Uwe Sailer und seine Freunde


Uwe Sailer ist zweimal mit sich selbst befreundet

Im  Zuge  von  Recherchen für  einen Beitrag (der nächste Woche erscheinen wird)  über den
Linzer  Kriminalbeamten  und  selbsternannten Datenforensiker Uwe Sailer,  haben wir unter
anderem  mit einem befreundeten Facebook-Account, dessen Facebook-Webseite – pardon
dessen   Facebook-Webseiten  (Mehrzahl) – durchforstet.   Denn  Herr  Sailer unterhält gleich
drei dieser Accounts.
Screen: facebook.com
Es  ist  zwar  nicht  ungewöhnlich,  dass jemand mehrere Facebook-Profile unterhält.  Aller-
dings der Umstand, dass diese Person mit sich selbst befreundet ist, ist nicht die Regel und
schon befremdend.  Wir werten ein derartiges Verhalten als Narzissmus.
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Mit  dem  Begriff Narzissmus ist im weitesten Sinne die Selbstliebe als Liebe gemeint,  die man
dem  Bild  von  sich  entgegenbringt.  Im engeren  Sinn bezeichnet er eine auffällige Selbstbe-
wunderung oder Selbstverliebtheit und übersteigerte Eitelkeit.  (Quelle: Wikipedia)
Wie bereits erwähnt, werten wir dieses Verhalten von Sailer als Narzissmus.   Denn wie könnte es
anders bezeichnet werden,  wenn eine Person zweimal mit sich selbst befreundet ist?  Laut dem
Facebook-Account (obiger Screenshot) hat der Kriminalbeamte aus Linz genau 2 Freunde.  Die
sind allerdings in seiner eigenen Person zu finden.
Dazu  fällt  uns die Bezeichnung „Kotelett-Kinder“ ein.   So werden scherzhaft jene Kinder ge-
nannt,  die von ihren Müttern ein Kotelett um den Hals gehängt bekommen,  dass zumindest
die Hunde auf dem Spielplatz mit ihnen spielen.
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2014-01-18

Garageneinfahrt für rote Luxuswohnungen statt Park


Verlegung von Kinderspielplätze auf die Mariahilfer Straße geplant?

Der  Skandal  um  den  Verkauf  von Teilen  des  Semmelweis-Areals  ist um eine Facette reicher:
Erst  verscherbeln die rot-grünen Machthaber den nahe der Scheibenbergstraße gelegenen Teil
an den parteinahen Bauträger „at-home“ um einen viel zu niedrigen Kaufpreis.   Nun sollen auch
noch Kinderspielplätze der Garagenzufahrt für Bonzen-Luxuswohnungen weichen, da im Projekt
keine  andere  Zufahrtsmöglichkeit geplant ist,  kritisiert heute der Währinger FPÖ- Bezirkspartei-
obmann, LAbg. Udo Guggenbichler.
Betroffen  ist  der  Spielpatz  der  MA 11  im Semmelweis-Areal, der Hockepark,  ein gern ange-
nommener  öffentlicher  Spielplatz und Naturjuwel mit  dichtem Baumbestand sowie ein einge-
zäunter  Kinderspielplatz  des  „Kiwi“ Kindergartens.   Es war offenbar das Wichtigste das Areal
so  schnell  wie  möglich  zu  verschachern.   Dabei wurde allerdings bei der weiteren Planung
sogar auf eine Zufahrt für die Garagen vergessen. Nun steht also neben dem Zuschanzen von
Grünflächen  an  SPÖ-nahe  Firmen für rote Luxuswohnungen auch noch Pfusch an der Tages-
ordnung.
„Ein Skandal erster Güte,  jetzt plant Vassilakou wahrscheinlich die Verlegung unserer Spiel-
plätze  auf die Mariahilfer Straße“,  hinterfragt Guggenbichler erzürnt.   Bei der ersten Bauver-
handlung wurde eine Anrainer-Initiative erst gar nicht eingeladen, es gab keine Dialogbereit-
schaft  seitens  des  Bauträgers –  ein  Musterbeispiel von Rot-Grün, wie „direkte Demokratie“
nicht gehandhabt werden sollte.
Die  FPÖ-Währing  fordert  daher  auch  ÖVP-Bezirksvorsteher Homole auf,  die Einreichpläne
zu  beeinspruchen , zum Wohle unserer Kinder und um hemmungsloses Baumfällen in Parks
zu verhindern.

Die  politischen Universalversager Wiens legen mit dieser Vorgangsweise einen Offenbarungs-
eid  in  Sachen Verbetonierung von Parks in  Währing ab und behandeln Bürgerinitiativen mit
respektloser  Ignoranz.   „Dieser  unwürdige  Zynismus der politischen Machthaber auf Kosten
unserer Kinder muss sofort aufhören“, so Guggenbichler abschließend.
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2013-10-11

Lebensfremder Richter


Frühstück im Arlberger Hotel

Ein erstaunliches Urteil fällte der Vorsteher des Bezirksgerichts Bludenz, Richter Erich Mayer.
Aber zuerst zur Vorgeschichte. Was war geschehen? Eine Familie frühstückte im „Arlberger
Hotel“. Neben dem Frühstückstisch stand der Kinderwagen, indem sich der ein Monat alte
Säugling dieser Familie befand.
 

Mutter orderte heißes Wasser

Die Kindesmutter bestellte bei der Kellnerin heißes Wasser, da sie sich am Tisch einen
Tee zubereiten wollte. Die Kellnerin, die immerhin schon 16(!) Jahre im Servicebereich,
davon 4 Jahre im betreffenden Hotel tätig ist, brachte die Tasse mit dem heißen Was-
ser an den Frühstückstisch.
 
Die Kindesmutter war mit ihrem Mann in ein Gespräch vertieft und bemerkte die heran-
nahende Kellnerin nicht. Diese machte mit dem Wort „Entschuldigung“ auf sich auf-
merksam und wollte den Serviervorgang fortsetzen.
 

Mutter war ins Gespräch vertieft

Die Kindesmutter hörte dieses „Entschuldigung“ offensichtlich nicht und unterhielt
sich weiterhin angeregt mit ihrem Mann, wobei sie ihre Worte mit einer Handbewegung
unterstrich und der Kellnerin die Tasse mit dem heißen Wasser aus der Hand stieß.
 
Die aus der Hand der Kellnerin weggeschleuderte Tasse landete unglücklicherweise im
Kinderwagen. Das darin liegende ein Monate alte Mädchen, wurde dabei schwerstens
verletzt.
 

Schwerste Verbrennungen

Großflächige Verletzungen, zum Teil Verbrennungen der Haut bis zum dritten Verbrennungs-
grad, erforderten Operationen und Narbenkorrekturen. Wie schlimm und kompliziert das bei
einem Säugling ist, wird sich jeder vorstellen können.
 

Usus im Gastgewerbe

Es ist durchaus üblich und lebensnah, dass Kellner(innen) mit dem Wort „Entschul-
digung“
auf sich aufmerksam machen wenn sie sehen, dass sie von den Gästen nicht
bemerkt werden.
 
Auch könnte man einer Mutter eines Säuglings durchaus zumuten, dass sie diesen
ständig unter Beobachtung hat. Eine Mutter die heißes Wasser ordert und ihr Baby
ignoriert weil sie sich so vertieft unterhält, dass sie nicht einmal die herannahende
auf sich aufmerksam machende Kellnerin bemerkt, hat unserer Meinung nach ihre
Aufsichtspflicht gröbstens verletzt.
 

Realitätsfremdes Gutachten

Der Richter Erich Mayer sah das jedoch anders und urteilte zu Gunsten der klagenden
Familie. Seiner Meinung nach hat es sich um kein fachgerechtes Services gehandelt.
Er stützt sich dabei auf ein Sachverständigengutachten, welches beim Service von
Heißgetränken besondere Vorsicht verlangt.
 
Die Kellnerin hätte mit der Kindesmutter Kontakt aufnehmen müssen, denn sie hätte
damit rechnen müssen, dass die Ankündigung „Entschuldigung“ unter Umständen
überhört wird.
 

Striptease beim Servieren?

Was hätte die Servicekraft denn machen sollen, um die werte Aufmerksamkeit der Dame
zu erlangen? Vielleicht wäre ein Striptease angebracht gewesen, denn dann hätte zumindest
der Ehegatte das Gespräch unterbrochen und in Folge die Kindesmutter der strippenden
Kellnerin die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt.

Für die Tat sühnt ein Unbeteiligter

Obwohl außer Zweifel stand, dass es die Kindesmutter war die der Kellnerin die Tasse aus
der Hand stieß, verurteilte der Richter den Hotelbesitzer, der diese  „Tat“ gar nicht be-
gangen hatte, zu 30.000,- Euro Schadensersatz und zur Haftung für eventuelle Spätfolgen.
 

Lebensfremder Richter

Das Gutachter immer wieder realitätsfremde Expertisen erstellen ist kein Geheimnis. Aller-
dings  taucht natürlich die Frage auf wie lebensfremd war der Richter in diesem Fall? Diese
Frage hat ihre Berechtigung, denn immer wieder fällen Gerichte Urteile mit der Begründung
der „lebensnahen Gegebenheiten“.
Auf der ganzen Welt machen Kellner(innen) mit dem Wort „Entschuldigung“ oder „Pardon“
auf sich aufmerksam. Vielleicht war der Richter Erich Mayer noch nie in einem Restaurant,
sondern speist immer zuhause.
 

Bedauernswertes Kind

Arm und bedauernswert in diesem Fall ist auf jeden Fall das kleine Mädchen. Wenn ihre
Mutter nicht einmal aufpasst, wenn in ihrer unmittelbaren Nähe heißes Wasser kredenzt
wird, wie schaut es dann auf dem Spielplatz oder in späterer Folge am Schulweg aus.
 
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2009-12-10
  

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