Marcus J. Oswald vor Gericht – TEIL 2


Die Vorgeschichte

Wie bereits angekündigt,  bringen wir nachfolgend einen  Bericht über die Verhandlung gegen
den  ehemaligen Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald,  die heute im Landesgericht Wien
stattgefunden hat.  Er war angeklagt worden, weil er einen Richter genötigt haben soll.
 
Foto: © erstaunlich.at
(v.l.n.r.) Oswald-Verteidiger Dr. Friis,  W. Höllriegl (HEUTE) ,  Spanienblogger F. Rabak
 
Dazu  eine kurze Vorgeschichte um den  Handlungsablauf verständlich zu machen. Oswald, der
an  und für sich ein begabter Schreiber ist,  legte sich in den letzten  zwei Jahren mit Gott und
der Welt an. Seine Vorgangsweise war, sich vorzugsweise beim Rotlichtmilieu und bei Rechts-
anwälten  „anzupirschen“  und  ihnen  eine gute  Presse via seiner  Webseite schmackhaft zu
machen.
 
„Hüpften“ diese dann nicht wie er wollte, wurden sie in Grund und Boden geschrieben.  Oswald
kam stets ungeschoren davon, weil ihn niemand wirklich ernst nahm. Der Rechtsanwalt Werner
Tomanek  zitierte  einmal  treffend:  „Was kümmert´s  den Mond,  wenn ihn ein  Köter ankläfft.
Mir  ist die Zeit zu schade,  als dass ich  mich mit diesem Mann auseinandersetze.   Ich sehe in
Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
 
Aber wie heißt es in einem alten Sprichwort so schön: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis
er bricht.“   Dieser Krug zerbrach dann, als Oswald seine Masche mit einem jungen aufstreben-
den Wirtschaftsanwalt abziehen wollte.  Dieser ließ sich das nicht gefallen und klagte.
 

Der Richter Dr. Winge

Es  kam zu einer Einstweiligen Verfügung (EV),  an die sich Oswald nicht hielt und weiter über
und gegen den Anwalt schrieb.   Daraufhin verhängte der zuständige Richter,  Dr. Winge, eine
Geldstrafe (Beugestrafe) über Oswald.   Dieser negierte diese und fuhr munter in seinem Vor-
haben fort.
 
Nach  einigen verhängte Geldstrafen   –  die von Oswald alle negiert wurden –   entschloss sich
Dr. Winge  eine Beugehaft  zu verhängen.   Bevor diese in  Kraft teten kann,  muss der  Betrof-
fene aber zuerst angehört werden.  Also schickte der Richter eine Ladung.
 
Oswald kam dem Ladungstermin, angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht nach, sondern
schrieb dem Richter am  3.März 2010  einen mehrseitigen Brief,  in dem er um  Vertagung er-
suchte.  Allerdings war in dem Schreiben folgender Satz zu lesen:
 
„Es   kann ein Gericht doch nur eine korrekte  Verhandlungsführung wollen  und kein  zweites
Hollabrunn, wo jemand, der ebenso Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert,  weil er
sich ungerecht behandelt fühlt. Ich bin lohnunabhängig, habe keine Kinder und keine sonstige
Verpflichtungen. Jetzt bin ich sehr gespannt ob sie die richtige Entscheidung treffen werden.“
 
Dr. Winge  leitete den Brief von Oswald an die  Staatsanwaltschaft Wien weiter.   Am 21.Mai
2010, kam es zwischen Oswald und dem Richter zu einem Zusammentreffen in dessen Amts-
zimmer,  da noch zwei andere Verfahren anhängig waren.   Dr. Winge forderte aus Gründen
seiner Sicherheit, für diesen Termin Polizeischutz an.
 
Als Zeuge im heutigen Prozess befragt gab Dr. Winge an:  „Anfangs habe ich bei mir gedacht,
dass der Polizeischutz eventuell eine überzogene Maßnahme gewesen sei.   Allerdings wurde
mir im Verlauf des Gesprächs mit Oswald rasch klar, dass der Schutz notwendig war. Oswald
wurde  im Verlauf unseres  Gespräches immer aggressiver.   Es war,  als wenn man bei dem
Mann einen Schalter umgelegt hätte. Ich möchte ihm nicht alleine begegnen.“
 

Der Angeklagte Marcus J. Oswald

Auf  Befragung der Richterin wie er den Satz mit  „Hollabrunn“ denn gemeint habe antwortete
Oswald: „Dieser ist mir hineingerutscht.  Ich mache mir aber ernsthafte Sorgen um die Justiz,
wenn  sich diese von diesem Satz beindrucken habe lassen.“   Auch den im Brief  vorkommen-
den  Satz:  „Es werde zum Showdown kommen“,  versuchte der  Angeklagte mit den Worten:
„Das ist ein harmloser Vergleich mit einer Westernmetapher“  abzutun.  
 
Zu Hollabrunn muss gesagt werden, dass dieses Wort in der Justiz einen bitteren Beigeschmack
hat.   Am 16.Dezember 2009  stürmte ein schwerbewaffneter Amokläufer das Bezirksgericht in
Hollabrunn und erschoss dort eine Gerichtsbedienstete.
 
Foto: © erstaunlich.at
Sah sich als Justizopfer – Marcus J. Oswald
 
Verteidigte sich M.J. Oswald anfänglich recht vernünftig und versuchte seine Drohung herab-
zuspielen, ließ er in seinem Schlusswort keine Zweifel aufkommen. Denn da meinte er unter
anderem, dass er über sehr viel Selbstdisziplin verfüge, ansonsten er sich doch eine Schuss-
waffe  gekauft hätte.   Da staunen wir aber,  denn der  Mann scheint die  Beachtung von Ge-
setzen mit Selbstdisziplin zu verwechseln.
 
Der  beigezogene Gerichtspsychiater erklärte,  dass er keine Anhaltspunkte einer geistigen Be-
einträchtigung feststellen konnte und merkte an, dass Oswald voll verhandlungsfähig ist. Aller-
dings  räumte er ein,  dass seine  Beurteilung formeller Natur sei,  da sich  Oswald geweigert
hatte sich einer Untersuchung zu unterziehen.
 
Die  verhandelnde Richterin sah es als erwiesen an,  dass Oswald mit der  Drohung in seinem
Brief,  den Richter  Dr. Winge zu nötigten versuchte und diesen dadurch in  Furcht und Unruhe
versetzte. Sie verurteilte den Angeklagten nach § 15 iVm  §§ 105 und 106 StGB  zu 18 Monate
unbedingter Haft und hob eine noch offene, bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von 3 Mona-
ten auf.  Als erschwerend wertete die Richterin, die  vier einschlägigen Vorstrafen von Marcus
J. Oswald.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

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2012-02-15
 

Marcus J. Oswald und die Anwälte


Treffen mit Werner Tomanek

Der Herausgeber dieses Magazins traf heute zufälligerweise den Anwalt Mag. Werner
Tomanek. Klar war, dass man auf den in Graz verhandelten Prozess und den erfolgten
Freispruch zu sprechen kam.
Über den Freispruch sichtlich erleichtert
Tomanek im O-Ton: „Die Anklage war an den Haaren herbeigezogen und endete mit
einem Freispruch, den ohnehin alle erwartet haben. Allerdings habe ich daraus gelernt,
nicht mehr so gutgläubig zu sein und gewissen Personen nicht mehr so leicht zu vertrau-
en.“

Einer war bitter enttäuscht

Mit seiner Aussage dass alle einen Freispruch erwarteten, liegt Werner Tomanek falsch.
Sein selbsternannter „Erzfeind“ Marcus J. Oswald war über den Prozessausgang fürcht-
erlich enttäuscht und hat sicher die eine oder andere Träne darüber verloren.
Oswald hatte sogar via seiner Webseite eine Suspendierung von Tomanek gefordert und
die Rechtsanwaltskammer als korrupten Sauhaufen bezeichnet, da diese dem Ansinnen
des selbsternannten Machtfaktor des Internets nicht nachkamen.

Oswald ist ein medizinisches Problem

Zur Person  Marcus J. Oswald befragt und warum er sich nicht mit rechtlichen Schritten,
wie ein bekannter Wiener Wirtschaftsanwalt, gegen die Anschuldigungen und Verleumd-
ungen zur Wehr setzt, meinte Tomanek wörtlich: „Was kümmert´s  den Mond, wenn ihn ein
Köter ankläfft. Mir ist die Zeit zu schade, als dass ich mich mit diesem Mann auseinander-
setze. Ich sehe in Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
Wie haben schon des öfteren über Marcus J. Oswald und seinem gesellschaftlichen Absturz
berichtet. Der gar nicht untalentierte Journalist hat die Gabe, sich es mit allen Leuten zu
verscherzen.

Neidkomplexe

Die Ursache seines Verhaltens dürfte in einem ausgeprägten Neidkomplex zu finden sein.
Diese Theorie stützen wir auf Aussagen in seinen Beiträgen, auf den von ihm betriebenen
und immer wieder gesperrten Webseiten. Nachfolgend ein Auszug aus einem solchen Bei-
trag.
 
Der Oswald-Beitrag trieft vor Neid
 

Telefongespräche mit Freund aufgezeichnet

Interessant ist der Absatz, welcher den Anwalt  Mag. Roland Friis betrifft.  Dieser Mann
war wohl der letzte Förderer und Freund des Marcus J. Oswald. Die Betonung liegt auf
„war“,  denn normalerweise zeichnet man Telefongespräche mit Freunden nicht auf
Tonband auf und erwähnt deren Eheprobleme auch nicht im Internet.

Oswald outet Friis

Aber Oswald legt noch einen drauf. Friis dürfte aus welchen Gründen auch immer, ein
vorübergehendes Burnout-Syndrom erlitten haben und wurde in eine Klinik eingeliefert.
Möglicherweise ist die Ursache dieser Erkrankung, in zu langen und intensiven Umgang
mit Marcus J. Oswald zu suchen.
Der selbsternannte Machtfaktor Oswald hatte allerdings nichts besseres zu tun, als auf
einer seiner Webseiten den Namen der Klinik zu nennen. Als Draufgabe publizierte er
noch Äußerungen, welche Friis offensichtlich im Zuge seiner vorübergehenden Erkrank-
ung von sich gab.

Am besten nicht anstreifen

Aus Anstandsgründen gegenüber einem Erkrankten, geben wir diese Äußerungen auf
ERSTAUNLICH nicht wieder.  Auch nehmen wir Abstand davon, die Adresse der Web-
seite zu nennen oder einen Screenshot des betreffenden Beitrags zu veröffentlichen.
Mit dieser Aktion hat Marcus J. Oswald einwandfrei seinen Charakter definiert. Er tritt
medial, auf einen am Boden liegenden Kranken ein, der sich zur Zeit nicht wehren kann.
Daher kommt der  Herausgebers von ERSTAUNLICH zur Meinung, man sollte an diesen
Oswald  am besten nicht einmal anstreifen.
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2010-06-17
  

Cyberstalking TEIL 2

 

Leserreaktion

Auf Grund eines heutigen Leserkommentars bezüglich der Beiträge „Cyberstalking“ und
„Erstaunliches in der Anwaltsszene“, haben wir neue Recherchen angestellt. Dabei kamen
einige Neuigkeiten ans Tageslicht.

In Rechtskraft

Die gegen den selbsternannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald angestrebte
„Einstweilige Verfügung“ hat seit 22.09.2009 Rechtskraft. Ob und wieweit der Betreiber
des Blogs „Blaulicht und Graulicht“ der „EV“ Folge leisten wird, bzw. Folge geleistet hat,
entzieht sich unserer Kenntnis.

Dem Marcus J. Oswald werden nun gerichtlich seine Grenzen aufgezeigt
  

Anwalt distanziert sich

Im Beitrag „Erstaunliches in der Anwaltsszene“ haben wir berichtet, wie Oswald in einem
E-Mail ganz unverblümt über seine Geschäftspraktiken mit einem Wiener Anwalt schreibt.
Wir haben den betroffen Rechtsanwalt damals um eine Stellungsnahme gebeten und dieser
sendete uns nachfolgendes Mail.

Das Anwaltschreiben im Originaltext

Das mir übermittelte Mail von Herrn Oswald erlaube ich mir wie folgt zu kommentieren:
Die Schilderung von angeblichen -haarsträubenden-Geschäftspraktiken ist fern jeder
Realität. Herr Oswald wurde von mir niemals beauftragt oder ermutigt, mir Klienten
zuzuführen geschweige denn Klienten von „anderen Anwälten abzuziehen“.
 
Ich habe Herrn Oswald auch mehrfach ausdrücklich gebeten, jedewede Berichterstattung
über mich zu unterlassen.
Da Strafprozesse aber öffentlich sind, habe ich keinen Einfluß auf die Anwesenheit von
Reportern und deren Berichterstattung.
Ich schätze Herrn Oswald zwar als hervorragenden Journalisten, distanziere mich aber
dezidiert von seinen Vorschlägen bezüglich Anwerbungspraktiken und Provisionsvorstell-
ungen.
Ausdrücklich weise ich die Behauptung zurück, wonach Herr Oswald von mir Provisionen
erhalten hätte.
Selbstverständlich zählt die penible Einhaltung der Standesvorschrfiten zu meinen funda-
mentalen Geschäftsprinzipien.   
 
Mit freundlichen Grüßen

Bild wird unklar

Aus diesem Schreiben entnehmen wir, dass dieser Anwalt keinen Wert darauf legt mit
einem Herrn Oswald in einer geschäftlichen Beziehung stehen zu wollen, oder gar
eine derartige Geschäftverbindung hat.
Da ist es doch erstaunlich, dass dieser Anwalt per „Google“ auf der Webseite des selbst-
ernannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald, ein Inserat schaltet. Jetzt stehen wir
vor einem Dilemma, denn wir wissen jetzt nicht, was wir von der Stellungnahme des Herrn
Mag. Friis halten sollen.
Bringt es wirklich 100% Erfolgschancen in der Halle der Wahrheit zu inserieren ?

Oswalds Zukunft ?

Man darf gespannt sein, wie es mit Marcus J. Oswald weitergehen wird. Wir vermuten, dass
auch der Rechtsanwalt Mag. Friis darüber nachdenken wird, auf einer Webseite Inserate zu
schalten, gegen dessen Betreiber es eine rechtskräftige „Einstweilige Verfügung“  bezüg
-lich einer Berichterstattung auf dessen Blog gibt.
Stauni
  
2009-09-28
   

Inhalts-Ende

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