Kurse in Verkehrssicherheit dringend gefragt
Die Segnerstraße im 10.Wiener Gemeindebezirk wird zwischen der Friedhofstraße in
Richtung Oberlaaer Straße als Einbahn geführt. Die Segnerstraße ist in diesem Bereich
zirka 2,5 Meter breit.
Screen: Google Maps
Nun kann es durchaus vorkommen, dass auf Grund einer Gebrechensbehebung eine Straße
gesperrt und der Verkehr umgeleitet werden muss. Eine derartige Reparatur fand heute
gegen Mittag in der Oberlaaer Straße statt. Akteure waren Bedienstete der Wiener Gas-
werke.
Foto: © erstaunlich.at
Anstatt die Oberlaaer Straße dementsprechend vorher abzusperren und den Verkehr umzu-
leiten, hatten die Gemeindebediensteten eine besondere Idee, wie nachfolgendes Foto zeigt.
Foto: © erstaunlich.at
Jeder Autofahrer der hier nicht umkehrte sondern der Einbahntafel gefolgt wäre, wäre zum
Geisterfahrer geworden und hätte unter Umständen einen Verkehrsunfall verursacht. Viel-
leicht sollte man sich bei den Wiener Gaswerken überlegen, geeignete Kurse für das Auf-
stellen von Verkehrsschildern abzuhalten.
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2011-10-19
Was ist Sexismus?
Zum gestrigen Beitrag „Sexistische Werbung?“ haben wir außer etlichen Kommentaren, auch
einige E-Mails erhalten. In einem davon wollte ERSTAUNLICH-Leserin Frau Margit S. von uns
wissen, was wir als sexistische Darstellung werten.
Wie es der Zufall wollte, haben wir heute ein Musterbeispiel für Sexismus gefunden. Im heu-
tigen Kulturteil der Kronen-Zeitung wird ausführlich über die Uraufführung der Rihms Oper
„Dionysos“ berichtet.
(Quelle: Kronen Zeitung Printausgabe vom 29.07.10)
So sehen es die SPÖ-Bundesfrauen
Wenn Frauen auf eine herabwürdigende Art auf ihre Sexualität und Haarfarbe reduziert und
in herabwürdigender und verachtenswerter Weise dargestellt werden, sehen die wackeren
SPÖ-Bundesfrauen, sowie die Frauenstadträtin Frauenberger, den Tatbestand des Sexismus
erfüllt.
Hängebrüste und überdimensionale Vagina
Ein altes Sprichwort sagt, dass Geschmäcker und Ohrfeigen verschieden sind. Allerdings gibt
es auch eine Grenze des guten Geschmackes. Diesen sehen wir darin, wenn zum Beispiel
wie in dieser Opernaufführung, eine Frau mit künstlich angefertigter, überdimensionaler
Vagina und Hängebrüste bis zum Bauchnabel, über die Bühne hüpft.
Eine derartige Darstellung einer weiblichen Person gilt für uns als Sexismus, auch wenn es
als Kunst verkauft wird. Diese Figur stellt eine Frau in eindeutig verachtenswerter und herab-
würdigender Weise dar.
Kein Ton von den Sexismus-Bekämpferinnen
Dagegen ist das Hirter Bier Werbeplakat eine Augenweide. Auf diesem sind drei Frauen in
ästhetischer Weise abgebildet, auch wenn die Werbung nicht produktbezogen ist. Wir fra-
gen uns schon, warum es bei dieser perversen Darstellung einer weiblichen Person in der
besagten Opernaufführung keinen Aufschrei der Sexismus-Bekämpferinnen gibt.
Vielleicht liegt es daran, dass diese Aufführung staatlich subventioniert ist und so sich einige
Herrschaften aus Bund oder Gemeinde eine goldene Nase daran verdienen. Dies trifft bei
der Firma Hirter natürlich nicht zu, denn bei diesem Unternehmen handelt es sich um einen
Privatbetrieb.
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2010-07-29
Eine Neuigkeit
Wussten Sie schon, dass es bei der Arbeiterkammer keine „Zwangsmitgliedschaft“
gibt? Wenn Sie nun glauben wir sind verrückt geworden, dann befinden Sie sich im
Irrtum. Aber darauf kommen wir in diesem Beitrag später zurück.
Wer darf mitspielen?
Wer hat überhaupt die Ehre bei der Arbeiterkammer Mitglied werden „zu müssen?“
Arbeitnehmer(innen) mit einer Beschäftigung in Österreich (soweit arbeiterkammer-
zugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Lehrlinge.
Arbeitnehmer(innen), auch Beamte von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden,
sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten und nicht in der Hoheits-
verwaltung tätig sind.
Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in Österreich wohnhaft sind und zuvor
eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten. Kindergeldbezieher(innen) mit (bzw.
unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist. Präsenz- bzw.
Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist.
Auch andere werden zwangsbeglückt
Keinen Anspruch auf die Zwangsmitgliedschaft haben z.B. Beamte in der Hoheitsverwaltung,
Selbständige und Bauern/Bäuerinnen. Da fragen wir uns, wie diese Personen eine derartige
Schmach überhaupt überleben können. Nun diese Frage ist allerdings leicht zu beantworten,
denn auch diese Gruppen hat ihre eigenen Zwangsvereine.
Realismus und Dogmatismus
Wie knapp realistische und dogmatische Denkensweise in der Arbeiterkammer nebenein-
ander liegen, beweisen folgende Aussagen auf einer Webseite der sozialdemokratischen
Fraktion.
Zum Thema Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft wird folgende Meinung vertreten:
„Eine Abschaffung der gesetzlichen Zugehörigkeit würde auch die Abschaffung der
Arbeiterkammer bedeuten. In diesem Fall würde sie aufgelöst oder zu einer Konkur-
renzgewerkschaft neben dem ÖGB. Dadurch würde die Interessenvertretung der
Arbeitnehmer(innen) entscheidend geschwächt.“
Konkurrenz unerwünscht
Hier schlägt die realistische Denkensweise voll durch. Ja nur keine Konkurrenz, denn so
eine Monopolstellung ist schon was Feines. Wenn man zum Schluss gelangt, dass sich mit
einer Beendigung der Zwangsmitgliedschaft die AK auflösen würde, kann dies nur bedeuten,
dass die Mitglieder mit den Leistungen nicht zufrieden sind.
Anstatt die Leistung zu erhöhen um die Mitglieder freiwillig bei der Stange zu halten, bevor-
zugt man doch lieber den Zwang zur Mitgliedschaft. Also dürften die Probleme des Preis-
Leistungsverhältnisses innerhalb der AK bekannt sein.
Nun wollen wir Ihnen eine Spitzenaussage der selben Fraktion wiedergeben, welche
die dogmatische, bereits an Präpotenz grenzende Denkweise widerspiegelt:
„Jeder Bürger hat Steuern und Abgaben zu zahlen. Die gesetzliche Zugehörigkeit zur AK als
„Zwangsmitgliedschaft“ zu bezeichnen ist jedoch, als würde man die Zugehörigkeit zur
Republik Österreich oder zur Gemeinde Wien auch als Zwangsmitgliedschaft empfinden. Die
Arbeiterkammerumlage ist eine besondere Art der Steuer, die für jene Leistungen zweck-
gebunden ist, die die AK in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags für die Arbeitnehmer(innen)
erbringt.“
AK sieht sich als Staat, Gemeinde und Finanzamt
Diese Aussage muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sehen sich doch etliche
Herrschaften der Arbeiterkammer als Staat im Staat. Hier wird ein Zwangsverein, der aus-
schließlich von den Beiträgen seiner Zwangmitglieder und Steuergelder erhalten wird, mit
der Zugehörigkeit zu einem Land, bzw. Stadt verglichen.
Realitätsverlust oder Absicht?
Offensichtlich haben diese Damen und Herren keine Ahnung, was Rechte und Pflichten
eines Staates bedeuten. Ansonsten könnten sie nicht so einen Nonsens von sich geben.
Vielleicht kommt es noch soweit, dass von der AK ein diplomatisches Territorium bean-
sprucht wird und Diplomatenpässe an Funktionäre vergeben werden.
Folgt man den getätigten Aussagen der Herrschaften der sozialdemokratischen Fraktion,
gibt es keine Zwangsmitgliedschaft bei der AK, wie wir es Eingangs erwähnt haben.
Sollten Sie glauben, dass wir diese Aussagen erfunden haben, können Sie diese unter
diesem „Link“ nachlesen.
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2010-01-26
Grundversorgungsgesetz
Im Beitrag „Von Beruf Asylant“ haben wir uns mit den Kosten auseinandergesetzt, mit
denen ein Asylant den österreichischen Steuerzahler monatlich belastet. Wir sind nach-
vollziehbar auf einen monatlichen Mindestbetrag von 570,- Euro gekommen.
Die vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber,
Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht ab-
schiebbare Menschen), wird im „Wiener Grundversorgungsgesetz – WGVG“ geregelt.
Missbrauch des WGVG
Wie gesagt, gilt dieses Gesetz nur für obig angeführten Personenkreis. Obwohl wir an-
nehmen, dass ein Großteil der zu uns kommenden „Asylwerber“ Wirtschaftsflüchtlinge
sind, nehmen auch diese Personen die durch das Gesetz geregelten Sozialleistungen in
Anspruch.
Moralische Pflicht
Gehen wir einmal davon aus, dass es sich tatsächlich um einen „echten“ Flüchtling handelt.
In diesem Fall hat die Gesellschaft die moralische Pflicht, diesen Menschen solange mit
lebensnotwendigen Dingen zu versorgen, bis dieser auf eigenen Beinen steht und das
unabhängig davon, wie man zu dieser Thematik steht.
Die großzügige Stadt Wien
Die Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen ist im „Wiener Grundversorgungsgesetz“
ganz klar geregelt. Die steinreiche Gemeinde Wien, die zwar ihre Bürger so gut wie es geht
abkassiert (z.B.: Kurzparkzonen bis 22Uhr) setzt allerdings noch einen drauf.
Mobilpass für 27-jährigen
Diese Wertmarke für einen Mobilpass, wurde einem 27-jährigen, gesunden Asylwerber
zugesandt. Anstatt dem jungen Mann eine Arbeit zuzuteilen, erhält er zusätzlich erstaun-
liche Sozialleistungen.
Erstaunliche Zusatzleistungen
Da wäre einmal eine 50-prozentige Ermäßigung auf Fahrscheine der Wiener Linien.
Ist ja auch einzusehen, denn wenn der gute Mann ohnehin nichts zu tun hat, kann er sich
wenigsten die Stadt von der Straßenbahn aus ansehen, so wie er es aus seinem Heimatland
gewohnt war. Sofern es dort überhaupt öffentliche Verkehrsmittel gegeben hat.
Auch die ermäßigte Jahreskarte bei den städtischen Büchereien ist sehr wichtig. Hoffentlich
gibt es dort auch Bücher in jener Sprache, aus dem betreffenden Heimatland des Asylanten.
Wenn nicht, müssten sofort auf Steuerkosten solche angeschafft werden.
Wichtig ist auch der ermäßigte Eintritt in städtische Bäder. Sollen doch die Österreicher
auf die kostenlose Donauinsel gehen, wenn sie sich den Eintritt ins Oberlaaer Bad nicht
leisten können.
Der Oberhammer ist die Bezuschussung der Hundeabgabe. Na ja, ein Hund ist doch eine
lebensnotwendige Maßnahme die jeder Asylant unbedingt benötigt. Aus diesem offen-
sichtlichen Grund wird die „Hundesteuer“ von der Gemeinde Wien mit 50% bezuschusst.
Stellt sich nur die Frage, ob der Hund auch um den halben Fahrpreis in der Straßenbahn
fahren kann. Dies sollte man amtlicherseits unbedingt abklären, um den „Schwarzkapplern“
nicht unnötigen Stress zu verursachen.
Stauni
2009-11-03
Der Wahlk(r)ampf
Wahlkampfzeiten schmecken offensichtlich nicht jedem Politiker. Normalerweise hackt
eine Krähe der anderen kein Auge aus, doch wenn es um Wählerstimmen und den da-
raus resultiernden Pfründe geht, tritt hier die berühmte Regel von der Ausnahme in Kraft.
Auf Kanalgebühr vergessen
So ist es auch in der kleinen Gemeinde „Steinhaus“ in Oberösterreich passiert, in welcher
Manfred Haimbuchner der Spitzenkandidat der FPÖ ist. Ausgerechnet sein Fraktionskol-
lege und Bürgermeister Harald Piritsch, soll zwei Jahre lang „vergessen“ haben, seine
Kanalgebühr zu bezahlen. (Quelle:nachrichten.at/oberoesterreich)
Wann muss bezahlt werden?
Das Gesetz schreibt vor, dass bebaute Grundstücke die nicht weiter als 50 Meter von der
Kanalisation entfernt sind, an dieses angeschlossen werden müssen. Mit dem Anschluss
wird die Kanalanschlussgebühr an die Gemeinde fällig, deren Höhe von dieser mittels
Bescheid festgelegt wird.
Plötzliche Erkrankung
Für den 19.09.2009 wurde eine Gemeinderatssitzung einberufen, um die nicht unerhebliche
Angelegenheit zu besprechen, die jedoch wieder abgesagt werden mußte, weil Bürgermeis-
ter Piritsch plötzlich erkrankt war. Auch sein „Vize“ Franz Schönmair aus der selben Fraktion
(FPÖ), war ebenfalls verhindert.
Im Stress darauf vergessen
Daraufhin wurde von der ÖVP, SPÖ und Grüne ein Pressekonferenz einberufen und die
Öffentlichkeit über diesen Vorfall informiert. Laut Kurt Steyrleuthner (SPÖ) habe Bgmst.
Piritsch weder eine Kanalanschlussgebühr, noch die Kanalbenützungsgebühr für zwei
Jahre bezahlt.
In der Sitzung am 7. September, bei der auch Prüfungsausschuss-Mitglied und FP-Spitzen
-kandidat Manfred Haimbuchner anwesend war, soll Piritsch laut ÖVP-Obmann Heinz
Steinhuber zugegeben haben, er habe im Stress vergessen, den Bescheid auszustellen.
Miss Marple wird fündig
Als bei der zweiten Prüfungsausschuss-Sitzung am 15. September, weder Piritsch noch
Haimbuchner erschienen, „stolperten“ Mitglieder des Prüfungsausschusses „zufällig“
über den Schreibtisch ihres Bürgermeisters. Vielleicht nicht die feine englische Art nach
der hier vorgegangen wurde, aber sehr effizient.
Auf diesen fanden sie nämlich einen mit 14.09.2009 datierten Bescheid, für das Haus das
dem Ortschef und seiner Gattin gehört. Es wurden plötzlich 7.821,- Euro Kanalanschluss-
gebühr und 2.441,- Euro Verkehrsflächenbeitrag vorgeschrieben.
Weltmetropole Steinhaus
Piritsch der gestern zu den Vorwürfen Stellung nahm, meinte das es in Steinhaus nicht un-
üblich und kein Einzelfall sei, einen Bescheid zwei Jahre später auszustellen. Erstaunliche
Ausrede wenn es sich um einen, für die eigene Person auszustellenden Bescheid handelt.
Aber wir verstehen den Stress und Arbeitsaufwand des Steinhauser Bürgermeisters. Beim
Verwalten der 1.825 Einwohner Welt-Metropole, kann es schon zu Verzögerungen im Amts
-weg kommen. Vorallem wenn der Bescheid eine Zahlungsvorschreibung an sich selbst
enthält.
Ein Fall für den Staatsanwalt?
Auf jeden Fall werde er die Prüfungsausschuss-Mitglieder, die seinen Schreibtisch durch-
wühlt haben bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Na hoffentlich wird das kein Bumerang
für den Ortschef von Steinhaus.
Erstaunlich ist auch die Aussage des Spitzenkandidat der FPÖ, Manfred Haimbuchner, zu
den Vorfällen rund um seinen Fraktionskollegen. Er meint das ihm die „Anschüttungen“
auf unterstem Niveau schön langsam „anstinken“.
Na ja, ob diese Aussage politisch korrekt ist, sei dahin gestellt. Allerdings befindet sie
sich wenigsten auf dem selben verbalen Niveau, wie etliche Aussager seines Partei-
chefs H.C. Strache.
Stauni
2009-09-20