Die Stripmaus geht ihren Weg


Kann denn Striptease Sünde sein?

 

Es begann alles vor über 10 Jahren, als Wendy Night mit kleinen sexy Shows in kleinen gemütlichen Cafés und lauten Diskotheken auftrat.  Bald war die Wienerin so viel gefragt, dass sie ihre eigene Agentur gründete, auch weitere Stripteasetänzer vermittelte und Städte wie Paris, Hamburg und Las Vegas bereiste, um die schönsten Ideen nach Österreich zu bringen und um diese hier umzusetzen.  Bald gab es bei ihr neben den üblichen Programmen wie Krankenschwester und Polizistin auch die aus Hollywood bekannte Überraschungsshow aus der Riesentorte, sowie die Schlangenshow mit einer echten 3 Meter Albino Tigerpython.

 


Fotos: Isabelle Ouvrard


Als nächsten Schachzug engagierte Wendy, ihr bürgerlicher Name lautet Michaela Wolf, den Regisseur Albert Alel Kessler, der aus ihren Einzelshows ein abendfüllendes Bühnenprogramm mit komödiantischen Elementen schrieb.  „Kann denn Striptease Sünde sein?“  So wurde Wendy Night Österreichs einzige Burlesque Kabarettistin, die ihre Zuseher unter anderem im Wiener Kabarett Vindobona begeisterte.  Danach folgten zahlreiche Umweltschutz Aktionen mit der Organisation Alliance For Nature, wo sich Wendy mit ihrem ästhetischen nackten Körper für das Weltkulturerbe Semmering einsetzt und damit die unterschiedlichsten Titelblätter ziert.

 

Kürzlich konnte man die Ausnahmekünstlerin regelmäßig in der Comedy Show „Lügen erlaubt“ an der Seite der Kabarettisten Christoph Fälbl und Alex Scheurer (ORF „Echt Fett“) bewundern und in den letzten Tagen erschien das Musikvideo „Fifty Dates der Leidenschaft“, in dem sich Wendy Night gekonnt und gewohnt sexy in die Herzen der Fans des Schlager Duos „Herztattoo“ räkelt.  Weiter so, Michaela, Deine Fans wollen noch viel von Dir sehen!

 

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2017-04-03


Ordensinflation in Oberösterreich


Proporz-Verleihungen entwerten Auszeichnungen

Über  Sinn  und Unsinn von Ordensverleihungen haben wir seinerzeit im Beitrag  „Orgie der
Orden“ berichtet.  War der damalige Beitrag von sarkastischer Natur, wollen wir uns heute
mit diesem Ritual ernsthaft auseinandersetzen. Grund dafür ist die Verleihung des „Großen
Ehrenzeichens des Landes Oberösterreich“  am  vergangenen  Dienstag durch den Landes-
hauptmann Dr. Josef Pühringer.
 
In den Genuss dieser Auszeichnung kamen folgende Personen. Der Landeshauptmann von
Südtirol  Dr. Luis Durnwalder,  der  Landeshauptmann  von  Wien  Dr. Michael Häupl,  der
Landeshauptmann  von  Niederösterreich  Dr. Erwin Pröll  und  der Landeshauptmann von
Vorarlberg Dr. Herbert Sausgruber.
 
Abgesehen  von  der  Frage was die obig genannten Personen außergewöhnliches für das
Bundesland  Oberösterreich getan haben,  fehlt uns und auch großteils in der Bevölkerung
jegliches Verständnis für Pühringers Proporz-Verleihungen.   Es ist nämlich nicht nachvoll-
ziehbar,  warum  fürstlich  bezahlte  Landeshauptmänner  für  das  Erledigen  ihres  Jobs
während ihrer Amtszeit, ein Ehrenzeichen bekommen.
 
Wenn Dr. J. Pühringer als Verleihungsgrund, das Fördern von Beziehungen zwischen den
Bundesländern angibt, fragen wir uns ob dies nicht zum selbstverständlichen Aufgabenge-
biet der geehrten Politiker gehört?  Wir denken schon, dass dies deren Job ist.
 
Keine  Mutter  bekommt  ein Ehrenzeichen für das Großziehen von Kindern.   Kein Maurer
erhält einen Orden,  wenn er ein Haus gebaut hat.  Keine Krankenschwester wird für ihre
aufopfernde Tätigkeit in der Krankenpflege ausgezeichnet.  Kurz gesagt, jeder arbeitende
Mensch findet es selbstverständlich seine Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen ohne dafür
einen Orden an die Brust geheftet zu bekommen.
 
Ehrenzeichen  sollten  eigentlich  nur  auf Grund außergewöhnlicher Leistungen verliehen
werden.   Beispielsweise für die Rettung eines Menschenlebens oder Verhinderung einer
Katastrophe,  sofern  dies  durch  Personen  geschieht,  die nicht damit professionell  be-
schäftigt sind.   Das heißt, dass Orden eigentlich nur an jene Personen vergeben werden
sollten,  deren  ehrbare  Leistung  in  Ausübung  einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder als
Privatperson geschieht. 
 
Es  erhält  ja  auch  kein Arzt,  der ein Menschleben rettete oder ein Feuerwehrmann,  der
einen Brand löschte einen Orden.   Das ist deren Job und daher ist es nicht nachvollziehbar,
warum  fürstlich bezahlte und privilegierte Landesfürsten ausgezeichnet werden,  wenn sie
ihren Job erledigen.  Zudem kommt es einer Entwertung der Auszeichnungen gleich, wenn
sich Landeshauptleute gegenseitig Ehrenzeichen wie Christbaumkugeln für Selbstverständ-
lichkeiten umhängen.
 
Wir fragen uns, was in den Köpfen dieser Leute überhaupt vorgeht,  wenn sie sich für ihre
gut bezahlte Tätigkeit,  deren ordnungsgemäße Erfüllung eigentlich eine Selbstverständlich-
keit sein sollte, einen Orden an die Brust heften lassen.  Gauben diese tatsächlich, dass sie
diese Auszeichnung wirklich verdient haben?
 
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2012-05-26
 

Persilscheine für Mörder(innen)


Mord in der Garage des Hanusch-Spitals

Vor knapp einem Jahr soll der 50-Jährige Franz P., die ihm unbekannte Krankenschwester
Helga L.  in der Garage des  Wiener Hanusch-Spitals erschossen haben.  Der mutmaßliche
Schütze ist angeblich sterbenskrank.

Bei Franz P.  soll Krebs  diagnostiziert worden sein.  Ärzte  versuchen  zur Zeit mit Chemo-
therapien das Leben des Mannes zu retten. Auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes,
hat der mutmaßliche Mörder beste Chancen, nie eine Gefängniszelle von innen zu sehen.

Es bestehen Zweifel, ob Franz P.  überhaupt am Prozess teilnehmen  kann und wenn ja,
ob er tatsächlich haftfähig ist. Diese Fragen muss nun ein Gutachter klären. Sollte dieser
zur Erkenntnis kommen, dass bei Franz P.  eine Haftuntauglichkeit besteht, geht dieser
nach Hause, auch wenn er wegen Mordes verurteilt wird.

Auch im Gefängnis lässt es sich sterben

Nun könnte man einwenden, dass Franz P. in diesem Fall nur zum Sterben heim geht.
Allerdings wäre dieser  Argumentation  entgegen zu halten,  dass er dies im Gefängnis
auch kann, denn auf Mord steht immerhin bis zu lebenslanger Haft.

Lebenslange Haft heißt im Klartext, dass der Häftling solange in einer Strafanstalt einge-
sperrt wird, bis er stirbt.  Dabei ist es für uns unerheblich, ob dies in  40 Jahren oder 40
Tagen geschieht.

Das  Opfer hatte auch  keine Wahl  des Ortes,  an dem es sterben musste.  Diesen hat
nämlich der Täter bestimmt. Einen verurteilten Mörder freizulassen nur weil er sterbens-
krank ist, ist ein Affront gegenüber dem Opfer und dessen Hinterbliebenen.

Erstaunliche Milde gegenüber Mörder(innen)

Bei kranken Mörder(innen) scheint die österreichische Justiz überhaupt erstaunliche Milde
walten zu lassen.  Zwei Beispiele aus jüngst  vergangener Zeit, stellen dies eindeutig unter
Beweis. Nicht nur erkrankte Mörder(innen) können sich gute Chancen ausrechnen, son-
dern auch jene, bei denen die mörderischen Kräfte nachlassen.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein 77-jähriger  Türke erschoss einen vermeintlichen  Nebenbuhler und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch seinen  Penis  ab.  Am LG  Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem Gut-
achten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Ge-
fahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Im Jahre 2008 erschlug eine 80-jährige Frau, ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und
beraubte sie anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Min-
destmass an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat  18 Jahre Haft.  Offensichtlich  schwanden im  Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause ent-
lassen.

Warum sitzt Elsner noch?

Die oben angeführten Tatsachen bringen uns immer wieder zur Gretchenfrage, warum ein
Helmut Elsner  eigentlich noch  immer in Haft sitzt.  Dieser hatte  zwar  die  BAWAG um ein
schönes  Sümmchen  erleichtert,  allerdings  keinen  Menschen dabei verletzt,  geschweige
denn getötet.

Kranke oder schwache Mörder haben es besser

In einem völlig  „unpolitischen“  Prozess unter dem  Vorsitz der Richterin  Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.

Nicht dass wir besonderes Mitleid mit Elsner haben, hat dieser mit seinen 75 Jahren,  in der
Haft sicherlich ebenfalls stark abgebaut. Ferner dokumentieren ihm zahlreiche ärztliche Gut-
achten einen schlechten körperliche Zustand.

Mittlerweile hat auch schon der Dümmste begriffen, dass Elsner ein politischer Gefangener
ist.  Das Risiko ihn  freizulassen  wäre enorm hoch,  nicht weil er  flüchten würde,  sondern
wahrscheinlich so einiges auszuplaudern hätte.

Da haben es „normale“ Mörder bei uns schon wesentlich besser, wenn man sich die drei
angeführten Beispiele betrachtet. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr treffen-
des Zitat von Freddy Rabak.  Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe oder Ex-Räuber.  Aber es kann
nie im Leben einen Ex-Mörder geben.
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2010-11-18
 

Big Brother


Bedenken gegen Datenspeicherung

Der freiheitliche Verfassungssprecher Nat. Abg. Mag. Harald Stefan meint, dass von
jedem demokratisch denkenden Menschen, die Speicherung von Internet- und Tele-
foniedaten durch den Netzbetreiber, strikt abgelehnt werden müsse.

Wir sind ohnehin schon überwacht

Diese Daten sollen laut Innenministerin Fekter, 6 Monate lang für den Zugriff der Polizei
gespeichert bleiben. Man kann über Sinn oder Unsinn einer solchen Maßnahme endlos
diskutieren und wird vermutlich auf keinen grünen Zweig kommen.
In Zeiten der Handyortung und der zahlreichen, allerorts gegenwärtigen Überwachungs-
kameras, wird eine Datenspeicherung das Kraut auch nicht mehr fett machen. Wie weit
wir ohnehin schon ohne unser Wissen überwacht werden, wissen wir Normalbürger ver-
mutlich sowieso nicht.

Aufklärung durch Überwachung

Das Überwachungspraktiken zur Aufklärung von Straftaten führen, hat zumindest der
jüngste Mord an einer Krankenschwester demonstriert. Der mutmaßliche Täter konnte
anhand einer Videoaufzeichnung, binnen kürzester Zeit festgenommen werden.
Wir denken, dass der „Otto Normalverbraucher“ sich über eine gesetzlich verankerte
Datenspeicherung, nicht wirklich den Kopf zerbrechen muss. Zu diesem Schluss kommen
wir deshalb, weil wir der festen Überzeugung sind, dass Daten ohnehin schon aufge-
zeichnet werden, wenn eine Person für bestimmte Stellen interessant wird.

CIA mischt mit

Mag. Harald Stefan sieht in einer solchen Datenspeicherung den direkten Weg zum
Orwellschen Überwachungsstaat. Er meint auch, dass dadurch Gefahr bestünde
Österreichs Bürger an die US-Geheimdienste auszuliefern.
Es mag Ansichtssache sein, ob Mag. Stefan die Situation übertrieben beurteilt oder
nicht. Es dürfte offensichtlich seine Meinung sein und diese steht ihm in einer Demo-
kratie auch zu.

Falsche Partei

Allerdings dürfte der Mann in der falschen Partei sein. Denn seine Parteikollegen wie Gudenus,
Matiasek, Strache, Haimbuchner und viele mehr, fordern permanent mehr Polizei, den raschen
Ausbau aller sicherheitspolitischen Maßnahmen, die Einrichtung eines städtischen Ordnungs-
dienstes, etc., etc.
Sollten alle von der  FPÖ gestellten Forderungen realisiert werden, dann werter Herr Mag.
Stefan, würden wir uns in einem  Orwellschen Überwachungsstaat befinden. Vielleicht sollten
Sie innerhalb der FPÖ einmal klären, was diese wirklich wollen, außer ständig zu polemisieren.
Stauni
  
2009-11-17
  

Es lebe die Schweinegrippe


Pharmaindustrie witterte gutes Geschäft

Was macht ein Geschäftsmann, wenn ein großartig angekündigtes Produkt wahrscheinlich
nicht jenen Erfolg bringen wird, den er sich erwartet.  Man muss es nur ordentlich bewerben.
Genauso verhält es sich nun mit dem Impfstoff für die Schweinegrippe.
Hieß es vor gar noch nicht so langer Zeit, die Schweinegrippe würde für Österreich keine
Gefahr darstellen, präsentiert man nun diese als herannahende Volksseuche. Wahrscheinlich
liegt es daran, dass die Pharmaindustrie bereits fleißig begonnen hatte, ein Impfserum gegen
das  H1N1-Virus herzustellen.

Die meisten Mediziner dagegen

Auch die meisten Mediziner sprechen sich gegen eine Impfung aus. Da nützte es gar nichts,
wenn das Gesundheitsministerium verlautbarte, dass zuerst nur „gefährdete“  Personen
geimpft werden.. Also VIP´s der Injektionsnadel, wie ärztliches Personal, Polizisten und
Bundesheerangehörige.

Auch diese Vorgaukelung eines eventuellen Engpasses beim Impfserum werden die Bevölk-
erung nicht zu einem Run auf dieses verleiten, wie man es ja im benachbarten Deutsch-
land gesehen hat.

Ein „Glücksfall“ für die Pharmaindustrie

Da war es doch wie ein Gottesgeschenk für die Pharmaindustrie, dass ein 11-jähriges
Mädchen aus Südtirol, angeblich an der Schweingrippe erkrankt ist. Angeblich deshalb,
weil der behandelnde Arzt von einem ungewöhnlichen Krankheitsverlauf spricht.
 
In der gestrigen ZIB des ORF konnte man sehen, wie das kranke Kind werbewirksam
vermarktet wurde, als es in die Kinderabteilung der Innsbrucker Uni-Klinik überstellt
wurde.

Immer schön in die Kamera winken

Immer wieder war der Eingangsbereich der Intensivstation zu sehen, wo eine Mitarbeiterin
(vermutlich Krankenschwester oder Ärztin) in die Kameras winkte. Na wenn das nicht die
Bevölkerung zu einer Schutzimpfung animieren soll, was dann sonst?

PR-Aktion war ein Flop

Aber offensichtlich hat auch diese „Werbeaktion“ nicht wirklich etwas gebracht, denn
heute hat in den Tiroler Krankenhäusern eine große Impfaktion gegen die Schweine-
grippe für medizinisches Personal begonnen. Das Interesse daran war jedoch äußerst
gering.

Hoffentlich genügend Lagerplatz

Ab 9.November kann sich dann das gemeine Volk gegen den H1N1-Virus impfen lassen.
Allerdings so wie die Lage zur Zeit aussieht und wenn man sich die Meinung der Bevölker-
ung aus diversen Umfragen anhört, wird das Serum seinen Platz in der Lagerhalle neben
den Vogelgrippe-Schutzmasken finden.

Stauni
  
2009-10-27
  

Inhalts-Ende

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