Nuttenball und Strichlogen
Irgendwie erscheint es uns unverständlich, dass um Richard Lugner und seiner heurigen
Opernballbegleitung, ein derartiger Wirbel veranstaltet wird. Tageszeitungen und andere
Medien zerreißen sich förmlich das Maul darüber, dass es der Baumeister wagt, das ehe-
malige Betthupferl von Silvio Berlusconi, als weibliche Begleitung zum Ball der Bälle
mitzubringen.
Da ist vom Nuttenball bis hin zur Strichloge die Rede und Lugner wird sogar als senil
hingestellt, weil er das ehemalige (oder auch noch jetzige) Callgirl Karima al-Mahroug
alias Ruby Rubacuori, zum Opernball anschleppt.
Beginnen wir bei der Bezeichnung Nuttenball, welche sich in einigen Tageszeitungen
wiederfindet. Was ist eine Nutte überhaupt? Das ist eine weibliche Person, die ihren
Körper für sexuelle Handlungen, einem oder mehreren Männern, entgeltlich oder für
sonstige Vorteile, zur Verfügung stellt.
Die Rubys der feinen Gesellschaft
Geht man davon aus, dass der Opernball wegen dem Erscheinen von Ruby als Nutten-
ball bezeichnet wird, hätte diese Veranstaltung schon längst dieses Adelsprädikat ver-
dient. Denn die junge Frau macht nichts anderes , was etliche Damen der ach so ehren-
werten und feinen Gesellschaft, schon drei Jahrzehnte vor ihr praktiziert haben.
Diese besagten Damen waren vor 30 Jahre bildhübsch und haben diesen Vorteil dazu
genutzt, sich an meist ältere Männer in der Politik oder der gehobenen Gesellschaft ran-
zuschmeißen. Großzügiges Taschengeld und der Tausch ihrer Wochenkarte gegen ein
Mercedes-Cabrio, fanden auch erst statt, nachdem sich der Gönner von den sexuellen
Vorzügen seiner Herzensdame überzeugt hatte.
Jackpot oder Supermarktkassa
Viele dieser Verbindungen gingen schief und endeten damit, dass wieder auf Öffis umge-
stiegen werden musste, weil der Mercedes eingezogen wurde. Auch das Ausbleiben des
Taschengeldes motivierte dazu, eine mehr oder weniger gut bezahlte Anstellung anzu-
nehmen.
Einige der Damen hatten es jedoch geschafft, aus dem Gspusi eine Beziehung zu kreieren.
Für diese Ladys war es der Jackpot den sie knackten. Nebenbei stiegen sie durch die Stel-
lung ihres Mannes, in die High Society auf. Promoviert haben sie dann meist am Standes-
amt.
Ruby ist am besten Weg
Zurück zu Ruby. Sie ist eigentlich nichts anderes, als die oben beschriebenen Damen der
feinen Gesellschaft. Blutjung und gut aussehend versucht sie, aus diesen Vorzügen Kapital
zu schlagen. Dass sie aus der Bettgeschichte mit Berlusconi keine dauerhafte Beziehungen
machen konnte, wird auch ihr bewusst gewesen sein.
Allerdings schaffte sie es bereits in jungen Jahren, wie durch die Yellow Press eindeutig be-
wiesen wird, für weltweiten Gesprächsstoff in der High Society und auf so manchem
politischen Parkett zu sorgen.
Lugner hält den Spiegel vor
Nun kommen wir zu Richard Lugner, dem teilweise vorgeworfen wird, in eine Alterssenili-
tät verfallen zu sein, weil er sich mit Ruby am Opernball schmückt. Diesen Kritikern sei
gesagt, dass der umtriebige Baumeister keineswegs senil ist, sondern Public Relation im
Reinformat betreibt.
Nebenbei hält er den Oberen Zehntausend, sowie den A bis Z-Promis einen Spiegel vor.
Bei all jenen Damen der feinen Gesellschaft, welche seinerzeit den selben Kurs segel-
ten wie Ruby heute, werden mit Sicherheit Erinnerungen wach. Zusätzlich werden vermut-
lich noch Neidgefühle geweckt, denn wenn selbst der begnadeste Schönheitschirurg
keine Möglichkeit mehr hat, könnte sich der hochgestellte Göttergatte, möglicherweise
nach einer Ruby umsehen.
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2011-02-25
Viel Lärm um Nichts
Seit 1. Jänner können Homosexuelle eine Eingetragene Partnerschaft schließen. Lesben und
Schwule können ihre Beziehung beim Magistrat oder der Bezirksverwaltungsbehörde amtlich
registrieren lassen.
Von dieser Möglichkeit haben bis zur Jahresmitte lediglich 429 Paare Gebrauch gemacht. Der
angekündigte Run auf die Standesämter blieb erwartungsgemäß aus. Aber offenbar haben es
militante Homosexuelle nur darauf angelegt, viel Lärm um Nichts zu veranstalten, wie dies
dass Beispiel mit den Meldezetteln beweist.

Die ewige Diskriminierungsschiene
Im Zuge dieser gesellschaftlichen Erneuerung, wurden amtlicherseits neue Meldezettel auf-
gelegt. Diese veranlassten gewisse Homosexuellen-Vereine sofort auf den Diskriminierungs-
zug aufzuspringen.
Grund für die angebliche Diskriminierung ist, dass der Familienstand auf dem Meldezettel-
Formular angekreuzt werden muß. Dieses Kreuzchen muß schon eh und je gemacht werden
und kein Mensch hatte sich jemals darüber aufgeregt.
Obskure Gedankengänge
Nachdem Homosexuelle amtlicherseits eine „Eingetragene Partnerschaft“ eingehen können,
so ist dies auch auf dem Formular dementsprechend anzukreuzen. Da war sofort Feuer auf
dem Dach, denn durch dieses Kreuzchen sahen sich gewisse Lesben und Schwule zwangs-
geoutet.
Wie obskur dieser Gedankengang ist beweist schon die Tatsache, dass zuerst ganz offiziell
vor der Behörde eine Partnerschaft geschlossen wird und im nachhinein die Offiziellmachung
dieser, als Diskriminierung gewertet wird.
Namensrecht als Diskriminierung
Auch in der Tatsache, dass die Eingetragene Partnerschaft nicht automatisch zu einem gemein-
samen Nachnamen führt und erst in Form eines Namensänderungsantrages separat beantragt
werden muß, wurde ein Zwangsouting und eine Diskriminierung gesehen.
Also brachte ein lesbisches Pärchen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.
Diese blitzen mit ihrem erstaunlichen Anliegen beim VfGH ab, denn die Richter(innen) bei die-
sem Höchstgericht konnten keine Menschenrechtsverletzung beim Namensrecht für Eingetra-
gene Partnerschaften erkennen und wiesen die Klage ab.
Der Gesellschaft reicht es offenbar
Die Homosexuellen-Vereinigung Lamda zeigte sich über das Urteil entäuscht, will sich aber
nicht geschlagen geben und den Verwaltungsgerichtshof anrufen. Wie gesagt, viel Lärm um
Nichts. Schön langsam sollten auch Homosexuellengruppen erkennen, dass das Maß an ste-
tig geforderten Extrawürsten voll ist und die Gesellschaft offenbar dementsprechend zu rea-
gieren beginnt.
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2010-08-28
Ein Musterbeispiel an Integration
Wir wollen Ihnen im heutigen Beitrag einen Fall repräsentieren, dessen Lösung juristisch
nicht ganz einfach war, da verschiedene Rechtsmeinungen vorlagen. Konkret ging es um
folgenden Fall.
Die rumänische Staatsbürgerin Michaela B. kam im Jahre 2005, durch ihren späteren
Ehemann nach Österreich. Wie es leider häufig in unserer hektischen Zeit vorkommt,
hatte diese Ehe keinen langen Bestand und wurde 2007 rechtskräftig geschieden.
Frau B. ist ein Musterbeispiel an Integration. Sie ist Angestellte eines internationalen
Schuhkonzerns, spricht neben mehreren Fremdsprachen fließend Deutsch und hat mit
ihrer rumänischen Heimat im Prinzip abgeschlossen.
Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten bewohnt sie eine Eigentumswohnung im Bezirk
Bruck a.d. Leitha. Vor 14 Tagen gebar sie im Krankenhaus Hainburg a.d. Donau einen
gesunden Knaben.
Unterschiedliche Rechtsmeinungen
Vorige Woche begab sich Frau B. ins Standesamt Hainburg/Donau, um eine Geburtsur-
kunde für ihren neugeborenen Sohn ausstellen zu lassen. Nachdem das Kind unehelich
geboren wurde, wollte man den Mädchennamen der Mutter als Familienname für das
Kind eintragen.
Als Rechtsgrundlage wurde das österreichische internationale Privatrechtsgesetz heran-
gezogen. Zur Information ist anzuführen, dass in Rumänien eine geschiedene Frau auto-
matisch wieder ihren Mädchennamen führen muss. In Österreich führt eine geschiedene
Frau automatisch den Namen ihres Ex-Gatten weiter.
Frau B. die den Namen ihres geschiedenen Gatten führt wollte aber nicht, dass ihr Kind
einen rumänischen Namen erhält. Als treue Leserin von ERSTAUNLICH wandte sie sich
an uns und schilderte das Problem.
Dieses IPR-Gesetz ist sehr kompliziert und kann durchaus zu verschiedenen Interpretationen
führen. Nachdem Frau B. in Österreich einen österreichischen Staatsbürger geheiratet hatte
und auch hier von einem österreichischen Gericht rechtskräftig geschieden wurde kamen
wir zur Ansicht, dass dem Kind jener Name zuzuteilen ist welchen die Mutter zu Recht
trägt. Nämlich den Namen des geschiedenen österreichischen Ehegatten.
Ein sehr kompetenter Beamter
Vorerst wurde das Amt der niederösterreichischen Landesregierung per E-Mail über diesen
Fall informiert. In der Folge führte der Herausgeber dieses Magazins ein sehr langes und
konstruktives Gespräch mit dem leitenden Beamten Herrn Thomas Wildpert.
Ergebnis dieses Gespräches:
Rechtssicherheit gewährleistet
Wir möchten uns bei Herrn Thomas Wildpert, der ein sehr kompetenter und angenehmer
Gesprächspartner war, recht herzlichst bedanken. Auch ist es erfreulich, dass es diesem
Magazin gelungen ist einen konstruktiven Beitrag zur künftigen Rechtssicherheit zu leisten.
Auch Frau B. darf sich entspannt zurücklehnen, denn nun ist es amtlich dass ihr Sohn
keinen kompliziert auszusprechenden rumänischen Namen führen muss. Wie bereits
Eingangs erwähnt, ist sie ein Musterbeispiel an Integration und es kann ihr daher nicht
verübelt werden, auf einen österreichischen Namen Wert zu legen.
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2010-05-25
Schön wäre es ja gewesen
Da war wohl der Wunsch der Vater des Gedankens, als Oliver Ritter gestern auf seiner „Web-
seite“, die erste homosexuelle eingetragene Partnerschaft in Vorarlberg angekündigt hatte.
Das ist die Realität
Wir haben ein wenig recherchiert und sind zu folgendem Ergebnis gekommen. Seit der Ein-
führung der Möglichkeit, dass auch Homosexuelle ihre Lebensgemeinschaft amtlich bestät-
igen lassen können, haben ganze 76 Paare davon Gebrauch gemacht.
58 schwule und 18 lesbische Pärchen ließen sich im ersten Monat seit Inkrafttreten des
neuen Gesetzes, ihre Homopartnerschaft behördlich besiegeln. In Wien waren es 43, in
Niederösterreich 13, in der Steiermark 8, in Kärnten 5, in Oberösterreich 4, in Tirol 2 und
in Salzburg war es lediglich 1 Pärchen, dass ihre Partnerschaft eintragen ließ.
Vorarlberg und Burgenland schwulen- und lesbenfrei?
In Vorarlberg und dem Burgenland gibt es entweder keine Homosexuellen oder diese wollen
von der gesetzlichen Möglichkeit keinen Gebrauch machen. Erinnern wir uns, welcher Polit-
wirbel von den GRÜNEN veranstaltet wurde, bis endlich alle Beteiligten zur Möglichkeit der
„Amtlichmachung“ in Form einer „Eingetragenen Partnerschaft“ nickten.
Die Diskriminierungsmasche
Hatten doch die Grünen und auch ein Teil des linken Randes der Sozialdemokraten prophe-
zeit, welcher Ansturm den zuständigen Behörden bevorstehen würde, weil bislang alle
Homosexellen diskriminiert wurden.
Die Diskriminierung bestand angeblich darin, dass homosexuelle Paare gezwungen waren,
in einer quasi wilden Ehe zusammen zu leben, da die Rechtsgrundlage für einen „Trau-
schein“ fehlte.
Selbst nach Erschaffung der Möglichkeit einer „Eingetragenen Partnerschaft“ gin-
gen die Diskriminierungsvorwürfe weiter, da homosexuellen Paaren eine Trauung wie
sie Heteropaare erfahren, von den Behörden verweigert wurde.
Um Ausreden nicht verlegen
Sieht man die ganze Angelegenheit nun rückblickend an, ist einem sofort klar dass hier
viel Wirbel um „Nichts“ gemacht wurde. Lediglich 76 homosexuelle Paare besiegelten
ihre Partnerschaft amtlich.
Und jetzt wird es erst erstaunlich, wenn man sich die Ausreden für dieses Waterloo an-
hört. Schuld an dem Desinteresse soll nun das kalte Wetter und die neuen Meldezettel
sein, auf denen sich Homosexuelle zwangsouten müssen.
Diese Rechtfertigungen fallen wohl unter das Motto „Ausrede verlasse mich nicht“.
Offensichtlich haben jene Akteure die pausenlos auf der Diskriminierungswelle reiten
nicht erkannt, dass der größte Teil der Homosexuellen gar keinen Wert auf dieses
„Kino“ legt.
Abtrünnige Homosexuelle zwangsbeglücken?
Das kann der Präsident des Rechtskomitee Lambda und Homosexuellen-Lobby, Helmut
Graupner nicht auf sich sitzen lassen. Wäre doch gelacht, wenn sich jene Homosexuelle
die mit diesem ganzen Zirkus nichts zu tun haben wollen, nicht eines Besseren belehren
lassen.
Also werden die nächsten Schritte geplant. Am Rechtsweg sollen nun folgende Punkte
erstritten werden. Die Möglichkeit der „medizinisch unterstützten Fortpflanzung“
für Homosexuelle.
Na da darf man jetzt schon gespannt sein, wie viele Homosexuelle von so einer Möglichkeit
Gebrauch machen werden. Ob die Schwangerschaftszeit mit neun Monaten gleich bleibt,
oder Anträge auf Verkürzung bzw. Verlängerung gemacht werden, ist noch nicht bekannt.
Auch Heteros sollen ihr Fett abbekommen
Der nächste Punkt betrifft die Durchsetzung der „Verpartnerung“ von heterosexueller
Paare. Herrn Graupner dürfte es zwar egal sein ob Heteros das überhaupt wollen, aber
wie heißt es so schön „Wer lange fragt, geht lange irr“.
La Cage aux Folles
Der letzte Punkt, wie könnte es anders sein, ist die Eintragung der Partnerschaft am Stan-
desamt und die Möglichkeit einer rechtswirksamen Zeremonie außerhalb der Amtsräume.
Wahrscheinlich soll mit dieser Option endlich der prophezeite Ansturm der Homosexuellen
erfolgen.
Irgendwie erinnert uns das ganze Theater an die französische Komödie „La Cage aux Folles“
aus dem Jahr 1978, mit den hervorragenden Darstellern Ugo Tognazzi und Michel Serrault.
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2010-02-15
Schreuder surft weiter
Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder, surft in seinem
heutigen „Blog-Beitrag“ wiederholt auf der Diskriminierungswelle. Grund dafür sind die
unlängst erschienen Meldezettel, auf denen der Familienstand eingetragen werden muss.
Er ist nach wie vor der Meinung, dass durch diesen Eintrag, Homosexuelle zwangs-
geoutet werden. Wir verstehen den Begriff „Zwangsouting“ nicht ganz, nachdem
sich die betreffenden Personen am Standesamt selbst geoutet haben.
Schreuder meint wörtlich:“Heteros waren sicher auch „geoutet“, allerdings haben Hetero-
sexuelle kaum mit Diskriminierungen aufgrund einer sexuellen Orientierung zu kämpfen.“
Nun da wollen wir den Grünpolitiker einmal auf den Boden der Realität zurückholen.
Wie schaut es wirklich aus?
Wir haben den heutigen Tag mit umfangreichen Internetrecherchen und zahlreichen Tele-
fonaten verbracht, um die Diskriminierungsgefahr für folgende in Österreich lebende
Minderheiten zu ermitteln.
Jüdische und islamitische Mitbürger, sowie in Österreich lebende Ausländer egal welcher
Herkunft. Diese Minderheiten müssen neben ihrem Familienstand, wie jeder Melde-
pflichtige, Religionsbekenntnis, Geburtsort und Staatsbürgerschaft eintragen.
Die Hälfte der Österreicher zeigt Tendenz zu Fremdenfeindlichkeit. Zu diesem Ergebnis
kommt eine Studie der Universität Innsbruck. Als harter Kern und Diskriminierungs-
gefahr, bleiben immerhin noch stolze 26 Prozent.
Der Anteil der Antisemiten in der österreichischen Bevölkerung, beträgt immerhin 23
Prozent. Diese ermittelte Gruppe neigt dazu, jüdische Mitbürger zu diskriminieren.
Außerdem ist es noch gar nicht solange her, dass diese Mitbürger in Österreich, auf
Grund ihres Religionsbekenntnisses umgebracht wurden.
Im Spitzenfeld der Ablehnung befinden sich Personen mit islamitischen Glaubens-
bekenntnis. Diese werden immerhin von 28 Prozent der Österreicher(innen) abgelehnt.
Noch dazu fährt eine österreichische Partei (FPÖ) ganz unverblümt einen Anti-Islamkurs.
Bis zum heutigen Tage, kamen von diesen Minderheiten keine Diskriminierungsvor-
würfe, welche den Eintrag in den Meldezettel betrifft und das obwohl es in Österreich
mit der Akzeptanz dieser Leute ebenfalls nicht ums Beste bestellt ist.
Türke, Schwarzafrikaner oder Homosexueller?
Wir wollen Ihnen ein kleines Beispiel vor Augen führen. Was glauben Sie, wen sich Öster-
reicher mit einem o.a. Ablehnungsverhalten wohl eher als Wohnungsnachbarn vorstellen
können. Eine Türkenfamilie, einen Schwarzafrikaner oder ein homosexuelles Paar?
Richtig geraten, die Homosexuellen werden eindeutig der Türkenfamilie oder dem Schwarz-
afrikaner vorgezogen werden.
Man sucht ein Problem, das keines ist
In Angesicht der o.a. Tatsachen fragen wir uns schon, mit welcher Unverfrorenheit sich
manche Homosexuelle das Recht herausnehmen, sich als Diskriminierungsopfer darzu-
stellen. Es entsteht der optische Eindruck, dass sich einige Vertreter dieser sexuell anders
orientierten Menschen, eine Diskriminierung herbeiwünschen.
Allerdings glauben wir, dass dieses erstaunliche Politikum von den Grünen absichtlich als
Diskriminierungsproblem hingestellt wird, um von den eigenen wirklichen Problemen ab-
zulenken. Ob die Grünen mit einer derartigen Gangart den Homosexuellen einen Gefallen
erweisen, sei dahingestellt.
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2010-01-18
Das ewige Thema
Eigentlich wollten wir das Thema Homosexualität wieder für eine Weile gut sein lassen.
Allerdings eine heutige APA-Aussendung der Grünen veranlasst uns wieder dazu Stellung
zu nehmen.
Wie wir im „Beitrag“ vom 13.01.2010 geschrieben haben, wurde durch eine Gesetzes-
änderung welche bewirkt, dass Homosexuelle nun standesamtlich heiraten können, auch
eine Änderung des Meldegesetzes ausgelöst.
Grüner Politiker auf Gay-Website
Die Grünen orten bei diesen Meldezetteln eine Diskriminierung für Homosexuelle. Das
finden wir erstaunlich, denn es ist ausgerechnet ein grüner Politiker, der ganz freizügig
auf der Schwulen-Kontaktbörse „Gay-Romeo“ erscheint.“
Der betreffende Grünpolitiker „Gebi Mair“ ist halbnackt, mit teils sehr intimen Angaben zu
seiner Person auf dieser Webseite abgebildet. Hoffentlich hat das Mair von sich aus freiwillig
veranlasst und hat kein Datenmissbrauch stattgefunden, um einen Homosexuellen zu dis-
kriminieren.
Kennt Schreuder die Gesetze nicht?
Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder fordert eine sofortige
Änderung im Meldegesetz. Eine gemeinsame Bezeichnung wie von den Grünen gefordert
„verheiratet/in eingetragener Partnerschaft lebend“, entspricht jedoch nicht den
gesetzlichen Vorschriften.
Diskriminierung von Heteros
Außerdem wie kommt ein Hetero dazu, sich wegen einer Minderheit die Frage gefallen
lassen zu müssen, ob er/sie vielleicht Homosexuell sei. Niemand wird in Österreich ge-
zwungen seine homosexuelle Partnerschaft amtlich bekannt zugeben.
Da Ja-Wort bedeutet Bekenntnis
Wenn sich allerdings ein Paar dazu entschließt, sollte man soviel Anstand haben und im
Nachhinein kein Geheimnis daraus machen. Ob die Grünen mit ihren erstaunlichen
Forderungen und der ewigen Diskriminierungsmasche den Homosexuellen einen guten
Dienst erweisen, sei dahingestellt.
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2010-01-15
Keine Rechte ohne Pflichten
Wie hinlänglich bekannt, haben sich die Homosexuellen durchgesetzt. Sie haben die
gleichen Rechte wie Heteros bei der Partnerschaftsschließung gefordert und schluss-
endlich auch erhalten.
Aus allen Rechten leiten sich aber naturgemäß Pflichten ab. Eine Pflicht davon ist die
Angabe des Familienstandes gegenüber der Behörde. Seit eh und je ist auf amtlichen
Meldezetteln unter anderem anzugeben, ob man ledig, verheiratet, geschieden oder ver-
witwet ist.
Wirbel um neue Meldezetteln
Über diese von der Meldebehörde verlangte Auskunft, hat sich noch nie ein Hetero auf-
geregt. Nachdem nun unsere Gesellschaftsordnung geupdated wurde und Homosexualität
als evolutionsbedingt normal anzusehen und offensichtlich gesellschaftsfähig geworden
ist, sah sich die Behörde korrekterweise dazu veranlasst, neue Meldezetteln einzuführen.
Personen die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen und diese auch standesamtlich
bestätigen lassen, werden nun aufgefordert über den Status Quo ihrer eingetragenen
Partnerschaft Auskunft zu geben.
Wer ist nun wirklich ein Diskriminierer?
Auf einmal ist Feuer am Dach und in Online-Magazinen, Blogs und Foren, die vorwiegend
von Homosexuellen oder deren Sympathisanten betrieben werden, wird das als Diskriminier-
ung dargestellt.
Irgendwie ist uns jetzt die Orientierung abhanden gekommen. Lehnt jemand Homosexuali-
tät ab ist er ein Diskriminierer. Anerkannt er diese diskriminiert er ebenfalls Menschen mit
dieser sexuellen Neigung.
Schreuder ortet gefährliche Situation
Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder meint in seinem „Blog“,
dass das Sammeln von Daten über die sexuelle Orientierung, eine gefährliche Situation dar-
stellt. Erstaunlich sagen wir, denn bis dato hat es niemanden gestört und war auch unge-
fährlich.
Schreuder meint auch wörtlich: „Mit diesem Meldezettel bist du immer geoutet – bis
in den Tod. Einmal verpartnert, immer aktenkundig sozusagen.“ Da dürfte dem
grünen Gemeiderat entfallen sein, dass mit der Partnerschaftsschliessung am Standesamt
die Aktenkundigkeit ohnehin gegeben ist.
Lebenslange Aktenkundigkeit
Die Aktenkundigkeit begleitet einen Menschen ohnehin sein ganzes Leben lang. Sei es bei der
Führerscheinanmeldung, Aussagen vor Behörden und Gerichten, Pensions- Arbeitslosen-
oder Sozialhilfeanträgen und dergleichen mehr.
Überall hat der Antragsteller gegenüber der Behörde über seine persönlichen Daten Auskunft
zu erteilen und bis jetzt hat dies niemanden wirklich gestört. Doch plötzlich wo Homosexuelle
die sich ohnehin geoutet haben in diese Pflicht genommen werden, ist es auf einmal gefähr-
lich.
Nur Homosexuelle vom Datenmissbrauch betroffen?
Einen eventuellen Datenmissbrauch als Argument anzuführen, ist wohl mehr als erstaunlich.
Ein solcher kann nämlich Heteros und Homosexuelle gleichermaßen betreffen. Wenn man
dieser scheinheiligen Schlussfolgerung folgt, dürfte wohl niemand mehr seine persönlichen
Daten preisgeben.
Worin besteht die Missachtung?
Wenn Schreuder nun der Innenministerin eine Missachtung von Lesben und Schwulen
unterstellt, fehlt uns dafür die Begründung. Einerseits outen sich Homosexuelle in dem
sie schmusend und händchenhaltend durch die Gegend schlendern, Plakate anbringen,
an Demonstrationen teilnehmen und ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft standes-
amtlich besiegeln lassen, während sie anderseits nicht als Homosexuelle anerkannt werden
wollen.
Und wenn’s ums Geld geht?
Allerdings tut sich für uns folgende Frage auf. Personen welche sich mit einem standes-
amtlichen Festakt als Homosexuelle geoutet haben und im Falle einer Einreichung um
eine Witwen- bzw. Witwerpension oder Einlösung einer Lebensversicherung ihre amtliche
Partnerschaftsurkunde vorlegen müssen, dann dies auch als Diskriminierung sehen, wenn
es ums liebe Geld geht.
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2010-01-13
Homosexualität evolutionsbedingt nicht normal
Was wir von Homosexualität halten, haben wir in einigen Beiträgen bereits ausführlich
festgehalten. Wir finden das eine gleichgeschlechtliche sexuelle Partnerschaft unter
Menschen, aus evolutionärer Sicht nicht als normal anzusehen ist.
Auch wenn man uns für diese Meinung verdammt, rücken wir nicht von dieser ab und kön-
nen damit leben. Wir fanden es auch erstaunlich, dass Homosexuelle das Recht einer Hoch-
zeit, in Form einer standesamtlichen Trauung einforderten.
Es lebe der kleine Unterschied
Offensichtlich um Ruhe von militanten Vertretern der Homosexuellenszene zu haben, ent-
schlossen sich Politiker dieses Landes den Schwulen die Möglichkeit zu geben, ihre
Lebensgemeinschaft amtlich bestätigen zu lassen.
Gottseidank ging es aber nicht so weit, die Hochzeit eines Heteropaares mit der eines
Schwulenpaares gleichzusetzen. Homosexuelle können ihre Partnerschaft, in einem Art
Festakt am Standesamt eintragen lassen.
Justament-Standpunkt?
Obwohl das Interesse an einer Homo-Ehe in der Steiermark ohnehin gering ist, machen es
die GRÜNEN zu einem Kernthema ihrer Politik. Da der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl,
homosexuellen Paaren ihre Partnerschaftseintragung im Rathaus-Trauungssaal verweigerte,
kam es gestern in Graz zu einer Demonstration, welche von den GRÜNEN organisiert wurde.
Am gestrigen Tag, welcher der erstmögliche Hochzeitstermin im neuen Jahr war, wurden vor
dem Grazer Rathaus Protestnoten und Blumensträußchen verteilt, um auf die Ungleichbehand-
lung aufmerksam zu machen.
Stellt sich die Koalitionsfrage?
Die GRÜNEN denken sogar über eine Beendigung der Koalition mit der ÖVP nach. Für sie ist
die Verweigerung des Zutrittes von repräsentativen Räumlichkeiten für eine Homo-Hochzeit
keine Nebensächlichkeit, sondern ein unhaltbarer Zustand und eine ernste Frage.
Soll die Menschheit aussterben?
Ohne sarkastisch wirken zu wollen keimt bei uns der Verdacht auf, dass den GRÜNEN am
Fortbestand der menschlichen Rasse nicht sehr viel gelegen ist. Sie werden sich jetzt sicher
fragen, wie wir auf diese absurde Idee kommen.
Nun, wenn sich die Hauptanliegen einer politischen Partei in eherner Befürwortung der Ab-
treibung und bedingslosen Einsatz für die Schwulen-Ehe wiederfinden, können wir uns dieser
Gedanken nicht erwehren.
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2010-01-03
Grüne Forderungen
Eine langjährige und für uns unverständliche Forderung der GRÜNEN, ist für diese nicht
in Erfüllung gegangen. Eine „Hochzeit“ für Schwule wird es nicht geben. Zu Recht wie
wir meinen, denn tausende Jahre gelebte Tradition kann man nicht einfach unter dem
Deckmantel des „Diskriminierungsvorwurfes“ vom Tisch wischen.
Auch wenn der GRÜNE Gemeinderatsabgeordnete Marco Schreuder noch so darüber ent-
täuscht ist, dass es keine standesamtliche „Zeremonie“ mit Reiswerfen geben wird, sollte
er sich mit dieser Tatsache abfinden.
Diskriminierungsvorwurf
Schreuder macht nun die SPÖ/ÖVP-Regierung dafür verantwortlich, dass die Anmeldung
einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft beim Standesamt, einer Autoanmeldung gleich
-kommt.
Ausserdem wirft er den Regierungsparteien vor, dass das Partnerschaftsgesetz, von dem
eigentlich Lesben und Schwule profitieren sollten, vielmehr für ein heterosexuelles, funda-
mentales-klerikales Klientel gemacht wurde.
Akzeptanz vorhanden
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind bei uns mittlerweile akzeptiert, obwohl wahr-
scheinlich nicht alle Leute diese für gut finden. Trotzdem hat sich eine Akzeptanz gegen-
über Lesben und Schwulen gebildet.
Diese könnte jedoch wieder schwinden, wenn nicht erfüllte Forderungen mit Diskriminier-
ungsvorwürfen quittiert werden, sowie es Herr Schreuder praktiziert.
Die Norm
Es gibt gewisse Normen, die das Zusammenleben von Menschen regeln. Als Norm gilt,
was vom überwiegenden Teil der Gesellschaft akzeptiert und gelebt wird. Bei der Sexuali-
tät ist es die gelebte und empfundene Norm, die durch die Evolution über millionen Jahre
hinaus die Menschheit prägte.
Es ist nun einmal eine unverrückbare Tatsache, dass zum Erhalt der Menschheit eine Frau
und ein Mann unbedingt von Nöten sind. Eine Fortpflanzung ist beim Menschen unter gleich-
geschlechtlichen Paaren nicht möglich, auch wenn so mancher homosexuelle Fanatiker immer
wieder auf wenige Ausnahmen in der Tier- und Pflanzenwelt hinweist.
Der Sinn der Hochzeit
Aus evolutionärer Sicht ist daher eine gleichgeschlechtliche sexuelle Partnerschaft unter
Menschen, als nicht normal anzusehen. Seitdem der Mensch auf zwei Beinen gehen kann,
wurde die Verbindung zwischen Mann und Frau, zwecks Familiengründung und Fortpflanz-
ung, immer mit einem Fest gefeiert.
Dieses Fest hat den Sinn, dass sich viele Leute einfinden, die dem Brautpaar viel Glück
und vorallem einen reichen Kindersegen wünschen. Dieses Fest nennt man „Hochzeit“.
Einforderungen von Rechte
Es ist daher erstaunlich, dass Lesben und Schwule das Recht einer „Hochzeit“ einfordern,
obwohl sie den eigentlichen Sinn einer solchen nicht erfüllen können. Aus biologischen
Gründen können sie sich untereinander nicht fortpflanzen.
Trotzdem versuchen immer wieder „militante“ Vertreter der Lesben und Schwulen, Rechte
für sich einzufordern, die ausschliesslich heterosexuellen Paaren vorbehalten sind.
Intolerant
Auch dem Bundeskanzler vorzuwerfen, dass ihm Menschenrechte und Antidiskriminierung
halt doch nicht so wichtig sind, wie dies Marco Schreuder in seinem „Beitrag“ tut, beweist
eine intolerante Haltung.
Liebe Lesben und Schwule. Liebt euch platonisch oder sexuell. Bildet WG oder sonstige
Lebensgemeinschaften. Nur geht mit Eurer sexuellen Ausrichtung den übrigen Mitmen-
schen nicht auf den Geist, denn damit erweist Ihr Euch keinen guten Dienst.
Stauni
2009-11-01