EU veranstaltet Zwangsenteignung von Kleinanlegern in Zypern
Brüssel gewährt Zypern zehn Milliarden Euro Finanzhilfe unter der in der EU Geschichte ein-
malig brutalen Voraussetzung, dass auch Bankkunden sich an den Kosten zu beteiligen
haben. Was im Klartext heißt, dass kleine Bankkunden zur Kasse gebeten werden. Volkswirt-
schaften und Privatanleger über Rettungsschirme und ein kaputtes Geldsystem „legal“ zu
berauben wird den Zusammenbruch des Euros nicht aufhalten können, sondern eher be-
schleunigen.
Den kleinen zypriotischen Bankkunden knöpft man ihre Ersparnisse ab, um 5,8 Mrd. Euro in
die maroden Staatskassen zu bekommen. Dabei haben 2012 russische Oligarchen laut
Bundesnachrichtendienst (BND) mehr als 60 Milliarden Dollar über die Drehscheibe Zypern
aus Russland geschleust, dort geparkt und weiter verteilt.
Seit Beginn der Währungsunion gibt es in der EU das Motto: „Gewinne werden internatio-
nalisiert, Verluste privatisiert!“ Das heißt im Klartext: „Gewinne streifen die Banken ein und
für Verluste kommen die Steuerzahler auf!“ Dass kann auf Dauer nicht gutgehen.
Die Währungsunion ist für uns die größte wirtschaftliche Missgeburt dieses Jahrhunderts.
Wie meint Prof. Dr. Hankel so treffend: „ Es kann bei unterschiedlichen Wirtschaftsleist-
ungen in den Euroländern niemals eine Gleichheit des Zinses und unveränderliche Wechsel-
kurse geben. Zins und Wechselkurs sind Preise für den Erwerb und Umtausch von Geld.
Sie müssen stimmen. Sonst funktioniert die Marktwirtschaft nicht.“ Er ist auch zu Recht
der Ansicht, dass eine Währung die man retten muss, keine mehr ist.
Die große Gefahr, die derartige Aktionen mit sich bringen, ist der psychologische Effekt auf
Bankkonteninhaber. Investoren und Sparer könnten sich veranlasst sehen ihr Geld abzu-
ziehen und anderwärtig in der Welt anzulegen bzw. in ihre Sparstrümpfe zu stecken. Sollte
dieser Worst Case tatsächlich eintreten – und dies ist nicht von der Hand zu weisen– würde
das in Europa eine weitere Schwächung der Banken verursachen, die wiederum noch mehr
Bankenrettungen erfordern würden. Also die berühmte Katze, die sich in den eigenen
Schwanz beißt.
Um diesem Teufelskreis zu entrinnen gibt es nur eine einzige Möglichkeit: Der Austritt der
wirtschaftlich schwachen Ländern aus der Eurozone. Sollte die Zwangsenteignung der
Bankkunden in Zypern Früchte tragen, könnte diese Maßnahme auch bald in Italien,
Portugal, Spanien, Frankreich usw. Schule machen. Spätestens dann heißt es für den
Euro: „Rien ne va plus!“
*****
2013-03-18
Zu schön, zu intelligent, zu…..
Quelle: youtube.com
Mit den im obigen Video getätigten Worten rechtfertigte der Ex-Finanzminister, Karl Heinz
Grasser, die Jagd auf ihn und beteuerte seine Unschuld. Allerdingss fanden diese Worte
bei der Steuerfahndung kein Gehör und diese schlug am Donnerstag dieser Woche beim
ehemaligen Säckelwart der Nation mit mehreren Hausdurchsuchungen zu.
Mangelnde Kooperationsbereitschaft
Interessant war auch die Aussage von Grassers Anwalt, Manfred Ainedter, der die Haus-
durchsuchungen als reine Retorsionsmaßnahmen der Justiz bezeichnete, weil Grasser
bei seiner Einvernahme am Finanzamt Anfang Mai zum Vorwurf der Steuerhinterziehung
die Aussage verweigert hatte. Der Grund für diese mangelnde Kooperationsbereitschaft
war es zu verhindern, dass angeblich sofort alles der Öffentlichkeit bekannt wird.Nun sollte aber gerade KHG als ehemaliger Finanzminister wissen, wie die Finanzbehörde
mit mutmaßlichen Steuersündern umspringt. Daher hätte ihm bewusst sein müssen, dass
eine Hausdurchsuchung bei Kooperationsverweigerung eine logische Konsequenz ist.
Erstaunlich ist auch die Aussage von Ainedter, dass die Hausdurchsuchungen keine
neuen Erkenntnisse bringen werden, da nichts zu finden ist, was Grasser nicht ohnehin
schon den Behörden vorgelegt hat.Als Anwalt sollte Ainedter eigentlich wissen, dass Hausdurchsuchungen aus dem Grund
stattfinden weil die Behörden eben nicht glauben, dass ihnen alles vorgelegt wurde. Wenn
aber Grasser ohnehin alles vorgelegt hat stellt sich die Frage, warum Grassers Anwalt
gegen die Hausdurchsuchungen Rechtsmittel ergreifen will.
Angeblich politisch motivierte Verfolgung
Erstaunlich ist auch die Auffassung von Grasser, dass die „Treibjagd“ auf ihn nur stattfinde
um ihm politisch zu schaden. Er spricht in diesem Zusammenhang von „politisch motivier-
ten Verfolgungshandlungen“ gegen ihn. Irgendwie scheint es KHG verdrängt zu haben,
dass er schon längere Zeit politisch nicht mehr tätig ist und dies daher kein Grund sein
kann.Möglicherweise ist einer der Gründe, dass er als amtierender Finanzminister vergaß
Steuern aus Kapitalerträgen zu bezahlen und glaubte dieses Versäumnis mit einer Selbst-
anzeige und einer läppischen Nachzahlung vom Tisch fegen zu können. Denn angeblich
nicht abgeführte Steuern bilden nämlich den Mittelpunkt der Erhebungen gegen Grasser.Auch die Optik ist nicht gerade optimal. Wer sein Vermögen in Stiftungen rund um den
halben Erdball parkt, Geldbote für seine Schwiegermutter spielt (in dem er eine nicht un-
erhebliche Summe im Koffer über die Staatsgrenze bringt) und Geschäftspartner und
Freunde wie den „Supernackerten“ hat darf sich nicht wundern, wenn er ins Visier von
Steuerfahndern gerät.
Der „supernackerte“ Freund
Mit einem stimmen wir mit Ainedter überein, nämlich dass die Hausdurchsuchung keine
neuen Erkenntnisse bringen wird. Denn sollte Grasser tatsächlich Steuern hinterzogen
haben, hätte er belastendes Beweismaterial längst vernichtet, denn Zeit war genügend
vorhanden.Grasser hat einen einzigen wirklichen Schwachpunkt, nämlich seinen Freund und Ge-
schäftspartner aus der „Buberlpartie“ den „Supernackerten“. Sollte dieser wirklich linke
Geschäfte abgezogen und Grasser dabei als Partner gehabt haben, wird es für den Ex-
Finanzminister tatsächlich eng. Der „Supernackerte“ würde Grasser sofort auf den Markt
werfen um seinen eigenen Hals zu retten. Bei diesem Worst Case würde auch KHG
supernackert dastehen.*****
2011-05-28
Fortschreitende Islamisierung
Hätte Kanuni Sultan Süleyman I. im Jahre 1529 und Kara Mustafa Pascha im Jahre 1683
gewusst, dass ihnen die Tore Wiens im 21. Jahrhundert freiwillig geöffnet werden, hätten
sie sich die Türkenbelagerungen ersparen können.
Die gestrige Diskussion im Bürgerforum (ORF 2) hat wieder einmal bewiesen, auf welches
Ergebnis es die Wiener Roten und die Grünen, welche seit Oktober 2010, als Koalitions-
partner im Fahrwasser der SPÖ hinterher tuckern, eigentlich abzielen.
Innenministerin Maria Fekter formulierte einen sehr schönen Satz, der bei der Rot/Grünen
Koalition in Wien offenbar auf taube Ohren stößt. Sie sagte: „Es gelte in Österreich Reli-
gionsfreiheit, allerdings nur für das Individuum“. Dies scheinen die Rathaus-Sozialisten
nicht so zu sehen und fördern seit Jahren eine Islamisierung Wiens.
Schön gerecht verteilen
Nachdem man Bezirke, wie zum Beispiel die Brigittenau bereits über alle Maße strapaziert
hatte, begann man in Randbezirke auszuweichen. Am kommenden Freitag soll in Wien
Liesing (23. Bezirk) ein Islam-Campus der islamischen Glaubensgemeinschaft, zur Aus-
bildung von islamischen Religionslehrern, eröffnet werden.
Wie rücksichtslos bei der Durchsetzung islamischer Interessen gegenüber der eingeses-
senen Bevölkerung vorgegangen wurde beweist die Tatsache, dass keine Einbindung der
Anrainer stattfand, sondern wieder einmal brutal drübergefahren wurde.
Istanbul lässt grüßen
Liesing hat zwar noch einen geringen Anteil an moslemischen Zuwanderern, allerdings
setzen die Rathaus-Roten seit einigen Jahren alles daran, diesen Zustand zu ändern. Zu-
erst bekamen die Liesinger ein Veranstaltungszentrum am Grünmarkt vor die Nase gesetzt.
Danach folgte die Großraum-Disco „Pasha“ in der Breitenfurter Strasse 170, welche Dimen-
sionen aufweist, sodass man sogar in Istanbul vor Neid erblasst. Zum Drüberstreuen gab es
noch etliche muslimische Straßenfeste im 23. Bezirk. Proteste der Anrainer gegen Lärm und
Schmutz verhallten ungehört.
Erstaunliches Geschenk
Aber das Karussell der Erstaunlichkeiten dreht sich im Bezug der Islamisierung Wiens munter
weiter. Obwohl am Wiener Zentralfriedhof die Möglichkeit gegeben ist, Bestattungen nach
islamischen Riten durchzuführen, schenkte die Stadt Wien im Jahre 2001, einem privaten
islamischen Verein, in Liesing ein Grundstück welches als Friedhof gewidmet ist.
Dem aber nicht genug, zeigte sich die Rathaus-SPÖ spendabel und finanzierten die Um-
friedungsmauer und die Aufschließung, natürlich auf Kosten der Steuerzahler. Auf Grund
nicht näher genannter und streng geheimgehaltener finanzieller Probleme, wurde der Friedhof
erst im Jahre 2008 eröffnet.
Der Gottesacker bietet für rund 4.500 Gräber Platz. Laut Auskunft des Bezirksvorstehers
im Jahre 2009, wurden ganze 6 Bestattungen durchgeführt. Allerdings hat der moslem-
ische Friedhof, gegenüber einer christlichen letzten Ruhestätte einen entscheidenden
Vorteil.
Ungläubige als Heizmaterial
Ein moslemisches Grab am Liesinger Friedhof gilt für die Ewigkeit und muss nicht jede
10 Jahre, wie zum Beispiel am Zentralfriedhof nachgekauft werden. Dafür ist die Sicht der
Verantwortlichen des Wiener Krematoriums zukunftsweisend. Sollen sich doch die Un-
gläubigen verbrennen lassen. Das hat wenigstens den Vorteil, als Heizmaterial noch einen
letzten Zweck zu erfüllen.
Hasspredigen
Aber zurück zum Islam-Campus der islamischen Glaubensgemeinschaft. Dieser beherbergt
Hörsäle für zirka 160 Personen, einen Veranstaltungssaal, Büroräume und einen Kindergar-
ten. Die Anrainer sind schon jetzt nicht zu beneiden, welchen Lärm sie dort ausgesetzt
werden.
Unumstritten ist es, dass etliche moslemische Religionslehrer ein sehr gespaltenes Ver-
hältnis zu Österreich und der Kultur der Einheimischen haben. Es ist nicht einmal passiert,
dass Hasspredigen unter dem Deckmantel eines moslemischen Gottesdienstes gehalten
wurden.
Zugängliches Klientel
In diesem Islam-Campus, quasi einem Klein-Mekka in Wien, werden Prediger ausgebildet
und die IGG kann nicht garantieren, dass sich darunter keine Hassprediger befinden.
Solche werden in ihrer Praxis auf ein besonderes dankbares Klientel stoßen. Es ist die nicht
unerhebliche Zahl der Integrationsunwilligen. Dass sind jene Zuwanderer die es absolut
ablehnen die deutsche Sprache zu erlernen, sich in den Arbeitsprozess einzugliedern und
dem Sozialstaat im Sack liegen.
Worst Case
Dieser Personenkreis wird für Hassprediger und deren fundamentalistischen Ansichten
ein leicht erreichbares und beeinflussbares Publikum sein. Wir hoffen, dass nie der Worst
Case eintreten wird.
Aber wie werden sich die Rathaus-Roten rechtfertigen, wenn sich ein moslemischer Selbst-
mordattentäter in einem Kaufhaus oder vor einer jüdischen Synagoge in die Luft sprengen
wird. Denn diese Gefahr ist mit fortschreitender Islamisierung und der damit verbundenen
Förderung radikaler Kräfte, nicht von der Hand zu weisen.
*****
2011-01-19
Erhöhter Schusswaffenbedarf
In der Vorwoche war in einigen Zeitungen zu lesen, dass die Bevölkerung an der Ostgrenze
unseres Landes, sich mit Schusswaffen aufrüstet. Eine erhebliche Antragssteigerung von
waffenrechtlichen Urkunden, sei bei den Behörden spürbar.
Grund für das gestiegene Schutzbedürfnis sind die Umtriebe von kriminellen Ostbanden,
speziell in den grenznahen Regionen. Ob der Besitz einer Schusswaffe wirklich „der Stein
der Weisen“ ist, darüber kann man wahrscheinlich endlos diskutieren.
Subjektives Sicherheitsgefühl
Subjektiv gesehen vermittelt eine Waffe im Haus sicherlich ein erhöhtes Sicherheitsgefühl.
Sollte es wirklich zum „Worst Case“ kommen und der Gebrauch einer Schusswaffe un-
vermeidlich sein, wird vermutlich jeder Mensch anders reagieren.
Jeder Mensch hat das Recht sich zu verteidigen
Wir wollen festhalten, dass wir nicht zu den Waffengegnern zählen. Pazifismus ist nicht
unser Ding. Jeder Mensch sollte das selbstverständliche Recht haben, Angriffe auf sein
Leben, seine Gesundheit und sein Vermögen mit allen ihn gebotenen Mitteln zu abzu-
wehren.
Erstaunliche Postings im IWÖ-Forum
Auf jeden Fall hat uns dieses Thema dazu veranlasst, ein wenig im Internet zu stöbern.
Dabei sind wir auf das Forum der „IWÖ“ (Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht
in Österreich) gestoßen.
In einem Themenblock dieses Forums, der sich „Neu- und ganz interessant für uns!“
nennt, haben wir einige Postings gefunden, von denen wir Ihnen zwei Stück nicht vorent-
halten wollen.
Da postet das Mitglied „3030win“ folgendes wortwörtlich:
3030win
Frühmorgens wurde ich von der Polizei telefonisch geweckt und höflich ersucht, zu meinem
Auto zu kommen. „Oh jeh“ dacht ich mir da!
Mein Auto stand inmitten von neun anderen, schön in einer Parkreihe, wie es sich gehört.
Alle Autos waren aufgebrochen (Kraftschaden an der Beifahrertür), Inhalte – speziell CD-Radios
– fehlten. Riesenwirbel bei den anderen herumstehenden Besitzern.
Nur mein Auto war unbeschädigt, es fehlte nichts. Die noch etwas jungen, unerfahrenen Poli-
zisten staunten nur so. Vielleicht hatten sie mich gar als Täter in Verdacht? Ein älterer Polizist
war nicht erstaunt und sagte:
„Eh kloar, dass Ihnen nix fööht! Seee haben auf der Beifahrerseit´n eine beschossene Pistolen
-Zielscheibe mit dazugehörendem Gehörschutz liegen. Davor haben die Bücha gewaltigen
Respekt!“ Um alle Probleme auszuschliessen, zeigte ich gleich freiwillig meinen WP her.
Also, Sportkameraden, man weiss jetzt, was uns vielleicht schützen kann. Macht es mir nach,
vergesst einfach wie ich eine durchlöcherte Zielscheibe im Auto.
Könnte mächtig helfen! Meine Freunde machen´s schon.
_________________
Mitgliednummer: 5598
Zu diesem Posting nimmt Gen.Sek. Dr. Zakrajsek, seines Zeichens Moderator der
IWÖ-Foren, mit folgenden Worten Stellung:
zakrajsek
Daraus folgt, daß eine liberale Handhabung bei der Vergabe von Waffenpässen die Kriminali-
tätsrate bedeutend herunterdrücken würde.
Man müßte das aber auch entsprechend publizieren. Gewisse Delikte, wie etwa Stalking,
würden überhaupt verschwinden.
Ende des Postings
Da hatte der Gauner aber Respekt
Da meint doch dieser „3030win“ tatsächlich, sein Auto wurde deshalb nicht aufgebrochen,
weil am Beifahrersitz eine beschossene Zielscheibe und ein Gehörschutz lag. Vor diesen
Dingen haben die Gauner ja gehörig Respekt, so zumindest die Aussage des Polizisten, laut
Angabe von „3030win“.
Schrottauto für Autodieb uninteressant
Wir können dem Kampfposter mit absoluter Sicherheit sagen, dass gerade jene Gegenstände
einen Autodieb beflügelt hätten in dieses Fahrzeug einzubrechen, da er eine Waffe im Innen-
raum vermutet hätte.
Vermutlich ist das Auto eine derartige „Schrottkiste“, sodass es vom Einbrecher nicht einmal
eines Blickes gewürdigt wurde. Auch Ostblockautodiebe haben bereits gehobene Ansprüche.
Waffenpässe senken die Kriminalitätsrate
Der IWÖ-Häuptling schließt daraus, dass eine liberale Handhabung bei der Vergabe von Waf-
fenpässen die Kriminalitätsrate bedeutend herunterdrücken würde. Was er mit diesem Satz
meint, wird wohl für immer sein Geheimnis bleiben.
Publizierung enorm wichtig
Aber er setzt noch einen drauf indem er meint, dass durch entsprechende Publizierung,
gewisse Delikte wie z.B. Stalking überhaupt verschwinden würden. Wir verstehen diese
Aussage so: Bist Du ein Stalker, wirst Du erschossen.
Die Schule geschwänzt?
Bei dem Kapitel notwehrfähige Güter dürfte der gelernte Jurist Dr. Zakrajsek den Unterricht
geschwänzt haben. Denn sonst müsste er wissen, dass man sich gegen einen Stalker nicht
mit der Schusswaffe verteidigen darf. Dafür muss der Gestalkte schon den Rechtsweg
beschreiten.
Begründung für schlechten Ruf
Schusswaffen und deren Inhaber haben ohnehin nicht den besten Ruf. Ob dies gerechtfertigt
ist oder nicht, sei dahingestellt. Allerdings tragen diese beiden Zeitgenossen mit absoluter
Sicherheit dazu bei, dass Waffengegner den schlechte Ruf von Waffenbesitzern begründen
können.
*****
2009-12-02
AK meldet sich zum Wort
Es wäre doch ein Ding der Unmöglichkeit gewesen, hätte sich die Arbeiterkammer nicht
zur „Causa Schweinegrippe“ zu Wort gemeldet. Schließlich muss man ja für die ein-
gehobenen Zwangbeiträge eine Serviceleistung erbringen.
Profilierungssucht?
Der Leiter des AK-Beratungsbereichs, Hans Trenner fühlt sich in einer Presseaussendung
bemüßigt, Arbeitnehmer(innen) folgenden „guten Rat“ zu erteilen. Kinderbetreuung
wegen Schulschließung gilt als Dienstverhinderung.
Es wird zwar in dieser Aussendung unter Berufung auf den § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz
lapidar darauf hingewiesen, alles Zumutbare zu unternehmen um die Arbeit anzutreten,
aber in einem Atemzug der Anspruch auf Entgeltfortzahlung genannt.
Freibrief?
Wir lesen diese Aussendung der AK eher als Freibrief und Aufforderung eine Dienstver-
hinderung geltend zu machen. Der Dienstnehmer müsse zwar den Arbeitgeber rechtzeitig
verständigen, um keine Entlassung wegen unentschuldigten Fernbleibens zu riskieren, so
der O-Ton des Herrn Trenner von der AK.
Der AK-Mann, der wahrscheinlich auf einem sicheren Arbeitsplatz sitzt versichert auch, dass
bei einer Dienstverhinderung keine Urlaubstage verbraucht werden.
Keine Bemühungen der AK
Anstatt Versuche zu unternehmen, ihren Zwangsmitgliedern unter die Arme zu greifen und
Bemühungen anzustellen, Kinderbetreuungen zu organisieren falls wirklich der „Worst
Case“ eintrifft, erteilt die AK lieber den kostenlosen Ratschlag eine Dienstverhinderung in
Anspruch zu nehmen.
Großunternehmen werden den Ausfall eines Mitarbeiters vermutlich verkraften können,
ohne dabei in Schwierigkeiten zu geraten. Bei kleinen Firmen sieht es da schon ganz anders
aus.
Arbeitsplatz gefährdet
Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten, kann ein unplanmäßiges Fernbleiben eines
Dienstnehmers in einem Kleinbetrieb erhebliche Probleme verursachen. Da der Kragen be-
kanntlich näher als das Hemd ist, kann es durchaus möglich sein, dass der Unternehmer
den Mitarbeiter ersetzt.
Wir finden daher eine derartige Empfehlung der Arbeiterkammer an ihre Zwangsmitglieder,
gerade in Zeiten wie diesen, im höchsten Grade verantwortungslos.
Stauni
2009-11-10