Erstaunliches bei Merkur


Nachfolgende Bilder wurden gestern beim Merkur in 2500 Baden, Mühlgasse 48 gemacht



 

Da wollen wir der betreffenden Merkur-Filiale, zur ihrem höchst qualifizierten Personal in der Obst- und Gemüseabteilung gratulieren.

 

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2016-12-18


Erstaunliche Warendeklarationen in REWE-Betrieben


Man sollte sich doch besser aufs Kerngeschäft, sowie

auf einheimisches Kulturgut und Brauchtum besinnen

Bei  MERKUR  gibt  man  sich betreffend fremder kultureller Bräuche zwar weltgewandt, hat
aber  bei   „Österreichs  Bio-Marke  Nummer 1 – JA!  Natürlich“  augenscheinlich  Probleme,
Obst von Gemüse zu unterscheiden. Nachfolgendes Foto wurde von einer ERSTAUNLICH-
Lesereporterin in einer MERKUR-Filale in Eisenstadt geschossen.
Was ist das nun wirklich?  Österreichische Bio-Radieschen
oder doch Jausen-Apferl?!
Auch bei BILLA tut sich Erstaunliches.   Dort versucht man völlig branchenfremd Flücht-
lingspolitik .zu  betreiben,  hat  aber scheinbar so seine Probleme mit der Deklarierung
seiner  Waren.  Bevor nun jemand dem  „Hofstädter“  den Schwarzen Peter zuschieben
will,  dieser  ist  kein  tatsächlicher  Fleischhauer oder ein  „Shop in Shop-Unternehmen“,
sondern eine Eigenmarke der österreichischen Lebensmittelhandelskette REWE-Inter-
national.
Nachfolgendes Foto wurde von einer  ERSTAUNLICH-Lesereporterin  in einer BILLA-
Filiale – ebenfalls in Eisenstadt – geschossen.
Entweder sind das schwer überteuerte Cevapcici oder
Rindsschnitzel faschiert und zu Röllchen geformt?!
Unser Fazit:   Bei REWE-Österreich sollte man sich doch besser aufs Kerngeschäft,
sowie auf einheimisches Kulturgut und Brauchtum besinnen.
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2015-12-06

HALAL-FLEISCH ……


….. weil Genuss keine Grenzen kennt

Obwohl  sich  bereits  SPAR  dem  Druck der  Konsument(innen) gebeugt hat und vom
Verkauf  von Halal-Fleisch Abstand nimmt,  fährt MERKUR unbeirrt seinen Kurs weiter.
Ob die Gründe tatsächlich unbegründet waren, wie SPAR anmerkt, sei dahingestellt.
Auf  der  Facebook-Seite von  MERKUR sprechen sich zahlreiche  User(innen) gegen den
Verkauf  von  Halal-Fleisch aus.   Interessant  sind  die  teilweise erstaunlichen Rechtfertig-
ungsversuche.    Nebst  hilflos  anmutenden   Beschwichtigungsversuche  bzgl. Tierschutz
(man könnte schon fast glauben,  dass die Tiere die  Schlachtung als Wohltat empfinden),
meint man bei  MERKUR unter anderem:. „Wir bei MERKUR wollen unseren Kunden auch
in  Zukunft  ein  vielfältiges  Sortiment  bieten.    Daher  bleiben  die  Halal-Produkte  auch
weiterhin in unserem Sortiment.“
Um unserer Leserschaft die Vorbereitung des  grenzenlosen Genusses von Halal-Fleisch
ein wenig näher zu bringen,  präsentieren wir nachfolgendes Video.
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2015-12-03

Es ist verdammt hart, der Beste zu sein


Merkur hat konkurrenzlose Fisch-Angebote

Nachfolgendes Foto hat uns heute ein aufmerksamer ERSTAUNLICH-Leser zugesandt:


Das  Plakat  (o. Foto),  welches in einer Merkur-Filiale im niederösterreichischen Mistelbach
aufgestellt ist,  strotzt nur so von Erstaunlichkeiten.
Merkur  versichert,  dass  die  Kennzeichnung „A+A“ dafür  garantiert,  dass  der  betreffende
Fisch zu 100% aus Österreich stammt.  Und zwar:  Bei uns geschlüpft, aufgezogen, gefüttert
und küchenfertig vorbereitet.
Da staunen wir aber  warum  die Lachsforelle – die laut Angaben von Merkur im Nordatlantik
(Norwegen) gefangen wurde –  mit der Kennzeichnung „A+A“ versehen ist.
Aber noch erstaunlicher wird es beim Wels (Silurus glanis). Dieser wurde laut Merkur-Angabe
ebenfalls  im Nordatlantik (Norwegen) gefangen.  Dies ist ein biologisches Wunder,  denn bei
dieser  Gattung  handelt  es sich um einen Süßwasserfisch,  der im Nordatlantik definitiv nicht
vorkommt.
Mit  diesen  Fisch-Angeboten ist Merkur in der Tat exklusiv und auch konkurrenzlos.   Tja, es
ist eben verdammt hart,  der Beste zu sein.
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2014-02-11

Die ÖVP und simpelste Verkehrsregeln


LESERBRIEF

 
Foto: © E.S.
 
Foto: © E.S.
 
Sicherlich brauche ich keinem normaldenkenden Menschen erklären, welchen Sinn gekenn-
zeichnete Parkflächen besitzen. Die Fotos wurden gestern Nachmittag am Merkur Parkplatz
in Stockerau aufgenommenen.   Nicht nur, wonach hier garantiert kein Kind befördert wurde
(oder sehen Sie auf den  Bildern einen Kindersitz?),  finde ich es recht rücksichtslos,  wenn
ausgerechnet ein mit Politwerbung der ÖVP versehenes Auto auf diese Weise parkt.  Folgt
als  nächstes womöglich die Okkupation eines Behindertenparkplatzes?   Obwohl, letzteres
könnte wohl zutreffen, wenn man wahrnehmungsbehindert ist.
 
Liebe Grüße aus dem Weinviertel
 
E.S.

2013-03-03
 

Der Tod eines Kindes TEIL 2

 

Langsam kommt Licht ins Dunkel

Wie wir gestern berichtet haben, wurde ein 14-Jähriger bei einem Einbruch in einen
Merkur-Markt in Krems durch eine Polizeikugel getötet. Sein 16-Jähriger Kumpane
wurde durch die feuernden Polizisten ebenfalls schwer verletzt.

Wir haben uns schon im gestrigen Beitrag kritisch dazu geäussert, ein unbewaffnetes
Kind zu erschiessen, weil es bei einem Einbruch erwischt wird. War gestern noch ein
-iges unklar was die Situation am Tatort betraf, kommt allmählich Licht in die Sache.


Tatverdächtiger einvernommen

Der 16-Jährige, der mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital liegt, konnte heute
erstmals einvernommen werden. Er gab an, dass ihnen die Polizeibeamten auf der
Flucht nachgeschossen haben.

Diese Aussage deckt sich auch mit dem Obduktionsergebniss. Der 14-Jährige wurde

durch einen Schuss in den Rücken getötet. Haben wir gestern noch von einem wahl-
losen Abfeuern der Polizeipistolen, von den in Angst und Panik versetzten Beamten
gesprochen, schaut es jetzt fast so aus, als ob die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Keine Notwehrsituation

Nach unserer Meinung liegt hier keine Notwehr mehr vor, auch wenn sich die „er-
fahrenen“ Beamten noch so fürchteten, nachdem sie  ohne Taschenlampen ein
stockfinsteres Objekt betreten haben.

Lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch ist nur im Falle gerechtfertigter Notwehr
gestattet. Diese gesetzliche Bestimmung hat auch für diese zwei Polizeibeamten
gegolten, die offensichtlich beim Abfeuern ihrer Waffen keine Ahnung gehabt haben
dürften, was eigentlich Notwehrrecht ist.

Einem flüchtenden Einbrecher nachzuschiessen ist keine Notwehr mehr. Bei diesem
Vortrag dürften die beiden Beamten in der Polizeischule gefehlt haben.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm

Beamte noch immer nicht einvernommen

Erstaunlich ist auch, dass die beiden Polizisten noch immer nicht einvernommen
werden konnten. Wahrscheinlich sind sie psychisch derart am Boden zerstört, dass
sie noch zu keiner Aussage fähig sind.

Wer das glaubt wird selig. Es hat eher den Anschein, dass die Obduktion und die
Aussage des Mittatverdächtigen abgewartet wurde, bevor die beiden Beamten ihren
Bericht schreiben. Wäre doch peinlich, wenn sich die schriftliche Aussage nicht
mit den ermittelnden Tatsachen decken würde.

Untersuchungshaft

Erstaunlich ist auch, dass über den 16-Jährigen die Untersuchungshaft verhängt
wurde. Er hat nämlich die Tat zugegeben und daher fällt die Verdunkelungsgefahr
weg. Auch Tatwiederholungs- und Fluchtgefahr werden kaum vorliegen, den er liegt
mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital.

Maulkorb ?

Alle Gründe die eine Untersuchungshaft rechtfertigen liegen nicht mehr vor. Da könnte
man doch auf die Idee kommen, dass diese ausschliesslich dazu dient, dass sich der
Bursche mit niemanden (z.B. Presse) über den Vorfall unterhalten kann.

Kein Mitleid mit Einbrecher

Wir möchten festhalten, dass wir mit Einbrecher kein Mitleid haben und die beiden
Burschen möglicherweise völlig auf die schiefe Bahn geraten wären. Das rechtfertigt
jedoch keinenfalls, ihnen bereits auf der angetretenen Flucht nachzuschiessen.

Aufklärung oder Vertuschung ?

Man darf gespannt sein welchen Ausgang diese Angelegenheit nimmt und ob eine
objektive Aufklärung stattfinden wird. Wir glauben aber eher, dass man versuchen
wird, das Ganze unter den Teppich zu kehren und für die betroffenen Polizisten
keine Konsequenzen entstehen werden.

Stauni

   
2009-08-06
  

Der Tod eines Kindes

 

Der Einbruch

Ein 14- und ein 16-jähriger sind heute in den Morgenstunden, in einen Merkur Markt
eingestiegen, um einen Einbruch zu verüben. Dabei lösten sie den stillen Alarm aus
und eine Funkstreife wurde zum Tatort beordert.

Wie in einigen Radio- und Pressemeldungen verlautbart wurde, sei es im Supermarkt
zu einem Schusswechsel gekommen, wobei der 14-jährige tödlich und der 16-jährige
an beiden Oberschenkel verletzt wurde.

Das mit dem Schusswechsel kann nicht stimmen, den für diesen hätten die Täter eben-
falls feuern müssen. Fakt ist inzwischen, dass nur von den beiden Polizeibeamten
Schüsse auf die Kinder abgegeben wurden.

Staatsanwaltschaft hüllt sich in Schweigen

Laut der Kremser Staatsanwaltschaft waren beide bereits amtsbekannt, hatten aber
keine Schusswaffen bei sich geführt. Sonst war bei der Pressekonferenz in Sankt
Pölten nichts weiteres zu erfahren.

Nach Aussage eines Sprechers des Landespolizeikommando Niederösterreich, habe es
sich um zwei erfahrene Beamte gehandelt. Diese seien bei der Kontrolle des Objekts in

völliger Dunkelheit, plötzlich in Kontakt mit den Tätern gekommen.

High Noon im Merkur-Markt

Die Tatverdächtigen, die sich in einer Nische des Fleischlagerraumes versteckten,
waren laut Aussage der Beamten mit einem Schraubenzieher und einer Gartenharke
bewaffnet gewesen. Daraufhin eröffneten die Beamten das Feuer.

Der 14-jährige wurde in die Brust und der 16-jährige in beide Oberschenkel getroffen

Beide Beamte hatten gefeuert, wer getroffen hat weiss man zur Zeit noch nicht. Auch
wisse man noch nicht, wieviele Schüsse abgegeben wurden.
Was auf jeden Fall feststeht ist, dass der Jüngere im Krankenhaus an seiner Schuss-
verletzung verstarb.

Zahlreiche Widersprüche

Für uns ergeben sich jedoch einige Ungereimtheiten in dieser traurigen Angelegen-
heit. Zwei „erfahrene“ Beamte sind nicht in der Lage, bei einer Kontrolle eine Taschen-
lampe mit sich zu führen. Sie tappen in völliger Dunkelheit in einem Supermarkt umher,
bei dem ein Einbruchsalarm ausgelöst wurde.

Obwohl die beiden Kinder in einer Nische versteckt waren und es völlig dunkel war,
konnten die Beamten einen Schraubenzieher und eine Gartenharke ausmachen. Durch
diese beiden Gegenstände haben sie sich offenbar so bedroht gefühlt, dass sie
wahllos das Feuer eröffneten.

Wahllos oder gezielt geschossen ?

Von gezielten Schüssen kann ja wohl nicht die Rede sein, dass beweist die Kugel
in der Brust des 14-jährigen. Man darf gespannt sein, was die Obduktion ergibt und
vorallem aus welcher Entfernung geschossen wurde.

Das jetzt die „Amtsbekanntheit“ der beiden Kinder quasi als „Alibi“ herhalten soll
um einen Schusswaffengebrauch zu rechtfertigen, ist eigentlich ein starkes Stück.
Es ist schon klar, dass bei den beiden Beamten der Adrinalinspiegel hoch gewesen
sein muss, als sie den Supermarkt durchsuchten.

Angst vor Kinder

Das sich aber zwei „erfahrene“ Beamte vor zwei Kindern derart fürchten und auf diese
zu schiessen beginnen,  ist schon erstaunlich. Wenn die Polizisten schon derart von Angst
und Panik befallen waren, hätte es auch genügt einen Warnschuss in die Decke abzu-
feuern und die beiden Kids hätten sich wahrscheinlich in die Hose gemacht.

Wie hätten die zwei Polizisten eigentlich gehandelt, wenn sie einer Ostblock-Einbrecher-

bande gegenüber gestanden wären.

Polizisten in psychologischer Betreuung

Ist schon klar, dass die beiden Burschen nicht gerade der hoffnungsvollste Nachwuchs waren,
aber sie deswegen gleich niederzuschiessen entbehrt jeder Verhältnissmäßigkeit.

Die Beamten seien psychisch schwer beeinträchtigt, hieß es bei der Pressekonferenz.
Wie wird es wohl den Eltern der beiden Kinder gehen? Es wird in diesem Fall Untersuch-

ungen geben, aber wir glauben nicht dass dabei etwas herausschauen wird.

Sonderbehandlung für Beamte

In Österreich ist es leider Brauch, Beamte bis zum „gehtnichtmehr“ zu decken, was
ja auch vergangene Fälle bewiesen haben. Nur wenn es gar nicht mehr anders geht,
werden für begangene Straftaten minimale Strafen verhängt, für die ein „Normalbürger“
ordentlich „brummen“ müßte.

Wie würde es Ihnen ergehen ?

Zum Abschluss einen kleinen Gedankenanstoss. Stellen Sie sich vor, Sie würden in
Ihrem Haus, Garten oder Wohnung, ein 14-jähriges unbewaffnetes Kind erschiessen,
nur weil er bei Ihnen eingebrochen ist.

Wir glauben nicht das man um Sie besorgt wäre und Ihnen psychologische Betreuung
angedeihen liesse. Wir denken eher, dass Sie die volle Härte des Gesetzes treffen

würde.   

Stauni

  
2009-08-05
   

Inhalts-Ende

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