Bild der Woche 18/2015


Eine völlig neue Perspektive

Anstatt  immer nur zu  querulieren  und Stress zu machen,  sollten militante
Nichtraucher, die im obigen Bild gezeigte Möglichkeit in Anspruch nehmen.
*****
2015-05-03

Stress bei der Fischerei


Probleme gehen offenbar weiter

Der Angelsport sollte eigentlich zur Erholung dienen und keinen seelischen Stress verursachen.
Adrenalinschübe  sollten nur durch große  Fische an der Angel  ausgelöst werden.  Nun,  dass
dies  nicht immer so ist,  haben wir bereits im Beitrag  „Probleme in Fischereiverein Dürnkrut“
festgehalten.

 

Unsere  Hoffnung,  dass  der Fischereiobmann des Fischereivereins Dürnkrut,  Johann Istvanek,

das heurige Jahr etwas ruhiger angehen lässt, hat sich leider in Luft aufgelöst.  Dazu aber eine

kurze Vorgeschichte.   Nachfolgendes Schreiben flatterte im Oktober 2011  den Mitgliedern des

Anglervereins ins Haus.

 

 

Dabei  geht es  um die jährliche Hauptversammlung,  sowie um die  Ausgabebedingungen der

Fischereilizenzen 2012.   Interessant  sind  dabei  zwei  Sätze,  die  sich  völlig  widersprechen.

Einerseits  werden  die  Mitglieder mit dem Satz :  „Der Betrag ist bis spätestens 31.Dezember

2011 einzuzahlen“  verpflichtend zur  Zahlung bis Jahresende aufgefordert,  während der Satz

„Weiteres besteht auch die Möglichkeit, die Lizenz bei der Ausgabe in bar zu bezahlen“  ander-
seits die Bezahlung bis spätestens 21.Jänner 2012 offen lässt.

 

Zwar  ist diese Diskrepanz  keiner besonderen Erwähnung wert, zeigt aber auf,  dass der Ver-
einsobmann offenbar mit  sich selbst uneinig ist.   Aber es kommt noch dicker.  Wie es im all-
gemeinen  Geschäftsverkehr  üblich  ist,  kann  nach  erfolgter Bezahlung konsumiert werden.
Dies gilt unserer Ansicht nach auch für die Fischerei, wenn der Lizenzbeitrag ordnungsgemäß
einbezahlt wurde.

 

Nun  forderte der  Obmann des Anglervereins  Dürnkrut zwar die  Zahlung des Lizenzbeitrags

2012  bis  spätestens  31.12.2011  verpflichtend ein,  obwohl er  – aus welchen Gründen auch

immer –  nicht in der Lage war,  jenen Personen die  dieser  Aufforderung nachkamen  bis zu

diesem Datum eine neue Lizenz auszustellen.

 

Das  wäre im Prinzip auch kein Problem,  könnte doch unter Mitnahme der Einzahlungsbestät-

igung für das Jahr 2012, die Angelei auch problemlos bis zum Ausgabetag der Lizenz   – also

dem 7.Jänner 2012 – ausgeübt werden.

 

Das  sahen auch  zwei Angler,  die seit  50 Jahren je eine Fischerhütte am Grenzfluss March

besitzen  ebenso und  nutzen den sonnigen 6.Jänner 2012 um ihrem Hobby zu frönen.   Ange-

merkt sei,  dass die beiden ihre Lizenzgebühr für das Jahr 2012 schon im November 2011 be-

zahlt hatten.  

 

Quelle: nordbahn.com

 

Trotz Bezahlung wurde Fischerei untersagt

Die  beiden Senioren Rudolf B. (81)  und  Ernst K. (69)  saßen also  an diesem herrlich sonnigen

Jännertag in ihren Fischerhütten,  tranken gemütlich Kaffee  oder sonstiges und ließen dann und

wann  die Netze ihrer Daubelanlagen ins Wasser.   Dieser idyllische Vormittag  wurde durch den

Vereinsobmann, der gleichzeitig auch Fischerei-Kontrolleur ist, jäh unterbrochen.

 

Obwohl Istvanek die beiden Männer seit Jahrzehnten persönlich kennt, diese ihren Lizenzbeitrag

für 2012  bereits nachweislich  einbezahlt  und erst ab dem  7. Jänner 2012 die Möglichkeit den

Erhalt  ihrer  neuen  Lizenzen  hatten,  kam  der  Vereinsobmann  zur Ansicht,  dass die beiden
Senioren  ohne Berechtigung  die Angelei ausübten.   Er untersagte ihnen an Ort und Stelle die
Fischerei.

 

Am Folgetag  – der Lizenzausgabe am 7. Jänner- im Gasthaus Jana in Dürnkrut beschwerte sich

der  81-jährige Rudolf B.  beim Vereinsvorstand über die Vorgehensweise von  Johann Istvanek.

Betretenes Schweigen war die Folge.

 

Wir  wollten natürlich die Motivation dieser erstaunlichen Vorgehensweise wissen und befragten

dazu  den  Vereinsobmann  Johann Istvanek.   Nach anfänglichem im Kreis reden räumte er ein,
dass ihm möglicherweise ein Fehler unterlaufen sei. Ob derartige Fehler für seine  Wiederkandi-
datur im kommenden Herbst von Vorteil sind,  wagen wir ernsthaft zu bezweifeln.

 

*****

2012-01-08
 

Psychotests für Richter TEIL 2


Pädophiler Richter

Am Landesgericht Salzburg ist ein Richter vom Dienst suspendiert worden, weil er über

längere Zeit kinderpornografisches Material aus dem Web auf seinen privaten Rechner
heruntergeladen haben soll.

 

Ein halbes Jahr lang soll der 47-Jährige das kinderpornografische Material aus dem Inter-

net bezogen haben. Die Polizei war offenbar bei einer einschlägigen Internetrazzia über

die Protokolladresse des Computers auf den Juristen aufmerksam geworden.  (Quelle:

orf.at). Diese Meldung geistert seit heute durch sämtliche Medien in Österreich.

 

Image der Justiz ist angekratzt

Im  Regelfall sind  Richter(innen) hoch angesehene  Mitglieder unserer  Gesellschaft.
Wie aber der obig angeführte Fall beweist, befinden sich auch unter diesen schwarze

Schafe.   Ob nun Pädophilie den  Geisteskrankheiten zuzuordnen,  oder  „nur“  ein

kriminelles Verhalten ist, wagen wir nicht zu beurteilen. Fest steht jedenfalls, dass es

verabscheuungswürdig und kriminell ist.

 

Gerade  unter  dem Richterstand  verursachen solche  Leute enormen Schaden.   In
letzter Zeit ist das Image der Justiz ohnehin angekratzt. Wie repräsentative Umfragen
ergaben, sank das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz enorm. Das hat auch seine
Ursachen und ist in Fehl- oder politisch motivierten Urteilen einzelner Richter(innen) zu
finden.

 

Auch Richter(innen) sind nur Menschen

Richter(innen) sind auch nur Menschen und damit dem alltäglichen Stress ausgesetzt.

Dieser kann psychische Veränderungen herbeiführen und dadurch Gemütsschwank-
ungen  oder  ärgere  psychische  Störungen  auslösen,  welche das Urteilsvermögen
trüben.   Nun ist dies gerade bei Richter(innen)  sehr problematisch,  da durch ihre
Urteile Existenzen vernichtet werden können.

 

Beispielsweise muss sich jeder Busfahrer in regelmäßigen Zeitabständen einer ärzt-
lichen Untersuchung unterziehen, ob er ob er physisch und psychisch noch in der
Lage  ist  seinen  Beruf  auszuüben.   Der gute  Mann (oder Frau)  könnte in der
Zwischenzeit Alkoholiker(in) geworden sein. Und wer würde sich schon gerne von
einem Menschen mit diesem  psychischen Problem  fahren lassen.   Auch würden
Eltern kaum ihre Kinder einem pädophil veranlagten Schülertransport-Fahrer
anvertrauen.

 

Was spricht gegen psychologische Untersuchungen?

Was spricht also dagegen,  wenn Richter(innen)  ebenfalls in gewissen  Zeitab-
ständen  ärztlich überprüft werden,  ob sie psychisch noch in der Lage sind die
Anstrengungen  des  Richteramtes  zu  tragen.   Diese ärztliche Untersuchung
müsste von einem unabhängigen Psychologen durchgeführt werden.

 

Mit einer derartig  ärztlichen Untersuchung könnte  möglicherweise verhindert
werden, dass beispielsweise  eine  pädophile Figur,  über andere Menschen im
Namen der Republik urteilt.

 

*****
<<
2011-08-19
 

Korrektes Jagdverhalten


Stress durch Humor lockern

Haben Sie noch eine stressige Vorweihnachtswoche vor sich? Dann wollen wir versuchen,
diesen Stress etwas zu lockern.  Unser Gastautor Daniel Kreuzer hat uns ein erstaunliches
Dokument zugesandt, welches wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.

Herr Kreuzer hat einen  Bekannten namens Franz B.,  welcher das  Privileg geniesst in den
Eigenjagden der Natur- und Tierschutzorganisation „WWF-Österreich“ , Wildtiere zu ermor-
den zu dürfen.

Tiermord auch in WWF-Jagdevieren

Kreuzer wurde von seinem Bekannten aufgefordert den Jagdschein zu machen,  um ihn bei
seinen mörderischen Streifzügen durch die WWF-Eigenjagdreviere zu begleiten. Gleichzei-
tig übergab er  ihm ein Dokument,  in welchen die  grundlegenden  Verhaltensregeln für die
Jagd festgehalten sind.

Diese  Regeln gelten natürlich auch in den  Eigenjagden der  Natur- und  Tierschutzorgani-

sation WWF. Viel Spaß beim Lesen.


Politisch nicht ganz korrekt, aber lesenswert!

Daniel Kreuzer  verzichtet nun auf den Jagdschein und geht weiterhin  Billard spielen.  Aller-

dings verzichtet er auch zukünftig, dem WWF wieder eine Geldspende zu überweisen. Dies
sollte Sie  jedoch nicht  davon  abhalten,  an eine  Non-Profit-Organisation Ihrer  Wahl zu
spenden.

*****

2010-12-19
 

Die Kartenleger und die Kronen-Zeitung


Die Ombudsfrau kämpft

Nachfolgender Beitrag ist in der heutigen Kronen-Zeitung (Printausgabe) auf Seite 32
zu finden. Dort kämpft die Ombudsfrau, der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs,
Barbara Stöckl für das Recht der Krone-Leser(innen).
(Quelle: Kronen Zeitung (Print) vom 13.10.10)
Da griff eine junge Wienerin aus Liebeskummer zum Telefonhörer, um ausgerechnet die
von diversen TV-Kanälen bekannten Kartenleger um Rat zu fragen. Wie nicht anders zu
erwarten, waren außer Spesen nichts gewesen.
Jedenfalls erhielt die unglückliche Dame zwei Telefonrechnungen in schwindelnder Höhe.
Ombudsfrau   Barbara Stöckl intervenierte beim Telefonanbieter UPC und erreichte eine
zinsenfreie Stundung und Ratenzahlung der offenen Rechnung.

Aus Karten lesen ist Scharlatanerie

Aus dem oben abgebildeten Krone-Artikel geht auch einwandfrei hervor, dass keiner der
Kartenleser(innen)  der jungen Frau einen Rat erteilen  konnte.  Jeder normaldenkende
Mensch, der sich nicht gerade in einer Stresssituation  befindet weiß, dass niemand aus
Karten lesen kann.
Die einzige Ausnahme wäre das Lesen einer Straßenkarte um den richtigen Weg zu finden,
wobei sich diese Kunst seit der Erfindung des Navigation-Systems größtenteils von selbst
erledigt hat.

Konkurrenzdenken?

Was wir bei dem Krone-Beitrag so erstaunlich finden ist der Satz:  „Um ausgerechnet die
von diversen TV-Kanälen bekannten Kartenleger um Rat zu fragen.“ Wir haben uns
gefragt, warum sich die Krone nur  auf Kartenleger von diversen TV-Kanälen einschießt.
Die Antwort erhielten  wir in der selben  Krone-Ausgabe auf Seite 55. Im Anzeigeteil unter
den seriösen Rubriken „Beratung“ und „Information“, entdeckten wir folgende Inserate.
(Quelle: Kronen Zeitung (Print) vom 13.10.10)
Gibt es die wahren Kartenleger nur bei Krone-Inserenten?

Arbeitsplatzerhalt?

Aus dieser Gegebenheit stellen sich nun für uns zwei Fragen. Glaubt man bei der Kronen
Zeitung tatsächlich, dass nur Kartenleger aus diversen TV-Kanälen keinen Rat aus Karten
erteilen können  und diese  Gabe nur  Krone-Inserenten haben?  Oder dienen derartige
Einschaltungen zum Arbeitsplatzerhalt der Frau Barbara Stöckl?
*****

2010-10-13
 

Psychotests für Richter(innen)


Richter und Ärzte

Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.

Fehlurteile und Kunstfehler

Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.

Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.

Ärzte haben die schlechteren Karten

Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.

Immer wieder Fehlurteile

Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.

Fall 1 der vergangenen Woche

Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“
zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.

Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.

Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom

Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,

ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.

Fall 2 der vergangenen Woche

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen

versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-

wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-

reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.

Auch Richter haben Stress

Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.

Was spricht gegen einen Psychotest?

Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.

*****

2010-01-17
  

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten