Kopftuchverbot für Lehrerinnen jetzt Gebot der Stunde


Islamisierung in öffentlichen Schulen muss gestoppt werden

 

„Das Kopftuch als Symbol des politischen Islam hat in der Schule nichts verloren – das gilt sowohl für Schülerinnen als natürlich auch für Lehrerinnen“, erneuerte heute der Bundesobmann der Freiheitlichen Jugend und Bildungs- und Jugendsprecher der Wiener FPÖ, Stadtrat Maximilian Krauss, die Forderung nach einem Kopftuchverbot auch für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen. Ähnliches gilt im öffentlichen Bereich auch bereits für Richterinnen. Für Krauss gehe es dabei auch um die Vorbildwirkung, die Lehrkräfte auf die Schüler ausüben bzw. ausüben sollten. „Es wäre ein falsches Signal, den Kindern in Kindergarten und Volksschule das Tragen eines Kopftuches zu verbieten, es aber gleichzeitig ihren Lehrerinnen zu gestatten“, erklärt Krauss.

 

Krauss sieht im Kopftuch, egal ob es von Lehrerinnen oder Schülerinnen getragen wird, eine Stigmatisierung der betroffenen Frauen und Mädchen. „Diese Stigmatisierung wird aber oft nicht selbst gewählt, sondern von Vätern, Brüdern und Ehemännern aufgezwungen. Wir wollen die Selbstverständlichkeit, mit der die Unterdrückung von Frauen hingenommen wird, aufgebrochen sehen“, erklärt Krauss. Für ein friedliches Miteinander, Toleranz und Gleichberechtigung müssten gleiche Voraussetzungen geschaffen werden. „Und das geht nicht, wenn sich sogar die Lehrerin abgrenzt und durch ihr Kopftuch darauf beharrt, anders zu sein“, weiß Krauss.

 

Krauss begrüßte, dass unter der FPÖ-Regierungsbeteiligung das Kopftuchverbot in Kindergärten und Volksschulen bereits zur Umsetzung gelangt sei. „Das war ein wichtiger und richtiger Schritt, die Problematik mit dem Kopftuch im öffentlichen Raum ist damit aber noch nicht gelöst“, verwies Krauss auf das Kopftuchverbot, das etwa auch für Richterinnen gelte. „Was die Menschen zu Hause oder in ihrer Freizeit machen, ist ihre Sache. Am Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst, vor allem wenn Kinder und Jugendliche im Spiel sind, müssen aber Regeln gelten“, so Krauss abschließend.

 

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2019-05-14


Hilferuf einer 14-Jährigen – TEIL 2


LESERBRIEF

 
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Gratuliere Ihnen zu dieser Berichterstattung und vor allem den Mut! Ich kenne diese Ge-
schichte und muss Ihnen leider sagen,  dies ist kein Einzelfall  in Österreich,  sondern die
Regel!
 
Ich persönlich,  als Vater einer 12jährigen Tochter  – für die ich das momentane, alleinige
Sorgerecht habe – kämpfe seit Monaten vergeblich um das Recht für das Kind. Allerdings
sind Väter, die sich um ihr Kind kümmern wollen, sehr unbeliebt und auch unbequem für
die Gerichte & Co.

Recherchieren  Sie einmal:  Wieviel Beratungsstellen (Wien) gibt es für Frauen und Mütter.
Für Männer/Väter? Genauso verhält es sich mit den Unterkunftsmöglichkeiten! Obwohl wir
mittlerweile im 21. Jhd. leben,  gehen Gerichte, Jugendamt, usw. noch IMMER davon aus,
dass  das  Kind zur Mutter gehört und zur Not auch gegen den Willen vom Kind! (frei nach
dem  Motto:  der Vater  hat  die  Goschen zu halten und zu  zahlen!)  Alle  Organisationen
agieren  unter dem  „Deckmantel“:  „zum Wohle vom Kind“  allerdings ist ihnen das Wohle
der  Mutter wichtiger und auch vorrangig.  (habe schon einige Gerichtsurteile, die dies be-
legen)
 
Ich wünsche mir und vor allem den Kindern, mehr Medien, die endlich über das Unrecht in
Österreich  berichten.   Einige Journalisten wurden nach erfolgter Berichterstattung sogar
von verschiedenen „Frauenorganisationen“ bedroht! Ignorieren, lächeln, weitermachen!!!!
 
mit freundlichen Grüßen
 
Peter M. P.
 
 

Stellungnahme zum Leserbrief

Obig veröffentlichten Leserbrief haben wir stellvertretend für die zahlreichen Zuschriften
zum Beitrag „Hilferuf einer 14-Jährigen“ veröffentlicht.  Wir finden es erfreulich,  dass es
derart viele positive Reaktionen (Zuschriften und Kommentare) zu diesem Thema gab.
 
Im Prinzip mischen wir uns nicht in Rosenkriege ein und haben daher auch noch nie zum
Thema  „Väterrechte“  medial  Stellung  bezogen.   Das hat jenen Grund,  weil wir nicht
wissen können, wer in einem solchen Rosenkrieg und den daraus resultierenden Streitig-
keiten die Schuld und Verantwortung trägt.
 
Allerdings wenn ein Kind an unsere Türe klopft, können und wollen wir uns diesem Thema
nicht mehr verschließen.  Es gibt eine alte Volksweisheit die lautet:  „Von Kindern und Nar-
ren, kannst die Wahrheit erfahren“.
 
Herr Peter schreibt in seinem Leserbrief: „Ich wünsche mir und vor allem den Kindern, mehr
Medien , die  endlich  über  das Unrecht in Österreich berichten.“   Das wird leider nicht ge-
schehen,  da die meisten Medien von Inseraten abhängig sind.   Dadurch sind diese in ihrer
Berichterstattung  leicht  steuerbar.   Das wissen jene Gruppierung geschickt auszunützen,
denen derartige Beiträge unangenehm sind.
 
Herr  Peter  schreibt weiter:  „Einige  Journalisten wurden nach erfolgter Berichterstattung
sogar von verschiedenen „Frauenorganisationen“ bedroht!“   Solchen Drohungen sehen wir
mit Gelassenheit entgegen. Außerdem ist man bei ERSTAUNLICH nicht beeindruckbar.  Der
Herausgeber dieses Onlinemagazins und sein Team sind schon durch ganz andere „Wasser“
geschwommen und lassen sich daher von Drohungen der zitierten  „verschiedenen Frauen-
organisationen“ mit Sicherheit nicht beeindrucken, sollten solche tatsächlich stattfinden.
 
Allerdings würden wir uns im Falle Katharina Essmann die berechtigte Frage stellen welches
Interesse vorherrschen könnte,  wenn jemand unsere Berichterstattung durch Drohungen
zu  verhindern versuchen würde.  In einem solchen Fall würde unsere Neugier er richtig ge-
weckt werden, was wiederum zu Folge hätte, dass der Medienrummel erst richtig losgehen
würde. Wir werden jedenfalls an der Sache dranbleiben und im Bedarfsfall wieder berichten.
 
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2012-05-09
 

Hilferuf einer 14-Jährigen


Erstaunlicher Besuch bei ERSTAUNLICH

Da  staunte man heute bei ERSTAUNLICH nicht schlecht,  als eine junge Dame das Redak-
tions-Büro betrat und ihr Ansuchen vortrug. Wir geben dieses nachfolgend wörtlich wieder.
 
Foto: © erstaunlich.at
 

Wörtliche Aussage der Katharina Essmann

Mein Name ist Katharina Essmann. Ich bin am 02.05.2012 14 Jahre alt geworden. Ich bitte
sie  mir zu helfen und mein Anliegen zu veröffentlichen.   Ich bitte sie deswegen,  dass ich
meine kleine  Schwester Johanna wieder sehen kann.
 
Ich  bin  durch die Hölle gegangen.   Richterinnen,  Jugendämter, Psychologinnen und so
genannte Kinderhilfestellen haben alles versucht, haben mich 6 Jahre lang bearbeitet. Mir
wurde mit Spritzen gedroht und dem Krisenzentrum.
 
Als  ich  10 Jahre alt war,  sagte die Richterin zu mir ich sei ein böses Kind.   Sie sagte sie
werde  mich  psychiatrieren  lassen,  wenn ich weiter bei meinem Vater leben will.  Doch
ich  bin immer stark geblieben.   Ich habe nie aufgegeben um meinen Vater zu kämpfen.
Ich habe mir 6 Jahre lang meinen Vater nicht verbieten lassen. Ich werde mir auch nicht
meine Schwester verbieten lassen!
 
Am 27.6.2011 bin ich nach der Schule nun selbst in den Justizpalast gegangen und habe
meine  „Gefangenschaft“  beendet.   Ich habe meine Kinderrechte selbst in die Hand ge-
nommen und bin nicht mehr nach Hause zu meiner Mutter gegangen.
 
Ich darf als Strafe jetzt schon 10 Monate meine eigene Schwester nicht mehr sehen. Sie
wird  mir  verboten und entfremdet und alle schauen dabei zu.   Nicht einmal an meinem
Geburtstag durfte ich meine kleine Schwester sehen oder mit ihr telefonieren!
 
Auch  ein Treffen  im  Besuchskaffee kann nicht stattfinden,  da es meine Mutter ablehnt
weil  ich  zu  meinem  Vater  gezogen bin.  Ich habe große Angst, dass mich meine kleine
Schwester  nicht mehr kennt! Ihren eigenen Vater kennt sie nicht mehr.   Ich ertrage es
nicht mehr, dass auch mir die Zeit davon läuft und meine Schwester auch mir entfremdet
wird!
 
Entfremdung ist eine Kindesmisshandlung. Sie macht die Seele krank. Ich weiß wie sich das
anfühlt. Bitte helfen sie mir!   Beim Kongress „Kinderrechte Kinderschutz 2012“  wurde von
der Stimme des Kindes und Menschrechte der Kinder gesprochen. Ich habe das Menschen-
recht meine leibliche Schwester zu sehen, doch niemand hilft mir.
 
Katharina Essmann

 
PS: Wir ersuchen unsere Leser(innen), die zum Teil „holprigen“ Sätze zu entschuldigen. Wir
haben  die  Worte der 14-jährigen Katharina wörtlich niedergeschrieben,  da wir diese nicht
durch unsere eigene Interpretation verfälschen wollten.
 
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2012-05-08
 

Extrabeamt(innen) für Migrant(innen)


Mehr richterliches Verständnis für Migrant(innen)?

Mehr Migrant(innen) in der Richterschaft  wären unterstützenswert,  dass meint die Men-

schenrechtssprecherin der Grünen,  Alev Korun,  in einer heutigen Aussage.  Da müssen

wir der Grünpolitikerin entgegenhalten,  dass es einer solchen Unterstützung nicht bedarf.

Denn jedermann(frau) der/die Voraussetzungen für das Richteramt erfüllt, kann Richter(in)

werden. Personen mit Migrationshintergrund sind davon nicht ausgenommen.

 

Aber es wäre nicht Alev Korun,  wenn sie  mit ihrer  Aussage nicht  einen erstaunlichen
Hintergedanken hätte.   Sie meint,  dass eine  vielfältigere Justiz näher an Problemen der
Gesellschaft dran wäre,  denn immerhin haben 18 Prozent der österreichischen Bevölker-
ung einen interkulturellen Hintergrund.

 

Ob Korun damit meint, dass beispielsweise ein(e) Richter(in) mit orientalischen Migrations-

hintergrund mehr Verständnis für Zwangsehen und Ehrenmorde hätte?  Möglicherweise

erhofft sich  die grüne  Menschenrechtssprecherin dadurch Urteile,   die dem kulturellen
Hintergrund des Täters angepasst sind.

 

Förderung einer Parallelgesellschaft 

Korun ist der Auffassung, dass die Vielfalt in der Bevölkerung und im realen Leben ihren

Niederschlag auch  in unseren  Behörden finden sollte.   Deswegen werde  seitens der
Grünen schon lange die verstärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung
in die Behörden, wie Polizei und Verwaltung, gefordert.

 

Da staunen wir aber, denn bis dato waren wir der Meinung, dass Beamt(innen) nach den

in Österreich geltenden Gesetzen  handeln,  die für aller in der Alpenrepublik lebenden

Personen gleiche Geltung haben.   Also aus welchem besonderen Grund sollte eine ver-
stärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung erfolgen?

 

Korun untermauert ihre absurde Forderungen damit,  dass es sonst  über kurz oder lang
ein Demokratiedefizit gäbe. Das sehen wir anders, denn ein solches würde gegeben sein,
wenn man durch eigene Beamte dem Entstehen einer Parallelgesellschaft Vorschub leistet.

 

Interessant ist folgende Aussage der Grünpolitikerin: „ Denn nur gelebte, angewandte Viel-

falt kann nachhaltig einen offenen und unvoreingenommenen Blick auf unsere Gesellschaft

und alle Gesellschaftsgruppen garantieren.“

 

Wo liegt Israel?

Interessant ist diese Aussage für uns deswegen, stammt sie doch gerade von jener Politikerin

deren Werbevideos auf einer Webseite zu finden waren, auf der folgendes wörtlich stand:

 

 

Screen: yabanci.at (Webseite wurde mittlerweile gelöscht)


Korun distanzierte sich er dann von dieser Webseite, nachdem ERSTAUNLICH den Skandal

aufgedeckt und darüber berichtet hatte.

 

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2011-09-30
 

Pädofiler Polizist


Sind KIPO-Sonderkommissionen nutzlos?

Während die Polizei laufend Sonderkommissionen bildet um gegen Konsumenten von Kinder-
pornos  vorzugehen,  scheinen die Erfolge dieser Beamten in Rauch  aufzugehen.  Wir haben
schon mehrmals über die außergewöhnliche Milde von Richter(innen) berichtet, welche dieses
perverse Pack mit Samthandschuhen anfassen.

Polizist vor Gericht

Ein Polizeibeamter aus Tirol stand unter Verdacht, auf seinem PC kinderpornografisches
Material heruntergeladen und sich daran begeilt zu haben.  Bei einer Hausdurchsuchung
beschlagnahmten Kollegen des pädofilen Polizisten dessen privaten Computer.

Der beschlagnahmte Rechner wurde von Spezialisten untersucht und ausgewertet. Diese fan-
den eindeutige Spuren und damit war der  Verdacht gegen den Polizeibeamten bestätigt. Am
Freitag stand dieser Beamte nun vor dem Landesgericht Innsbruck und mußte sich wegen des
Deliktes „Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger“ verantworten.

Scherzurteil und weiterhin im Dienst

Und nun kommt der traurige Scherz des Monats. Der Pädo-Polizist wurde zu 240 Tagessätze
a 10 Euro verurteilt, wobei die Hälfte der Strafe auf drei Jahre bedingt nachgesehen wurde.
Das heißt, dass die Strafe lediglich 1.200,- Euro beträgt.

Aber das ist noch nicht alles.  Der Beamte ist zwar vorläufig vom  Dienst suspendiert und er-

wartet noch seine  Disziplinarverhandlung,  kann aber nicht aus dem Polizeidienst entlassen
werden. Es ist schon verwunderlich, wenn ein pädofiler Polizist für Recht und Ordnung sorgen
wird und möglicherweise bei der Schulwegsicherung noch Kontakt zu Kindern hat.

Erstaunliche Milde gegenüber Pädofile

Es ist immer wieder erstaunlich, welche Einstellung Richter(innen) gegenüber Pädofile haben.
Sieht man sich die verhängten Urteile an könnte man glauben,  dass Kinderpornografie ein
Kavaliersdelikt ist.  Unter dem Suchwort  „Pädofile“  finden Sie etliche  Beiträge über dieses
Thema, welche auf ERSTAUNLICH bereits verfasst wurden.

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2010-07-10
  

Psychotests für Richter(innen)


Richter und Ärzte

Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.

Fehlurteile und Kunstfehler

Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.

Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.

Ärzte haben die schlechteren Karten

Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.

Immer wieder Fehlurteile

Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.

Fall 1 der vergangenen Woche

Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“
zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.

Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.

Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom

Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,

ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.

Fall 2 der vergangenen Woche

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen

versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-

wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-

reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.

Auch Richter haben Stress

Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.

Was spricht gegen einen Psychotest?

Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.

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2010-01-17
  

Inhalts-Ende

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