Panik der Linken vor FPÖ-Wahlerfolg muss gigantisch sein


Kickl: „Genauso wenig ist es überraschend, dass der Falter

gern dazu bereit ist, parteipolitische Drecksarbeit in Form

von Rufmordkampagnen im Vorfeld der Wahlen zu leisten.“

„Die Panik der SPÖ und all jener die an ihrem Futtertrog hängen, dass in Wien am 11.10.
die  Tage  ihrer  Mehrheit im Rathaus gezählt sind und die FPÖ das rote Netzwerk im Rat-
haus  und  der  Stadt  endlich  eingehend  durchforstet,  muss gigantisch sein“,  sagte der
freiheitliche Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl. Da den roten Strategen inhaltlich keine
Antworten  auf die richtige Politik der FPÖ einfalle,  werde kurzerhand der linke Falter als
„Zentralorgan  für Vernaderung und gezielter Desinformation“,  mit dem Ziel Beschmutz-
ung der FPÖ, aktiviert“, so Kickl in einer Reaktion auf den Falter.
„Das Spiel sei leicht durchschaubar, zumal die SPÖ im vermeintlich internen Kreis der Wiener
Wahlkampfführung  ja  offen  über  ihre  Strategien  spreche und in den Wien-Wahlkampf der
Genossen  diesmal  ja federführend Spezialisten in Sachen Schmutzkübelkampagnen einge-
bunden seien“, so Kickl.
„Ich  halte  um  der  lieben Sachlichkeit Willen für alle an Fakten Interessierten zum wieder-
holten Mal fest,  dass kein einziger Funktionär oder Mitarbeiter der FPÖ im Zusammenhang
mit  Ermittlungen  gegen  die  Agentur  Ideenschmiede  von der zuständigen Staatsanwalt-
schaft  als  Beschuldigter  geführt  wird.   Das  gilt natürlich auch für Bundesgeschäftsführer
Weixelbaum“, so Kickl weiter.
„Auch  wenn  es  der  SPÖ und der selbsternannten Anklagebehörde namens Falter nicht
passe,  sei dieses Faktum doch sehr bedeutend.   Denn die Staatsanwaltschaft verfüge ja
längst über alle jene Akten,  Unterlagen sowie Aussagen und habe deren entsprechende
inhaltliche Bewertungen vorgenommen, die jetzt in Einzelteilen, aus dem Zusammenhang
gerissen  und  vom  Falter parteipolitisch umgewertet als angebliche Enthüllung den Weg
in die Öffentlichkeit gefunden hätten“, so Kickl.
„Die linke Gesinnung gleite dabei soweit ins Kommunistische  ab,  dass selbst eine niemals
durchgeführte  Firmengründung,  die mit der Causa gar nichts zu tun habe,  als quasi krimi-
nell hingestellt werde“, so Kickl.
„Es seien also nicht die  Ermittlungsbehörden und die Staatsanwaltschaft,  die irgendjemand
in  der  FPÖ  beschuldigten,  sondern grob gesagt ein paar strafrechtliche Laien,  die sich im
Vorfeld der Wien-Wahl Schmuddelgeschichten gegen die FPÖ zusammen zimmern würden,
die jeder sachlichen Grundlage entbehrten“, betonte Kickl.
„Dass  der  Start dieser medialen Skandalisierungsaktion ausgerechnet in das zeitliche Nahe-
verhältnis  zu  zwei  wichtigen  Wahlgängen  stehe,  bei denen insbesondere die SPÖ für ihre
inländerfeindliche  Politik  mit  einer Wählerwatsche rechnen müsse,  schaffe Klarheit über die
Motive.   Dass Rot und Grün am liebsten Ermittlungsbehörde, Staatsanwaltschaft und Gericht
in ihren jeweiligen Parteizentralen angesiedelt wissen wollen, um im Stil der Inquisition gegen
politisch missliebige Personen vorgehen zu können,  ist ohnehin jedem klar“, so Kickl.
„Genauso  wenig  ist  es überraschend,  dass der Falter gern dazu bereit ist, parteipolitische
Drecksarbeit in Form von Rufmordkampagnen im Vorfeld der Wahlen zu leisten. Diese Vor-
gangsweise verwundere die Kenner der Innenpolitik nicht wirklich, stelle aber dennoch den
handelnden Journalisten ein schlechtes Zeugnis aus“, so Kickl weiter.
„Die FPÖ werde jedenfalls weiter dafür kämpfen, dass Ermittlungen von den zuständigen Be-
hörden  geführt und Prozesse vor den dafür zuständigen Gerichten abgehalten würden und
parteipolitisch motivierte Medienjustiz in Österreich nicht Schule mache“, betonte Kickl.
Auffällig  und  interessant  an der skandalösen  Berichterstattung  sei insbesondere auch der
Aspekt,  dass  sich die Möchtegernankläger nicht dafür interessieren, wer durch Aktenweiter-
gabe  diese  Rufmordkampagne  allererst  ermöglicht habe und sich überdies offenbar zu
keinem Zeitpunkt mit den Hintergründen, Motiven und der Glaubwürdigkeit der sogenannten
Belastungszeugen, deren Aussagen sie gerne auszugsweise zitieren, beschäftigen würden.
„Es liegt der Verdacht nahe, dass dabei Ergebnisse zu Tage kommen könnten, die nicht im
Interesse der Kampagnenbetreiber sind“, so Kickl. (Quelle: APA/OTS)
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2015-07-21

Kriegsgewinnler


Spekulanten sind Gewinner jeder Krise

Als Kriegsgewinnler werden Personen oder Organisationen bezeichnet, welche Notsitua-
tionen in  Kriegszeiten ausnützen,  um überproportional hohen Gewinn zu erwirtschaften.
Das beste  Beispiel zur  Zeit sind jene  Spekulanten die  aus den  Unruhen in  Nordafrika
fette Gewinne erwirtschaften, in dem sie fleißig an der Erdöl-Preisschraube drehen.

Für uns fallen unter den Begriff „Kriegsgewinnler“ aber auch jene Personen oder Organi-

sationen,  welche aus  Naturkatastrophen und  deren Folgen dementsprechende Gewinne
beabsichtigen  und/oder diese  tatsächlich erzielen.  In Folge der schweren Erdbeben und
Tsunamis in  Japan,  sind  im  Land der  aufgehenden  Sonne einige  Reaktorblöcke eines
Atomkraftwerkes explodiert.  Aller Wahrscheinlichkeit nach  tritt auch  radioaktives Material
aus den zerstörten Meilern aus.

Ob  und  wie  weit  eine Gesundheitsschädigung  besteht wissen  wir nicht,  da wir keine
Spezialisten auf  diesem Gebiet  sind.  Die Meldungen  in den Medien sind unterschied-
lich und reichen von harmlos bis lebensgefährlich.

Die Pharmaindustrie nützt ihre Chance

Jedenfalls versucht  die Pharmaindustrie  aus dieser Situation Gewinne zu lukrieren, in
dem sie Kaliumjodid-Tabletten an den Mann, bzw. vorzugsweise an die Kinder bringen
will.  Dabei kommen  ihr die ungenauen Medienmeldungen und die teilweise verständ-
liche Panik unter den Menschen nicht ungelegen.

Allein in  Österreich sind  sechs Millionen  Packungen Kaliumjodid  gelagert und werden

zum Missfallen  der Pharmaindustrie  nicht „konsumiert“.  Also bediente man sich offen-
bar  der  Pädagogen,  um dementsprechendes  Interesse für  Kaliumjodid-Tabletten  zu
wecken.  Denn mit einem  Male wird in  Niederösterreichs Kindergärten folgende Einver-
ständniserklärung an besorgte Eltern ausgegeben.

(Symbolfoto)


Cholera oder Pest?

Erstaunlich ist die Tatsache,  dass die Ausgabe  einer solchen  Einverständniserklärung
zur Tablettenabgabe  erst auf Anweisung  des Gesundheitsministeriums  erfolgen dürfte.
Wer da wohl seine Hände im Spiel hat?  Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt.

Liest man  sich die  Nebenwirkungen dieser  Kaliumjodid-Tabletten  durch,  entsteht  der

reale Eindruck zwischen Cholera und Pest wählen zu können. Jedenfalls dürfte der Phar-
maindustrie die bevorstehende atomare Katastrophe nicht ungelegen kommen, denn die
letzte Schweine- und Vogelgrippe war ein finanzieller Flop.

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2011-03-18
 

Steve Jobs lebt


GASTAUTOREN-BEITRAG

Dem aufgeklärten Infosurfer der sich abseits von dem,  im Printsektor vorherrschenden
boulvardesken Mainstream, sein Allgemeinwissen holt, ist in diesen Tagen wieder ein-
mal Freudig überrascht dass eine für das Weltwissen  fürchterliche Prophezeihung der
unkenden Spekulanten sich nicht erfüllte!

Vorneweg die gute Nachricht Steve Jobs lebt 😉 und wie 🙂

Wie die ganze Welt heute bei der Vorstellung des neuen  Apple Kassenhit I-Pad sehen
konnte, ist der wohl letzte Mohikaner des guten alten Sillikon Valley bei bester Gesund-

heit und genauso voller  Power wie seine neuester Innovationsschub(doppelte Prozes-
sorleistung und 9mal schneller Graphik wooow) der vor Power nur so strotzt!!!


Screen: Salzburger Nachrichten (Vorstellung des neuen I-Pad)

ERSTAUNLICHE KOMBINATIONSGABE 😉

Doch Moment wie hiess es doch so  bessorgniserregend in den Gazetten der letzten
Wochen, die schon Ablaufdaten von transplantierten Organen prognostizierten?  :(((
Der „NachRufende“ STANDARD „Artikel“ vom 18. Jänner 2011

Der immerhin noch besorgte „Artikel“ in  ÖSTERREICH vom  2. März 2011! Ja da war

der Grabstein  doch irgendwie  schon gemeisselt,  oder??  Gefühlsmässig halt!!! Hier
wird die verselbstständigte Prophezeihung des Boulevard zum  Lückenfüller für jede
Jahreszeit !

Mein Sommervorschlag wäre ja:

„WOCHENLANGE HITZEWELLE AN DER WESTKÜSTE DER USA!
MENSCHEN IN PANIK111
TROCKNET JETZT STEVE JOBS IMPLANTAT AUS?“

Und jetzt mal ehrlich wer von uns ist nicht auf den Zug beim surfen aufgesprungen

und hat seine Lebenszeit mit diesem Hollywood Gschicht´l verschwendet?

Darüber glaube sollte ich kurz einen Moment nachdenken ;))

Ihr Chris Lorre

2011-03-03
 

Der Tod eines Kindes TEIL 2

 

Langsam kommt Licht ins Dunkel

Wie wir gestern berichtet haben, wurde ein 14-Jähriger bei einem Einbruch in einen
Merkur-Markt in Krems durch eine Polizeikugel getötet. Sein 16-Jähriger Kumpane
wurde durch die feuernden Polizisten ebenfalls schwer verletzt.

Wir haben uns schon im gestrigen Beitrag kritisch dazu geäussert, ein unbewaffnetes
Kind zu erschiessen, weil es bei einem Einbruch erwischt wird. War gestern noch ein
-iges unklar was die Situation am Tatort betraf, kommt allmählich Licht in die Sache.


Tatverdächtiger einvernommen

Der 16-Jährige, der mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital liegt, konnte heute
erstmals einvernommen werden. Er gab an, dass ihnen die Polizeibeamten auf der
Flucht nachgeschossen haben.

Diese Aussage deckt sich auch mit dem Obduktionsergebniss. Der 14-Jährige wurde

durch einen Schuss in den Rücken getötet. Haben wir gestern noch von einem wahl-
losen Abfeuern der Polizeipistolen, von den in Angst und Panik versetzten Beamten
gesprochen, schaut es jetzt fast so aus, als ob die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Keine Notwehrsituation

Nach unserer Meinung liegt hier keine Notwehr mehr vor, auch wenn sich die „er-
fahrenen“ Beamten noch so fürchteten, nachdem sie  ohne Taschenlampen ein
stockfinsteres Objekt betreten haben.

Lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch ist nur im Falle gerechtfertigter Notwehr
gestattet. Diese gesetzliche Bestimmung hat auch für diese zwei Polizeibeamten
gegolten, die offensichtlich beim Abfeuern ihrer Waffen keine Ahnung gehabt haben
dürften, was eigentlich Notwehrrecht ist.

Einem flüchtenden Einbrecher nachzuschiessen ist keine Notwehr mehr. Bei diesem
Vortrag dürften die beiden Beamten in der Polizeischule gefehlt haben.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm

Beamte noch immer nicht einvernommen

Erstaunlich ist auch, dass die beiden Polizisten noch immer nicht einvernommen
werden konnten. Wahrscheinlich sind sie psychisch derart am Boden zerstört, dass
sie noch zu keiner Aussage fähig sind.

Wer das glaubt wird selig. Es hat eher den Anschein, dass die Obduktion und die
Aussage des Mittatverdächtigen abgewartet wurde, bevor die beiden Beamten ihren
Bericht schreiben. Wäre doch peinlich, wenn sich die schriftliche Aussage nicht
mit den ermittelnden Tatsachen decken würde.

Untersuchungshaft

Erstaunlich ist auch, dass über den 16-Jährigen die Untersuchungshaft verhängt
wurde. Er hat nämlich die Tat zugegeben und daher fällt die Verdunkelungsgefahr
weg. Auch Tatwiederholungs- und Fluchtgefahr werden kaum vorliegen, den er liegt
mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital.

Maulkorb ?

Alle Gründe die eine Untersuchungshaft rechtfertigen liegen nicht mehr vor. Da könnte
man doch auf die Idee kommen, dass diese ausschliesslich dazu dient, dass sich der
Bursche mit niemanden (z.B. Presse) über den Vorfall unterhalten kann.

Kein Mitleid mit Einbrecher

Wir möchten festhalten, dass wir mit Einbrecher kein Mitleid haben und die beiden
Burschen möglicherweise völlig auf die schiefe Bahn geraten wären. Das rechtfertigt
jedoch keinenfalls, ihnen bereits auf der angetretenen Flucht nachzuschiessen.

Aufklärung oder Vertuschung ?

Man darf gespannt sein welchen Ausgang diese Angelegenheit nimmt und ob eine
objektive Aufklärung stattfinden wird. Wir glauben aber eher, dass man versuchen
wird, das Ganze unter den Teppich zu kehren und für die betroffenen Polizisten
keine Konsequenzen entstehen werden.

Stauni

   
2009-08-06
  

Der Tod eines Kindes

 

Der Einbruch

Ein 14- und ein 16-jähriger sind heute in den Morgenstunden, in einen Merkur Markt
eingestiegen, um einen Einbruch zu verüben. Dabei lösten sie den stillen Alarm aus
und eine Funkstreife wurde zum Tatort beordert.

Wie in einigen Radio- und Pressemeldungen verlautbart wurde, sei es im Supermarkt
zu einem Schusswechsel gekommen, wobei der 14-jährige tödlich und der 16-jährige
an beiden Oberschenkel verletzt wurde.

Das mit dem Schusswechsel kann nicht stimmen, den für diesen hätten die Täter eben-
falls feuern müssen. Fakt ist inzwischen, dass nur von den beiden Polizeibeamten
Schüsse auf die Kinder abgegeben wurden.

Staatsanwaltschaft hüllt sich in Schweigen

Laut der Kremser Staatsanwaltschaft waren beide bereits amtsbekannt, hatten aber
keine Schusswaffen bei sich geführt. Sonst war bei der Pressekonferenz in Sankt
Pölten nichts weiteres zu erfahren.

Nach Aussage eines Sprechers des Landespolizeikommando Niederösterreich, habe es
sich um zwei erfahrene Beamte gehandelt. Diese seien bei der Kontrolle des Objekts in

völliger Dunkelheit, plötzlich in Kontakt mit den Tätern gekommen.

High Noon im Merkur-Markt

Die Tatverdächtigen, die sich in einer Nische des Fleischlagerraumes versteckten,
waren laut Aussage der Beamten mit einem Schraubenzieher und einer Gartenharke
bewaffnet gewesen. Daraufhin eröffneten die Beamten das Feuer.

Der 14-jährige wurde in die Brust und der 16-jährige in beide Oberschenkel getroffen

Beide Beamte hatten gefeuert, wer getroffen hat weiss man zur Zeit noch nicht. Auch
wisse man noch nicht, wieviele Schüsse abgegeben wurden.
Was auf jeden Fall feststeht ist, dass der Jüngere im Krankenhaus an seiner Schuss-
verletzung verstarb.

Zahlreiche Widersprüche

Für uns ergeben sich jedoch einige Ungereimtheiten in dieser traurigen Angelegen-
heit. Zwei „erfahrene“ Beamte sind nicht in der Lage, bei einer Kontrolle eine Taschen-
lampe mit sich zu führen. Sie tappen in völliger Dunkelheit in einem Supermarkt umher,
bei dem ein Einbruchsalarm ausgelöst wurde.

Obwohl die beiden Kinder in einer Nische versteckt waren und es völlig dunkel war,
konnten die Beamten einen Schraubenzieher und eine Gartenharke ausmachen. Durch
diese beiden Gegenstände haben sie sich offenbar so bedroht gefühlt, dass sie
wahllos das Feuer eröffneten.

Wahllos oder gezielt geschossen ?

Von gezielten Schüssen kann ja wohl nicht die Rede sein, dass beweist die Kugel
in der Brust des 14-jährigen. Man darf gespannt sein, was die Obduktion ergibt und
vorallem aus welcher Entfernung geschossen wurde.

Das jetzt die „Amtsbekanntheit“ der beiden Kinder quasi als „Alibi“ herhalten soll
um einen Schusswaffengebrauch zu rechtfertigen, ist eigentlich ein starkes Stück.
Es ist schon klar, dass bei den beiden Beamten der Adrinalinspiegel hoch gewesen
sein muss, als sie den Supermarkt durchsuchten.

Angst vor Kinder

Das sich aber zwei „erfahrene“ Beamte vor zwei Kindern derart fürchten und auf diese
zu schiessen beginnen,  ist schon erstaunlich. Wenn die Polizisten schon derart von Angst
und Panik befallen waren, hätte es auch genügt einen Warnschuss in die Decke abzu-
feuern und die beiden Kids hätten sich wahrscheinlich in die Hose gemacht.

Wie hätten die zwei Polizisten eigentlich gehandelt, wenn sie einer Ostblock-Einbrecher-

bande gegenüber gestanden wären.

Polizisten in psychologischer Betreuung

Ist schon klar, dass die beiden Burschen nicht gerade der hoffnungsvollste Nachwuchs waren,
aber sie deswegen gleich niederzuschiessen entbehrt jeder Verhältnissmäßigkeit.

Die Beamten seien psychisch schwer beeinträchtigt, hieß es bei der Pressekonferenz.
Wie wird es wohl den Eltern der beiden Kinder gehen? Es wird in diesem Fall Untersuch-

ungen geben, aber wir glauben nicht dass dabei etwas herausschauen wird.

Sonderbehandlung für Beamte

In Österreich ist es leider Brauch, Beamte bis zum „gehtnichtmehr“ zu decken, was
ja auch vergangene Fälle bewiesen haben. Nur wenn es gar nicht mehr anders geht,
werden für begangene Straftaten minimale Strafen verhängt, für die ein „Normalbürger“
ordentlich „brummen“ müßte.

Wie würde es Ihnen ergehen ?

Zum Abschluss einen kleinen Gedankenanstoss. Stellen Sie sich vor, Sie würden in
Ihrem Haus, Garten oder Wohnung, ein 14-jähriges unbewaffnetes Kind erschiessen,
nur weil er bei Ihnen eingebrochen ist.

Wir glauben nicht das man um Sie besorgt wäre und Ihnen psychologische Betreuung
angedeihen liesse. Wir denken eher, dass Sie die volle Härte des Gesetzes treffen

würde.   

Stauni

  
2009-08-05
   

Inhalts-Ende

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