Gutscheine für Schulstart werden im Netz verkauft

Ein weiterer Missbrauch staatlicher Unterstützung

Der bekannt gewordene Weiterverkauf von 150-Euro-Schulstart-Gutscheinen für Mindestsicherungsbezieher zeigt eine weitere grundsätzliche Schieflage bei staatlichen Unterstützungen. Während zweckgebundene Gutscheine im Internet gegen Bargeld angeboten werden, müssen viele österreichische Familien die laut Arbeiterkammer stark gestiegenen Kosten für Hefte, Stifte, Schultaschen und Sportsachen selbst tragen. Schulartikel sind gegenüber dem Vorjahr im Schnitt um 6,5 Prozent teurer geworden, bei einzelnen identischen Markenprodukten gibt es gar Preisunterschiede von bis zu 101 Prozent.

Gerade vor dem Schulbeginn wissen viele Eltern nicht mehr, wie sie all diese zusätzlichen Ausgaben stemmen sollen. Wer mehrere Kinder hat, steht schnell vor Kosten von mehreren hundert Euro. Gleichzeitig ist jetzt zu sehen, dass staatlich finanzierte Schulstart-Gutscheine im Internet verscherbelt werden. Das kann wohl niemand als gerecht empfinden.

Der Wiener FPÖ-Klubobmann und Bildungssprecher Krauss fordert für Wien einen Schulstartbonus von 300 Euro für jedes schulpflichtige Kind mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Damit sollen gezielt jene Familien entlastet werden, die Verantwortung für den Bildungserfolg ihrer Kinder übernehmen

„Missbrauch bei Sozialleistungen muss konsequent unterbunden werden. Gleichzeitig müssen wir endlich jene Familien in den Mittelpunkt stellen, die unser System mit ihrer Arbeit und ihren Steuern tragen. Sie brauchen keine warmen Worte, sondern eine konkrete Entlastung. Deshalb fordern wir 300 Euro Schulstartbonus für jedes österreichische Schulkind in Wien“, so Krauss in einem Statement.

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Asylanten auf den Hund gekommen


 Grundversorgungsgesetz

Im Beitrag „Von Beruf Asylant“ haben wir uns mit den Kosten auseinandergesetzt, mit
denen ein Asylant den österreichischen Steuerzahler monatlich belastet. Wir sind nach-
vollziehbar auf einen monatlichen Mindestbetrag von 570,- Euro gekommen.
Die vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber,
Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht ab-
schiebbare Menschen), wird im „Wiener Grundversorgungsgesetz – WGVG“ geregelt.

Missbrauch des WGVG

Wie gesagt, gilt dieses Gesetz nur für obig angeführten  Personenkreis. Obwohl wir an-
nehmen, dass ein Großteil der zu uns kommenden „Asylwerber“  Wirtschaftsflüchtlinge
sind, nehmen auch diese Personen die durch das Gesetz geregelten Sozialleistungen in
Anspruch.

Moralische Pflicht

Gehen wir einmal davon aus, dass es sich tatsächlich um einen „echten“ Flüchtling handelt.
In diesem Fall hat die Gesellschaft die moralische Pflicht, diesen Menschen solange mit
lebensnotwendigen Dingen zu versorgen, bis dieser auf eigenen Beinen steht und das
unabhängig davon, wie man zu dieser Thematik steht.

Die großzügige Stadt Wien

Die Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen ist  im  „Wiener Grundversorgungsgesetz“
ganz klar geregelt. Die steinreiche Gemeinde Wien, die zwar ihre Bürger so gut wie es geht
abkassiert (z.B.: Kurzparkzonen bis 22Uhr) setzt allerdings noch einen drauf.


Mobilpass für 27-jährigen

Diese Wertmarke für einen Mobilpass, wurde einem 27-jährigen, gesunden Asylwerber
zugesandt.  Anstatt dem jungen Mann eine Arbeit zuzuteilen, erhält er zusätzlich erstaun-
liche Sozialleistungen.

Erstaunliche Zusatzleistungen

Da wäre einmal eine 50-prozentige Ermäßigung auf Fahrscheine der Wiener Linien.
Ist ja auch einzusehen, denn wenn der gute Mann ohnehin nichts zu tun hat, kann er sich
wenigsten die Stadt von der Straßenbahn aus ansehen, so wie er es aus seinem Heimatland
gewohnt war. Sofern es dort überhaupt öffentliche Verkehrsmittel gegeben hat.

Auch die ermäßigte Jahreskarte bei den städtischen Büchereien ist sehr wichtig. Hoffentlich
gibt es dort auch Bücher in jener Sprache, aus dem betreffenden Heimatland des Asylanten.
Wenn nicht, müssten sofort auf Steuerkosten solche angeschafft werden.

Wichtig ist auch der ermäßigte Eintritt in städtische Bäder. Sollen doch die Österreicher
auf die kostenlose Donauinsel gehen, wenn sie sich den Eintritt ins Oberlaaer Bad nicht
leisten können.

Der Oberhammer ist die Bezuschussung der Hundeabgabe. Na ja, ein Hund ist doch eine
lebensnotwendige Maßnahme die jeder Asylant unbedingt benötigt. Aus diesem offen-
sichtlichen Grund wird die „Hundesteuer“ von der Gemeinde Wien mit 50% bezuschusst.

Stellt sich nur die Frage, ob der Hund auch um den halben Fahrpreis in der Straßenbahn
fahren kann. Dies sollte man amtlicherseits unbedingt abklären, um den „Schwarzkapplern“
nicht unnötigen Stress zu verursachen.

Stauni
  
2009-11-03
  

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