Anglerkurs


Fischereiverein Dürnkrut veranstaltet Anglerkurs

Das nächste Frühjahr kommt bestimmt, auch wenn es momentan nicht danach aussieht. Und
damit sind wir schon beim Thema. Angeln erfreut sich immer mehr als Freizeitbeschäftigung
bei  Jung  und  Alt.   Es bietet Entspannung pur inmitten der Natur,  egal ob es sich dabei um
gemütliches Karpfen angeln oder um die körperlich anstrengende Königsdisziplin des Fliegen-
fischens handelt.
 
Impressionen vom Fischwasser
 
Nun muss man aber beim Angeln gewisse Grundvoraussetzungen haben, die in Kursen gelehrt
werden.   Denn  der  Gesetzgeber  sieht  nämlich  eine  Prüfung zur  Erlangung  der amtlichen
Fischerkarte vor.
 
Der  niederösterreichische  Fischereiverein  Dürnkrut  veranstaltet am 16.03.2013,  in der Zeit
von 14:30 bis 19:00 Uhr,  einen Kurs zu Erlangung der amtlichen Fischerkarte für Niederöster-
reich.   Anmeldeschluss  ist  der 26.01.2013.  Die  Örtlichkeit  der  Veranstaltung,  die mit ab-
schließender Prüfung endet,  ist die Bernsteinhalle in 2263 Dürnkrut, Paul Ferstel Straße.
 
Kontaktdaten für die Anmeldung:
 
Obmann Harrer Helmut 0680/215 15 71 oder
per Mail an harrer@fischereiverein-duernkrut.at
 
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2013-01-17
 

Reisefreiheit zwecks Begehung von Straftaten


Neue Saison, alte Probleme

Kaum hat die Angelsaison begonnen, beginnen am Grenzfluss March die alten Probleme.
Slowakische  Schwarzfischer  setzen  mit  ihren Booten vom slowakischen auf das öster-
reichische  Ufer  über,  um in der Alpenrepublik der Schwarzfischerei zu frönen.   Tja, so
werden  die  offenen  Grenzen  und  die  viel  propagierte  Reisefreiheit zum Nachteil der
Österreicher(innen) ausgenützt.
Screen: jusline.at
Bei  der  Schwarzfischerei handelt es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt,  sondern um
eine gerichtlich strafbare Handlung, die in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheits-
strafe bedroht ist.
Nachfolgende  Fotos  schoss  ein  Angler am vergangenen Samstag von seiner Fischer-
hütte aus und verständigte gleichzeitig die Kontrollorgane des Fischereivereins.
Als  die  slowakischen  Schwarzfischer  der herbeigerufenen Fischereikontrolleure ansichtig
wurden,  ergriffen sie panikartig die Flucht ans slowakische Ufer,  wo sie sich  dann strom-
abwärts aus dem Staub machten. Wer kennt zufälligerweise eine oder mehrere Personen
auf den nachfolgenden Fotos?
             
Zweckdienliche  Hinweise  werden  vom  Kotrollobmann  des  Fischereivereins Dürnkrut,
Helmut Harrer, unter der Telefonnummer  0664 / 517 09 96 entgegengenommen.
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2012-04-23
 

Stress bei der Fischerei


Probleme gehen offenbar weiter

Der Angelsport sollte eigentlich zur Erholung dienen und keinen seelischen Stress verursachen.
Adrenalinschübe  sollten nur durch große  Fische an der Angel  ausgelöst werden.  Nun,  dass
dies  nicht immer so ist,  haben wir bereits im Beitrag  „Probleme in Fischereiverein Dürnkrut“
festgehalten.

 

Unsere  Hoffnung,  dass  der Fischereiobmann des Fischereivereins Dürnkrut,  Johann Istvanek,

das heurige Jahr etwas ruhiger angehen lässt, hat sich leider in Luft aufgelöst.  Dazu aber eine

kurze Vorgeschichte.   Nachfolgendes Schreiben flatterte im Oktober 2011  den Mitgliedern des

Anglervereins ins Haus.

 

 

Dabei  geht es  um die jährliche Hauptversammlung,  sowie um die  Ausgabebedingungen der

Fischereilizenzen 2012.   Interessant  sind  dabei  zwei  Sätze,  die  sich  völlig  widersprechen.

Einerseits  werden  die  Mitglieder mit dem Satz :  „Der Betrag ist bis spätestens 31.Dezember

2011 einzuzahlen“  verpflichtend zur  Zahlung bis Jahresende aufgefordert,  während der Satz

„Weiteres besteht auch die Möglichkeit, die Lizenz bei der Ausgabe in bar zu bezahlen“  ander-
seits die Bezahlung bis spätestens 21.Jänner 2012 offen lässt.

 

Zwar  ist diese Diskrepanz  keiner besonderen Erwähnung wert, zeigt aber auf,  dass der Ver-
einsobmann offenbar mit  sich selbst uneinig ist.   Aber es kommt noch dicker.  Wie es im all-
gemeinen  Geschäftsverkehr  üblich  ist,  kann  nach  erfolgter Bezahlung konsumiert werden.
Dies gilt unserer Ansicht nach auch für die Fischerei, wenn der Lizenzbeitrag ordnungsgemäß
einbezahlt wurde.

 

Nun  forderte der  Obmann des Anglervereins  Dürnkrut zwar die  Zahlung des Lizenzbeitrags

2012  bis  spätestens  31.12.2011  verpflichtend ein,  obwohl er  – aus welchen Gründen auch

immer –  nicht in der Lage war,  jenen Personen die  dieser  Aufforderung nachkamen  bis zu

diesem Datum eine neue Lizenz auszustellen.

 

Das  wäre im Prinzip auch kein Problem,  könnte doch unter Mitnahme der Einzahlungsbestät-

igung für das Jahr 2012, die Angelei auch problemlos bis zum Ausgabetag der Lizenz   – also

dem 7.Jänner 2012 – ausgeübt werden.

 

Das  sahen auch  zwei Angler,  die seit  50 Jahren je eine Fischerhütte am Grenzfluss March

besitzen  ebenso und  nutzen den sonnigen 6.Jänner 2012 um ihrem Hobby zu frönen.   Ange-

merkt sei,  dass die beiden ihre Lizenzgebühr für das Jahr 2012 schon im November 2011 be-

zahlt hatten.  

 

Quelle: nordbahn.com

 

Trotz Bezahlung wurde Fischerei untersagt

Die  beiden Senioren Rudolf B. (81)  und  Ernst K. (69)  saßen also  an diesem herrlich sonnigen

Jännertag in ihren Fischerhütten,  tranken gemütlich Kaffee  oder sonstiges und ließen dann und

wann  die Netze ihrer Daubelanlagen ins Wasser.   Dieser idyllische Vormittag  wurde durch den

Vereinsobmann, der gleichzeitig auch Fischerei-Kontrolleur ist, jäh unterbrochen.

 

Obwohl Istvanek die beiden Männer seit Jahrzehnten persönlich kennt, diese ihren Lizenzbeitrag

für 2012  bereits nachweislich  einbezahlt  und erst ab dem  7. Jänner 2012 die Möglichkeit den

Erhalt  ihrer  neuen  Lizenzen  hatten,  kam  der  Vereinsobmann  zur Ansicht,  dass die beiden
Senioren  ohne Berechtigung  die Angelei ausübten.   Er untersagte ihnen an Ort und Stelle die
Fischerei.

 

Am Folgetag  – der Lizenzausgabe am 7. Jänner- im Gasthaus Jana in Dürnkrut beschwerte sich

der  81-jährige Rudolf B.  beim Vereinsvorstand über die Vorgehensweise von  Johann Istvanek.

Betretenes Schweigen war die Folge.

 

Wir  wollten natürlich die Motivation dieser erstaunlichen Vorgehensweise wissen und befragten

dazu  den  Vereinsobmann  Johann Istvanek.   Nach anfänglichem im Kreis reden räumte er ein,
dass ihm möglicherweise ein Fehler unterlaufen sei. Ob derartige Fehler für seine  Wiederkandi-
datur im kommenden Herbst von Vorteil sind,  wagen wir ernsthaft zu bezweifeln.

 

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2012-01-08
 

Probleme im Fischereiverein Dürnkrut


Müllabfuhr wider Willen

In einem Rechtsstaat sollte das Verursacherprinzip gelten, egal ob es sich um angedrohte
oder ausgesprochene Sanktionen in einem Goldhamsterzuchtverein oder um Urteile bei
Gericht handelt.   Dass dem offenbar nicht so ist, beweist Herr  Johann Istvanek,  seines
Zeichens Obmann der Fischervereins „Dürnkrut“.

 

Er ließ am sogenannten  „Hufeisenteich“   – Nähe Waidendorf/March –  folgende Be-

schilderung anbringen.

 

 

Nun ist es zwar klar, dass jeder Angler seinen Angelplatz sauber zu verlassen und seinen
verursachten Müll mitzunehmen hat.   Bei Zuwiderhandlung gegen das Sauberkeitsgebot
sind Sanktionen selbstverständlich angebracht.

 

Allerdings, dass ein Angler den Müll eines anderen  „Kollegen“  zu entsorgen hat und dies
mit einem „Lizenzentzug“ bedroht wird, wenn er dies nicht macht,  überspannt den Bogen
bei weitem.

 

Wie kommt jemand dazu,  der rund 400 Euro für die Jahreslizenz im besagten Fischerei-

revier hinblättert,  als Müllabfuhr für fremde Personen zu fungieren?   Hier ist Istvanek als

Obmann gefordert, dementsprechende Müllcontainer aufstellen und leeren zu lassen. Von

ERSTAUNLICH  dazu befragt meinte der Vereinsobmann folgendes:  „Vielleicht ist es ein
wenig unglücklich formuliert.“

 

Eine Anhäufung von unglücklichen Formulierungen

Da staunen wir aber,  dass Istvanek bezüglich seiner Formulierungen noch nichts dazuge-
lernt hat.   Denn für seine Ausdrucksweise gab es sogar schon auf ERSTAUNLICH,  seitens
eines Kommentators  harsche Kritik.   Der Vereinsobmann versuchte mit folgenden Worten:
„Die Zustimmung vom Verein zum Verkauf an die jeweilige Person ist unbedingt
abzuwarten!“   in die Eigentumsrechte  von Fischerhüttenbesitzer(innen)  einzugreifen,
wenn diese beabsichtigten ihre Hütte zu verkaufen.

 

Auch versuchte er in verbriefte Zufahrtsrechte von Hüttenbesitzer(innen) einzugreifen, in-
dem er vorschreiben wollte,  wann mit dem Pkw zugefahren werden darf.   Androhungen

von rechtlichen Schritten ließen den Fischereiobmann jedoch relativ rasch wieder auf den
Boden der Realität zurückkehren.

 

Auf der wirklich guten Webseite  www.nordbahn.com  wurde  von Kommentatoren Post-
ings eingestellt,  in denen J. Istvanek vorgeworfen wird,  im Zuge der Ausübung seiner

Funktion als Vereinsobmann „Freunderlwirtschaft“  zu betreiben,  Mitglieder nicht zu

informieren und die Belange des Vereins in Geheimsitzungen zu besprechen.

 

Diese  Vorwürfe  sind nicht  ganz von der  Hand zu weisen  und werden  dadurch gestützt,
dass es beim Fischerverein „Dürnkrut“ bis dato kein geheimes Wahlrecht bei der Vorstands-
wahl gibt. Die bisherigen Vorstandswahlen erinnern eher kommunistische Rituale, bei denen
öffentlich per Handzeichen abgestimmt wird.

 

Angriff auf Meinungsfreiheit

Aber auch mit der Kritikfähigkeit des Vereinsobmannes dürfte es nicht weit her sein, denn
Kritik an seiner Person beantwortete er mit einem medialen Angriff auf die Meinungsfrei-
heit.  Dazu bediente er sich des offiziellen Sprachrohrs des VÖAFV.  In der Fachzeitschrift
„FISCH & WASSER“  ist in der aktuellen Ausgabe auf Seite 22 folgendes zu lesen:
 
„Anonyme  Postings  auf  einer privaten  Homepage eines  unserer  Mitglieder
tragen  nicht  gerade  dazu  bei,  unser  Vereinsleben  zu  verbessern…“

 

Damit meint  J. Istvanek die Webseite  „www.nordbahn.com“ ,  auf der konstruktive Kritik

bezüglich seiner Person bzw. seines Verhalten geübt wurde.   Dem Vereinsobmann ist es
offenbar entgangen,  dass  knappe 99 Prozent aller Kommentare, egal in welchem Forum

oder Online-Zeitung unter einem Nicknamen abgegeben werden. Nur ganz wenige Perso-
nen posten unter ihrem Klarnamen. Das sind meist jene, die sich auf Grund ihrer Position
nicht vor ungerechtfertigten Sanktionen fürchten.

 

Mit dem Zitat: „..unser Vereinsleben zu verbessern…“  räumt Istvanek ein, dass ihm

mittlerweile klar geworden sein muss,  dass ihm Verein offenbar sehr viel nicht zur Zu-
friedenheit  der  Mitglieder  abläuft.  Man kann nur hoffen,  dass die  Vorstandswahl im
nächsten Jahr,  im demokratiegerechten Stil  – also geheime Wahl –  abläuft.   Ob dann
noch ein Herr Johann Istvanek Obmann des Fischereivereins  „Dürnkrut“  sein wird?  
 

*****

2011-11-01
 

Wer kennt diese Personen?


Veröffentlichung des Fischereivereins „Marchegg“

Der Obmann des Fischereivereins  „Marchegg“, Christian Fiala, hat uns um Veröffent-
lichung  nachfolgenden Beitrags ersucht.  Wir kommen diesem  Ersuchen gerne nach,
um  die  Rechtspflege  zu  unterstützen.  Hinweise werden  vertraulich behandelt  und
können an unsere E-Mailadresse  office@erstaunlich.at  übermittelt werden.

Übergriffe nicht nur durch slowakische Schwarzfischer!
Seit  es  die  Möglichkeit gibt,  die  Fischereilizenz für die slowakische Marchstrecke
zu lösen,  haben  wir neben dem Problem der slowakischen Übergriffen, auch noch

zusätzlich  ein  Problem  mit Einheimischen,  die unberechtigerweise  per  Boot  die
österreichische Marchstrecke systematisch befischen.

Das  beigefügte Foto  wurde  am  16.07.2011  um  12:00 vormittags im Marchegger

Revier  auf  Höhe  Stromkilometer  13,5  geschossen  und  zeigt  wie  per  Boot  mit
Elektroantrieb  gefisch t wird.  Die  Aktion  wurde  von  3 beeideten  Aufsehern  des
Marchreviers I/2a beobachtet.



Um derartige Eingriffe in fremdes Revier hinkünftig zu unterbinden, wurde Anzeige
gegen  Unbekannt erstattet.  Zwecks Unterstützung  der polizeilichen  Erhebungen,

versuchen wir auf diese Weise die Identität der Personen festzustellen.

Ich bitte um eure Mithilfe!

Mit besten Dank und freundlichen Grüßen

Christian Fiala

2011-08-01
 

Der Anglerführerschein

 

Kein rechtsfreier Raum

Die Ausübung der Fischerei ist in Österreich an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Die
Gesetzgebung ist Landessache und daher können Gesetze innerhalb der Bundesrepublik
von einander abweichen.

NÖ Fischereigesetz 2001 (NÖ FischG 2001)

§ 9
Rechtliche Voraussetzungen für das Fischen
(1) Wer fischt, muss eine gültige Fischerkarte (§ 14) oder
eine gültige Fischergastkarte (§ 16) und einen amtlichen
Lichtbildausweis mit sich führen.

So besagt es das niederösterreichische Fischereigesetz. Zur Erlangung einer gültigen Fischer

-karte für das Bundesland Niederösterreich, muss ein Kurs mit abschließenden positiven
Prüfungsergebnis absolviert werden.

Sinn und Zweck

Eine Art Führerschein für Angler. Das ist auch gut so, den die angehenden Petrijünger
sollen außer den Schonzeiten, Mindestmaßen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen
auch lernen, wie die einzelnen Fische überhaupt aussehen.

Was nützt es jemanden wenn er die Schonzeit und das Mindestmaß eines Zanders
auswendig lernt und  keine Ahnung davon hat, wie dieser Fisch eigentlich aussieht.
All dies wird in diesen Fischereikursen gelehrt.

Tourismus

Der Gesetzgeber hat unter Bedachtnahme der Fremdenverkehrswirtschaft eine Aus-
nahme bezüglich der  Fischergastkarte gemacht. Grund dafür war, dass es aus organi
-satorischen Gründen nicht machbar und einem Urlauber auch nicht zumutbar ist,
 diesen in einen Kurs zu schicken, wenn er in Niederösterreich angeln will.

§ 16
Fischergastkarten
(1) Die Fischereirevierverbände stellen auf Antrag Fischergastkarten für ein

Kalenderjahr an Fischereiausübungsberechtigte aus. Zuständig für die Aus-
stellung ist jeder Fischereirevierverband.

(6) Die Fischergastkarte ist nicht übertragbar. Die Ausübung der Fischerei mit
 einer Fischergastkarte ist höchstens 30 Tage pro Kalenderjahr zulässig.

Die Hintertür

Das sind die zwei wichtigsten Punkte aus dem § 16, welche die Ausnahme regeln, denn
mit einer Fischergastkarte braucht man weder Kurs, noch Prüfung.
Das rief natürlich etliche „Schlaue“ auf den Plan, die sich durch diese Regelung den
Fischereikurs ersparten.

Sie brauchten sich nur immer wieder eine Gastkarte lösen und taten damit dem Gesetz

genüge. Auch die Karten ausgebenden Fischereivereine dachten sich nichts dabei, denn
nach dem Gesetzestext war es legal.

Gleichheit vor dem Gesetz?

Eine solche Handhabung kann nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein und wider-
sprach auch dem Gleichheitsgrundsatz. Beim Lösen einer Jahreskarte benötigte man
eine positiv absolvierte Prüfung und wer sich halt die Fischerkarte auf „Raten“ nahm,
ersparte sich dies.

Weil es in etlichen Fischereiverbänden, bzw. Vereinen so gehandhabt wird und wir dies

erstaunlich fanden, setzten wir uns mit der zuständigen Stelle, dem NÖ Landesfischerei-
verband in Verbindung.

Klärung auf höchster Ebene

Unser Gesprächspartner war Herr Dr. Anton Öckher, Landesfischermeister des NÖ LFV.
Der kompetente Jurist, der an der Konstruktion dieses Gesetzes mitbeteiligt war, wusste
von diesem Problem und setzte uns davon in Kenntnis, dass es aus diesem Grund auch
im heurigen Jahr eine Änderung des NÖ Fischereigesetzes 2001 gegeben hatte.

Der besagte Absatz in der Bestimmung über Fischergastkarten wurde wie folgt
geändert:  
   
Im § 16 Abs.6 wir die Wortfolge „höchstens 30 Tage pro Kalenderjahr“ durch die
Wortfolge „pro Kalenderjahr nur für einen Zeitraum von 30 Tagen gerechnet
ab dem Tag der Ausfolgung,“ ersetzt.

Diese Aussage ist glasklar und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Der „Fehler“ lag auf
unserer Seite, da wir das neue Gesetz noch nicht kannten. Aus diesem Grund wollten
wir eigentlich gar keinen Beitrag mehr darüber verfassen.

Auch so manche Fischereiverbände oder Vereine,  sind von der Gesetzesänderung nicht

in Kenntnis und daher verfahren diese noch immer nach der „alten Methode“.
Aus diesem Grund hat uns Herr Dr. Anton Öckher ersucht, trotzdem einen Beitrag über
das Thema zu veröffentlichen. Diesem Ersuchen sind wir auch gerne nachgekommen.

Stauni

   
2009-09-07
  

Inhalts-Ende

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