Rauchverbot und das Gebot zur Sauberkeit
scheinen abhanden gekommen zu sein
Interessanterweise berichtet die ÖBB nichts von den Zuständen, die sich zurzeit in ihren
Zügen abspielen. Einheimische Fahrgäste berichten immer öfters von katastrophalen
Bedingungen, unter denen sie derzeit in etlichen Zügen fahren müssen.
Fotos: Privat
So erreichte uns gestern am Abend noch ein Mail (samt Fotos). Ein zahlender Passagier,
wir nennen ihn XY (Name der Redaktion bekannt), wollte um 20:05 Uhr einen Zug von
(Noe) Wiener Neustadt (Hauptbahnhof) nach Wien benützen. Die Waggons waren mit
Flüchtlingen (hauptsächlich junge kräftige Männer) besetzt. Frauen und Kinder suchte
man fast vergeblich.
Im Waggon, den Herr XY betrat, stank es penetrant nach Schweiß und Rauch. Schein-
bar hat es sich nicht bis zu den traumatisierten Flüchtlingen herumgesprochen, dass in
den Zügen der ÖBB ein absolutes Rauchverbot besteht, denn etliche pafften genuss-
voll ihre Zigaretten. Zudem war der Boden des Waggons stark vermüllt.
XY verließ daraufhin den Waggon und wandte sich am Bahnsteig an einen Mitarbeiter
der ÖBB und ersuchte diesen, doch für Ordnung im Zug zu sorgen. Der Mann zuckte
nur hilflos mit den Schultern und gab folgende verblüffende Antwort:.. „Was soll ich
denn machen, ich kann mich gegen diese Leute nicht durchsetzen. Außerdem habe
ich keine Lust in einer Zeitung als Rassist dazustehen, wenn ich Flüchtlingen erkläre,
dass wir Vorschriften haben, die eingehalten werden müssen.“
Warum teilt die ÖBB eigentlich nicht ihren zahlenden Passagieren die Zustände in
Zügen mit, in denen sie Flüchtlinge transportiert? Jedenfalls verging XY die Lust aufs
Zugfahren und rief einen Bekannten an, der ihn mit einem Auto von Wiener Neustadt
abholte und nach Wien brachte.
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2015-09-20
Gesetzlich geregelte Gebrauchsabgabe
Jedermann muss für die Benützung von öffentlichem Wiener Gemeindegrund (oder dazu-
gehörigen Anlagen, Grünstreifen, dem Untergrund oder dem Luftraum) eine Gebrauchs-
abgabe bezahlen, wenn der Gemeindegrund dem öffentlichen Verkehr dient und der Ge-
brauch über die Widmungszwecke der Fläche hinausgeht (z. B. Schanigärten, Lagerung
von Material, Veranstaltungen, Anbringen von Schildern und Ankündigungstafeln).
Die Benützung von öffentlichem Wiener Gemeindegrund setzt zusätzlich eine Bewilligung
voraus, für deren Bearbeitung auch eine Verwaltungsgebühr eingehoben wird.
Im Volksmund wird die Gebrauchsabgabe auch Luftsteuer genannt. Dabei ist es vollkom-
men egal, ob ein Hausbesitzer an seinem Haus eine Flach-Reklametafel anbringt oder es
sich um die Zeitungsständer an Sonn- und Feiertagen handelt.
Wir fassen zusammen. Jeder der öffentlichen Wiener Gemeindegrund zweckentfremdend
in Anspruch nehmen will, hat dies kostenpflichtig bewilligen zu lassen und muss eine jähr-
lich vorgeschriebene Gebrauchsabgabe entrichten.
Erstaunliche Ausnahme für die Gratiszeitung „Heute“
Aus gut informierter, jedoch nicht bestätigter Quelle wurden wir in Kenntnis gesetzt, dass
die Tageszeitung „Heute“ keine Gebrauchsabgabe an die Gemeinde Wien entrichten muss.
Diesen Umstand fanden wir erstaunlich, beansprucht doch die Gratis-Zeitung mit ihren Zeit-
ungsboxen öffentlichen Wiener Gemeindegrund.
Umfangreiche Recherchen beim Wiener Kontrollamt ergaben, dass kein Kontrollamtsbericht
bezüglich der Gebrauchsabgabe der Tageszeitung „Heute“ vorliegt. Wir haben dann bei
der zuständigen Wiener Magistratsabteilung recherchiert. Jede(r) Sachbearbeiter(in) redete
sich auf das Datenschutzgesetz aus, um uns keine Auskunft erteilen zu müssen.
Aber wir ließen nicht locker und „erwischten“ nach zahlreichen Telefonaten endlich eine Per-
son, die unserer Anfrage nicht mit der Alibiausrede eines angeblichen Datenschutzes auswich.
Dieser stellten wir ebenfalls die Frage, ob die Tageszeitung „Heute“ für ihre Zeitungsboxen
– die auf öffentlichem Wiener Gemeindegrund stehen – eine Gebrauchsabgabe bezahlen oder
nicht. Nachfolgendes E-Mail erhielten wir als Antwort.
Warum verzichtet die Gemeinde Wien auf eine Einnahme?
Da staunen wir aber, während für jedes noch so kleine Schild an einer Hauswand oder für
alle anderen Zeitungsständer eine jährliche Gebrauchsabgabe eingehoben wird, verzichtet
die Gemeinde Wien bei der Tageszeitung „Heute“ ganz freiwillig auf diese Gebühr. Ledig-
lich eine Verwaltungsabgabe bei der Bewilligung – die ohnehin jedermann bei einem
Bewilligungsverfahren bezahlen muss – ist zu entrichten.
Da stellt sich die berechtigte Frage warum dies so ist. In letzter Zeit wurde immer öfters
hinter vorgehaltener Hand gemunkelt, dass eine Teilhaberschaft der SPÖ an der Gratis-
zeitung „Heute“ bestehen soll. Das würde auch erklären, warum dieses Zeitung eine jener
ist, die bei der der Inseratenvergabepraxis roter Ministerien und der rot-grünen Wiener
Stadtregierung besonders profitieren.
Wir sind nicht in Kenntnis ob die Nichtentrichtung der Gebrauchsabgabe gesetzlich gedeckt
ist und wenn ja, dann hängt hier die Optik gewaltig schief. Denn Gesetze und Vorschriften
sollten für jedermann(frau) gleich gelten.
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2011-11-24
Unangebrachter Stolz
Voll Stolz wird in einer heutigen Presseausendung das Ergebnis einer gestrigen Kontrolle,
bezüglich der Einhaltung der Öffnungszeitenvorschriften präsentiert. Von den pragmati-
sierten Beamten des Marktamtes (MA 59), die allesamt einen sicheren Arbeitsplatz haben,
weil dieser durch die Steuerzahler finanziert wird, wurden 41(!) Anzeigen erstattet.
Am siebenten Tage sollst Du ruh´n
Grund für diese Anzeigeflut bei der gestrigen Schwerpunktkontrolle in Wien, war die Nicht-
einhaltung der Sonntagsruhe. Wer waren diese Betriebe die sich erdreisteten am Tag des
Herren oder des Marx, ihre Rollläden offen zu lassen.
Nein, es waren keine großen Handelsketten, die ihre Mitarbeiter gezwungen hatten zwischen
Sonntagsarbeit und Kündigung zu wählen. Es waren kleine Lebensmittelgeschäfte, meist Fa-
milienbetriebe.
Marktamt zockt ab
Hinter dem Verkaufspult standen also Herr und Frau Kleinunternehmer persönlich und keine
geknechteten Arbeitsnehmer(innen). In wirtschaftlich schweren Zeiten, so wie sie jetzt gegeben
sind, ist man froh wenn einige Euros zusätzlich in die Kassa fließen.
Das werden sich auch die Verantwortlichen des Marktamtes gedacht haben und haben unter
Anwendung eines völlig veralteten Gesetzes kräftig abkassiert. In der Markamtverordnung wim-
melt es nur so von unzeitgemäßen Gesetzen und Vorschriften.
Verhöhnung
Wie ein Hohn klingt es, wenn die für das Marktamt zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger
meint: „Die Sonntagsruhe dient in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer(innen). Auch die
Handelsangestellten haben das Recht auf Zeit mit der Familie am Wochenende. Gegen schwarze
Schafe unter den Handelsbetrieben wollen wir daher streng vorgehen. Das sind wir auch jenen
Betrieben, die sich an die Sonntagsruhe halten, schuldig. Gesetze und Regeln haben für alle zu
gelten.“
Sicher keine Sklavenhaltung
Werte Frau Stadträtin! Die wenigen Handelsangestellten die Ihre Beamten bei dieser
Kontrolle angetroffen haben, sind sicherlich nicht zur Arbeit gezwungen worden. Dies ist
unter Bedachtnahme der großzügigen Arbeitslosenunterstützung gar nicht möglich, von
der ein(e) Arbeitnehmer(in) in diesem Fall sofort Gebrauch gemacht hätte.
Diese Arbeitnehmer haben mit absoluter Sicherheit freiwillig gearbeitet, um vielleicht für
das bevorstehende Weihnachtsfest einige Euros dazu zu verdienen, die ja schlussendlich
wieder ihren Weg in den Wirtschaftskreislauf finden.
Wie ruiniert man Betriebe?
Das von Frauenberger hochgepriesenes Gesetz, findet nicht einmal mehr in den exkom-
munistischen Ländern Anwendung. Auch in der Aussage, dass Gesetze und Regeln
für alle zu gelten haben, findet sich ein großer Widerspruch.
Denn wir können beim besten Willen nicht verstehen, dass eine Tankstelle rund um die
Uhr Lebensmittel verkaufen darf und der kleine Greissler am Eck nicht. Immer wieder
wird das Massensterben von Nahversorgungsbetrieben kritisiert. Mit diesen stolz ver-
kündeten „Kontrollen“ trägt das Marktamt massiv dazu bei.
Kein Problem mit Sonntagsarbeit
Vielleicht sollte man auch den Spitälern, Wachzimmern, Restaurants, Vergnügungsbetrieben,
Cafehäusern, Taxis, Öffis udgl. mehr, ebenfalls eine sonntägige Sperre verordnen. Denn er-
staunlicherweise gibt es bei diesen Betrieben mit der Sonntagsarbeit kein Problem und auch
keine(e) Mitarbeiter(in) fühlt sich versklavt.
Motiv ist blanker Neid
Auch die Argumentation, dass die Verstöße und die Zahl der Beschwerden zunimmt und die
Stadt Wien deshalb auf Schwerpunktaktionen setzt, ist mehr als lächerlich. Die einzigen Be-
schwerden die einlaufen sind jene von Ladenbetreibern die sonntags nicht arbeiten wollen.
Unter dem Motto „Wenn ich nichts verdiene, steht es meiner Konkurrenz auch nicht
zu“ werden Anzeigen und Beschwerden eingebracht.
Kassiert die Wirtschaftskammer mit?
Interessant wäre eine Stellungsnahme der Wirtschaftskammer zu diesem Gesetz und der
darausfolgenden Abzocke durch das Marktamt. Aber vielleicht fließen hier ja auch Anteile
der eingehobenen „Strafgelder“, der Interessensvertretung zu.
Wir haben diesbezüglich schon eine Anfrage bei der Wirtschaftskammer gestellt. Antwort
kam bis heute keine. Allerdings haben wir uns vorgenommen, an der angeblichen Straf-
gelderbeteiligung der Interessensvertretung dran zu bleiben und werden diesbezüglich
einen eigenen Beitrag verfassen.
Stauni
2009-11-16
Standesansehen
Gemäß § 57 Richterdienstgesetz hat sich ein Richter im und außer Dienst vorwurfsfrei zu
benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen
oder die Achtung vor dem Richterstand schmälern könnte.
Gleichheitsgrundsatz egal
Beamte im allgemeinen und Richter im besonderen können die ihnen vom Staate über-
tragenen Aufgaben nur dann restlos erfüllen, wenn ihr dienstliches und außerdienstliches
Verhalten vorwurfsfrei ist. Entsprechende besondere Disziplinarvorschriften sind daher
geboten und verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 7 Abs 1 B-VG und
Art 2 StGG 1867.
So ist zumindest, der oben angeführte Text wörtlich in den „Vorschriften“ niedergeschrieben.
Da wird sogar über den Gleichheitsgrundsatz hinweggegangen, da ein Richter eine untadelige
und nicht angreifbare Personen sein muss.
No Fun for Judges
Einem Richter ist zum Beispiel der private Kontakt mit „Prostituierten“ untersagt. Das heißt
ein Bordellbesuch wäre ein standeswidriges Verhalten und hätte dementsprechende dienst-
liche Folgen für ihn.
Da dem Rotlichtmilieu erhöhte Bereitschaft zu kriminellen Verhalten nachgesagt wird, wäre
es daher ein Dienstvergehen, wenn ein Richter längere Zeit freundschaftliche Beziehungen
zu einer oder mehrer Personen aus dieser Szene unterhält.
Alle diese Weisheiten sind in dementsprechenden „Vorschriften“ verankert. Aber nicht nur
die Inanspruchnahme der käuflichen Liebe würden einem Richter erhebliche Schwierigkeiten
in seinem Amt bereiten, auch bei der wahren Liebe muss er auf der Hut sein.
Aidstest nicht so wichtig
Sollte ein Richter die Liebe seines Lebens gefunden haben, so ist der Aidstest zweitrangig.
Als erstes Dokument muss ein Leumundzeugnis auf den Tisch gelegt werden. Denn eine
Ehe mit einer vorbestraften Frau, würde ebenfalls ein „Dienstvergehen“ darstellen.
Wahrung der Menschenrechte
Ja so ein Richter hat es wirkliche schwer, denn er darf sich nicht so unbekümmert wie „Otto
Normalverbraucher“ verhalten, da er das Standesansehen wahren muss. Bei derartig
hohen Anforderungen an das Richteramt darf man sich doch erwarten, das ein Richter bei
der Ausübung seines Amtes zumindest die Menschrechte wahrt.
OGH vs. EMGR
Da ist es doch erstaunlich das Österreich immer wieder vom „Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte“ gerügt und wie in diesem „Fall“ sogar verurteilt wurde.
Beim gegenständlichen „Verfahren“ ging es um seine Besachwalterung und Zwangsver-
steigerung ein Wohnung, bei diesem der OGH zu Ungunsten der Beschwerdeführerin
enschieden hatte.
Das Urteil das EMGR
Der EGMR jedoch entschied in dieser Causa einstimmig folgendes:
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Dass eine Verletzung von Art. 8 EMRK stattgefunden hat.
Dass eine Verletzung von Art. 1 Protokoll No. 1 stattgefunden hat.
Dass die Republik Österreich der Beschwerdeführerin innerhalb von 3 Monaten EUR
30.000,– für nichtvermögensrechtliche (immaterielle) Schäden und EUR 200,– an Kosten
zuzüglich Steuern zu bezahlen hat.
Die Kleinen hängt man
Da ist es doch erstaunlich, dass ein Bordellbesuch oder gar eine Ehe mit einer Vorbestraften
eines kleinen Bezirksrichters kriminalisiert wird, während die Verurteilung von Höchstrichtern
durch den EGMR ohne Konsequenzen für diese bleibt, denn eine solches Urteil dürfte offen-
sichtlich dem Standesansehen nicht schaden.
Stauni
2009-10-01