FPÖ – Schnedlitz zu SPÖ-Babler: „Kraftlos, mutlos und freundet sich schon mit der Opposition an!“

"Ob Klimareligion, illegale Masseneinwanderung oder marxistische Leistungsfeindlichkeit – die SPÖ verrät die eigene Bevölkerung überall"

Als „marxistische Märchenstunde des unbeliebtesten Politikers Österreichs“ hat FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz den gestrigen Auftritt von SPÖ-Chef und Vizekanzler Andreas Babler im ORF-„Sommergespräch“ bezeichnet: „Die Menschen haben die Nase voll von dieser Politik des Verrats. Sie strafen die SPÖ mit ihrem Vertrauensentzug völlig zu Recht ab und machen sie zur Kleinpartei, die sie unter diesem Vorsitzenden verdient zu sein. Jeder einzelne Satz dieses Systempolitikers hat gezeigt, wie wichtig eine rot-weiß-rote Wende für unsere Heimat mit der FPÖ und einem Volkskanzler Herbert Kickl ist, damit wieder Vernunft regiert. Da passt es dazu, dass sich Babler schon Gedanken darüber macht, welche Figur er in der Opposition machen würde. Man merkt, er hat mit dem Projekt bereits abgeschlossen“, so Schnedlitz.

Bablers Jubel über das geplante Klimagesetz entlarve dessen wirtschafts- und wohlstandsfeindliche Haltung. „Mit diesem Gesetz begehen SPÖ, ÖVP und NEOS einen Frontalangriff auf unsere Industrie, auf unsere Unternehmen, auf die Arbeitnehmer und auf den Wohlstand im ganzen Land. Während die Menschen nicht mehr wissen, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen, feiert Babler die Zerstörung der wirtschaftlichen Grundlagen unseres Landes, verbrennt 600.000 Euro Steuergeld für eine ekelhafte Urin-Show und verreist allein zwischen Jänner und März dieses Jahres 50.000 Euro. Das alles ist an ideologischer Verbohrtheit nicht zu überbieten“, kritisierte Schnedlitz und weiter: „Allen Ernstes will er den Menschen weismachen, dass es in Österreich weniger heiß wird oder es weniger Starkregen gibt, wenn unsere Wirtschaft auf dem Altar der Klimareligion geopfert wird und das Leben für die Menschen unleistbar wird. Eine Deindustrialisierungs- und Verarmungsstrategie, wie sie diese Verlierer-Ampel gegen die Österreicher fährt, ändert das Weltklima nicht!“

Auch bei den Bereichen Pensionen und Gesundheitssystem habe der SPÖ-Vizekanzler seine „geballte Inkompetenz“ unter Beweis gestellt und versucht, diese mit Heuchelei zu kaschieren. „Die Pensionisten haben die Babler-Sozialisten mit Pensionskürzungen verraten und auch ihr ‚Nein‘ zur Anhebung des Pensionsantrittsalters ist nicht einen Cent wert – immerhin haben sie in der Regierung dem sogenannten Nachhaltigkeitsmechanismus zugestimmt! Genauso ist die PRIKRAF-Forderung Bablers nur eine Nebelgranate, um von den wahren Ursachen der ‚Zwei-Klassen-Medizin‘ im Land abzulenken, vor allem von der unkontrollierten Masseneinwanderung, die unser Gesundheits- und Sozialsystem an den Rand des Zusammenbruchs bringt. Der rote Obermarxist will 200 Millionen umverteilen, während Milliarden für illegale Einwanderer und die Asylindustrie aus dem Fenster geworfen werden. Das ist eine Verhöhnung jedes einzelnen Patienten, der monatelang auf einen Arzttermin wartet.“

Nicht neu sei Bablers Gerede von „Menschlichkeit und Ordnung“ in der Asylpolitik, mit der er „sein ideologisches Glaubensbekenntnis zur naiven Willkommenskultur und Multikulti“ erneuert habe. „Die illegale Masseneinwanderung unter dem Asyl-Deckmantel ist das genaue Gegenteil von Ordnung: nämlich Chaos im eigenen Land. Es hat auch nichts mit ‚Menschlichkeit‘ zu tun, wenn die Kriminalität explodiert, Massenvergewaltigungen im Wochentakt begangen werden und sich Frauen und Mädchen oft nachts nicht mehr alleine auf die Straße trauen! ‚Festung Österreich‘ muss es hier heißen!“, führte der freiheitliche Generalsekretär weiter aus und resümierte: „Babler hat keine neuen Ideen mehr und begnügt sich mit dem Herunterspielen seiner alten Placebo-Platte. Kraftlos, mutlos, man spürt, dass Babler selbst weiß, es geht bereits wieder dem Ende seiner politischen Reise zu“, so Schnedlitz abschließend.

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FPÖ – Belakowitsch „Regierungs-Raubzug gegen Pensionisten & Kleinverdiener stoppen!“

Während für Asyl, NGOs und EU-Wahnsinn Milliarden verschleudert werden, sollen Leistungsträger zahlen –Pensionisten-Volksbegehren bietet Schutz

Als „zynische Verarmungsstrategie gegen die eigene Bevölkerung“ bezeichnete heute die FPÖ-Sprecherin für Arbeit und Soziales, NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch, die Pläne der Verliererkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS. Die jüngsten Angriffe auf Kleinverdiener durch die Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und die angekündigten Pensionskürzungen seien ein weiterer Beweis für die totale Realitätsverweigerung der Regierung.

Die Ankündigung von NEOS-Chefin Meinl-Reisinger, die Pensionsanpassungen unter der Inflationsrate zu halten, ist ein Verrat an jener Generation, die unser Land aufgebaut hat. Während diese Verlierer-Koalition Milliarden für sinnlose EU-Projekte, dubiose NGOs und die Massenzuwanderung zum Fenster hinauswirft, sollen ausgerechnet unsere Pensionisten die Zeche zahlen. Das ist ein Anschlag auf das Leistungsprinzip und eine Politik der sozialen Kälte, die wir Freiheitliche niemals akzeptieren werden!“, kritisierte Belakowitsch scharf.

Auch dort, wo die Regierung vorgebe zu entlasten, würden bürokratische Hürden die Menschen schikanieren. Als „zutiefst ungerecht“ wertete die freiheitliche Sozialsprecherin die willkürliche Festlegung der Zuverdienstgrenze für Pensionisten auf 40 Beitragsjahre: „Was ist mit einer Frau, die wegen der Kindererziehung nicht auf 40 Jahre kommt? Oder mit der Tochter, die jahrelang ihre Mutter zuhause pflegte? Sie alle werden von dieser Regierung als Pensionisten zweiter Klasse behandelt. Das ist eine Politik der sozialen Ungleichheit, die wir auf das Schärfste ablehnen!“

Die FPÖ werde diesem Treiben aber nicht tatenlos zusehen. „Wir sind die einzige Kraft, die konsequent an der Seite unserer Leistungsträger steht. Genau deshalb haben wir das Pensionisten-Volksbegehren ins Leben gerufen. Wir fordern eine faire Pensionsanpassung, die sich an der vollen Inflationsrate orientiert, und ein Ende der finanziellen Schikanen für unsere Pensionisten“, so Belakowitsch, die alle Bürger aufrief, das Volksbegehren auf www.pensionisten-volksbegehren.at zu unterstützen.

Abschließend hielt Belakowitsch fest: „Dieser Raubzug gegen die eigene Bevölkerung muss ein Ende haben. Ob bei den Pensionen, den explodierenden Kosten oder der Zerstörung unseres Wirtschaftsstandorts – die Systemparteien von ÖVP, SPÖ und NEOS beweisen tagtäglich, dass sie nicht für, sondern gegen die Österreicher regieren. Es ist höchste Zeit für eine Wende, bevor es zu spät ist!“

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SVS will Prothese für Salzburger Trafikantin nicht bezahlen

Unternehmerin braucht Zweitprothese, um ihren Beruf auszuüben

Nach einer schweren Durchblutungsstörung musste Sonja A. der linke Unterschenkel abgenommen werden. Seitdem ist sie auf Prothesen angewiesen – was aber nicht bedeutet, dass Sonja A. in Berufsunfähigkeitspension gehen will: Im Gegenteil, sie hat sich selbständig gemacht und eine Trafik in Salzburg übernommen. Das bedeutet, dass sie viel stehen und gehen muss. Um Schmerzen durch Druckstellen zu vermeiden, wechselt sie mehrmals täglich zwischen zwei Prothesen. Eine davon muss sie jetzt nach einigen Jahren im Einsatz austauschen – aber die dafür zuständige Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) weigert sich, die Kosten zu übernehmen. Eine Prothese müsse genügen, und wenn die in Reparatur ist, solle Sonja S. eben einen Rollstuhl benutzen oder einen Stehhocker.

SVS setzt Unternehmerin Hürden in den Weg

Aus Sicht von Volksanwalt Bernhard Achitz muss die SVS zahlen: „Das Gesetz sagt, dass Hilfsmittel im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung zu stellen sind. Auch in den Richtlinien der SVS steht, dass in bestimmten Fällen eine Zweitprothese finanziert wird. Ich kann nicht verstehen, warum die SVS einer Unternehmerin, die bis zum Pensionsalter arbeiten will, solche Hürden in den Weg legt. Sie braucht die Zweitprothese aufgrund ihrer medizinischen und beruflichen Situation.“ An ihren Prothesen sind regelmäßig Anpassungen erforderlich, was jedes Mal zwei bis drei Wochen dauert. Ein Rollstuhl ist für sie keine Option, damit kann sie sich in der Trafik nicht bewegen. Auch ein Stehhocker kommt nicht in Frage, da sie nicht lang sitzen soll.

„So sehr ich sie hasse, so sehr liebe ich sie“, sagte Sonja S. in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 25. Oktober: „Die Prothese ist für mich ein Hilfsmittel, aber eigentlich ist es für mich Lebensqualität. Weil damit bin ich mobil, kann mich wieder frei bewegen, kann alleine in die Arbeit, brauche nicht immer Hilfe. Und ja, wie gesagt, ich bin mit Leidenschaft Trafikantin und das kann ich aber nur wirklich ausleben, wenn ich meine Prothesen habe.“

SVS sagt erneute Prüfung zu

Ihre bisherige Zweitprothese hat sie noch aus ihrer Zeit als Angestellte – die damals zuständigen Versicherungen ÖGK und PVA hatten ihr nämlich anstandslos zwei Prothesen bewilligt. Volksanwalt Achitz: „Es freut mich zu hören, dass die SVS den Fall jetzt erneut prüft. Ich hoffe, sie kommt dabei zu einem guten Ergebnis für Sonja S. und bezahlt ihr die Zweitprothese.“

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

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Das System mit den eigenen Waffen geschlagen

Mann fühlt sich als Frau und kann daher 5 Jahre zeitiger in Pension gehen

Ein heutiger Beitrag in der Kronen-Zeitung lässt aufhorchen. Und vor allem führt er diverse Politiker(innen) so richtig vor. Wer auch immer auf die Schnapsidee gekommen ist ein Gesetz zu schaffen, dass sich Männer plötzlich amtlich als Frauen fühlen können (oder auch umgekehrt), bekommt nun die Rechnung präsentiert. Dass auch unter anderem so ein Gesetz das Vertrauen in die Politik nicht gerade fördert, muss nicht unbedingt extra erwähnt werden. Ein findiger Zeitgenosse oder besser politisch korrekt gesagt „Zeitgenossin“ schlägt das System mit den eigenen Waffen. Mal schauen, wie viele tausende  Männer noch auf diese Idee kommen werden. Die Story wäre es an und für sich wert verfilmt zu werden.

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Berufsvertretung geht gegen Mitglieder mit gerichtlicher Exekution vor


Über die Initiative „Wir sind Ärzte und nicht Kammer“

 

DDr. Christian Fiala ist Gynäkologe in Wien. Er hat die Initiative „Wir sind Ärzte und nicht Kammer“ ins Leben gerufen. Die Initiative richtet sich gegen die Zwangsbeiträge zum Wohlfahrtsfond der Ärztekammer.  Die rund 44.000 österreichischen Ärzt(innen) müssen bis zu 18% ihres Einkommens in eine Zusatzpension der Ärztekammer abführen.  Aufgrund der missbräuchlichen Verwaltung des Wohlfahrtsfonds Wien wurden in der Vergangenheit 200 Mio Euro mehr entnommen als einbezahlt wurden.  Die Schuldentilgung wurde dann von folgenden Generationen eingefordert, ohne dass diese eine Leistung dafür erhielten.  Finanziert wird die Initiative gegen die Zwangsmitgliedschaft über eine Fundraising-Kampagne.  Dies ist einer heutigen Presseaussendung der Initiative „Wir sind Ärzte und nicht Kammer“ zu entnehmen.

 

DDr. Christian Fiala, dem demnächst ein Besuch eines Exekutors ins Haus bzw. Ordination stehen könnte, dürfte die Nase gestrichen voll haben und verfasste einen Brief an den Präsidenten der Wiener Ärztekammer.

 

Offener Brief an den Präsidenten der Wiener Ärztekammer:

 

Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Kollege Szekeres,

 

Sie haben ein Rechtsanwaltsbüro damit beauftragt, mich für 29.000€ zu exekutieren, das ist der von Ihnen ungerechtfertigt veranschlagte Höchstbeitrag für das Jahr2012 für den sog. „Wohlfahrtsfonds“.  D.h. meine Berufsvertretung, die ich mit meinen Beiträgen finanziere, schreckt nicht davor zurück, mich – und viele meiner Kollegen- jedes Jahr zu exekutieren, um mir in Zukunft zwangsweise eine Zusatzpension zukommen lassen können, zusätzlich zur staatlichen Pensionsvorsorge!

 

Bis zum Jahr 2012 habe ich, so wie alle ÄrztInnen, jährlich in dieses Zwangssystem eingezahlt, jährlich etwa 2.000€. Dann hat die Ärztekammer behauptet, sie müsse auch alle Einkünfte aus nicht-ärztlicher Tätigkeit und sämtliche dazugehörigen Unterlagen einsehen, wie z.B. die Bilanz meines Ambulatoriums, Mietvertrag der vermieteten Wohnung etc.  Diesen unverhältnismäßigen Eingriff in meine Privatsphäre durch meine Berufsvertretung habe ich abgelehnt.  Nicht zuletzt auch deshalb, weil dann diese sensiblen Daten gemeinsam mit den Einkommen aller Wiener ÄrztInnen skandalös unsicher auf einem Computer einer privaten Firma gelagert werden. Wie der Rechnungshof in seinem kritischen Bericht 2012 festhält, werden dort nicht einmal minimale Sicherheits-Standards eingehalten. Ein Datendiebstahl würde nicht einmal auffallen, weil es offensichtlich keine Protokollierung der Zugriffe gibt.  Darüberhinaus lehnt es die ÄK ab, die Verantwortung und die Schäden eines allfälligen Missbrauchs dieser Daten, die sie von ihren Mitgliedern einfordert, zu übernehmen.

 

Sie haben mir dann willkürlich fast den 10-fachen Betrag – also den maximal zulässigen – vorgeschrieben, weil ich Ihnen diesen Eingriff in mein privates Leben verweigerte. In Ihrer ‚Fürsorge’ um meine Zusatzpension schrecken Sie nun nicht einmal vor einer gerichtlichen Exekution zurück, und nehmen in Kauf, mich in meiner wirtschaftliche Existenz zu gefährden.  Auf diese Weise nehmen Sie mir auch die Möglichkeit, anderweitig für meine Zukunft vorzusorgen als im Rahmen des von Skandalen, Misswirtschaft und Begünstigungen gebeutelten ‚Wohlfahrts’-Fonds. Alles angeblich nur zu meinem Besten.

 

Von mir als Arzt wird zwar erwartet, dass ich Verantwortung für meine Patienten übernehme, aber wenn es um meine eigene Zukunftsvorsorge geht, dann soll ich mich entmündigen lassen?  Für Sie selbst gilt all das ja nicht, weil Sie gleich doppelt von dem Zwangssystem des ‚Wohlfahrts’-fonds befreit sind: als pragmatisierter Arzt und weil Sie und Ihre Funktionärskollegen in der Ärztekammer entschieden haben, dass Ihre Bezüge und Aufwandsentschädigungen ausgenommen sind. Sie selbst haben also offenbar gute Gründe, Ihr eigenes Einkommen nicht in den Wohlfahrtsfonds zu investieren. Das ist absolut nachvollziehbar angesichts der Skandale, Veruntreuungen von über 200 Mio Euro und Vorteilsnahmen, die in den letzten Jahren ans Licht kamen.  Gab es dazu eigentlich je Ermittlungen und unabhängige Untersuchungen? Ich jedenfalls befürchte, dass wir, so wie die jetzige Generation der Pensionisten aufgrund dieser Unregelmäßigkeiten letztlich nur einen Teil des Einbezahlten als ‚Wohlfahrts’-Pension erhalten werden.

 

Lieber Kollege Szekeres, genau das, was Sie als Funktionär für sich selbstverständlich in Anspruch nehmen, möchte ich und tausende KollegInnen auch: selbst entscheiden, wie wir unsere eigene Zukunftsvorsorge gestalten.  Deshalb fordere ich Sie auf, das überholte Zwangssystem des Wohlfahrtsfonds zu beenden und diesen in eine freiwillige private Pensionsvorsorge umzuwandeln.  Der Zeitpunkt scheint ideal dafür, da der Fonds nach Ihren eigenen Worten sehr „gut aufgestellt“ und damit wohl auch konkurrenzfähig ist.  Dann könnte sich die Ärztekammer ihrer eigentlichen Aufgabe widmen: die Interessen der Mitglieder zu vertreten, anstatt diese mit Klagen und Exekutionen zu überhäufen. Das Leben verlangt manchmal mutige Entscheidungen. Aber wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

 

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2018-02-14


Ex-Häftlinge werden ehemaligen Heimkindern bevorzugt


MA40 bezahlt für Ex-Häftling fehlende Versicherungsmonate

Es  ist  nichts  so  fein gesponnen,  um doch nicht eines Tage ans Sonnenlicht zu kommen.  So
auch  die  körperlichen,  seelischen  und  sexuellen   Misshandlungen  von   Kindern in Heimen
des Staates oder von Gemeinden in den 50er und 60er-Jahren. Das Horrorheim der Gemeinde
Wien steht als grausames Musterbeispiel dafür.
Zahlreiche  Jugendliche  musste in derartigen Heimen Zwangs- und Sklavenarbeit verrichten.
Das Perverse dabei war,  dass dies nicht einmal als Ausbildung gewertet wurde. Lohn gab es
keinen  und  vom  „Dienstgeber“  (besserer  Ausdruck  wäre  Ausbeuter)  wurden auch keine
Abgaben zur Sozial- und Pensionsversicherung entrichtet.
Dies  fällt  den  damaligen Heiminsassen heute auf den Kopf.   Fehlende Pensionszeiten müssen
von diesen heute nachgekauft werden. Selbstverständlich muss das aus eigener Tasche bezahlt
werden, denn diesbezügliche Förderungen wurden bis dato immer abgelehnt.   Da haben es Ex-
Häftlinge schon wesentlich besser,  wie es unser stellvertretendes Beispiel beweist.
Herrn XY fehlten auf seine Pension zahlreiche Versicherungsmonate.  Der Grund dafür ist, dass
er  in  dieser  Zeit  im Gefängnis saß.  Also reichte er bei der MA40 um eine Förderung ein.  Was
bei  ehemaligen Heimkindern,  die unbezahlte Sklavenarbeit verrichten mussten unmöglich ist,
ist bei einem Ex-Knacki augenscheinlich eine Selbstverständlichkeit.
Screens: © erstaunlich.at
Da  soll  noch  einmal  wer  sagen,  dass sich Verbrechen in Österreich nicht lohnt!   Dies ist
natürlich  sarkastisch  gemeint,  aber dass Ex-Häftlinge Heimkindern bevorzugt werden, ist
schon mehr als erstaunlich.
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2014-03-08

Adieu, Karl Öllinger


Chronologie der Realität

Der  langjährige  Sozialsprecher  der  Grünen,  Karl Öllinger,  wird  zukünftig  sein  Leben  als
Pensionist  fristen oder sich einen neuen Job suchen müssen. Denn als einziger prominenter
Grüner konnte er keinen Sitz mehr im Hohen Haus ergattern.
Irgendwie muss Öllinger diesen bevorstehenden Abschied geahnt haben, denn er führte übers
Internet  einen  intensiven  Vorzugsstimmenwahlkampf.   Nachfolgend präsentieren wir unserer
Leserschaft  einige  Ausschnitte  des  politischen  Überlebenskampfes des Grünpolitikers.  Alle
Screenshots stammen von seiner Facebook-Seite.
Vorzugsstimme für Karl Ölliger.
Hier freut er sich noch über Zuwächse.
Offenbar ist die Liste schon fast voll,  aber einen Aufruf macht er noch.
Und schon wieder sind Unterstützer(innen) dazugestoßen.
Für die Neuen gibt es sogar einen Videoclip.
Für die Langsamdenker gibt es eine extra Unterweisung.
Aufmunterung für wen?  Spürt da Öllinger schon was?  Also noch-
mals Video ansehen,  bevor´s zu spät ist.  Zu spät –  für wen?
Hier ist Öllinger der Überzeugung, dass sich sein Vorzugsstimmen-
wahlkampf gelohnt hat und fast nichts mehr schief gehen kann.

Böses Erwachen


Schau an, was ist denn da passiert? Nach jedem Rausch erfolgt unbarmherzig das Erwachen
mit  Kopfschmerzen.   Was  hat  ein  angeblicher  Rechtsruck damit zu tun,  dass Öllinger von
seinen  Fans  im  Regen stehen  gelassen wurde?   Die werden doch nicht alle zur FPÖ über-
gelaufen sein?

Spätestens  jetzt dürfte Öllinger klar geworden sein, dass sein Vorzugsstimmenwahlkampf in
die Hose gegangen sein dürfte. Damit haben ihm nicht nur die eigenen Genossen – mit einer
Reihung auf einem der hintersten Plätze –  sondern auch die eigenen Fans  (an die er so fest
glaubte) eine kräftige Abfuhr erteilt.


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2013-09-30

Privater stellt Pensionistenausweise aus


Kostenlos zu Daten und noch dafür kassieren

Dass  es  im  Internet  auch  immer  mehr ältere  –  zahlreich ungeübte –  User(innen) gibt,
dürfte  sich  ein  gewisser  Peter Url  zu  Nutze machen wollen.   Er ist Domaininhaber und
Betreiber der  Webseite  „www.pensionistenausweis.at“.  Vor allem Personen,  die sich der
Pension  nähern  und  im Internet unter dem Suchbegriff  „Pensionistenausweis“  googeln,
stoßen  mit  großer  Wahrscheinlichkeit  auf  die  Webseite  von  Url.   Denn dieser hat den
Suchbegriff vorsorglich sehr gut beschlagwortet.
Zu  welchem  Zweck  Peter Url  „Pensionistenausweise“  feilbietet  erschließt  sich  uns nicht
wirklich.  Sein ausgestellter „Pensionistenausweis“ berechtigt nicht einmal zur Lösung eines
Pensionistenfahrscheines. Möglicherweise haben die Ausweise etwas mit der Dienstleistung
in  der  automatisierten  Datenverarbeitung  zu tun.   Daten sind bekanntlich ja wertvoll und
Pensionisten  stellen  immerhin  ein  starkes  Käuferklientel dar.   Dies schließen wir daraus,
dass  einige  Firmen angeführt werden,  die  an Inhaber(innen) von  „Urls Pensionistenaus-
weis“  Rabatte gewähren.
Eines  ist  uns  jedoch aufgefallen.   Im Impressum der Webseite „pensionistenausweis.at
ist folgendes zu lesen:   „Info:  Einen  offiziellen „Seniorenausweis“, „Seniorinnenausweis“
oder „Pensionistenausweis“ gibt es nicht.“   Diese Information ist schlichtweg falsch.
Screen: pensionistenausweis.at
 
 

Auf der amtlichen Webseite der Stadt Wien erhalten

User(innen) richtigerweise nämlich folgende Auskunft:

Screen: wien.gv.at
Die  Pensionsversicherung  ist zwar keine Behörde, agiert aber in Selbstverwaltung.   Das be-
deutet, dass der Gesetzgeber bestimmte Verwaltungsaufgaben der öffentlichen Hand an jene
Personengruppen  überträgt,  die  davon unmittelbar betroffen sind. Im Bereich der Pensions-
versicherungsanstalt  sind  diese  unmittelbar  betroffenen Personengruppen die Versicherten
und deren Dienstgeber(innen) –  beide als Beitragszahler,  die Versicherten  auch als künftige
Leistungsempfänger(innen).   Unter  die  Leistungen der  PVA  fällt   beispielsweise  auch  die
Ausstellung von offiziellen Pensionist(innen)-Ausweisen.
Fotoquelle: Pensionsversicherungsanstalt
Und so sieht er aus, der offizielle Pensionistenausweis (obiger Screen), den es laut Angaben
von  Peter Url  angeblich  nicht  gibt.   Und noch ein kleines nicht  unbedeutendes Detail am
Rande: Während die PVA Pensionistenausweise kostenlos ausstellt, kosten diese bei Url 25,-
Euro.   Zusätzlich  gelangt  er  zu  Daten,  die er nie erhalten würde,  denn diese müssen die
„Antragsteller(innen)“   ja bekannt geben.  Unser Rat:  Hände weg!
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2013-05-25
 

Privilegien-Stadel Nationalbank

Kein Ende der Nationalbank-Privilegien

 
Wenn die Österreichische Nationalbank  (OeNB) in den Schlagzeilen auftaucht,  geht es meist
nicht  um Geldpolitik,  sondern um Privilegien.   Üppige Monatsgehälter in der Chefetage oder
Beschäftigte,  die  mit  55 Jahren  in Pension gehen,  sind nur ein Teil von Skandalen der jüng-
sten Zeit.  Obwohl der Staat vor wenigen Jahren sämtliche Anteile der Bank übernahm – auch,
um  die  unzähligen Pfründe endlich abzuschaffen –  ist das Privilegien-Paradies nach wie vor
intakt.
 
Video: © fpoe-tv.at
 
FPÖ-TV zeigt in seiner neuesten Ausgabe, dass die schwer gestressten Notenbanker nicht nur
in  Luxuswohnungen  zum Dumpingpreis residieren,  sondern auch auf ein hauseigenes Erhol-
ungsparadies  am  Stadtrand  von  Wien  zurückgreifen  können,  das  jeden Sportler vor Neid
erblassen lässt.
 
 
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2013-04-19

Die Pensionsprivilegien-Ritter


Gespart wird nur auf Kosten des kleinen Mannes

Während  die  Bundesregierung  zu  Lasten der Bevölkerung rigorose Sparmaßnahmen vor-
nahm, ließ sie die üppigen Politiker-Pensionen beim Sparpaket unangetastet. Von den jetzt
geltenden  Regelungen  könnten  nämlich  dereinst auch heute amtierende Spitzenpolitiker
profitieren. Und das nicht zu knapp.
 
Als  im Sommer 1997 die Regierung  – auch damals eine rot-schwarze Koalition –  die Privi-
legien  bei  Politikerpensionen  abschaffte,  wurde die Umsetzung Willi Molterer zuliebe um
einen Monat nach hinten verschoben (Dieses „Gerücht“ hält sich hartnäckig). Denn mit dem
Stichtag  31. Juni  erreichte der damalige ÖVP-Umweltminister fast punktgenau die nötigen
Mindestanrechnungszeiten für eine Ministerpension nach alter Fasson.
 
Wenn  Molterer  2020  regulär mit 65 in Pension gehen wird,  stehen ihm dann mindestens
rund 12.300 Euro brutto zu.  Andernfalls hätte Molterer einst nur wenig mehr als die Hälfte
bezogen.  Nämlich 7.500 Euro Rente nach vier Jahren.
 
Aus  Sicht  der  aktuellen  Renten(spar)debatte  wirken  die damaligen Begünstigungen fast
obszön:   Nach vier Jahren im Ministeramt standen 50 Prozent des Einkommens als Pension
zu, nach neun Jahren die Maximalpension von 80 Prozent des Letzbezugs, also 12.300 Euro
(abzüglich Pensionssicherungsbeitrag).
 
Für  Abgeordnete  des Nationalrats gab es ähnliche Vorteile,  die Geldleistungen fielen gerin-
ger aus. So konnten Nationalräte nach zehn Jahren im Amt mit 60 Prozent der Bemessungs-
grundlage  in  Pension  gehen,  nach 30 Jahren stand der volle Anspruch von 6.500 Euro zu.
Vier Jahre im Ministeramt,  zehn Jahre Abgeordnetentätigkeit:  Das waren die Grundvoraus-
setzungen,  die mit dem Stichtag 31. Juli 1997 gegeben sein mussten,  um im alten System
zu bleiben.
 
Allerdings  konnte  die Zeit im Nationalrat dem Regierungsamt zugeschlagen werden,  wenn
Verdienstjahre  fehlten.   Und  auch  Doppelbezüge  aus Abgeordneten-und Ministertätigkeit
waren möglich. Der Deckel dafür lag und liegt bei etwa 15.000 Euro. Rund 26 Millionen Euro
flossen  2010  in Altpolitiker-Pensionen und sogenannte Versorgungsbezüge an Witwen und
Waisen.
 
Doch  es  sind  nicht  nu r „Altgranden“  wie  Wolfgang Schüssel,  Karl Blecha  und Elisabeth
Gehrer, Peter Pilz und Ewald Stadler,  denen die Höchstpension zusteht.   Wer die Zugangs-
voraussetzungen zum Stichtag erfüllte, nimmt die Privilegien als Rucksack mit und kann sich
auch Amtszeiten nach 1997 für die spätere Rente anrechnen lassen.
 
So könnte Kanzler Werner Faymann als Ex-Stadtrat und Abgeordneter des Wiener Gemeinde-
rats mit 12.500 Euro Ruhebezug rechnen. Finanzministerin Maria Fekter kommt als Ex-Staats-
sekretärin  auf  zumindest  12.300  Euro.   Werden  ihr  auch  die  Abgeordnetenjahre  gutge-
schrieben, erreicht ihr Anspruch die Deckelungsgrenze von 15.000 Euro. Sozialminister Rudolf
Hundstorfer  hat  als  ehemaliger  Vorsitzender des Wiener Gemeinderats Anspruch auf rund
6.000 Euro Rente.
 
Laut Gesetz haben die erwähnten Minister keine Möglichkeit,  auf ihre kommenden Pensions-
privilegien zu verzichten. Dazu wurde von der FPÖ ein Antrag eingebracht, der es für solche
privilegierte Politiker möglich machen soll, in das neue System zu optieren. Wie nicht anders
zu erwarten, wurde dieser Antrag von den Regierungsparteien abgelehnt.
 
Jetzt  rühmen  sich  die Regierung sowie auch Blecha und Kohl,  dass sie für die Pensionisten
eine  Pensionserhöhung  um  1,8 % ausverhandelt haben. 2,8% betrug die Inflation zwischen
August 2011 und Juli 2012.   Nachdem das heuer beschlossene Sparpaket aber auch die Pen-
sionen in die Pflicht nimmt, wird dieser Prozentsatz um 1% reduziert – die Pensionserhöhung
2013 beträgt demnach eben 1,8 Prozent.
 
Einzig  die  knapp  über 400.000 Bezieher von Mindestpensionen (Ausgleichszulage) erhalten
die  vollen 2,8% Pensionserhöhung –  reich werden sie damit aber wohl trotz nicht.   Für die
rund 2,2 Mio. restlichen Pensionisten decken die 1,8% wohl auch im nächsten Jahr nicht ein-
mal die Inflation.
 
Die  Regierungsfraktionen  und  die Grünen haben im Verfassungsausschuss am 27.11.2012
beschlossen,  dass  die Pensionen und Gehälter der Politiker jedoch um 1,018% erhöht wer-
den. Der Unterschied zu den (Mindest-)Pensionisten liegt jedoch darin,  dass eine Erhöhung
bei den Politikern im alten sowie auch im neuen System um etliches mehr ausmacht als bei
den meisten Pensionisten.
 
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2012-12-08
 

Steigende Arbeitslosigkeit widerlegt Regierungsjubel


Höchste Zeit für Umsetzung der

notwendigen Initiativen am Arbeitsmarkt

Die österreichische Arbeitslosen-Statistik für Juniwiderlegt erneut die laufenden diesbezügl-
ichen Jubelmeldungen der Bundesregierung. Die Zahl der Arbeitslosen ist mit der aktuellen
Quote  von  5,9 Prozent  im steten Anstieg begriffen – und dies trotz der derzeitigen Hoch-
saison am Arbeitsmarkt.
 
Das  wiederholte  Erwähnen,  dass Österreich Spitzenreiter bei der Beschäftigung sei, ändert
nichts daran, dass ein Kurswechsel in der Arbeitsmarktpolitik dringend ansteht und konkrete
Initiativen  nicht  mehr  länger  ignoriert oder hinausgezögert werden dürfen.   Die fehlende
Offensive  im  Pflegebereich,  aber  auch  die  fehlenden  konkreten Lösungen im Lehrlings-
bereich ist über kurz oder lang eine tickende Zeitbombe, die als solche das Potenzial in sich
birgt, dem Produktionsstandort Österreich nachhaltig zu schaden.
 
Es  bedarf  einer  konkreten  Zielrichtung  – hin zu Initiativen,  um Lehrlinge und Facharbeiter
in  Österreich  solide  auszubilden  und  somi t nicht auf den „Import“ aus dem Ausland ange-
wiesen zu sein.   Der Umstand, dass die Gruppe der Älteren am massivsten von Arbeitslosig-
keit  betroffen  ist  und  diese  Quote  auch stark zunimmt,  erfordert ganz spezielle Überleg-
ungen und Schritte der Bundesregierung, die Unternehmer zu motivieren, ältere Beschäftigte
länger  im  Erwerbsleben zu belassen und dem Umstand gegenzusteuern,  dass immer mehr
Menschen direkt aus der Arbeitslosigkeit in die Pension hinüberwechseln.
 
Diese fehlenden Offensiven werden jedoch von der rot-schwarzen Regierung beschämender-
weise  vernachlässigt,  was  sich  nicht  zuletzt in der gegenwärtigen Statistik niederschlägt.
Damit ist mit einer weiteren Negativ-Entwicklung am Arbeitsmarkt zurechnen,  es sei denn,
dass das Sozialministerium endlich die nötigen Schritte setzt und hinkünftig auf bloße Schön-
färberei und Eigenlob verzichtet.
 

Will Ellensohn 350.000 Pendler(innen) in die Arbeitslose schicken?

Weniger  Sorgen um die steigende Arbeitslosigkeit dürfte sich der Klubobmann der Grünen,
David Ellensohn, machen. Nachdem ihm die Wiener ÖVP  gestern weitere Gesprächsbereit-
schaft in Sachen „Parkpickerl-Abzocke“ aufgekündigt hatte,  brach bei ihm Ratlosigkeit aus.
 
Diesbezüglich meinte er wörtlich:   „Seitens der Grünen stehen wir wie vereinbart für eine
Fortsetzung der Gespräche gerne zur Verfügung. Wien braucht wirksame Maßnahmen zur
Verkehrssteuerung.  Bei 350.000 PKW-Pendler(innen) pro Tag können wir nicht weiter zu-
sehen.“
 
Bei was kann Ellensohn nicht mehr zusehen?   Dass 350.000 Personen täglich nach Wien
pendeln  müssen  um Arbeit zu haben und damit sich und ihre Familien zu ernähren.  Die
öffentlichen  Verkehrsmitteln  sind  zum  Teil  schlecht  ausgebaut und bieten leider keine
Alternative  zum eigenen Pkw.   Auch Arbeitszeiten die entweder früh morgens beginnen
oder  spät in der Nacht enden,  erfordern die Fahrt mit dem Pkw zum Arbeitsplatz.  Aber
von wo soll Ellensohn das wissen, denn um 04:00 Uhr morgens geruht der Grünpolitiker
noch in seinen Daunen zu liegen.
 
Bei Arbeitszeiten die gegen Mitternacht enden, bevorzugt sogar die grüne Wiener Bürger-
meisterin  die  Fahrt mit einem Pkw.   Denn laut ihrer eigenen Aussage, gehe sich nachts
nicht gerne mit Stöckelschuhen allein durch die Straßen. Und was für Vassilakou recht ist,
muss auch für die Normalbürgerin billig sein. Abgesehen davon ist es für Arbeiter(innen)
fast unmöglich, bei einem Arbeitsende gegen oder nach 24:00 Uhr mit den Öffis zu ihren
Wohnsitzen außerhalb von Wien zu gelangen.

 

Also was David Ellensohn nun machen, wenn er nicht mehr zusehen kann, dass 350.000
Personen  täglich  nach  Wien pendeln müssen um Arbeit zu haben?   Will er sie alle aus
Wien aussperren?  Soll man diese Leute entlassen und in die Arbeitslosigkeit schicken?
 
David Ellensohn sitzt seit der rot/grünen Wiener Koalitionsbildung auf einem sehr hohen
Ross. Allerdings haben Pferde die unangenehme Eigenschaft hin und wieder zu scheuen.
Dabei ist schon so mancher Politiker,  der glaubte sattelfest zu sein,  von einem solchen
Ross gestürzt.
 
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2012-07-03
 

50-plus: Die echten Arbeitslosen


Steigende Arbeitslosigkeit vs. Schönfärberei der Regierung

Die  aktuell um  4,4 Prozent gestiegene Arbeitslosigkeit steht in krassem Widerspruch zur
Regierungsschönfärberei.   Besonders alarmierend ist die Entwicklung bei der Gruppe der
arbeitslosen Über-50-Jährigen. Hier ist nämlich im Zuge des Belastungspakets eine ganze
Reihe  von Maßnahmen gesetzt worden,  die Anreize zur Beschäftigung älterer Personen
reduzieren würden.
Es ist daher zu erwarten,  dass sich die Lage weiter verschlechtern wird,  zumal die Regier-
ung nach dem Platzen von kalkulierten Milliardeneinnahmen weitere Kürzungsmaßnahmen
setzen wird und die EU zugleich in allen ihren Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten eine
Erhöhung des gesetzlichen Pensionsalters anstrebt.
Aus vernünftiger Sicht hätte man den umgekehrten Weg einschlagen und die Anreize zur
Beschäftigung  älterer Personen für Unternehmen erhöhen müssen,  um Menschen nicht
aus der Arbeitslosigkeit in die Pension zu schicken.
Für  Nachdenklichkeit in der Regierung sollte einmal mehr auch die steigende Arbeitslosig-
keit bei Ausländern sorgen.   Es kann nicht angehen, dass die Regierung den Zuzug von
Ausländern  mit dem Argument der in Österreich nicht vorhandenen Arbeitskräfte weiter
vorantreibt, aber dann ein gemessen an der Gesamtarbeitslosigkeit überdurchschnittlich
hoher Anteil von arbeitslosen Ausländern unterm Strich herauskommt.
 
Die Regierung wäre daher verpflichtet,  in erster Linie für Beschäftigungsmaßnahmen für
Österreicher Sorge zu tragen.   Dafür braucht es vor allem ein solides schulisches Funda-
ment und eine starke  betrieblich organisierte Facharbeiterausbildung.   Österreich droht
sonst der unwiederbringliche Verlust seiner Qualität als Produktionsstandort.
Im Erklärungsmuster der Regierung,  sinkende Arbeitslosenzahlen als Erfolg der eigenen
Arbeitsmarktpolitik zu sehen,  aber die Ursache steigender Arbeitslosigkeit im schlechten
Wetter erkennen zu wollen,  ist keine zukunftsfähige Arbeitsmarktpolitik zu erkennen.
*****

2012-04-02
 

Durch Drogen in Frührente


Vierzig Jahre am Bau

Sie haben  seit ihrem   Schulabgang die letzten  vierzig Jahre  ununterbrochen  und hart
gearbeitet?  Vielleicht noch am  Bau und  ihr Körper  ist geschunden und ausgemergelt?
Dann sind Sie jetzt zirka 55 Jahre alt und spüren bereits die Folgen eines harten Berufs-
leben.

Sicher dachten Sie schon daran in Rente zu gehen, denn immerhin haben Sie ja vierzig
Jahre lang,  brav  in die  Pensionsversicherung  einbezahlt.  Sollten  Sie nun  tatsächlich
die  Kühnheit  besessen  haben und  sprachen  bezüglich  ihres Rentenantrages bei der

Pensionsversicherungs-Anstalt vor,  ist der  Sachbearbeiter  sicherlich  vor  Lachen  von
seinem Sessel gefallen.

Erst mit 65 in Rente

Denn in Österreich dürfen Sie (als Mann) bis zum 65. Lebensjahr arbeiten, es sei denn
Sie sind  Angehöriger  einer priviligerten Schicht,  wie  zum Beispiel  die Dienstnehmer
der Österreichischen Bundesbahnen.

Also heißt es für Sie, noch zehn Jahre lang molochen. Selbst auf die Gefahr hinauf, mit
einem  Herzinfarkt   vom Baugerüst zu fallen.  Aber wir wären nicht in Österreich,  wenn
es da nicht eine typisch österreichische Lösung gäbe. Und wie es der traurige Fall des
Kindermordes von Bregenz ans Tageslicht beförderte, klappt das auch.

Werden Sie einfach drogensüchtig

Lassen  Sie legale  Drogen wie  Nikotin und  Alkohol  links  liegen  und wenden  Sie sich
dem  gesetzlich verbotenen Rauschgift zu.  Als illegale  Einstiegsdroge würden wir Ihnen
Cannabis empfehlen. Aber beeilen Sie sich, bevor die Grünen mit ihrem Herzenswunsch
der Freigabe dieser Droge durchkommen.

Der Genuß einiger Haschzigaretten gewährleisten zumindest einige Tage Krankenstand,
denn  als  Eingekiffter  ist  es  unmöglich  ein Baugerüst zu erklimmen.  Wenn  dann  nach
einiger Zeit ein  Gewöhnungseffekt eingesetzt hat,  wenden Sie sich den härteren Drogen

zu.

Empfehlenswert wären da zum Beispiel Speed, Kokain oder Heroin. Diese gewährleisten
Ihnen mit Sicherheit,  in kürzester Zeit,  geistigen und körperlichen Verfall.  Wenn Sie aus-

reichende Mengen von dem Zeug konsumiert haben,  suchen Sie die Pensionsversicher-
ungs-Anstalt erneut auf.

Erwerbsunfähigkeit

Der nette Sachbearbeiter wird Sie dann zu einem Psychiater seines Vertrauens schicken
und  das  Ding ist  gelaufen.  Durch den  Drogenkonsum  sind  Sie  mittlerweile  zu einem
geistigen und körperlichen Wrack mutiert.

Die Ihnen noch verbliebenen Kräfte sollten Sie wohlweislich verschweigen, denn diese
werden  Sie noch zur  Umsetzung  diverser  krimineller  Handlungen  gebrauchen.  Ihre

Drogensucht und ein guter Vortrag, werden den Seelendoktor dazu veranlassen, Ihnen
„Anpassungsstörungen mit längerdauernder depressiver Reaktion“  zu attestieren.

Damit sind Sie erwerbsunfähig und einer Rente steht nichts mehr im Wege. Ausserdem
hat Ihr Drogenkonsum den Vorteil,  dass Sie in der Drogenszene sicherliche einige Be-
kanntschaften schliessen  konnten und dadurch einer  eventuellen Dealerkarriere auch
nichts im Wege steht. Damit können Sie Ihre Rente erheblich aufbessern.

Tragikkomödie

Die obigen  Ausführungen lesen sich  vermutlich wie ein  schlechtes Drehbuch  zu einer
Tragikkomödie,  sind aber dennoch traurige Realität bei uns.  Das in Österreich erstaun-
liche Sozialsystem gewährleistet Sozialschmarotzern ein angenehmes Leben. Dadurch
gibt es für diese Leute auch nicht den geringsten Ansporn ihr Leben zu ändern und die-
ses auf die Reihe zu kriegen.

Anstatt drogenabhängigen  Personen medizinische Hilfe angedeihen zu lassen,  werden

diese in Frührente geschickt. Auch sehen Drogenabhängige vermutlich keine besondere
Motivation  von ihrer  Sucht loszukommen,  solange etliche  Grüne Politiker  die Freigabe
von Drogen fordern.

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2011-01-15
 

Vorsicht bei Abschlüssen mit der Wüstenrot-AG

Der schlechte Ruf von Versicherungen

Versicherungen  genießen allgemein nicht den besten Ruf in  der Bevölkerung.  Undurch-
sichtige und kleingedruckte Klauseln in Verträgen, sind zum Beispiel ein Negativum. Auch
die mangelnde Zahlungsbereitschaft so mancher Anstalt im Schadensfall, rundet das Ne-
gativbild von Versicherungsgesellschaften ab.

Ein typisches Beispiel

Unser folgendes Beispiel beweist, dass die Wüstenrot Versicherungs-AG alles daran setzt,
den unter der  Bevölkerung herrschenden,  nicht optimalen Ruf von Versicherungen zu er-
halten.
Ein Geschäftsmann  (Namen der Redaktion bekannt) hatte  vor etlichen Jahren  sein Ge-
schäftslokal bei der Wüstenrot-AG versichern lassen.  Da der Versicherungsvertreter un-
bedingt diesen Abschluss tätigen wollte, wurde dem Lokalinhaber ein Dauerrabatt einge-
räumt. Dieser Rabatt wurde von der monatlichen Prämie in Abzug gebracht.
Im heurigen Jahr war es soweit, dass sich der Geschäftsmann aus Altersgründen zur Ruhe
setzte. Er sperrte sein Lokal zu und kündigte alle bestehenden Verträge, die im Zusammen-
hang mit seinem Geschäft standen. Da es auch keinen Nachfolger gab, war die Möglichkeit
von Vertragsübernahmen ausgeschlossen.
Da staunte er nicht schlecht, als ihm dieser Tage folgendes Schreiben der  Wüstenrot-AG
ins Haus flatterte.

Wüstenrot-AG will Rabatt zurück

Der Lokalbesitzer hatte im Laufe der Jahre,  rund 7.500,-  Euro an Prämie  an die Wüsten-
rot-AG gezahlt und dabei keinen einzigen  Schadensfall gehabt. Ein gutes Geschäft für den
Versicherer möchte man meinen. Der aber scheint den Hals nicht voll zu bekommen und
fordert den gewährleisteten Rabatt zurück.
Abgesehen davon,  dass auf der Polizze (liegt der Redaktion vor)  kein einziges Wort dar-
über vermerkt ist, dass Rabatte rückzuerstatten sind, grenzt diese Vorgangsweise schon
an ein sittenwidriges Verhalten.

Vergleich mit Lebensmitteldiscounter

Dass  wäre in etwa  vergleichbar,  wenn ein Kunde bei einem  Lebensmitteldiscounter für
seine  Einkäufe Preisnachlässe in Form  von Rabattmarken  erhält und diese dann retour
erstatten müsste, wenn er im betreffenden Geschäft keine Einkäufe mehr tätigt.
Mit  diesem  Verhalten  hat die  Wüstenrot Versicherungs-AG für uns bewiesen,  dass der
schlechte Ruf von Versicherungsanstalten unter der Bevölkerung nicht unbegründet ist.
Zuerst den Kunden mit Rabatten locken, jahrelang Prämien kassieren ohne einen einzig-
en Schadensfall auszahlen zu müssen  und anschließend  gewährte Rabatte rückzuford-
ern, wenn das Versicherungsverhältnis zu Ende geht .
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2010-11-17
 

Präpotente Reaktion der OeNB


Privilegienstadel geriet in den medialen Focus

Die Österreichische Nationalbank (OeNB) ist in den vergangenen Tagen, in den Focus etlicher
Medien geraten. Grund dafür war das großspurige Auftreten ihres Bosses Ewald Nowotny, der
sich für eine rasche Anhebung des  Pensionsalters auf 70 Jahre aussprach. Gerade der Chef
eines  staatlichen  Unternehmens, in welchem es vor  Privilegien  nur so wimmelt,  fordert die
bestehenden Pensionsrechte der arbeitenden Bevölkerung zu beschneiden.

Das dies eine eindeutige Provokation war, daran ist nicht zu rütteln. Auf Grund der Aussage

von Nowotny,  hagelte es von medialer  Seite heftige Vorwürfe zur moralischen Einstellung
dieses Mannes und den Privilegien in der OeNB.

Fundierte Rechte nur in der OeNB?

Jetzt wehrt sich der Betriebsrat der  Österreichischen Nationalbank  mittels einer Presseaus-
sendung, gegen die angeblich unrichtigen Behauptungen und Halbwahrheiten. In dieser meint
man, dass das  Pensionssystem der OeNB für die Dienstnehmer,  die vor 1998 aufgenommen
wurden auf einer rechtlichen  Grundlage basiert.   Auf Grund dieser  Aussage muß  angenom-
men werden,  dass der Rest der arbeitenden  Bevölkerung in  Österreich rechtlos  ist und ihre
Pensionsansprüche in keinen rechtlichen Grundlagen fundiert sind.

Staatsbetrieb will von Steuergeld nichts wissen

Die Personalvertreter halten weiters fest, dass  sich die Altverträge in einem geschlossenen
System  befinden  und daher  den  Steuerzahler nicht belasten.   Das ist  eine  erstaunliche
Feststellung. Möglicherweise werden diese Pensionen dann aus der Privatkasse der Betriebs-
räte  und  Direktorenriege bezahlt.  Falls es den Herrschaften im Betriebsrat entfallen ist,  die
Oesterreichischen Nationalbank ist ein Staatsbetrieb und Zahlungen wie Gehälter, Pension-
en,  Dienstautos und diverse Privilegien, werden aus Steuergelder beglichen.

Die hohe Bedeutung der Tätigkeit in der OeNB

Auch wird in der Presseausendung erwähnt, welch hohe Bedeutung den Mitarbeiter(innen)
der OeNB zukomme und dass diese nicht zuletzt in der Finanzkrise bereit waren, professio-
nell und einsatzfreudig für die Republik zu arbeiten.

Werte Betriebsräte der OeNB, jeder arbeitende Mensch muß seinen Job mit Einsatzfreude

und Professionalität erledigen, sonst ist er ihn nämlich los. Eine derartige Überbewertung
der Tätigkeit in der Nationalbank ist präpotent und eine Frechheit.

Kampfmassnahmen werden angedroht

Jedenfalls kündigt der Betriebsrat der OeNB an, dass einseitige Eingriffe in Dienstverträge
nicht akzeptiert und mit allen juristischen und gewerkschaftlichen Mitteln bekämpft werden.
Da hoffen wir doch,  dass sich der ÖGB für seine  Mitglieder  ebenfalls stark machen und
Eingriffe in bestehendes Pensionsrecht gleichfalls bekämpfen wird.

Präpotent und überheblich

Den verantwortlichen Damen und Herren in der OeNB sei ins Stammbuch geschrieben, wer
im Glashaus sitzt,  sollte nicht mit Steine  werfen.  Die Presseaussendung, welche unserem
Artikel zugrunde liegt, strotzt vor Präpotenz,  Selbstbeweihräucherung und  Überheblichkeit.
Unter diesem  „Link“   kann sich der/die geneigte Leser(in) den kompletten Text dieser Aus-
sendung durchlesen.

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2010-07-23
  

Friedhof statt Pension

 

Traumgagen und Luxuskarossen

In Österreich gibt es eine altehrwürdige Institution, in der vermutlich alle Österreicher(innen)
liebend gerne arbeiten würden. Traumgagen, Luxusdienstautos und 35 Dienstjahre, um mit
85 Prozent des Letztbezuges in  Pension gehen zu können,  sind nur so einige Annehmlich-
keiten die dort geboten werden.

Möglicherweise werden sich jetzt einige Leser(innen) fragen,  um welche Institution es sich

handeln kann, die in wirtschaftlich schwierigen  Zeiten über derart viel  Geld verfügt, um es
ihren Bediensteten an nichts missen zu lassen.

Fotoquelle: http://de.wikipedia.org

Für die Mitarbeiter der OeNB gilt, 35 Jahre Arbeit sind genug.

Der Privilegienstadel

Richtig geraten, es ist der Privilegienstadel „Österreichische Nationalbank“ (OeNB). Seit Jahr-
zenten ist die OeNB von Privilegien und Freunderlwirtschaft geprägt. Parteien aller Couleurs,
soferne sie am Regierungsruder saßen, haben immer wieder ihre Günstlinge in der Österreich-
ischen Nationalbank untergebracht.

Nun diese Vorgehensweise von politischen Parteien ist ja nichts neues, bedenkt man z.B. wie

die Posten in Wirtschafts- oder Arbeitkammer besetzt werden. Erstaunlich ist es aber, wenn sich
ein(e) Chef(in) einer solchen „Privilegientrutzburg“ zu einem sozialen Thema zu Wort meldet, so
wie der Notenbank-Gouverneur Ewald Nowotny.

Fotoquelle: http://de.wikipedia.org

Der Herr Gouverneur sollte in Sachen Pensionsantrittsalter vor der eigenen Türe kehren.

Von der Lehre auf den Friedhof

Nowotny  plädiert für eine rasche Anhebung des  Pensionsalters auf 70 Jahre in Österreich.
Wenn es dem OeNB-Gouverneur derart pressiert, die arbeitende Bevölkerung um ihren wohl-
verdienten Ruhestand zu bringen und diese statt in die Pension auf den Friedhof zu schicken,
sollte er damit in seinem Betrieb anfangen.

Am besten wäre es aber wenn Nowotny in Sachen Pensionsantrittsalter den Mund hält und still

und heimlich weiter die Privilegien seines Dienstgebers, der Republik Österreich genießt. Denn
eines sollte Nowotny schon bewusst sein. Man soll nur so viel Staub aufwirbeln, den man auch
bereit ist selbst zu schlucken.

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2010-07-20
  

Idioten unserer Zeit


24 Stunden-Tag

Sie sind die Idioten unserer Zeit. Täglich mühen und strampeln sie sich ab, um am Markt
bestehen und den  nächsten Tag überleben zu können.  Oft steht ihnen das Wasser bis
zum Hals, denn eine Überlebensgarantie gibt es für sie nicht. 24 Stunden täglich quälen
sie Sorge und Ruhelosigkeit.

Freizeitgestaltung und Urlaub sind für sie ein Fremdwort. Selbstdisziplin ist ihre Stechuhr.

Sie kämpfen gegen  eine globale  Wirtschaftsmafia einerseits und gegen ein von Politik
und Subventionen durchfressenes ungerechtes Wirtschaftssystem andererseits. Bei Ban-
ken sind sie die letzte Garnitur und müssen um Kredite betteln, während diese Geld ver-
zocken und ihre Manager noch mit Superbonuse belohnen.

Kein Dankeschön

Sie produzieren, erbringen Dienstleistungen, schaffen Werte und zahlen Steuern,  die andere
großzügig verschwenden oder gar stehlen. Sie müssen für Arbeiter, Angestellte und Menschen,
die sie nicht einmal persönlich kennen Schulden eintreiben.  Eine Dankeschön erhalten sie
dafür nicht, denn es wurde ihnen als gesetzliche Pflicht aufgebürdet.

Während Sozialschmarotzer um die Sinnhaftigkeit von AMS-Kursen diskutieren und lieber auf

der Donauinsel liegen, müssen sie fehlendes Personal durch ihre eigene Arbeitkraft ersetzen.
Dadurch bleibt andere Arbeit liegen,  die sie dann nächtens erledigen müssen.  Sie haben
zwangsweise gelernt, Faulheit und Ausnutzung des Sozialsystems durch andere zu akzep-
tieren.

Ohne sie gäbe es keine Kammer

Während andere um die Höhe einer Mindestsicherung für Nichtstun diskutieren,  müssen sie
krampfhaft überlegen wie sie über die Runden kommen, wenn das Geschäft nicht erwartungs-
gemäß läuft. Sie müssen mit einer von Bürokraten, Staatsbeamten und Kämmerern geschaf-
fenen Verordnungsflut zurechtkommen. Hinterm Schreibtisch sitzend warten diese aufs Geld
zum Monatsende, das für sie von den Idioten unserer Zeit erwirtschaftet wurde.

Sie sind zwangsverpflichtet bei einer Kammer Mitglied zu sein, die ausser Zwangsmitglieds-

beiträge kassieren, für sie keine Leistungen erbringt. Dafür schreibt diese vor, wie und was
sie für die Kammer zu leisten haben. Sollten sie einmal Hilfe von ihrer Zwangsinteressens-
vertretung benötigen, werden sie von dieser maximal von einem Tag auf den anderen ver-
tröstet und anschließend im Regen stehen gelassen.

Kaum sozial abgesichert

Sie werden von Behörden gnadenlos bis zum Zusammenbruch traktiert, ausgequetscht und
ausgepresst. Sie dürfen nie ernsthaft krank werden, denn für einen Krankenstand fehlt ein-
fach die Zeit und dieser würde ihren wirtschaftlichen Untergang besiegeln.

Falls sie die Pension erleben, erhalten sie zumeist nur eine Mindestrente, weil sie ihr ganzes
Wirtschaftsleben lang mit derart hohen Abgaben belastet waren und dadurch für eine private
Altersvorsorge, einfach das Geld fehlte.

Undank ist der Welten Lohn

Wer sind diese Idioten  unserer Zeit eigentlich,  die anstatt vom Sozialstaat zu schmarotzen,
bereit sind Leistung zu erbringen und dafür in den Allerwertesten getreten werden? Es sind
die vielen Klein-  und Mittelbetriebe die den Staat  Österreich am wirtschaftlichen Leben er-
halten.

Es wäre interessant zu wissen,wie lange es dauern würde bis die Wirtschaft am Boden liegt,

wenn diese Stiefkinder der  Nation ihre Arbeit niederlegen würden und ob dann Leute wie
Finanzminister Josef Pröll, Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl und Co, noch immer
so große Töne spucken würden?

*****

2010-06-27
  

Von Beruf Arbeitslos


Das ist die gestrige Schlagzeile der Wiener Bezirkszeitung für Favoriten. „Stapler fahren?“
Warum eigentlich nicht? Bevor Frau Doktor arbeitslos herumlungert und der Allgemeinheit
zur Last fällt, sollte die Dame vom hohen Ross heruntersteigen und einen Stapler fahren,
wenn Bedarf an Personal in dieser Berufsgruppe besteht.

Frau Doktor ist entrüstet

Laut „BZ“ ist die betreffende Dame studierte Kommunikations-Wissenschafterin und fiel aus
allen Wolken, als ihr der Staplerkurs vom AMS angeboten wurde. Entweder gibt es zur Zeit
keine Nachfrage am Arbeitsmarkt für den Beruf der Frau Doktor, oder ihr fehlt möglicher-
weise die entsprechende Qualifikation.
Beide Möglichkeiten rechtfertigen dass Frau Doktor einen anderwärtigen Broterwerb an-
nimmt, wenn ihr die Möglichkeit dazu geboten wird. Laut „BZ“ weigerte sich die Akade-
mikerin einen Staplerkurs, sowie einen Computerkurs zu absolvieren, welche ihr vom AMS
angeboten wurden.
Diese Weigerung wäre an und für sich Grund genug, der Frau Doktor die Arbeitslosenunter-
stützung ersatzlos zu streichen. Die Dame sitzt offensichtlich lieber zu Hause und lässt den
Herrgott einen guten Mann sein. Dafür gibt es auch noch Geld vom AMS.

Jede Möglichkeit nützen

Sicher sind die AMS-Kurse nicht der Weisheit letzter Schluss, ermöglichen aber immerhin
neue Berufschancen.  Wenn sich eine Person auf Grund seiner/ihrer Ausbildung weigert
eine andere Tätigkeit auszuüben, bis er /sie wieder in der eigenen Branche Fuß fassen
kann, fällt dies unter die Rubrik „Sozialschmarotzer“. Solchen Personen stehen vom
moralischen Standpunkt aus, keinerlei wie immer gearteten Unterstützungen zu.
Das AMS hat ohnehin nicht den besten Ruf sich wirklich für die Arbeitsplatzvermittlung
einzusetzen. Wenn also schon die Möglichkeit besteht, mittels der staatlichen Jobver-
mittler zu einer Anstellung zu kommen, sollte man das auch nützen.

Die Logik der Frau Doktor

Nach der Logik der arbeitlosen Frau Doktor, bräuchte kein Arbeitsloser einen Job annehmen
oder Kurs absolvieren, wenn die Qualifikation von diesem unter seiner ursprünglichen Aus-
bildung liegt.
Das heißt auf gut Deutsch, wenn der betreffenden Akademikerin keine gleichwertige Tätig-
keit vermittelt werden kann, wird diese Dame bis zu ihrer Pensionierung arbeitslos bleiben.
*****

2010-04-01
 

Sind Sie schon tot, oder leben Sie noch?


Verfrühter Aprilscherz?

Dass im übertriebenen Bürokratismus, sowie er auch bei uns vorhanden ist, fast alles eine
Bestätigung oder Bewilligung erfordert, ist nicht neu. Ein treuer ERSTAUNLICH-Leser hat
uns allerdings auf eine besondere Bestätigung aufmerksam gemacht.
Zuerst haben wir an einen verfrühten Aprilscherz gedacht und sind der Sache nachgegan-
gen. Das Ergebnis hat uns in der Tat erstaunt. Wissen Sie was eine Lebensbestätigung ist
und wofür diese gut sein soll?

Lebensnachweis

Nun früher oder später sollte jeder arbeitende Mensch in den Genuss einer Pension kommen.
Pensionisten sind ohnehin die Stiefkinder der Politik. Da werden Gelder lieber arbeitsunwilligen
Sozialschmarotzern und Scheinasylanten in den Allerwertesten geschoben.
Aber zurück zu Thema. Sollten Sie das Glück haben ihre Pension tatsächlich  zu erleben, kann
es durchaus möglich sein, dass Ihnen dieser Umstand nicht geglaubt wird. Da genügt es nicht,
der Pensionsversicherungsanstalt einen Brief zu schreiben oder per Telefonat mitzuteilen, dass
Sie noch am Leben sind.

Nur gegen Bares

Ein persönliches Erscheinen bei der Pensionsversicherungsanstalt ist ebenfalls zwecklos, sofern
Sie nicht im Besitz einer „Lebensbestätigung“ sind. Diese ist beim Bürgerdienst der Stadt
Wien MA 55, gegen eine Bezahlung von 3,27 Euro erhältlich.

Kosmetik nicht vergessen

Persönliches Erscheinen und die Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ist Pflicht, denn
es könnte ja sein dass Sie eventuell nicht mehr unter den Lebenden weilen. Vielleicht sollten
Sie sich auch etwas schminken um zu vermeiden, dass Sie von einem übereifrigen Bürokraten
für scheintot erklärt werden.
Sollten Sie aus besonderen gesundheitlichen Gründen nicht persönlich vor der Behörde
erscheinen können, ist es auch möglich telefonischen Kontakt aufzunehmen. Allerdings
taucht für uns nun die Frage auf, wie der Amtsschimmel in diesem Fall erkennen will,
ob Sie tatsächlich noch leben, wenn dies von der PVA nicht zustande gebracht wird.

Auslandsreise bedeutet  Tod

Als Pensionist sollten Sie es auch tunlichst vermeiden, ins Ausland zu verreisen. Frieren Sie
sich lieber in heimatlichen Gefilden einige Gliedmaßen ab und unterstützen Sie die heim-
ische Energiewirtschaft, bevor Sie die Wintermonate in südlichen Gefilden genießen.
Aus einer Reise ins Ausland schließt die PVA offensichtlich automatisch Ihren Tod und stellt
die Überweisung Ihrer Pension  ein, sollten Sie sich nicht eine „Lebensbestätigung“
ausstellen lassen. Diese, samt einem gesonderten Formular muss dann binnen 6 Wochen,
wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt, in der Pensionsversicherungsanstalt eingelangt
sein, ansonsten die Auszahlung der Pension vorläufig eingestellt wird.

Schilda wie es lacht und lebt

Abgesehen vom präpotenten Ton den sich die PVA gegenüber Pensionsbezieher erlaubt,
ist diese gesamte Vorgangsweise eine Frotzelei. Dem „Erfinder“ dieser „Lebensbestät-
igung“ gehört die Ehrenstaatsbürgerschaft von „Schilda“ verliehen.
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2010-03-22
  

Herbeigewünschte Diskriminierung


Schreuder surft weiter

Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder, surft in seinem
heutigen „Blog-Beitrag“ wiederholt auf der Diskriminierungswelle. Grund dafür sind die
unlängst erschienen Meldezettel, auf denen der Familienstand eingetragen werden muss.
Er ist nach wie vor der Meinung, dass durch diesen Eintrag, Homosexuelle zwangs-
geoutet werden. Wir verstehen den Begriff „Zwangsouting“ nicht ganz, nachdem
sich die betreffenden Personen am Standesamt selbst geoutet haben.
Schreuder meint wörtlich:“Heteros waren sicher auch „geoutet“, allerdings haben Hetero-
sexuelle kaum mit Diskriminierungen aufgrund einer sexuellen Orientierung zu kämpfen.“
Nun da wollen wir den Grünpolitiker einmal auf den Boden der Realität zurückholen.

Wie schaut es wirklich aus?

Wir haben den heutigen Tag mit umfangreichen Internetrecherchen und zahlreichen Tele-
fonaten verbracht, um die Diskriminierungsgefahr für folgende in Österreich lebende
Minderheiten zu ermitteln.
Jüdische und islamitische Mitbürger, sowie in Österreich lebende Ausländer egal welcher
Herkunft. Diese Minderheiten müssen neben ihrem Familienstand, wie jeder Melde-
pflichtige, Religionsbekenntnis, Geburtsort und Staatsbürgerschaft eintragen.
Die Hälfte der Österreicher zeigt Tendenz zu Fremdenfeindlichkeit. Zu diesem Ergebnis
kommt eine Studie der Universität Innsbruck. Als harter Kern und Diskriminierungs-
gefahr, bleiben immerhin noch stolze 26 Prozent.
Der Anteil der Antisemiten in der österreichischen Bevölkerung, beträgt immerhin 23
Prozent. Diese ermittelte Gruppe neigt dazu, jüdische Mitbürger zu diskriminieren.
Außerdem ist es noch gar nicht solange her, dass diese Mitbürger in Österreich, auf
Grund ihres Religionsbekenntnisses umgebracht wurden.
Im Spitzenfeld der Ablehnung befinden sich Personen mit islamitischen Glaubens-
bekenntnis. Diese werden immerhin von 28 Prozent der Österreicher(innen) abgelehnt.
Noch dazu fährt eine österreichische Partei (FPÖ) ganz unverblümt einen Anti-Islamkurs.
Bis zum heutigen Tage, kamen von diesen Minderheiten keine Diskriminierungsvor-
würfe, welche den Eintrag in den Meldezettel betrifft und das obwohl es in Österreich
mit der Akzeptanz dieser Leute ebenfalls nicht ums Beste bestellt ist.

Türke, Schwarzafrikaner oder Homosexueller?

Wir wollen Ihnen ein kleines Beispiel vor Augen führen. Was glauben Sie, wen sich Öster-
reicher mit einem o.a. Ablehnungsverhalten wohl eher als Wohnungsnachbarn vorstellen
können. Eine Türkenfamilie, einen Schwarzafrikaner  oder ein homosexuelles Paar?
Richtig geraten, die Homosexuellen werden eindeutig der Türkenfamilie oder dem Schwarz-
afrikaner vorgezogen werden.

Man sucht ein Problem, das keines ist

In Angesicht der o.a. Tatsachen fragen wir uns schon, mit welcher Unverfrorenheit sich
manche Homosexuelle das Recht herausnehmen, sich als Diskriminierungsopfer  darzu-
stellen. Es entsteht der optische Eindruck, dass sich einige Vertreter dieser sexuell anders
orientierten Menschen, eine Diskriminierung herbeiwünschen.
Allerdings glauben wir, dass dieses erstaunliche Politikum von den Grünen absichtlich als
Diskriminierungsproblem hingestellt wird, um von den eigenen wirklichen Problemen ab-
zulenken. Ob die Grünen mit einer derartigen Gangart den Homosexuellen einen Gefallen
erweisen, sei dahingestellt.
*****

2010-01-18
 

GAY-BÖRSE JA, Meldezettel nein


Das ewige Thema

Eigentlich wollten wir das Thema Homosexualität wieder für eine Weile gut sein lassen.
Allerdings eine heutige APA-Aussendung der Grünen veranlasst uns wieder dazu Stellung
zu nehmen.
Wie wir im „Beitrag“ vom 13.01.2010 geschrieben haben, wurde durch eine Gesetzes-
änderung welche bewirkt, dass Homosexuelle nun standesamtlich heiraten können, auch
eine Änderung des Meldegesetzes ausgelöst.

Grüner Politiker auf Gay-Website

Die Grünen  orten bei diesen Meldezetteln eine Diskriminierung für Homosexuelle. Das
finden wir erstaunlich, denn es ist ausgerechnet ein grüner Politiker, der ganz freizügig
auf der Schwulen-Kontaktbörse „Gay-Romeo“ erscheint.“
Der betreffende Grünpolitiker „Gebi Mair“ ist halbnackt, mit teils sehr intimen Angaben zu
seiner Person auf dieser Webseite abgebildet. Hoffentlich hat das Mair von sich aus freiwillig
veranlasst und hat kein Datenmissbrauch stattgefunden, um einen Homosexuellen zu dis-
kriminieren.

Kennt Schreuder die Gesetze nicht?

Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder fordert eine sofortige
Änderung im Meldegesetz. Eine gemeinsame Bezeichnung wie von den Grünen gefordert
„verheiratet/in eingetragener Partnerschaft lebend“, entspricht jedoch nicht den
gesetzlichen Vorschriften.

Diskriminierung von Heteros

Außerdem wie kommt ein Hetero dazu, sich wegen einer Minderheit die Frage gefallen
lassen zu müssen, ob er/sie vielleicht Homosexuell sei. Niemand wird in Österreich ge-
zwungen seine homosexuelle Partnerschaft amtlich bekannt zugeben.

Da Ja-Wort bedeutet Bekenntnis

Wenn sich allerdings ein Paar dazu entschließt, sollte man soviel Anstand haben und im
Nachhinein kein Geheimnis daraus machen. Ob die Grünen mit ihren erstaunlichen
Forderungen und der ewigen Diskriminierungsmasche  den Homosexuellen einen guten
Dienst erweisen, sei dahingestellt.
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2010-01-15
  

Bekennende Homosexuelle wollen zwar Rechte, aber keine Pflichten


Keine Rechte ohne Pflichten

Wie hinlänglich bekannt, haben sich die Homosexuellen durchgesetzt. Sie haben die
gleichen Rechte wie Heteros bei der Partnerschaftsschließung gefordert und schluss-
endlich auch erhalten.
Aus allen Rechten leiten sich aber naturgemäß Pflichten ab. Eine Pflicht davon ist die
Angabe des Familienstandes gegenüber der Behörde. Seit eh und je ist auf amtlichen
Meldezetteln unter anderem anzugeben, ob man ledig, verheiratet, geschieden oder ver-
witwet ist.

Wirbel um neue Meldezetteln

Über diese von der Meldebehörde verlangte Auskunft, hat sich noch nie ein Hetero auf-
geregt. Nachdem nun unsere Gesellschaftsordnung geupdated wurde und Homosexualität
als evolutionsbedingt normal anzusehen und offensichtlich gesellschaftsfähig geworden
ist, sah sich die Behörde korrekterweise dazu veranlasst, neue Meldezetteln einzuführen.
Personen die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen und diese auch standesamtlich
bestätigen lassen, werden nun aufgefordert über den Status Quo ihrer eingetragenen
Partnerschaft Auskunft zu geben.

Wer ist nun wirklich ein Diskriminierer?

Auf einmal ist Feuer am Dach und in Online-Magazinen, Blogs und Foren, die vorwiegend
von Homosexuellen oder deren Sympathisanten betrieben werden, wird das als Diskriminier-
ung dargestellt.
Irgendwie ist uns jetzt die Orientierung abhanden gekommen. Lehnt jemand Homosexuali-
tät ab ist er ein Diskriminierer. Anerkannt er diese diskriminiert er ebenfalls Menschen mit
dieser sexuellen Neigung.

Schreuder ortet gefährliche Situation

Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder meint in seinem „Blog“,
dass das Sammeln von Daten über die sexuelle Orientierung, eine gefährliche Situation dar-
stellt. Erstaunlich sagen wir, denn bis dato hat es niemanden gestört und war auch unge-
fährlich.
Schreuder meint auch wörtlich: „Mit diesem Meldezettel bist du immer geoutet – bis
in den Tod. Einmal verpartnert, immer aktenkundig sozusagen.“ Da dürfte dem
grünen Gemeiderat entfallen sein, dass mit der Partnerschaftsschliessung am Standesamt
die Aktenkundigkeit ohnehin gegeben ist.

Lebenslange Aktenkundigkeit

Die Aktenkundigkeit begleitet einen Menschen ohnehin sein ganzes Leben lang. Sei es bei der
Führerscheinanmeldung, Aussagen vor Behörden und Gerichten, Pensions- Arbeitslosen-
oder Sozialhilfeanträgen und dergleichen mehr.
Überall hat der Antragsteller gegenüber der Behörde über seine persönlichen Daten Auskunft
zu erteilen und bis jetzt hat dies niemanden wirklich gestört. Doch plötzlich wo Homosexuelle
die sich ohnehin geoutet haben in diese Pflicht genommen werden, ist es auf einmal gefähr-
lich.

Nur Homosexuelle vom Datenmissbrauch betroffen?

Einen eventuellen Datenmissbrauch  als Argument anzuführen, ist wohl mehr als erstaunlich.
Ein solcher kann nämlich Heteros und Homosexuelle gleichermaßen betreffen. Wenn man
dieser scheinheiligen Schlussfolgerung folgt, dürfte wohl niemand mehr seine persönlichen
Daten preisgeben.

Worin besteht die Missachtung?

Wenn Schreuder nun der Innenministerin eine Missachtung von Lesben und Schwulen
unterstellt, fehlt uns dafür die Begründung. Einerseits outen sich Homosexuelle in dem
sie schmusend und händchenhaltend durch die Gegend schlendern, Plakate anbringen,
an Demonstrationen teilnehmen und ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft standes-
amtlich besiegeln lassen, während sie anderseits nicht als Homosexuelle anerkannt werden
wollen.

Und wenn’s ums Geld geht?

Allerdings tut sich für uns folgende Frage auf.  Personen welche sich mit einem standes-
amtlichen Festakt als Homosexuelle geoutet haben und im Falle einer Einreichung um
eine Witwen- bzw. Witwerpension oder Einlösung einer Lebensversicherung ihre amtliche
Partnerschaftsurkunde vorlegen müssen, dann dies auch als Diskriminierung sehen, wenn
es ums liebe Geld geht.
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2010-01-13
  

Dreiklassengesellschaft


Ist der Staat wirklich pleite?

Der Staat ist pleite, bzw. in argen Geldnöten und gehört unbedingt saniert. Diesen Eindruck
gewinnt man zumindest, wenn die Regierung immer wieder laut über neue Steuern nach-
denkt. Dabei müßte doch Geld im Überfluss vorhanden sein, wenn man bedenkt wie groß-
zügig dieses verteilt wird.

Die Dreiklassengesellschaft

Wir wollen dies an drei kleinen Beispielen demonstrieren. In Österreich herrscht eindeutig
eine Dreiklassengesellschaft. Da wären die arbeitsunwilligen Sozialschmarotzer, denen für
„Nichtstun“ Unsummen in den Rachen geworfen wird.

Dann hätten wir das Heer der Beamten, die zwar arbeiten, aber Privilegien bis zum Abwinken
geniessen. Zu guter letzt wären dann noch die „normalen Hackler“, die sich aus Angestellten,
Arbeitern und selbständigen Unternehmern rekrutieren.

Diese Spezies sind die Melkkühe der Nation, welche die Geldvernichtungsmaschinerie finan-

zieren müssen. Immerhin nimmt ihnen der Finanzminister bis zu 50 Prozent ihres wohlerworb-
enen Einkommens weg und dürfen bis zu ihrem 65. Lebensjahr arbeiten.

Über die arbeitsunwilligen Sozialschmarotzer haben wir schon einige Beiträge geschrieben.

Es ist allgemein bekannt, dass sich diese mit der Ausrede „Ich finde leider keine Arbeit“
wie Parasiten an den Wohlfahrts- und Sozialstaat Österreich hängen und kräftig an diesem
saugen.

Geldverschwendung in der Verwaltung

Wir wollen uns heute den Beamten zuwenden und den Lesern anhand von drei kleinen Bei-
spielen vor Augen führen, welche Geldverschwendung hier seitens des Finanzministers be-
trieben wird. Finanzexperten schätzen das Einsparpotential welches jährlich verschleudert
wird, auf etwa 3,5 Milliarden Euro.

Musterbeispiel ÖBB

Nehmen wir einmal die schwer defizitäre ÖBB her. Von den rund 42.000 beschäftigen Eisen-
bahner, sind 2/3 unkündbar. Warum das Relikt der „Pragmatisierung“ bei Bahnbediensteten
noch immer Anwendung findet ist unerklärlich.

Dazu kommen noch Freifahrten für die ÖBBler und deren Familien, billige Dienstwohungen

und sogar Schrebergärten. Nicht zu vergessen das Pensionsantrittsalter, dass bei der ÖBB
bei durchschnittlich 52,3 Jahren liegt. Die ÖBB-Rentenkasse musste allein im Vorjahr mit
rund 1,5 Milliarden Euro vom Steuerzahler subvensioniert werden.

Gemeinde Wien lässt sich auch nicht lumpen

Auch die Gemeinde Wien hat beschlossen, ihren Beamten die Wirtschaftskrise etwas zu er-
leichtern. Ab dem 57.Lebensjahr gibt es drei Tage Sonderurlaub zusätzlich (macht 33 Tage),
und ab dem 60. Lebensjahr kommen zwei weitere Tage dazu. Das Pensionsantrittsalter bei
den Gemeindebediensteten liegt bei 58 Jahren.

Traumjob OeNB-Bediensteter

Ein klassisches Beispiel an Geldverschwendung ist die OeNB. Traumgagen, Luxusdienst-
autos und 35 Dienstjahre um mit 85 Prozent des Letztbezuges in Pension gehen zu können,
sind so einige Privilegien der Beschäftigten in der Nationalbank von Österreich.

Erstaunliche Rechtfertigungen

Die Ausreden für den Erhalt all dieser Privilegien sind erstaunlich. Die Palette reicht vom
geltenden Recht, bis zur skurillen Rechtfertigung das man die Kaufkraft der öffentlich
Bediensteten nicht schwächen dürfe.

Vielleicht sollten diese „geltenden Rechte“ einmal überprüft werden, denn diese sind näm-

lich nichts mehr wert, wenn Ebbe in der Kassa herrscht. Interessant ist auch, dass man lieber
die Kaufkraft der Beamten auf Kosten der „Normalos“ erhält. Das diese bei den „normal“
Werktätigen dadurch absinkt, interessiert offensichtlich niemanden.

Keine Wirtschaftskrise für Beamte

Ist doch erstaunlich, dass man Beamte in der Wirtschaftskrise keine Verluste spüren lassen
will, obwohl diese Krise jedem Bürger gewisse Einsparungen abverlangt. Die ganze Angele-
genheit sehe sicher anders aus, wenn Faymann, Pröll und Co dies aus der eigenen Tasche
finanzieren müßten und nicht auf Kosten der brav arbeitenden Bevölkerung von Österreich.

*****

2009-12-13
  

Muttertag

 

Zwei Stunden Mutterbesuch

Erstaunliches tut sich in Oberösterreich. Laut einem Bericht der OÖ-Nachrichten haben
Justiz- und Gerichtsgutachter entschieden, dass ein 62jähriger unbescholtener Vertrags-
bediensteter, der in Salzburg arbeitet, seine Mutter (94) nur an zwei Samstagen im Monat
für jeweils zwei Stunden sehen darf.

Von der Volkshilfe zur Caritas

Zur Vorgeschichte: Bis Ende der 90er Jahre wird die hochbetagte Frau von der mobilen
Altenbetreuung der Volkshilfe betreut. Ohne den Sohn zu informieren, wandern die Betreu-
ungsagenden plötzlich zur Caritas.

Von der Pflegerin zur Sachwalterin

Wie durch einen Zufall ist die heutige Sachwalterin der demenzkranken 94jährigen , die
damalige Pflegerin  von der Caritas. Ein schöner Karrieresprung, sollte man meinen. Sie
holt sich die alte Dame damals ins Haus, ohne die Zustimmung des Sohnes einzuholen. 
Ende 2003 verfügt die Pflegerin bereits über die vollen Sachwalter-Rechte an ihrem betagten
Pflegling. Die Sachwalterschaft wurde laut dem Sohn, ohne sein Wissen beantragt.
Erstaunlich ist auch, dass sich die jetzige Sachwalterin gegen einen uneingeschränkten Kontakt
zwischen Mutter und Sohn wehrt.

Beim Gericht abgeblitzt

Des öfteren versuchte der Sohn beim  Bezirksgericht Braunau und beim Landesgericht Ried,
einen entsprechenden Beschluss zu erwirken der ihm ermöglicht, seine alte Mutter täglich
besuchen zu können.
Aber wie heißt es so schön, „die Wege des Herrn sind unergründlich“ und so wurde er
jedes Mal bei den Gerichten abgewiesen.
Im Jahr 2005 spitzt sich der Konflikt zwischen Sohn und Sachwalterin zu. Sie verweigerte ihm
das Besuchsrecht und so konnte der 62jährige seine Mutter mehrere Monate nicht sehen.

Hausverbot

Seitdem sind die Fronten total verhärtet und für jeden Besuch holen Sanitäter die betagte Frau
ab und bringen sie in ein nahegelegenes Pfarrheim. Ins Haus der Sachwalterin darf der Sohn
keinen Fuß mehr setzen.
Erst vor kurzem versuchte der Vertragsbedienstete, seine Mutter nach Salzburg bringen zu
lassen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an dem mittlerweile in Kritik geratenen Gerichts-
gutachter  Dr. Egon Bachler  Der entschied, dass aus Gründen der Kontinuität und Stabilität
der Lebensund Pflegeverhältnisse, es besser wäre die alte Frau bei der Sachwalterin zu belassen.

Kritische Caritas

Bei der Caritas sieht man den Fall kritisch. Laut deren Order ist eine  private Betreuung der
Kunden strengstens untersagt. Aber wie gesagt, die Dame ist heute nicht mehr bei der Caritas
und aus diesem Grund, werden ihr diese Verordnungen relativ egal sein.

Geht’s hier etwa ums Geld ?

Und jetzt kommen wir zu des Pudels Kern, nämlich der Finanzgebarung. Laut dem Sohn
dürfte die Sachwalterin an Pension und Pflegegeld (Stufe 6) mehr als 2.000,- Euro pro
Monat für ihren Schützling verwalten.
Die genaue Summe kann er allerdings nicht angeben, weil ihm die Sachwalterin keinerlei
Einblicke in die Finanzen gibt.
Tja wie gesagt, es tut sich erstaunliches in Oberösterreich.
Stauni
   
2009-07-27
  

Späte Entscheidung

 

Erstaunliche Klage

Nicht viel Verständnis hatte der Oberste Gerichtshof mit einer Pensionistin, die eine Pensions-
bonifikation einklagte. Grund für die Klage war, das die Frau erst mit 62 Jahren in Pension ging,
obwohl für Frauen die Erreichung des 60. Lebensjahres genügt, diese in Anspruch nehmen zu
können.
  
Entscheidung des OGH im Volltext:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20090421_OGH0002_010OBS00029_09A0000_000/JJT_20090421_OGH0002_010OBS00029_09A0000_000.html

Bonifikationsanspruch

Für diesen verspäteten Pensionsantritt, wollte die Frau eine gesetzliche vorgesehene Boni-
fikation einfordern. Diese beträgt pro Jahr der späteren Inanspruchnahme 4,2 Prozent der
Regelpension (§261c ASVG).

Vom Mann zur Frau

Allerdings hatte das Ganze einen Schönheitsfehler. Die Frau wurde 1945 als Mann geboren
und unterzog sich im Jahre 2006, also 61-jährig einer Geschlechtsumwandlung.
2007 ging dann die frischgebackene Frau in Pension.

Die Gretchenfrage vor Gericht war nun, ob eine Geschlechtsumwandlung rückwirkend gilt

oder nicht. Die Pensionistin warf als Argument ein, sie habe bereits 2003 geplant, sich einer
Geschlechtsumwandlung zu unterziehen.

Der OGH blieb hart

Der Oberste Gerichtshof entschied gegen die Frau. Als Begründung wurde angeführt, dass
die Operation erst nach dem Erreichen des Regelpensionsalters durchgeführt wurde.
Die bloße Absicht sich bereits 2003 dafür entschieden zu haben, habe keine rechtliche Rele-
vanz und sei dadurch auch rechtlich bedeutungslos.
 
Also Männer, sollte sich jemand für eine Geschlechtsumwandlung interessieren, ziehen Sie
diese vor dem Erreichen des Regelpensionsalters für Frauen durch.
Eines ist uns jedoch unklar, war dieses Urteil Männer- oder Frauenfeindlich ?

Stauni

  
2009-07-15
  

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