Heutiger Amtsantritt des neuen Innenministers


Dr. Eckart Ratz übernahm Amtsgeschäfte von Herbert Kickl

 

Im Festsaal des Bundesministeriums für Inneres hat heute, 22. Mai 2019, der neue Ressortverantwortliche Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz vor den Führungskräften die Amtsgeschäfte von seinem Vorgänger Herbert Kickl übernommen. „Es geht heute um Verantwortung für Österreich. Ich habe mein ganzes berufliches Leben stets diese Verantwortung in einem anderen Bereich wahrgenommen“, betonte Innenminister Ratz eingangs. Sein größtes Ziel bis zu den vorgezogenen Neuwahlen sei nicht, das „von seinem Vorgänger Geleistete abzubauen oder die Pferde in der Mitte des Flusses zu wechseln“, sondern „das Garantieren der staatlichen Institutionen, im Sinne einer Außensicht dieser staatspolitischen Institutionen“, unterstrich Ratz.

 

„Es gibt diese ganz selbstverständliche Beziehung zwischen Gerichtsbarkeit auf der einen Seite und der Polizei und somit das Innenministerium auf der anderen. Beide Seiten sind aufeinander angewiesen. Gerichtsbarkeit ist ohne Polizei schlicht handlungsunfähig. Die Polizei ist ohne die Gerichtsbarkeit auch nicht das, was man sich von einem modernen Rechtsstaat erwartet“, führte Innenminister Eckart Ratz seinen Zugang zu Justiz und Sicherheitsbehörden weiter aus.

 

Karoline Edtstadler, die Ratz aus ihrer Zeit im Justizministerium kennt, sagte: „Wir sind in einer Situation, in der wir Stabilität sicherstellen müssen. Das sind wir der Bevölkerung Österreichs schuldig. Für diese Stabilität steht Bundesminister Eckhart Ratz.“

 

Sektionschef Karl Hutter begrüßte, als Vertreter der Beamtenschaft des BMI, den neuen Minister: „Wir haben den Auftrag, Österreich zum sichersten Land der Welt, mit der höchsten Lebensqualität zu machen, dazu wollen wir mit ihnen, Herr Bundesminister, einen Beitrag leisten.“

 

Der 65-jährige, gebürtige Vorarlberger Eckart Ratz studierte Jus und promovierte in Innsbruck. Von 1980 bis 1994 war Ratz Richter am Bezirks- und Landesgericht in Feldkirch, danach war er Richter am Wiener Straflandesgericht (Fachsenat für Medienrechtssachen und Strafsachen), ehe er 1997 an den OGH wechselte.

 

2007 wurde Ratz Senatspräsident des OGH, 2011 Vizepräsident des OGH und 2012 Präsident des OGH. Dieses Amt hatte Ratz bis zu seinem Pensionsantritt am 30. Juni 2018 inne.

 

Eckart Ratz ist in Fachkreisen durch seine zahlreichen Veröffentlichungen zum Strafrecht, Medienrecht und Grundrechtsschutz und als Autor und Herausgeber der „Wiener Kommentare“ zum Strafrecht und zum Strafprozessrecht bekannt.

 

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2019-05-22


SPÖ-Klubvorsitzender Taucher weiß scheinbar nicht was er will

 


Widersprüchlicher geht es wohl nicht mehr?!

 


 

So weit, so gut. Im obig gezeigten Screenshot (Textausschnitt aus einer heutigen Presseaussendung) stellt Wiens SPÖ-Klubvorsitzender Josef Taucher klar, dass IS-Kämpfer(innen) keinen Platz in Wien (Anm. der Red.: Gilt hoffentlich auch für das restliche Österreich) haben.  Aber schon die nächsten Zeilen seiner Presseaussendung haben es in sich.

 


 

Da ist Taucher plötzlich der Meinung, dass für österreichische Staatsbürger(innen), die sich dem sogenannten „Islamischen Staat“ angeschlossen haben, die österreichische Gerichtsbarkeit zuständig ist.  Das heißt im Klartext, dass uns diese Verbrecher(innen) erhalten bleiben und daher ihren Platz in der Alpenrepublik finden werden.

 

Anstatt für eine Abschiebung für IS-Rückkehrer(innen) an den Ort ihrer Verbrechen und für eine Verurteilung durch die dort zuständigen Justiz zu plädieren, spricht sich Taucher damit für den Verbleib dieser Personen in Österreich aus.  Denn auch IS-Kämpfer(innen) werden in Österreich nicht ewig im Gefängnis sitzen.

 

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2019-02-27


SPÖ-Klubvorsitzender Taucher weiß scheinbar nicht was er will

„Reisen für terroristische Zwecke“ wird neuer Straftatbestand


Österreich setzt EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung um

 

Mit der Einführung eines neuen Straftatbestands „Reisen für terroristische Zwecke“ in das StGB setzt Österreich nun die Richtlinie der EU betreffend Terrorismusbekämpfung vollinhaltlich um. Ein entsprechendes Strafrechtsänderungsgesetz, das auch Anpassungen bei den Opferschutzbestimmungen enthält, wurde heute vom Justizausschuss mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ verabschiedet. Während die Regierungsparteien die Implementierung der europarechtlichen Vorgaben als weitere wichtige Handhabe im Kampf gegen den Terrorismus begrüßten, sprachen die Oppositionsparteien von überschießender Umsetzung und argumentierten, der neue Tatbestand werde bereits von bestehenden Strafrechtsparagraphen abgedeckt.

 

„Wer in ein anderes Land reist, um eine terroristische Straftat zu begehen, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Die Strafe darf jedoch nach Art und Maß nicht strenger sein, als sie das Gesetz für die beabsichtigte Tat androht“. Mit diesem neuen § 278g StGB verschärft Österreich den Kampf gegen den Terrorismus und setzt damit gleichzeitig, wie Bundesminister Josef Moser betonte, eine entsprechende Richtlinie der EU vollinhaltlich in die innerstaatliche Rechtsordnung um. Das Strafrechtsänderungsgesetz (252 d.B.) baut zudem einzelne Strafbestimmungen im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten aus und erweitert überdies die inländische Gerichtsbarkeit bei Terrordelikten. Die Novelle adaptiert aber auch die Opferschutzbestimmungen. So sollen in Zukunft Opfer terroristischer Straftaten einen Anspruch auf Prozessbegleitung haben.

 

Die Umsetzung der EU-Richtlinie schaffe nun die Voraussetzungen dafür, dass Österreichs Justiz mit den Herausforderungen des Terrorismus entsprechend umgehen kann, zeigte sich ÖVP-Abgeordneter Klaus Fürlinger überzeugt.

 

Anders sahen dies die Oppositionsparteien, die die Novelle als überschießend ablehnten. Alfred Noll (PILZ) warf der Regierung vor, rechtstaatliches Porzellan zu zerschlagen, und sprach im Zusammenhang mit dem neuen § 278g StGB von einem willkürlichen Gesinnungstatbestand. Die Gerichte hätten eine Prognose über die Zukunft abzugeben, ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch sei nicht mehr möglich, führte er ins Treffen.

 

Irmgard Griss (NEOS) kritisierte vor allem die Ausdehnung der inländischen Gerichtsbarkeit und meinte, nun könne jemand in Österreich wegen einer Tat bestraft werden, die in seinem Herkunftsland nicht strafbar war. Ähnlich skeptisch äußerten sich auch die SPÖ-Abgeordneten Petra Bayr und Johannes Jarolim, die keinerlei Notwendigkeit für den neuen Strafrechtsparagraphen sahen, zumal das Reisen für terroristische Zwecke bereits durch andere Tatbestände erfasst sei.

 

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2018-09-13


Part of the game


Dasselbe Spiel, aber mit SPÖ-Besetzung

Im Beitrag „Das Scheuch Urteil“ haben wir behauptet, dass die Justiz offenbar der
Politik dienlich ist. Wir begründeten dies mit den völlig unterschiedlichen Urteilen
(Strafhöhen) gegen den ÖVP-Politiker Wilhelm Heissenberger (vollendeter Wahl-
betrug) und gegen den FPÖ/FPK-Politiker Uwe Scheuch (versuchter Geschenk-
annahme als Amtsträger).

 

Dass wir mit unserem Beitrag offenbar nur an der Oberfläche gekratzt haben, be-
weist eine heutige Aussendung der FPÖ. Laut dieser soll die SPÖ-Landeshauptfrau
von Salzburg, G. Burgstaller, dasselbe Verhalten wie Scheuch an den Tag gelegt
haben.

 

Screen: Krone Zeitung (Printausgabe vom 07.08.11)

 

Zusätzlich soll Burgstaller mit dem russischen Investor in Kontakt getreten sein und

im Voraus 800.000,- Euro für die Osterfestspiele kassiert haben. Diese sollten eine

Art Anzahlung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft gewesen sein. Nach der

Staatsbürgerschaftsverleihung sollten noch weitere 1,2 Millionen Euro fließen.

 

Nun soll das Verhalten von Burgstaller kein Persilschein für Scheuch sein. Allerdings
finden wir es erstaunlich, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Ermittlungen
gegen  Burgstaller einstellte.  In der Folge gab es keine Anklage,  kein Verfahren
und somit auch keine Verurteilung.

 

Politische Gegner mit Hilfe der Justiz eliminieren?

Offenbar wurde hier von einer politisch orientierten Justiz mit zweierlei Maß ge-
messen. Ob sich die bei der Justiz intervenierenden Parteien damit einen Gefallen

getan haben, sei dahingestellt. Möglicherweise wird sich die Gangart gegen Uwe
Scheuch als Bumerang erweisen.

 

Selbst rechtsunkundige Personen können damit erkennen, dass man mittels der

Justiz eine aufstrebende und immer stärker werdende FPÖ politisch abtöten will.

Das ganze Justizdebakel rund um Uwe Scheuch erinnert uns an Politprozesse a la

Kasachstan.

 

Ach ja, ist dort nicht ein ehemaliger SPÖ-Spitzenpolitiker als Berater des Diktators

Nasarbajew tätig? Möglicherweise kamen von dort (un)geeignete Ratschläge, wie
man sich eines politischen Gegners entledigen soll,  wenn man diesen bei freien
Wahlen nicht schlagen kann.

 

Nazi ist out, Einsperren ist in

Das ganze Szenario erinnert an ein wenig an die seinerzeitige Waldheim – Bundes-

präsidentenwahl.  Damals  begnügte man sich aber noch den politischen Gegner
samt seinem Pferd in die Nazi-Ecke zu stellen.  Diese Gangart ist aber völlig  aus-
gereizt und lockt niemanden mehr hinter dem Ofen hervor.

 

Offenbar  glaubt man nun  ein neues Wundermittel gegen unliebsame politische

Mitbewerber gefunden zu haben. Man lässt sie verurteilen und einsperren. Dass
diese Methode mit absoluter Sicherheit nach hinten losgehen wird, dass können
sich die Initiatoren solcher fragwürdigen Methoden schon jetzt ins Parteiprogramm
schreiben.  Die Polit-Strategen in der FPÖ werden solche undemokratischen Vor-
gehensweisen tunlichst auszunützen zu wissen.

 

Das Traurige dabei ist nur, dass Kräfte in der  Justiz bei diesen politischen Spielen
mitmachen und dabei das ohnehin schon angekratzte Image der Gerichtsbarkeit
noch mehr verschlechtern.  Es  gibt genügend anständige  Personen im Justiz-
apparat.  Diese  sollten  schnellstens  aufstehen  und  den politisch motivierten
Trauerspielen  ein  Ende  setzen,  bevor  Österreich  auf  derselben  Stufe wie
Kasachstan steht.

 

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2011-08-07
 

Abschiebung erst nach Kindesmord?


Serbischer Gewaltäter erschlägt Dreijährigen

Wie bereits aus den Medien allgemein bekannt ist, erschlug ein 25-jähriger serbischer Ge-
walttäter, in Vorarlberg ein dreijähriges Kleinkind. Sowohl die Mutter, als auch der in Früh-
pension befindliche ausländische Kriminelle sind im Ländle amtsbekannt.
Interessant ist eine heutige Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregier-
ung.  Darin  äußerten der  Bregenzer  Bezirkshauptmann  Elmar Zech und der  Leiter der
Jugendwohlfahrt  im Amt der  Landesregierung,  Werner Grabher, ihre tiefe Betroffenheit
zum Tod des 3-jährigen Cains.

Mitverschulden wird bestritten

Gleichzeitig  wird  jedoch  jegliches Mitverschulden,  durch  eventuelle  Versäumnisse  der
Jugendwohlfahrt vom Tisch gefegt,  obwohl diese bereits seit  2005 mit der  betroffenen
Familie im amtlichen  Kontakt steht.  Da die  damalige Maßnahme nur  zur Unterstützung
der damals noch sehr jungen Mutter mit ihrem Kind diente, sah man  offenbar keine be-
sondere Veranlassung, ein Auge zwecks Kindeswohl auf die Kindesmutter zu werfen.
Es klingelten bei der Jugendwohlfahrt auch keine Alarmglocken, als diese am  7. Juli 2010
einen Polizeibericht,  wegen nicht ausreichender  Beaufsichtigung der  Kinder im Haushalt
erhielt. Ein Nachbar hatte beobachtet, dass das ältere der beiden Kinder vom Balkon aus
auf das Dach ihres Wohnhauses gestiegen war.
Die  Mutter hatte zu  diesem  Zeitpunkt die Aufsicht  über ihre Kinder  dem Beschuldigten
übertragen. Es erfolgten keine weiteren Interventionen der Jugendwohlfahrt, da die Mutter
über diesen Vorfall bereits informiert worden war.
Aber es kommt noch dicker und wir zitieren nun einen Original-Textausschnitt der eingangs
erwähnten Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.

Originaltext

Am  27. August 2010 wandte sich eine  Person aus dem privaten Umfeld der  Mutter an die
Jugendwohlfahrt.  Dabei  ging  es um  finanzielle Angelegenheiten der Mutter. Bei  dieser Ge-
legenheit  teilte  diese Person mit,  sie mache sich  große Sorgen,  weil die  Mutter mit einem
Mann (dem nunmehrigen Beschuldigten) zusammen sei, der der Drogenszene zuzurechnen
sei.
Im Zusammenhang mit seinen Drogenkontakten habe er schon gegenüber anderen Perso-
nen massive  Drohungen  geäußert.  Vier Tage später  informierte  die Jugendwohlfahrt  die
Kriminalpolizei über die mitgeteilten Sachverhalte. Im Dezember 2010 kam es zu einem neu-
erlichen telefonischen Kontakt zwischen der Jugendwohlfahrt und der Meldungslegerin vom
27. August 2010.

Blauäugig oder unfähig?

Man war noch bemüht hinzuzufügen,  dass kein Hinweis auf eine  Gefährdung der  Mutter
oder der Kinder bestand.  Da stellt sich für uns  die berechtigte Frage,  wie blauäugig oder
unfähig die Jugendwohlfahrt in Bregenz wohl ist?
Auch finden wir es im  höchsten Maße erstaunlich,  wenn nun Grabher und Zech darauf hin-
weisen, dass bei keiner der Kontaktaufnahmen an die Jugendwohlfahrtsbehörde ein Hinweis
auf eine Misshandlung  der Mutter oder der Kinder gegeben wurde.  Offenbar gilt bei  diesen
beiden Herren erst ein totes Kind als Hinweis.

Grüne versuchen politischen Profit daraus zu schlagen

Besonders erstaunlich ist auch der Beitrag auf der Webseite des Grünen Johannes Rauch,
seines Zeichens Klubobmann und Abgeordneter der Grünen im Vorarlberger Landtag.
Screen: rauch.twoday.net
Nicht das Fremdenrecht ist brutal und zynisch, denn wenn es nach diesem ginge, wäre
dieses kriminelle  Subjekt bereits  abgeschoben und das Kind würde noch leben.  Brutal
und zynisch ist die Ideologie der Grün(innen),  die sich für unkontrollierte und  zügellose
Zuwanderung stark machen.

Offene Grenzen für Alle

Unter dem Grünen-Motto „Offene Grenzen für Alle“ reist massenhaft kriminelles Gesindel
nach Österreich ein. Und kommt es dann zu rechtmäßigen Abschiebungen von dubiosen
Personen, sind es die Grünen die sofort dagegen protestieren.
Wir können uns das  Bild ganz gut vor  Augen malen wie  die Grünen  protestiert hätten,
wenn dieser  serbische  Kriminelle in  Schubhaft verfrachtet  worden wäre,  bevor er den
3- jährigen Cain brutal erschlagen hat. Da hätten sich sicher wieder einige Gutmenschen
gefunden,  die dieses  kriminelle Subjekt  freigepresst  hätten,  da dieser ja  vermutlich in
seiner Heimat behördlich verfolgt wird.

Politisches Asyl für mutmaßliche Vergewaltiger gefordert

Ob es den  Tatsachen entspricht oder nicht,  werden zum Beispiel Roman Polanski und
Julian Assagne der  Vergewaltigung  beschuldigt.  Ihre Schuld zu klären steht jenen Ge-
richten zu, in deren Länder sie diese Tat begangen haben sollen.
Offenbar haben die  Grünen nicht einmal  Respekt vor der  Gerichtsbarkeit  der USA und
Schweden, denn sie forderten politisches Asyl für diese beiden Herren.  Auch das ist bru-
tal und zynisch. Also werter Herr Rauch, versuchen sie  nicht den „Schwarzen Peter“ für
die  erstaunliche  und  realitätsfremde  Einwanderungsideologie  der  Grünen,  jemanden
anderen zuzuspielen.

Es ist an der Zeit

Es  ist  höchste  Zeit das bestehende  Fremdenrecht  in Österreich  zu  vollziehen  und  sich
nicht  vom Gejaule von sogenannten Gutmenschen,  die meist einen asozialen Hintergrund
aufweisen,  daran hindern zu lassen. Ausländer  die über keine  gültigen Aufenthaltstitel ver-
fügen  oder  sich kriminelle  Straftaten zu Schulden kommen lassen,  sind  unverzüglich aus
Österreich auszuweisen. Und weigern sich diese auszureisen, dann ist eine Abschiebung mit
der vollen Härte des Gesetzes durchzuführen.
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2011-01-10
 

Der Doppelmörder von Pachfurth


Brutaler Doppelmord in Pachfurth

Am 2.Juni 2009 wurde in Pachfurth (Niederösterreich) das Ehepaar Timm ermordet und
deren Tochter lebensgefährlich verletzt. Diese überlebte auch nur, da sie sich tot stellte.
Das im Dorf beliebte Ehepaar betrieb nebenbei eine kleine Landwirtschaft und ein Heu-
rigenlokal.

Im Hauptberuf war Christoph Timm Autobusfahrer am Flughafen Schwechat. Polizeiliche
Ermittlungen erbrachten, dass es sich bei den Tätern um zwei Bulgaren gehandelt haben
soll, welche nach der Bluttat in ihr Heimatland geflüchtet waren. Die Polizei ging vorerst

von zwei Täter aus, welche mit einem Pkw tagelang in unmittelbarer Nähe des Heurigen-
lokals geparkt hatten. Dadurch wurde auch die Identität des Mörders geklärt. Als Täter
wurde  48-jährige Tsvetan R. ausgeforscht.  Vom zweiten  Mann hat man nie wieder
etwas gehört.

Wir bezweifeln das Tatmotiv Raubmord

Das Motiv für den Doppelmord soll Raub gewesen sein, wobei Tsvetan R. lediglich einige
hundert Euros aus der Brieftasche von Timm erbeuteten. Wir zweifeln diese Tatmotiv aus
zwei Gründen an. Bei dem Täter handelt es sich nicht unbedingt um einen dummen Men-
schen.

Er ist Kommunalpolitiker in einer bulgarischen Gemeinde. Wir glauben nicht dass dieser
Mann rund 3.000 Kilometer fährt und tagelang ein Haus observiert, um dann ein paar
hundert Euro Beute zu machen.

Auch die Vorgangsweise der Tat lässt auf keinen Raubmord schließen.  Christoph Timm

und seine  Ehefrau Monika wurden mit mehreren Schüssen regelrecht hingerichtet.  Der
Täter wollte keine Zeugen hinterlassen und schoss daher auch auf die Tochter des Hauses.

Da vor dem Doppelmord ein Wochenende gelegen war, mußte der Täter davon ausgehen

dass der Hauptteil des Geldes irgendwo im Haus versteckt ist. Also welcher Räuber ist so
dumm und erschiesst alle Personen, die ihm das Versteck verraten könnten.

Selbst wenn sich Christoph Timm gewehrt hat, hätte ihn ein Schuss ins Bein kampfunfähig
gemacht, statt ihn mit etlichen Schüssen zu töten. Auch bestand kein Anlass die Ehefrau
mit mehreren Schüssen hinzurichten und die Tochter umbringen zu wollen.

Wir vermuten dass dies ein Auftragsmord war, denn der gesamte Tatablauf spricht dafür.
Möglicherweise hatte Christoph Timm irgendwas gesehen, was er nicht sehen hätte sollen.
Auch scheint es dass dem Auftragsgeber sehr daran gelegen war, diese Tat wie ein Raub-
mord aussehen zu lassen.

Bulgarien diktiert Österreich

Jedenfalls beantragte die österreichische Justiz die Auslieferung von Tsvetan R. und hier
ging es erstaunlich weiter. Die bulgarische Gerichtsbarkeit stellte diesbezüglich an
Österreich zwei Bedingungen. Dem Mann sei binnen 6 Monaten der Prozess zu machen
und im Falle einer Verurteilung, sei dieser wieder nach Bulgarien rückzustellen.

Erstaunlich welches Interesse Bulgarien an einem mutmaßlichen Doppelmörder hegte.

Anstatt froh zu sein diesen loszuwerden, wollten sie ihn unbedingt zurück haben. Die
österreichische Justiz ging auf den sonderbaren Deal ein und Tsvetan R. wurde in Kor-
neuburg vor Gericht gestellt und im November 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Frist für die Auslie-

ferung wurde verlängert. Im Februar 2010 bestätigte das Wiener Oberlandesgericht die
lebenslange Haftstrafe und diese war somit rechtskräftig.

Abschiebung in eines der korruptesten Länder der Welt

Nun wird der verurteilte Doppelmörder wieder nach Bulgarien ausgeliefert. Auch Tsvetan
R. liegt sehr viel daran, so rasch wie möglich in sein Heimatland abgeschoben zu werden.
Vergleicht man österreichische mit bulgarischen Haftanstalten und den Unterschied der
Bedingungen des Strafvollzugs, würde dies unter normalen Umständen doch sehr erstaun-
lich erscheinen.

Aber wir denken das die Umstände  nicht normal sind. Bulgarien ist ein Land das für seine

Korruption weltweit bekannt ist. So kann sich jeder auf einer Hand ausrechnen, wie lange
der Kommunalpolitker Tsvetan R., der in Österreich wegen Doppelmordes zu lebenslanger
Haft verurteilt wurde, in einer bulgarischen Gefängniszelle verbringen wird.

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2010-07-13
  

Erstaunliche Justizsplitter


Tatort Strasse

Wem ist es im Strassenverkehr noch nicht passiert, dass ihn ein anderer motorisierter
Zeitgenosse geschnitten hatte und auf die Lichthupe mit unmotivierten Bremsmanövern
reagierte, um einen Auffahrunfall zu provozieren.

Diese Erfahrung musste auch ein 50-jähriger Jurist machen. Leider verhielt er sich nicht

wie ein Gentleman, sondern stieg beim nächsten verkehrsbedingten Stop aus seinem
Wagen, um den Widersacher zur Rede zu stellen.

Schlagkräftiger Jurist

Der „Gegner“ schloss sich in seinem Pkw ein und der aufgebrachte Jurist schlug mit der
Hand gegen dessen Seitescheibe. Irgendwie muß er dabei einen Schwachpunkt getroffen
haben und die Scheibe ging zu Bruch. Dabei landete die Juristenhand im Gesicht des Ver-
kehrsraudi.

5 Monate für eine „Watsche“

Zugegeben, das war sicher nicht die feine englische Art und das Benehmen war eines
Juristen nicht würdig. Auch der Strafrichter hatte wenig Verständnis für eine solche interne
Regelung von Verkehrsproblemen und verhängte 5 Monate bedingte Haft und Schadens-
ersatz für den beschädigten Pkw.

Milde für Pädofile

Obiges Urteil wäre im Prinzip nicht erwähnenswert, wenn es in einem Verhältnis mit folgen-
dem Urteil stehen würde. Da lud sich ein einschlägig vorbestrafter „pädofiler Perversling“
„hundertausende“ pornografische Missbrauchsfotos von Kinder auf seinen Computer und
erhielt dafür läppische 7 Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe.

Raubmord

Auch die nächste erstaunliche Verhaltensweise unserer Justiz ist erwähnenswert. Ein 48-
jähriger Bulgare wird dringend verdächtigt, in „Pachfurth“ (Niederösterreich) ein Heurigen-
wirtsehepaar ausgeraubt und ermordet zu haben.

Bulgarische Befehle

Der vermutliche Täter flüchtete nach Bulgarien und wurde unter „erstaunlichen Beding-
ungen“ an die österreichische Gerichtsbarkeit ausgeliefert. Das für Unbestechlichkeit
und Einhaltung der Menschenrechte bekannte Ex-Ostblockland, befiehlt der österreich-
ischen Justiz, dass dem Mann binnen 6 Monaten der Prozess gemacht werden muss.

Das ist noch nicht alles, denn sollte der Mann verurteilt werden, ist er unverzüglich nach

Bulgarien auszuliefern. Aber nun geht es erstaunlich weiter, denn der Prozess gegen den
mutmaßlichen Raubmörder droht zu platzen.

Kommt es zum Prozess?

Da es ja laut bulgarischen Diktat innerhalb von 6 Monaten zum Prozess kommen muss
und noch nicht alle Prozessvorbereitungen getroffen wurden, hat der Mann die besten
Chancen im Jänner 2010 unbehelligt in sein Heimatland auszureisen.

Keine Orientierung möglich

Tja, so erstaunlich geht es in unserer Justiz zu. Für eine Ohrfeige gibt es 5 Monate,
während ein Pädofiler 7 Monate erhält. Einem unter Mordverdacht stehenden Bulgaren
muss laut ausländischem Befehl, innerhalb von 6 Monaten der Prozess gemacht werden.

Anstatt den Bulgaren auszurichten das sie sich ihr Diktat aufs stille Örtchen hängen
können, macht die österreichische Justiz einen Kniefall. Unter Zeitdruck einen Mord-
prozess vorzubereiten birgt die Gefahr von Fehlern. Dem Anwalt des Beschuldigten wird
das sicher gefallen.

Stauni

  
2009-10-23
  

Inhalts-Ende

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