Fischereiverein Dürnkrut veranstaltet Anglerkurs
Das nächste Frühjahr kommt bestimmt, auch wenn es momentan nicht danach aussieht. Und
damit sind wir schon beim Thema. Angeln erfreut sich immer mehr als Freizeitbeschäftigung
bei Jung und Alt. Es bietet Entspannung pur inmitten der Natur, egal ob es sich dabei um
gemütliches Karpfen angeln oder um die körperlich anstrengende Königsdisziplin des Fliegen-
fischens handelt.
Impressionen vom Fischwasser
Nun muss man aber beim Angeln gewisse Grundvoraussetzungen haben, die in Kursen gelehrt
werden. Denn der Gesetzgeber sieht nämlich eine Prüfung zur Erlangung der amtlichen
Fischerkarte vor.
Der niederösterreichische Fischereiverein Dürnkrut veranstaltet am 16.03.2013, in der Zeit
von 14:30 bis 19:00 Uhr, einen Kurs zu Erlangung der amtlichen Fischerkarte für Niederöster-
reich. Anmeldeschluss ist der 26.01.2013. Die Örtlichkeit der Veranstaltung, die mit ab-
schließender Prüfung endet, ist die Bernsteinhalle in 2263 Dürnkrut, Paul Ferstel Straße.
Kontaktdaten für die Anmeldung:
Obmann Harrer Helmut 0680/215 15 71 oder
per Mail an harrer@fischereiverein-duernkrut.at
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2013-01-17
Neue Saison, alte Probleme
Kaum hat die Angelsaison begonnen, beginnen am Grenzfluss March die alten Probleme.
Slowakische Schwarzfischer setzen mit ihren Booten vom slowakischen auf das öster-
reichische Ufer über, um in der Alpenrepublik der Schwarzfischerei zu frönen. Tja, so
werden die offenen Grenzen und die viel propagierte Reisefreiheit zum Nachteil der
Österreicher(innen) ausgenützt.
Screen: jusline.at
Bei der Schwarzfischerei handelt es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt, sondern um
eine gerichtlich strafbare Handlung, die in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheits-
strafe bedroht ist.
Nachfolgende Fotos schoss ein Angler am vergangenen Samstag von seiner Fischer-
hütte aus und verständigte gleichzeitig die Kontrollorgane des Fischereivereins.
Als die slowakischen Schwarzfischer der herbeigerufenen Fischereikontrolleure ansichtig
wurden, ergriffen sie panikartig die Flucht ans slowakische Ufer, wo sie sich dann strom-
abwärts aus dem Staub machten. Wer kennt zufälligerweise eine oder mehrere Personen
auf den nachfolgenden Fotos?
Zweckdienliche Hinweise werden vom Kotrollobmann des Fischereivereins Dürnkrut,
Helmut Harrer, unter der Telefonnummer 0664 / 517 09 96 entgegengenommen.
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2012-04-23
Probleme gehen offenbar weiter
Der Angelsport sollte eigentlich zur Erholung dienen und keinen seelischen Stress verursachen.
Adrenalinschübe sollten nur durch große Fische an der Angel ausgelöst werden. Nun, dass
dies nicht immer so ist, haben wir bereits im Beitrag „Probleme in Fischereiverein Dürnkrut“
festgehalten.
Unsere Hoffnung, dass der Fischereiobmann des Fischereivereins Dürnkrut, Johann Istvanek,
das heurige Jahr etwas ruhiger angehen lässt, hat sich leider in Luft aufgelöst. Dazu aber eine
kurze Vorgeschichte. Nachfolgendes Schreiben flatterte im Oktober 2011 den Mitgliedern des
Anglervereins ins Haus.
Dabei geht es um die jährliche Hauptversammlung, sowie um die Ausgabebedingungen der
Fischereilizenzen 2012. Interessant sind dabei zwei Sätze, die sich völlig widersprechen.
Einerseits werden die Mitglieder mit dem Satz : „Der Betrag ist bis spätestens 31.Dezember
2011 einzuzahlen“ verpflichtend zur Zahlung bis Jahresende aufgefordert, während der Satz
„Weiteres besteht auch die Möglichkeit, die Lizenz bei der Ausgabe in bar zu bezahlen“ ander-
seits die Bezahlung bis spätestens 21.Jänner 2012 offen lässt.
Zwar ist diese Diskrepanz keiner besonderen Erwähnung wert, zeigt aber auf, dass der Ver-
einsobmann offenbar mit sich selbst uneinig ist. Aber es kommt noch dicker. Wie es im all-
gemeinen Geschäftsverkehr üblich ist, kann nach erfolgter Bezahlung konsumiert werden.
Dies gilt unserer Ansicht nach auch für die Fischerei, wenn der Lizenzbeitrag ordnungsgemäß
einbezahlt wurde.
Nun forderte der Obmann des Anglervereins Dürnkrut zwar die Zahlung des Lizenzbeitrags
2012 bis spätestens 31.12.2011 verpflichtend ein, obwohl er – aus welchen Gründen auch
immer – nicht in der Lage war, jenen Personen die dieser Aufforderung nachkamen bis zu
diesem Datum eine neue Lizenz auszustellen.
Das wäre im Prinzip auch kein Problem, könnte doch unter Mitnahme der Einzahlungsbestät-
igung für das Jahr 2012, die Angelei auch problemlos bis zum Ausgabetag der Lizenz – also
dem 7.Jänner 2012 – ausgeübt werden.
Das sahen auch zwei Angler, die seit 50 Jahren je eine Fischerhütte am Grenzfluss March
besitzen ebenso und nutzen den sonnigen 6.Jänner 2012 um ihrem Hobby zu frönen. Ange-
merkt sei, dass die beiden ihre Lizenzgebühr für das Jahr 2012 schon im November 2011 be-
zahlt hatten.
Quelle: nordbahn.com
Trotz Bezahlung wurde Fischerei untersagt
Die beiden Senioren Rudolf B. (81) und Ernst K. (69) saßen also an diesem herrlich sonnigen
Jännertag in ihren Fischerhütten, tranken gemütlich Kaffee oder sonstiges und ließen dann und
wann die Netze ihrer Daubelanlagen ins Wasser. Dieser idyllische Vormittag wurde durch den
Vereinsobmann, der gleichzeitig auch Fischerei-Kontrolleur ist, jäh unterbrochen.
Obwohl Istvanek die beiden Männer seit Jahrzehnten persönlich kennt, diese ihren Lizenzbeitrag
für 2012 bereits nachweislich einbezahlt und erst ab dem 7. Jänner 2012 die Möglichkeit den
Erhalt ihrer neuen Lizenzen hatten, kam der Vereinsobmann zur Ansicht, dass die beiden
Senioren ohne Berechtigung die Angelei ausübten. Er untersagte ihnen an Ort und Stelle die
Fischerei.
Am Folgetag – der Lizenzausgabe am 7. Jänner- im Gasthaus Jana in Dürnkrut beschwerte sich
der 81-jährige Rudolf B. beim Vereinsvorstand über die Vorgehensweise von Johann Istvanek.
Betretenes Schweigen war die Folge.
Wir wollten natürlich die Motivation dieser erstaunlichen Vorgehensweise wissen und befragten
dazu den Vereinsobmann Johann Istvanek. Nach anfänglichem im Kreis reden räumte er ein,
dass ihm möglicherweise ein Fehler unterlaufen sei. Ob derartige Fehler für seine Wiederkandi-
datur im kommenden Herbst von Vorteil sind, wagen wir ernsthaft zu bezweifeln.
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2012-01-08
Müllabfuhr wider Willen
In einem Rechtsstaat sollte das Verursacherprinzip gelten, egal ob es sich um angedrohte
oder ausgesprochene Sanktionen in einem Goldhamsterzuchtverein oder um Urteile bei
Gericht handelt. Dass dem offenbar nicht so ist, beweist Herr Johann Istvanek, seines
Zeichens Obmann der Fischervereins „Dürnkrut“.
Er ließ am sogenannten „Hufeisenteich“ – Nähe Waidendorf/March – folgende Be-
schilderung anbringen.
Nun ist es zwar klar, dass jeder Angler seinen Angelplatz sauber zu verlassen und seinen
verursachten Müll mitzunehmen hat. Bei Zuwiderhandlung gegen das Sauberkeitsgebot
sind Sanktionen selbstverständlich angebracht.
Allerdings, dass ein Angler den Müll eines anderen „Kollegen“ zu entsorgen hat und dies
mit einem „Lizenzentzug“ bedroht wird, wenn er dies nicht macht, überspannt den Bogen
bei weitem.
Wie kommt jemand dazu, der rund 400 Euro für die Jahreslizenz im besagten Fischerei-
revier hinblättert, als Müllabfuhr für fremde Personen zu fungieren? Hier ist Istvanek als
Obmann gefordert, dementsprechende Müllcontainer aufstellen und leeren zu lassen. Von
ERSTAUNLICH dazu befragt meinte der Vereinsobmann folgendes: „Vielleicht ist es ein
wenig unglücklich formuliert.“
Eine Anhäufung von unglücklichen Formulierungen
Da staunen wir aber, dass Istvanek bezüglich seiner Formulierungen noch nichts dazuge-
lernt hat. Denn für seine Ausdrucksweise gab es sogar schon auf ERSTAUNLICH, seitens
eines Kommentators harsche Kritik. Der Vereinsobmann versuchte mit folgenden Worten:
„Die Zustimmung vom Verein zum Verkauf an die jeweilige Person ist unbedingt
abzuwarten!“ in die Eigentumsrechte von Fischerhüttenbesitzer(innen) einzugreifen,
wenn diese beabsichtigten ihre Hütte zu verkaufen.
Auch versuchte er in verbriefte Zufahrtsrechte von Hüttenbesitzer(innen) einzugreifen, in-
dem er vorschreiben wollte, wann mit dem Pkw zugefahren werden darf. Androhungen
von rechtlichen Schritten ließen den Fischereiobmann jedoch relativ rasch wieder auf den
Boden der Realität zurückkehren.
Auf der wirklich guten Webseite www.nordbahn.com wurde von Kommentatoren Post-
ings eingestellt, in denen J. Istvanek vorgeworfen wird, im Zuge der Ausübung seiner
Funktion als Vereinsobmann „Freunderlwirtschaft“ zu betreiben, Mitglieder nicht zu
informieren und die Belange des Vereins in Geheimsitzungen zu besprechen.
Diese Vorwürfe sind nicht ganz von der Hand zu weisen und werden dadurch gestützt,
dass es beim Fischerverein „Dürnkrut“ bis dato kein geheimes Wahlrecht bei der Vorstands-
wahl gibt. Die bisherigen Vorstandswahlen erinnern eher kommunistische Rituale, bei denen
öffentlich per Handzeichen abgestimmt wird.
Angriff auf Meinungsfreiheit
Aber auch mit der Kritikfähigkeit des Vereinsobmannes dürfte es nicht weit her sein, denn
Kritik an seiner Person beantwortete er mit einem medialen Angriff auf die Meinungsfrei-
heit. Dazu bediente er sich des offiziellen Sprachrohrs des VÖAFV. In der Fachzeitschrift
„FISCH & WASSER“ ist in der aktuellen Ausgabe auf Seite 22 folgendes zu lesen:
„Anonyme Postings auf einer privaten Homepage eines unserer Mitglieder
tragen nicht gerade dazu bei, unser Vereinsleben zu verbessern…“
Damit meint J. Istvanek die Webseite „www.nordbahn.com“ , auf der konstruktive Kritik
bezüglich seiner Person bzw. seines Verhalten geübt wurde. Dem Vereinsobmann ist es
offenbar entgangen, dass knappe 99 Prozent aller Kommentare, egal in welchem Forum
oder Online-Zeitung unter einem Nicknamen abgegeben werden. Nur ganz wenige Perso-
nen posten unter ihrem Klarnamen. Das sind meist jene, die sich auf Grund ihrer Position
nicht vor ungerechtfertigten Sanktionen fürchten.
Mit dem Zitat: „..unser Vereinsleben zu verbessern…“ räumt Istvanek ein, dass ihm
mittlerweile klar geworden sein muss, dass ihm Verein offenbar sehr viel nicht zur Zu-
friedenheit der Mitglieder abläuft. Man kann nur hoffen, dass die Vorstandswahl im
nächsten Jahr, im demokratiegerechten Stil – also geheime Wahl – abläuft. Ob dann
noch ein Herr Johann Istvanek Obmann des Fischereivereins „Dürnkrut“ sein wird?
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2011-11-01
Veröffentlichung des Fischereivereins „Marchegg“
Der Obmann des Fischereivereins „Marchegg“, Christian Fiala, hat uns um Veröffent-
lichung nachfolgenden Beitrags ersucht. Wir kommen diesem Ersuchen gerne nach,
um die Rechtspflege zu unterstützen. Hinweise werden vertraulich behandelt und
können an unsere E-Mailadresse office@erstaunlich.at übermittelt werden.
Übergriffe nicht nur durch slowakische Schwarzfischer!
Seit es die Möglichkeit gibt, die Fischereilizenz für die slowakische Marchstrecke
zu lösen, haben wir neben dem Problem der slowakischen Übergriffen, auch noch
zusätzlich ein Problem mit Einheimischen, die unberechtigerweise per Boot die
österreichische Marchstrecke systematisch befischen.
Das beigefügte Foto wurde am 16.07.2011 um 12:00 vormittags im Marchegger
Revier auf Höhe Stromkilometer 13,5 geschossen und zeigt wie per Boot mit
Elektroantrieb gefisch t wird. Die Aktion wurde von 3 beeideten Aufsehern des
Marchreviers I/2a beobachtet.

Um derartige Eingriffe in fremdes Revier hinkünftig zu unterbinden, wurde Anzeige
gegen Unbekannt erstattet. Zwecks Unterstützung der polizeilichen Erhebungen,
versuchen wir auf diese Weise die Identität der Personen festzustellen.
Ich bitte um eure Mithilfe!
Mit besten Dank und freundlichen Grüßen
Christian Fiala
2011-08-01
Kein rechtsfreier Raum
Die Ausübung der Fischerei ist in Österreich an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Die
Gesetzgebung ist Landessache und daher können Gesetze innerhalb der Bundesrepublik
von einander abweichen.
NÖ Fischereigesetz 2001 (NÖ FischG 2001)
§ 9
Rechtliche Voraussetzungen für das Fischen
(1) Wer fischt, muss eine gültige Fischerkarte (§ 14) oder
eine gültige Fischergastkarte (§ 16) und einen amtlichen
Lichtbildausweis mit sich führen.
So besagt es das niederösterreichische Fischereigesetz. Zur Erlangung einer gültigen Fischer
-karte für das Bundesland Niederösterreich, muss ein Kurs mit abschließenden positiven
Prüfungsergebnis absolviert werden.
Sinn und Zweck
Eine Art Führerschein für Angler. Das ist auch gut so, den die angehenden Petrijünger
sollen außer den Schonzeiten, Mindestmaßen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen
auch lernen, wie die einzelnen Fische überhaupt aussehen.
Was nützt es jemanden wenn er die Schonzeit und das Mindestmaß eines Zanders
auswendig lernt und keine Ahnung davon hat, wie dieser Fisch eigentlich aussieht.
All dies wird in diesen Fischereikursen gelehrt.
Tourismus
Der Gesetzgeber hat unter Bedachtnahme der Fremdenverkehrswirtschaft eine Aus-
nahme bezüglich der Fischergastkarte gemacht. Grund dafür war, dass es aus organi
-satorischen Gründen nicht machbar und einem Urlauber auch nicht zumutbar ist,
diesen in einen Kurs zu schicken, wenn er in Niederösterreich angeln will.
§ 16
Fischergastkarten
(1) Die Fischereirevierverbände stellen auf Antrag Fischergastkarten für ein
Kalenderjahr an Fischereiausübungsberechtigte aus. Zuständig für die Aus-
stellung ist jeder Fischereirevierverband.
(6) Die Fischergastkarte ist nicht übertragbar. Die Ausübung der Fischerei mit
einer Fischergastkarte ist höchstens 30 Tage pro Kalenderjahr zulässig.
Die Hintertür
Das sind die zwei wichtigsten Punkte aus dem § 16, welche die Ausnahme regeln, denn
mit einer Fischergastkarte braucht man weder Kurs, noch Prüfung.
Das rief natürlich etliche „Schlaue“ auf den Plan, die sich durch diese Regelung den
Fischereikurs ersparten.
Sie brauchten sich nur immer wieder eine Gastkarte lösen und taten damit dem Gesetz
genüge. Auch die Karten ausgebenden Fischereivereine dachten sich nichts dabei, denn
nach dem Gesetzestext war es legal.
Gleichheit vor dem Gesetz?
Eine solche Handhabung kann nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein und wider-
sprach auch dem Gleichheitsgrundsatz. Beim Lösen einer Jahreskarte benötigte man
eine positiv absolvierte Prüfung und wer sich halt die Fischerkarte auf „Raten“ nahm,
ersparte sich dies.
Weil es in etlichen Fischereiverbänden, bzw. Vereinen so gehandhabt wird und wir dies
erstaunlich fanden, setzten wir uns mit der zuständigen Stelle, dem NÖ Landesfischerei-
verband in Verbindung.
Klärung auf höchster Ebene
Unser Gesprächspartner war Herr Dr. Anton Öckher, Landesfischermeister des NÖ LFV.
Der kompetente Jurist, der an der Konstruktion dieses Gesetzes mitbeteiligt war, wusste
von diesem Problem und setzte uns davon in Kenntnis, dass es aus diesem Grund auch
im heurigen Jahr eine Änderung des NÖ Fischereigesetzes 2001 gegeben hatte.
Der besagte Absatz in der Bestimmung über Fischergastkarten wurde wie folgt
geändert:
Im § 16 Abs.6 wir die Wortfolge „höchstens 30 Tage pro Kalenderjahr“ durch die
Wortfolge „pro Kalenderjahr nur für einen Zeitraum von 30 Tagen gerechnet
ab dem Tag der Ausfolgung,“ ersetzt.
Diese Aussage ist glasklar und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Der „Fehler“ lag auf
unserer Seite, da wir das neue Gesetz noch nicht kannten. Aus diesem Grund wollten
wir eigentlich gar keinen Beitrag mehr darüber verfassen.
Auch so manche Fischereiverbände oder Vereine, sind von der Gesetzesänderung nicht
in Kenntnis und daher verfahren diese noch immer nach der „alten Methode“.
Aus diesem Grund hat uns Herr Dr. Anton Öckher ersucht, trotzdem einen Beitrag über
das Thema zu veröffentlichen. Diesem Ersuchen sind wir auch gerne nachgekommen.
Stauni
2009-09-07