Die Vorgeschichte
Wie bereits angekündigt, bringen wir nachfolgend einen Bericht über die Verhandlung gegen
den ehemaligen Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald, die heute im Landesgericht Wien
stattgefunden hat. Er war angeklagt worden, weil er einen Richter genötigt haben soll.
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(v.l.n.r.) Oswald-Verteidiger Dr. Friis, W. Höllriegl (HEUTE) , Spanienblogger F. Rabak
Dazu eine kurze Vorgeschichte um den Handlungsablauf verständlich zu machen. Oswald, der
an und für sich ein begabter Schreiber ist, legte sich in den letzten zwei Jahren mit Gott und
der Welt an. Seine Vorgangsweise war, sich vorzugsweise beim Rotlichtmilieu und bei Rechts-
anwälten „anzupirschen“ und ihnen eine gute Presse via seiner Webseite schmackhaft zu
machen.
„Hüpften“ diese dann nicht wie er wollte, wurden sie in Grund und Boden geschrieben. Oswald
kam stets ungeschoren davon, weil ihn niemand wirklich ernst nahm. Der Rechtsanwalt Werner
Tomanek zitierte einmal treffend: „Was kümmert´s den Mond, wenn ihn ein Köter ankläfft.
Mir ist die Zeit zu schade, als dass ich mich mit diesem Mann auseinandersetze. Ich sehe in
Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
Aber wie heißt es in einem alten Sprichwort so schön: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis
er bricht.“ Dieser Krug zerbrach dann, als Oswald seine Masche mit einem jungen aufstreben-
den Wirtschaftsanwalt abziehen wollte. Dieser ließ sich das nicht gefallen und klagte.
Der Richter Dr. Winge
Es kam zu einer Einstweiligen Verfügung (EV), an die sich Oswald nicht hielt und weiter über
und gegen den Anwalt schrieb. Daraufhin verhängte der zuständige Richter, Dr. Winge, eine
Geldstrafe (Beugestrafe) über Oswald. Dieser negierte diese und fuhr munter in seinem Vor-
haben fort.
Nach einigen verhängte Geldstrafen – die von Oswald alle negiert wurden – entschloss sich
Dr. Winge eine Beugehaft zu verhängen. Bevor diese in Kraft teten kann, muss der Betrof-
fene aber zuerst angehört werden. Also schickte der Richter eine Ladung.
Oswald kam dem Ladungstermin, angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht nach, sondern
schrieb dem Richter am 3.März 2010 einen mehrseitigen Brief, in dem er um Vertagung er-
suchte. Allerdings war in dem Schreiben folgender Satz zu lesen:
„Es kann ein Gericht doch nur eine korrekte Verhandlungsführung wollen und kein zweites
Hollabrunn, wo jemand, der ebenso Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert, weil er
sich ungerecht behandelt fühlt. Ich bin lohnunabhängig, habe keine Kinder und keine sonstige
Verpflichtungen. Jetzt bin ich sehr gespannt ob sie die richtige Entscheidung treffen werden.“
Dr. Winge leitete den Brief von Oswald an die Staatsanwaltschaft Wien weiter. Am 21.Mai
2010, kam es zwischen Oswald und dem Richter zu einem Zusammentreffen in dessen Amts-
zimmer, da noch zwei andere Verfahren anhängig waren. Dr. Winge forderte aus Gründen
seiner Sicherheit, für diesen Termin Polizeischutz an.
Als Zeuge im heutigen Prozess befragt gab Dr. Winge an: „Anfangs habe ich bei mir gedacht,
dass der Polizeischutz eventuell eine überzogene Maßnahme gewesen sei. Allerdings wurde
mir im Verlauf des Gesprächs mit Oswald rasch klar, dass der Schutz notwendig war. Oswald
wurde im Verlauf unseres Gespräches immer aggressiver. Es war, als wenn man bei dem
Mann einen Schalter umgelegt hätte. Ich möchte ihm nicht alleine begegnen.“
Der Angeklagte Marcus J. Oswald
Auf Befragung der Richterin wie er den Satz mit „Hollabrunn“ denn gemeint habe antwortete
Oswald: „Dieser ist mir hineingerutscht. Ich mache mir aber ernsthafte Sorgen um die Justiz,
wenn sich diese von diesem Satz beindrucken habe lassen.“ Auch den im Brief vorkommen-
den Satz: „Es werde zum Showdown kommen“, versuchte der Angeklagte mit den Worten:
„Das ist ein harmloser Vergleich mit einer Westernmetapher“ abzutun.
Zu Hollabrunn muss gesagt werden, dass dieses Wort in der Justiz einen bitteren Beigeschmack
hat. Am 16.Dezember 2009 stürmte ein schwerbewaffneter Amokläufer das Bezirksgericht in
Hollabrunn und erschoss dort eine Gerichtsbedienstete.
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Sah sich als Justizopfer – Marcus J. Oswald
Verteidigte sich M.J. Oswald anfänglich recht vernünftig und versuchte seine Drohung herab-
zuspielen, ließ er in seinem Schlusswort keine Zweifel aufkommen. Denn da meinte er unter
anderem, dass er über sehr viel Selbstdisziplin verfüge, ansonsten er sich doch eine Schuss-
waffe gekauft hätte. Da staunen wir aber, denn der Mann scheint die Beachtung von Ge-
setzen mit Selbstdisziplin zu verwechseln.
Der beigezogene Gerichtspsychiater erklärte, dass er keine Anhaltspunkte einer geistigen Be-
einträchtigung feststellen konnte und merkte an, dass Oswald voll verhandlungsfähig ist. Aller-
dings räumte er ein, dass seine Beurteilung formeller Natur sei, da sich Oswald geweigert
hatte sich einer Untersuchung zu unterziehen.
Die verhandelnde Richterin sah es als erwiesen an, dass Oswald mit der Drohung in seinem
Brief, den Richter Dr. Winge zu nötigten versuchte und diesen dadurch in Furcht und Unruhe
versetzte. Sie verurteilte den Angeklagten nach § 15 iVm §§ 105 und 106 StGB zu 18 Monate
unbedingter Haft und hob eine noch offene, bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von 3 Mona-
ten auf. Als erschwerend wertete die Richterin, die vier einschlägigen Vorstrafen von Marcus
J. Oswald. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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2012-02-15
Treffen mit Werner Tomanek
Der Herausgeber dieses Magazins traf heute zufälligerweise den Anwalt Mag. Werner
Tomanek. Klar war, dass man auf den in Graz verhandelten Prozess und den erfolgten
Freispruch zu sprechen kam.
Über den Freispruch sichtlich erleichtert
Tomanek im O-Ton: „Die Anklage war an den Haaren herbeigezogen und endete mit
einem Freispruch, den ohnehin alle erwartet haben. Allerdings habe ich daraus gelernt,
nicht mehr so gutgläubig zu sein und gewissen Personen nicht mehr so leicht zu vertrau-
en.“
Einer war bitter enttäuscht
Mit seiner Aussage dass alle einen Freispruch erwarteten, liegt Werner Tomanek falsch.
Sein selbsternannter „Erzfeind“ Marcus J. Oswald war über den Prozessausgang fürcht-
erlich enttäuscht und hat sicher die eine oder andere Träne darüber verloren.
Oswald hatte sogar via seiner Webseite eine Suspendierung von Tomanek gefordert und
die Rechtsanwaltskammer als korrupten Sauhaufen bezeichnet, da diese dem Ansinnen
des selbsternannten Machtfaktor des Internets nicht nachkamen.
Oswald ist ein medizinisches Problem
Zur Person Marcus J. Oswald befragt und warum er sich nicht mit rechtlichen Schritten,
wie ein bekannter Wiener Wirtschaftsanwalt, gegen die Anschuldigungen und Verleumd-
ungen zur Wehr setzt, meinte Tomanek wörtlich: „Was kümmert´s den Mond, wenn ihn ein
Köter ankläfft. Mir ist die Zeit zu schade, als dass ich mich mit diesem Mann auseinander-
setze. Ich sehe in Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
Wie haben schon des öfteren über Marcus J. Oswald und seinem gesellschaftlichen Absturz
berichtet. Der gar nicht untalentierte Journalist hat die Gabe, sich es mit allen Leuten zu
verscherzen.
Neidkomplexe
Die Ursache seines Verhaltens dürfte in einem ausgeprägten Neidkomplex zu finden sein.
Diese Theorie stützen wir auf Aussagen in seinen Beiträgen, auf den von ihm betriebenen
und immer wieder gesperrten Webseiten. Nachfolgend ein Auszug aus einem solchen Bei-
trag.
Der Oswald-Beitrag trieft vor Neid
Telefongespräche mit Freund aufgezeichnet
Interessant ist der Absatz, welcher den Anwalt Mag. Roland Friis betrifft. Dieser Mann
war wohl der letzte Förderer und Freund des Marcus J. Oswald. Die Betonung liegt auf
„war“, denn normalerweise zeichnet man Telefongespräche mit Freunden nicht auf
Tonband auf und erwähnt deren Eheprobleme auch nicht im Internet.
Oswald outet Friis
Aber Oswald legt noch einen drauf. Friis dürfte aus welchen Gründen auch immer, ein
vorübergehendes Burnout-Syndrom erlitten haben und wurde in eine Klinik eingeliefert.
Möglicherweise ist die Ursache dieser Erkrankung, in zu langen und intensiven Umgang
mit Marcus J. Oswald zu suchen.
Der selbsternannte Machtfaktor Oswald hatte allerdings nichts besseres zu tun, als auf
einer seiner Webseiten den Namen der Klinik zu nennen. Als Draufgabe publizierte er
noch Äußerungen, welche Friis offensichtlich im Zuge seiner vorübergehenden Erkrank-
ung von sich gab.
Am besten nicht anstreifen
Aus Anstandsgründen gegenüber einem Erkrankten, geben wir diese Äußerungen auf
ERSTAUNLICH nicht wieder. Auch nehmen wir Abstand davon, die Adresse der Web-
seite zu nennen oder einen Screenshot des betreffenden Beitrags zu veröffentlichen.
Mit dieser Aktion hat Marcus J. Oswald einwandfrei seinen Charakter definiert. Er tritt
medial, auf einen am Boden liegenden Kranken ein, der sich zur Zeit nicht wehren kann.
Daher kommt der Herausgebers von ERSTAUNLICH zur Meinung, man sollte an diesen
Oswald am besten nicht einmal anstreifen.
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2010-06-17
Leserreaktion
Auf Grund eines heutigen Leserkommentars bezüglich der Beiträge „Cyberstalking“ und
„Erstaunliches in der Anwaltsszene“, haben wir neue Recherchen angestellt. Dabei kamen
einige Neuigkeiten ans Tageslicht.
In Rechtskraft
Die gegen den selbsternannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald angestrebte
„Einstweilige Verfügung“ hat seit 22.09.2009 Rechtskraft. Ob und wieweit der Betreiber
des Blogs „Blaulicht und Graulicht“ der „EV“ Folge leisten wird, bzw. Folge geleistet hat,
entzieht sich unserer Kenntnis.
Dem Marcus J. Oswald werden nun gerichtlich seine Grenzen aufgezeigt
Anwalt distanziert sich
Im Beitrag „Erstaunliches in der Anwaltsszene“ haben wir berichtet, wie Oswald in einem
E-Mail ganz unverblümt über seine Geschäftspraktiken mit einem Wiener Anwalt schreibt.
Wir haben den betroffen Rechtsanwalt damals um eine Stellungsnahme gebeten und dieser
sendete uns nachfolgendes Mail.
Das Anwaltschreiben im Originaltext
Das mir übermittelte Mail von Herrn Oswald erlaube ich mir wie folgt zu kommentieren:
Die Schilderung von angeblichen -haarsträubenden-Geschäftspraktiken ist fern jeder
Realität. Herr Oswald wurde von mir niemals beauftragt oder ermutigt, mir Klienten
zuzuführen geschweige denn Klienten von „anderen Anwälten abzuziehen“.
Ich habe Herrn Oswald auch mehrfach ausdrücklich gebeten, jedewede Berichterstattung
über mich zu unterlassen.
Da Strafprozesse aber öffentlich sind, habe ich keinen Einfluß auf die Anwesenheit von
Reportern und deren Berichterstattung.
Ich schätze Herrn Oswald zwar als hervorragenden Journalisten, distanziere mich aber
dezidiert von seinen Vorschlägen bezüglich Anwerbungspraktiken und Provisionsvorstell-
ungen.
Ausdrücklich weise ich die Behauptung zurück, wonach Herr Oswald von mir Provisionen
erhalten hätte.
Selbstverständlich zählt die penible Einhaltung der Standesvorschrfiten zu meinen funda-
mentalen Geschäftsprinzipien.
Mit freundlichen Grüßen
Bild wird unklar
Aus diesem Schreiben entnehmen wir, dass dieser Anwalt keinen Wert darauf legt mit
einem Herrn Oswald in einer geschäftlichen Beziehung stehen zu wollen, oder gar
eine derartige Geschäftverbindung hat.
Da ist es doch erstaunlich, dass dieser Anwalt per „Google“ auf der Webseite des selbst-
ernannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald, ein Inserat schaltet. Jetzt stehen wir
vor einem Dilemma, denn wir wissen jetzt nicht, was wir von der Stellungnahme des Herrn
Mag. Friis halten sollen.
Bringt es wirklich 100% Erfolgschancen in der Halle der Wahrheit zu inserieren ?
Oswalds Zukunft ?
Man darf gespannt sein, wie es mit Marcus J. Oswald weitergehen wird. Wir vermuten, dass
auch der Rechtsanwalt Mag. Friis darüber nachdenken wird, auf einer Webseite Inserate zu
schalten, gegen dessen Betreiber es eine rechtskräftige „Einstweilige Verfügung“ bezüg
-lich einer Berichterstattung auf dessen Blog gibt.
Stauni
2009-09-28