Pietätloser Klassiker vom Klassiker


Raiffeisenbank schickt Verstorbenen neue Geschäftsbedingungen,

obwohl sie von dessen Tod in Kenntnis ist

 

 

Im Oktober des Vorjahres berichteten wir über die Raiffeisenbank, die einen (zum damaligen Zeitpunkt bereits über ein Jahr) Verstorbenen mahnte.  Es ging da offenbar um aufgelaufene Kontospesen, da auf dem Konto – verständlicherweise – keine Einzahlungen mehr getätigt wurden.  Beim besagten Bankinstitut rechtfertigte man sich damit, dass man vom Notar, welcher die Verlassenschaft abgewickelt hatte, nicht verständigt worden sei und sagte zu, dass man die Angelegenheit umgehend in Ordnung bringen werde.

 

Wir halten fest: Im Oktober 2017, also nach dem Erscheinen unseres Beitrags (der auch in der Tageszeitung HEUTE veröffentlicht wurde) und den damals geführten Telefongesprächen, war man bei der Raiffeisenbank in Kenntnis, dass Herr Ing. Robert R. verstorben ist.  Das hinderte aber besagtes Bankinstitut nicht daran, nun wieder tätig zu werden.

 

Diesmal erhielt der – bereits seit 30.08.2016 – Verstorbene die neuen Geschäftsbedingungen.  Sollte er diesen bis 18.10.2018 nicht widersprechen, treten diese Tags darauf in Kraft. Ein Widerspruch wird aus biologischen Gründen nicht möglich sein.  Auch von der angebotenen Kündigungsmöglichkeit wird er nicht Gebrauch machen können.  Dies sollte auch der Raiffeisenbank klar sein.

 

 

Nun ist es bereits ein makabrer Klassiker, dass Banken immer wieder Verstorbenen Mahnungen oder sonstige Post schicken, sofern sie nicht vom Ableben des Betroffenen in Kenntnis sind.  In diesem Fall aber, ist die Raiffeisenbank bereits seit Oktober 2017 in Kenntnis, dass Herr Ing. Robert R. vor knapp 2 Jahren verstorben ist.  Das scheint die Banker augenscheinlich nicht zu stören und so bezeichnen wir das jetzige Schreiben als pietätloser Klassiker vom Klassiker.  Die Sätze am Ende des Schreibens: „Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir sind auch in Zukunft für Sie da!“, möchten wir lieber kommentarlos im Raum stehen lassen.

 

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2018-08-18


A1 relativiert bei der „Internet Service Pauschale“


Einseitige Vertragsänderungen nicht

widerspruchslos hinnehmen !

Am  08.08.2011  haben wir den Beitrag  “A1 am Weg zur negativen Spitzenposition“
verfasst.  Darin  ging es  um eine einseitige  Vertragsänderung  zum  Nachteil  von
Kunden,  die mit der  Telekom  einen bestehenden Vertrag  über einen  Festnetz-
Internetanschluss haben.

 

A1 nützte die  Fusionierung mit der Telekom  sofort aus und stellte den ahnungslosen
Telekomkunden eine jährliche  „Internet Service Pauschale“  in Rechnung.   Diese
Pauschale war nie ein Vertragspunkt im Telekom-Vertrag.

 

Auch ERSTAUNLICH hat mit der Telekom einen Vertrag über einen Festnetzinternet-

Anschluss bestehen.  Durch die Fusionierung sind wir mehr oder weniger unfreiwilliger

Kunde bei A1 geworden.  Wir wollten diese einseitige Vertragsänderung zu unserem

Nachteil nicht so widerspruchslos hinnehmen.

 

Dabei ging es nicht um die Höhe des neu verrechneten Betrags,  sondern ums Prinzip.
Wir sind der Meinung,  dass die Rechtssicherheit eines  Vertrags auch dann Bestand
haben muss, wenn eine Fusionierung stattgefunden hat.

 

Ein Brief von A1

Man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass bei dieser einseitigen Vertragsänder-
ung vermutlich etwas „faul im Staate Dänemark“ ist.  Also gab es ein ausführliches
Telefongespräch mit einem Mitarbeiter von A1, welches allerdings zu keinem positiven
Ergebnis führte. Da wir uns jedoch nicht so abspeisen ließen, verfassten wir den ein-
gangs erwähnten Beitrag.

 

Jedenfalls dürfte der Beitrag vom 08.08.11 eine(n) Verantwortliche(n) von A1 geweckt
haben, denn zu unserem Erstaunen erhielten wir gestern einen Brief vom  A1-Service-
Team. In diesem ist unter anderem folgendes zu lesen:

Textauszug aus dem Schreiben von A1

 

Plötzlich relativiert man bei A1 die Forderung und vergütet uns die verrechnete „Internet
Service Pauschale“  für dieses Jahr.  Wir haben die Zahlungsüberweisung  mit dem Pas-
sus „Bezahlung erfolgt bis zur rechtlichen Klärung mit Vorbehalt“ getätigt. Dies raten
wir auch allen Leser(innen) an,  denn mit einer widerspruchslosen  Bezahlung wird die
Forderung von A1 nämlich anerkannt.

 

Erstaunlich ist auch der Grund der Gutschrift. A1 vermerkt im Brief, diese erfolgt da wir

keine Information bezüglich der „Internet Service Pauschale“ erhalten haben.   Irgend-
wie seltsam finden wir, behauptet man doch beim Telekommunikations-Betreiber, dass
alle Kunden via vorangegangener  Rechnung darüber informiert wurden.   Möglicher-
weise wurde für uns ein eigenes Rechnungsformular kreiert.

 

Die Ankündigung von A1,  dass die „Internet Service Pauschale“  ab nächstes Jahr in

Rechnung gestellt wird, hat seine rechtliche Gültigkeit.   Da ist nämlich unser zeitllich
befristeter Vertrag mit der Telekom abgelaufen.

 

Erstaunliches Verhalten bei RTR

Allerdings finden wir es erstaunlich, dass man bei der  Schlichtungsstelle „RTR“ (Rund-

funk und Telekom Regulierungs-GmbH) auf die neu erfundene Pauschale so gelassen

reagiert. Dies haben wir auch bereits  im eingangs erwähnten Beitrag festgehalten.

 

Wir von ERSTAUNLICH schafften es als Einzelkämpfer, sich gegen einen Konzern wie
A1 durchzusetzen. Da stellt sich doch die berechtigte Frage warum man bei RTR  die
 „Internet Service Pauschale“ als rechtens hinstellt und diese verteidigt, anstatt den
Telekommunikations- Betreiber  abzumahnen  oder  andere geeignete  rechtliche
Schritte gegen diesen zu veranlassen.

 

Kann es möglicherweise daran liegen,  dass die RTR eine ausgelagerte Behörde der
Republik ist und unter anderem von A1 als (wenn auch immer bestritten)  Staats-
betrieb  finanziert wird?  Jedenfalls sieht für uns die Optik so aus,  dass bei dieser
Millioneneinnahme der  „Internet Service Pauschale“,  die eine Krähe der anderen
kein Auge aushacken will.

 

*****

2011-08-20
 

Offener Brief an W. Kirchleitner


Sehr geehrter Herr Kirchleitner

Unsere gemeinsame Vorgeschichte dürfte Ihnen hinlänglich bekannt sein. Sie hatten auf
den von Ihnen betrieben Blog „oesterreichwatch“, der mittlerweile aus welchen Gründen
auch immer deaktiviert ist, ein Foto von meiner Person mit dazu beleidigendem Text ver-
öffentlicht.
Sie wurden damals von mir aufgefordert, dieses Foto samt Text von Ihrem Blog zu ent-
fernen. Ihre Antwort war, dass Sie ohne Intervention meines Anwaltes nichts unter-
nehmen würden.
Ihr Wunsch war mir Befehl und so beauftragte ich Herrn Mag. Werner Suppan, der ein
profunder Kenner des Medienrechts ist, mich rechtlich zu vertreten. Auf Grund dessen
erkannten Sie offensichtlich den Ernst der Lage und kamen der Aufforderung nach.
Die Aufforderung zur Begleichung der Honorarnote meines Anwaltes, haben Sie dann
wahrscheinlich nicht ernst genommen und ließen es auf  eine Mahnklage, samt bedingten
Zahlungsbefehl ankommen.
Anstatt Vernunft walten zu lassen zogen Sie es vor, folgendes auf einen Ihrer anderen
Blogs zu veröffentlichen.
Wörtliches Zitat auf dem Blog  „http://warteschlange.twoday.net“
In meinem Widerspruch steht unter anderem auch daß Herr Reder seinen Anwalt „falsch
informierte“ und diesen Weg des Dialoges wählte – die Justiz benutzte (aus purer Bösart-
igkeit) – und noch etwas. Nennen wir es 2 Überraschungseier. Welche nach dem Gerichts-
entscheid selbstverständlich veröffentlicht werden.

MfG
Wolfgang Kirchleitner alias RokkerMur
(Screen: http://warteschlange.twoday.net)
Auch diese Screens habe ich im Internet gefunden:
(Screen: http://twitpic.com/1g3x4z)
(Screen: http://twitpic.com/1g3y2t)

Ich erlaube mir den Leser(innen) von ERSTAUNLICH und auch Ihrer Person, das Resultat
in dieser Causa mitzuteilen. Der Zahlungsbefehl ist rechtskräftig und damit vollstreckbar.
Offensichtlich dürfte das mit dem von Ihnen publizierten Widerspruch nicht so ganz funk-
tioniert haben.
Wie bereits im Beitrag „In eigener Sache“ vom 09.02.2010 festgehalten, habe ich nichts
gegen Kritik betreffend meiner Person einzuwenden. Allerdings sollte diese in sachbezo-
gener und nicht beleidigender Art geschehen. Möglicherweise könne Sie sich mit den
Inhalten meines Online-Magazins nicht identifizieren und hegen daher eine
Antipathie gegen mich.
Das gibt Ihnen allerdings nicht das Recht, mich in Ihren Blogs zu diffamieren. Sollten Sie
nicht in der Lage sein eine höfliche Kritik, die durchaus scharf sein darf, über meine Per-
son zu formulieren, kann ich Ihnen nur den Rat geben es einfach zu unterlassen über
mich zu schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Reder

2010-05-27
  

Die Dummschwätzer

 

Keine Neuigkeiten in der Spendenaffäre

Wir haben sich bereits einigemale mit der angeblichen Spendenaffäre beim Verein
„Engel auf Pfoten“ befasst. Schreiber eines anonmyen Webblog werfen dem Geschäfts-
führer Roland Komuczky massiven Betrug vor.

Anfänglich wurden wir aus den Vorwürfen dieser anonymen Schreiber nicht wirklich schlau

und luden daher R. Komuczky zweimal zu einem Interview ein. Aus diesen und dem Fehlen
von angeblichen Beweisen, die von den Blogschreibern zwar immer wieder angekündigt,
aber nie erbracht wurden, konnten wir uns keinen richtigen Reim aus der ganzen Angelegen
-heit machen.

Neutralität ist Mittäterschaft

Wir stellten in unseren Beiträgen klar, dass für uns die Unschuldsvermutung gilt, solange
nicht das Gegenteil erwiesen ist. Prompt wurden wir von diesen anonymen Blogschreibern
als Mittäter angeprangert.

Persönlicher Rachefeldzug

Nachdem wir die Beiträge auf dieser, inzwischen zum Dummschwätzer-Blog mutierten
Webseite verfolgten, verdichtete sich bei uns der Verdacht, dass die ganze Angelegen-
heit eher ein persönlicher Rachefeldzug ist, als zur Aufdeckung eines Spendenskandals
dienen sollte.

Gute Connection

Das hat sich auch im Laufe der letzten Zeit einwandfrei bewiesen. Da werden dem
R. Komuczky beste Verbindungen zur Polizei und Justiz angedichtet und das als Tat-
sache gewertet, dass er als Betrüger noch nicht im Gefängnis sitzt.

Da müßte dieser zumindest ein ranghoher Politiker sein, um so ein Privileg geniessen

zu können und das ist er bei Leibe nicht.  Auch ist uns der Widerspruch den einer dieser
Blogschreiber angibt nicht klar.

Widerspruch

Einerseits soll Komuczky in einer 30m2 Wohnung hausen, während er sich anderseits
aus Spendengeldern einen Ferrari gekauft hat. Das passt irgendwie nicht zusammen.
Was diese Dummschwätzer noch nicht beachtet haben ist, dass der Kauf von Luxusautos
vom Verkäufer dem Finanzamt gemeldet werden muss.
 

Finanz überprüft penibel

Selbst wenn dies nicht geschehen ist, hat die Finanzbehörde längts Kenntis davon, denn
Wirbel darum wurde in der Zwischenzeit dementsprechend veranstaltet. Bei der Finanz
muss dann sehr wohl nachgewiesen werden, woher man das Geld für ein derartiges Auto
hat.

Als Rechtfertigung gab Komuczky an, dass er  das Fahrzeug aus einer Versicherungssumme,

die ihm auf Grund eines Kunstfehler erstattet wurde, gekauft habe. Alle Zweifler können mit
absoluter Sicherheit davon ausgehen, das dies von der Finanzbehörde sicherlich genaues-
tens überprüft wurde.

Aber vielleicht kommt jetzt noch so ein Dummschwätzer auf die Idee, dass ja Komuczky

neben seinen hervorragenden Verbindung zur Polizei und Justiz, noch einen guten Draht
zur Finanz hat, um sich der Strafverfolgung entziehen zu können.

Hasstiraden

Nicht nur der Geschäftsführer des Blindenvereines kommt auf diesem Dummschwätzer-
blog schlecht weg, sondern auch alle anderen Personen, die keine Front gegen ihn be-
ziehen. Wir haben einige Beispiele herausgesucht.

Aber auch Familienangehörige und Personen die mit ihm überhaupt nichts zu tun
haben, werden auf dieser letztklassigen Webseite unter Beschuss genommen.

Auf der Gehaltsliste

Der Herausgeber dieses Magazins und ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner, der mit
Komuczky absolut nichts zu tun hat, stehen angeblich auf dessen Gehaltsliste.
Dazu möchten wir anmerken, dass sich Herr Roland Kommuczky den Herausgeber von
ERSTAUNLICH nicht leisten könnte.

Kriminelle Polizeibeamtin

Die Schwägerin von ihm, Karin Komuczky wird als kokainsüchtige Kriminelle bezeichnet.
Die Dame ist eine integere Beamtin der BPD Wien und befindet sich zur Zeit in Karenz.
Sinnigerweise bezeichnend für diesen Blog wird das Neugeborene, als „frisch geworf-
ener Scheisser“ bezeichnet.

Treuhänder sind auch Betrüger

Die Kammer der Wirtschafttreuhänder, die für die Vergabe des „Spendegütesiegels“
veranwortlich sind, werden als krimineller Verein tituliert, weil für dieses Siegel ein gewis-
ser Geldbetrag zu entrichten ist.

Versuchte Nötigung

Den ehemalige Pressesprecher der FPÖ Thomas Edtmeier, versucht man mit Drohungen
und Unterstellungen zu nötigen. Wenn er nicht aussagt, dass Komuczky ein Betrüger ist,
sei er ein Lügner und Komplize. Man versichert ihm, dass dies sicherlich nicht vorteilhaft,
für seine weitere Karriere sei.

Kinderschänder

Dem stv. Prior des Ritterorden Hl. St. Georg, Walter Deles wird unterstellt, dass er bzw.
sein Orden Kinderschänder beschützen. Da war wohl der Wunsch, Vater des Gedankens
beim Administrator dieser sonderbaren Webseite.

Webseite am absoluten Niveautiefpunkt

So und so ähnlich geht es auf dieser Webseite zu. Wir haben hier nur einige  Beispiele
herausgesucht. Als Zeichen ihrer Intelligenz, werden zu den schwachsinnigen und obs-
zönen  Texten noch skurille Fotomontagen veröffentlicht, die einem normalen Menschen
nicht einmal ein müdes Lächeln entlocken.

Grund für aussertourlichen Beitrag

An und für sich wollten wir erst in dieser Sache wieder berichten, wenn es behördliche
Ergebnisse gibt, die eine Schuld oder Unschuld von R. Komuczky beweisen.

Der Grund für diesen Beitrag ist, dass wir die absurden Anschuldigungen gegen die

genannten Personen nicht unbeantwortet im Raum stehen lassen wollten.

Auf jeden Fall hat sich dieser Dummschwätzerblog mit seiner diffamierenden und
beleidigenden Berichterstattung, soferne man dies überhaupt so nennen kann, ins
Abseits gestellt. Jedes letztklassige Schundheft hat mehr Niveau.

Stauni

  
2009-08-02
  

Inhalts-Ende

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