Urteile die mit normalem Menschenverstand nicht zu verstehen sind


Für die Vergewaltigung einer 21-jährigen Türkin gab es 6 Jahre –

für die an einer 72-jährigen Österreicherin nur 20 Monate Haft

 

Wie in etlichen Medien berichtet wird, wurden heute jene 3 Asylwerber (zwischen 16 und 18 Jahre alt) aus Afghanistan, die im vorigen Jahr in Wien eine 21-jährige Türkin in Wien vergewaltigt haben, am Wiener Landesgericht zu je fünf bzw. sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

 

Am 1. September 2015, vergewaltigte ein damals 17-jähriger Asylwerber aus Afghanistan, in Traiskirchen (NÖ) eine 72-jährige österreichische Pensionistin. Die Tat gelangte – obwohl man seitens der Behörden versuchte diese zu verheimlichen und von Welcome-Klatscher(innen) und anderen Gutmenschen sogar als Lüge und Hetze bezeichnet wurde – schlussendlich doch an die Öffentlichkeit.  Der Täter wurde im Jänner 2016, am Landesgericht Wr. Neustadt, zu lächerlichen 20 Monaten Haft verurteilt.

 

 

Da stellt sich die berechtigte Frage, warum es bei identen Straftaten, die von gleichaltrigen Tätern begangen wurden, welche sogar aus dem selben Kulturkreis stammen, zu derart unterschiedlichen Urteilen kommen kann?

 

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2017-01-31


Gelebte Toleranz einer linken Feministin


Tolerante Sie sucht tolerante Euch

Nachfolgendes  Inserat  (Screenshot)  muss man sich mehrmals durchlesen und sich richtig
auf  der Zunge zergehen lassen.  Wenn das Eintrittsdatum in das gewünschte Mietverhältnis
nicht der 1. Mai wäre,  dann könnte man die Annonce für einen Aprilscherz halten.
Screen: wg-gesucht.de
Da  sucht  also  die  31-jährige,  fröhliche  offen  linke  und offen feministische „noch immer“
Studentin  Mona  (die sich selbst als tolerant bezeichnet)  ein  Zimmer,  in einer weltoffenen
und antikapitalistischen WG.  Dieses soll eine Mindestgröße von 20 m² haben und die Miete
dafür darf nicht mehr als 5,- (!) Euro im Monat betragen.
Da  die  tolerante Mona nichts von Aggressionen und Machtspielen hält,  sucht sie eine 100-
prozentige Frauen-WG. Ihren Mitbewohnerinnen in spe macht die tolerante Veganerin aber
auch gleich klar,  dass es für ein längerfristiges Zusammenleben sinnvoll ist, wenn tierische
Produkte  in  „ihrer“  Wohnung  kein „zu Hause“ finden würden.  Interessant, dass Mona mit
der Miete eines Zimmers, gleich die Wohnung als  die IHRE bezeichnet.
Auch haben die Mitbewohnerinnen in spe, die Wohnung vorübergehend zu verlassen, wenn
Mona darum bittet.  Vermutlich sind das aber alles nur Zeichen von politisch linksorientierter
Toleranz.
Aber  diese  Toleranz  reicht  weiter.   Denn die tolerante  Mona ist der Meinung,  dass WLAN
und  Strom  unentgeltlich  zur Verfügung gestellt werden müssen.  Aber in ihrer unendlichen
Toleranz erklärt sie sich dazu bereit, sich an den anteiligen Kosten zu beteiligen.  Jedenfalls
untermauert  das  Inserat  von  Mona,  wie  gelebte Toleranz einer linken Feministin aussieht.
Unserer Meinung nach muss jemand ein völliger Idiot oder zumindest schwer masochistisch
veranlagt  sein,  wenn er dieser toleranten  Dame ein Zimmer vermietet.   Aber vielleicht ver-
mietet  ihr  jemand  ein  Zelt  in  einem herabgekommenen Hinterhof.   Dort könnte dann die
linke und offen feministische Mona,  ihre Toleranz ungestört ausleben.
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2014-04-24

Kindstötung ohne strafrechtliche Folgen


Neugeborenes getötet

Im August dieses Jahres gebar eine 22-jährige Grazerin, einen gesunden und lebensfähigen
Knaben. Die Studentin brachte ihr Kind heimlich im Wohnhaus ihrer Eltern zur Welt. Von der,
seit 2001 bestehenden Möglichkeit einer anonymen Geburt, bzw. der Inanspruchnahme einer
Babyklappe machte sie keinen Gebrauch, sondern erstickte das Neugeborene gleich nach der
Geburt.

Spitalspersonal verständigte Polizei

Das Ganze kam ans Tageslicht, weil die 22-Jährige einige Stunden nach der Geburt starke
Blutungen bekam und ins LKH Graz eingeliefert wurde. Dort stellte man sofort fest, dass die
junge Frau entbunden haben mußte. Weil aber vom Säugling jegliche Spur fehlte, wurde
die Polizei informiert.

Staatsanwaltschaft ermittelte

Bei der Suche nach dem Neugeborenen traf die Polizei die Eltern der Studentin an, wie
diese gerade massiv vorhandene Blutspuren wegwischten. Laut Polizei ist nicht bekannt
ob die Eltern von der Geburt wußten, aber ein „psychischen Ausnahmezustand“ der 22-
Jährigen, wurde seitens der Sicherheitsbehörde bestätigt. Der Fall wurde der Staatan-
waltschaft Graz übergeben.

Was sagt das Gesetz

Das Gesetz schlägt bei einer solchen Kindstötung zwar nicht mit voller Härte zu, jedoch ist
die Rechtslage in Österreich eindeutig geregelt.

§79 StGB: Tötung eines Kindes bei der Geburt: Eine Mutter, die das Kind während der Geburt
oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorganges steht, tötet, ist mit Frei-
heitsstrafe von einem bis fünf Jahren zu bestrafen.

Anklage zurückgelegt

Da ist doch erstaunlich, dass die Grazer Staatsanwaltschaft heute die Anklage gegen die
junge Frau zurücklegte. Diese präsentierte nämlich ein Gutachten, dass sie zum Tatzeit-
punkt wegen hohen Blutverlustes nicht zurechnungsfähig gewesen sei.

Auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stand nicht zur De-

batte, da die Studentin jetzt wieder im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte ist. Für die Staats-
anwaltschaft Graz hat sich der Fall damit erledigt.

Sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich?

In unserer Naivität glauben wir immer wieder, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Für diese Irrmeinung werden wir aber immer wieder mit der harten Realität bestraft.
 
Eine 17-Jährige, die sicherlich nicht den Reifegrad einer 22-jährigen Studentin aufweist und
sich psychisch ebenfalls in einer Ausnahmesitation befunden haben muss, wurde heuer in
Niederösterreich genau für das gleiche Delikt, „strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.“

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2009-12-30
  

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