Bild der Woche 18/2015
Eine völlig neue Perspektive
Anstatt immer nur zu querulieren und Stress zu machen, sollten militante
Nichtraucher, die im obigen Bild gezeigte Möglichkeit in Anspruch nehmen.
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2015-05-03
Anstatt immer nur zu querulieren und Stress zu machen, sollten militante
Nichtraucher, die im obigen Bild gezeigte Möglichkeit in Anspruch nehmen.
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2015-05-03
Der Angelsport sollte eigentlich zur Erholung dienen und keinen seelischen Stress verursachen. Adrenalinschübe sollten nur durch große Fische an der Angel ausgelöst werden. Nun, dass dies nicht immer so ist, haben wir bereits im Beitrag „Probleme in Fischereiverein Dürnkrut“ festgehalten.
Unsere Hoffnung, dass der Fischereiobmann des Fischereivereins Dürnkrut, Johann Istvanek,
das heurige Jahr etwas ruhiger angehen lässt, hat sich leider in Luft aufgelöst. Dazu aber eine
kurze Vorgeschichte. Nachfolgendes Schreiben flatterte im Oktober 2011 den Mitgliedern des
Anglervereins ins Haus.
Dabei geht es um die jährliche Hauptversammlung, sowie um die Ausgabebedingungen der
Fischereilizenzen 2012. Interessant sind dabei zwei Sätze, die sich völlig widersprechen.
Einerseits werden die Mitglieder mit dem Satz : „Der Betrag ist bis spätestens 31.Dezember
2011 einzuzahlen“ verpflichtend zur Zahlung bis Jahresende aufgefordert, während der Satz
„Weiteres besteht auch die Möglichkeit, die Lizenz bei der Ausgabe in bar zu bezahlen“ ander- seits die Bezahlung bis spätestens 21.Jänner 2012 offen lässt.
Zwar ist diese Diskrepanz keiner besonderen Erwähnung wert, zeigt aber auf, dass der Ver- einsobmann offenbar mit sich selbst uneinig ist. Aber es kommt noch dicker. Wie es im all- gemeinen Geschäftsverkehr üblich ist, kann nach erfolgter Bezahlung konsumiert werden. Dies gilt unserer Ansicht nach auch für die Fischerei, wenn der Lizenzbeitrag ordnungsgemäß einbezahlt wurde.
Nun forderte der Obmann des Anglervereins Dürnkrut zwar die Zahlung des Lizenzbeitrags
2012 bis spätestens 31.12.2011 verpflichtend ein, obwohl er – aus welchen Gründen auch
immer – nicht in der Lage war, jenen Personen die dieser Aufforderung nachkamen bis zu
diesem Datum eine neue Lizenz auszustellen.
Das wäre im Prinzip auch kein Problem, könnte doch unter Mitnahme der Einzahlungsbestät-
igung für das Jahr 2012, die Angelei auch problemlos bis zum Ausgabetag der Lizenz – also
dem 7.Jänner 2012 – ausgeübt werden.
Das sahen auch zwei Angler, die seit 50 Jahren je eine Fischerhütte am Grenzfluss March
besitzen ebenso und nutzen den sonnigen 6.Jänner 2012 um ihrem Hobby zu frönen. Ange-
merkt sei, dass die beiden ihre Lizenzgebühr für das Jahr 2012 schon im November 2011 be-
zahlt hatten.
Quelle: nordbahn.com
Die beiden Senioren Rudolf B. (81) und Ernst K. (69) saßen also an diesem herrlich sonnigen
Jännertag in ihren Fischerhütten, tranken gemütlich Kaffee oder sonstiges und ließen dann und
wann die Netze ihrer Daubelanlagen ins Wasser. Dieser idyllische Vormittag wurde durch den
Vereinsobmann, der gleichzeitig auch Fischerei-Kontrolleur ist, jäh unterbrochen.
Obwohl Istvanek die beiden Männer seit Jahrzehnten persönlich kennt, diese ihren Lizenzbeitrag
für 2012 bereits nachweislich einbezahlt und erst ab dem 7. Jänner 2012 die Möglichkeit den
Erhalt ihrer neuen Lizenzen hatten, kam der Vereinsobmann zur Ansicht, dass die beiden Senioren ohne Berechtigung die Angelei ausübten. Er untersagte ihnen an Ort und Stelle die Fischerei.
Am Folgetag – der Lizenzausgabe am 7. Jänner- im Gasthaus Jana in Dürnkrut beschwerte sich
der 81-jährige Rudolf B. beim Vereinsvorstand über die Vorgehensweise von Johann Istvanek.
Betretenes Schweigen war die Folge.
Wir wollten natürlich die Motivation dieser erstaunlichen Vorgehensweise wissen und befragten
dazu den Vereinsobmann Johann Istvanek. Nach anfänglichem im Kreis reden räumte er ein, dass ihm möglicherweise ein Fehler unterlaufen sei. Ob derartige Fehler für seine Wiederkandi- datur im kommenden Herbst von Vorteil sind, wagen wir ernsthaft zu bezweifeln.
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Am Landesgericht Salzburg ist ein Richter vom Dienst suspendiert worden, weil er über
längere Zeit kinderpornografisches Material aus dem Web auf seinen privaten Rechner heruntergeladen haben soll.
Ein halbes Jahr lang soll der 47-Jährige das kinderpornografische Material aus dem Inter-
net bezogen haben. Die Polizei war offenbar bei einer einschlägigen Internetrazzia über
die Protokolladresse des Computers auf den Juristen aufmerksam geworden. (Quelle:
orf.at). Diese Meldung geistert seit heute durch sämtliche Medien in Österreich.
Im Regelfall sind Richter(innen) hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Wie aber der obig angeführte Fall beweist, befinden sich auch unter diesen schwarze
Schafe. Ob nun Pädophilie den Geisteskrankheiten zuzuordnen, oder „nur“ ein
kriminelles Verhalten ist, wagen wir nicht zu beurteilen. Fest steht jedenfalls, dass es
verabscheuungswürdig und kriminell ist.
Gerade unter dem Richterstand verursachen solche Leute enormen Schaden. In letzter Zeit ist das Image der Justiz ohnehin angekratzt. Wie repräsentative Umfragen ergaben, sank das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz enorm. Das hat auch seine Ursachen und ist in Fehl- oder politisch motivierten Urteilen einzelner Richter(innen) zu finden.
Richter(innen) sind auch nur Menschen und damit dem alltäglichen Stress ausgesetzt.
Dieser kann psychische Veränderungen herbeiführen und dadurch Gemütsschwank- ungen oder ärgere psychische Störungen auslösen, welche das Urteilsvermögen trüben. Nun ist dies gerade bei Richter(innen) sehr problematisch, da durch ihre Urteile Existenzen vernichtet werden können.
Beispielsweise muss sich jeder Busfahrer in regelmäßigen Zeitabständen einer ärzt- lichen Untersuchung unterziehen, ob er ob er physisch und psychisch noch in der Lage ist seinen Beruf auszuüben. Der gute Mann (oder Frau) könnte in der Zwischenzeit Alkoholiker(in) geworden sein. Und wer würde sich schon gerne von einem Menschen mit diesem psychischen Problem fahren lassen. Auch würden Eltern kaum ihre Kinder einem pädophil veranlagten Schülertransport-Fahrer anvertrauen.
Was spricht also dagegen, wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitab- ständen ärztlich überprüft werden, ob sie psychisch noch in der Lage sind die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen. Diese ärztliche Untersuchung müsste von einem unabhängigen Psychologen durchgeführt werden.
Mit einer derartig ärztlichen Untersuchung könnte möglicherweise verhindert werden, dass beispielsweise eine pädophile Figur, über andere Menschen im Namen der Republik urteilt.
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Herr Kreuzer hat einen Bekannten namens Franz B., welcher das Privileg geniesst in den
Eigenjagden der Natur- und Tierschutzorganisation „WWF-Österreich“ , Wildtiere zu ermor-
den zu dürfen.
Diese Regeln gelten natürlich auch in den Eigenjagden der Natur- und Tierschutzorgani-
sation WWF. Viel Spaß beim Lesen.
Daniel Kreuzer verzichtet nun auf den Jagdschein und geht weiterhin Billard spielen. Aller-
dings verzichtet er auch zukünftig, dem WWF wieder eine Geldspende zu überweisen. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, an eine Non-Profit-Organisation Ihrer Wahl zu spenden.*****
2010-12-19
(Quelle: Kronen Zeitung (Print) vom 13.10.10)
Da griff eine junge Wienerin aus Liebeskummer zum Telefonhörer, um ausgerechnet die
von diversen TV-Kanälen bekannten Kartenleger um Rat zu fragen. Wie nicht anders zu
erwarten, waren außer Spesen nichts gewesen.
Jedenfalls erhielt die unglückliche Dame zwei Telefonrechnungen in schwindelnder Höhe.
Ombudsfrau Barbara Stöckl intervenierte beim Telefonanbieter UPC und erreichte eine
zinsenfreie Stundung und Ratenzahlung der offenen Rechnung.
Gibt es die wahren Kartenleger nur bei Krone-Inserenten?
Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.
Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom
Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord- versuch vorlag.Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-
reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat egal sein von wo der Täter stammt.*****
2010-01-17