Sicherer Schulweg

Schwerpunktaktionen der Polizei zum Schulstart im Osten Österreichs

Rund 500 Polizisten und Polizistinnen werden zum Schulbeginn in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland für die Schulwegsicherung im Einsatz sein. Durch eine verstärkte Präsenz der Exekutive wird schwerpunktmäßig der Verkehr im Bereich der Schulen überwacht, um die Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker zu sensibilisieren. Zusätzlich werden auch ältere Schüler als Schülerlotsen und Eltern, Angehörige, Opas und Omas als Erwachsenenlotsen sowie Zivildiener die Exekutive bei der Sicherung des Schulweges unterstützen.

In Österreich gab es im Schuljahr 2024/2025 etwa 1,19 Millionen Schülerinnen und Schüler, davon gingen rund 376.000 in Volksschulen, davon 165.000 in Wien, Niederösterreich und im Burgenland. Mehr als 90.000 Erstklässler werden Anfang September ihren ersten Schultag in einer der 3.000 Volksschulen in Österreich beginnen. Für den Großteil der Volksschulen wurden Schulwegpläne erstellt, kritische Stellen wie Kreuzungen werden punktuell gesichert.

Angesichts des bevorstehenden Schulbeginns in Ostösterreich in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland kann man nur auf die Wichtigkeit der Schulwegsicherheit hinweisen und an alle Autofahrerinnen und Autofahrer appellieren, in Schulnähe besonders auf Kinder zu achten und bremsbereit unterwegs zu sein. Die Polizei wird zu Schulbeginn mit sichtbarer Präsenz und Kontrollen verstärkt im Einsatz sein, um die Sicherheit auf Schulwegen weiter zu erhöhen.

Mehr als 400 Schulwegunfälle im Jahr 2024

Im Jahr 2024 ereigneten sich österreichweit 419 Verkehrsunfälle, bei denen 451 Schülerinnen und Schüler im Alter von sechs bis 15 Jahren am Schulweg verletzt wurden – 42 davon schwer, Todesopfer gab es im Vorjahr keine. Der größte Anteil der verletzten Kinder war zu Fuß unterwegs (35 Prozent). Auch am Schutzweg, wo Kinder besonders geschützt sein sollten, kommt es immer wieder zu Unfällen. Im Jahr 2024 verunglückten 80 Kinder auf einem Zebrastreifen. Die häufigsten Unfallursachen bei Schutzwegunfällen sind Vorrangverletzungen bzw. Rotlichtmissachtung (73 Prozent) sowie Unachtsamkeit und Ablenkung (zwölf Prozent).

Im laufenden Jahr 2025 musste bereits ein tödlicher Schulwegunfall beklagt werden: Am 5. Juni 2025 wurde im Bezirk Kufstein in Tirol ein siebenjähriger Schüler auf dem Weg zur Schule von einem anfahrenden Lkw überrollt und getötet.

Überwachung durch die Bundespolizei

Zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer setzen das Innenministerium und die Polizei österreichweit einerseits auf repressive Maßnahmen gegen Fahrzeuglenkerinnen und -lenker:

** Schulwegüberwachung durch Polizistinnen und Polizisten an markanten Knotenpunkten und Kreuzungen, die gemeinsam mit der Schule festgelegt werden,

** Kontrollen des Geschwindigkeitsverhaltens im Nahbereich von Schulen und Kindergärten,

** Überwachung der richtigen Kinderbeförderung und der Gurtanlegepflicht sowie

** dem richtigen Verhalten sowie der Annäherungsgeschwindigkeit im Bereich von Schul- und Schutzwegen.

Andererseits wird auf Prävention durch Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gesetzt.

Prävention, Bewusstseinsbildung, Aufklärung

Neben den repressiven Maßnahmen, die die Polizei zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer setzen muss, stellen Prävention, Bewusstseinsbildung und Aufklärung wesentliche und wichtige Bestandteile der Tätigkeit der Exekutive dar.

Dazu Innenminister Karner: „Mir der Schutz unserer Kinder, als schwächste Gruppe im Straßenverkehr, ein ganz besonderes und persönliches Anliegen. Ich möchte mich auch bei allen ehrenamtlichen ‚Schulwegsicherern‘ wie älteren Schülern, Eltern, Opas und Omas sowie Zivildienern für ihre wichtige Arbeit für die Sicherheit unserer Kinder recht herzlich bedanken.“

Verkehrserziehung und Radfahrprüfung

Das Innenministerium und die Exekutive unterstützen die Aufklärung und Bewusstseinsbildung der Kinder auch im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung in den Volksschulen und Kindergärten, bei der jährlich österreichweit etwa 300.000 Kinder erreicht werden. Dabei lernen Kinder mit spielerischen Mitteln, die Gefahren im Straßenverkehr zu erkennen und zu vermeiden. Beispielsweise erfahren Kinder, dass Smartphones und Kopfhörer die Aufmerksamkeit auf den Verkehr beeinträchtigen und somit eine große Gefahr darstellen.

Zusätzlich wird auch verstärkt Augenmerk auf die jungen Radfahrerinnen und Radfahrer gelegt. Sie werden auf die freiwillige Radfahrprüfung – der erste Führerschein für Kinder – in der 4. Klasse Volksschule vorbereitet, der technische Zustand ihrer Fahrräder wird überprüft, und sie erhalten Tipps zur richtigen Beherrschung des Fahrrades.

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Rechtzeitig den Schulweg üben

Schon in den letzten Ferienwochen sollte der Schulweg regelmäßig gemeinsam geübt werden, damit sich die Kinder im September sicher zurechtfinden

Noch genießen die Schülerinnen und Schüler ihre verdienten Ferien. Doch das neue Schuljahr naht und schon in wenigen Wochen werden sich Kinder und Jugendliche auf den Straßen tummeln, um in die Schule zu kommen. Gerade jüngere Kinder sollten daher rechtzeitig beginnen und gemeinsam mit Erwachsenen den sichersten Schulweg trainieren. Mit einigen Tipps können die jungen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer spielerisch erlernen, worauf zu achten ist, wo Gefahrenquellen lauern und ob der kürzeste Weg automatisch der sicherste ist.

„Der Schulweg ist nicht an einem Tag erlernt, sondern es braucht rund sechs bis zehn Wiederholungen, bis alle Gefahrensituationen am Schulweg auch als solche erkannt werden“, erklärt ARBÖ-Verkehrspsychologin Mag. Patricia Prunner.

Wie wichtig Prävention ist, zeigen Daten der Statistik Austria. Im Jahr 2024 gab es österreichweit 419 Unfälle mit insgesamt 451 verletzten Kindern auf Schulwegen. Die meisten Unfälle passierten 2024 mit Kindern vom 10. bis zum 12. Lebensjahr, am seltensten verunglückten Kinder in der 1. und 2. Volksschulklasse. Dies zeigt, dass das Üben des Schulwegs nicht nur für die jüngsten Schülerinnen und Schüler wichtig ist. Erstmals seit drei Jahren verlor im Vorjahr glücklicherweise kein Kind sein Leben am Schulweg.

Tipps für das Erlernen des Schulwegs:

Der ARBÖ hat eine Liste mit Tipps für Eltern und Kinder zusammengestellt, damit der Schulweg für die Kleinen keine bösen Überraschungen bereithält.

1. Den sichersten Schulweg gemeinsam mit den Kindern erarbeiten. Als sicherster Weg gilt jener mit wenig Verkehr und den wenigsten Straßenüberquerungen. Das bedeutet auch, dass der sicherste Weg nicht automatisch der kürzeste Weg ist.

2. Gefahrenquellen, wie beispielsweise Abbieger bei Ampeln, gemeinsam mit den Sprösslingen aufspüren. Auch wenn die Ampel auf Grün steht, soll man sich vergewissern, dass die Straße gefahrlos überquert werden kann.

3. Den Kindern nicht nur am Schulweg, sondern auch im Alltag vorleben, wie man sich im Straßenverkehr richtig verhält. Insbesondere gilt das bei Straßenüberquerungen, Ampeln, Zebrastreifen sowie Ein- und Ausfahrten. Aber auch am Gehsteig: So ist es sicherer, auf der Innenseite des Gehwegs zu gehen, damit ist der Abstand zum vorbeifahrenden Fahrzeug größer.

4. Dem Kind erklären, warum gewisse Situationen gefährlich sind. Beobachtetes Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer ansprechen und erklären, welche Folgen das haben könnte.

5. Lob und Bestärkung helfen dem Kind, schneller zu lernen. Ungeduldig werden, Drohungen aussprechen und Schimpfen verunsichert Kinder nur.

6. Keine Angst machen und das Kind nicht überfordern.

7. Den Schulweg auch während des Schuljahrs selbst des Öfteren abgehen: Der Weg kann sich durch Baustellen verändert haben.

8. In „Echtzeit“, also zwischen 7 und 8 Uhr morgens, üben: Das Verkehrsaufkommen sollte beim Erlernen ähnlich sein, wie es das Kind dann tatsächlich erlebt.

9. Fühlt sich das Kind schon sicher am Weg, kann ihm die Führung überlassen werden – es soll erklären, was es auf dem Schulweg tut und warum.

10. Auf gute Sichtbarkeit achten: Kinderwarnwesten, reflektierende Schnapparmbänder und Anhänger gibt es in den ARBÖ-Prüfzentren.

11. Zeit geben: Das Kind in der Früh rechtzeitig in die Schule schicken. Am Nachmittag sollte es keine starren Zeiten geben, wann das Kind zu Hause sein muss. Besser ist es, das Kind lässt sich Zeit, um sicher anzukommen.

12. Ablenkungen, wie Handy und Musik, sind am Schulweg tabu.

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Schulanfang im Osten: Polizei sorgt für sicheren Schulweg

Schulbeginn am 2. September 2024 - Polizei gibt 10 Tipps für einen sicheren Schulweg

Der sichere Schulweg ist täglich – vor allem aber zu Schulbeginn – ein Schwerpunkt der Verkehrspolizei. Deshalb werden rund 500 Polizisten und Polizistinnen zum Schulbeginn in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland für die Schulwegsicherung im Einsatz sein. Unterstützt werden sie von älteren Schülerinnen und Schülern, Eltern, Großeltern und Zivildienern. Für den Großteil der Volksschulen wurden Schulwegpläne erstellt.

Im Rahmen der Schulwegsicherung setzt die Polizei auf bewährte Maßnahmen: Schulwegüberwachung an neuralgischen Knotenpunkten, Geschwindigkeitskontrollen im Nahbereich von Schulen und Kindergärten, Überwachung der richtigen Kinderbeförderung und der Gurtanlegepflicht sowie dem richtigen Verhalten im Bereich von Schul- und Schutzwegen.

Neben der Verkehrskontrolle betreibt die Bundespolizei Prävention, Bewusstseinsbildung und Aufklärung im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung. Jährlich werden so rund 300.000 Kinder in ganz Österreich erreicht. Dabei lernen Kinder Gefahren im Straßenverkehr zu erkennen und zu vermeiden. Sie erfahren beispielsweise, dass Smartphones und Kopfhörer ihre Aufmerksamkeit im Verkehr beeinträchtigen und eine große Gefahr darstellen können.

Unfälle auf dem Schulweg

494 Kinder wurden im Jahr 2023 auf dem Schulweg bei Verkehrsunfällen verletzt (2022: 434). Im Vorjahr verloren zwei Kinder (11, 13) bei Verkehrsunfällen am Schulweg ihr Leben (2021 und 2022: 1; 2017, 2018 und 2020: 0; 2019: 4).

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Kranke Gesetze und noch krankere Beamt(innen)


Schutz für Kinder ist wichtig, aber man kann es auch übertreiben

In  Österreich gibt es rund um Schulen Schutzzonen.   Diese werden gesetzlich geregelt und
gelten  beispielsweise  für  die Ausübung der Prostitution oder dem Aufstellen von Geldspiel-
automaten.  Diese Schutzzonen betragen 150 Meter,  gemessen  vom Eingang einer Schule.
 
Das  ist  auch  gut  so,  denn so kann vermieden werden, dass schon die Kleinsten auf ihrem
Schulweg  mit gewissen Dingen des Lebens konfrontiert werden,  mit denen sie im späteren
Leben  möglicherweise  in  Kontakt kommen werden.   Allerdings gibt es bei solchen Schutz-
bestimmungen auch Gesetze mit krankhaften Auswüchsen und noch krankere Beamt(innen)
die diese exekutieren.
 
Da  wäre  zum Beispiel der § 52 Abs. 4 GewO. Dieser besagt:  Soweit dies zum Schutz von
unmündigen  Minderjährigen  vor  unüberlegten  Geldausgaben oder vor den Gefahren des
Straßenverkehrs  erforderlich  ist,  kann  die  Gemeinde  durch  Verordnung  die Ausübung
gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inan-
spruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind.
 
Das sind insbesondere Aufstellungsorte im näheren Umkreis von Schulen, die von unmünd-
igen Minderjährigen besucht werden.  Bei Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs,  die
erfahrungsgemäß  viel  von  unmündigen  Minderjährigen auf dem Wege zur oder von der
Schule benützt werden. bei Schulbushaltestellen,  die von unmündigen Minderjährigen be-
nützt  werden.   Auf  Plätzen  oder in Räumen,  die erfahrungsgemäß viel von unmündigen
Minderjährigen besucht werden, oder im näheren Umkreis der bisherig angeführten Plätze
und Räume.
 
In Linz wurde ein Automaten-Aufsteller von einem Magistratsbeamten tatsächlich angezeigt,
weil er seinen Süßwarenautomat zwar 118 Meter in Luftlinie gemessen, aber innerhalb der
geforderten 150 Meter aufgestellt hatte.  Vorab sei gesagt, dass das Verfahren wegen der
sechsmonatigen Verjährungsfrist eingestellt wurde. Aber dem Gesetz nach wäre der Unter-
nehmer schuldig gewesen.  Die Entscheidung darüber können geneigte Leser(innen) unter
diesem  L I N K  nachlesen.
 
Foto: © erstaunlich.at
Gleiche Schutzzone für Prostitution und Zuckerlautomat

Was ist mit Süßwarengeschäfte und McDonalds?

Aber  zurück  zum  Süßwarenautomat  und  dessen gesetzwidrige Aufstellung innerhalb der
150 Meter  Schutzzone.   Demnach  dürfte in diesem Umkreis auch kein Supermarkt,  Spiel-
oder Süßwarengeschäft genehmigt werden. Denn dies sind alles Geschäfte in denen Kinder
oder  Jugendliche  Süßwaren  oder Spielzeug kaufen können.   Und bei den 1 Euro-Artikeln
(herkömmliche Automatenpreise)  ist  kaum  davon  auszugehen,  dass sich die Kassakraft
einen Ausweis samt Kaufermächtigung der Eltern zeigen lässt.
 
Foto: © erstaunlich.at
Wann kommen Schutzzonen gegen McDonalds?
 
Und was ist mit dem Fastfood-Riesen McDonalds?   Dort gibt es ja auch Spielsachen und zusätz-
lich fallen die dort erwerbbaren Speisen nicht unbedingt unter gesundheitsbewusster Ernährung.
Wann  werden  da  endlich  Schutzzonen  eingerichtet?  Diese  Frage  ist natürlich sarkastischer
Natur.   Aber  unser  Beitrag soll aufzeigen,  welche kranken Gesetze in Österreich von offenbar
noch krankeren Beamt(innen) exekutiert werden.
 
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2012-09-01
 

Lebensfremder Richter


Frühstück im Arlberger Hotel

Ein erstaunliches Urteil fällte der Vorsteher des Bezirksgerichts Bludenz, Richter Erich Mayer.
Aber zuerst zur Vorgeschichte. Was war geschehen? Eine Familie frühstückte im „Arlberger
Hotel“. Neben dem Frühstückstisch stand der Kinderwagen, indem sich der ein Monat alte
Säugling dieser Familie befand.
 

Mutter orderte heißes Wasser

Die Kindesmutter bestellte bei der Kellnerin heißes Wasser, da sie sich am Tisch einen
Tee zubereiten wollte. Die Kellnerin, die immerhin schon 16(!) Jahre im Servicebereich,
davon 4 Jahre im betreffenden Hotel tätig ist, brachte die Tasse mit dem heißen Was-
ser an den Frühstückstisch.
 
Die Kindesmutter war mit ihrem Mann in ein Gespräch vertieft und bemerkte die heran-
nahende Kellnerin nicht. Diese machte mit dem Wort „Entschuldigung“ auf sich auf-
merksam und wollte den Serviervorgang fortsetzen.
 

Mutter war ins Gespräch vertieft

Die Kindesmutter hörte dieses „Entschuldigung“ offensichtlich nicht und unterhielt
sich weiterhin angeregt mit ihrem Mann, wobei sie ihre Worte mit einer Handbewegung
unterstrich und der Kellnerin die Tasse mit dem heißen Wasser aus der Hand stieß.
 
Die aus der Hand der Kellnerin weggeschleuderte Tasse landete unglücklicherweise im
Kinderwagen. Das darin liegende ein Monate alte Mädchen, wurde dabei schwerstens
verletzt.
 

Schwerste Verbrennungen

Großflächige Verletzungen, zum Teil Verbrennungen der Haut bis zum dritten Verbrennungs-
grad, erforderten Operationen und Narbenkorrekturen. Wie schlimm und kompliziert das bei
einem Säugling ist, wird sich jeder vorstellen können.
 

Usus im Gastgewerbe

Es ist durchaus üblich und lebensnah, dass Kellner(innen) mit dem Wort „Entschul-
digung“
auf sich aufmerksam machen wenn sie sehen, dass sie von den Gästen nicht
bemerkt werden.
 
Auch könnte man einer Mutter eines Säuglings durchaus zumuten, dass sie diesen
ständig unter Beobachtung hat. Eine Mutter die heißes Wasser ordert und ihr Baby
ignoriert weil sie sich so vertieft unterhält, dass sie nicht einmal die herannahende
auf sich aufmerksam machende Kellnerin bemerkt, hat unserer Meinung nach ihre
Aufsichtspflicht gröbstens verletzt.
 

Realitätsfremdes Gutachten

Der Richter Erich Mayer sah das jedoch anders und urteilte zu Gunsten der klagenden
Familie. Seiner Meinung nach hat es sich um kein fachgerechtes Services gehandelt.
Er stützt sich dabei auf ein Sachverständigengutachten, welches beim Service von
Heißgetränken besondere Vorsicht verlangt.
 
Die Kellnerin hätte mit der Kindesmutter Kontakt aufnehmen müssen, denn sie hätte
damit rechnen müssen, dass die Ankündigung „Entschuldigung“ unter Umständen
überhört wird.
 

Striptease beim Servieren?

Was hätte die Servicekraft denn machen sollen, um die werte Aufmerksamkeit der Dame
zu erlangen? Vielleicht wäre ein Striptease angebracht gewesen, denn dann hätte zumindest
der Ehegatte das Gespräch unterbrochen und in Folge die Kindesmutter der strippenden
Kellnerin die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt.

Für die Tat sühnt ein Unbeteiligter

Obwohl außer Zweifel stand, dass es die Kindesmutter war die der Kellnerin die Tasse aus
der Hand stieß, verurteilte der Richter den Hotelbesitzer, der diese  „Tat“ gar nicht be-
gangen hatte, zu 30.000,- Euro Schadensersatz und zur Haftung für eventuelle Spätfolgen.
 

Lebensfremder Richter

Das Gutachter immer wieder realitätsfremde Expertisen erstellen ist kein Geheimnis. Aller-
dings  taucht natürlich die Frage auf wie lebensfremd war der Richter in diesem Fall? Diese
Frage hat ihre Berechtigung, denn immer wieder fällen Gerichte Urteile mit der Begründung
der „lebensnahen Gegebenheiten“.
Auf der ganzen Welt machen Kellner(innen) mit dem Wort „Entschuldigung“ oder „Pardon“
auf sich aufmerksam. Vielleicht war der Richter Erich Mayer noch nie in einem Restaurant,
sondern speist immer zuhause.
 

Bedauernswertes Kind

Arm und bedauernswert in diesem Fall ist auf jeden Fall das kleine Mädchen. Wenn ihre
Mutter nicht einmal aufpasst, wenn in ihrer unmittelbaren Nähe heißes Wasser kredenzt
wird, wie schaut es dann auf dem Spielplatz oder in späterer Folge am Schulweg aus.
 
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2009-12-10
  

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