Bereits 46(!) Mal, großteils einschlägig vorbestraft
Dass ein Wiederholungstäter, der schon 46(!) Mal einschlägig vorbestraft ist und sich nur
wenige Tage nach seiner vorzeitigen Haftentlassung wieder an zwei Buben vergangen hat,
nun zu sieben Jahren Haft verurteilt worden ist und zusätzlich in eine Anstalt für geistig
abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde, ist prinzipiell zu begrüßen.
Leider zeigt dieser Fall aber auch klar auf, dass Österreich unter rot-schwarzer Regierungs-
verantwortung zu einem Paradies für Pädophile geworden ist. Auch bedeutet dieses Urteil
keinesfalls, dass der Sexualstraftäter nun auch tatsächlich zeitlich unbegrenzt in einer
Sonderanstalt festgehalten wird.
Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass der Täter bereits 2007 in eine solche Anstalt
eingewiesen worden ist. Trotz negativer Stellungnahme der „BEST“ – Begutachtungs- und
Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter, ist der Mann am 21. Dezember vorigen
Jahres entlassen worden.
So hat einer der Gutachter gemeint, eine vorzeitige Entlassung sei durchaus gerechtfertigt,
da es auf den Freigängen zu keinerlei Zwischenfällen gekommen ist. Der zweite Gutachter
hielt den Mann für gefährlich. Dennoch kam der Mann frei. Bereits sechs Tage später
nahm er geschlechtliche Handlungen an zwei Buben vor.
Hier zeigt sich einmal mehr, dass nach wie vor im Zweifel für den Täter- und gegen den
Opferschutz entschieden wird. Dass die Opfer ihr ganzes Leben sowohl unter den psych-
ischen als auch physischen Folgen des Erlebten leiden werden, scheinen die Gutachter und
Gerichte, die Pädophile und Sexualtäter mit ihren milden Urteilen meist in die Freiheit ent-
lassen, nicht zu bedenken.
*****
2013-03-26
Kriminalitäts-Nebenschauplätze
Dieses Online-Magazin berichtet immer wieder über Ereignisse, die in den großen Medien
aus welchen Gründen auch immer, keinerlei oder keine besondere Beachtung finden. So
fand zum Beispiel am 18. Februar 2011, ein Raubüberfall auf einen 14-jährigen Schüler
statt. Gegen 20:30 Uhr bedrohten drei Männer, vermutlich afrikanischer Herkunft, den
Schüler in der in der U-Bahn-Station Kagran und zwangen ihn zur Herausgabe von 40,-
Euro.

Fotos: Bundespolizeidirektion Wien
Nach der Tat suchten die Täter ihr Heil in der Flucht und konnten bis dato noch nicht aus-
geforscht werden. Das Landeskriminalamt Wien hofft nun mit der Veröffentlichung der
Fotos auf Mithilfe der Bevölkerung. Zweckdienliche Hinweise werden an die Polizei unter
der Rufnummer 01/31310 DW 67210 oder 67800 erbeten.
Ob die mutmaßlichen Täter In- oder Ausländer sind, kann aus den Fotos nicht geschlos-
sen werden. Immerhin könnte es sich ja um Österreicher mit Migrationshintergrund
handeln. Allerdings bringt uns dieser Zweifel zum nächsten Punkt unseres Beitrags.
Österreicher(innen) werden zum Umdenken gezwungen
Den Österreicher(innen) kann wohl kaum nachgesagt werden, dass sie nicht hilfsbereit
wären. Wie durch die Ungarn- CSSR- und Ex-Jugoslawienkrise einwandfrei bewiesen
werden kann, haben Herr und Frau Österreicher das Herz auf dem rechten Fleck. Aller-
dings kann der hilfsbereiteste Mensch zum Umdenken gezwungen werden, wenn ihm
permanent Asylbetrüger und Kriminelle als hilfsbedürftige Menschen aufs Auge gedrückt
werden.
Offenbar hat es sich schon in aller Herren Länder herumgesprochen, dass Österreich seit
einigen Jahren ein Paradis für diese Asylbetrüger und auch für kriminelle ausländische
Subjekte ist. Zwar wird diese Tatsache von den Gutmenschen und diversen Flüchtlings-
hilfsvereinen heftig bestritten, da sie der Realität offenbar nicht ins Gesicht sehen wollen.
Die Realität spricht Bände
Diese Realität spiegelt sich nämlich in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung
wieder. Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Herbert, Mayerhofer und weitere Ab-
geordnete hatten nämlich am 22. Dezember 2010, unter der Zahl 7299/J eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Fremdenkriminalität 2010“ an die Präsidentin des
Nationalrats gerichtet und folgende Antwort erhalten.

Diese Auswertung müsste eigentlich auch den Gutmenschen die Augen öffnen und wenn
nicht, scheint bei diesen Hopfen und Malz verloren zu sein. Wir können nur hoffen, dass
der Grün-Abgeordnete Dieter Brosz, in unserem Beitrag und/oder in der parlamentarischen
Anfragebeantwortung keine Verhetzung ortet. Diese sind nämlich kein Witz, sondern bittere
Realität.
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2011-03-20
Gastautoren-Beitrag
Zum Jahresausklang möchte ich den Leser(innen) dieses Online-Magazins noch
ein Gedicht präsentieren. Dieses soll dazu anregen darüber nachzudenken, wie
blöd eigentlich jeder ist, der in diesem Land arbeitet und brav seine Steuern bezahlt.
Brief eines Türken an seine Frau.
Sulaika, meine liebe Frau,
ich nix mehr arbeiten am Bau,
auch viel Kollega schon entlassen,
Polier sagt nix mehr Geld in Kassen,
doch du nix denken, das sein schlimm,
ich wissen wie zu Geld ich kimm,
der Allah hat mich nicht verdammt,
hat mich geschickt zu Arbeitsamt.
Die Arbeitsamt ist grosser Tempel,
zeig ich Papier her, machen Stempel.
Ungläubiger gibt viele Blauen,
ich Muselmann erst ganz blöd schauen.
Es scheint hier alles wie verhext,
ich brauch nur schlafen, Konto wächst.
Zahlt Arbeitsamt fuer fünfzehn Kinder,
noch vieles Geld bis nächsten Winter.
Ich bin nun schon 3 Jahre fort,
hast du gemacht noch Kinder dort?
Ist ganz egal, wer Vater is‘,
ein jedes Baby bringt mehr Kies.
Sooft du Rock hebst, froh und munter,
geht Lohn hinauf und Steuer runter.
Ich sein bald reich als wie ein Scheich,
Allah sei mit Österreich.
Heut Zahnarzt sagen, ganz gewiss,
bis morgen hab ich neu Gebiss,
vielleicht, wenn Allahs Wille,
ich nächste Woche neue Brille.
In Österreich leben macht viel Spass,
weil alles zahlt die Krankenkass!
Wenn Ostern Oma kommt, will sehn,
dass Oma kriegt auch scheene Zähn.
In Österreich, dem Paradies,
hat jeder eigenes Gebiss.
Hast du Sulaika, Zelt geflickt,
von vielen Geld was ich geschickt?
Halt Einsamkeit noch bissl aus,
dann bring ich Geld und baue Haus,
vermiete Zelt um Türkenpfunde,
an christliche Touristenhunde,
die sich im Wüstensande aalen
und sich erholn vom steuerzahlen.
Und nun ich machen Briefe Schluss
und sende dir ganz viele Gruss,
bleib du gesund und grüss die Lieben,
sag Papa hat lang Brief geschrieben,
aus wunderbarstem Land der Welt,
wo man für Faulheit kriegt noch Geld!
Wenn Vertrag ist aus, dann krieg ich Rent
und Steuerzahler brennt.
Noch einmal lass ich grüssen euch
und Allah sei mit Österreich!
Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht
Daniel Kreuzer
2010-12-30
Kavaliersdelikt?
Verfolgt man die Gerichtsurteile die gegen Pädofile in letzter Zeit verhängt wurden,
könnte man zur Ansicht kommen, der sexuelle Missbrauch von Kindern oder der Besitz
von kinderpornografischen Material, ist in Österreich ein Kavaliersdelikt.
Es waren ja nur die Nichten
Einige Beispiele die sich in jüngster Zeit ereignet haben. Da missbraucht ein „37-jähriger
Akademiker“ seine sieben- und achtjährige Nichten und erhält dafür 2,5 Jahre Haft, davon
muss er aber nur 3 Monate sitzen, denn der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.
Erstaunliches OGH-Urteil
Ein Schulwart begrapscht 26(!) sechsjährige Volksschülerinnen am Gesäß und wird zu
2 Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt verurteilt. Er muss für den sexuellen Missbrauch
an Kleinkindern, lediglich 8 Monate in den Bau.
Der Schulwart beruft gegen dieses Urteil beim OGH und dieser verringert die Strafe um
zwei Monate, weil die Höchstrichter zur Ansicht kamen, dass ein Begrapschen am Gesäß
kein sexueller Missbrauch sei.
Was hätte der Mann nach Ansicht der OGH-Richter tun müssen, um den Tatbestand eines
sexuellen Missbrauches zu erfüllen? Wenigstens saß der umtriebige Schulwart seine acht
Monate in der U-Haft ab.
Dem OGH-Urteil nach, hat er allerdings um zwei Monate zu lange in der Haft verbracht.
Na hoffentlich bekommt der „arme Mann“ wenigstens eine Haftentschädigung dafür.
Tiefer geht es kaum
Und weiter geht es im bunten Reigen des Pädofilen-Karussells. Wie der heutigen Kronen
Zeitung zu entnehmen ist, besaß ein 32-jähriger Kärntner, „Hunderttausende“ Miss-
brauchsfotos. Auf diesen waren die abartigsten Darstellungen mit Kindern abgebildet.
Wer nun glaubt, dass es dafür eine saftige Strafe gegeben hat, der irrt gewaltig. Der Mann
wurde sieben Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe verurteilt. Was sich der Richter
wohl bei seiner Urteilsfindung gedacht haben mag?
Polizeiaktionen wofür?
Da fragen wir uns, warum es Aktionen wie „Sledge Hammer“ und „Geisterwald“ überhaupt
gegeben hat. Da ermitteln Beamte im Abschaum der Menschheit und versuchen diese
Perverslinge aus dem Verkehr zu ziehen.
Für alle diese Polizeibeamte ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn dann ein Richter ein derart
erstaunliches Verständnis für den Täter aufbringt. Denn anders sind solche Urteile nicht
zu erklären.
Klingt wie ein Witz
Da klingt es wie eine Verhöhnung, wenn die Justizministerin Bandion-Ortner lautstark
ankündigt, dass sie den Kampf gegen die Kinderpornografie verschärfen will. Vielleicht
wäre es angebracht, wenn sie vorerst mit den Richtern ein ernstes Wort sprechen würde.
Die bei der letzten Polizeiaktion „Geisterwald“ verhafteten und inhaftierten drei Österreicher,
müssen sich vermutlich nicht wirklich Sorgen um ihre Zukunft machen. Sie haben ja „nur
kinderpornografisches Material“ besessen und kein Auto gestohlen.
Stauni
2009-10-06
Erstaunliches Gerichtsurteil
Im Gerichtsteil der heutigen Kronen Zeitung ist ein erstaunliches Urteil veröffentlicht.
Während Politiker lautstark nach einer Strafverschärfung für Kinderschänder rufen, scheint
dies den Richter, der diesen Prozess geleitet hat, nicht besonders zu interessieren.
Wohngemeinschaft
Was war passiert? Ein 37-jähriger Akademiker lebte mit seiner Frau, den beiden Töchtern,
sowie mit der Familie seiner Schwägerin in einem Haus. In dieser Wohngemeinschaft lebten
auch die beiden Töchter (sieben und acht Jahre alt) der Schwägerin.
Sexuelle Erregung
Seine beiden Nichten dürften den offensichtlich pädofil veranlagten Mann sexuell erregt
haben, den es kam zu „Streicheleinheiten“ und „Befummelungen“.
Vor Gericht gab er an, dass er sich nicht mehr so genau erinnern könne, was wirklich pas-
siert sei.
Gedächtnislücken
Es könne schon möglich sein, dass seine Hand irrtümlich unter die Höschen der Mädchen
gerutscht sei. Das dabei seine Finger in den Scheiden der Kleinen gelandet sind, könne er
sich nicht mehr erinnern.
Mit den Töchtern nie
Aber der Oberhammer kommt mit seiner perversen Rechtfertigung. Diese „Probleme“ habe
es nur mit seinen Nichten gegeben, seine Töchter habe er niemals begrapscht.
Vielleicht sah dies der Richter als Milderungsgrund und verhängte ein Urteil, dass die Herzen
der Kinderschänder vor Freude höher schlagen lassen wird.
Ein Herz für Pädofile
Da verhängt der Richter über diesen Mann, 2,5 Jahre Haft und davon lediglich drei(!)
Monate unbedingt. Das heisst im Klartext, für den sexuellen Missbrauch von zwei kleinen
Mädchen, braucht er lediglich drei Monate zu sitzen.
Ein Autodieb der zwei Autos stiehlt, wird in etwa mit dem selben Strafausmaß zu rechnen
haben, nämlich mindestens drei Monate unbedingt.
Stauni
2009-07-24
Frau wegen Stalking verurteilt
Am Wiener Straflandesgericht ist eine Frau zu sieben Monaten Haft, davon eines
unbedingt (das sass sie in U-Haft ab), verurteilt worden. Sie hatte seit Jahren einen
Priester „gestalkt“.
„Meine Mandantin ist sehr religiös. Der Pfarrer ist für sie eine religiöse Identifikationsfigur
gewesen“, so Verteidigerin Astrid Wagner.
Was versteht der Gesetzgeber unter Stalking ?
Beharrliche Verfolgung
§ 107a (Abs 1) StGB
Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer
Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen
Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie
bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
aufzunehmen.
(3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person
zu verfolgen.
Die Frau soll seit Jahren die Lebensführung des Priesters auf unzumutbare Weise
beeinträchtigt haben, indem sie ihm in der Pfarre „belagerte“, mit Geschenken überhäufte
und angeblich seine Gottesdienste störte.
Männerdelikt
Der Prozess erregte deswegen Aufsehen, weil diesmal ein Frau vor Gericht stand.
Normalerweise ist es umgekehrt, da stehen Männer vor Gericht, welche die Lebens-
führung einer Frau in unzumutbarer Weise beeinträchtigt haben.
Religionswahn ?
Gerichtspsychiaterin Dr. Sigrun Roßmanith bescheinigte der Angeklagten eine schwere
Persönlichkeitsstörung und eine erhebliche Minderung der Impulskontrolle.
Allerdings sei die Zurechnungsfähigkeit gegeben.
Doch in diesem Punkt stört uns einiges. Sind es nicht gerade die Religionsgemein-
schaften, die den Leuten Illusionen verkaufen ? Das ewige Paradis, die Erlösung, den
Messias udgl. mehr.
Es sind die Vertreter dieser Religionsgemeinschaften die diese Illusionen predigen.
Auch wenn der Frau „Zurechnungsfähigkeit“ bescheinigt wurde, ist es nicht auszu-
schliessen, dass der Pfarrer für sie eine „religiöse Identifikationsfigur“ gewesen ist.
Keine Vergebung
Erstaunlich ist auch, dass gerade ein Pfarrer dessen Predigen beinhalten, dass man
Sündern vergeben und verzeihen soll, diesen Sünder ins Gefängnis stecken lässt.
Nicht weil dieser gestohlen, geraubt oder gemordet hat, sondern nur weil dieser
Sünder vielleicht etwas zu viel Liebe von sich gegeben hat.
Hätte es im alten Rom dieses „Stalking-Gesetz“ gegeben und Jesus seine fanatischen
Anhänger danach angezeigt, gebe es heute keine Kirche.
Stauni
2009-03-07