Typisch Links: Wer nicht „Links“ denkt ist automatisch ein Nazi
Man kann über den WKR-Ball und seine Besucher durchaus verschiedener Meinung sein. Nie-
mand wird gezwungen an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Allerdings muss jedermann
(frau) eine ungestörte Teilnahme an dieser Veranstaltung gewährleistet werden. Diejenigen
die meinen, dass dieser Ball eine rechtsextreme Zusammenkunft ist sei gesagt, dass selbst
das Innenministerium den WKR-Ball als nicht rechtsextrem bestätigt hat. Nicht jeder der
keine linke Gesinnung hat ist automatisch ein Nazi.
Sei es nun Dummheit, Feigheit oder schlichte Angst vor den zukünftigen Wahlniederlagen,
scheint den Linken aber offenbar nichts peinlich genug zu sein. Um den WKR-Ball zu sabo-
tieren, fertigte das Bündnis „radicalqueer“ (Auf Deutsch in etwa: extrem homosexuell)
Plakate und Flugzettel in mehreren Sprachen an.
WARNUNG!
Wir setzten hier absichtlich keinen Link auf die Webseite von „radicalqueer“, da beim Aufruf
von dieser nachfolgende Warnung am Monitor erscheint:

Unser EDV-Spezialist hat unter Beachtung aller möglichen Sicherheitsvorkehrungen die Web-
seite von „radicalqueer“ geöffnet. Dies war für uns unbedingt notwendig um Screenshots
anzufertigen. Sollten Sie kein Spezialist sein, dann raten wir Ihnen auf Grund der Microsoft-
Warnung ab, die Webseite „radicalqueer“ aufzurufen oder diese gar zu öffnen.
Aufruf zur Fahrtenverweigerung
Aber zurück zum Thema. Mit dem von den „extrem Homosexuellen“ angefertigten Plakaten
und Flyern, sollen Taxilenker dazu animiert werden Fahrgäste die zum WKR-Ball wollen, die
Beförderung zu verweigern.
„Dank der vielen Übersetzungen von unserem Aufruf “Keine Beförderung von rechtem Ge-
dankengut” gibt es jetzt eine A3-Plakat-Kopiervorlage zum Download und Aufhängen bei
Taxiständen oder sonst wo in der Stadt!“, so der Aufruf auf der Webseite „radicalqueer“.

Boykott-Aufruf in deutscher Sprache (Originaltext)
Keine Beförderung von rechtem Gedankengut!
Der Wiener Korporationsring (WKR), ein Zusammenschluss von ca. 20 Burschenschaften und
anderen rechten Studentenverbindungen, veranstaltet heuer am Freitag, dem 27.Januar 2012,
seinen alljährlichen Ball in der Wiener Hofburg.
Auf diesem Ball treffen sich Vertreter_innen der extrem rechten Parteien Europas, die offen für
fremdenfeindliche, rassistische, antisemitische, frauenfeindliche und homo-phobe Inhalte stehen.
So waren in den letzten Jahren gemeinsam mit FPÖ- und BZÖ-FunktionärInnen wie Heinz-
Christian Strache, Barbara Rosenkranz und Martin Graf auch Jean-Marie Le Pen (Front National)
und Frank Vanhecke (Vlaams Belang) zu Gast, aber auch ehemalige NSDAP-Mitglieder wie Otto
Scrinzi und Friedrich Hausmann.
===========
Wir glauben nicht, dass nur ein einziger Taxilenker auf Grund des schwachsinnigen Textes auf
den Plakaten eine Fuhre ablehnen wird. Sollten Fahrtenverweigerung stattfinden, werden diese
wohl eher den Grund haben, weil die Taxilenker(innen) keine Lust verspüren werden, sich ihre
Fahrzeuge von den linken Randalierern beschädigen zu lassen.
Wo war der Boykott-Aufruf bei der Regenbogenparade?
Aus dem feindseligen und undemokratischen Gehabe der „extrem Homosexuellen“ stellt sich
für uns jedoch eine Frage. Warum wurde im Zuge der vorjährigen Regenbogenparade, nicht
ebenfalls ein Boykott-Aufruf für Taxilenker(innen) auf Plakate und Flyer veröffentlicht.

Wie obiges Foto beweist, hätte aus der Sicht und Denkweise von „radicalqueer“ begründeter
Anlass für einen Boykott-Aufruf bestanden. Oder wäre es gar homophob gewesen ein Plakat
zu kreieren, auf dem man Taxilenker(innen) dazu aufgefordert hätte, keine linken homosexuel-
len Nazis zur Regenbogenparade zu befördern?
*****
2012-01-27
ERSTAUNLICH-Beiträge lösten Lawine aus
Mit unseren Beiträgen „Und es brummt doch / TEIL1 und TEIL2“ haben wir nun eine
Lawine ausgelöst. Auf Grund einiger Hilferufe von Wiener Taxiuntermehmer(innen), die
an uns gerichtet wurden, haben wir in der Wiener Taxibranche und rund um die beiden
Funkfahrtenvermittler ausgiebige Recherchen angestellt und dementsprechende Artikeln
verfasst.
Dazu kam noch eine erstaunliche Stellungnahme der Taxiinnung, welche sich offenbar auf
die Seite der Funkfahrtenvermittler schlägt und die Taxiunternehmer(innen) im Regen
stehen lässt. Dieses Mail ist im Beitrag TEIL2 nachzulesen.
Die beiden Wiener Funktaxizentralen wollen sich die herannahende Konkurrenz der Firma
„mytaxi“ unbedingt vom Leibe halten. Diese neue Art der Fahrtenvermittlung via Handy
bedeutet nämlich für die Taxiunternehmer(innen) und auch für deren Kunden ein Kosten-
ersparnis. Nun haben sich diesem Thema, welches wir ausgelöst haben, auch die großen
Medien wie Kronen Zeitung oder ORF.at angenommen und auch die Behörde auf den Plan
gerufen.
Der Anwalt eines Taxiunternehmens wirft in der „Kronen Zeitung“ den zwei großen Funk-
zentralen vor, ihre Machtposition gegen jene Lenker „auszuspielen“, welche die App be-
nutzen. Handlanger würden verdeckte Fahrten bestellen, hieß es im Bericht. Ins Auto ein-
gestiegen, würden Repressalien und Funkentzug angedroht werden. Zudem informierte
der Jurist: „Die Behörden bereiten Wettbewerbsklagen vor.“
Auf welcher Seite steht die Taxiinnung eigentlich?
Anstatt sich schützend vor die von ihm zu vertretenden Taxiunternehmer(innen) zu stellen,
meinte der Fachgruppenobmann für das Taxigewerbe, Christian Gerzabek: „ Die Konkurrenz-
klausel in den Verträgen sehe vor, dass man nicht zeitgleich auch mit einer anderen Vermitt-
lungsfirma zusammenarbeiten dürfe.“ Interessant ist, dass sich Gerzabek offenbar mehr Sor-
gen um die Funkzentralen macht, als um die Taxler. Aber dies geht bereits aus dem E-Mail
hervor, welches uns die Taxiinnung als Stellungnahme zu unserem Beitrag TEIL1 zugesandt
hatte.
Zum Einschreiten der Wettbewerbsbehörde erklärte Gerzabek lediglich, dass die Funkzen-
tralen von der Behörde aufgefordert worden seien, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Der Fachgruppenobmann stellte abschließend klar: „Ich freue mich über freien Wettbewerb
unter Fahrtenvermittlern. Aber er müsse mit fairen Mitteln ablaufen.“
Da staunen wir aber, dass Gerzabek den Einsatz von verdeckten Handlangern und Androh-
ungen von Repressalien seitens der Funkfahrtenvermittler, als faire Mittel wertet. Offenbar
hat dieser Mann völlig den Bezug zur Basis verloren. Klar, als Fachgruppenobmann braucht
er auch nicht mehr Taxi zu fahren und hat vielleicht vergessen, wie schwer sich die Taxler
ihr Geld auf der Straße verdienen. Wir können Gerzabek nur dringend empfehlen, als Fach-
gruppenobmann zurückzutreten und sich wieder in ein Taxi zu setzen. Möglicherweise
wäre dieser Schritt hilfreich, die Realität und die Härte des Fahrgeschäftes wieder zu er-
kennen.
*****
2011-10-27
Es lässt uns keine Ruhe
Die massiven Probleme der Wiener Taxiunternehmer(innen) bezüglich der Androhung
der Kündigung ihrer Funkverträge bei den Fahrtenvermittlern „40100“ und „31300“
und die erstaunliche Empfehlung Letzteren lassen uns nicht in Ruhe. Dabei geht es
aber primär nicht um das Verhalten dieser, da sich diese logischerweise eine ungeliebte
Konkurrenz vom Leib halten wollen.
Wir sind vielmehr an den Gründen des Verhaltens der Taxiinnung interessiert, die ihre
Mitglieder in dieser Angelegenheit schmählich in Stich lässt und ganz offen die Funk-
fahrtenvermittler unterstützt. Bei unseren noch immer andauernden Recherchen sind
wir auf zwei Artikel der Tageszeitung „Die Presse“ gestoßen, die das Thema Funkzent-
ralen vs. „myTaxi „ am Rande streifen.
Aus denen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Fahrtenvermittlern „40100“ die treib-
ende Kraft ist und die Funkzentrale „31300“ lediglich die Gunst der Stunde nützt, um
im Fahrwasser von „40100“ mitsegeln zu können.
Zu diesem Erkenntnis kommen wir deshalb, weil sich kein Vertreter von 31300 öffentlich
äußert. Das kann man von 40100 nicht behaupten, deren Boss, Leo Müllner, mit den
Worten: „Das handhabt 31300 genauso“, die Androhungen der Vertragskündig-
ungen bei der Verwendung von „myTaxi“ zu rechtfertigen versucht. Aber zu den
Aussagen des Herrn Müllner, die in der Tat erstaunlich sind, kommen wir später im
Laufe des Beitrags zurück.
Screen: diepresse.com
Martin Hartmann, Geschäftsführer des Taxifunks „40100“ versucht mit Argumenten
negative Aspekte von „myTaxi“ herbeizureden. Dieses Verhalten finden wir auch logisch,
da es immerhin darum geht, eine ernstzunehmende Konkurrenz nicht groß werden zu
lassen.
Erstaunlicher geht es in diesem „diepresse.com“-Beitrag zu.
Screen: diepresse.com
Erstaunliche Erklärungsversuche
Der oberste Boss der Taxifunkzentrale, Leo Müllner, vergleicht die Verwendung von
„myTaxi“ mit Ehebruch und meint: „Wenn deine Frau dich betrügt, lässt du dich ja auch
scheiden.“ Mit dieser Aussage versucht er die angedrohten Kündigungen der Funkverträge
zu rechtfertigen, falls die Dienste von „myTaxi“ in Anspruch genommen werden.
„Das große Problem ist“, meint Müllner, „dass es Lenkern wirtschaftlich nicht gut geht.
Durchschnittlich 35.000 Euro Jahresumsatz pro Taxi, minus Steuern und Ausgaben. Aber
ohne unsere Vermittlung wäre das noch weniger.“ Die hohen monatlichen Gebühren zu
senken, sei aber nicht möglich,“ wiegelt er ab: „Ein bisschen muss auch für uns bleiben.“
Na ja, da sollte doch der Boss der Fahrtenvermittlung froh sein, wenn den Taxiunter-
nehmern eine zusätzliche Umsatzsteigerung via „myTaxi“ geboten wird. Und dass ohne
die Vermittlung von „40100“ noch weniger Umsatz zu machen sei glauben wir nicht. Da
dürfte Müllner an Selbstüberschätzung leiden. Denn potentielle Fahrgäste wissen immer
einen Weg sich ihr Taxi zu organisieren und dazu wird „40100“ nicht unbedingt benötigt.
Einzig das Faktum der Bequemlichkeit, die dem Fahrgast beim Taxiruf geboten wird, kann
nicht in Abrede gestellt werden. Aber diesen Vorzug bietet „myTaxi“ ebenfalls.
Aber selbst die erstaunlichen Aussagen eines Leo Müllner sind noch halbwegs logisch,
wenn auch für uns nicht nachvollziehbar. Immerhin versucht er so, sich „myTaxi“ vom
Leib zu halten. Ob eine Kündigung des Funkvertrags, bei der Verwendung von „myTaxi“
wirklich rechtlichen Bestand haben wird, wird die Aufgabe eines unabhängigen Gerichts
sein, falls es zu einer Klage kommt.
Obwohl wir die Gangart der Funkzentralen nicht goutieren, müssen wir diesen zugestehen,
dass diese eine Art Notwehr ist. Immerhin gilt es, sich ein aufstrebendes Konkurrenzunter-
nehmen vom Leib zu halten. Zu prüfen ob diese Vorgangsweise auch legitim ist, obliegt
der Justiz, falls es zu Rechtstreitigkeiten zwischen Taxiunternehmer(innen) und der je-
weiligen Funkzentrale kommt.
Zufälle über Zufälle
Nun bleibt noch immer die Tatsache des erstaunlichen Verhaltens der Fachgruppe für das
Personenbeförderungsgewerbe offen im Raum stehen. Diese hat bis dato nichts daran
gesetzt ihren Zwangsmitgliedern behilflich zu sein und unterstützt ganz offen die Funk-
zentralen, wie dies im Mail (Stellungsnahme) des Innungsjuristen Dr. Curda ersichtlich ist.
Aus Taxiunternehmer(innen)-Kreisen wird immer wieder kolportiert, dass seitens der
Funkzentrale „40100“ angeblich ein Einfluss auf die Taxiinnung bestehen soll. Aber
wie sollte das funktionieren? Sind doch Taxifunkzentralen lediglich Fahrtenverkäufer
und nicht in der Interessenvertretung der Taxiunternehmer(innen) vertreten.
Ein Sprichwort besagt: „Die Rache des Journalisten ist das Archiv.“ Und so haben wir
einige Zeit in diesem gestöbert und wurden tatsächlich fündig. Wie es der Zufall will,
ist Leo Müllner seit dem Jahr 1982 Chef der Funkzentrale „40100“ oder zumindest ein
Mann der dort das Sagen hat.
Zufälligerweise bekleidet dieser Leo Müllner seit 1975 laufend Mandate in Fachgruppen
und Fachverbandsausschüssen. Ab dem Jahr 2003 war er Obmann des allgemeinen
Fachverbandes des Verkehrs. Also kurz zusammengefasst, der Mann ist ein hochrang-
iger Funktionär der Wirtschaftskammer und somit sein eigener Interessensvertreter.
Aber es gibt noch einen weiteren Zufall. Leo Müllner ist politisch dem Wirtschaftsbund
zuzuordnen. Und zufälligerweise ist der Fachgruppenobmann der Fachgruppe für
das Personenbeförderungsgewerbe Wien, Christian Gerzabek, ein Mandatar des Wirt-
schaftsbundes.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn besteht das Leben nicht aus lauter Zufällen?
Nun überlassen wir es den geneigten Leser(innen) selbst zu beurteilen, was sie von
dieser Anhäufung von Zufällen halten und wie sie diese bewerten wollen. Für Leser-
(innen) die erst bei diesem Beitrag eingestiegen sind, geben wir nachfolgende Verlink-
ungen an, um eine Suche zu ersparen. „Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl“
„Es brummt doch – TEIL1 und TEIL2“.
*****
2011-09-16
Sehr geehrter Herr Dr. Leitl!
Im Beitrag „Und es brummt doch“ haben wir über ein neuartiges Fahrtenvermittlungs-
system für Taxis berichtet. Dieses erfolgt über ein ganz normales Handy. Nun sehen
die Funkzentralen 40100 und 31300 – andere gibt es in Wien nicht- offenbar ihre Felle
davonschwimmen und untersagen den bei ihnen am Funk angeschlossenen Taxiunter-
nehmer(innen), die Benützung dieses Systems namens „mytaxi“.
Besonders dreist erweist sich die Funkzentrale 31300, die den Taxiunternehmer(innen)
folgendes empfiehlt:
Abgesehen davon, dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers den Taxiunter-
nehmer(innen) und auch Lenker(innen) ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt
dieser noch den Taxibetreibern, dass die bei ihnen beschäftigten Fahrer(innen) per
Dienstanweisung gegen die gesetzliche Vorschrift der „Beförderungspflicht“ verstoßen
sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen. Denn es gibt außer der Funkfahrten-
vermittlung noch genügend andere Vermittlungssysteme, die bereits seit Jahren Bestand
haben.
Taxilenker(innen) sind prozentmäßig am Umsatz beteiligt. Durch die empfohlene Dienst-
anweisung des Funkfahrtenvermittlers 31300, würden die Fahrer(innen) in ihrem Ein-
kommen bei der rechtmäßigen Ausübung ihrer Tätigkeit geschädigt werden. Wenn sich
schon Taxiunternehmer(innen) dem Diktat eines Funkfahrtenvermittlers beugen und
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr oder weniger freiwillig auf Umsätze verzichten
glauben wir kaum, dass sich dies alle Lenker(innen) gefallen lassen werden.
Der nächste logische Schritt wird der sein, dass betroffene Taxilenker(innen) den Gang
zum Arbeitsgericht antreten werden. Ohne hellsehen zu können glauben wir schon
jetzt zu wissen wie die Sache ausgehen wird. Eine derartige Dienstanweisung wird von
den Richter(innen) mit großer Wahrscheinlichkeit als sittenwidrig angesehen werden.
Und damit wären die Taxiunternehmer(innen) in noch größeren Schwierigkeiten, als
der Verzicht auf Umsätze, welche ihnen durch den Funkfahrtenvermittler verursacht
werden, wenn dieser weiterhin darauf beharrt, vermittelte Fahrten nur durch ihn an-
zunehmen.
Nun sollte man glauben, dass die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
ihren Mitgliedern hilfreich zur Seite steht und den Funkfahrtenvermittler in die Schran-
ken weist. Dem ist jedoch nicht so, ja sogar das Gegenteil ist der Fall. Wenn Sie sich
die „Stellungsnahme“ des Taxiinnungsjuristen, Dr. Andreas Curda, durchlesen erken-
nen Sie sogleich, dass den Taxiunternehmer(innen) keinerlei Hilfestellung seitens ihrer
Interessenvertretung angeboten wird.
Dafür versucht Dr. Curda mit erstaunlichen Ausreden das Verhalten der Funkfahrten-
vermittler zu rechtfertigen. Auf die Empfehlung des im Beitrag angeführten „Dienst-
vertrags“ geht er mit keinem Wort ein. Zu allem Überdruss betreibt er massive
Werbung für die Funkzentralen und meint: „Betreffend der Bestellung via “ App“
wurden wir informiert, dass diese technische Möglichkeit von den Taxifunkzentra-
len für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.“
Im ganzen Mail ist keine Hilfestellung für die Taxiunternehmer(innen) erkennbar,
sondern dieses liest sich, als wenn die Taxiinnung die Interessenvertretung der
Funkzentralen wäre. Dies deckt sich auch mit den Aussagen etlicher Unternehmer
-(innen).
Daher stellt sich für uns die Frage, was ist mit der Fachgruppe für das Personen-
beförderungsgewerbe eigentlich los? Den Taxiunternehmer(innen) stehen durch
das Diktat der Funkfahrtenvermittler Umsatzeinbußen und vermutlich auch Arbeits-
gerichtsprozesse ins Haus. Ist der Einfluss der Funkzentralen in der Taxiinnung
wirklich so stark wie es kolportiert wird? Ist das der Grund warum den Taxiunter-
nehmer(innen) bei ihrer Interessenvertretung keine Hilfe widerfährt?
Wir ersuchen Sie, sehr geehrter Herr Dr. Leitl, prüfen zu lassen was in der Taxi-
innung eigentlich los ist und zu unserem offenen Brief an Sie Stellung zu nehmen.
Da durch das Verhalten der Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
in weiterer Folge auch die Taxilenker(innen) betroffen sind, ergeht dieser Beitrag
auch an die Kammer für Arbeiter und Angestellte.
*****
2011-09-15
Taxiinnung reagierte erstaunlich rasch
Überraschend schnell reagierte die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
auf unseren Beitrag „Und es brummt doch“. Wer nur halbwegs sinnerfassend lesen kann
erkennt am ersten Blick, dass der Inhalt des Schreibens sehr wohl einer Interessenver-
tretung würdig ist. Allerdings nicht zu Gunsten der Taxiunternehmer(innen), sondern in
dieser Stellungsnahme versucht man die Interessen der Funkzentralen zu vertreten .Wir
wollen unseren Leser(innen) das erstaunliche Mail nicht vorenthalten und geben dieses im
Originaltext wieder.
Sehr geehrte Redaktion
Vielen Dank für Ihr Mail und die Möglichkeit der Stellungnahme.
Grundsätzlich begrüßen wir jede neue technische Neu-/ Weiterentwicklung im Rahmen
der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe, damit der Konsument möglichst
rasch zu seinem gewünschten und bestellten Taxi kommt.
TaxiunternehmerInnen schließen mit den Taxifunkbetreibern einen Funkvertrag ab, in
welchen vertraglich vereinbart ist, dass die Funkaufträge nur von dem jeweiligen Ver-
tragspartner aufgenommen und durchgeführt werden können.
Die vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes ist in der gewerblichen Wirtschaft
ein üblicher Weg , um sich und seine Vertragspartner als Marke zu positionieren. Solche
Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der Gastronomie.
Es obliegt den einzelnen Taxiunternehmungen sich für das für das jeweilige Unterneh-
men betriebswirtschaftlich optimale Vermittlungssystem zu entscheiden und sich so am
Markt zu positionieren.
Taxiunternehmen sollten im Rahmen einer internen Kostenrechnung einerseits die Kosten
und den Aufwand für die Vermittlung unter der Marke einer bestehenden Taxifunkzen-
trale den Kosten der neuen technischen Vermittlungssysteme und anderseits dem
jeweiligen zu erwartenden Ertrag gegenüberstellen und die unternehmerische Entscheid-
ung treffen.
Betreffend der Bestellung via“ App“ wurden wir informiert, dass diese technische Mög-
lichkeit von den Taxifunkzentralen für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.
Die von ihnen zitierte Judikatur des OLG Frankfurt am Main ist eine deutsche Entscheid-
ung. In Österreich gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.
Freundliche Grüße
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer
Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW
Wirtschaftskammer Wien
Wir resümieren
Erfreulich ist zumindest, dass die Taxiinnung technische Neu-/ Weiterentwicklung im
Rahmen der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe begrüßt. Aber das war
es dann auch schon, denn ab diesen Satz beginnt Dr. Curda den Taxifunkzentralen mit
erstaunlichen Argumenten die Stange zu halten.
Bezüglich des von den Funkzentralen ins Feld geführte Konkurrenzverbot, fiel uns dieses
Zitat besonders ins Auge: „Die vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes ist in
der gewerblichen Wirtschaft ein üblicher Weg , um sich und seine Vertragspartner als
Marke zu positionieren. Solche Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der
Gastronomie.“
Das entspricht natürlich nicht der Realität, denn keinem freien Handelsunternehmer oder
Gastronom kann ein Verkäufer – und Funkvermittlungszentralen sind nichts anderes –
vorschreiben, welche Ware er in seinem Geschäft zu führen hat.
Der erstaunliche Standpunkt des Innungs-Juristen erweckte natürlich unsere Neugier
und wir kontaktieren diesen telefonisch, um ihn auf seinen Irrtum aufmerksam zu
machen. Jedoch Dr. Curda argumentierte wörtlich: „Bei Mc Donalds oder Billa dürfen
auch keine Fremdwaren verkauft werden.“
Da staunen wir aber über die Rechtsmeinung des Innungs-Juristen, handelt es sich doch
bei den beiden von ihm angegebenen Beispielen um Franchiseunternehmen. Die Franch-
isepartner bekommen die komplette Ausstattung vom jeweiligen Konzern gestellt und
sind keine freien Unternehmer im herkömmlichen Sinn. Sie sind Pächter und haben sich
an jegliche Anweisungen der Konzerne zu halten.
Uns war bis dato nicht bekannt, dass die Funkzentralen den Taxiunternehmer(innen)
die Fahrzeuge samt Zubehör zur Verfügung stellen. Bisher gingen wir immer von der
Meinung aus, dass Taxiunternehmer(innen) freie Unternehmer(innen) sind und von
den Taxifunkzentralen lediglich die Fahraufträge kaufen.
Aber keine Sorge so ist es auch, auch wenn die Funkzentralen mit ihrem Verhalten den
subjektiven Eindruck erwecken könnten, dass die Taxifahrzeuge in ihrem Besitz sind.
Die Tatsache des freien Unternehmertums im Taxigewerbe sollte auch dem Dr. Curda
bekannt sein, immerhin ist der Mann Jurist.
Und weil wir Dr. Curda schon am Hörer hatten fragten wir ihn, warum er zu diesem Satz
(Screen) und dem daraus resultierenden, von uns erhobenen Vorwurf keine Stellung be-
zogen hatte.
Dazu meinte Dr. A. Curda, dass er diesen vermutlich überlesen, respektive nicht richtig
gelesen habe. Wir nehmen ihm dies nicht krumm, denn bei dem Wirbel den der Mann zur
Zeit um die Ohren hat, kann das durchaus passieren. Aber er blieb uns auch am Telefon
eine Antwort schuldig.
Apropos lesen. Dr. Curda schreibt in seinem Mail folgenden Satz: „Die von ihnen zitierte
Judikatur des OLG Frankfurt am Main ist eine deutsche Entscheidung. In Österreich
gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.“
Da müssen wir dem Innungs-Juristen leider vorwerfen, dass er unsere Aussage diesbe-
züglich nicht sinnerfassend gelesen hat. Denn wir schrieben: „Abgesehen vom Urteils-
spruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Österreich nicht anders
ausfallen wird.“ Wir haben mit keiner Silbe erwähnt, dass es in Österreich ein Erkennt-
nis des OGH gäbe.
Aber wir wollen uns nicht in Kleinigkeiten verlieren. Fakt ist es jedenfalls, dass im Mail
der Taxiinnung keinerlei Hilfe- oder Schutzstellung für die zwangsverpflichtenden Taxi-
unternehmer(innen) erkennbar ist. Ganz im Gegenteil, es wird mit erstaunlichen
Argumenten für die Funkzentralen Partei ergriffen.
Dies ist natürlich ein Umstand den man so nicht gelten lassen kann und wir werden mit
Hilfe der Politik versuchen Klarheit zu schaffen, warum die Taxiinnung ihre Zwangsmit-
glieder im Regen stehen lässt.
*****
2011-09-12
Aufruhr im Wiener Taxigewerbe
„Ich stehe in der Kälte und warte auf’n Taxi, aber es kommt nicht (kummt net, kummt
net) ich warte auf das Brummen von ’nem Mercedes Diesel, aber es brummt net…“
Wer kennt ihn nicht, diesen Ohrwurm der Gruppe DÖF aus dem Jahre 1983?
Doch es brummt zurzeit gewaltig im Wiener Taxigewerbe. ERSTAUNLICH hatte gestern
Besuch von einigen aufgebrachten Taxiunternehmern. Grund dafür ist das Verhalten der
zwei Wiener Taxifunkzentralen „40100“ und „31300“. Von den rund 4.500 in Wien
betriebenen Taxis, sind zirka 2.500 bei diesen Funkzentralen angeschlossen.
Neues kostengünstiges System
In Deutschland hat sich ein neues System der Fahrtenvermittlung etabliert, welches zur
vollsten Zufriedenheit der Taxiunternehmer, sowie auch der Fahrgäste läuft. Daher wurde
dieses Fahrten-Vermittlungssystem, im Vormonat nun auch auf Wien ausgeweitet.
Genaue Informationen unter diesem LINK
Dieses Fahrtenvermittlungssystem bringt sowohl den Taxiunternehmern, als auch den Fahr-
gästen Vorteile. Für den Kunden hat das endlose Verweilen in der Warteschleife zu Stoß-
zeiten ein Ende, da er sein Taxi über einen Tastendruck auf seinem Handy per „App“
bestellt. Die Taxiunternehmer ersparen sich ernorme Kosten, wie die Anschaffung eines
Datenfunkgerätes und dessen Einbau, Denn für die Fahrtenvermittlung wird lediglich ein
Handy benötigt.
Ferner fallen beim System „mytaxi“, die nicht gerade billigen Vermittlungskosten an die
Funkzentralen weg. Denn pro Fahrtenvermittlung über „mytaxi“ wird dem Taxiunter-
nehmer jeweils 1,- Euro pro vermittelter Fahrt in Rechnung gestellt.
Schwimmen die Felle der Dualisten bereits davon?
Diese Situation gefällt den etablierten Dualisten „40100“ und „31300“ natürlich nicht, da
sie offenbar ihre Felle davonschwimmen sehen. Daher versuchen sie die Aufbauphase von
„mytaxi“ in Wien zu erschweren, indem sie den bei ihnen angeschlossenen Unternehmern
untersagen, dieses Fahrtenvermittlungssystem zu nutzen. Ganz offen wird den Taxiunter-
nehmer(innen) mit der Vertragskündigung gedroht, falls sie die Dienste von „mytaxi“ in
Anspruch nehmen.
Interessant ist das Schreiben der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“. Diese rechtfert-
igt ihre Androhung der sofortigen Kündigung bei der Nutzung von „mytaxi“ mit folgendem
Passus im Funkvertrag.
Ob eine derartige Vereinbarung im Klagefall vor einem österreichischen Gericht überhaupt
Bestand haben wird sei ohnehin dahingestellt. Denn auch in Deutschland versuchten die
etablierten Taxifunkzentralen den Aufbau von „mytaxi“ mit der Begründung des „Kon-
kurrenzverbotes“ zu boykottieren.
Aber das OLG Frankfurt am Main belehrte die Funkzentralen eines Besseren und hat
jüngst klargestellt, dass es unzulässig ist, wenn eine Taxizentrale den ihr angeschlossenen
Taxiunternehmen die gleichzeitige Rufvermittlung durch andere verbietet (OLG Frankfurt
a.M. v. 14.07. 2009, Az.: 11 U 68/08 (Kart)).
TAXI 31300 schließt jegliche Vermittlungssysteme aus
Abgesehen vom Urteilsspruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Öster-
reich nicht anders ausfallen wird – stellt sich die berechtigte Frage, ob ein Handy über-
haupt als Funkanlage zu werten ist. Über diesen Aspekt scheint man sich auch bei der
Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ und nicht ganz sicher zu sein und schließt daher
sicherheitshalber – bis auf das eigene- alle anderen Vermittlungssysteme von der Fahr-
tenvermittlung aus.
Abgesehen davon, dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers den Taxiunter-
nehmern ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt dieser noch den Taxibetreibern,
dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen) per Dienstanweisung gegen eine besteh-
ende gesetzliche Vorschrift verstoßen sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen.
Mit dem Satz „Es ist untersagt, andere als das vom Unternehmen in ihrem Fahr-
zeug vorgesehene Vermittlungssystem zu nutzen“ stellt die Firma „TAXI 31300
Vermittlungsgmbh“ eindeutig klar, dass außer den von ihnen vermittelten Funkfahrten,
nur mehr Fahrgäste aufgenommen werden dürfen die direkt ins Taxi einsteigen. Diese
Interpretation des vom Funkfahrtenvermittler verfassten Satzes ist durchaus korrekt,
denn sogenannte „Einsteiger“ werden nämlich über kein Vermittlungssystem dem Taxi
zugeführt.
Erst im zweiten Satz wird mit dem Wort -„auch“- gesondert auf die Mobilfunk-Appli-
kation verwiesen, deren Nutzung eine ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis des
Unternehmers erfordert.
Denn es gibt eine Anzahl von anderen Fahrtenvermittlungssystemen, als die von „mytaxi“.
Da wäre zum Beispiel das Standplatztelefon. Dies ist das klassische Fahrtenvermittlungs-
system schlechthin. Taxilenker(innen) dürften dann auch nicht mehr als „Stammtaxler“ in
Lokalen fungieren.
Denn der Anruf des Bedienungspersonals via Handy zur Abholung eines Fahrgastes ist
ebenfalls ein Fahrtenvermittlungssystem. Taxistandplätze vor diversen Spitälern oder
Hotels sind teilweise mit einem optischen oder akustischen Signal ausgestattet. Dieses
wird durch den Portier ausgelöst, wenn für einen Fahrgast ein Taxi benötigt wird. Auch
das ist ein Fahrtenvermittlungssystem.
Alle diese im obigen Absatz beschriebenen Fahrtaufträge müssten Taxilenker(innen) ab-
lehnen, wenn es nach der Empfehlung des Funkfahrtenvermittlers geht und würden
dadurch gegen die gesetzlich bestehende Beförderungspflicht verstoßen.
Beförderungspflicht
Vergrößerung mit rechter Maustaste und „Graifik anzeigen“ anklicken!
Screen: wien.gv.at.recht
Ausnahmen von der Beföderungspflicht
Vergrößerung mit rechter Maustaste und „Graifik anzeigen“ anklicken!
Screen: wien.gv.at.recht
Trotz intensivster Nachschau konnten wir keine Ausnahme von der Beförderungspflicht
finden, welche die schriftliche Empfehlung der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“
an die Taxiunternehmer rechtfertigen würde. Unserer Meinung nach versucht der Funk-
fahrtenvermittler die Personalpolitik der Taxiunternehmer(innen) zu beeinflussen um
zu verhindern, dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen) via Handy die Dienste
von „mytaxi“ nutzen. Bei einem Entzug der Funkkarte, wird der/die Lenker(in) für den
Unternehmer „wertlos“ und dies hätte vermutlich eine Kündigung und einen anschließ-
enden Arbeitsgerichtsprozess zur Folge.
Wir können nur allen Taxiunternehmer(innen) empfehlen, sich das Schreiben der Firma
„TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ sorgfältig aufzubewahren und im Streitfall dieses beim
Arbeitsgericht vorzulegen, sollte ein(e) entlassene(r) Lenker(in) klagen. So kann sich
nämlich dann auch das Gericht ein Bild von der Vorgangsweise des Funkfahrtenvermitt-
lers machen.
Devot und ökonomisch völlig ahnungslos
Allerdings müssen wir den Taxiunternehmer(innen) zwei Vorwürfe machen. Diese
Unternehmer(innen) müssen völlig devot sein, denn anders können wir es uns nicht
erklären, dass diese mit sich in einer derartigen Form umspringen lassen und sich dem
Diktat eines Funkfahrtenvermittlers unterwerfen.
Und damit sind wir beim zweiten Vorwurf, nämlich der ökonomischen Uninformiertheit.
Wer nur die Grundregeln der Ökonomie beherrscht müsste am ersten Blick erkennen,
dass Funkfahrtenvermittler ohne angeschlossene Taxiunternehmer keine wirtschaftliche
Überlebungschance haben. Umgekehrt jedoch nicht. Taxiunternehmer benötigen für
ihr wirtschaftliches Überleben keinen Funkfahrtenvermittler. Dies wird täglich von rund
2.000 funklosen Taxibetreibern unter Beweis gestellt.
Wenn beispielsweise ab morgen, alle an den beiden Funkzentralen angeschlossenen
Taxiunternehmer ihre Verträge kündigen, würde diesen wirtschaftlich nichts passieren.
Dass könnte man von den Funkzentralen jedoch nicht behaupten, denn diese müssten
in einem solchen Fall ihre Pforten schließen.
Klar, dass in den ersten zwei Wochen ein kleines Chaos herrschen würde, bis sich die
Fahrgästen neu orientiert haben und auf anderen Wegen ihre Taxis ordern. Alterna-
tiven dazu gibt es ja zahlreich. Der Gang zum Standplatz, das Standplatztelefon, den
„Stammtaxler“ per Handy zu rufen und seit neuesten die Möglichkeit zu seinem Taxi
über den Handy-App „mytaxi“ zu kommen.
Was ist mit der Interessensvertretung los?
Erstaunlicher als die Vorgangsweise des Funkfahrtenvermittlers „TAXI 31300 Vermitt-
lungsgmbh“ ist das Verhalten der Standesvertretung der Taxiunternehmer(innen),
denn diese dürfte sich bereits in einen vorzeitigen Winterschlaf begeben haben.
Wir haben schon in etlichen Beiträgen an der Wirtschaftskammer Kritik geübt, dass
diese zwar mit Zwangsbeiträgen künstlich am Leben erhalten wird, allerdings dafür
sehr dürftige bis gar keine Gegenleistungen erbringt.
Das Verhalten der Taxiinnung (eine Sparte der WK) rechtfertigt unsere Kritik, denn
diese hat bis dato nicht im Geringsten reagiert, obwohl sich bereits zahlreiche Taxi-
unternehmer(innen) bei ihnen beschwert haben. Was können wohl die Gründe sein,
dass diese Zwangs-Interessensvertretung dieses Problem offenbar ignoriert und sich
in vornehmes Schweigen hüllt.
Möglicherweise legt die Taxiinnung das ökonomische Prinzip – „geringstmöglicher Auf-
wand und größtmöglicher Gewinn“- auf ihre eigene Weise aus und ist der Meinung
„Kein Aufwand und größtmöglicher Gewinn“. Es könnte auch sein, dass die
Verantwortlichen bei der Taxiinnung kein Interesse an den Problemen und Sorgen
ihrer Zwangsmitglieder hegen.
Möglicherweise ist aber auch der Einfluss der Funkfahrtenvermittler in dieser Zwangs-
institution so groß, sodass die Taxiinnung an der entstandenen Problematik nicht
einmal anstreifen will und ihre Zwangsmitglieder einfach im Regen stehen lässt.
*****
2011-09-10
Mit dem Taxi zum Bankraub
Ein Fahrgast kommt zum Taxistandplatz, setzt sich in dieses und beordert den Fahrer
zur nächsten Bank. Dort ersucht er diesen auf ihn zu warten, denn er müsse noch Geld
abheben.
Was der Taxifahrer nicht weiß, der Kunde beraubt diese Bank. Zurück von der „Barab-
hebung“ weist der Fahrgast den Taxler an, ihn zum Flughafen zu bringen. Nach der
Fahrt wird das Taxi von der Polizei gestoppt.
Der Bankräuber ist längst über alle Berge und der übrigbleibende Fahrer wird vorläufig
festgenommen um abzuklären, ob er in diesen Überfall involviert war.
Ist der Taxifahrer schuld?
Wie gesagt, der Taxifahrer wusste nichts vom Vorhaben seines Gastes und kann dies auch
glaubhaft darlegen. Trifft nun den Taxler ein Verschulden an dem Bankraub? Immerhin
hat er den Räuber zur Bank gebracht. Dieser konnte fliehen und kann daher nicht mehr zur
Verantwortung gezogen werden.
Der logische Menschenverstand sagt uns nein. Vermutlich wird es auch die Justiz so sehen.
Wir haben Ihnen diesen etwas hinkenden Vergleich dargelegt, um zu beweisen welche
erstaunliche Gesetze es gibt.
Extremvergleich
Im Vergleich mit einem neuen Gesetz für die Baubranche, würde der Taxifahrer bestraft
werden und müsste auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach diesem Gesetz,
dass seit 1.September 2009 in Kraft ist, haften Generalunternehmer für Subunternehmer.
Sicherlich werden uns jetzt etliche Leser vorwerfen, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen.
Uns ist der Unterschied zwischen den Delikten und Branchen sehr wohl bewusst.
Täter unwichtig, Hauptsache einen Schuldigen
Wir wollen aber mit diesem Extrembeispiel veranschaulichen, dass der Staat mit Hilfe der
Gesetzgebung Personen bestrafen will, die mit einem Delikt das andere Leute setzen, gar
nichts zu tun haben.
Wenn dieses Beispiel aber Schule macht, ließe sich das beliebig in alle Lebensbereiche fort-
setzen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen den Grundsatz, ohne Schuld keine Strafe.
Erstaunliche Haftung
Zum konkreten Fall. Ein Generalunternehmer gibt einem selbständigen Subunternehmer
einen Bauauftrag weiter, weil er z.B. ausgelastet ist. Nun ist jener, der den Auftrag weitergibt
dafür haftbar, dass jener der diesen annimmt sein Personal auch angemeldet hat und seine
Sozialabgaben abliefert.
Praxisfremd
Das heißt das der Generalunternehmer auf diesen Baustellen Personal abstellen muss, um
ständig zu kontrollieren das der Subunternehmer die angemeldeten Bauarbeiter nicht gegen
Schwarzarbeiter auswechselt. Wie soll das in der Praxis funktionieren?
Geldeintreiber
Weiteres ist der Generalunternehmer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Subunternehmer
auch die Sozialabgaben für die Arbeiter abliefert. Das bedeutet in der Praxis, dass dieser zum
kostenlosen Inkassobüro für die Krankenversicherungsträger degradiert wird.
Sollte er diese Kontrolle verabsäumen, haftet er für die ausstehenden Sozialabgaben. Da
fragen wir uns natürlich, ob die Krankenversicherungsträger zu faul oder zu dumm sind,
um ihr Geld selbst einzutreiben.
Man hat es sich einfach gemacht
Sicher wird in der Baubranche viel Schindluder getrieben, dass darf jedoch nicht als Recht-
fertigung dienen, eine Person zu bestrafen die keine ungesetzliche Handlung gesetzt hat, nur
weil es so einfach bequemer ist zum Geld zu kommen.
Softbeispiel
Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein Vergleichsbeispiel geben, dass nicht so extrem ist.
Jeder Kaufmann ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Viele Unternehmen geben diese
Aufgabe an selbständige Buchhalter weiter.
Keinen dieser Kaufleute wird es interessieren ob der Buchhalter seine Abgaben bezahlt oder
nicht. Aber vielleicht kommt es in Zukunft noch so weit, dass Unternehmen für die Sozial-
abgaben ihrer Anwälte, Buchhalter oder sogar Lieferanten haftbar gemacht werden können.
Stauni
2009-09-11