
Händlerbestätigungen ausstellen.
Die  WKO  teilte  uns gegenüber mit,  dass es sich bei den Einträgen auf ihrer Webseite
um  keine  Empfehlungen  handelt  und  auch keine Gewährleistung auf Richtigkeit ge-
geben werden kann, da sich diese Firmen selbst eintragen.   Bekanntere Unternehmen
bieten  großteils  reine  Softwarelösungen  (Einträge via App, Tablet etc.) an.   Von einer
derartigen Lösung wurde uns aber von Spezialisten abgeraten, da einerseits die Hand-
habung  umständlich  ist  und  andererseits  die  Daten in irgendwelchen Clouds lagern
und daher ein unberechtigter Zugriff nicht ausgeschlossen werden kann.
Trotz  umfangreicher Recherchen gelang  es  uns  nur einen  (!1)  namhaften  Anbieter in
Wien  ausfindig  zu machen,  der eine physische Registrierkasse anbietet und auch eine
Garantie  (Händlerbestätigung)  abgibt,  dass  diese  den  Anforderungen  der Finanz ab
dem  01. Jänner 2017  entspricht.   Allerdings  kündigt  dieser schon massive Liefereng-
pässe an.
Mit diesen Tatsachen konfrontierten wir einen Pressesprecher des Bundesministeriums
für  Finanzen.   Dem  waren die  Probleme natürlich gar nicht bekannt und verwies auf
die  (Anm. d. Red. „unsichere“)  Verwendung  einer  App.   Wie  wenig  man im BMF in-
formiert  ist  beweist auch die Tatsache,  dass man dort die Kosten für die Anschaffung
bzw.  Umrüstung einer  „einfachen“  Registrierkasse mit entsprechendem Sicherheits-
system mit  400,- bis 1.000,-  Euro offeriert.   Wir haben recherchiert, dass eine solche
„einfache“  (gesetzeskonforme)  Kasse – ohne Umrüstung – erst bei  1.200,-  Euro be-
ginnt.  Nach oben sind natürlich (fast) keine Grenzen gesetzt.
Auf  die  Frage  warum  es seitens der Finanz keine Liste gäbe,  in der rechtskonforme
Registrierkassen  angeführt  werden,  erhielten wir die Antwort, dass das Finanzminis-
terium  keine Reklame machen wolle.   Das erstaunt uns, da es beispielsweise für die
steuerliche  Abschreibung  von Klein-Lkw sehr wohl eine Liste der Finanz gibt,  in der
Marken und Typen angeführt werden.
Jedenfalls  erscheint  es  uns,  als ob hier seitens der Finanz  Nägel ohne Köpfe gemacht
wurden.    Denn  einem  derartiges   Monsterprojekt  (es  müssen  tausende  Betriebe  mit
Registrierkassen nachrüsten)  lediglich eine Vorlaufzeit von einem halben Jahr zu geben,
ist  in  der Tat erstaunlich.   Es werden unzählige Unternehmen  (auf Grund von Liefereng-
pässen)  gar nicht in der  Lage sein,  ab 1. Jänner 2016 den gesetzlichen Bestimmungen
der Finanz nachzukommen.
Wir schließen es auch nicht aus, dass diese extrem kurze Vorlaufzeit beabsichtigt war,
um kräftig abkassieren zu können. Dies folgern wir aus folgenden Zeilen auf der Web-
seite des BMF:
*****
2015-11-09

Hinter den Kulissen von „Heimat ohne Hass“ – TEIL 2


Wofür sollten 100.000,- Euro aufgetrieben werden?

Scheinbar  ist  im Hause  „Heimat ohne Hass“. – bzw. was davon noch übrig ist – dicke Luft.
Nach  Sailers  Aussage  (obiger Screenshot),  wurde  bereits  Anzeige  erstattet.  Während
Otto Normalbürger bei einer Anzeige zur Behörde zu pilgern hat, scheint Sailer privilegiert
zu sein.  Er lässt sich – laut eigener Aussage – die Anzeige zukommen.  Wir werden nach-
fragen,  ob eine derartige Vorgangsweise rechtens ist.
Aber zurück zum Thema.   Im ersten Teil unseres Beitrags „Hinter den ….“ .haben wir
versprochen,  im Folgebeitrag recht interessante Postings zwischen dem  „Zwangsbe-
glückten“ und dem Domain-Inhaber der Webseite  „Heimat ohne Hass“  zu veröffent-
lichen.   Diesem Versprechen kommen wir nun nach.   Alle Screenshots stammen von
„facebook.com“.
Zur  Erklärung:  Uwe Sailer  schreibt  in den nachfolgenden  Postings unter dem Namen
„Werner  Holweg“.  Der  „Zwangsbeglückte“ nennt  sich  „Hanibal ******“.    Die  Identiät
von Hanibal ist uns zwischenzeitlich bekannt.  Er arbeitet in der IT – Branche bei einem
bekannten österreichischen Provider.  Dies könnte auch sein nachfolgendes Posting (!)
erklären:
Aber Uwe Sailer lässt nicht locker und antwortet auf die Feststellung, dass Hanibal nicht
HoH alleine sei, wie folgt:
Die Unterhaltung zwischen Hanibal und Uwe Sailer gestaltet sich recht interessant:
Auch eine Unterstützerin von Hanibal wird kurzerhand abgefertigt:
Auch andere HoH-Mitglieder versuchen helfend für Hanibal einzugreifen:
Sehr aufschlussreich finden wir nachfolgende Unterhaltung zwischen HoH-Mitgliedern,
denn immerhin steht hier eine kolportierte Summe von 100.000,- Euro im Raum
Nun  könnten  wir  hier noch über zig Seiten Screenshots von Kommentaren in der Causa
„Heimat ohne Hass“ veröffentlichen. Da diese aber fast alle den selben Tenor haben, ver-
zichten wir darauf.   Ein abschließendes Posting (nachfolgender Screenshot) möchten wir
aber unserer Leserschaft nicht vorenthalten:
Manfred Walter,  ehemaliger Pressesprecher bei HoH und Betriebsrat der  „Alternative und
Grüne GewerkschafterInnen“ an der Uni Linz,  hatte sich scheinbar rechtzeitig bei „Heimat
ohne Hass“ abgesetzt. Auch scheint zwischen ihm und Sailer ein angespanntes Verhältnis
zu herrschen.
Allerdings hat es den Anschein, als ob er der linksextremen Gruppierung noch einen letzten
Gefallen erweisen will.   Ob sich allerdings ein Grünabgeordneter als Schirmherr finden wird,
wagen  wir  fast  zu  bezweifeln.   Verfolgt  man  die  Geschehnisse  bei „Heimat ohne Hass“,
dürfte  es  nicht  unbedingt  ratsam  sein,  für  diese  Initiative  die  Verantwortung  zu  über-
nehmen.
Im nächsten Beitrag berichten wir darüber,  mit welchen Methoden Uwe Sailer seine ab-
trünnigen Schäfchen wieder auf Schiene bringen will bzw. wollte.
*****
2015-10-30

Hinter den Kulissen von „Heimat ohne Hass“ – TEIL 1


Spendengelder, Sparbuch, Paypal-Konto, Vereinbarungen!

Wer hält das alles im Hintergrund? Wer ist der wirkliche Boss?

Seit  Jahren  trieb die anonyme linksextreme Internet-Initiative  „Heimat ohne Hass“  ihr
Unwesen.  Diese gab vor, die FPÖ vor dem rechten Rand beschützen zu wollen.   Aller-
dings  war  dies nur ein Vorwand,  um vorwiegend im Internet gegen die FPÖ hetzen zu
können und wiederholt Beiträge mit unwahren Inhalten zu publizieren.
Für  ihre  Hass- und  Hetztiraden bediente sich die  Gruppierung einer Webseite mit dem
Namen  „Heimat ohne Hass“  und eines gleichnamigen Facebook-Accounts.   Betreffend
der Webseite scheinen bei  „nic.at“  über “heimatohnehass“ folgende Daten auf:
Domaininhaber:
Organisationsname: Sailer und Partner GesbR
Personenname: Uwe Sailer
Strasse: Roemerstrasse 70
PLZ: 4020
Stadt: Linz
Land: AT
Personen Handle: SUPG9274701-NICAT
Daher  wurde immer wieder vermutet,  dass der zur Genüge bekannte Kriminalbeamte
Uwe Sailer  die Graue Eminenz bei „Heimat ohne Hass“ sei. Sogar in der NZZ wurde er
als  „Mastermind hinter Heimat ohne Hass“  tituliert.   Sailer protestierte immer lautstark,
wenn  er  als  Verantwortlicher  für  „Heimat ohne Hass“  genannt wurde und deponierte
stets,  dass er nur die Domain zur Verfügung stelle.
Es ist erstaunlich,  dass Sailer als Domain-Inhaber und Berater der Schreiber stets darauf
bedacht  war,  keine  Verantwortung zu  übernehmen und diese stets von sich wies.  Aber
dazu kommen wir noch im Laufe des Beitrags.
Jedenfalls  kam  es  innerhalb  der  linksextremen Internet-Initiative  „Heimat ohne Hass“
zu schweren Differenzen,  welche die Auflösung der Gruppierung zur Folge haben dürfte.
Uns  wurde zahlreiches Material,  mit dem Ersuchen zur Veröffentlichung zugespielt.  Wir
haben bereits auf Facebook angekündigt,  dass wir über die Causa  „Heimat ohne Hass“
einen  Beitrag verfassen werden.  Uwe  Sailer,  der  unserer  Meinung nach darauf höchst
nervös wurde,  kommentierte dies unter anderem wie folgt:
Was meint Uwe Sailer damit, wenn er schreibt, dass nicht wenige von HoH auf der Strecke
bleiben werden?   Was er von der Initiative  „Heimat ohne Hass“ hält, lässt er im folgenden
Posting wissen:
Diese Äußerung ist höchst interessant. „Heimat ohne Hass“ gibt es also juristisch gar nicht.
Das  bringt  uns  zu  folgenden Fragen:  „Wer hat dann die Spenden vereinnahmt und ver-
waltet,  die an HoH erfolgt sind?“   „Wofür wurden diese Spenden verwendet?“
Waren  die  vereinnahmten Spenden zu versteuern und wenn ja,  wurden diese auch
versteuert?   Dies  wird  beispielsweise  in  der Bundesabgabenordnung geregelt. Da
hier  möglicherweise  auch  ein  Interesse  der  Finanz  bestehen könnte – diese liest
bei  uns auch mit  (wir sehen das in unserer Statistikauswertung) – ist es nicht auszu-
schließen,  dass es diesbezüglich noch einige Fragen zu beantworten geben wird.
Nun,  wer ist der „Glückliche“, der gegebenenfalls der  Finanz Rede und Antwort stehen
darf?  Es wird – unseren Unterlagen nach – ein Zwangsbeglückter sein,  der keinesfalls
die alleinige Verantwortung in Sachen „Heimat ohne Hass“ übernehmen will. In diesem
Zusammenhang erscheint uns nachfolgendes Posting von Sailer höchst interessant:
Sparbuch,  Paypal-Konto?   Mit  wem  hat  wer  Vereinbarungen  getroffen  und was bein-
halten diese?   Und wer hält das alles im Interesse von HoH im Hintergrund?   Wir gehen
einmal davon aus,  dass der „Zwangsbeglückte“ im Bedarsfall diese Fragen beantworten
wird.   Denn  über  seine Situation bei HoH dürfte er nicht sehr glücklich sein und postete
unter anderem:
Im  nächsten Teil  des  Beitrags   „Hinter den Kulissen von …..“  veröffentlichen wir recht
interessante Postings zwischen dem  „ Zwangsbeglückten“  und dem Domain-Inhaber
der Webseite  „Heimat ohne Hass“.   Diese dokumentieren eindrucksvoll, wie es in der
linksextreme  Initiative  wirklich zugeht,  wenn es um Macht und Abschiebung der Ver-
antwortung geht.
*****
2015-10-25

Keine Sexperten bei der Finanz


Lokalbetreiber sollen als Steuereintreiber fungieren

„Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen war es in Österreich über Jahre hinweg üblich, dass
in  manchen  Bundesländern von SexarbeiterInnen durch BetreiberInnen monatlich Beträge ein-
behalten  worden  sind  um  diese dem Finanzamt zu überweisen“,  so steht es auf dem Internet-
portal  sexworker.at zu lesen.
Möglicherweise  waren  die  betroffenen Finanzämter  über  diese Inkassotätigkeit gar nicht so
unglücklich,  denn  damit blieb es ihnen erspart, bei den Damen selbst abzukassieren.  Denn
so problemlos ist das nicht,  immerhin gibt es den Paragraphen 216 StGB.  Im Absatz 1 steht:
„Wer  mit  dem  Vorsatz,  sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Ein-
nahme  zu  verschaffen,  diese  Person  ausnützt,  ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu
bestrafen.“ Wobei  das  Wort  „ausnützt“ nicht   klar   definiert  ist  und  ganz  nach   Belieben
interpretiert werden kann.
Im  vorigen  Jahr  fällte  der  VwGG  nun  ein Urteil,  in dem eine derartige Vorgehensweise als
rechtswidrig  festgehalten  wurde.   Es  ist  daher  ungesetzlich von Prostituierten irgendwelche
Steuern zu kassieren, um sie ans Finanzamt weiterzuleiten. Da im Urteil auch vermerkt wurde,
dass  es  aus  der Sichtweise der Finanz kein Problem darstellt  „unselbstständige Sexarbeiter-
innen“ als Beschäftigte im  Wirtschaftsbetrieb einzugliedern,  macht es sich diese sehr einfach.
Erstaunlich wird es bei der Klassifizierung durch die Finanz.  Wir können beim besten Willen
nicht  nachvollziehen,  wie der Unterschied zwischen Unselbständigkeit und Selbständigkeit
eruiert wurde. Die Damen machen alle den gleichen Job, sie gehen nämlich der Prostitution
nach.   Dabei ist es egal,  ob es sich beispielsweise um ein Laufhaus, Bordell oder Massage-
studio handelt.
Uns kommt es so vor als wenn sich die Finanz dachte*: „Besser den Spatz in der Hand, als
die Taube  am  Dach“  und  daher  die  Auswahl völlig willkürlich traf.   Den Grund dafür ver-
muten  wir  in  der  nicht  sehr  hohen Steuermoral der Sexarbeiterinnen.   Viele sind nur für
wenige  Monate in Österreich und  wandern dann weiter.   Bevor der Finanz überhaupt auf-
fällt,  dass  diese  Damen  ihre  Steuern nicht entrichtet haben,  sind diese schon in irgend-
einer anderen europäischen Stadt.
Da ist es doch wesentlich einfacher den  Betreiber eines Etablissement in die Verantwortung
zu nehmen.   Dieser ist nämlich verpflichtet, außer seinen eigenen Abgaben auch die seiner
Dienstnehmer  abzuführen.   Und da kommt das im oberen Absatz zitierte Sprichwort* zum
Tragen, denn ein Betreiber ist sehr leicht in die Verantwortung zu nehmen.
Eine Prostituierte als Dienstnehmerin ist nicht möglich.   Dafür gibt es einen guten Grund: Da
wäre  nämlich  die  Weisungspflicht,  der jeder Dienstnehmer im  Rahmen seiner beruflichen
Tätigkeit  unterliegt.   Nicht jede Sexarbeiterin erfüllt (aus welchem Grund auch immer) jeden
sexuellen  Wunsch  eines  Freiers.   Wenn ein Betreiber diesbezüglich eine Weisung erteilen
würde, macht er sich des § 216 StGB schuldig.
Aber augenscheinlich ist das der Finanz egal, solange sie zu ihrem Geld kommt. Eines dürfte
jedenfalls  feststehen:  Viel  nachgedacht  wurde  diesbezüglich nicht.   Aber vielleicht liegt es
daran,  dass bei der Finanz keine Expert(innen) für das horizontale Gewerbe tätig sind.
*****
2014-02-25

Hat die SPÖ Hochwasserhilfe durch Bundesheer verhindert?


Wurde Schutz der Bevölkerung parteipolitischen Interessen geopfert?

„Inzwischen gibt es Hinweise darauf, dass die SPÖ aus rein parteipolitischen Gründen Hoch-
wasserhilfe  durch  das  Bundesheer  verhindern  wollte“,  so  der  freiheitliche  NAbg.  Elmar
Podgorschek unter Hinweis auf einen Brief eines Bürgermeisters aus Oberösterreich.
Ein Auszug aus dem Brief vom 18. Juni spreche eine deutliche Sprache:
„Ich  bringe Ihnen hiermit,  als amtierender Bürgermeister, einen skandalösen Sachverhalt zu
Ihrer  geschätzten  Kenntnis.   Als  vom  Hochwasser  im  Juni 2013  betroffene Gemeinde be-
kamen  wir,  wenige  Stunden  nachdem  die  ersten  Keller  in  Wassernähe vom eintretenden
Wasser erfasst wurden,  Anweisung  „von der SPÖ-Parteispitze“  unter keinen Umständen das
Bundesheer  für  Hilfeleistungen  anzufordern.    Das  Bundesheer  dürfe   keine  Hilfestellung
leisten!   So  die  unglaubliche Anweisung.   Als mein Gemeindesekretär mich am Handy von
diesem Anruf informierte, hielt ich dies für einen schlechten Scherz.   Auf Nachfrage in Wien
ergab sich leider die Richtigkeit: kein Bundesheer … von ganz Oben!“
(Auszug aus dem erwähnten Brief vom 18. 06. 2013)
Sollte sich das bewahrheiten,  so ist das ein riesiger Skandal,  der vollständig aufgeklärt werden
muss.  Augenscheinlich hat die SPÖ ihre Niederlage beim Volksbegehren über die Wehrpflicht
noch  immer nicht verdaut.   Wenn man aber zu derartigen Mitteln greifen würde und die Sicher-
heit  der  Bevölkerung  aus  parteipolitischen  Motiven aufs Spiel setzt  (es gilt die Unschuldsver-
mutung),  dann  hätte  die SPÖ aus unserer Sicht jeden Anspruch verloren,  eine staatstragende
Partei zu sein.
Sehr  erstaunlich ist die Stellungsnahme des SPÖ-Abgeordneten Dietmar Keck in dieser Causa.
Er  wies  in  seiner Rede  heute  im  Nationalrat  die Anschuldigungen von FPÖ-Mandatar Elmar
Podgorschek,  wonach  die  SPÖ  aus  parteipolitischen  Gründen  Hochwasserhilfe  durch  das
Bundesheer verhindern wollte, auf das Schärfste zurück.
Keck:   „ Ein  anonymes  Schreiben  ist für mich nur ein Ablenken von der Wahrheit,  denn ano-
nyme Schreiben kann man jederzeit vorlegen.  Erst wenn der Namen des  Absenders auf dem
Tisch liege, könne man dem Ganzen nachgehen.   Nur Behauptungen in den Raum zu stellen,
ist zu wenig.“
Da staunen wir aber,  wenn Keck dieser Angelegenheit erst nachgehen will, wenn der Namen
des Absenders auf dem Tisch liegt.  Da mutet es doch seltsam an, dass jede Strafverfolgungs-
behörde  (von der Verwaltung über die Polizei bis hin zur Finanz) anonymen Schreiben nach-
geht.   Warum also will der SPÖ-Abgeordnete den  Namen des Briefverfassers wissen?  Sollte
dieser  – wenn seine Behauptungen stimmen –  gar mundtot gemacht werden?
Auch sind anonyme Schreiben kein Ablenken von der Wahrheit,  sondern können durchaus
wertvolle  Hinweise  sein,  wie  es  sich  in  der Praxis immer wieder herausstellt.   Es ist anzu-
nehmen,  dass  der  Absender  des  Briefes nicht riskieren will,  dass er sanktioniert wird. Die
erstaunliche  Stellungsnahme  von Keck macht uns jedenfalls  (und wahrscheinlich nicht nur
uns)  sehr stutzig.
*****
2013-07-03
 

Geld hat kein Mascherl


Finanz hebt Steuer auf Schmiergelder ein

Seit gut 2 Jahren unterhält Österreich eine  Anti-Korruptions-Akademie  im niederösterreich-
ischen Ort Laxenburg.   Dass diese bis dato offenbar rein gar nichts bewirkte, beweisen die
zahlreichen Korruptionsfälle der letzten Zeit.
 
Ein alter Spruch in Österreich lautet: „Der Balkan beginnt am Ballhausplatz“. Diesen müssen
wir bezüglich der Örtlichkeit korrigieren.   Wir meinen, dass es korrekterweise „Hintere Zoll-
amtsstraße“  lauten  sollte.   Denn  im  Finanzministerium ist man ganz augenscheinlich der
Meinung, dass Korruption ein alltägliches Geschäft und eine daraus resultierende Einnahme-
quelle ist.
 
Wie wir darauf kommen?   Nun, im „Steuerbuch 2013“,  auf Seite 98  ist folgendes zu
lesen:

 

 

 

Wann ist das  Formular L 1i auszufüllen, obwohl  nur inländische Einkünfte bezogen werden?
Neben  der  Einlösung  von Bonusmeilen für private Zwecke,  die im Rahmen von beruflichen
Dienstreisen  erworben wurden oder pauschale Reisekostenersätze,  die von internationalen
Organisationen  direkt  an  die Sitzungsteilnehmer ausbezahlt wurden,  ist dieses Formular –
auch  bei  Erhalt  bestimmter  Provisionen  (z.B.  Incentives oder Schmiergelder) von dritter
Seite –  auszufüllen.
 
Da  staunen  wir  aber,  dass  die Finanz Steuern aus dem Erlös einer kriminellen Handlung
einhebt.  Denn sollte es sich noch nicht bis ins Büro der  Finanzministerin herumgesprochen
haben, Korruption ist ein strafbarer Tatbestand.   Aber vielleicht sieht man das aber bei der
ÖVP  nicht  so  eng.   Seitens des Finanzministeriums verteidigt man diese Vorgehensweise
mit dem Hinweis eines „berechtigten Interesse des Staates“.  
 
Nun,  wenn dies so ist,  ist es möglicherweise nur mehr eine Frage der Zeit,  bis es eigene
Formulare  und  Steuersätze  für den Erlös krimineller Handlungen  – beginnend vom Fahr-
raddiebstahl bis hingehend zum Auftragsmord – geben wird. Natürlich nur im „berechtigten
Interesse des Staates“.
 
Die  Angelegenheit ist für uns deswegen so erstaunlich,  werden doch normalerweise erwirt-
schaftete Gelder aus kriminellen Handlungen beschlagnahmt.  Mit der Vorgehensweise der
Finanz werden allerdings ehrliche Steuerzahler mit  Kriminellen auf eine Stufe gesetzt.
 
*****

2013-02-10
 

Die Kreativität der Finanz kennt keine Grenzen


LESERINNEN – BEITRAG

 
Google in Österreich per Bescheid als Glücksspiel eingestuft!
 
Die  Kreativität zur Geldbeschaffung von Seiten der Finanz ist scheinbar grenzenlos.   Wie die
APA berichtet, hat die Bundespolizeidirektion Salzburg, nach einer Kontrolle der Finanzpolizei,
Google per Bescheid als Glücksspiel eingestuft.


Screen:  google.at
 

Der Bescheid im Wortlaut:

Die  Entscheidung  über das Spielergebnis hing bei allen Spielen somit vorwiegend oder aus-
schließlich  vom  Zufall ab und lag somit hinsichtlich jedes einzelnen Gerätes der hinreichend
begründete  Verdacht  eines  fortgesetzten  Eingriffes in das Glücksspielmonopol des Bundes
vor.
 
Die Behörde begründet den Verdacht des fortgesetzten Verstoßes auf die eigene, dienstliche
Wahrnehmung  der  eingesetzten  Organe  der öffentlichen Aufsicht Unter Würdigung dieser
Tatsachen  und  den  Schlussfolgerungen  des  gesamten vorliegenden Tatsachensubstrates
kommt  die  erkennende  Behörde  zu  dem  Ergebnis,  dass  alle  Voraussetzungen für eine
behördliche Beschlagnahme vorliegen.
 
Um  unverzüglich sicherzustellen,  dass die Verwaltungsübertretungen gegen eine Bestimm-
ung  des  § 52 Absatz 1  des Glücksspielgesetzes nicht wiederholt werden, wird die behörd-
liche  Beschlagnahme  daher angeordnet.   In Anwendung dieser gefestigten Rechtsansicht
des Verwaltungsgerichtshofes war auch im gegenständlichen Fall die Beschlagnahme anzu-
ordnen.
 
Das  zufällige  Suchen  einer  Suchmaschine  verstößt  offenbar gegen das Österreichische
Glücksspielmonopol.  
 
So  gesehen  wird  es  in  österreichischen  Kinderzimmern  nun  vielleicht  des  Öfteren zu
Razzien kommen. Wenn klein Peter und seine Schwester künftig Würfelspiele, wie „Mensch
ärgere Dich nicht“,  oder  „Monopoly“, um den Einsatz von Süßigkeiten spielen verstößt das
dann, ob der Zufälligkeit des Spielausganges, wohl auch gegen das Gesetz, es sei denn sie
entrichten ordnungsgemäß die Glücksspielabgabe von ihrem Taschengeld.
 
Der  Bescheid  erklärt  nicht was eigentlich beim Googeln ausgespielt wird.   Da es sich hier
beim  Zugewinn  ausschließlich um Information handelt,  unterliegt diese nun offenbar auch
der Steuerpflicht, wenn sie über eine Suchmaschine gewonnen wird.
 
Wie denn nun die Glücksspielabgabe eingehoben werden wird, darauf dürfen wir gespannt
sein. Da Google diese Verwaltungsübertretung gem. §52 Absatz 1 des Glücksspielgesetzes
ganz  bestimmt  mehrere  tausend  Mal  pro  Minute  wiederholt,  freuen  wir  uns auf die
Exekution dieses Bescheides.  Es wird sicher spannend wie die Beschlagnahme von Google
Österreich von statten gehen wird.
 
L.Gabriel
 

Anmerkung der Redaktion

Erstmals  ein  Dankeschön  der  ERSTAUNLICH-Stammleserin  L. Gabriel für diesen wirklich
erstaunlichen Beitrag.  Wir haben in dieser Angelegenheit auch ein wenig nachrecherchiert
und sind zu folgendem erstaunlichen Ergebnis gelangt: Beim beschlagnahmten „Glückspiel-
automaten“  handelte  es  sich  um einen Computer-Bildschirm „Full HD PC“.   Über diesen
wurden folgende  „Spiele“  zur  „verbotenen Ausspielung“  angeboten:
 
„Hotel Reservation Service,  Chrono24,  Uhrenbörse,  Mobile.de,  Auto(Gebrauchtwagen)-
Börse,  Tageszeitungen,  Sport Info und Google.“
 
Für  uns  stellt  sich die Frage,  ob in Salzburg wirklich derart viel Steuergeld verspekuliert
wurde, um mit solchen erstaunlichen Amtshandlungen zu versuchen, wieder Geld von den
Steuerzahler(innen)  einzutreiben.   Es ist wirklich erstaunlich,  welche  wirren Gedanken-
gänge in den Köpfen so mancher Beamten vorgehen.
 
*****

2013-02-06
 

Ein Prost dem Finanzminister

 

Heiterkeit auf der Tribüne

Wer jetzt noch dem Finanzminister oder honorigen Beamten im Finanzministerium Humor-
losigkeit unterstellt,  ist nun eindeutig der Lüge gestraft.  Gestern haben diese  nämlich mit
einem Faschingsscherz ,  der allerdings schwarzen  Humor voraussetzte,  für Heiterkeit ge-
sorgt.
Sollte  doch die bestehende Aufzeichnungspflicht beim Getränkeeinkauf für 100 Liter Bier,
60 Liter Wein, 15 Liter Schnaps oder 120 Liter bei alkoholfreien Getränken, drastisch her-
abgesetzt werden.
Es wurde eine neue Regelung erlassen,  bei der  Kunden sich ausweisen  müssten,  wenn
sie  20 Liter Bier,  10 Liter Wein,  2 Liter Schnaps  oder  30 Liter alkoholfreie  Getränke im
Supermarkt  gekauf t hätten.  Die Kassakraft  wäre  in  diesem  Fall verpflichtet  gewesen,
sich vom  Käufer einen  Ausweis vorlegen zu lassen  und die  persönlichen  Daten zwecks
Registrierung des Verkaufs zu notieren.

Diese Idee hatten nicht einmal Diktatoren

Die Bevölkerung in Österreich ist ja in letzter Zeit schon einiges gewöhnt, was den Verlust
ihrer Privatsphäre betrifft.  Beispielsweise muss bei jedem Bankbesuch ein Lichtbildausweis
vorgelegt werden und sei es nur zur Einzahlung eines Erlagscheines. Einen derartigen Zu-
stand kannte  man nur  von den  ehemaligen Ostblockstaaten  während der  kommunis-
tischen Zwangsherrschaft.
Aber selbst in diesen Diktaturen ist niemand auf die Idee verfallen,  den Bürger zum Identi-
tätsnachweis zu verpflichten,  wenn er im Supermarkt Getränke einkauft. Offenbar hatten
jene  Damen und  Herren,  welche auf diese Idee kamen,  diese Mengen  an Alkohol intus,
denn die Begründung  war mehr als erstaunlich.  Die Finanz wollte  nämlich Wirten auf die
Schliche  kommen,  die  sich in den Märkten  mit  Getränken  eindecken und  diese  dann
„schwarz“ verkaufen.

Die Finanz soll ihren Job selbst erledigen

Zum Ersten ist nicht einzusehen,  warum Otto Normalbürger sich  beim Getränkeeinkauf
ausweisen soll, nur weil es in der Gastronomie einige schwarze Schafe gibt. Zum Zweiten
ist nicht  einzusehen,  warum Supermarktbetreiber  den Job der  Finanz erledigen sollen.
Wenn  begründeter  Verdacht besteht,  sollen die Finanzämter  doch  Kontrolleure  aus-
senden, die auf den Supermarktparkplätzen  „Stricherl-Listen“  führen und gegebenen-
falls Verdächtige kontrollieren.

Ablenkungsmanöver?

Möglicherweise war das Ganze auch ein Ablenkungsmanöver um die Bevölkerung ver-
gessen zu lassen, dass Karl Heinz Grasser,  während seiner aktiven Amtszeit als Finanz-
minister doch tatsächlich  vergessen hatte,  seine Steuern aus  Kapitalerträgen  zu be-
zahlen.  Vielleicht wäre es für die Finanz höchst an der Zeit, Kontrollen in ihren eigenen
Reihen durchzuführen.
Schlussendlich ruderte das Finanzministerium noch gestern am frühen Nachmittag zu-
rück, nachdem seitens der Wirtschaft der Druck zu groß wurde.  Ab sofort gilt wieder
die alte festgelegte Aufzeichnungspflicht,  bezüglich der Mengengrenzen beim Einkauf
von Getränken.
*****

2011-02-03
 

Militärausbildner als Steuerfahnder


Der Rest vom Schützenfest

Im Zuge der Recherchen zu unserem Beitrag   „Meinungslose Beamte erwünscht“,   sind wir
auch zu neuen Erkenntnissen gelangt. Von den ursprünglich 100 Bundesheer-Mitarbeitern,
welche seit Ende 2004 der Justizwache dienstzugeteilt wurden, sind bis zum heutigen Tage
keine 10 Mann mehr im Justizdienst.

Fehlende Qualifikation

Obwohl die Justizwache nach wie vor unter akuten Personalmangel leidet, wurde der Großteil
der Bundesheer-Bediensteten wieder zurückgeschickt. Der verbliebene Rest von nicht einmal
10 Mann, wurde in die Justizwache übernommen. Das bedeutet wohl, dass es den Berufssol-
daten an Qualifikation für diesen Job gefehlt haben muß.

Diese Annahme wird auch durch die Aussage des Vorsitzenden der Justizwachegewerkschaft,
Karl Aichinger bestätigt. Dieser teilte gegenüber dem  „Standard“  mit, dass die Bundesheer-

bediensteten den Aufnahmetest nicht bestanden haben.   „Konkret sei der Wechsel vieler Mili-
tärs zur Justizwache an mangelnden Rechtschreibkenntnissen sowie am Psychotest geschei-
tert“,  so Aichinger.

Kein Einstein erforderlich

Der Job eines Justizwachebeamten ist sicher nicht ungefährlich. Auch benötigt der Beamte im
Umgang mit den Strafgefangenen, ein gewissen Maß an psychologischen Einfühlungsvermö-
gen.  Allerdings wäre es übertrieben zu behaupten,  dass die Tätigkeit als  Gefängnisaufseher
besondere Intelligenz voraussetzt oder erhöhte geistige Ansprüche erfordert.

Damit kommen wir zu dem Schluss,  das jene  Bundesheer-Bediensteten welche  der  Justiz-

wache dienstzugeteilt wurden, offenbar nicht die geistige Elite unseres Landes waren. Ander-
erseits ist es klar, dass das Heer nicht ihre Topbeamten wegschickt, sondern jene die sie aus
welchen Gründen auch immer, ohnehin loswerden wollten.

Soldat(innen) sollen zur Finanz

Nun ist es wieder soweit. Das Bundesheer will bis zu 400 Soldat(innen) aus ihren Reihen
loswerden. Wir nehmen an, dass sich das Verteidigungsministerium sicherlich wieder nicht
von ihren Topbeamten trennt und es daher jene Personen betreffen wird, welche man ohne-
hin loswerden will. Offiziell handelt es sich dabei um sogenannte Bedienstete „über Stand“,
die infolge der Bundesheerreform derzeit keinen Arbeitsplatz haben.

Nachdem die  Justizwache offenbar keine Militärs mehr haben will,  wurde ein  anderes Opfer
gefunden. Der Verteidigungsminister Norbert Darabos teilte heute per Presseaussendung mit,
dass bis zu 400 Mitarbeiter des Bundesheeres, ab November in die Finanzverwaltung des BMF
übernommen werden.

Militärausbildner als Steuerfahnder

Das Aufgabengebiet der Soldat(innen) wird die Unterstützung und Verstärkung bei der Betrugs-
bekämpfung sein. In den Bereichen Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung und die Kon-
trolle nach dem Glückspielgesetz,  Finanz- und Zollkriminalität, sollen sich die arbeitslosen  Mili-
tärs in Zukunft profilieren.

Nun hat die Zuteilung zur Finanz einen entscheidenden Vorteil gegenüber der Justiz. Im Auf-

nahmetest wird  vermutlich mehr auf die  Rechenkünste,  als auf die  Rechtschreibung Wert
gelegt werden.  Allerdings gilt das nur solange,  als keine Einsprüche  oder Berufungen von
Beschuldigten beantwortet werden müssen.

Soldat(innen) bringen schon Qualifikation mit

Die besondere Qualifikation der Soldat(innen) sieht der ehemalige Zivildiener Darabos darin,
dass die  Dienstzugeteilten über  eine besondere Eignung im  Bereich der  Menschenführung
verfügen, da diese Kommandanten und Ausbildner sind. Daher werden diese Beamtinnen und
Beamten sehr schnell einsetzbar sein, so die Meinung der Verteidigungsministers.

Damit stellt Darabos wieder einmal unter Beweis,  wie wenig  Ahnung er vom  Militärdienst hat.
Allerdings von wo sollte er diese haben, hat er doch keinen einzigen Tag mit der Waffe gedient.

Jedoch  sollte einem  der gesunde  Menschenverstand  sagen,  dass ein  Drillsergant und ein
Finanzfahnder beruflich keine Gemeinsamkeiten haben.

Wer klärt Darabos auf?

Wie wenig Ahnung er vom Finanzressort hat, stellt Darabos mit seiner nächsten Aussage unter
Beweis.  Er meint,  dass die  Soldat(innen) über eine eine fundierte  Ausbildung im  IT-Bereich
und in den grundsätzlichen Gesetzen und Verordnungen verfügen. Vielleicht  sollte dem Ver-
teidigungsminister einmal wer mitteilen, dass das Verteidigungs- und das Finanzressort keine
gemeinsamen Gesetze und Verordnungen haben.

Es ist schon erstaunlich, dass für eine Tätigkeit die eine mehrjährige Ausbildung und dem-
entsprechende Schulungenen erfordert, arbeitslose Soldat(innen) eingesetzt werden sollen,
die man in einem 15-monatigen Crashkurs samt Praxis, zu Finanzfahndern ausgebilden will.

Aus gehabten Schaden nichts gelernt

Dieser Feldversuch wird genauso enden, wie jener in der Justiz. Nur wird der adminstrative
Aufwand in diesem Fall explodieren, denn im Gegenteil zu Strafgefangenen setzen sich Be-
schuldigte in Finanzstrafverfahren mit Rechtsmitteln zur Wehr.

Wenn dann die gleiche geistige Elite an Soldat(innen) bei der Finanz tätig sind, wie diese in

der  Justiz zu finden waren,  was auch stark anzunehmen ist,  werden Institutionen wie UVS,
Finanzsenat, VwGH udgl. massive Personalprobleme bekommen. Aber möglicherweise kann
dieser Zustand ja dann wieder mit arbeitslosen Soldat(innen) ausgeglichen werden.

*****

2010-07-24
  

Verlosen statt verkaufen

Millionenvilla zu verlosen 

(Kärnten) Frau Traude Daniel will ihre Villa, samt Grundstück verkaufen. Wie sie selbst
gegenüber der Presse angibt, ist die Erzielung ihres Verkaufspreises zur Zeit wegen der
angespannten Wirtschaftlage nicht möglich.Also kommt man auf die Idee, die millionen-
schwere Villa per Los zu verkaufen.

Auszug aus der Startseite der Website www.hausverlosung.at

Zu Ihrer Sicherheit:
Es werden insgesamt 9.999 Lose zu je 99 € verkauft, die in Reihenfolge des Zahlungsein-
gangs bei der Bank zur Verlosung verwendet werden. (Verlosungsbedingungen)
 
      
Aus diesem Satz entnehmen wir, daß die Verlosung nur dann stattfindet, wenn alle 9.999
Lose an den Mann/Frau gebracht worden sind.
         

Weiterer Auszug aus der Website www.hausverlosung.at (FAQ)

Frage:
19. Was passiert mit meinem Geld, wenn zu wenig Teilnehmer mitspielen?
Antwort:
Geld retour…abzgl. 19,- Euro
   

Veranstalter kann absagen, Teilnehmer muß zahlen

Das heißt wenn die Verlosung seitens des Veranstalters abgesagt wird, muß jeder Teil-
nehmer noch Euro 19,- für das Spektakel berappen.
Auch nicht schlecht, denn wenn nicht alle Lose verkauft werden,  hat sich die Verlosung
erledigt. Nehmen wir an das Ganze stoppt bei 8.000 Losen, dann hätte Frau Traude Daniel
Euro 152.000,- vereinnahmt. Wenn man dann noch die angelaufenen Spesen abzieht, wird
noch ein satter Gewinn übrigbleiben. Diese Frau sollte man eigentlich zur Finanzminis-
terin machen.
   

Auszug aus dem Glückspielgesetz, bzgl. der Ausnahmen

Glücksspielmonopol
§ 3. Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen ist, soweit in diesem Bundesgesetz
nicht anderes bestimmt wird, dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol).
Ausnahmen aus dem Glücksspielmonopol
§ 4. (1) Glücksspiele, die nicht in Form einer Ausspielung durchgeführt werden, unter-
liegen nicht dem Glücksspielmonopol, wenn kein Bankhalter mitwirkt oder der Einsatz 0,50
Euro nicht übersteigt.
(2) Ausspielungen mittels eines Glücksspielautomaten unterliegen nicht dem Glücksspiel-
monopol, wenn
1.die vermögensrechtliche Leistung des Spielers den Betrag oder den Gegenwert von 0,50
Euro nicht übersteigt und
2.der Gewinn den Betrag oder den Gegenwert von 20 Euro nicht übersteigt.
(3) Warenausspielungen mittels eines Glücksspielapparates unterliegen nicht dem Glücks-
spielmonopol, wenn die vermögensrechtliche Leistung den Betrag oder den Gegenwert von
1 Euro nicht übersteigt und es sich um die Schaustellergeschäfte des „Fadenziehens”,
„Stoppelziehens”, „Glücksrades”, „Blinkers”, „Fische- oder Entenangelns”, „Plattenangelns”
, „Fische- oder Entenangelns mit Magneten”, „Plattenangelns mit Magneten”, „Zahlenkessel-
spiels”, „Zetteltopfspiels” sowie um diesen ähnliche Spiele handelt. Eine Warenausspielung
liegt nicht vor, wenn die Einlösung des Gewinns in Geld möglich ist.
(4) Lebensversicherungsverträge, nach denen die in Ab- und Erlebensfall zu leistende Ver-
sicherungssumme für den Fall der Auslosung vorzeitig zu zahlen ist, unterliegen nicht dem
Glücksspielmonopol.
(5) Glückshäfen, Juxausspielungen und Tombolaspiele unterliegen nicht dem Glücksspielmonopol
, solange das zusammengerechnete Spielkapital solcher Ausspielungen desselben Veranstalters
4 000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt und wenn mit der Ausspielung nicht persönliche
Interessen der Veranstalter oder Erwerbszwecke verfolgt werden.
——————————————————————————————–
Nummernlotterien
§ 12. Nummernlotterien sind Ausspielungen, bei denen die Spielanteile durch fortlaufende Num-
mern gekennzeichnet sind. Die Treffer werden in einer öffentlichen Ziehung ermittelt.
———————————————————————————————
Sonstige Ausspielungen
Sonstige Nummernlotterien
§ 32. (1) Sonstige Nummernlotterien sind Ausspielungen, bei denen die Spielanteile (Lose)
durch fortlaufende Nummern gekennzeichnet sind und bei denen die Treffer mit jenen Spielantei-
len erzielt werden, die in einer öffentlichen Ziehung ermittelt werden.
(2) Die sonstigen Nummernlotterien gliedern sich nach Art der Treffer in:
1. Wertlotterien, bei denen die Treffer nur in Waren oder geldwerten Leistungen bestehen;
2. Geldlotterien, bei denen die Treffer nur in Geld bestehen;
3. gemischte Lotterien, bei denen die Treffer in Geld und Waren oder geldwerten Leistungen
   bestehen.
 ———————————————————————————————–
Übertragung des Rechts zur Durchführung sonstiger Ausspielungen
§ 36. (1) Der Bund kann die Ausübung des ihm zustehenden Rechtes zur Durchführung von sonstigen
Nummernlotterien (§ 32), Tombolaspielen (§ 33), Glückshäfen (§ 34) und Juxausspielungen (§ 35)
durch Bewilligung an andere Personen übertragen.
(2) Eine Bewilligung nach Abs. 1 ist nur zulässig:
1. zur Durchführung von Tombolaspielen, Glückshäfen und Juxausspielungen mit einem Spielkapital bis
 einschließlich 15 000 Euro an juristische Personen, die ihren Sitz im Inland haben, wenn mit der
 Veranstaltung nicht Erwerbszwecke verfolgt werden;
 2. zur Durchführung von Tombolaspielen, Glückshäfen und Juxausspielungen mit höherem Spielkapital so-
 wie von sonstigen Nummernlotterien nur an juristische Personen, die ihren Sitz im Inland haben und
 auf Grund ihrer im Interesse des allgemeinen Wohls gelegenen Tätigkeit eine Förderung verdienen,
 wenn durch die Veranstaltung die Erreichung bestimmter Einzelzwecke mildtätiger, kirchlicher oder
 gemeinnütziger Art im Inland angestrebt wird.
 —————————————————————————————————

Erstaunlicher Rechtsstandpunkt der Finanz

Rein rechtlich spricht punkto Glücksspielgesetz nichts gegen diesen Verkauf. Laut den
geltenden Bestimmungen gebe es keinerlei Hindernisse, sagt Harald Waiglein, Sprecher
des Finanzministeriums, auf APA-Anfrage.
Dieses Glücksspiel zielt nicht auf eine gewerbsmäßige Tätigkeit ab. Bei der Verlosung des
Kärntner Anwesens handle es sich um eine einmalige Lotterie und die sei unproblematisch.
 
Wir haben uns das oben angeführte Gesetz sehr genau durchgelesen und können beim
besten Willen nicht erkennen, wo hier eine Ausnahme für Frau Daniel, beziehungsweise für
derartige Verkäufe bestehen soll. Was uns ebenfalls nicht klar ist, welche Bemessungs-
grundlage wird hier für die Grunderwerbssteuer herangezogen ?
       
Wenn diese Aktion rechtlich einwandfrei in Ordnung sein sollte, kann man nur jedem Gewerbe-
treibenden anraten, seinen Gewerbeschein zurück zu legen und als Privatmann(frau) seine
Waren mittels Verlosung an den Mann/Frau zu bringen.
Die andere Möglichkeit wäre noch, „einmalige private Verlosungen“  über  eine Internetplatt-
form zu organisieren, wo der Plattformbetreiber offiziell  mit den „Privaten“ ja nichts zu tun hat.
   
Stauni

Erzwungene Bürgschaft

 

Bürge wider Willen

Stellen Sie sich vor, der von Ihnen getrennt lebende Expartner(in) nimmt von einer Bank
einen Kredit für sich auf. Daraufhin werden Sie von dem Geldinstitut verständigt, daß Sie
den Kredit zurück zu zahlen haben, sollte der Kreditnehmer dies nicht tun. Sie wußten weder
von der Kreditaufnahme etwas, noch haben Sie als Bürge unterschrieben. Sie sind also Bürge
wider Willen und ohne Ihr Einverständnis.

     

Ein Ding der Unmöglichkeit werden Sie sagen. Nicht so beim Finanzamt, den da hat man
auf Grund einer „gesetzlichen Regelung“ eine eigene Ansicht darüber, denn folgender
Fall hatte sich ereignet.

 

 

Erstaunliche Post von der Finanz

Herr H. aus Niederösterreich erhält eines Tages Post vom Finanzamt, in dem ihn kurz
und prägnant mitgeteilt wird, daß für sein Kind ein Zuschuss zum Kindergeld ausbe-
zahlt wurde. Bei diesem Zuschuss handelt es sich um eine Art Darlehen, daß wieder
zurück zu zahlen ist, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird.

         

Nun Herr H. ist Vater einer Tochter, lebt aber mit der Mutter seines Kindes nicht mehr
zusammen. Er bezahlt monatlich Alimente für sein Kind an seine Ex-Lebensgefährtin.
Das diese einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld beantragt hatte wußte er gar nicht.
Auch hat er diesen Zuschuss weder angefordert noch etwas unterschrieben. Umso ver-
wunderlicher ist nun das Schreiben des Finanzamtes.

 

   

Bei der Finanz sieht man die Sache natürlich ganz anders

 

Dort ist man auf Grund einer „gesetzlichen Regelung“ der Ansicht, daß ein gemeinsames
Kind die Elternteile verbindet. Auch wenn ein Elternteil keinen rechtlich relevanten Ein-
fluss auf die Entscheidung zum Bezug des Zuschusses des Kindergeldes durch den an-
deren Elternteil gehabt haben sollte, kann im Wohle des Kindes ein Anknüpfungspunkt
für die Rückzahlungsverpflichtung des eines Elternteiles gesehen werden.
Schönes Amtsdeutsch, aber wo hier das Wohl des Kindes sein soll, können wir nicht
erkennen. Das einzige Wohl das hier besteht, ist wohl das der Finanz.

   

Hoffentlich kommt man bei der Finanz nicht noch auf die Idee, daß man für eventuelle
Steuerschulden des Großvaters haftet, weil ja man immerhin blutsverwandt ist und dies
im Wohle der Familie geschehe.
   
Stauni

 

Inhalts-Ende

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