Verwechselt die Falter-Journalistin Samenspende mit Leihmutterschaft?

Wir haben uns auf Fehler-Suche begeben

Die promovierte Historikerin Barbara Tóth, ihres Zeichens Buchautorin und Journalistin beim Wiener Stadtblatt „Falter“, stellt in einem heutigen X-Tweet die Frage nach dem Fehler, weil Männer ihre Samen an Samenbanken verkaufen – aber Frauen ihren Uterus nicht vermieten dürfen. Sie kritisiert hier ganz augenscheinlich, das in zivilisierten europäischen Ländern bestehende Verbot der Leihmutterschaft.

Die Frage von Barbara Tóth erstaunt uns deshalb, weil sie eine Verfechterin der Frauenrechte ist. Mit Schaudern erinnern wir uns beispielsweise an die Skandale in Sachen Leihmutterschaft in der Ukraine, dem korruptesten Staat (System) Europas. Wer darüber mehr wissen will, sollte einfach Google bedienen.

Aber zurück zum Thema und zur Fehlersuche der Falter-Journalistin und Feministin. Mit einer Samenspende stellen Männer nicht ihren Körper neun Monate lang, mit medizinische Risiken und mögliche Langzeitfolgen, zur Verfügung. Da reichen einige Minuten unter zur Hilfenahme eines Erwachsenenfilmes und einem Plastikbecher. Auch ist zu bezweifeln, dass Männer zu ihrem Ejakulat eine emotionale Bindung aufbauen, wie eine Schwangere zu ihrem Baby während der neunmonatigen Schwangerschaft.

Und dann gibt es noch den kriminellen Aspekt, unter denen meist junge und sozial schwache Frauen ausgebeutet werden. Mafiöse Vereinigungen legen es darauf an solche Frauen in ihre Fänge zu bekommen und zwingen sie zur Leihmutterschaft. Während die Mütter ein Bettel für ihre Babys bekommen, verkaufen die Verbrecher diese an zahlungskräftige Kunden. Und dies geschieht etwa nicht nur in der dritten Welt, sondern auch in Europa, wie es die Beispiele in der Ukraine unter Beweis stellten.

Wir haben nicht nur einen, sondern gleich mehrere Fehler gefunden. Dabei sind wir uns sicher, dass das bestimmt nicht alle Fehler sind. Wir hoffen aber, dass Frau Tóth damit erkennt, wo der Fehler liegt.

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Wenn die Realität die Satire Überholt

Das kannst nicht erfinden: „Welches Geschlecht hatte die leibliche Mutter, die das Kind geboren hat?“

Um zu wissen, dass es beim Menschen lediglich zwei biologische Geschlechter gibt, bedarf keiner Ausbildung als Mediziner. Auch dass die Frau (also das weibliche Geschlecht) die Kinder gebärt, sollte eigentlich einem jeden Menschen mit Hausverstand klar sein. Scheinbar jedoch nicht in unserem Nachbarland Deutschland. Da gibt es beispielsweise ein Formular für den „Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister (§ 36 PStG)“

Im obig gezeigten Formular ist allen Ernstes anzugeben, ob die leibliche Mutter (welche das Kind geboren hat), bezogen auf den Zeitpunkt der Geburt, weiblich oder männlich war/ist. Augenscheinlich hat es sich noch nicht bis in allen deutschen Amtsstuben herumgesprochen, dass nur eine Frau – also ein weiblicher Mensch – Kinder gebären kann. Mit diesem amtlichen Formular überholt die Realität die Satire.

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Soziale Medien wieder als Hassplattform linker Agitation missbraucht


Gefälschter Instagram-Account dient linker Internetplattform zur Hetze

 

Unser Beitrag „FPÖ-FAILS in negativer Vorreiterrolle“ verbreitete sich in den sozialen Medien rasend schnell und hat bei der rechtswidrig betriebenen Internetplattform FPÖ-FAILS – auf der Hass und Hetze gegen politisch Andersdenkende zum Tagesgeschäft gehört – offensichtlich Kopfschmerzen ausgelöst. Also bemühte man sich dort, eine Rechtfertigung für Hass- und Hetzkommentare (wie beispielsweise nachfolgender Screenshot) zu finden.

 

 

Dazu bediente sich FPÖ-FAILS eines Tweets, auf dem ein Fake-User – über Instagram unter Verwendung des Logos der FPÖ Burgenland einen Hasskommentar postete.  Selbst die Betreiberin des Twitter-Account hatte so ihre Zweifel an der Echtheit und vermerkte: „Bitte, lasst das ein Fake sein! „

 


 

Es stellte sich recht rasch heraus, dass der betreffende Instagram-Account eine Fälschung ist.  Dazu die SPÖ Burgenland:

 


 

Das hinderte aber FPÖ-FAILS nicht daran, den Inhalt des Instagram-Postings als wahr zu verkaufen und in den sozialen Netzwerken zu verbreiten.  Ja sie beharren sogar darauf, dass der Instagram-Account echt sei, obwohl dieser mittlerweile als Fälschung enttarnt wurde.

 


 

Dazu der FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker:

 

„Der Vorwurf, die FPÖ Burgenland hätte einen rassistischen Kommentar auf der Online Seite der Krone geschrieben, ist auf das Schärfste zurückzuweisen. Es handelt sich bei dem Account laut der freiheitliche Landesgruppe im Burgenland um eine Fälschung, die von ihnen auch gemeldet wird.“

 

„Hier wurde ganz offensichtlich von einer nicht zuständigen Stelle ein Fake-Account eingerichtet, um der Feindseligkeit, die dem neugeborenen Sohn von Vizekanzler HC Strache und seiner Frau Philippa im Internet von allen Seiten entgegenschlägt, Nahrung zu geben. Es ist wirklich unglaublich mit welchem blinden Hass zuletzt nicht einmal vor solchen Diffamierungen zurückgeschreckt wird! Dass nun sogar schon ein unschuldiges Baby zur Zielscheibe für die linke Hetze erklärt wird, schlägt endgültig dem Fass den Boden aus. Wie hier agiert wird, erinnert stark an die Dirty Campaigning-Methoden der SPÖ mit ihrem Berater Silberstein.“

 

„Wir hoffen, dass rasch aufgeklärt wird, wer hinter dieser Seite steckt, die versucht den Hass mit solch billigen Methoden zu schüren. Auch die Hasskommentare auf anderen Onlineseiten sind auf das schärfste zu verurteilen und offenbaren einen schrecklichen Blick in die menschlichen Abgründe. Wer sich dazu herablässt, ein Baby und deren frischgebackenen Eltern derart durch den Schmutz zu ziehen, hat den Tiefpunkt des ohnehin schon sehr niedrigen Niveaus erreicht.“

 

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2019-01-02


FPÖ-FAILS in negativer Vorreiterrolle


Hass – und Hetzkommentare gegen das Strache-Baby

 

Während seit gestern auf zahlreichen linken Accounts ätzend gegen das – am 1.1.2019 – geborene Baby des FPÖ-Chefs H.C. Strache geschrieben wird, war man bei rechtswidrig betriebenen Hass – und Hetz – Internetplattform FPÖ FAILS schneller.  In einer Art Vorreiterrolle, gab es da schon am 29.12.2018 haufenweise grindige Kommentare, gegen das zu diesem Zeitpunkt noch ungeborene Kind.  Nachfolgend präsentieren wir unserer Leserschaft, einige von etlichen dieser Kommentare.

 

 

Wir haben uns mit diesem Beitrag absichtlich bis nach der Geburt des Kindes Zeit gelassen, um zu demonstrieren, dass man bei FPÖ-FAILS nicht gewillt ist, Hass – und Hetzkommentare zu löschen.

 

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2019-01-02


FPÖ-Hafenecker: „Linker Hass macht sogar vor ungeborenen Kindern nicht Halt“


„Der Angriff auf ein ungeborenes Kind ist wohl wirklich das

Letzte und an Geschmacklosigkeit nicht mehr zu überbieten“



„Der Angriff auf ein ungeborenes Kind ist wohl wirklich das Letzte und an Geschmacklosigkeit nicht mehr zu überbieten.“  Mit diesen Worten kommentierte FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker das Posting auf der Facebook-Seite „Dahamist“, für die sich Uwe Sailer im Impressum verantwortlich zeigt.  In dieser Äußerung wird bezugnehmend auf die anstehende Geburt des Kindes von Vizekanzler Strache und seiner Frau Philippa die Unglaublichkeit aufgestellt, dass ,der ungeborene Sohn ebenso wie sein Vater ein Kellernazi‘ werde.


„Eine offene und ehrliche Meinungsäußerung ist der Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie, aber diese Aussagen, die von einem blinden Hass getrieben hier verbreitet werden, gehen weit darüber hinaus.  Sich in einer derart niveaulosen Art und Weise über ein ungeborenes Kind zu äußern, zeigt das verquere Weltbild, mit dem in diesen Kreisen, die sich selbst immer der ,Toleranz‘ rühmen, agiert wird“, betonte Hafenecker.


„Dass jemand, wie Uwe Sailer, der als Inhaber der Seite für solche Postings verantwortlich ist, als hoch angesehen in den linken Kreisen gilt, ist angesichts solcher Zeilen äußerst befremdlich.  Denn der Angriff auf ein Kind dient nur einer linken Hetze, der außer dem Schwingen der ,Nazikeule‘ jegliche Argumente und Grundlagen entbehren. Diese ständigen inhaltsleeren Vorwürfe gegenüber Vizekanzler Strache – und nun auch gegen seine Familie – sind daher absolut indiskutabel. Dieser Text, sowie die daran angeschlossenen Kommentare, bieten einen Einblick in die Abgründe der menschlichen Seele.  Da entpuppen sich plötzlich die selbsternannten Moralapostel als die ,größten Menschenhasser‘ , die sogar vor der Verunglimpfung und Herabwürdigung eines ungeborenen Kindes nicht zurückschrecken “,  so Hafenecker. (Quelle: APA/OTS)


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2018-10-14


Hatte Alev Korun die falschen Eltern?


Staatsbürgerschaft soll verdient sein

Österreichs Konzept für die Einbürgerung von Migranten ist nicht mehr zeitgemäß. Das bloße
Absitzen von zehn Jahren entspricht nicht den Vorstellungen einer aktiven Integration. Wenn
sich  Migranten  engagieren  sollen diese auch schon früher die Möglichkeit bekommen,  die
Österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen.  Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz
schlägt dabei vier Voraussetzungen vor:
 
1) Ein regelmäßiger Job
2) Ehrenamtliches Engagement
3) Deutschkenntnisse auf Maturaniveau
4) Das Zahlen von Steuern und Abgaben ohne Sozialhilfeleistungen in Anspruch zu nehmen

Werden  diese Voraussetzungen erfüllt,  soll bereits nach sechs Jahren der Erhalt der Staats-
bürgerschaft  möglich  sein.   Der  bisherige  Staatsbürgerschaftstest  soll dabei überarbeitet
werden: Weg von historischem Fachwissen, hin zu gemeinsamen Werten und den Fokus auf
das  Zusammenleben.   Dies soll in der Rot-Weiß-Rot-Fibel den Migranten vermittelt werden.
 
Migranten,  die  Deutsch  nur  auf Mittelschulniveau sprechen und sich selbst erhalten können,
müssen auch weiterhin zehn Jahre warten.   So ist es auf der offiziellen Webseite der ÖVP zu
lesen.
 
An  und  für sich unterbreitet hier Kurz durchaus annehmbare  Vorschläge.  Unserer Meinung
nach  kann  jedoch  auf  ein  ehrenamtliches  Engagement  und  den Deutschkenntnissen auf
Maturaniveau  getrost  verzichtet werden.   Es würde durchaus ausreichen, wenn der Antrag-
steller  Deutsch in Wort und Schrift auf Hauptschulniveau- oder wie es jetzt heißt,  auf Mittel-
schulniveau beherrscht.
 
Ein  regelmäßiger  Job,  sowie  das  Zahlen  von Steuern und Abgaben ohne Sozialhilfeleist-
ungen  in  Anspruch  zu  nehmen,  ist wohl die Mindestvoraussetzung für die Erlangung der
Österreichischen Staatsbürgerschaft.
 

Ist Korun den Neugeborenen die Österreichische

Staatsbürgerschaft neidisch?

Die  Vorschläge  von Kurz stoßen Alev Korun (Grüne) sauer auf und sie kritisiert diesen heftig.
Sie  stellt  fest,  dass  all  jenen  die Staatsbürgerschaft per Geburt geschenkt wurde,  sich in
kluger Voraussicht  früh genug um österreichische Eltern gekümmert haben.   Diese Aussage
hat mit Polemik nichts mehr zu tun sondern grenzt schon an Schwachsinn, denn wie soll sich
ein Neugeborenes vor seiner Geburt um österreichische Eltern gekümmert haben?
 
Aber  wenn  Korun das  „Geschenk“  der Österreichischen Staatsbürgerschaft per Geburt so
verwerflich  und  gegenüber  Einwanderern  als  diskriminierend  wertet  fragen  wir uns,  wie
ist  sie zu ihrer Türkischen Staatsbürgerschaft gekommen?   Richtig – auch per Geburt, weil
ihre Eltern türkische Staatsbürger sind (waren).   Es sein denn, dass die Grünpolitikerin die
Türkische  Staatsbürgerschaft  als  „minderwertig“  sieht,  denn in diesem Fall könnten wir
ihre Kritik am österreichischen „Geburtsgeschenk“ verstehen. 
 
Korun jammert auch, dass sie ihre Staatsbürgerschaft  24.000,- Schilling gekostet habe, da
sie  die  falschen Eltern gehabt hat. Leider vergaß sie zu erwähnen,  dass sie diesen Betrag
zwischenzeitlich  „zigfach“ wieder hereinbekommen hat.   Und zwar von den einheimischen
Steuerzahler(innen), die ihren Politikerinnengehalt bezahlen.
 
Korun merkt auch lakonisch fragend an,  womit sich Kurz seine Staatsbürgerschaft verdient
habe.   Sie begreift es offenbar nicht, dass dessen Eltern österreichische Staatsbürger sind
und daher auch er automatisch die Österreichische Staatsbürgerschaft per Geburt erhalten
hat.   Ein  derartiger  Wissensmangel  lässt uns die Qualifikation von Korun in Frage stellen.
 

Korun hatte offenbar doch die richtigen Eltern

Aber kommen wir mal auf Koruns Eltern zu sprechen.   Ob diese tatsächlich die „Falschen“
waren  bezweifeln  wir.   Alev  Korun  besuchte die Volksschule und das Gymnasium in der
Türkei  und schloss 1988 die Handelsakademie am deutschsprachigen St. Georgs-Kolleg in
Istanbul ab. (Quelle: Wikipedia)
 
Nachdem auszuschließen ist,  dass sich Korun als Kind und spätere Jugendliche ihre schul-
ische  Ausbildung selbst finanziert hat,  sind es wohl diese  „falschen“ Eltern gewesen, die
der  damaligen  kleinen  Alev  all  dies  ermöglichten.   Nebenbei  sei  erwähnt,  dass das
St. Georgs-Kolleg in Istanbul eine Privatschule ist,  in welche moslemische Spitzenbeamte
ihr Kinder schicken,  damit sie wirklich etwas lernen und nicht mit dem  „türkischen Mob“
die Schulbank drücken müssen.
 
Wir  könnten  hier  noch zahlreiche Beispiele anführen,  die Alev Korun als ungerecht bzw.
diskriminierend (sehr höflich ausgedrückt) findet,  in deren Genuss sie aber selbst gekom-
men ist. Und wieder einmal haben wir einen Grünpolitiker bzw. Grünpolitikerin bei Wasser
predigen aber Wein trinken ertappt.
 
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2012-10-31
 

„Bodenrecht“ bei Staatsbürgerschaft


Meinen es die Grünen ehrlich oder haben sie Hintergedanken?

Dass wir der grünen  Menschenrechts- und Integrationssprecherin, Alev Korun, einmal bei-
pflichten müssen,  hätten wir uns in unseren  kühnsten Träumen nicht gedacht.   Die Grün-
politikerin lässt heute mit folgender Aussage aufhorchen: „Kinder, deren Eltern rechtmäßig
und längerfristig in Österreich niedergelassen sind und die in Österreich geboren werden,
sollte die Staatsbürgerschaft per Geburt verliehen werden.“
 
Diese  Aussage hat für  uns Hand und Fuß,  denn warum werden in  Österreich Geborene
künstlich  zu  Ausländer(innen)  gemacht,  obwohl  sich  ihre Eltern legal und langfristig in
Österreich  aufhalten und  hier  den  Mittelpunkt ihrer  Lebensbeziehungen haben?   Es ist
nämlich  völlig  unlogisch,  dass jene hier geborenen Kinder in einem teuren und bürokrat-
ischen Verfahren, erst zu einem späteren Zeitpunkt die österreichische Staatsbürgerschaft
erlangen können.
 
Allerdings beäugen wir die Aussage von Alev Korun sehr misstrauisch und vermuten hinter
dieser  einen Pferdefuß.  Den Grünen,  die diesbezüglich einen entsprechenden Antrag zur
Novellierung  des Staatsbürgerschaftsrechts im Parlament eingebracht haben,  muss aller-
dings folgendes klar sein.
 
Für in Österreich  geborene Kinder von Wirtschaftsflüchtlingen und Asylwerber(innen)  wäre
das „Bodenrecht“ bei der Staatsbürgerschaft nicht anzuwenden, denn ihre Eltern halten sich
durch  ihre illegale Einreise nach Österreich,  nicht  legal im Bundesgebiet auf.  Hier darf es
zu keinerlei Ausnahmen kommen. 
 
Der  Begriff  „langfristig“  im Bezug auf den Aufenthalt  darf bei einer illgalen Einreise keine
Gültigkeit haben,  auch wenn sich beispielsweise ein Abschiebeverfahren schon über einen
längeren Zeitraum hinzieht.
 
Den Grünen muss auch klar sein, dass aus der österreichischen Staatsbürgerschaft der Kin-
der,  kein Rechtsanspruch  für eine  Staatsbürgerschafts-Verleihung für ihre ausländischen
Eltern  erwachsen  darf.  Wenn dies  die Grünen akzeptieren, halten wir den Vorschlag von
Alev Korun für vernünftig.
 
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2012-02-14
 

Aidsgefahr durch schwule Männer


Erhöhte HIV-Erkrankungen unter Schwulen

„Risikoverhalten  hat keine  sexuelle Orientierung!“,  meint der grüne  Abgeordnete zum

Österreichischen Bundesrat,  Marco Schreuder, zum heutigen Welt Aids Tag.   Mit dieser

Aussage spielt er auf das Blutspende-Verbot von schwulen Männern an.

 

Bekannter  Weise dürfen homosexuelle  Männer bei Organisationen  wie beim Rote Kreuz

kein Blut spenden, da diese von einer erhöhten HIV-Gefahr ausgehen. Diesbezüglich haben

wir bereits im Vorjahr den Beitrag „Blutspendeverbot für schwule Männer“ verfasst.

 

Schreuder wertet dieses Verbot nach wie vor als Diskriminierung von homosexuellen Män-
nern und übersieht aber dabei,  dass gerade unter schwulen und bisexuellen Männern die
HIV-Neudiagnosen in den letzten Jahren wieder überdurchschnittlich hoch sind und weiter
ansteigen.  Diese Weisheit ist nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern stammt von der
HOSI – Salzburg.

 

Screen: HOSI

 

Doch Risikoverhalten

Und  damit sind  wir wieder bei  Schreuders Aussage,  dass  Risikoverhalten  keine sexuelle
Orientierung hätte. Diese Annahme ist falsch,  wagen wir zu behaupten und argumentieren
damit, dass Schwulität eine sexuelle Orientierung ist.  In Ermangelung bzw. Ablehnung einer
Vagina, können schwule Männer miteinander sexuell nur anal verkehren.

 

Die  Vaginalöffnung in welcher der  Penis eingeführt wird,  ist wesentlich dehnbarer  als der
Schließmuskel des Afters. Dies wird schon alleine durch den Vorgang einer Geburt eindrucks-
voll  unter Beweis gestellt.   Bei dieser wird die Vagina zu einem  Teil des Geburtskanals für
das Kind.

 

Wenn  jemand an dieser Tatsache Zweifel hegen sollte,  so kann er dies in einem Selbstver-
such testen.   Er möge versuchen, sich einen Gegenstand im Umfang eines Neugeborenen in
den After einzuführen.

 

Screen:  gutefrage.net

 

Erhöhte Ansteckungsgefahr beim Analverkehr

Verletzungen beim normalen Vaginalverkehr zwischen zwei Heteros kommen kaum vor. Anders

schaut es da schon beim Analverkehr aus. Da der Schließmuskel nur eine sehr begrenzte Dehn-
barkeit hat,  kommt es bei dieser sexuellen Praktik  häufig zu Verletzungen.   Da der HIV-Virus
durch Blut oder Sperma übertragen wird,  ist in diesem Fall die  Ansteckungsgefahr sehr hoch.
Dass  diese in den letzten Jahren  auch überdurchschnittlich eingetreten ist,  beweist die Aus-
sendung der HOSI – Salzburg, denn wie bereits erwähnt können schwule Männer miteinander
sexuell nur anal verkehren.

 

Daher ist die Kritik von Schreuder über eine  Diskriminierung schwuler Männer beim Blutspen-
den völlig deplatziert,  denn durch  sexuelle Orientierung wird sehr wohl ein  Risikoverhalten
hervorgerufen.   Und daher gehören auch keine Fragebögen beim Roten Kreuz geändert, wie
dies der Grünpolitiker fordert. Denn jeder der eine Blutspende benötigt hat das Anrecht darauf,
sauberes und nicht infiziertes Blut zu erhalten.   Um dies zu gewährleisten sind Risikofaktoren
weiterhin so gut wie möglich und weitgehend auszuschließen.

 

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2011-12-01
 

Sparbuch, nein Danke


Ein Sparbuch zur Geburt

Frau Hannelore M.,  hatte zur  Geburt  ihres Enkelkindes Manuel,  am  6. Oktober 1997 ein
Sparbuch mit  10.000,- Schilling ( € 727,-) eröffnet.  Dies war eine Einmalzahlung  und am
besagten Sparbuch wurden in Folge weder Einzahlungen, noch Abbuchungen vorgenom-
men.
Als sie vorige Woche ihrem Enkel das Sparbuch übergab, war für diesen die Freude groß.
Manuel  wollte  sich damit  seinen lang  gehegten Wunsch  eines  Mountainbikes  erfüllen,
welches  rund 1.000,- Euro kostet.
Sowohl die Großmutter,  als auch die  Eltern von  Manuel rechneten fest damit,  dass die
einbezahlte Summe in 14(!) Jahren,  inklusiv der Zinsen,  auf diese 1.000,-  Euro ange-
wachsen war. Als der junge Mann jedoch auf der Bank die Zinsen nachtragen ließ, fiel er
aus allen Wolken.

36,- Euro Zinsen in 14 Jahren

Die Endsumme auf dem  Sparbuch ergab  763,- Euro,  also  satte  36,- Euro  Zinsertrag
für 14 Jahre.  Die Kapitalsertragssteuer  wurde gleich  automatisch abgezogen,  denn der
Otto Normalbürger könnte doch wie der Ex-Finanzminister, Karl Heinz Grasser, glatt verges-
sen seine Gewinne aus Kapitalerträge zu versteuern.
Bedenkt man, wie viel die betreffende Bank mit diesen 727,- Euro in den letzten 14 Jahren
verdient  hat,  ist der  Zinsertrag von  36,- Euro  eine glatte  Frechheit.  Hätte Großmutter
Hannelore seinerzeit die 10.000,-  Schilling im Nachtkästchen aufbewahrt,  wäre es auf das
gleiche hinaus gelaufen.
Sie hätte sich mehrere Bankwege,  die Identifizierung des  Sparbuches  und die  damit ver-
bundene  24-stündige  Wartezeit zur  Barbehebung erspart.  36,- Euro Zinsen in 14 Jahre
für 727,- Euro Kapital ist kein Witz mehr, sondern eine ausgewachsene Frechheit.
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2011-01-31
 

Genderwahn


ÖGB jubelt über anonymen Bericht

„Wir sind froh über den großen  Meilenstein, der mit der Vereinbarung  zur Einkommens-
transparenz gelungen ist“,  diese Meinung vertritt ÖGB-Präsident Erich Foglar.  Bekannter-
weise müssen Betriebe welche mehr als 999 Mitarbeiter(innen)  beschäftigen, ab dem Jahr
2011 bis hin zu Firmen ab 150 Beschäftigte ab dem Jahr 2014 einen anonymen Einkommens-
bericht veröffentlichen.
Diese  Maßnahme wird im  Gleichbehandlungsgesetz  verankert und soll zur  Einkommens-
transparenz  dienen. Die erste Frage die sich für uns stellt ist, welche Transparenz soll durch
einen anonymen Bericht gewährleistet werden?

Kollektivvertrag übersehen?

Aber weiter geht es im Reigen der Erstaunlichkeiten. Die gesamte Rote Fraktion, begonnen
von der Frauenministerin Heinisch-Hosek,  bis abwärts bis  zum kleinsten Funktionär ist der
Meinung, dass diese Einkommenstransparenz zur Schließung der Einkommensschere von
Gehältern zwischen Mann und Frau dienen soll.
Angeblich verdienen Frauen gegenüber Männern, bei einer gleich qualifizierten Tätigkeit
bis zu 18 Prozent weniger. Da erscheint es doch erstaunlich, dass der ÖGB nicht locker
lassen will, bis eine völlige Gleichheit hergestellt ist.
Erstaunlich erscheint es deshalb, gibt es doch den Kollektivvertrag, welcher auch vom
ÖGB mitbeschlossen wurde. In diesem werden Löhne nach Arbeitsjahren und nicht nach
Geschlecht berechnet. Offensichtlich scheint ÖGB-Präsident Erich Foglar diesen Umstand
vergessen zu haben.

Verdienen Frauen wirklich weniger als Männer?

Wurde im Gleichbehandlungswahn bereits das Gesetz einer geschlechtneutralen Posten-
vergabe für Privatbetriebe geschaffen, scheint die Spitze dieses erstaunlichen Wahns noch
nicht erreicht zu sein.
Laut Kollektivvertrag muss ohnehin der gleiche Lohn für gleiche Arbeit bezahlt werden.
Wenn Unternehmen aus geschäftspolitischen  Überlegungen heraus, ein Geschlecht egal
ob es sich dabei um eine Frau oder einen Mann handelt über den KV bezahlt, so ist dies
Angelegenheit des Betriebes. Ein Eingriff in die Entlohnungsstruktur eines Unternehmens
käme einer Enteignung gleich.
Möglicherweise ist es den Gleichberechtigungsfanatikern entgangen, dass es viele Berufe
gibt in denen Frauen bei gleicher Qualifikation mehr als ihre männlichen Geschlechtsge-
nossen verdienen. Als kleine Beispiele wollen wir den Gastgewerbebereich oder Dienst-
leister wie Friseure anführen.

Müssen Männer in Zukunft auch Kinder gebären?

Ist dieses ganze Gleichbehandlungsgerede nicht ohnehin schon erstaunlich genug, plant die
Frauenministerin eine weitere Absurdität. Firmen die in Zukunft keinen anonymen Einkom-
mensbericht veröffentlichen, kommen auf eine „schwarze Liste“.
Mittlerweile darf man sich schon die berechtigte Frage stellen, wann kommt die Frauen-
ministerin Heinisch-Hosek und ihre treuergebenen Parteigenossen, wie zum Beispiel Sozial-
minister Hundstorfer auf die Idee, dass auch Männer Kinder zu gebären haben.
Da diese fiktive Forderung zur Zeit  aus anatomischen Gründen nicht möglich ist, wird man
vielleicht die Medizin bemühen und dies ebenfalls im Gleichbehandlungsgesetz verankern.
Gleichberechtigung der Geschlechter in allen Ehren, aber man sollte nicht das Kind mit dem
Bad ausschütten.

Ablenkungsmanöver?

Vielleicht dient dieses Gleichberechtigungs-Gehabe auch nur dazu, von den wirklichen Pro-
blemen abzulenken. Als ob Österreich momentan keine anderen ernsthaften Sorgen hätte,
befinden sich politisch Verantwortliche zur Zeit auf einem exzessiven Gleichberechtigungs-
Kreuzzug. Für dieses Verhalten gibt es allerdings eine neumodische Wortschöpfung, näm-
lich den Ausdruck „Genderwahn“.
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2010-06-07
  

Österreichische oder rumänische Namensgebung?


Ein Musterbeispiel an Integration

Wir wollen Ihnen im heutigen Beitrag einen Fall repräsentieren, dessen Lösung juristisch
nicht ganz einfach war, da verschiedene Rechtsmeinungen vorlagen. Konkret ging es um
folgenden Fall.
Die rumänische Staatsbürgerin Michaela B. kam im Jahre 2005, durch ihren späteren
Ehemann  nach Österreich. Wie es leider häufig in unserer hektischen Zeit  vorkommt,
hatte diese Ehe keinen langen Bestand und wurde 2007 rechtskräftig geschieden.
Frau B.  ist ein Musterbeispiel an Integration. Sie ist Angestellte eines internationalen
Schuhkonzerns, spricht neben mehreren Fremdsprachen fließend Deutsch und hat mit
ihrer rumänischen Heimat im Prinzip abgeschlossen.
Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten bewohnt sie eine Eigentumswohnung im Bezirk
Bruck a.d. Leitha. Vor 14 Tagen gebar sie im Krankenhaus Hainburg a.d. Donau einen
gesunden Knaben.

Unterschiedliche Rechtsmeinungen

Vorige Woche begab sich Frau B. ins Standesamt Hainburg/Donau, um eine Geburtsur-
kunde für ihren neugeborenen Sohn ausstellen zu lassen. Nachdem das Kind unehelich
geboren wurde, wollte man den Mädchennamen der Mutter als Familienname für das
Kind eintragen.
Als Rechtsgrundlage wurde das österreichische internationale Privatrechtsgesetz heran-
gezogen. Zur Information ist anzuführen, dass in Rumänien eine geschiedene Frau auto-
matisch wieder ihren Mädchennamen führen muss. In Österreich führt eine geschiedene
Frau automatisch den Namen ihres Ex-Gatten weiter.
Frau B. die den Namen ihres geschiedenen Gatten führt wollte aber nicht, dass ihr Kind
einen rumänischen Namen erhält.  Als treue Leserin von ERSTAUNLICH wandte sie sich
an uns und schilderte das Problem.
Dieses IPR-Gesetz ist sehr kompliziert und kann durchaus zu verschiedenen Interpretationen
führen. Nachdem Frau B. in Österreich einen österreichischen Staatsbürger geheiratet hatte
und auch hier von einem österreichischen Gericht rechtskräftig geschieden wurde kamen
wir zur Ansicht, dass dem Kind jener Name zuzuteilen ist welchen die Mutter zu Recht
trägt. Nämlich den Namen des geschiedenen österreichischen Ehegatten.

Ein sehr kompetenter Beamter

Vorerst wurde das Amt der niederösterreichischen Landesregierung per E-Mail über diesen
Fall informiert. In der Folge führte der Herausgeber dieses Magazins ein sehr langes und
konstruktives Gespräch mit dem leitenden Beamten Herrn Thomas Wildpert.

Ergebnis dieses Gespräches:


Rechtssicherheit gewährleistet

Wir möchten uns bei Herrn Thomas Wildpert, der ein sehr kompetenter und angenehmer
Gesprächspartner war, recht herzlichst bedanken. Auch ist es erfreulich, dass es diesem
Magazin gelungen ist einen konstruktiven Beitrag zur künftigen Rechtssicherheit zu leisten.
Auch Frau B. darf sich entspannt zurücklehnen, denn nun ist es amtlich dass ihr Sohn
keinen  kompliziert auszusprechenden rumänischen Namen führen muss. Wie bereits
Eingangs erwähnt, ist sie ein Musterbeispiel an Integration und es kann ihr daher nicht
verübelt werden, auf einen österreichischen Namen Wert zu legen.
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2010-05-25
  

Staatlich genehmigter Kindermord


Abtreibung in Österreich

In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Diese gesetzliche Bestimmung gibt es seit 1975 und ist  im § 97 des Strafgesetzbuches
niedergeschrieben.
In dem besagten Paragrafen wird die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt.
Wir haben uns diesen Paragrafen einmal genauer angesehen und entdeckten eine erstaun-
liche Tatsache der wohl traurigsten Art.
Der 1. Absatz Punkt 2 dieses Paragrafen hat es in sich. Wir wollen Ihnen den Gesetzestext,
nachfolgend wiedergeben:
§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1)Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar, 
2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren
ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seel-
ische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass
das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur
Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von
einem Arzt vorgenommen wird;

Dieser Paragraf ist unglaublich

Es ist kaum zu glauben was da geschrieben steht. Das Gesetz erlaubt es, ein Kind bis unmit-
telbar vor der Geburt zu ermorden, wenn unter anderem eine ernste Gefahr besteht, dass
dieses geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.
Im Gesetzestext ist nicht einmal festgehalten, dass das Kind schwer geschädigt sein muss.
Das heißt der bloße Verdacht einer derartigen schweren Schädigung erlaubt es, dieses Kind
zu töten, solange es sich noch im Mutterleib befindet.

So etwas gab es im Dritten Reich

Ein solches Gesetz ist vielleicht von 1939 – 1945 möglich gewesen. Im Dritten Reich wurde
nämlich entschieden, was lebenswert ist oder nicht.  Nach diesem Gesetz gibt es also Kinder
die es wert sind geboren zu werden und solche die es nicht wert sind.

Allein der Verdacht genügt

Nur auf Grund einer Behinderung, ja sogar nur auf den Verdacht einer solchen, besteht
die gesetzliche Möglichkeit, dieses Kind zu töten und zu entsorgen. Wir können es uns
auch bildlich vorstellen, wie ein Arzt eine Frau die vor der Niederkunft steht mit der
Frage: „Das Kind ist behindert, wollen Sie es wirklich lebend zur Welt bringen“
konfrontiert.
Die Gebärende die sich knapp vor der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet, wird
diese Frage mit Sicherheit nicht objektiv beantworten können. Aber das ist noch nicht alles,
denn das Erstaunlichste kommt noch.

Kindstötung bei seelischer Gefahr

Das Kind kann auch getötet werden, wenn für die Schwangere eine ernste Gefahr für ihren
seelischen Zustand besteht. Es ist schon durchaus möglich, dass Mütter nach der Geburt
einen seelischen Schock erleiden und das Kind ablehnen.
 Anstatt das Kind zur Adoption freizugeben, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer
Tötung dieses Kindes vor. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, in welchem Land
leben wir eigentlich.

Flittchen entscheiden über Tod oder Leben

Auch kann jede Frau, oder besser gesagt Mädchen darüber verfügen ihr Kind töten zu lassen,
sofern sie bei der Schwängerung noch unmündig gewesen ist. Diesen Satz muss man sich auf
der Zunge zergehen lassen.
Jedes Flittchen die es nach Lust und Laune treibt und dabei vor ihrem vollendeten 14.Lebens-
jahr schwanger wird, kann bis unmittelbar vor der Geburt über Tod oder Leben ihres Kindes
entscheiden. Auch hier ist niemanden die Idee der Adoption eingefallen.

Eugenische Indikation

Maßgebend für die Ermordung des Kindes ist, dass es noch im Mutterleib geschehen muss
und sei es eine Minute vor der Geburt. Dieser Kindermord nennt sich dann „Eugenische
Indikation“.
Laut Aussage des freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer, werden in
Wien pro Jahr, Dutzende Kinder außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie nach der
Geburt möglicherweise behindert sein könnten.

Herzstich

Die Tötung des noch im Mutterleib befindlichen Kindes, auch unmittelbar vor der Geburt,
erfolgt durch einen Herzstich. Ist ja möglicherweise auch einfacher, bevor man einem be-
hinderten Kind  die möglichst beste medizinische Betreuung angedeihen lässt.
Für uns sind die in unserem Beitrag aufgezählten Möglichkeiten des § 97 Strafgesetzbuch,
welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Fristenlösung regeln,
ausgenommen wenn absolute Lebensgefahr für die Gebärende bestünde und es keine an-
dere Alternative (z.B. Kaiserschnitt) gäbe, staatlich genehmigter Kindermord und eines
Rechtsstaates wie Österreich nicht würdig.

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2010-02-03
  

Kindstötung ohne strafrechtliche Folgen


Neugeborenes getötet

Im August dieses Jahres gebar eine 22-jährige Grazerin, einen gesunden und lebensfähigen
Knaben. Die Studentin brachte ihr Kind heimlich im Wohnhaus ihrer Eltern zur Welt. Von der,
seit 2001 bestehenden Möglichkeit einer anonymen Geburt, bzw. der Inanspruchnahme einer
Babyklappe machte sie keinen Gebrauch, sondern erstickte das Neugeborene gleich nach der
Geburt.

Spitalspersonal verständigte Polizei

Das Ganze kam ans Tageslicht, weil die 22-Jährige einige Stunden nach der Geburt starke
Blutungen bekam und ins LKH Graz eingeliefert wurde. Dort stellte man sofort fest, dass die
junge Frau entbunden haben mußte. Weil aber vom Säugling jegliche Spur fehlte, wurde
die Polizei informiert.

Staatsanwaltschaft ermittelte

Bei der Suche nach dem Neugeborenen traf die Polizei die Eltern der Studentin an, wie
diese gerade massiv vorhandene Blutspuren wegwischten. Laut Polizei ist nicht bekannt
ob die Eltern von der Geburt wußten, aber ein „psychischen Ausnahmezustand“ der 22-
Jährigen, wurde seitens der Sicherheitsbehörde bestätigt. Der Fall wurde der Staatan-
waltschaft Graz übergeben.

Was sagt das Gesetz

Das Gesetz schlägt bei einer solchen Kindstötung zwar nicht mit voller Härte zu, jedoch ist
die Rechtslage in Österreich eindeutig geregelt.

§79 StGB: Tötung eines Kindes bei der Geburt: Eine Mutter, die das Kind während der Geburt
oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorganges steht, tötet, ist mit Frei-
heitsstrafe von einem bis fünf Jahren zu bestrafen.

Anklage zurückgelegt

Da ist doch erstaunlich, dass die Grazer Staatsanwaltschaft heute die Anklage gegen die
junge Frau zurücklegte. Diese präsentierte nämlich ein Gutachten, dass sie zum Tatzeit-
punkt wegen hohen Blutverlustes nicht zurechnungsfähig gewesen sei.

Auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stand nicht zur De-

batte, da die Studentin jetzt wieder im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte ist. Für die Staats-
anwaltschaft Graz hat sich der Fall damit erledigt.

Sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich?

In unserer Naivität glauben wir immer wieder, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Für diese Irrmeinung werden wir aber immer wieder mit der harten Realität bestraft.
 
Eine 17-Jährige, die sicherlich nicht den Reifegrad einer 22-jährigen Studentin aufweist und
sich psychisch ebenfalls in einer Ausnahmesitation befunden haben muss, wurde heuer in
Niederösterreich genau für das gleiche Delikt, „strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.“

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2009-12-30
  

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